Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6695 18. Wahlperiode 12.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6476 – Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission verhandelt mit der türkischen Übergangsregierung einen Entwurf für einen „Aktionsplan zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei bei der Flüchtlingshilfe und dem Migrationsmanagement“ (Europäische Kommission 6. Oktober 2015), den der Kommissionspräsident dem türkischen Staatspräsidenten (nicht dem Ministerpräsidenten) offiziell überreichte. Die Rede ist von „dringenden Maßnahmen“. Ziel sei unter anderem, „irreguläre Migrationsströme aus der Türkei in die EU zu verhindern“. Nach einer „grundsätzlichen Einigung“ müssten sich beide Seiten nun „über die Details des Entwurfs verständigen“. Die Durchführung des Aktionsplans werde auch „zu einer Beschleunigung des Prozesses zur Visaliberalisierung beitragen“. Die Türkei solle Gelder unter anderem für den Ausbau ihres Grenzmanagements erhalten. Im Einzelnen ist die Rede von einer „Stärkung der Kapazitäten” und „Verstärkung“ von Überwachungs- und Patrouillenaufgaben der türkischen Küstenwache. Die Türkei verspricht im Gegenzug eine Aufrüstung ihrer Überwachungsausrüstung und eine höhere Frequenz von Patrouillenfahrten. Auch wird eine bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache angekündigt. Die Türkei will zusätzliche Möglichkeiten schaffen, „irreguläre Migranten” die in der Ägäis aufgegriffen wurden, zurückzunehmen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Türkei sollen laut dem Aktionsplan gemeinsame Abschiebeoperationen durchführen. Dies betreffe Geflüchtete, die von rumänischen , bulgarischen oder griechischen Behörden bei der Einreise über die Türkei festgestellt würden. Die Türkei soll diese zunächst zurücknehmen. Die EUGrenzagentur Frontex ordnet einen Verbindungsbeamten in die Türkei ab und koordiniert diesen mit einem bereits in die EU entsandten türkischen Verbindungsbeamten . Auch EU-Mitgliedstaaten haben Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt. Die Türkei soll möglichst schnell ein seit einigen Jahren geplantes, trilaterales Gemeinsames Zentrum für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit am Grenzübergang Capitan Andreevo umsetzen (Bundestagsdrucksache 17/9678). Nach ursprünglichen Plänen war dort die Ansiedelung auch der EU-Agentur Frontex und Europol geplant. Ziel ist die Bekämpfung von Fluchthilfe-Netzwerken, was Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode auch im Aktionsplan untermauert wird. Demnach soll die „operative Kooperation ” erhöht werden. Geflüchtete könnten somit schneller an der Weiterreise gehindert und gleichzeitig Netzwerke von Fluchthelferinnen und Fluchthelfer aufgedeckt werden. Die Türkei soll ihre Informationssysteme zu Migrantinnen und Migranten ausbauen . Geplant sind schnelle Rückführungen in die Herkunftsländer. Um zukünftige Migrationsbewegungen zu verhindern, müssten gemeinsame Gespräche mit Pakistan, Afghanistan, dem Irak, Iran, Bangladesch, nicht aber mit Syrien erfolgen. Die Türkei soll außerdem ihre Visabestimmungen verschärfen, um mehr Geflüchtete an der Einreise zu hindern. Frontex soll die Kooperation mit der Türkei ausweiten und ein Arbeitsabkommen umsetzen. Unter anderem prüft die Grenzagentur mit den EU-Mitgliedstaaten , ob es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) „an sensiblen Grenzen “ einzusetzen (Ratsdok. 11782/1/15). Genannt werden Ungarn, Italien und Griechenland. Frontex führt vom 4. Februar bis 9. Dezember 2015 an der türkisch -griechischen Grenze eine Gemeinsame Operation „Flexible operative Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ durch (Plenarprotokoll 18/123). Die türkisch -griechische Grenze ist laut dem Bundesministerium des Innern „Teil des Einsatzraums South East - Südosten der Schengen-Außengrenze“. Auch die bulgarisch -türkische Grenze sei hiervon erfasst. An der Operation teilnehmende EU-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Niederlande , Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden , Großbritannien sowie die Schweiz. Vom 19. August bis zum 14. Oktober 2015 führte Frontex die Übung REX (Rapid Intervention Exercise) an der griechisch-türkischen Landesgrenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und Orestiada durch. Teilnehmende waren 26 Polizeibeamte aus Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Zypern, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland , Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien , Slowakei und Slowenien sowie die Schweiz. Laut dem luxemburgischen Ratsvorsitz soll mit REX 2015 „die Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden , wobei der Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den Grenzübergängen an dieser Grenze liegt.“ „Kurzfristig“ werde die EU auch die Zusammenarbeit mit der Türkei „in allen anderen relevanten Bereichen verstärken“. Genannt werden der „Bereich des Grenzmanagements“ und eine „Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan haben bei ihrem Treffen am 18. Oktober 2015 einen Migrationsdialog vereinbart, der eine vertiefte Zusammenarbeit beider Länder bei der Bewältigung der aktuellen Migrationsbewegungen über die Türkei zum Inhalt hat. Der deutsch-türkische Migrationsdialog soll den Migrationsdialog zwischen der Europäischen Union und der Türkei ergänzen und begleiten. Bisher haben im Rahmen des deutsch-türkischen Migrationsdialogs zwei Treffen auf hoher Fachebene unter Delegationsleitung des Auswärtigen Amts stattgefunden, das erste Treffen am 16. Oktober in Istanbul und das zweite Treffen am 23. Oktober in Berlin. Die Treffen dienten der Bestimmung von Feldern der Zusammenarbeit zur Ausarbeitung gemeinsamer Projekte und dem Austausch; konkrete Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Das nächste Treffen ist für den 6. November 2015 in Ankara geplant. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6695 1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der verstärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung ? Die Bundesregierung tritt für eine verstärkte grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche einzelnen „dringenden Maßnahmen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung „kurzfristig“ im „Bereich des Grenzmanagements“ und zur „Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität“ geplant? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Gelder soll die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung für die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung erhalten, und aus welchen Finanzmitteln (auch Umschichtungen bzw. Umverteilungen) stammen diese im Einzelnen (bitte die jeweiligen Finanzierungsstränge darstellen)? Die Europäische Union (EU) und die Türkei haben am 15. Oktober 2015 einen gemeinsamen Aktionsplan ad Referendum angenommen. Er stellt grundsätzlich eine Teilung der flüchtlingsbedingten Lasten in Aussicht. Konkrete Zusagen über Umfang und Zweck einer eventuellen finanziellen Unterstützung der Türkei sind bislang nicht erfolgt (auch nicht für Maßnahmen zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung ). Im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden noch in 2015 Mittel aus den vorhandenen Ansätzen des Kapitels 0610 Titel 687 07 zu Gunsten der Türkei zur Verfügung gestellt, insbesondere für Schulungsmaßnahmen im Bereich der Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze), Lehr- und Methodenkompetenz (Qualifizierung und Betreuung von Personal für internationale Friedensmissionen) sowie polizeiliche Kommunikationsstrategien / Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen. a) Welche Gelder für die Türkei waren nach Kenntnis der Bundesregierung in dem „EU Regional Trust Fund in Response to the Syrian Crisis“ vorgesehen , und welche weiteren Gelder wurden bereitgestellt? Die Verwendung der Mittel aus dem „EU Regional Trust Fund in Response to the Syrian Crisis“ erfolgt auf Grundlage von Beschlüssen des hierfür zuständigen Gremiums (Operational Board). Dieses hat in seiner ersten Sitzung im Mai 2015 u. a. 17,5 Mio. Euro zur Umsetzung humanitärer Projekte in der Türkei freigegeben , bei weiteren Mittelentscheidungen soll die Türkei in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind seit Ausbruch der Syrienkrise rund 175 Mio. Euro an Unterstützungsgeldern der Europäischen Union an die Türkei geleistet worden, hiervon 51 Mio. Euro an humanitärer Hilfe, der Rest für längerfristige Hilfsprogramme. Maßnahmen zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung sind hieraus nicht finanziert worden. b) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem „Instrument für Heranführungsstrategie “, und wofür müssten diese im Falle weiterer Sofortmittel verwendet werden? Die Türkei erhält aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) für die Unterbringung von Flüchtlingen und Gastgemeinschaften („host communities“) 93 Mio. Euro. Für Unterstützung im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erhielt die Türkei aus dem Programm IPA I für den Zeitraum 2007 bis 2013 237,77 Mio. Euro. Im Programm IPA II sind für 2014 in diesem Bereich 54,3 Mio. Euro eingeplant worden. Die Entscheidung für das Jahr 2015 steht noch aus, da Entscheidungen über die jeweiligen Jahresprogramme immer erst am Ende des entsprechenden Jahres getroffen werden. c) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem regionalen Migrationssteuerungsprogramm der EU? Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Migrationssteuerung (Umsiedlungsprogramme) sehen ausschließlich finanzielle Hilfen für EU-Mitgliedstaaten vor. Die Türkei ist in diesem Rahmen nicht als Empfänger von Hilfsgeldern vorgesehen. 4. Inwiefern und auf welche Weise hat die Bundesregierung die EU-Verhandlungen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung im Rahmen bilateraler Initiativen unterstützt (bitte auch für die Zeit vor dem Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 18. Oktober 2015 darstellen)? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen eines bilateralen Migrationsdialogs mit der Türkei dafür ein, dass die Ziele des EU-Aktionsplans erreicht werden. Die bisherigen Gesprächsrunden fanden am 16. Oktober 2015 in Istanbul und am 23. Oktober 2015 in Berlin statt. 5. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Beratung, Verhandlung, Abstimmung und Entscheidung über den EU-Aktionsplan bezüglich der Türkei bekannt? Ein von der Europäischen Kommission erarbeiteter Entwurf des Aktionsplans wurde von der Europäischen Kommission am 5. Oktober 2015 an den türkischen Präsidenten Erdoğan anlässlich seines Besuchs in Brüssel übergeben und am 6. Oktober 2015 auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nach Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der türkischen Regierung wurde am 15. Oktober ein gemeinsamer Text („ad referendum“) angenommen . Dieser Text ist ebenfalls auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht. In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2015 nimmt der Europäische Rat Bezug auf diesen Aktionsplan und begrüßt ihn. Der Aktionsplan ist Arbeitsgrundlage für die fortdauernden Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Türkei über die Ziele und Themen des Aktionsplans und seine Umsetzung. a) Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die türkische Präsidialverwaltung in die Verhandlungen um den Aktionsplan eingebunden ? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die genaue Zusammensetzung der türkischen Delegation in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission. Ein Entwurf des Aktionsplans wurde am 5. Oktober 2015 an den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan übergeben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6695 b) Welche Legitimität besitzt die türkische Übergangsregierung aus Sicht der Bundesregierung, internationale Verträge auszuhandeln und zu unterzeichnen ? Beim EU-Aktionsplan handelt es sich nicht um einen internationalen Vertrag, sondern um ein Papier ohne rechtlichen Status. Die Legitimität der türkischen Übergangsregierung basiert auf entsprechenden Bestimmungen der türkischen Verfassung. c) Welche (Unter-)Arbeitsgruppen sind der Bundesregierung zur Verhandlung des Aktionsplans bekannt, und wer nimmt daran jeweils teil? Der Bundesregierung sind keine Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen zur Verhandlung der Themen des Aktionsplans bekannt. Die Zusammensetzung der Delegationen variiert je nach Thema. 6. Inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem verhandelten Aktionsplan überhaupt um ein rechtsverbindliches Dokument? Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei dem Aktionsplans um ein politisch, nicht aber völkerrechtlich verbindliches Dokument. Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die türkische Regierung die Verhandlungen um den Aktionsplan nutzt, um die Eröffnung neuer Beitrittskapitel zu fordern, und welche Haltung vertritt sie hierzu? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei zuletzt die Öffnung einer Reihe von Verhandlungskapiteln in den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU gefordert hat. In ihren Pressestatements nach den Gesprächen mit der Bundeskanzlerin am 18. Oktober in Istanbul haben sowohl Präsident Erdoğan als auch Ministerpräsident Davutoğlu mehrere Kapitel genannt, an deren Öffnung die Türkei interessiert wäre. Die Bundesregierung spricht sich für lebendige, dabei ergebnisoffene Beitrittsgespräche mit der Türkei aus. Die Bundesregierung unterstützt nach sorgfältiger Fachprüfung und im Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände die Absicht einer Kapitelöffnung (Kapitel 17) noch in diesem Jahr, um die Dynamik der Beitrittsverhandlungen und so ihren Wert als Gesprächskanal zu erhöhen. Die Bundesregierung sieht insbesondere in einer Fortsetzung der seit einigen Jahren unterbrochenen Arbeit an der Vorbereitung der Rechtsstaatskapitel 23 und 24 einen wichtigen Hebel, um zu Themen wie der Entwicklung der Grundfreiheiten in der Türkei - Kernthema von Kapitel 23 - und der Arbeit der Justiz- und Innenbehörden, u. a. zu Migrations-, Asyl- und Grenzfragen − wesentliche Inhalte von Kapitel 24 − mit Ankara einen strukturierten und kritischen Dialog zu führen. 8. Was ist der Bundesregierung über mögliche Forderungen der Türkei nach einem regelmäßigen EU-Türkei-Gipfel bekannt, und welche Haltung vertritt sie hierzu? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei im Rahmen der jüngsten Gespräche mit der EU die Forderung nach einer hochrangigen Wahrnehmung auf europäischer Ebene erhoben hat. Die Bundesregierung hält regelmäßige hochrangige Gespräche zwischen der EU und der Türkei prinzipiell für möglich und wünschenswert . Details müssen noch geklärt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise das Thema „Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung“ auf dem im November 2015 in Antalya stattfindenden G20-Gipfel thematisiert werden soll, und welche Initiativen ergriff sie hierzu? Die Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung steht nicht auf der Tagesordnung des G20-Gipfels am 15./16. November in Antalya. b) Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurde das Thema „Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch beim Globalen Forum über Migration und Entwicklung vom 14. bis 16. Oktober 2015 in Istanbul behandelt ? Die Frage einer Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand dieses Treffens. 9. Welche neueren Folgemaßnahmen zwischen deutschen und türkischen Behörden wurden nach Ende des EU-Twinning-Projekts „Training of Border Police“ verabredet (Bundestagsdrucksache 18/254)? Nach Beendigung des EU-Twinnigprojektes wurde eine Arbeitspartnerschaft geschlossen und Folgemaßnahmen im Rahmen der bilateralen grenz-/polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe vereinbart. Zu den Maßnahmen der Ausbildungs - und Ausstattungshilfe wird auf die Antworten zu den quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/676 vom 27. Februar 2014 und 18/2286 vom 5. August 2014) verwiesen. Aktuell ist in der Zeit vom 9. bis 13. November 2015 eine Folgemaßnahme zum abgeschlossenen Twinningprojekt mit der Türkei zum Thema Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen geplant. a) Auf welche Weise sind die im Rahmen des Projektes vermittelten Inhalte „dem Vernehmen nach in die Ausbildungsplanung der Türkischen Nationalpolizei eingeflossen“? Im Rahmen des Twinning-Projektes "Training on Border Police" wurden 17 Trainingshandbücher zu den jeweiligen Modulen verfasst und ausgegeben. Des Weiteren wurden Präsentationen für die Ausbildung von Multiplikatoren und zukünftigen Schulungsteilnehmern erstellt. Darüber hinaus wurde ein e-learning System für die Erstellung von Lehrinhalten einschließlich der Bestimmung von Lehrpersonal und Ressourcenmanagement sowie für die Unterstützung von Basis und Inhouse Schulungen erstellt. In wie weit die Produkte in die Aus- und Fortbildung der türkischen Nationalpolizei einflossen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/14376 vom 15. Juli 2013 und 17/14402 vom 18. Juli 2013 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6695 b) Welchen Inhalt und welchen Fortgang hatte eine „Arbeitspartnerschaft“, die zur „Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projektes“ zwischen der Bundespolizeiakademie und einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der türkischen Nationalpolizei eingerichtet wurde? Die Arbeitspartnerschaft hat zum Inhalt, die im Rahmen des Twinningprojektes erreichten Arbeitsergebnisse nachhaltig zu sichern und zu vertiefen. Dies soll durch die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Ausbildungshilfe erreicht werden. Diese Maßnahmen werden jährlich zwischen den Partnern der Arbeitspartnerschaft abgestimmt. Die Maßnahmen für 2016 befinden sich derzeit in der Abstimmung. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/14376 vom 15. Juli 2013 sowie 17/14402 vom 18. Juli 2013 verwiesen . 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Weise bzw. Frequenz die Türkei eine „Verstärkung“ von Überwachungs- und Patrouillenaufgaben ihrer Küstenwache vornehmen will, und wann damit begonnen wird? Die türkische Küstenwache hat im Rahmen ihrer Operationen „Aegean Hope“ und „Save Med“ ihren Einsatz zum Küstengrenzschutz im Laufe des Jahres 2015 bereits erhöht. Planungen zur Ausweitung dieses Einsatzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei eine bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache umsetzen will? Im Rahmen des EU-Aktionsplans hat die Türkei zugesagt, die Kapazitäten der Küstenwache aufzustocken, die Zahl der Patrouillenfahrten zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Türkei „intern bereits zugestimmt“ habe, „mit dem Nato-Partner Griechenland Grenzboot zu fahren“ (BILD ONLINE vom 14. Oktober 2015)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen Regierung zu den im Aktionsplan vorgesehenen gemeinsamen Patrouillen bekannt? Der Aktionsplan EU-Türkei sieht keine gemeinsamen Patrouillen zwischen der Türkei und Griechenland vor. a) Inwiefern trifft es zu oder nicht zu, dass die Bundeskanzlerin „Tsipras bei einem Telefonat davon überzeugen [wollte], mit den Türken gemeinsame Grenzkontrollen durchzuführen“? b) Welche zusätzlichen Möglichkeiten will die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung schaffen, um „irreguläre Migranten”, die in der Ägäis aufgegriffen wurden, zurückzunehmen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan und die technischen Einzelheiten der Umsetzung des im Jahr 2014 in Kraft getretenen „Rückübernahmeabkommens “ für leichtere Abschiebungen bekannt, das die Türkei mit der EU geschlossen hat? Die Türkei hat mit der EU ein Rückübernahmeabkommen am 16. Dezember 2013 unterzeichnet, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Das Abkommen sieht zunächst nur die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger vor. Erst drei Jahre später, ab 1. Oktober 2017, ist die Türkei verpflichtet, ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige zurückzunehmen, die über die Türkei in den Schengenraum eingereist sind und vollziehbar ausreisepflichtig sind. Zur Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens wird derzeit zwischen Deutschland und der Türkei ein Durchführungsprotokoll verhandelt, in dem konkrete Details des Rückübernahmeverfahrens einvernehmlich festgelegt werden. Eine erste Verhandlungsrunde hat am 3./4. September 2015 stattgefunden . a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Finanzmittel die Türkei zur Umsetzung des Abkommens erhält? Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der Aktionsplan einen Absatz enthalten sollte, der die Türkei zur vollständigen Umsetzung des Rückübernahmeabkommens verpflichtet? Bereits der Fahrplan der Europäischen Union zum Dialog über die Visaliberalisierung für die Türkei sieht konkrete Schritte zur vollständigen Umsetzung des Rückübernahmeabkommens vor. Die Europäische Union führt derzeit Gespräche mit der Türkei über eine vorzeitige Anwendung der völkervertraglich ab 1. Oktober 2017 bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen . Die Bundesregierung begrüßt alle Schritte zur zeitnahen und vollständigen Umsetzung des Rückabnahmekommens mit der Türkei. c) Mit welchen weiteren EU-Mitgliedstaaten hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung „Rückübernahmeabkommen“ geschlossen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Türkei mit Griechenland und Bulgarien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. 13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Türkei dazu angehalten werden sollte, ihre Visabestimmungen zu verschärfen, um mehr Geflüchtete an der Einreise zu hindern? Die Frage, ob Anpassungen der türkischen Visapolitik der EU ein wirksames Mittel zur Steuerung von Migrationsströmen in die EU sein könnten, wird noch geprüft . Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die EU und die Türkei im Rahmen der Gespräche zur Umsetzung des Aktionsplans auch Gespräche über eine mögliche Beschleunigung des Visadialogs mit dem Ziel der Visafreiheit. Hierfür muss die Türkei in der Visaroadmap definierte Bedingungen erfüllen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6695 14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorhaben, gemeinsame Abschiebeoperationen der EU-Mitgliedstaaten mit der Türkei durchzuführen ? Gemeinsame Rückführungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten mit der Türkei wurden bisher nicht durchgeführt. Eine konkrete Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten würde auch davon abhängen, in welchem Maße diese einen Bedarf an Rückführungen haben. 15. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung geklärt werden, welche Geflüchteten , die von rumänischen, bulgarischen oder griechischen Behörden bei der Einreise über die Türkei festgestellt wurden, zurückgeschoben werden und welche einen Asylantrag in der EU stellen können? Diese Entscheidung obliegt den jeweiligen nationalen Behörden gemäß den Bestimmungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. 16. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkische Regierung ihre polizeilichen oder grenzpolizeilichen Informationssysteme ausbauen will? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der Informationsaustausch der Türkei mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Agenturen ausgebaut werden soll? Im Rahmen des Aktionsplans EU-Türkei wurde ein gegenseitiger Informationsaustausch vereinbart. Der Aktionsplan nennt in diesem Zusammenhang die Absicht einer Stärkung der EU-Kapazität zum Informationsaustausch durch FrontexVerbindungsbeamte in der Türkei, die Zusammenarbeit mit türkischen Verbindungsbeamten in der EU und Begrüßung der Entsendung eines türkischen Verbindungsbeamten zu FRONTEX. Der Bundesregierung ist die Ankündigung von EUROPOL bekannt, einen Verbindungsbeamten aus der Türkei aufzunehmen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei den Migrationsdialog dazu nutzt, die Republik Nordzypern verstärkt als international anzuerkennende Regierung zu platzieren, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Türkei in den Gesprächen zum Aktionsplan gefordert hat, die „Türkische Republik Nordzypern“ anzuerkennen. 19. Welche weiteren Initiativen, Projekte und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Migrationsdialogs“ der EU mit der Türkei verhandelt? Der Gemeinsame Aktionsplan EU-Türkei ist im Internet öffentlich einsehbar unter http://ec.europa.eu/priorities/migration/docs/20151016-eu-revised-draft-actionplan _en.pdf. Darin werden zahlreiche Felder genannt, in denen die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Migrationsfragen intensiviert werden kann. Die Gespräche über die Umsetzung des Aktionsplans dauern an. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche neuen Forderungen die türkische Regierung im Rahmen des Migrationsdialoges mit der EU hinsichtlich der Visaliberalisierung erhebt, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen? Der Bundesregierung ist der Wunsch der türkischen Regierung nach einer Beschleunigung der Visaliberalisierung bekannt. Die Europäische Kommission hat gegenüber den Mitgliedstaaten deutlich gemacht, dass die Türkei für die Visafreiheit die in der Visaroadmap definierten Bedingungen erfüllen muss. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 21. Auf welche Weise könnte der nun verhandelte Aktionsplan die türkische Regierung darin unterstützen, die im Rahmen einer Visaliberalisierung erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei die Pläne einiger EU-Mitgliedstaaten begrüßt oder ablehnt, zukünftig als „sicherer Herkunftsstaat“ geführt zu werden, sowie über ihre Gründe hierfür? Nach Informationen der Bundesregierung strebt die Türkei an, künftig von der EU als sicherer Herkunftsstaat eingestuft zu werden. 23. Inwiefern hat die Türkei aus Sicht der Bundesregierung in den Bereichen Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit , Rechtstaatlichkeit, Justizwesen und Korruption in den letzten Monaten Fortschritte erzielt, oder sind eher Rückschritte zu verzeichnen? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung in den genannten Bereichen in der Türkei sehr genau. Insbesondere in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz und Meinungsfreiheit waren in den letzten Monaten auch negative Entwicklungen zu beobachten. a) Inwiefern hält die Bundesregierung auch nach den Anschlägen von Suruc und Ankara, die mutmaßlich unter Mitwisserschaft des türkischen Geheimdienstes begangen wurden (ZDF heute journal vom 11. Oktober 2015), an den Plänen zur Einstufung der Türkei als „sicherer Herkunftsstaat “ fest? Die Positionierung der Bundesregierung zu dieser Frage ist nicht abgeschlossen und wird im Lichte aller relevanten Umstände und unter Beachtung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben im weiteren Fortlauf der Gespräche innerhalb der EU und mit der Türkei erfolgen. Die etwaige Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat muss sorgfältig abgewogen werden. b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem diesjährigen Kommissionsbericht zur Türkei als Anwärterstaat für eine EU-Mitgliedschaft? Der EU-Fortschrittsbericht liegt bislang noch nicht vor. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6695 24. Auf welche Weise soll Frontex aus Sicht der Bundesregierung, wie im Aktionsplan anvisiert, ihre Kooperation mit der Türkei ausbauen und ein Arbeitsabkommen umsetzen? Die Kooperation von FRONTEX mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten soll die operative Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Eine operative Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und Drittstaaten ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Vor dem Hintergrund der Migrationsströme über die östliche Mittelmeerroute kommt dem Kapazitätsaufbau der türkischen Küstenwache in den Bereichen Schleusungskriminalitätsbekämpfung und Seenotrettung eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus sollte der Austausch lagerelevanter Informationen intensiviert werden. Eine verstärkte Kooperation soll insbesondere durch den wechselseitigen Einsatz von Verbindungsbeamten erreicht werden. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem EU-Mitgliedstaat Frontex einen Migrations-Verbindungsbeamten in die Türkei abordnet ? Das Auswahlverfahren der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX ist noch nicht abgeschlossen . b) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Migrations-Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt, und welche Aufgaben werden von diesen übernommen? In die Türkei haben nach Kenntnis der Bundesregierung folgende EU-Mitgliedstaaten Migrations-Verbindungsbeamte (VB) entsandt: Frankreich 1 VB (Migration) in Istanbul Ungarn 1 VB (Migration) in Istanbul Niederlande 1 VB (Migration) in Istanbul Großbritannien 1 VB (Immigration) in Ankara 2 VB (Immigration) in Istanbul 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern derzeitige FrontexOperationen an griechischen See- oder Landesgrenzen ausgebaut werden sollen, und welche Haltung vertritt sie hierzu? Die gegenwärtige Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen der FRONTEX koordinierten Einsätze (Joint Operation Focal Points 2015 Land, Joint Operation Flexible Operational Activities 2015 Land sowie EPN Poseidon) an den griechischen See- und Landgrenzen soll fortgesetzt und lageangemessen angepasst werden . Die laufende Unterstützungsanfrage der EU-Agentur u. a. zu Gunsten Griechenlands entspricht diesem Ansatz. Die Bundesregierung beteiligt sich daran bereits mit 50 zusätzlichen Polizeibeamten /-innen des Bundes und der Länder und wird dieses Engagement verdoppeln . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Prüfungen durch Frontex bekannt, ob es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) an den „sensiblen Grenzen“ in Ungarn, Italien und Griechenland einzusetzen? Gemäß Artikel 8a und 8d der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 muss für die Entsendung eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ein entsprechendes Ersuchen eines Mitgliedstaats vorliegen. Ein solches Ersuchen liegt der EUAgentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor. a) Welche Folgemaßnahmen oder Auswertungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss an die bis zum 14. Oktober 2015 von Frontex durchgeführte Übung REX an der griechisch-türkischen Landesgrenze erfolgen? Es gehört zu den Aufgaben der EU-Agentur FRONTEX, die Zusammenstellung, die Ausbildung und die Entsendung der Sofort-Einsatzteams für Grenzschutzzwecke zu koordinieren. Die Übung an der griechisch-türkischen Landgrenze diente der Überprüfung des Aktivierungsmechanismus im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 863/2007. Notwendige Folgemaßnahmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an REX 2015 hinsichtlich der Stärkung der „Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze zur Türkei“? Griechenland ist an seiner Grenze zur Türkei einem erheblichen Migrationsdruck ausgesetzt. Damit die Kontrolle und Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs, die notwendige Identifizierung und Registrierung der Migranten und sonstige Maßnahmen sichergestellt werden können, bedarf es einer solidarischen Unterstützung Griechenlands durch die EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 a verwiesen. 27. Welches Ziel wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Frontex-Operation „Flexible operative Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ verfolgt? Im Rahmen der FRONTEX-koordinierten Operation „Flexible operative Tätigkeiten 2015 - südöstliche Grenze“ sollen irreguläre Migrationsströme Richtung EU überwacht und damit einhergehende grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden. 28. Auf welche konkrete Weise wird die Operation an der bulgarisch-türkischen und griechisch-türkischen Grenze durchgeführt, und welche Sach- und Personalmittel kommen zum Einsatz? Koordiniert von FRONTEX stellen die Mitgliedstaaten den Einsatzländern Bulgarien bzw. Griechenland für die Dauer des Einsatzes Personal aus ihren eigenen Grenzschutzorganisationen zur Verfügung. Die Unterstützungskräfte werden den Mitgliedstaaten unterstellt und in die Einsatzmaßnahmen bedarfsgerecht eingebunden . An technischem Gerät kommen u. a. Luftfahrzeuge, Wärmebildgeräte und Einsatzfahrzeuge zum Einsatz. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6695 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche der von Frontex angekündigten 775 Unterstützungskräfte in der Grenzregion zur Türkei eingesetzt werden sollen, und welche Aufgaben würden diese dort im Einzelnen übernehmen (Frontex vom 2. Oktober 2015)? Die angeforderten Gastbeamten der EU-Mitgliedstaaten sollen vorrangig zur Unterstützung in den sog. Hotspots in Griechenland eingesetzt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 b verwiesen. 30. Was ist der Bundesregierung über die Praxis von Frontex bekannt, Geflüchtete bei ihrer Einreise in die EU mehrfach zu zählen (www.twitter.com/ FrontexEU/status/653881419912114176), und welche Konsequenzen zieht sie hieraus hinsichtlich der Glaubwürdigkeit und Nutzung von Frontex-Analysen ? Auswertung und Analyse der grenzpolizeilichen Lage an den Außengrenzen der EU erfolgen auf Grundlage grenzpolizeilicher Indikatoren, die der EU-Agentur FRONTEX durch die zuständigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden . Darüber hinaus verfügt die EU-Agentur über eigene Erkenntnisse aus Frontex-koordinierten Operationen. Hierzu zählt u. a. die Zahl der festgestellten unerlaubten Grenzübertritte. Die Zahl der festgestellten unerlaubten Grenzübertritte ist nicht wie im Sinne der Fragestellung mit der Zahl der unerlaubt eingereisten Personen gleichzusetzen. 31. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung einer Vereinbarung zur Einrichtung eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit am Grenzübergang Capitan Andreevo bekannt (Bundestagsdrucksache 18/3024)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Innenminister Bulgariens, Griechenland und der Türkei am 20. Mai 2015 eine Vereinbarung zur Errichtung eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums in Kapitan Andreevo unterzeichnet. a) Inwiefern sollen dort nach derzeitigem Stand auch die EU-Agentur Frontex und Europol angesiedelt werden? b) Mit welchen Geldern wird das Zentrum aufgebaut und ausgestattet? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die griechische und die bulgarische Regierung Gelder aus dem „Fonds für die innere Sicherheit“ (ISF) erhalten, um ihre Grenzanlagen aufzurüsten, und wofür werden diese konkret angefordert bzw. ausgegeben? In der Verordnung zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die Innere Sicherheit (ISF-Grenzen) sind die Haushaltsmittel für jeden Mitgliedstaat festgelegt. Demnach erhalten Griechenland ca. 166,8 Mio. Euro und Bulgarien ca. 40,3 Mio. Euro in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020). Die Förderschwerpunkte sind im jeweiligen Nationalen Programm beschrieben und werden von der Europäischen Kommission genehmigt. Da beide Nationalen Programme auf der Internetseite der Europäischen Kommission noch nicht veröffentlicht sind, liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6695 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Inwiefern wurden die ISF-Töpfe „Außengrenzen und Visa“ und „polizeiliche Zusammenarbeit und Krisenmanagement“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Einrichtung ausgeweitet bzw. durch Umschichtungen weitere Gelder freigemacht? Die Europäische Kommission hatte in der letzten AMIF/ISF Komitee-Sitzung am 16. Juni 2015 berichtet, dass im Rahmen der Migrationsagenda zusätzliche Haushaltsmittel für ISF-Nothilfemaßnahmen in Höhe von jeweils 5,0 Mio. Euro für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 bereitgestellt werden können. 34. Welche Gelder erhalten Griechenland und Bulgarien nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF), und wofür werden diese konkret angefordert bzw. ausgegeben? In der Verordnung zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sind die Haushaltsmittel für jeden Mitgliedstaat festgelegt. In der laufenden Fördermittelperiode (2014 bis 2020) erhalten Griechenland ca. 259,3 Mio. Euro und Bulgarien ca. 10,0 Mio. Euro aus dem AMIF. Die Förderschwerpunkte sind im jeweiligen Nationalen Programm beschrieben und werden von der Europäischen Kommission genehmigt. Bulgarien hat sein Nationales Programm auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter folgendem Link: http://ec. europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/mapping-funds/countries/bulgaria/ index_en.htm veröffentlicht. Zum Inhalt des Nationalen Programms Griechenlands liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Darüber hinaus erhalten nach Angaben der Europäischen Kommission Griechenland 1,2 Mio. Euro (weitere Anträge in Bearbeitung) und Bulgarien 4,1 Mio. Euro Soforthilfe aus dem AMIF (Stand: 15. Oktober 2015). Über die konkrete Verwendung dieser Mittel der Soforthilfe liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 35. Was ist der Bundesregierung (etwa aus den griechischen Anträgen für ISFMittel ) über mögliche Pläne der griechischen Regierung bekannt, die seeseitige Überwachung zu modernisieren und hierfür Küstenwachschiffe, Patrouillenschiffe , Radaranlagen, optische Sensoren und Infrarotkameras zu beschaffen ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 36. Was ist der Bundesregierung über mögliche griechische Pläne bekannt, die landseitige Überwachung zu modernisieren und hierfür Einheiten zum Durchleuchten von Fahrzeugen, Detektoren zur Erfassung von Herzschlägen , Kameraausrüstung, Fingerabdrucklesegeräte und Technologien zur Auswertung der Telefone von Geflüchteten zu beschaffen? Das griechische nationale Koordinierungszentrum wurde am 18. Mai 2012 an das System angeschlossen und erklärte am 2. Dezember 2013 seine vollumfängliche Betriebsbereitschaft. 37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Griechenland bereits vollumfänglich an das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR angeschlossen ist? Zu derartigen Plänen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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