Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6696 18. Wahlperiode 12.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6485 – Entwicklung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor 25 Jahren begann die Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Seither sind rund 220 000 Jüdinnen und Juden als sogenannte Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingewandert. Ein „Geschenk“ – so zitiert Darja Klingenberg in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 9. Oktober 2015 den ehemaligen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble – „dass wieder Jüdinnen und Juden in Deutschland leben wollten.“ Diese Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion markiert – so Darja Klingenberg weiter – „eine historische Zäsur. Deutschland wurde wieder Einwanderungsland für Juden, und in den letzten 25 Jahren etablierten sich unerwartete, schöne und oft konfliktreiche Formen jüdischen Lebens inner- und außerhalb der Gemeinden. Die russisch-jüdische Migration trug zu einer Pluralisierung jüdischer Selbstverständnisse in Deutschland und Europa bei, deren langfristige Entwicklungen wir noch nicht abschätzen können […] In der Bundesrepublik ist die Migration postsowjetischer Juden paradigmatisch für das Entstehen neuer Migrationsmuster und die Etablierung migrantischer Mittelschichten , die in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar und auch politisch hörbar ist, wenngleich sie weiterhin gegen strukturelle und alltägliche Formen von Rassismus und Antisemitismus kämpfen muss.“ Insofern ist die Frage der Integration, hier der jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer, eine auch heute noch aktuelle Herausforderung. Im Jahr 2007 wurde die jüdische Einwanderung aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion (ausgenommen hier die der Europäischen Union beigetreten Staaten) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl 2007 Teil I, S. 748, 751). Seither orientiert sich das Aufnahmeverfahren insbesondere an den Integrationsmöglichkeiten jüdischer Einwanderinnen und Einwanderer in Deutschland bzw. in einer der hiesigen jüdischen Gemeinden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wanderten in den Jahren 1993 bis 2006 jährlich durchschnittlich rund 14 000 jüdische Einwanderinnen und Einwanderer nach Deutschland ein, so ist diese Zahl seit dem Jahr 2007 auf rund 1 000 Personen gesunken. Im Jahr 2013 sind, dem aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung zufolge (Bundestagsdrucksache 18/3800, S. 114), sogar nur 246 Jüdinnen und Juden aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion in unser Land eingewandert. Parallel dazu sei auch, so die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ihrem Zehnten Lagebericht (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 283), die Zahl der Antragstellungen jüdischer Einwanderungswilliger „weiterhin gering geblieben “. So waren es im Jahr 2012 lediglich 229 Neuanträge für 291 Personen. Allerdings habe, so der Migrationsbericht weiter, aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine die Zahl der jüdischen Antragstellerinnen und Antragsteller „wieder zugenommen“ (ebd.). In welchem Umfang, darüber sagt der Bericht jedoch nichts aus. Ein Grund für die geringen Zugangszahlen könnte aber darin zu suchen sein, worauf die Integrationsbeauftragte bereits in ihrem Neunten Lagebericht hingewiesen hatte (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 227), dass im Jahr 2010 rund 40 Prozent und im Jahr 2011 sogar 60 Prozent aller Einwanderungsanträge abgelehnt wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt hierfür wiederum zwei Gründe an: Zum einen gebe es Probleme beim Nachweis der jüdischen Abstammung und zum anderen gelinge es jüdischen Antragstellerinnen und Antragstellern – trotz guter Ausbildung – nicht, die geforderte positive Integrationsprognose zu erfüllen (Entscheiderbrief 10/2013, S. 2). Zum Problem mit dem Nachweis einer jüdischen Abstammung Von einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden wird (neben dem, dass sie sich zu keiner anderen als der jüdischen Religionsgemeinschaft bekennen dürfen, und der Nachweis erbracht werden muss, dass die Möglichkeit zu einer Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet besteht) verlangt, dass entweder sie selbst jüdischer Nationalität sind oder dass sie zumindest von einem jüdischen (Groß-)Elternteil abstammen. Im Zuge dessen kam es immer wieder zu Nachweisproblemen; insbesondere bei der Anerkennung von Personenstandurkunden aus Zeiten der Sowjetunion (also aus der Zeit vor dem Jahr 1990). Seit dem Jahr 2011 durften nunmehr auch zusätzliche Dokumente als Personenstandsurkunden akzeptiert werden, und schließlich verfügte das Bundesministerium des Innern in seiner im Mai 2015 herausgegebenen Neufassung der Anordnung über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion , dass jetzt auch Personenstandurkunden von vor dem Jahr 1990 berücksichtigt würden. Zum Problem der Erfüllung einer positiven Integrationsprognose Als maßgebliches Steuerungselement für die jüdische Einwanderung fungiert seit dem Jahr 2007 die sogenannte positive Integrationsprognose (also die Möglichkeit einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes, Grundkenntnisse der deutschen Sprache – Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ). Diese Integrationsprognose wird auf Grundlage eines Punktekataloges getroffen . Als Kriterien für ein hohes Integrationspotenzial gelten dabei vor allem ein niedriges Lebensalter, die schulische und berufliche Qualifikation und die Deutschkenntnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller. Daneben werden Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6696 aber z. B. auch das familiäre Umfeld und die Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation berücksichtigt. Im Mai 2009 hatte das BAMF einen Evaluierungsbericht über das Aufnahmeverfahren für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion vorgelegt. Im Mittelpunkt dessen standen das sogenannte Punktesystem sowie die Problematik von sogenannten Zweitanträgen. Grundsätzlich ist demnach die Erstellung einer Integrationsprognose mithilfe eines Punktekatalogs „ein mögliches Instrumentarium, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern“. Die Bundesregierung bemühte sich, diese gegebenenfalls verallgemeinerbare Schlussfolgerung nachträglich wieder dahingehend zu relativieren, dass sich dieses Punktesystem lediglich „für diesen speziellen Anwendungsfall [der jüdischen Zuwanderung nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ] grundsätzlich bewährt“ habe (Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 6 f.). Fakt sei aber, so der o. g. Entscheiderbrief des BAMF, dass auch beruflich gut Qualifizierte aufgrund ihres jugendlichen Alters weder die geforderten längeren Beschäftigungszeiten noch die guten Deutschkenntnisse nachweisen könnten. Auf diese Probleme hatte der Beirat Jüdische Zuwanderung in den letzten Jahren auch reagiert (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 228). So wurde das Punktesystem modifiziert. Danach sollten künftig junge, (hoch-)qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorliegen weiterer Merkmale 50 Punkte erreichen und mithin eine positive Integrationsprognose erhalten können. Zudem reagierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner im Januar 2015 veränderten Aufnahmeanordnung auf die bei dem erforderlichen Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen immer wieder auftretenden Probleme . Danach kann jetzt auf den Sprachnachweis dann verzichtet werden, „wenn [es] durch das Auswärtige Amt bestätigt [aufgrund] regionaler Gegebenheiten auf absehbare Dauer unmöglich ist“, die geforderten Nachweise über Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Eine Aufnahmezusage würde in solchen Fällen dann daran gekoppelt werden, dass die einwandernde Person die Sprachkenntnisse „innerhalb von zwölf Monaten nach Einreise“ nachweist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Deutschland nimmt seit dem Jahr 1991 Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auf. Bis zum Jahr 2005 lag die Entscheidung über eine Aufnahmezusage , die in entsprechender Anwendung des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG, das so genannte Kontingentflüchtlingsgesetz) erfolgte, in der Verantwortung der Länder. Bund und Länder haben sich im Jahr 2005 in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden auf eine Neuregelung der Aufnahmebedingungen verständigt, die die Integrationserfordernisse der Kommunen und jüdischen Gemeinden stärker berücksichtigt und 2007 in Kraft trat. Zentrale Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufnahmezusage sind seitdem, neben dem Nachweis der jüdischen Nationalität oder Abstammung anhand von vor dem Jahr 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden, die absehbar eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und die durch die Zentralwohlfahrtstelle der Juden bestätigte Möglichkeit der Aufnahme in eine jüdische Gemeinde. Das Verfahren zur Erteilung einer Aufnahmezusage wird von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2014 von jüdischen Einwanderungswilligen aus der ehemaligen Sowjetunion gestellt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln )? 2. Wie viele der in der Frage 1 erfragten Einreiseanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland positiv bewilligt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden in nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet. Herkunftsland Anzahl Anträge Personen (gesamt) Davon Begleitpersonen Aufnahmezusagen (Anträge) Aufnahmezusagen (Personen) Ukraine 1.478 1.954 476 700 1027 Russland 807 1090 283 992 1484 Usbekistan 35 48 13 34 57 Aserbaidschan 25 26 1 36 55 Kasachstan 24 34 10 26 37 Moldawien 31 39 8 36 55 Turkmenistan 7 9 2 2 3 Kirgistan 7 10 3 17 28 Tadschikistan 2 2 0 1 2 Armenien 4 4 0 1 4 Weißrussland 62 86 24 92 142 Georgien 14 19 5 34 57 Gesamt 2.496 3.321 825 1.971 2.951 3. Wie viele der in den Jahren 2010 bis 2014 nach Deutschland eingereisten Jüdinnen und Juden aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion waren sogenannte Übergangsfälle I (das sind Anträge, die vor dem 1. Juli 2001 gestellt worden sind), waren sogenannte Übergangsfälle II (das sind Anträge, die zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 gestellt worden sind), basierten auf Anträgen aus den Jahren 2005 und 2006, basierten auf Anträgen aufgrund der im Jahr 2007 veränderten Rechtslage (bitte jeweils nach den Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der Einreisen können aufgeschlüsselt nach Übergangsfällen I und II bzw. Anträgen aus den Jahren 2005 bis 2007 keine Aussagen getroffen werden, da die Meldungen der Einreisezahlen durch die Länder nur zahlenmäßig, nicht jedoch personenbezogen erfolgen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6696 4. Wie viele Aufnahmeanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)? Eine Statistik der Übergangsfälle I liegt der Bundesregierung nicht vor, da in diesem Zeitraum noch die Länder für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer zuständig waren und diese Anträge bearbeitet haben. Nachfolgende Aufstellung betrifft daher nur die Übergangsfälle II (Ü II) bzw. die Neuanträge (Neu). Jahr Aufnahmezusagen Anträge Aufnahmezusagen Personen Ablehnungen Anträge Ablehnungen Personen 2010 Neu: 278 ÜII: 528 Neu: 417 ÜII: 923 Neu: 186 ÜII: 192 Neu: 277 ÜII: 294 2011 Neu: 304 ÜII: 58 Neu:474 ÜII: 98 Neu: 120 ÜII: 66 Neu: 175 ÜII: 92 2012 Neu: 201 ÜII: 20 Neu: 259 ÜII: 28 Neu: 97 ÜII: 35 Neu: 175 ÜII: 58 2013 Neu: 249 ÜII: 5 Neu: 328 ÜII: 9 Neu: 51 Ü II: 5 Neu: 72 ÜII: 9 2014 Neu: 288 ÜII: 2 Neu: 354 ÜII: 2 Neu 118 ÜII: 2 Neu: 165 ÜII: 2 Gesamt: Neu: 1320 ÜII: 613 Neu: 1832 ÜII: 1060 Neu: 572 ÜII: 300 Neu: 864 ÜII: 455 5. Hat sich die Quote von Bewilligungen und Ablehnungen durch die im Jahr 2011 ergriffenen Maßnahmen verändert, und wenn ja, inwiefern bzw. für welche Zielgruppe? Die Quote der Bewilligungen ist seit 2011 angestiegen, die der Ablehnungen entsprechend gesunken. Mitursächlich für den Anstieg sind die im Jahr 2011 beschlossenen Erleichterungen beim Nachweis der jüdischen Nationalität und die Modifizierung der Erstellung von Integrationsprognosen bei jungen gut ausgebildeten Zuwanderern. 6. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den in den Jahren 2010 bis 2014 Eingereisten um Personen, die eine Aufnahmezusage aufgrund der Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung bzw. im Rahmen der Härtefallregelung erhalten hatten? Eine Aufschlüsselung der unter Anwendung von Ausnahmeregelungen eingereisten Zuwanderer liegt der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Wie viele Aufnahmeanträge lagen den deutschen Behörden Ende des Jahres 2014 noch zur Entscheidung vor (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)? Bis zum 31. Dezember 2014 gab es 926 offene Anträge von 1 170 Personen bei den Neuanträgen, 5 offene Ü II Anträge (9 Personen) und 215 offene Zweitanträge (310 Personen). ÜI Verfahren wurden beim BAMF nicht erfasst und liegen dort auch nicht vor (s. Antwort zu Frage 4). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob jüdische Einwanderinnen und Einwanderer von Deutschland aus in andere Länder weiterwandern, und wenn ja, wie viele wanderten in den Jahren 2010 bis 2014 in welche Zielländer weiter (bitte nach Ländern und Jahren aufführen)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Anzahl und die Zielländer weiterwandernder jüdischer Zuwanderer. 9. Wie setzt sich der Beirat Jüdische Zuwanderung zusammen? Mitglieder des Beirats sind die Länder, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Zentralrat der Juden und die Union Progressiver Juden in Deutschland e.V. Den Vorsitz des Beirates führt das Bundesministerium des Innern. Wie oft tagt dieser Beirat? Die Einberufung des Beirates erfolgte in den letzten Jahren anlassbezogen. Die letzte Sitzung fand am 3. Februar 2015 statt. Welche Aufgaben hat er, und welche Kompetenzen besitzt er? Aufgabe des Beirates ist die Vorbereitung, Begleitung und Überprüfung des Aufnahmeverfahrens . Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Beirat Empfehlungen zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens abgeben. Inwiefern ist die Arbeit dieses Beirates der Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag gegenüber transparent? Empfehlungen des Beirats werden über das BMI den betroffenen Stellen bekanntgegeben und erläutert. Der Evaluationsbericht wurde auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht. 10. Existiert nach wie vor die sogenannte Datei Migrations- und Integrationsdaten Aufnahmeverfahrenssystem – MIDAS, die die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion unterstützen soll (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8887, S. 4)? Wenn nein, gibt es ein Folgesystem? Wenn ja, Die MIDAS-Datei existiert noch. welche Datenkategorien werden in dieser Datei erfasst, Es werden Personendaten, Daten zur Herkunft, zur Religion, zum beruflichen Werdegang, zu Qualifikationen und zum Verfahrensstand erfasst. wie viele Datensätze umfasst diese Datei heute, und wie hat sich die Zahl der darin enthaltenen Datensätze in den Jahren 2005 bis 2014 entwickelt, In Midas wird jedes Verfahren von der Antragstellung bis zur Bestands- bzw. Rechtskraft erfasst. Es enthält für jede erfasste Person ca. 50 Grunddaten. Mit Stand 2. November 2015 sind 12 514 Personen in Midas erfasst. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6696 wer stellt welche Datenkategorien in diese Datenbank ein, Es stellen ausschließlich die Mitarbeiter des Fachreferates 313 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die in der Antwort zu Frage 10b genannten Datenkategorien in Midas ein. welche Behörde hat Zugriff auf MIDAS, Zugriff auf Midas haben neben den Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die im Bereich der jüdischen Zuwanderung tätigen Mitarbeiter in den deutschen Auslandsvertretungen in Kiew und in Moskau. wurde MIDAS bzw. die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion in den deutschen Auslandsvertretungen jemals durch den Bundesdatenschutzbeauftragten untersucht? Wenn ja, wann, in welcher deutschen Auslandsvertretung, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Im Frühjahr 2008 hat der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der deutschen Botschaft in Kiew einen Beratungs- und Kontrollbesuch vor der Fertigstellung des Systems Midas durchgeführt. Die Entwicklung der Datenbank erfolgte in enger Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten . Datenschutzrechtliche Beanstandungen bei Midas gab es nicht. Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 11. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben seit dem Jahr 2005 einen Aufnahmeantrag gestellt? Bei Personen, die vor dem 1. Januar 1945 in den Herkunftsgebieten geboren wurden , wird die nationalsozialistische Verfolgung widerleglich vermutet. Im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2014 wurden 1 591 Anträge (2 037 Personen , davon 446 Begleitpersonen) von dieser Personengruppe gestellt. 12. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Systembedingt kann nur die Anzahl der entschiedenen Anträge von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung ermittelt werden. Diese liegt insgesamt bei 1 507 Anträgen (1949 Personen). Erfahrungsgemäß erhalten die meisten Antragsteller dieser Gruppe eine Aufnahmezusage . 13. Wurden entsprechende Anträge gegebenenfalls auch abgelehnt, und wenn ja, wie viele, und aus welchen Gründen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Erfahrungsgemäß gibt es auch bei den Opfern nationalsozialistischer Verfolgung Ablehnungen, wenn der Nachweis der jüdischen Nationalität oder Abstammung nicht ausreichend geführt werden kann. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind in den Jahren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion tatsächlich nach Deutschland eingewandert? 15. Führt das BAMF inzwischen eine Statistik über die in der Frage 14 erfragte Gruppe (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 5), und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, erfolgt die Meldung der Einreisen durch die Länder nur zahlenmäßig und nicht zielgruppenbezogen. Daher liegt der Bundesregierung hierzu keine statistische Angabe vor. Zweitanträge 16. Wie viele Zweitanträge wurden seit der Änderung der entsprechenden BMIAnordnung vom 22. Juli 2009 geprüft? In dem Zeitraum vom 22. Juli 2009 bis zum 29. Oktober 2015 lagen dem BAMF 621 Zweitanträge (von 875 Personen) zur Prüfung vor. 17. Wie viele dieser Zweitanträge wurden nun doch bewilligt, bzw. wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufführen)? Jahr Aufnahmezusagen Anträge Aufnahmezusagen Personen Ablehnung Anträge Ablehnung Personen 2009 (ab 22.07.) 19 24 6 8 2010 30 39 38 55 2011 19 34 35 49 2012 12 14 10 15 2013 6 9 4 8 2014 13 19 26 34 2015 (bis 29.10) 54 81 22 31 Gesamt: 153 220 141 200 18. Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden heute noch zur Prüfung vor? Es liegen noch 327 Zweitanträge (455 Personen) zur Prüfung vor (Stand: 29. Oktober 2015). Punktesystem 19. Stimmt die Bundesregierung nach wie vor mit dem Ergebnis des Evaluationsberichts überein, wonach das derzeit im Bereich der jüdischen Zuwanderung angewandte Punktesystem ein taugliches Instrumentarium sei, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern, und wenn nein, warum nicht? 20. Hat sich das Punktesystem aus Sicht der Bundesregierung als sogenanntes lernendes System bewährt, mit dem es möglich ist, auf Veränderungen beim Zuwanderungsgeschehen gestalterisch zu reagieren, und wenn nein, warum nicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6696 Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. September 2010 zur Entwicklung der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland (Bundestagsdrucksache 17/2965) dargestellt , hat sich der Evaluierungsbericht ausschließlich mit dem eng abgegrenzten Gebiet der jüdischen Zuwanderung befasst und keine allgemeingültigen Aussagen zur Zuwanderung nach Deutschland und insbesondere auch keine Aussagen zur Steuerung qualifizierter Zuwanderung in den Arbeitsmarkt getroffen. Für die speziellen Belange der jüdischen Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion hat sich die sehr aufwändige Erstellung einer Integrationsprognose mittels Punktesystem als geeignet erwiesen. Durch Anpassungen der Gewichtung und Bewertung einzelner Kriterien im Punktekatalog, ist es möglich, die Zuwanderung gewünschter Zielgruppen zu fördern . Beispielsweise führte die Anhebung der Punktzahlen bei jungen gut ausgebildeten Zuwanderern dazu, dass diese bessere Chancen haben, eine Aufnahmezusage zu erhalten. 21. Haben die Veränderungen des Punktesystems im Jahre 2011 dazu geführt, dass junge, (hoch-)qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nunmehr auch ohne Vorliegen weiterer Merkmale die geforderte positive Integrationsprognose erhalten, und wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich ist es nach der Veränderung des Punktesystems möglich, dass junge, gut ausgebildete jüdische Zuwanderer auch ohne das Vorliegen weiterer Merkmale eine positive Integrationsprognose erhalten (Beispiel: Zuwanderer ist unter 30 Jahre alt und hat einen Hochschulabschluss). 22. Wurden weitere Veränderungen am Punktesystem vorgenommen, und wenn ja, welche, und mit welchem tatsächlichen Ergebnis? Nach den Veränderungen am Punktesystem im Jahr 2011 wurden keine weiteren Modifizierungen vorgenommen. 23. Ist es zutreffend, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer auf Grundlage des Punktesystems auch ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes in Deutschland ist im Rahmen der Integrationsprognose ein Kriterium, für das Punkte vergeben werden, es ist aber grundsätzlich nicht das ausschlaggebende Kriterium. Daher ist es möglich, dass Zuwanderer eine positive Integrationsprognose haben, ohne dass sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen können. Ist es zutreffend dass laut des Evaluierungsberichts des BAMF im Untersuchungszeitraum lediglich 8 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorweisen konnten , und wenn ja, wie hat sich diese Quote in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt? Im Evaluierungsbericht vom 31. Dezember 2008 wurde eine bestimmte Gruppe von 61 Antragstellern mit einer positiven Integrationsprognose untersucht, bei Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der im Ergebnis festgestellt wurde, dass 8 Prozent (es handelte sich um 5 Personen ) ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorweisen konnte. Eine statistische Auswertung über die Entwicklung der Quote ist systembedingt nicht möglich. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer, die ohne Nachweis eines konkreten Stelleangebotes nach Deutschland gekommen sind, nach ihrer Einreise (aufgrund der positiven Integrationsquote des Punktesystems) einen Arbeitsplatz gefunden haben? Personenbezogene Daten eingereister jüdischer Zuwanderer liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe. Antwort zu Frage 3). Würde die Bundesregierung den angebotsorientierten Ansatz des Punktesystems (Einwanderung ohne Arbeitsplatz aber mit günstiger Integrationsprognose ), so wie er bei der jüdischen Einwanderung praktiziert wird, als erfolgreich beschreiben, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Nachweise der jüdischen Nationalität 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die in den Jahren 2011 und 2015 erweiterten Möglichkeiten zum Nachweis der jüdischen Nationalität zu tatsächlichen Verbesserungen bzw. Erleichterungen beim Anerkennungsverfahren geführt haben? Statistische Erhebungen über die Gründe, die zu einer Aufnahmezusage führen, sind systembedingt nicht möglich. Die Ausweitung des Nachweises der jüdischen Nationalität bzw. Abstammung durch Zulassung weiterer Dokumente, die in einer Gesamtschau betrachtet werden , hat dazu geführt, dass einige Antragsteller erfolgreich den Nachweis führen konnten, die davor keine Chance hatten, diese Aufnahmebedingung zu erfüllen. Gleiches gilt für die seit Mai 2015 eingeführte Regelung, den Abstammungsnachweis auf die Generation der Großeltern auszudehnen. Es liegen mittlerweile einige Anträge vor, die in der Vergangenheit wegen fehlenden Nachweises der jüdischen Abstammung abgelehnt worden waren und jetzt durch Vorlage von Personenstandsurkunden eines jüdischen Großelternteils die Chance haben, positiv beschieden zu werden. Deutschkenntnisse 25. Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten derzeit berechtigt, offizielle Sprachzertifikate für den Zuzug nach Deutschland auszustellen? Goethe-Institute, an denen die erforderliche Sprachprüfung abgelegt werden kann, befinden sich in Tiflis, Almaty, Moskau, Nowosibirsk, St. Petersburg, Kiew, Taschkent und Minsk. In Chisinau kann die Prüfung an einem vom GI Bukarest betreuten privaten Kulturinstitut abgelegt werden. In Aschgabat können jährlich einmal im Frühjahr Sprachprüfungen auf allen Niveaus abgelegt werden (Amtshilfe durch das GI in Almaty/Kasachstan). Die Prüfung kann zudem in Russland an 28 Sprachlernzentren, universitären Einrichtungen und sonstigen Sprachzentren abgelegt werden in Kasachstan an fünf Sprachlernzentren, sowie Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6696 in Sprachlernzentren in Baku, Bischkek, Eriwan, Kiew und Duschanbe (vgl. Liste in der Anlage). 26. In welchen GUS-Staaten standen einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden in den Jahren 2010 bis 2014 an wie vielen Sprachlernzentren insgesamt wie viele Plätze für einen Deutschkurs zur Verfügung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 27. Haben einwanderungswillige Jüdinnen und Juden einen gleichrangigen Zugang zu solchen von Deutschland finanzierten Deutschkursen wie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (bzw. deren Familienangehörige)? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann eine solch nachrangige Zugangsmöglichkeit, angesichts dessen, dass der Zuzug nach Deutschland auch bei jüdischen Einwanderinnen und Einwandern vom Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) abhängig gemacht wird? Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen müssen im Aufnahmeverfahren Sprachkenntnisse nachweisen, Spätaussiedler entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), Familienangehörige entsprechend dem Niveau A 1 GER. Der Nachweis für Spätaussiedler erfolgt durch Sprachzertifikat oder durch das Vorliegen familiär vermittelter Deutschkenntnisse . Zur Feststellung der Vermittlung der deutschen Sprache besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Sprachtests in der nächstgelegenen Auslandsvertretung im Herkunftsgebiet. Familienangehörige des Spätaussiedlers, die in das Verfahren mit einbezogen sind, können die erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage des Zertifikats „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder durch Ablegung eines Sprachstandstests im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Auslandsvertretung nachweisen. Jüdische Zuwanderer haben dagegen nicht die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache vor Ort in der Auslandsvertretung zu erbringen, sondern sind in der Regel auf ein kostenpflichtiges Sprachzertifikat angewiesen, das von einem anerkannten Sprachinstitut ausgestellt wird. Bei Spätaussiedlern kann man von einem engen Bezug zum deutschen Brauchtum und zur deutschen Sprache ausgehen. Insofern müssen bereits vorliegende Deutschkenntnisse nur erkannt werden, ohne dass es eines aufwändigen, mit Kosten verbundenen Sprachkurses bzw. -zertifikates bedürfte. Bei jüdischen Zuwanderern fehlt in der Regel dieser Bezug, so dass familiär vermittelte Deutschkenntnisse eher eine Ausnahme darstellen. 28. In welchen GUS-Staaten hat das Goethe-Institut keinen Standort? Das Goethe-Institut unterhält keine Standorte in Aserbaidschan, Armenien, Tadschikistan , Turkmenistan, Kirgisistan und Moldau. Welche Möglichkeiten bestehen in diesen Ländern, Deutschtests zu absolvieren bzw. Sprachzertifikate zu erwerben, die von deutschen Behörden anerkannt werden? In diesen Ländern sind die Sprachlernzentren in Baku, Eriwan, Duschanbe und Bischkek zuständig, in Chisinau ein privates Kulturinstitut. In Aschgabat besteht Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6696 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode jedes Frühjahr einmal die Möglichkeit zur Ablegung von Sprachtests durch Amtshilfe des GI in Almaty/Kasachstan. (siehe Antwort zu Frage 25). Wie viele Jüdinnen und Juden haben seit dem Jahr 2005 in den GUS-Staaten ohne Goethe-Institut, z. B. an der dortigen Deutschen Botschaft, einen Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten? Den Botschaften in Eriwan und Duschanbe sind diesbezüglich keine Fälle bekannt . In Aschgabat, Chisinau und Baku wurden in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 238 SD-1 Prüfungen für jüdische Zuwanderer durch entsandte Prüfer des Goethe-Institutes durchgeführt, bestanden haben zwei Personen in Aschgabat , zwölf in Baku und 46 in Chisinau. Im laufenden Jahr wurden in Chisinau bei einem Ehepaar einfache Sprachkenntnisse (ohne Zertifikat) geprüft. 75 Jüdinnen und Juden haben in dem genannten Zeitraum einen Sprachtest an der Botschaft in Bischkek absolviert. 29. Gibt es Feststellungen seitens des Auswärtigen Amts, dass in bestimmten Regionen der ehemaligen Sowjetunion der Erwerb selbst von Grundkenntnissen der deutschen Sprache derzeit bzw. auf absehbare Dauer unmöglich ist, und wenn ja, für welches Land bzw. für welche Region hat das Auswärtige Amt dies gegebenenfalls wann festgestellt? In bestimmten Landesteilen der Ukraine (Gebieten Lugansk und Donezk) besteht nach Lageberichterstattung seitens des AA derzeit keine Möglichkeit für Sprachkurse und -prüfungen. 30. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2010 bis 2014 für anerkannte Deutschkurse, Deutschtests bzw. für die Zertifizierung von Deutschkenntnissen in den GUS-Staaten bereitgestellt? Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in folgendem Umfang Botschaftssprachkurse finanziert: Armenien/Eriwan 2010 : 3.000 Euro Turkmenistan/Aschgabat 2013: 10.350 Euro 2014: 10.060 Euro 2015: 9.500 Euro Antisemitismus 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierungen durch staatliche und nichtstaatliche Stellen, Rassismus und Antisemitismus, dem diese Einwanderungsgruppe ausgesetzt ist (z. B. sozialrechtliche Benachteiligung , antirussische Ressentiments, etc.)? Vorurteilsgeleitete Straftaten mit antisemitischer Motivation werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) im Themenfeld Hasskriminalität − Unterthema „Antisemitisch“ − erfasst. Eine weitere Differenzierung nach der Herkunft des Opfers erfolgt im Rahmen des Meldedienstes nicht. „Straftaten mit diskriminierender Wirkung gegen jüdische Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion“ können daher nicht gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6696 Anlage Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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