Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6699 18. Wahlperiode 12.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6475 – EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union (EU) will mit mehreren Datensammlungen auf das Phänomen „ausländische Kämpfer“ reagieren (Bundestagsdrucksache 18/4035). Die EU-Polizeiagentur Europol hat eine „Kontaktstelle Travellers“ eingerichtet, in dem „ausländische Kämpfer“ gespeichert werden. Eine andere „Kontaktstelle “ lautet auf den Namen „islamistischer Terrorismus“. Europol und die EUGrenzagentur Frontex haben eine Vereinbarung über den Austausch personenbezogener Daten geschlossen. Zu „ausländischen Kämpfern“ wurde im Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet und von Europol unterstützt wird (Bundestagsdrucksache 18/4658). Europol will zukünftig die „Ma3tch-Technologie“ zum Echtzeit-Abgleich von Daten verdächtiger Finanztransaktionen einführen. Schon jetzt profitiert die Polizeiagentur von der Vorratsdatenspeicherung europäischer Finanztransaktionen (das sogenannte SWIFT-Abkommen). Mitten in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat zum geplanten EU-Passagierdatenregister fordert Europol Zugriff auf die Daten auch von Reisenden (DER SPIEGEL vom 10. Oktober 2015). Nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll das EU-PNR-System auch innereuropäische Flüge erfassen. Außer den anlasslos gesammelten Informationen zu Flugreisen und Finanztransaktionen würden weitere EuropolDatenbanken in das „Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ integriert. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 19 bis 22 beinhalten zum Teil Einzelheiten zur polizeilichen Vorgehensweise und zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich Cybercrime. Aus dem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörden gezogen werden. Zudem könnte eine Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich wesentlich erschweren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6699 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt. 1. Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der Expertengruppe „DUMAS “ teil? An der „Working Group (WG) DUMAS” nehmen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in offenen Sitzungen nach Bedarf die Drittstaaten Schweiz, Norwegen, Mazedonien, Australien bzw. die Drittparteien INTERPOL und die US Customs and Border Protection (US CBP) teil. 2. Welche der Unterarbeitsgruppen wurden bereits abgeschlossen, und welche existieren weiterhin bzw. wurden in andere Arbeitsformen überführt? Aktuell ist keine der fünf Unterarbeitsgruppen − UAG (Alert List, Outreach, Best Practices, Facilitator und Indicators) der WG DUMAS abgeschlossen. 3. Inwiefern ist die im Rahmen von „DUMAS“ durchgeführte „Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ inzwischen fertiggestellt? a) Welche weiteren Partner wurden seit April 2014 hierfür mit welchen Kapazitäten eingebunden? b) Wann lagen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse vor? c) Wohin wurden entsprechende Ergebnisse kommuniziert? Die Fragen 3 bis 3c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Indikatoren sind das Ergebnis der UAG Indikatoren unter Teilnahme von Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Großbritannien. Das Ergebnis wurde im November 2014 den weiteren Mitgliedstaaten der WG DUMAS vorgestellt. Im Februar 2015 hat die UAG Indikatoren die Ergebnisse von der Europäischen Kommission organisierter Expertentreffen berücksichtigt. Im Juni 2015 wurden die Indikatoren den Mitgliedstaaten übersandt. Sie werden quartalsmäßig durch Europol aktualisiert. 4. Wann und wo haben Bundesbehörden mit systematischen oder nichtsystematischen Personen- und Sachfahndungsabfragen an den deutschen Schengen -Grenzen begonnen, und welche zusätzlich benötigten technischen Einrichtungen wurden hierfür beschafft? Der Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), den im „Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)“ niedergelegten Empfehlungen der Europäischen Kommission und dem Bundespolizeigesetz. So sieht der Schengener Grenzkodex im Rahmen der Prüfung der Einreisevoraussetzungen von Drittstaatsangehörigen systematische Personenfahndungsabfragen vor. Die technisch unterstützten Personen- und Sachfahndungsabfragen werden bei der Bundespolizei bereits seit Anfang der neunziger Jahre durchgeführt. Die Technik hierfür wird auf dem aktuellen Stand gehalten. Die Systeme bestehen im Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6699 Wesentlichen aus dezentralen Dokumentenprüf- und -lesegeräten in den betreffenden Dienststellen. Diese Geräte sind an zentrale Abfragesysteme angeschlossen . 5. In welchem Umfang wird das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) von deutschen Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch von anderen EU-Mitgliedstaaten für polizeiliche Verfahren der präventiven Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ genutzt? Mit dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) ist auf Grundlage des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 ein dezentrales Informationstechnologiesystem errichtet worden, das die bestehenden Strafregisterdatenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten inhaltlich nicht verändert hat, sondern lediglich den Informationsaustausch zwischen den registerführenden Zentralbehörden der Mitgliedstaaten sicherstellen und erleichtern soll. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit ECRIS von deutschen Behörden oder von anderen EU-Mitgliedstaaten für polizeiliche Verfahren der präventiven Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ genutzt wird. In dem System werden Daten nicht in dieser Hinsicht kategorisiert. a) In welcher Hinsicht könnte „nach Auffassung der Bundesregierung das ECRIS noch ausgebaut werden“? Artikel 7 Absatz 4 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, der die Rechtsgrundlage für ECRIS bildet, geht davon aus, dass Auskunftsersuchen sich nicht nur auf EU-Staatsangehörige beschränken; sie können auch Drittstaatsangehörige betreffen . Bislang sieht ECRIS jedoch noch kein Verfahren der Zusammenarbeit in Bezug auf die zentrale Erfassung von Verurteilungen Drittstaatsangehöriger vor, so dass Anfragen im Regelfall nur gezielt bei konkreten Hinweisen auf einen vorhergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen. Insoweit bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten, ECRIS − unter Berücksichtigung aller Mitgliedstaaten der EU − durch Mechanismen um Abfragen zu erweitern, ob zu Drittstaatsangehörigen Informationen zu Verurteilungen in der EU vorliegen. b) Inwiefern ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, was damit gemeint ist, wenn auf „europäischer Ebene“ eine mögliche „proaktive“ Vorgehensweise des ECRIS-Systems ins Gespräch gebracht worden ist? Bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Februar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4035) hatte die Bundesregierung erläutert, dass der Inhalt einer „proaktiven“ Vorgehensweise in ECRIS unklar ist, weil ECRIS einen Informationsverbund zum Datenaustausch zwischen den Strafregistern der Mitgliedstaaten darstellt. ECRIS verfügt nicht über eigene Analyse- oder Auskunftsverfahren, Datenbestände oder Personal. Diese werden allein in den Mitgliedstaaten entsprechend der nationalen rechtlichen Grundlagen vorgehalten. Insoweit haben sich keinerlei neue Erkenntnisse ergeben, die über den bloßen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten hinausgehen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6699 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Personen, Sachen und Vorgänge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Projekt „Check the Web“ gespeichert? Soweit für die Bundesregierung ersichtlich, sind mit Stand 29. Oktober 2015 Datensätze zu 647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio -/Video-Dateien eingestellt. a) Wie viele dieser Datensätze stammen vom Bundeskriminalamt (BKA), und aus welcher dortigen Abteilung wurden diese angeliefert? Die Bundesregierung führt hierzu keine statistischen Erhebungen. b) Inwiefern sind an der Befüllung des Europol-Projekts „Check the Web“ deutsche „Internetauswertegruppen“ beteiligt? Dem Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ werden in ausgewählten Einzelfällen Daten durch das „Gemeinsame Internetzentrum (GIZ)“ beim Bundeskriminalamt (BKA) zugeliefert. c) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Europol im Projekt „Check the Web“ mit der „dortigen Internetbeobachtung“ befasst? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, um wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es sich handelt. 7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig auch Fluggastdaten (PNR oder API) verarbeiten sollte, und wie könnte ein Zugriff darauf aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden? Die Bundesregierung prüft derzeit den vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in seinem zweiten Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung , Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gemachten Vorschlag zu einer Verarbeitung von Fluggastdaten durch Europol. 8. Welche Behörden aus Deutschland waren an der Abfassung des Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“ beteiligt? An der Abfassung des Berichts waren keine Behörden aus Deutschland beteiligt. 9. Durch welche Maßnahmen sieht es die Bundesregierung inzwischen als erfolgreich umgesetzt an, dass die bestehenden Informationssysteme SIS II, EIS und die Kontaktstelle „Travellers“ verstärkt genutzt werden, und welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hierzu immer noch? Aus Sicht der Bundesregierung kam es unter anderem durch verschiedene Informationsveranstaltungen , in denen die Nutzer für einen Umgang mit den genannten Systemen sensibilisiert wurden, zu deren verstärkter Nutzung. Für eine verbesserte Nutzung des Europol-Informationssystems (EIS) wurde eine Bund-Län- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6699 der-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) eingerichtet . Aus Sicht der Bundesregierung können die Informationssysteme qualitativ und quantitativ noch stärker genutzt werden. 10. Inwiefern ist hinsichtlich der bestehenden Informationssysteme aus Sicht der Bundesregierung nun doch die „Übernahme weiterer Aufgaben für Europol“ verbunden? Aus Sicht der Bundesregierung ist hinsichtlich der bestehenden Informationssysteme keine Übernahme weiterer Aufgaben für Europol verbunden. 11. Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Verdacht bei der Kontaktstelle „Travellers“ gespeichert? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Auswerteschwerpunkt „Travellers“ Stand 18. September 2015 9 724 Einträge zu Personen gespeichert. a) Wie viele davon wurden von den Mitgliedstaaten der EU bzw. Interpol angeliefert, und wie viele hat Europol selbst erhoben? Der Bundesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, wie viele Einträge Europol selbst erhoben hat und wie viele zugeliefert worden sind. b) Wie viele der auf Verdacht Eingetragenen wurden mittlerweile als „ausländische Kämpfer“ bestätigt? Europol geht bei 1 969 Personen von ausländischen Kämpfern aus. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Verfahren Europol eine solche „Bestätigung“ vornimmt? Die Schlussfolgerung beruht auf Analysen und Kontakten zu Teilnehmern am Auswerteschwerpunkt. d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die Kontaktstelle „Travellers“ auch Telefonnummern in- und ausländischer Provider erhebt und speichert? Der Auswerteschwerpunkt „Travellers“ verarbeitet personenbezogene Daten zu „verwendeten Kommunikationsmitteln wie Telefon“ für einer Straftat verurteilte und verdächtige Personen, Personen bei denen faktische Anhaltspunkte oder triftige Gründe dafür vorliegen, dass sie Straftaten begehen werden sowie zu Kontakt - und Begleitpersonen nach Maßgabe des Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe h, Absatz 3 des Ratsbeschlusses 2009/936/JI in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und d des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI. 12. Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu „ausländischen Kämpfern“ derzeit im Europol-Informationssystem gespeichert ? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Stand 30. September 2015 1 527 ausländische Kämpfer im Europol-Informationssystem gespeichert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6699 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, worin sich die Einträge zu „ausländischen Kämpfern“ in den Datenbanken EIS und „Travellers“ unterscheiden ? Der Inhalt des EIS richtet sich nach Artikel 12 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI (ERB), der Inhalt des Auswerteschwerpunktes „Travellers“ als Teil der Arbeitsdateien für Analysezwecke von Europol nach Artikel 14 ERB in Verbindung mit dem Ratsbeschluss 2009/936/JI. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d ERB erlaubt etwa die Speicherung von Daten zu weiteren Personengruppen als das EIS. So können Einträge im Auswerteschwerpunkt „Travellers“ etwa Daten zu Gefährdern und relevanten Personen enthalten, die nicht unmittelbar mit einer konkreten Straftat in Verbindung gebracht werden können. Artikel 6 des Ratsbeschlusses 2009/936/JI erlaubt, im Auswerteschwerpunkt „Travellers“ weitergehende Datenkategorien als im EIS vorzusehen, zum Beispiel Einträge zu verwendeten Kommunikations- oder Verkehrsmitteln. 14. Was ist der Bundesregierung über den Stand der beabsichtigten Mitarbeit von Australien, Norwegen und der Schweiz als assoziierte Drittstaaten am Focal Point „Travellers“ bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: November 2015) arbeiten Australien , Norwegen und die Schweiz als assoziierte Drittstaaten am Auswerteschwerpunkt „Travellers“ mit. a) Auf welche Weise sollen Serbien, Mazedonien, Eurojust, INTERPOL sowie die US-Behörde „Customs and Border Protection“ (CBP) am Focal Point „Traveller“ teilnehmen, und wann soll dies jeweils beginnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: November 2015) arbeiten Serbien, Mazedonien, Eurojust, sowie die US-Behörde „Customs and Border Protection“ (CBP) als assoziierte Drittstaaten und Drittstellen am Auswerteschwerpunkt „Travellers“ mit. Das Assoziierungsverfahren für INTERPOL läuft noch. b) Welche Einschränkungen existieren hinsichtlich einer „Assoziierung“ mit einem Focal Point bei Europol im Vergleich zu direkt teilnehmenden Mitgliedern ? Nach Artikel 24 Absatz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI bedarf eine Weitergabe von Daten an eine assoziierte Drittpartei der vorherigen Zustimmung des datenbesitzenden Mitgliedstaates. c) Welche weiteren Länder nehmen am Focal Point „Travellers“ teil bzw. führen entsprechende Gespräche zu einer Teilnahme? Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: November 2015) arbeitet auch Albanien als assoziierter Drittstaat am Auswerteschwerpunkt „Travellers“ mit. Weitere Staaten, die mit Europol Gespräche über eine Teilnahme führen, sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6699 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von Daten die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection regelmäßig mit Europol austauschen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Art von Daten die genannten Behörden regelmäßig mit Europol austauschen. 16. Was ist der Bundesregierung über Beweggründe der von der Bundesregierung unterstützten Teilnahme der CBP am Europol-Projekt zum „Phänomenbereich illegale Immigration“ bekannt, und wozu werden entsprechende Informationen ausgetauscht? Der Bundesregierung ist die Pressemitteilung von Europol vom 25. Februar 2015 bekannt, wonach durch die Teilnahme am Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“ zum Phänomenbereich illegale Immigration die EU-US-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Immigration, insbesondere deren Ausnutzung durch die organisierte Kriminalität, verbessert werden soll. Zu diesem Zweck werden entsprechend dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI Daten ausgetauscht. 17. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Trennung der Europol -Focal Point „Hydra“ für den „Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus “ und „Travellers“ für „Individuen, die im Verdacht stehen, über internationale Grenzen hinweg zu reisen, um an terroristischen Aktivitäten teilzunehmen“, weiter aufrechterhalten werden? Aus Sicht der Bundesregierung ist die Trennung sachgerecht, weil die Phänomenbereiche nicht deckungsgleich sind. 18. Welche Arten von Informationen werden in welchen Datenfeldern im Focal Point „Hydra“ für den „Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus“ gesammelt? Die Errichtungsanordnung erlaubt die Speicherung der in Artikel 14 Absatz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a bis k, Buchstabe l Nummern 1 bis 8, 10, Absatz 3 des Beschlusses 2009/936/JI genannten Daten. 19. Welche (Unter-)Abteilungen, Projekte oder sonstigen Einrichtungen des BKA oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) werden im Bundesministerium des Innern als „Internetauswertegruppe“ betrachtet? 20. Welche (Unter-)Abteilungen, Projekte oder sonstigen Einrichtungen des BKA oder des BfV sind derzeit mit der Entwicklung oder Durchführung von „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beauftragt? 21. Welche weiteren Treffen haben seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6223 in dem Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe “ bei Europol stattgefunden, und welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil? a) Welche Zusammenarbeitsformen mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet wurden vereinbart oder anvisiert? b) Welche Beiträge haben deutsche Behörden bei den bisherigen Treffen gehalten ? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6699 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus entsprechenden Diskussionen, hinsichtlich welcher Zusammenarbeitsformen mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet Defizite existieren und welche ausgebaut werden könnten? 22. Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Treffen des Europol-Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen “ stattgefunden, und was wurde dort besprochen? Die Fragen 19 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 23. Mit welchen „als relevant eingeschätzten Bedrohungslagen und Sachverhalten aus dem Bereich der Cybercrime“ hat sich die „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J-CAT) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4193 „bedarfs- und anlassbezogen “ befasst? Nach Kenntnis der Bundesregierung war die Joint Cybercrime Action Taskforce mit den mitgliedstaatlichen Ermittlungen gegen Betreiber des englischsprachigen Forums der sogenannten „Underground Economy Darkode.com“ befasst. 24. Im Rahmen welcher Arbeitsgruppen, Operationen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen wurden welche Bundesbehörden im Jahr 2015 durch Europol unaufgefordert über IP-Adressen informiert, deren Inhaber und Inhaberinnen mutmaßlich strafbare Handlungen vornehmen? Der Bundesregierung sind keine Arbeitsgruppen, Operationen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen bekannt, in welchen Bundesbehörden im Jahr 2015 durch Europol unaufgefordert über IP-Adressen, deren Inhaber und Inhaberinnen mutmaßlich strafbare Handlungen vornehmen, informiert wurden. 25. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die gleichzeitige Suche in mehreren Datenfeldern oder Projekten Europols, die Suche nach „Kreuztreffern“ („cross matching“) sowie die geplante Möglichkeit einer „Ein-Klick-Aktion“ zur übergreifenden Suche („cross check data in the Europol databases through one single action“, siehe Europol-Arbeitsprogramm 2015) bereits jetzt auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht, oder ob diese in der neuen Europol-Verordnung klarer geregelt werden sollte? Aus Sicht der Bundesregierung besteht mit dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI eine ausreichende Rechtsgrundlage, um eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der oben genannten Suchfunktionen sicherzustellen. Die neue Europol -Verordnung wird die Datenverarbeitung von Europol stärker zweckbezogen regeln. Aus Sicht der Bundesregierung wird dies zu einer klareren Regelung führen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6699 26. Da die Bundesregierung nach eigener Aussage „keine Erkenntnisse darüber vor[liegen], welche Anwendungen seitens Europol beschafft und welche Ziele damit verfolgt werden sollen“ (Bundestagsdrucksache 18/4193), wie will sie sich hinsichtlich der Neufassung der Europol-Verordnung dazu positionieren , ob die Werkzeuge zum Data Mining, zur Suche nach „Kreuztreffern “ oder zur Suche in mehreren Datenfeldern oder Projekten Europols von der Agentur ohne Weiteres eingesetzt werden dürfen, oder ob deren Nutzung regelungsbedürftig ist? Aus Sicht der Bundesregierung kann die Europol-Verordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage bieten, um eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der oben genannten Verarbeitungsformen sicherzustellen. Die Beratungen zu der Verordnung dauern innerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch an. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333