Deutscher Bundestag Drucksache 18/666 18. Wahlperiode 21.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/449 – Privatisierungen und steuerpolitische Maßnahmen in Europa Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Finanzmarktkrise sind die öffentlichen Haushalte durch Bankenrettungs - und Konjunkturpakete sowie gestiegene Zinsen für neue Kredite in vielen europäischen Ländern unter großen Druck geraten. Die von den meisten Regierungen verfolgte und von der Troika forcierte Austeritätspolitik setzt in erster Linie auf die Kürzung der Ausgaben. Daneben gibt es auch Versuche, durch Privatisierungen und Steuererhöhungen zusätzliche Einnahmen zu generieren (Anmerkung der Fragesteller: bitte bei den Fragen zu den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union nicht auf verschiedene Länderberichte von der Europäischen Union oder Troika verweisen, sondern diese konkret beantworten). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Europäische Union und die Eurozone haben bei der Überwindung der Krise wichtige Fortschritte erreicht. Das plangemäße Auslaufen der Anpassungsprogramme von Irland und Spanien sowie das wirtschaftlich wieder wachsende Portugal belegen dies. Die wirtschaftliche Lage hat sich 2013 deutlich verbessert; die Eurozone hat die seit Ende 2011 andauernde Rezession überwunden, die Wirtschaftsleistung wächst wieder. Für das laufende Jahr prognostizieren der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Europäische Kommission ein Wachstum von rund 1 Prozent. Auch in Mitgliedstaaten, die tiefe Rezessionen erlebt haben, ist die Trendwende erfolgt: Spanien, Portugal und Italien haben 2013 die dort seit zwei bis drei Jahren andauernde Rezession überwunden und sollen im laufenden Jahr Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wieder wachsen. Positives Wachstum wird auch in Griechenland erwartet. Zudem sind die Zinsen auf Staatsanleihen substanziell gesunken. Dies zeigt: Das Vertrauen von Märkten, Investoren und Konsumenten kehrt zurück. Auch bei der Haushaltskonsolidierung hat die Eurozone beindruckende Fortschritte erzielt, das Staatsdefizit in der Eurozone konnte von 6,4 Prozent des Drucksache 18/666 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2009 auf voraussichtlich 3,1 Prozent des BIP im Jahr 2013 zurückgeführt werden. Im Rahmen der Anpassungsprogramme haben insbesondere die Krisenländer erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung geleistet. 1. Welche Vorschläge zur Erhöhung der Staatseinnahmen hat die Europäische Kommission seit Beginn der Euro-Krise vorgelegt, und welche wurden bisher davon umgesetzt? 2. Welche dieser Vorschläge hat die Bundesregierung in den Beratungen des Europäischen Rats und gegenüber der Europäischen Kommission befürwortet ? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Europäische Kommission erstellt seit dem Jahr 2011 einmal pro Jahr zum Auftakt des Europäischen Semesters einen Jahreswachstumsbericht, in dem sie die wichtigsten finanz- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen in der EU benennt und vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung empfiehlt. Der Jahreswachstumsbericht beinhaltet auch Vorschläge zu öffentlichen Haushalten und Staatseinnahmen. Die Europäische Kommission benennt in ihren Jahreswachstumsberichten regelmäßig die Notwendigkeit einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung als Priorität. Speziell zu Staatseinnahmen vertritt die Europäische Kommission im Wesentlichen die folgenden Positionen: Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bestimmter Steuern sei einer Erhöhung der Steuersätze aus Effizienzgründen vorzuziehen. Es sei angeraten, die Steuerlast vom Faktor Arbeit umzulenken auf die Besteuerung von Verbrauch, Eigentum und Umweltbelastungen. Umweltschädliche Subventionen sollten abgebaut werden. Eine effizientere Steuererhebung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung können zu einer Erhöhung von Staatseinnahmen führen. Auf Grundlage ihres Jahreswachstumsberichts erstellt die Europäische Kommission jeweils Entwürfe für länderspezifische Empfehlungen. Diese enthalten gegebenenfalls auch länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf Staatseinnahmen . Nach Beratungen im Rat werden die länderspezifischen Empfehlungen zum Ende des Europäischen Semesters vom Rat endgültig angenommen. Die Bundesregierung hat die länderspezifischen Empfehlungen im Rat jeweils mit angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) berichtet regelmäßig über das Europäische Semester einschließlich der Beratungen über die länderspezifischen Empfehlungen. Der letzte Bericht zur Umsetzung des Europäischen Semesters 2013 und der Europa-2020-Strategie unter besonderer Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen wurde dem Deutschen Bundestag mit Schreiben des BMF vom 20. August 2013 zugeleitet (Bundestagsdrucksache 17/14622). Abweichend vom oben beschriebenen Verfahren erhalten Länder in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm keine länderspezifischen Empfehlungen . Diese Länder unterliegen stattdessen konkreten Auflagen, die sich gegebenenfalls auch auf die Erhöhung von Staatseinnahmen beziehen. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Einhaltung der Auflagen. 3. Wie steht die Bundesregierung zu den verschiedenen Vorschlägen für eine europaweite Vermögensabgabe? Um Krisen, wie sie in den Programmländern entstanden sind, zu bekämpfen und künftig zu vermeiden, setzt die Bundesregierung auf dauerhaft stabile öffent- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/666 liche Finanzen. Insofern zielen die makroökonomischen Anpassungsprogramme der Programmländer auf eine nachhaltige Gesundung der öffentlichen Haushalte. Dabei stehen strukturelle Maßnahmen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite gleichermaßen im Vordergrund. Strukturreformen – etwa der Steuer-, Renten- oder Sozialbeitragssysteme – dienen dazu, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte wiederherzustellen und abzusichern . 4. Welche indirekten Steuern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte mit Zeitpunkt, Steuersätze in Prozent, Veränderungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)? 5. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 Steuern auf Vermögen oder Erbschaften erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte mit Zeitpunkt, Steuersätze in Prozent, Veränderungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)? 6. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Löhne und Arbeitseinkommen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in Prozent, Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)? 7. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Gewinne von Unternehmen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in Prozent , Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)? 8. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhöht, gesenkt oder neu eingeführt (bitte Steuersätze in Prozent, Erhöhungen in Prozentpunkten sowie durch die Maßnahme erzielte Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Euro angeben)? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich bei den in den Fragen 3 bis 7 abgefragten Steuern die Bemessungsgrundlage geändert hat, und um welche Veränderungen handelte es sich gegebenenfalls ? Die Fragen 4 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung leitet dem Deutschen Bundestag (Finanzausschuss) regelmäßig Berichte über Entwicklungen des Steuerrechts im Ausland zu (so genannte Quartalsberichte). Diese Berichte bereiten die der Bundesregierung vorliegenden Informationen zu den in den Fragen 4 bis 9 angesprochenen Steuerarten auf. Aus den letzten drei Quartalsberichten vom Februar 2013, vom Mai 2013 und vom September 2013 beispielsweise ergibt sich, dass sich die Ausweitung der Besteuerung des Finanzsektors (durch Finanztransaktionssteuern oder Bankenabgaben ) in den Mitgliedstaaten fortgesetzt hat. Ein Trend in einigen Mitgliedstaaten ist auch die Einführung oder Ausweitung steuerlicher Investitionsanreize . Bei den Steuersätzen gab es unterschiedliche Entwicklungen. So sind die Körperschaftsteuersätze in einigen Mitgliedstaaten gesenkt und in anderen er- höht worden. Entsprechendes gilt für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Hinzuweisen ist auch auf die umfassende Strukturreform der Einkommensbesteue- Drucksache 18/666 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rung in Griechenland, die den Grundfreibetrag abgeschafft hat und unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Einkunftsarten vorsieht. Hinzuweisen ist auch auf die vom BMF jährlich herausgegebenen Berichte „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“, die ebenfalls Entwicklungen bei den bedeutendsten Steuern der EU-Mitgliedstaaten darstellen. Sie sind im Internet verfügbar (www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/ SteuernImInternVergleich/DownloadAngebote/downloadangebote_node.html). Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen der Mitgliedstaaten werden von der Europäischen Kommission erhoben. Die darauf aufbauenden Berichte und Auswertungen sind ebenfalls im Internet verfügbar (http://ec. europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/index_en.htm). Auch die von der Europäischen Kommission geführte Datenbank „Taxation reforms database“ ermöglicht einen Überblick über die wichtigsten Steuerreformen seit dem Jahr 2010 in den Mitgliedstaaten (http://ec.europa.eu/ economy_finance/db_indicators/taxation_reforms_database/index_en.htm). 10. Mit welchen Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem Jahr 2007 versucht , Kapitalflucht und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken? Mit Blick auf Einzelmaßnahmen in den anderen EU-Mitgliedstaaten wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 9 verwiesen. Als allgemeiner Trend zeigt sich, dass die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung die Schaffung von Transparenz ist. Daher engagieren sich EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung für die weltweite Durchsetzung des OECD-Standards (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke und unterstützen die Arbeiten des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) für einen effektiven und transparenten Informationsaustausch . In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen kontinuierlich an den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke angepasst hat. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute 22 Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit wichtigen Finanzzentren weltweit geschlossen; weitere Abkommen werden folgen. Am 31. Mai 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die USA ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet. Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen selbst ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten. Zudem haben die G5-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien , Italien) eine Initiative zur Schaffung und Implementierung eines weltweiten Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen gestartet, der sich mittlerweile 42 Staaten und Gebiete angeschlossen haben. Damit soll der automatische Informationsaustausch als neuer Standard EU-weit und darüber hinaus gefördert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/666 Auf Basis der Zinsrichtlinie tauschen die EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2005 automatisch Informationen über Zinserträge aus, die EU-Bürgern in einem anderen EU-Mitgliedstaat zufließen. Die Bundesregierung setzt sich für eine Weiterentwicklung der Zinsrichtlinie ein und unterstützt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Zinsrichtlinie. Ziel des Vorschlags ist es, Umgehungsmöglichkeiten einzugrenzen. Außerdem wird auf europäischer Ebene gegenwärtig die geplante Erweiterung der Amtshilferichtlinie, welche von der Bundesregierung unterstützt wird, intensiv beraten. Ziel ist es, den automatischen steuerlichen Informationsaustausch innerhalb der EU u. a. in Übereinstimmung mit dem neuen von der OECD entwickelten Standard zum steuerlichen automatischen Informationsaustausch in EU-Recht umzusetzen. Dabei soll der neu von der OECD entwickelte Standard zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch vollinhaltlich im EURecht etabliert werden. 11. Zu welchem Zeitpunkt sollen die Kapitalverkehrskontrollen in Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig aufgehoben werden? Die zyprische Regierung hat am 8. August 2013 einen Plan zur schrittweisen Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen veröffentlicht. Nach diesem Plan sollen die Kapitalverkehrskontrollen nur so lange in Kraft bleiben, wie zur Sicherung der Finanzstabilität unbedingt nötig. Sie sollen schrittweise aufgehoben werden, soweit es unter Sicherstellung der Finanzstabilität möglich ist. Der Plan der zyprischen Regierung sieht eine Aufhebung in zwei Phasen gekoppelt an Meilensteine vor. Phase eins sieht hauptsächlich die schrittweise Aufhebung der Zahlungsverkehrsbeschränkungen innerhalb Zyperns vor und bezieht sich auf Meilensteine bei der Restrukturierung einzelner Banken. Phase zwei sieht die schrittweise Aufhebung der Zahlungsverkehrsbeschränkungen zwischen Zypern und dem Ausland vor und bezieht sich auf Fortschritte bei der Umsetzung der Auflagen des makroökonomischen Anpassungsprogramms und bei der Wiederherstellung des Vertrauens in das zyprische Finanzsystem. Nach Aussagen der Troika sind wichtige Meilensteine des zyprischen Plans abgeschlossen und sie erwartet, dass die zyprische Regierung bald mit Phase zwei ihres Plans beginnt. 12. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 welche Privatisierungen vorgenommen oder Staatsbeteiligungen veräußert (bitte jeweils die Höhe der erzielten Einnahmen in Euro angeben)? 13. Wie viel Prozent der zuvor veranschlagten Erlöse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den durchgeführten Privatisierungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden? 14. Welcher Beschäftigungsabbau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Privatisierungen in den einzelnen Ländern verbunden? 15. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Privatisierungen von öffentlichen Dienstleistungen zu Preiserhöhungen und Qualitätsverlusten für die Verbraucherinnen und Verbraucher gekommen? Die Fragen 12 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse über geplante und durchgeführte Privatisierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU vor. Drucksache 18/666 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausnahme bilden diejenigen Mitgliedstaaten, die ein so genanntes makroökonomisches Anpassungsprogramm durchlaufen. Hierzu sind den begleitenden Programmdokumenten im Allgemeinen Informationen zu entnehmen. Portugal hat bislang Privatisierungserlöse von 8,1 Mrd. Euro während der Programmlaufzeit erzielt (davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2014). Zu Programmbeginn wurde ein Ziel für das Privatisierungsvolumen von 5 Mrd. Euro festgelegt. Im Finanzhilfeprogramm Irlands war kein Zielvolumen für Privatisierungserlöse angelegt. Festgestellt wird dort, dass die Privatisierung von Staatsunternehmen – neben einer Stärkung des Wettbewerbs – die staatliche Schuldenlast rückführen helfen könne. Als fortlaufende Programmauflage ist definiert, etwaige Privatisierungserlöse mindestens hälftig zur Staatsschuldentilgung zu verwenden . Während des Finanzhilfeprogramms wurden keine Privatisierungserlöse erzielt. In Zypern sieht das Memorandum of Understanding vor, dass der von der zyprischen Regierung und nach Beratung mit den Programmpartnern entworfene Privatisierungsplan bis zum Ende des Programmzeitraums mindestens 1 Mrd. Euro erbringen soll und weitere 400 Mio. Euro bis spätestens im Jahr 2018. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Privatisierungserlöse im Rahmen des Programms erzielt worden. Im zweiten Anpassungsprogramm für Griechenland werden bis zum Ende des Programmzeitraums am Jahresende 2014 Einnahmen in Höhe von 6,7 Mrd. Euro erwartet, bis zum Jahr 2020 kumuliert 24,2 Mrd. Euro. Bis zum Jahresende 2012 wurden Erlöse im Umfang von 1,6 Mrd. Euro erzielt. Für das Jahr 2013 liegen der Bundesregierung noch keine endgültigen Zahlen vor. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden Einnahmen in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro erzielt. Für diejenigen Mitgliedstaaten, die kein makroökonomisches Anpassungsprogramm durchlaufen, bietet die so genannte Maastricht-Notifikation Hinweise auf durchgeführte Privatisierungen. Die Mitgliedstaaten sind zweimal im Jahr verpflichtet, Daten zu Defizit und Schuldenstand des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch die Veränderungen beim Bestand der von ihnen gehaltenen Anteilsrechte melden, wobei Eurostat diese wie folgt definiert: „Transaktionen mit Anteilsrechten sind solche mit Aktien und anderen Anteilsrechten, die Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften repräsentieren.“ Die nachfolgende Tabelle gibt die Reduktion der Unternehmensbeteiligungen (der Anteilsrechte lt. Eurostatdefinition) der EU-Mitgliedstaaten an, die der aktuellen MaastrichtNotifikation (vom Oktober 2013) zu entnehmen sind. Reduktion von Anteilsrechten pro Jahr Mitgliedstaat Einheit 2009 2010 2011 2012 Belgien Mio. EUR 7 475 526 623 4 199 Bulgarien Mio. BGN 356 241 374 277 Tschechien Mio. CZK 10 435 684 1 302 174 Dänemark Mio. DKK 6 095 3 441 3 974 3 449 Deutschland Mio. EUR 2 595 3 710 20 457 5 072 Estland Mio. EUR 54,7 0 0 0,2 Spanien Mio. EUR 434 890 1 465 311 Frankreich Mio. EUR 3 395 11 126 4 755 11 293 Italien Mio. EUR 814 148 1 667 8 115 Lettland Mio. LVL 3 2 5 1 Litauen Mio. LTL 759 223 21 284 Luxemburg Mio. EUR 529 0 34 17 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/666 * Österreich und Schweden weisen lediglich Nettogrößen bei den Veränderungen der Bestände an Anteilsrechten aus. Grundsätzlich können durch Privatisierungen wichtige Freiräume für privates Unternehmertum und den Wettbewerb eröffnet werden, womit beispielsweise auch eine wünschenswerte Öffnung und Internationalisierung der Wirtschaft einhergehen kann. Schließlich können durch Privatisierungen auch staatliche Einnahmen generiert werden, die dabei helfen können, öffentliche Defizite und Schuldenstände abzubauen. Selbst wenn es infolge von Privatisierungen zu einem Beschäftigungsabbau in einzelnen Unternehmen kommen kann, ist davon auszugehen, dass die positiven volkswirtschaftlichen Effekte auf Wachstum und Beschäftigung insgesamt meist überwiegen. Dazu zählen etwa sinkende Preise infolge eines erhöhten Wettbewerbs oder eine ansteigende Investitionstätigkeit des Privatsektors. Die Einschätzung, dass Privatisierungen notwendigerweise mit „Qualitätsverlusten“ einhergehen, wie in der Frage suggeriert, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. 16. Wie hat sich die Staatsquote in der Europäischen Union und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 entwickelt? Staatsquote in Prozent des BIP Ungarn Mio. HUF 22 213 38 150 39 355 48 410 Malta Mio. EUR 3 1 9 0 Niederlande Mio. EUR 26 329 1 843 6 489 1 134 Österreich* Mio. EUR –5 587 –911 +407 –517 Polen Mio. PLN 7 342 24 836 20 997 17 723 Rumänien Mio. RON 1 199 75 345 410 Slowenien Mio. EUR 112 34 96 103 Slowakei Mio. EUR 144 156 142 97 Finnland Mio. EUR 171 2 555 490 758 Schweden* Mio. SEK –5 503 +8 473 +4 238 –27 616 Vereinigtes Königreich Mio. GBP 5 336 606 586 466 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Europäische Union (27) 45,5 47,0 51,0 50,6 49,1 49,3 49,1 Belgien 48,2 49,8 53,7 52,6 53,5 55,0 54,1 Bulgarien 39,2 38,4 41,4 37,4 35,6 35,9 37,5 Dänemark 50,8 51,5 58,1 57,7 57,6 59,5 58,2 Deutschland 43,5 44,1 48,3 47,9 45,2 44,7 44,7 Estland 34,0 39,7 44,7 40,5 37,5 39,5 38,6 Finnland 47,4 49,2 56,1 55,8 55,2 56,6 57,9 Frankreich 52,6 53,3 56,8 56,6 55,9 56,6 57,1 Griechenland 47,5 50,6 54,0 51,4 52,0 53,6 58,2 Großbritannien 43,3 47,1 50,8 49,9 48,0 47,9 47,2 Irland 36,7 42,8 48,1 65,5 47,1 42,6 42,1 Mitgliedstaat Einheit 2009 2010 2011 2012 Italien 47,6 48,6 51,9 50,4 49,8 50,6 51,0 Lettland 36,0 39,1 43,7 43,4 38,4 36,5 36,2 Drucksache 18/666 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihe Total expenditure: general government (UUTG) 17. Wie haben sich die Steuer- und Abgabenquoten in der Europäischen Union und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 entwickelt? Steuerquote in Prozent des BIP Litauen 35,3 37,9 44,9 42,3 38,7 36,1 35,6 Luxemburg 36,3 39,1 45,2 43,5 42,6 44,3 44,0 Malta 41,8 43,2 42,5 41,6 41,7 43,4 44,5 Niederlande 45,3 46,2 51,4 51,3 49,9 50,4 50,2 Österreich 48,6 49,3 52,6 52,8 50,8 51,7 52,1 Polen 42,2 43,2 44,6 45,4 43,4 42,2 41,5 Portugal 44,4 44,8 49,8 51,5 49,3 47,4 49,1 Rumänien 38,2 39,3 41,1 40,1 39,5 36,6 36,3 Schweden 51,0 51,7 54,9 52,3 51,5 52,0 52,7 Slowakei 34,2 34,9 41,6 40,0 38,4 37,8 36,0 Slowenien 42,3 44,1 48,7 49,4 49,9 48,1 50,1 Spanien 39,2 41,4 46,2 46,3 45,7 47,8 44,6 Tschechien 41,0 41,1 44,7 43,7 43,2 44,5 43,3 Ungarn 50,7 49,2 51,4 50,0 50,0 48,7 50,3 Zypern 41,3 42,1 46,2 46,2 46,3 46,4 48,1 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Europäische Union (27) 27,0 26,3 25,3 25,6 26,0 26,5 26,8 Belgien 29,5 29,5 28,2 28,8 29,1 29,8 30,0 Bulgarien 24,7 24,0 21,0 20,3 19,7 20,3 20,3 Dänemark 47,8 46,7 46,7 46,4 46,6 47,1 48,5 Deutschland 23,3 23,5 23,3 22,3 23,0 23,4 23,5 Estland 21,0 20,2 22,3 20,9 20,4 21,0 20,9 Finnland 30,8 30,5 29,8 29,6 30,9 30,7 31,4 Frankreich 26,9 26,8 25,2 25,7 26,7 27,7 28,5 Griechenland 21,2 20,7 19,9 20,5 21,6 23,0 22,3 Großbritannien 28,9 28,7 27,4 28,3 29,0 28,5 28,5 Irland 26,2 24,1 22,2 22,1 23,0 23,9 24,1 Italien 29,9 29,2 28,5 28,9 28,6 30,3 30,3 Lettland 21,8 21,0 18,1 18,9 19,0 19,5 19,5 Litauen 21,0 21,2 17,8 16,7 16,2 16,3 15,9 Luxemburg 25,7 26,7 27,8 27,0 26,9 27,6 27,7 Malta 27,8 26,8 27,3 26,2 26,9 27,5 27,7 Niederlande 24,9 24,4 24,0 24,5 23,5 22,8 23,3 Österreich 27,6 28,4 27,6 27,5 27,7 28,2 28,6 Polen 23,0 23,0 20,5 20,8 21,0 20,3 19,3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Portugal 24,3 24,0 22,0 22,4 23,9 23,1 24,7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/666 Quelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihen Total Current tax burden: total economy (UTCT) und Social contributions received: general government (UTSG); eigene Berechnung der Steuerquote als Abgabenquote abzüglich Sozialbeitragsquote Abgabenquote (Steuern und Sozialbeiträge) in Prozent des BIP Quelle: Europäische Kommission ECFIN Ameco Datenbank (abgerufen am 13. Februar 2014) Reihe Total Rumänien 19,3 18,7 17,5 18,1 19,4 19,4 19,8 Schweden 38,0 38,0 38,4 37,2 37,3 37,2 37,5 Slowakei 17,6 17,3 16,2 15,8 16,3 15,8 16,0 Slowenien 24,1 23,3 22,3 22,5 22,2 22,4 23,0 Spanien 24,9 20,8 18,7 20,2 20,0 21,0 21,7 Tschechien 20,1 18,9 18,5 18,4 19,1 19,4 19,7 Ungarn 26,6 26,6 26,8 25,4 23,6 25,4 25,6 Zypern 32,4 30,8 26,8 26,6 26,8 26,2 25,8 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Europäische Union (27) 40,3 40,0 39,4 39,4 39,9 40,5 40,8 Belgien 45,3 45,6 45,0 45,3 45,8 46,9 47,0 Bulgarien 32,8 31,7 28,7 27,3 27,0 27,6 27,7 Dänemark 49,7 48,5 48,7 48,3 48,6 48,9 50,3 Deutschland 39,8 40,0 40,6 39,2 39,7 40,2 40,1 Estland 31,5 32,0 35,5 34,2 32,5 32,7 32,3 Finnland 42,8 42,7 42,7 42,4 43,6 44,0 44,6 Frankreich 44,9 44,9 44,0 44,3 45,5 46,7 47,7 Griechenland 34,2 33,9 32,6 33,8 34,7 36,7 35,9 Großbritannien 37,0 37,0 35,8 36,6 37,3 36,9 36,9 Irland 32,6 30,9 29,6 29,4 29,2 29,8 30,1 Italien 43,0 42,9 42,4 42,6 42,3 44,2 44,2 Lettland 30,8 29,7 27,0 27,4 27,7 28,1 27,8 Litauen 30,6 31,1 31,0 29,0 27,8 27,6 27,6 Luxemburg 36,3 38,2 40,7 39,0 39,1 40,1 39,8 Malta 35,0 34,1 34,6 33,4 34,2 34,9 35,2 Niederlande 39,1 39,6 38,6 39,4 39,0 39,4 40,0 Österreich 43,2 44,2 44,1 43,9 43,9 44,8 45,2 Polen 34,9 34,4 31,9 31,8 32,4 32,6 31,6 Portugal 35,9 35,9 34,4 34,7 36,2 34,7 36,7 Rumänien 29,8 28,8 27,7 27,6 28,5 28,4 28,5 Schweden 47,8 46,9 47,1 45,9 45,0 44,9 45,0 Slowakei 29,5 29,2 28,9 28,3 28,9 28,5 29,6 Slowenien 38,0 37,6 37,5 38,0 37,5 37,9 38,1 Spanien 37,9 33,9 32,1 33,7 33,3 34,0 34,6 Tschechien 35,9 34,5 33,4 33,6 34,6 35,0 35,4 Ungarn 40,5 40,4 40,2 37,6 36,9 38,8 38,9 Zypern 39,9 38,5 35,5 35,5 35,6 35,3 34,3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Current tax burden: total economy (UTCT) Drucksache 18/666 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Inwieweit hält die Bundesregierung die getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Staatseinnahmen in der Europäischen Union für ausreichend? Besteht diesbezüglich weiterer Handlungsbedarf, und wenn ja, liegt dieser primär in der Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen oder in der konsequenteren Umsetzung der bereits existierenden Maßnahmen? Die Bundesregierung begrüßt es, dass durch die in den letzten Jahren in zahlreichen Mitgliedstaaten durchgeführte Politik der Haushaltskonsolidierung die Haushaltsdefizite deutlich zurückgeführt werden konnten. Im EU-Durchschnitt ist das Haushaltsdefizit von 6,9 Prozent des BIP im Jahr 2009 auf voraussichtlich 3,5 Prozent des BIP in 2013 gesunken. Im Jahr 2014 wird das durchschnittliche Haushaltsdefizit in der EU laut Herbstprognose der Europäischen Kommission mit 2,7 Prozent des BIP erstmals seit dem Jahr 2008 wieder unter den Maastricht-Referenzwert von 3 Prozent des BIP fallen. Gleichzeitig bestehen weiter substanzielle Herausforderungen. 17 Mitgliedstaaten der EU befinden sich weiterhin in Defizitverfahren, zudem haben nur wenige Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreicht. Vor diesem Hintergrund besteht der weitere Handlungsbedarf in der Fortsetzung der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Inwieweit die notwendige Haushaltskonsolidierung über einnahmen- oder ausgabenseitige Maßnahmen erbracht wird, hängt von den länderspezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen ab. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333