Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6710 18. Wahlperiode 13.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6514 – Sachstand der geplanten Sanierungsarbeiten des Bundespolizeirevieres Cottbus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der bauliche Zustand des Bundespolizeirevieres Cottbus entspricht nach Information der Fragesteller vor allem im Sanitärbereich nicht den Anforderungen einer durchgängig besetzten Dienststelle. Die Bundespolizei erbringt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben wesentliche Dienstleistungen für die Gesellschaft, die letztlich auch im wirtschaftlichen Interesse der Deutschen Bahn AG liegen. Insofern sollte die Deutsche Bahn AG ein großes Entgegenkommen aufbringen, um die Arbeit der Bundespolizei zu unterstützen. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung bzw. der Aufteilung der Sanierungskosten sind in den vergangenen Jahren unzumutbare Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten der Dienststelle, insbesondere im Sanitärbereich, nicht abgestellt worden. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG gegenüber dem Abgeordneten Frank Tempel vom 10. August 2015 wurden kürzlich Absprachen zwischen der zuständigen Bundespolizeidirektion und der Deutschen Bahn AG getroffen. Diese sehen vor, dass noch im Jahr 2015 alle nötigen vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, damit die Baumaßnahmen ab dem ersten Quartal 2016 umgesetzt werden können. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundespolizeirevier Cottbus ist am Bahnhof Cottbus bereits seit vielen Jahren nicht bedarfsgerecht untergebracht; es besteht ein Fehl in Höhe von rund 250 Quadratmetern. Der bauliche Zustand des Bundespolizeirevieres Cottbus, insbesondere im Sanitärbereich, entspricht dabei nicht heutigen Standards. Der Raum- und Flächenbedarf wurde der Bahn unter Verweis auf die gesetzliche Unterstützungspflicht seit dem Jahr 2011 wiederholt angezeigt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Ergebnis einer Besprechung im Juli 2015 bahnintern die DB Station&Service AG Regionalbereich Ost mit der Bestellung eines Projektleiters und der unverzüglichen Umsetzung der Umbaumaßnahmen beauftragt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6710 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Projektleiter ist nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich bestellt worden. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen und Polizisten des Bundespolizeirevieres Cottbus im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn? Die räumlichen Arbeitsbedingungen sind wegen des bestehenden Flächenfehls im Bundespolizeirevier Cottbus verbesserungsbedürftig. 2. Wie sind die Zuständigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei im Hinblick auf Umbaumaßnahmen von Bundespolizeiinspektionen an Bahnanlagen aufgeteilt? Gemäß der zwischen der DB Station&Service AG und der DB Netz AG und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Rahmenvereinbarung stellt die Bahn Bausubstanz, Infrastruktur für Ver- und Entsorgung sowie die Grundausstattung der Räume in einem den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Verwendungszweck entsprechenden und ordnungsgemäßen Zustand gemäß der bundespolizeiüblichen Unterbringung zur Verfügung. Der Bund kann gemäß der Rahmenvereinbarung zur Wahrnehmung seiner polizeispezifischen Aufgaben bauliche und ausstattungsmäßige Veränderungen in den überlassenen Räumen (bundespolizeispezifische Ausstattung) vornehmen. Bauliche Veränderungen werden nach Beauftragung durch den Bund grundsätzlich durch die Bahn vorgenommen. 3. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeiten bei der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Bauprojekts Bundespolizeirevier Cottbus aufgeteilt? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt die Unterbringung des Bundespolizeirevieres Cottbus am Bahnhof Cottbus in der Zuständigkeit der DB Station&Service AG Regionalbereich Ost, Vermietung. Für das Bauprojekt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bahnintern ein Projektleiter bestellt, der für alle Leistungsphasen des Bauprojektes, das betrifft sowohl die Planung als auch die Umsetzung der Baumaßnahme, verantwortlich ist. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die nach Information der Fragesteller vorliegende Verzögerung der Umbaumaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Cottbus? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Inwiefern reglementiert die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Bahn AG Umbaumaßnahmen von Bundespolizeiinspektionen auf Bahnanlagen? Die zwischen der DB Station&Service AG und der DB Netz AG und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Rahmenvereinbarung enthält Regelungen zu den Zuständigkeiten bei baulichen Veränderungen an Bahnanlagen, dem grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens sowie zur Ermittlung und Aufteilung der Kosten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6710 6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den derzeitigen Sachstand der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen der Bundespolizeidirektion und der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Umbaus des Bundespolizeirevieres Cottbus (Schreiben vom 10. August 2015)? Die Bahn hat einen Entwurf einer Überlassungsvereinbarung übermittelt, der noch der Prüfung und Abstimmung bedarf. Ein Vereinbarungsentwurf, der die Umsetzung des Bauprojektes im Detail regelt, wurde von der Bahn noch nicht übergeben. 7. Inwieweit kann die Bundesregierung abschätzen, ob die Baugenehmigung für den Umbau der Bundespolizeiinspektion Cottbus zeitnah erteilt wird? Eine Abschätzung, ob die Baugenehmigung zeitnah erteilt wird, kann von der Bundesregierung nicht getroffen werden. 8. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Dauer der geplanten Baumaßnahmen im ersten Quartal 2016? Ein Projekt- und Bauzeitenplan liegt noch nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung schätzt die Bahn ein, dass die Baumaßnahme Ende 2016 abgeschlossen sein könnte. 9. Wie wird die dauerhafte Nutzbarkeit des Bundespolizeireviers während der Umbaumaßnahmen im Frühjahr 2016 gewährleistet? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist beabsichtigt, die Umbaumaßnahmen in mehreren Bauabschnitten durchzuführen, wodurch eine durchgehende Nutzung der Räumlichkeiten gewährleistet werden soll. 10. Hat die Bundesregierung Informationen über die anfallenden Kosten der geplanten Umbaumaßnahmen des Bundespolizeirevieres? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird derzeit von Investitionskosten in Höhe von 731 000 Euro zuzüglich Planungskosten ausgegangen. 11. Ist die weitere Nutzung der Sanitäranlagen des Bundespolizeireviers bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz vereinbar? Die Sanitärbereiche im zweiten Obergeschoss sind mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz nur bedingt vereinbar; die derzeitige Nutzung der Räumlichkeiten steht dem jedoch nicht entgegen. 12. An welchen Standorten der Bundespolizei an Bahnanlagen wird gegenwärtig gebaut? Derzeit wird an folgenden Standorten der Bundespolizei an Bahnanlagen gebaut: Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Bundespolizeirevier Essen Bundespolizeirevier Hamm Bundespolizeirevier Schwerin Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6710 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespolizeirevier Mainz Bundespolizeirevier Regensburg Bundespolizeirevier Landshut Bundespolizeiinspektion München. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333