Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 5. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6620 18. Wahlperiode 09.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6457 – Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode im Bereich der Heim- und Begleittiere sowie bezüglich Tierversuchen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, bereits zahlreiche Ankündigungen zu mehr Tierschutz gemacht. Laut dem Bundesminister soll Deutschland sogar „Trendsetter beim Tierwohl“ werden (www.bmel.de „Tierwohl-Initiative feiert ersten Jahrestag. Deutschland soll Trendsetter werden“) und er selbst der „Tierwohlminister“ (www.topagrar.com vom 5. Oktober 2015 „Schmidt will Tierwohlminister werden“). Im September 2014 startete Bundesminister Christian Schmidt die „TierwohlInitiative des BMEL“ (BMEL: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ). In diesem Rahmen gab der Bundesminister als Ziel aus: „Am Ende dieser Legislaturperiode muss es den Tieren besser gehen als heute.“ Angekündigt wurde dabei unter anderem die Schaffung von „mehr Tierschutz auch für Haus- und Begleittiere“ – insbesondere im Bereich der Bekämpfung des illegalen Welpenhandels und des Umgangs mit Pferden beim Sport. Zudem wurde die Überprüfung der Anforderungen an die Sachkunde von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Gutachten und Leitlinien im Bereich der Tierhaltung angekündigt. 1. Welche Verbesserungen gibt es bei wie vielen Tieren (geordnet nach Tiergruppen ) ein Jahr nach Start der Initiative aufgrund welcher neu eingeführten Maßnahmen, und welche Indikatoren belegen dies? Das Ziel der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ sind konkrete Verbesserungen beim Tierschutz. Eine jährliche Bestandsaufnahme des Tierwohls mit Erfassung jedes einzelnen Nutztieres, Heimtieres und Begleittieres oder bestimmter Gruppen von Tieren ist weder beabsichtigt noch durchführbar . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwiefern konnte das im Rahmen der Tierwohl-Initiative (www.bmel.de „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“) angestrebte Ziel, „die tierschutzgerechte Behandlung, Versorgung und Tötung von Tieren […] durch höhere Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die mit Nutz-, Zoo- oder Heimtieren beruflich umgehen“ zu verbessern, bereits erreicht werden? Wurde, wie hierzu für das Jahr 2015 angekündigt, bereits „mit allen betroffenen Kreisen die rechtliche Verankerung weiterer Anforderungen an die Sachkunde von Personen diskutiert und die Schlussfolgerungen umgesetzt“? Wenn ja, mit welchen betroffenen Kreisen wurde diskutiert? Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen, und wann sollen diese umgesetzt werden? Wenn nein, wie ist die konkrete Planung? Das Tierschutzgesetz regelt, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss (§ 2 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes). Außerdem dürfen bestimmte Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Tieren stehen, und hierbei insbesondere gewerbsmäßige Tätigkeiten, nur durchgeführt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person ihre Sachkunde nachgewiesen hat. Dazu zählen unter anderem das gewerbsmäßige Züchten und Halten von Wirbeltieren, ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, sowie der Handel mit Wirbeltieren (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a und b des Tierschutzgesetzes). Für diese Tätigkeiten besteht nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ein Genehmigungsvorbehalt . Auch die gewerbsmäßige Hundeausbildung ist seit dem 1. August 2014 nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes erlaubnispflichtig. Daneben sind unter anderem das Halten von Tieren in zoologischen Gärten oder Tierheimen sowie die Durchführung von Tierbörsen erlaubnispflichtig (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 4 und 7 des Tierschutzgesetzes ). Die Erlaubnis darf durch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landesbehörden u. a. nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen. Für den Zoofachhandel prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) derzeit, ob die Pflicht zum Sachkundenachweis gegenüber der Behörde nicht nur auf die verantwortliche Person beschränkt, sondern auf jegliches Personal, das mit den Tieren umgeht, ausgeweitet werden sollte. Wie die Sachkunde insbesondere auch im Nutztierbereich weiter verbessert werden kann, erörtert die Bundesregierung gemeinsam mit den für die Berufsausbildung zuständigen Ländern u. a. im Staatssekretärsausschuss Tierschutz. Auch der Kompetenzkreis Tierwohl hat sich in seinen Beratungen intensiv mit der Sachkunde der Tierhalter befasst und plant, hierzu Empfehlungen an das BMEL zu richten. Abhängig vom weiteren Verlauf dieser Erörterungen wird das BMEL den weiteren Handlungsbedarf prüfen, um das im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung“ angestrebte Ziel zu erreichen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6620 3. Welche vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien im Bereich der Tierhaltung sollen, wie im Rahmen der Tierwohl-Initiative angekündigt, aktualisiert werden? Wann bzw. mit welcher Priorisierung? Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl “ des BMEL werden die vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien auf das Erfordernis der Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft und gegebenenfalls entsprechend einer Prioritätsbewertung überarbeitet. Ein konkreter Zeitplan für die Aktualisierung der einzelnen Gutachten und Leitlinien liegt noch nicht vor. 4. Was ist aus dem ursprünglich geplanten Vorhaben der Bundesregierung (www.mannheim.de vom 29. Juli 2010 „Wildtierverbot im Zirkus auf kommunaler Ebene nicht möglich“) geworden, nach der Überarbeitung des Säugetiergutachtens auch die Zirkusleitlinien entsprechend anzupassen? Wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und welche gesellschaftlichen Gruppierungen sind bzw. werden in den Überarbeitungsprozess eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen 5. Inwieweit wurden – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels geplant und bereits umgesetzt? Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die Aufklärungsarbeit für potentielle Käuferinnen und Käufern intensivieren? Auf Initiative und unter Leitung des BMEL hat im Mai 2013 ein Runder Tisch stattgefunden, bei dem sich Vertreter von Tierschutzverbänden, Vollzugsbehörden , des Zoofachhandels, der Hundezucht und der Tierheime über Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Welpenhandels ausgetauscht haben. Ein Vorschlag der Teilnehmer war die Erarbeitung eines Leitfadens, der den Vollzugsbehörden Hilfestellung bei der Kontrolle von verdächtigen Hundetransporten geben soll. Der Entwurf eines entsprechenden Leitfadens ist in einer Bund-Länder-Arbeits -gruppe unter Leitung des BMEL erarbeitet worden. Es ist vorgesehen, den Entwurf der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zur Beschlussfassung vorzulegen. Angesichts der grenzüberschreitenden Problematik sind insbesondere Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich, um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken . Das BMEL hat daher gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark die Europäische Kommission gebeten, im Hinblick auf den illegalen Welpenhandel eine europäische Lösung anzustreben. Im November 2015 wird die Europäische Kommission die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag durchgeführten Studie über den Tierschutz bei Hunden und Katzen im Rahmen gewerblicher Praktiken vorstellen, auf deren Grundlage über europäische Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Welpenhandels zu entscheiden sein wird. Eine wesentliche Vorkehrung gegen den illegalen Welpenhandel ist die Aufklärung der Hundekäufer. Das BMEL hat daher bereits auf seiner Internetseite Informationen über den illegalen Welpenhandel und Ratschläge zum Hundekauf eingestellt. Diese Aufklärungsarbeit soll in Kürze auch Eingang in die Internetseite der Tierwohlinitiative (http://www.tierwohl-staerken.de) finden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie weit sind Prüfungen der Bundesregierung bezüglich bundeseinheitlicher Regelungen zur Bekämpfung des Welpenhandels über seuchenschutzrechtliche Bestimmungen gediehen? Bis zum 28. Dezember 2014 eröffnete die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Welpen, die noch nicht gegen Tollwut geimpft waren bzw. die noch keinen ausreichenden Impfschutz ausgebildet hatten, zu anderen als zu Handelszwecken nach Deutschland zu verbringen. Diese Ausnahmemöglichkeit hatte zur Folge, dass Handelstiere immer wieder illegal als Tiere im Reiseverkehr deklariert und unter den erleichterten Bedingungen für den privaten Reiseverkehr verbracht wurden. Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (z. B. im Reiseverkehr) und die Richtlinie 2013/31/EU zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG hinsichtlich der Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Union und deren Einfuhr in die Union legen für die Verbringung dieser Tiere – unabhängig vom Zweck der Verbringung – im Hinblick auf den Tollwutimpfstatus die gleichen Anforderungen fest. Die Mitgliedstaaten können bezüglich des Erfordernisses der Tollwutimpfung abweichende Ausnahmeregelungen für die Verbringung von Welpen schaffen. In Deutschland wurde entschieden, dass weder für den Reiseverkehr noch für den Handel Ausnahmeregelungen für Welpen gelten sollen und daher die oben beschriebene Ausnahmeregelung in der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung aufgehoben. Damit müssen nun grundsätzlich alle Welpen, die in Deutschland einreisen bzw. die Deutschland als Transitland durchqueren, eine gültige Tollwut-Schutzimpfung aufweisen. Dies führt zu einer Vereinfachung bei den Kontrollen sowie der Verhängung behördlicher Maßnahmen durch die lokalen Behörden. Neben Deutschland machen auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern sowie Norwegen von der Ausnahmeregelung für Welpen keinen Gebrauch. 7. Welche Inhalte soll der angekündigte Leitfaden für die Vollzugsbehörden zum Umgang mit Welpenhandel (www.tierwohl-staerken.de „Den Tierschutz im Handel und bei der Haltung von Haus- und Begleittieren verbessern “) umfassen? Inwiefern plant die Bundesregierung, Studien zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels in Auftrag zu geben, und mit welchen Zeithorizonten? Beim illegalen Welpenhandel kommt es zu unterschiedlichen Verstößen gegen das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht sowie zu Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz; Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung). Inhalt des Leitfadens ist daher eine übersichtliche Darstellung der maßgeblichen Rechtsvorschriften. Zudem enthält der Leitfaden praxisnahe Empfehlungen für das Vorgehen bei der Kontrolle von Straßentransporten von Hunden (und Katzen) und für die einzuleitenden Folgemaßnahmen einschließlich der Unterbringung der Tiere, der Sanktionierung von Verstößen und dem Austausch mit anderen Behörden . Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Studien über den illegalen Welpenhandel erstellen zu lassen. Auf die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie über den Tierschutz bei Hunden und Katzen im Rahmen gewerblicher Praktiken (siehe Antwort zu Frage 5) wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6620 8. Inwiefern wurde das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, „gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Initiative zu ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen“, umgesetzt? Durch welche Maßnahmen und mit welchen (finanziellen) Mitteln trägt die Bundesregierung hierfür Sorge? Für wie viele Tierheime haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Wahlperiode hierdurch bislang Verbesserungen ergeben? Eine Zuständigkeit des Bundes für die Finanzierung der Tierheime besteht nicht. Das BMEL verfolgt daher Maßnahmen, die indirekt zu einer Entlastung der Tierheime führen. Dazu zählt die im Rahmen der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 in § 13b des Tierschutzgesetzes aufgenommene Ermächtigung für die Landesregierungen zur Anordnung regional begrenzter Kastrationsund Kennzeichnungspflichten für freilaufende Katzen. Die Zahl der von Tierheimen aufzunehmenden Tiere soll außerdem durch eine bessere Aufklärung der Tierhalter vor dem Kauf reduziert werden. Hier plant das BMEL die Veröffentlichung entsprechender Informationen im Internet. Einen entsprechenden Beitrag leistet bereits die nach § 21 Absatz 5 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes seit dem 1. August 2014 bei gewerblichen Verkäufen vorgeschriebene Pflicht, dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres zu übergeben. Unüberlegten Käufen und der resultierenden Abgabe der Tiere soll durch die bessere Aufklärung der Käufer entgegengewirkt werden. Ebenfalls der Entlastung der Tierheime dienen die Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel (siehe Antwort zu Frage 5). Aufgrund der Komplexität und der indirekten Wirkungsweise sowie den Wechselwirkungen mit anderen Faktoren sind die für die Tierheime aus den Maßnahmen resultierenden Entlastungen nicht quantifizierbar. 9. Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Unterscheidung zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis für die Tierheime, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Von den Tierschutzvereinen wird kritisiert, dass die Kommunen häufig Fundtiere mit der Begründung nicht als solche anerkennen, dass es sich um herrenlose Tiere handele. Aufgrund ihrer Verwahrungspflicht (§§ 966 Absatz 1, 967 des Bürgerlichen Gesetzbuches) müssen die zuständigen Behörden der Kommunen die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren im Tierheim übernehmen. Die Fundtierbetreuung stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Herrenlose Tiere dagegen unterfallen nicht dem Fundrecht. Nach § 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird eine bewegliche Sache herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt . Dazu zählen Tiere, an denen das Eigentum erkennbar aufgegeben wurde sowie Wildtiere. Für diese Tiere besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung der Kommunen, die Kosten für die Unterbringung in Tierheimen zu übernehmen . Unter anderem das Verwaltungsgericht Stuttgart hat hierzu mit Urteil vom 16. Dezember 2013 festgestellt (4 K 29/13), dass bei aufgefundenen Haustieren die Regelvermutung bestehe, dass diese nicht ausgesetzt worden seien, da das Aussetzen von Haustieren nach § 3 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes verboten sei. Aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen. Ein Beispiel ist der Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2015. 10. Inwiefern hält die Bundesregierung die Vergabe eines „Tierschutzpreises für den besonders tierschutzfreundlichen Umgang mit dem Pferd“ für geeignet und ausreichend, um den Tierschutz im Pferdesport zu stärken? Anhand welcher Kriterien wurden die Preise 2014 und 2015 vergeben, und an wen? Durch die Vergabe von Tierschutzpreisen bei den Bundeschampionaten sollen Reiterinnen und Reiter, Wertungsrichterinnen und -richter sowie das Publikum für das Thema Tierschutz im Pferdesport sensibilisiert werden. Auf diese Weise soll auf einen pferdegerechteren Umgang mit Pferden in Freizeit und Sport hingewirkt werden. Die Beurteilung der Reiterinnen und Reiter erfolgt während der Vorbereitung der Pferde auf die Prüfungen und im Anschluss daran durch eine Jury, die auf Grund ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten berufen wird. Diese Jury umfasst neben Mitgliedern des Fachbeirates Tierschutz der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und dem jeweiligen Richter des Vorbereitungsplatzes auch Vertreter von Tierschutzorganisationen, Landwirtschaftskammern und Pferdeverbänden sowie niedergelassene Tierärzte und Mitglieder der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Grundlagen der Bewertung sind das Verhalten und die Ausrüstung von Reiter und Pferd sowie die Vorbereitung der Pferde auf die Prüfungen. Kriterien sind unter anderem der Umgang des Reiters mit dem Pferd, das Verhalten des Pferdes auf dem Vorbereitungsplatz sowie die Verwendung der Ausrüstung auf dem Vorbereitungsplatz . Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in den Jahren 2014 und 2015 vergebenen Tierschutzpreise: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6620 Jahr Name Reiter/Reiterin Disziplin Kategorie Alter der Pferde/Ponys (Jahre) 2015 Kendra Claricia Brinkop Springen Großpferd 6 Carola Koppelmann Dressur Großpferd 6 Sönke Fallenberg Springen Pony 6 Sophie Dupree Dressur Pony 6 Pauline Wenning Springen Großpferd 5 Anja Engelbart Dressur Großpferd 5 Janne Kleinbuntemeyer Springen Pony 5 Maike Mende Dressur Pony 5 Lukas Fischer Reitpferdeprüfung Großpferd 4 Maike Mende Reitponyprüfung Pony 4 Herrmann Gerdes Reitpferdeprüfung Großpferd 3 Wibke Hartmann-Stommel Reitponyprüfung Pony 3 Amke Gröttrup Vielseitigkeit Großpferd 5/6 Konstantin Harting Vielseitigkeit Pony 5/6 2014 Andreas Kreuzer Springen Großpferd 6 Christoph Koschel Dressur Großpferd 6 Madeleine Grobosch Springen Pony 6 Nina Wingender Dressur Pony 6 Eva Deimel Lisa Zoller Springen Großpferd 5 Lasse Timmer Springen Pony 5 Maike Mende Dressur Pony 5 Dorothee Schneider Reitpferdeprüfung Großpferd 4 Eike Bewerungen Reitpferdeprüfung Großpferd 3 Lydia Camp Reitponyprüfung Pony 3 Louise Svensson Jähde Vielseitigkeit Großpferd 5/6 Victoria Telesca Vielseitigkeit Pony 5/6 11. Plant die Bundesregierung, die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport zu aktualisieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 12. Welche Missstände sind nach Auffassung der Bundesregierung im Pferdesport am gravierendsten, und welche Maßnahmen plant sie dagegen zu ergreifen ? Die Überwachung der Pferdehaltungen und Pferdesportveranstaltungen sowie die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Anforderungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Aus den Ländern liegen keine Hinweise zu nicht nur auf Einzelfälle bezogenen, gravierenden tierschutzfachlichen Problemen in diesem Bereich vor, die mit den bestehenden Regelungen nicht behoben werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Lehnt die Bundesregierung die Forderung, das Brandzeichen bei Pferden zu verbieten, nach wie vor ab? Wenn ja, mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes das Verbot des Schenkelbrands vorgeschlagen (s. Bundestagsdrucksache 17/10572 vom 29. August 2012). Diesem Vorschlag ist der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht gefolgt und hat stattdessen entschieden, dass der Schenkelbrand als traditionelle Kennzeichnungsmethode erhalten bleiben soll. Um Bedenken im Hinblick auf den Tierschutz Rechnung zu tragen, hat der Bundestag entschieden, dass der Schenkelbrand ab dem 1. Januar 2019 nur noch unter Betäubung zulässig sein soll. 14. Um wie viele Stellen und um welche Kompetenzen wurde die ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) im Rahmen der Weiterentwicklung zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) erweitert, das am 29. September 2015 eröffnet wurde und bei dessen Eröffnung Bundesminister Christian Schmidt angekündigt hatte, sein langfristiges Ziel sei es, Tierversuche komplett zu ersetzen? Im Rahmen der Weiterentwicklung der ZEBET zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurden für das Jahr 2015 insgesamt sechs Planstellen im Haushalt zugewiesen. In den Haushaltsvoranschlag für 2016 sind zudem Haushaltsmittel für weitere 20 Stellen eingestellt. Es wurden folgende fünf Kompetenzbereiche im Rahmen des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren definiert: 1. Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) 2. Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation 3. Alternativmethoden in der Toxikologie 4. Nationaler Ausschuss 5. Koordinierung der Forschungsförderung für Alternativmethoden 15. Wofür konkret werden bzw. wurden die 6 Mio. Euro (www.bmel.de „Meilensteine und Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“) eingesetzt , die das Zentrum in diesem Jahr für die gerätetechnische Erstausstattung erhalten hat? Entsprechend der Zuweisung durch das Bundeshaushaltsgesetz wurden im Haushaltsjahr 2015 etwa 5 Mio. Euro für die Beschaffung insbesondere folgender Großgeräte eingesetzt: hochauflösende, bildgebende Mikroskoptechnik, IT-Netzwerk/ Hochleistungsrechner, Zellanalysetechnologie. Haushaltsmittel in Höhe von etwa 1 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2015 für die Anschaffung von Kleingeräten und Ausstattungsgegenständen zur Grundausstattung der Labore im Bereich Erforschung und Entwicklung von Alternativ- und Ersatzmethoden zum Tierversuch bereitgestellt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6620 16. Wofür konkret sollen die 1,5 Mio. Euro (www.bmel.de „Meilensteine und Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“) eingesetzt werden , die für die nächsten Jahre angekündigt wurden? Die angekündigten 1,5 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren sollen für weitere Personal- und Sachkosten im Bereich der Erforschung und Entwicklung von Alternativ- und Ersatzmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip eingesetzt werden. 17. Welche Maßnahmenpläne wurden für die Arbeit des Zentrums aufgestellt, um tierversuchsfreie Forschung weiterzuentwickeln und deren Anerkennung zu beschleunigen (bitte nach Projekten, Stellen, Mitteln, Laufzeiten etc. aufschlüsseln )? Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren besteht aus fünf Kompetenzbereichen (s. Antwort zu Frage 14), für die das BMEL jährlich finanzielle Mittel in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Im Haushaltsjahr 2015 hat das Zentrum zudem einmalig Mittel in Höhe von 6,0 Mio. Euro erhalten. Hinzu kommen zusätzliche Personal- und weitere Sachkosten, die dem Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren zukünftig dauerhaft zur Verfügung stehen werden (siehe Antwort zu Frage 14). Eine weiterführende Aussage über die Umsetzung der einzelnen Kompetenzbereiche kann erst nach Genehmigung des Verwaltungshaushaltsplans 2016 getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen . 18. Auf welches der 3 R (Replace, Reduce, Refine) wird das Zentrum seinen Schwerpunkt legen? Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies ersichtlich ? Alle 3 R (Replace, Reduce und Refine) sind programmatische Schwerpunkte der Arbeit des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren. Dies entspricht auch dem Ansatz der Richtlinie 2010/63/EU, die insbesondere eine konsequente Umsetzung aller drei Bereiche des 3R-Prinzips und damit die Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zum Ziel hat. Im Übrigen wird auf die Antworten zur Frage 17 verwiesen. 19. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Replacement“ zum Ersatz von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum , Fördermittel etc.)? Um die Forschung auf dem Gebiet der Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden (Replacement) zu intensivieren, wird das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren neue moderne molekulare, zellbiologische und in silico Methoden und Modelle mit dem Ziel, Tierversuche nicht nur in der angewandten Wissenschaft, sondern auch in der Grundlagenforschung zu ersetzen oder zumindest zu minimieren, entwickeln. Ferner werden neue Informationstechnologien für die Informationssuche von Alternativmethoden nach dem 3R-Prinzip weiterentwickelt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und Refinement sind in den Tabellen 2a-c aufgeführt (s. Antwort zu Frage 21). 20. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Reduction“ zur Reduktion von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum , Fördermittel, Tierart und Anzahl der Tiere)? Im Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren werden biometrische Projekte zur Reduzierung der Versuchstierzahlen durch verbesserte Planungs-, Auswertungs - und Veröffentlichungspraxis in der biomedizinischen Grundlagen- und transnationalen Forschung durchgeführt. Sie sollen auf alle in diesen Bereichen verwendeten Tierarten anwendbar sein. Die Größe des Einsparpotentials lässt sich zukünftig an der Anzahl der eingesetzten Tiere abschätzen. Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und Refinement sind in den Tabellen 2a bis 2c aufgeführt (s. Antwort zu Frage 21). 21. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Refinement“ zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen (Zeitraum, Fördermittel, Tierart und Anzahl der Tiere)? Es werden Projekte zur Verminderung und Bewertung der Belastung und Verbesserung von Haltungsbedingungen bei Tieren, die für Tierversuche vorgesehen oder in Versuchen eingesetzt werden, durchgeführt. Bis jetzt wurden im aktuellen Haushaltsjahr 2015 insgesamt neun Mäuse in den o. g. Projekten verwendet. Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und Refinement sind in den Tabellen 2a bis 2c aufgeführt. Tabelle 2a: Drittmittelvorhaben des BfR im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch von 2015 bis 2016 lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode /Schwerpunkt 1. 11/2013 10/2015 Analyse von Kombinationseffekten von Pestiziden in vitro (Combiomics) BMBF 167.018 Replacement 2. 12/2013 11/2015 Modellierung des „Toxoms“ kultivierter menschlicher Hepatozyten (LivSys) BMBF 92.660 Replacement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6620 lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode /Schwerpunkt 3. 01/2014 12/2016 Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R (früher B23R) mit integriertem Graduiertenkolleg „Innovationen in der 3R-Forschung - Gentechnik, Tissue Engineering und Bioinformatik (BB3R)“ BMBF 92.000 Replacement / Refinement 4. ~2016 2017 Cellular Mechanisms of Critical Illness-induced Cognitive Dysfunction Einstein-Stiftung 100.000 Refinement Tabelle 2b: Sonderforschungsprojekte des BfR im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch 2015 lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode 1. 03/2012 12/2015 Charakterisierung Kontaktallergen -spezifischer Reaktionen humaner antigenpräsentierender Zellen und T-Zellen in Kokultur (1322-470) BfR 71.250 Replacement 2. 03/2014 12/2015 Molekulare Charakterisierung der Wirkmechanismen teratogener Substanzen (1322-597) BfR 24.000 Replacement 3. 03/2014 12/2015 Entwicklung einer wirbeltierfreien Alternativmethode zur Prüfung der kumulativen Toxizität von Wirk- und Beistoffen in Pestiziden unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungsexposition mit Hilfe des Modellorganismus C. elegans (1322-588) BfR 23.400 Replacement 4. 03/2014 12/2015 Entwicklung von neuralen 3DGeweben und Etablierung von Langzeitkulturen für neurale Zelltypen für einen Multi-Organ Chip als Alternative zum Tierversuch für systemische Toxizitätsprüfungen mit wiederholter Substanzgabe (1322-600) BfR 32.950 Replacement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode 5. 03/2014 12/2015 Etablierung eines 3D-Modells mit primären humanen epithelialen Bruststammzellen zur Identifizierung zur Identifizierung von Tumorgenese-Markern (1322-605) BfR 32.500 Replacement 6. 03/2014 12/2014 Entwicklung von vaskulären 3D Geweben und Etablierung von Langzeitkulturen zur Etablierung eines Multi-Organ Chip als Alternative zum Tierversuch für systemische Toxizitätsprüfungen mit wiederholter Substanzgabe (1322-601) BfR 13.000 Replacement 7. 03/2013 12/2015 Einfluss der Größe, Beschichtung und Ionenfreisetzung von Silber- und Eisenoxid-Nanopartikeln auf die Aufnahme und Toxiziät im erweiterten Intestinalmodell (1322-553) BfR 36.000 Replacement 8. 03/2013 12/2015 Wechselwirkungen von Silbernanopartikeln mit zellulären Proteinen – Einfluss des Stabilisators auf die Ausbildung der Proteinkorona und die Toxizität der Partikel (1322-554) BfR 41.000 Replacement 9. 03/2015 12/2015 Analyse der funktionellen Interaktion des cirkadianen mit dem endokrinen System zur Etablierung sensitiver in vitro Testsysteme (1322-636) BfR 12.500 Replacement 10. 03/2015 12/2015 Toxikologische in vitro Charakterisierung von Alternaria-Toxinen (1322-623) BfR 13.000 Replacement 11. 03/2015 12/2015 Untersuchung des Zelltodmechanismus in Caco-2 Zellen durch Silbernanopartikel (1322- 629) BfR 11.000 Replacement 12. 03/2014 12/2015 Etablierung von Testsystemen zur Identifizierung epigenetisch wirksamer verbrauchernaher Substanzen (1322-593) BfR 37.800 Replacement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6620 lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode 13. 03/2014 12/2015 Aufbau einer in vitro Testplattform für Nanopartikeltoxizitätsuntersuchungen unter Berücksichtigung physiologisch relevanter Expositionsbedingungen (1322-594) BfR 28.380 Replacement 14. 03/2014 12/2015 Charakterisierung Kontaktallergenspezifischer Reaktionen humaner antigenpräsentierender Zellen und TZellen in Kokultur (1322-595) BfR 34.000 Replacement 15. 03/2014 12/2015 Untersuchungen Chemikalienreaktiver Peptid/Proteinprofile von potentiell hautsensibilisierenden Substanzen mittels Massenspektroskopie (1322-596) BfR 39.900 Replacement Tabelle 2c: Extramurale Forschung des BfR im Bereich Alternativmethoden zum Tierversuch 2015 – 2016 (mit ZEBET-Förderung) lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode / Schwerpunkt 1. 11/2011 07/2015 Etablierung eines Mikroskopiebasierten Hochdurchsatz-Verfahrens zur Abschätzung toxikologischer Wirkungen von Nanomaterialien als alternative Testmethode BfR/ ZEBET 1329-475 120.800 Replacement 2. 08/2013 07/2016 Etablierung einer in vitro Ersatzmethode zur Zertifizierung von antiprotozoären Desinfektionsmitteln BfR/ ZEBET 1328-505 104.107 Replacement 3. 08/2013 07/2016 Etablierung von Retina Langzeitkulturen als Tierersatzversuch BfR/ ZEBET 1328-506 145.444 Replacement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode / Schwerpunkt 4. 09/2013 10/2016 Endocrine disruptor risk evaluation in vivo using transgenic zebrafish larvae Real-time measurement of glucocorticoid signalling/synthesis and generation of a multi-reporter fish for glucocorticoid, estrogen and thyroid hormone signalling BfR/ ZEBET 1328-507 142.600 Replacement 5. 10/2013 09/2016 Gemeinsame Prüfung von Diphtherie-, Tetanus- und Pertussiskomponenten im Meerschweinchen – Ein Ansatz zur Reduktion von Tierversuchen für die staatliche Chargenprüfung von MultikomponentenImpfstoffen BfR/ ZEBET 1328-509 184.200 Replacement 6. 10/2013 09/2015 Testverfahren zur Prüfung der prospektiven Toxizität von Substanzen auf die Fertilität BfR/ ZEBET 1328-510 151.624 Replacement 7. 11/2013 04/2016 Etablierung und Evaluierung einer in-vitro Testmethode zur Untersuchung der polymikrobiell induzierten Leber-Dysfunktion mit einem mikrofluidischen BioChip-System BfR/ ZEBET 1328-511 162.960 Replacement 8. 10/2014 01/2016 SMAFIRA – Smart Feature-basiertes interaktives Ranking BfR/ ZEBET 1329-531 52.910 Reduction 9. 11/2014 08/2015 Entwicklung eines für Gewebssphäroide geeigneten mikrofluidischen Mehrkammerchips mit integrierter Sensorik zur Echtzeitmessung physiologischer Zellparameter BfR/ ZEBET 1328-533 25.000 Replacement 10. 11/2015 04/2017 Prädiktive Kardiotoxizitätstestung auf der Basis humaner stammzellabgeleiteter Kardiomyozyten BfR/ ZEBET 1328-539 82.500 Replacement 11. 11/2015 10/2018 In-vitro-Zellkulturmodelle der humanen Blut-Retina-Schranke für die pharmakokinetische und toxikologische Bewertung von Arzneimitteln BfR/ ZEBET 1328-541 125.315 Replacement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6620 lfd. Nr. von bis Thema Förderung Fördersumme (Euro) 3R-Methode / Schwerpunkt 12. 11/2015 04/2016 3D für 3R: 3D-Modelle als Ersatzmethode für die Etablierung und das Erlernen einer standardisierten intranasalen Applikation BfR/ ZEBET 1328-540 19.000 Replacement 13. 01/2016 12/2016 Optimierung des Schmerzmanagements im Maus-Osteotomie -Modell – Integration von Refinement-Untersuchungen in einer grundlagenwissenschaftlichen Studie (Kurztitel: RefineMOMo) BfR/ ZEBET 1328-00 43.314 Refinement 14. 01/2016 12/2017 In vitro Toxikologie – Eine neue Methodik zur Beobachtung metabolischer Wirkungswege in 3-dimensionalen Zellkulturmodellen BfR/ ZEBET 1328-00 147.560 Replacement 15. 01/2016 12/2017 Etablierung eines AlveolenModells zur Untersuchung von toxikologisch und mikrobiell induzierten akutem Lungenversagen BfR/ ZEBET 1328-00 180.942 Replacement 16. 01/2016 12/2018 In-Vitro Translation Organtoxischer Metabolischer Biomarker des Leberversagens aus klinischem und experimentellen Probenmaterial BfR/ ZEBET 1328-00 124.220 Replacement 22. Wird der Schwerpunkt des Zentrums vor allem in der Durchführung eigener Forschungsprojekte liegen oder im Bereich der Vernetzung und Information von Behörden, Forschern und Öffentlichkeit? Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies ersichtlich ? Neben den neuen Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach dem BfR-Gesetz verpflichtet z. B. zur wissenschaftlichen Forschung, soweit diese in einem engen Bezug zu den Tätigkeiten des BfR stehen, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit auf seinen Tätigkeitsgebieten über Risiken gesundheitlicher Art sowie sonstiger gewonnener Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse , sowie zur wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer oberster Bundesbehörden , soweit das Bundesinstitut Tätigkeiten aus deren Geschäftsbereich Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6620 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wahrnimmt, sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in allen Fragen, die zu den Tätigkeiten des Bundesinstitutes gehören . Somit führt das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren eigene Forschungsprojekte durch, informiert die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit, berät zuständige Behörden, Tierschutzausschüsse, die Europäische Kommission und einzelne Bundesministerien. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten arbeitet das Zentrum auch eng mit Wissenschaftlern universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Vertretern von Fachgesellschaften zusammen. Prämisse für die Zusammenarbeit ist die unabhängige fachliche Expertise sowie langjährige Berufserfahrung auf ausgewiesenen Gebieten. 23. Welche gesellschaftlichen Gruppierungen sollen offiziell in die Arbeit des Zentrums einbezogen werden? Wie und bis wann soll die Auswahl dieser Gruppierungen erfolgen? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Soll es einen Beirat nach dem Vorbild der ZEBET-Kommission geben, bzw. soll dieser entsprechend umfunktioniert werden? Wenn ja, soll dieser mit einem besseren Mandat ausgestattet sein, und wer ist bzw. soll in diesem Beirat vertreten sein? Wenn nein, warum nicht? Die bisherige ZEBET-Kommission bleibt weiterhin mit ihrer derzeitigen personellen Besetzung bestehen, eine Umstrukturierung der ZEBET-Kommission ist nicht notwendig. Darüber hinaus besteht seit dem Jahr 2005 am BfR ein wissenschaftlicher Beirat, der das BfR vor allem zum Schwerpunkt Forschung berät (siehe www.bfr. bund.de/de/wissenschaftlicher_beirat-27502.html). Die letzte Besetzung dieses Beirats erfolgte im Jahr 2013. Zudem wird im Jahr 2016 für die Arbeit des Nationalen Ausschusses gemäß § 15a des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 45 der Tierschutz-Versuchstierverordnung am Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren ein Expertenpool eingerichtet. Dem Expertenpool sollen Vertreter der Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften, Geistes-/Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaft, sowie Tierpflegemeister mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Expertisen angehören , die zu bestimmten Themen aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit dem Nationalen Ausschuss zusammenarbeiten. 25. Ist die personelle Besetzung des „nationalen Ausschusses“ des Zentrums bereits abgeschlossen? Wenn ja, welche Personen werden diesen besetzen, und wie wurden sie ausgewählt ? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Für den Nationalen Ausschuss nach § 15a des Tierschutzgesetzes arbeiten derzeit am BfR eine Volljuristin, eine Diplom-Dokumentarin, eine Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie, eine Tierärztin mit Zusatzbezeichnung für Tier- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6620 ärztliche Informatik und Dokumentation sowie ein Facharzt für klinische Pharmakologie und für Pharmakologie und Toxikologie. Darüber hinaus kann der Nationale Ausschuss auf die gesamte personelle Ressource des BfR zurückgreifen und Zuarbeit erhalten. Wenn es sich zukünftig als erforderlich herausstellen sollte, wird der Nationale Ausschuss personell weiter verstärkt. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Hält die Bundesregierung die Schaffung des Zentrums für ausreichend, um das von Bundesminister Christian Schmidt verkündete Ziel, „Tierversuche komplett zu ersetzen“, zu erreichen? Die Bundesregierung leistet im internationalen Vergleich einen herausragenden Beitrag zur Erreichung des Zieles, Tierversuche möglichst weitgehend zu ersetzen . Insbesondere die Entwicklung, Validierung und vor allem Implementierung von Ersatzmethoden im Bereich gesetzlich vorgeschriebener, toxikologischer Testverfahren und die damit verbundene Etablierung von Bewertungsstrategien, ist auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu beschleunigen. Neuartige Prüfmethoden werden im Rahmen des Richtlinienprogramms zur toxikologischen Prüfung von Chemikalien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Prüfrichtlinienprogramm) entwickelt, um eine globale Anerkennung der Daten aus diesen Methoden zu gewährleisten. Diese Aktivitäten werden durch das BfR, das auch den nationalen Koordinator für den Bereich der menschlichen Gesundheit stellt, aktiv unterstützt. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 27. Welche weiteren Anstrengungen plant die Bundesregierung zur Reduktion und zum Ersatz von Tierversuchen? Inwiefern sollen etwa die Fördermittel für tierversuchsfreie Forschung in den nächsten Jahren durch den Bund aufgestockt werden? Im Hinblick auf die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie Verfahren , die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind, leistet Deutschland im internationalen Vergleich einen herausragenden Beitrag. Über die vorstehend genannten Maßnahmen hinaus unterstützt das BMEL u. a. die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell und vergibt jährlich den mit 15 000 Euro dotierten Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Außerdem initiiert und unterstützt die Bundesregierung unterschiedliche Projekte im Bereich der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Dazu gehört auch der Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Ersatzmethoden zum Tierversuch“, mit durchschnittlich rund 5 Mio. Euro Fördermitteln pro Jahr. In den letzten Jahren war es im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunkts immer möglich, alle vom wissenschaftlichen Gutachtergremium als förderungswürdig bewertete Forschungsprojekte zu fördern . Eine Erhöhung der Forschungsförderung für Ersatz- und Ergänzungsmethoden ist seitens der Bundesregierung daher nicht geplant. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333