Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6715 18. Wahlperiode 16.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Lutze, Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, weitrerer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6483 – Auswirkungen der Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit August 2014 haben die Europäische Union (EU) und die USA Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation verhängt, die im September 2014 ausgeweitet wurden. Die ständigen Botschafter der EU-Länder haben in einer am 17. Juni 2015 stattgefundenen Sitzung der Verlängerung der sektoralen Einschränkungsmaßnahmen gegen die Russische Föderation bis zum 31. Januar 2016 zugestimmt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EULänder hatte am 2. September 2015 beschlossen, die am 15. September 2015 auslaufenden individuellen Sanktionen gegen Privatbürger und juristische Personen aus Russland und der Ukraine um ein halbes Jahr bis März 2016 zu verlängern . Demgegenüber hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie , Sigmar Gabriel, perspektivisch für ein Ende der Sanktionen eingesetzt. 1. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation hinsichtlich ihres gesamten Umfanges für Deutschland ein? Liegen diesbezüglich genaue Zahlen vor? Aus Sicht der Bundesregierung treten die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation auf Deutschland, etwa auf die Entwicklung der deutschen Exporte nach Russland, hinter anderen Faktoren zurück . So sieht die Bundesregierung als zentralen Faktor für den Rückgang der deutschen Exporte nach Russland im Jahr 2014 und den bisher statistisch erfassten Monaten des Jahres 2015 den wirtschaftlichen Abschwung in Russland an, der neben strukturellen Schwächen und gewachsenen Kapitalabflüssen vor allem vom niedrigen Ölpreis herrührt. Die deutschen Exporte nach Russland waren bereits in den nicht von EU-Wirtschaftssanktionen erfassten Monaten Januar bis Juli 2014 um 15,3 Prozent zurückgegangen. Die EU-Sanktionen tragen somit zur Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6715 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fortsetzung eines bereits bestehenden Trends bei, sind aber selbst kein ausschlaggebender Faktor für den zu beobachtenden Exportrückgang. Dies zeigt sich auch in der Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2015 der Export der Volksrepublik China nach Russland etwa in der selben Größenordnung zurückgegangen ist wie der deutsche Export. Die Auswirkungen der Entwicklungen in Russland und des damit verbundenen Exportrückgangs auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt sind begrenzt. Die deutschen Exporte sind im Jahr 2014 insgesamt um 40,4 Mrd. Euro oder 3,7 Prozent gewachsen, von Januar bis August 2015 nahmen sie sogar um 48,9 Mrd. Euro oder 6,6 Prozent zu (Zahlen jeweils im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ). Vor dem Hintergrund, dass die Sanktionswirkungen von anderen Faktoren überlagert werden, können auch keine genauen Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation hinsichtlich ihres gesamten Umfanges für Deutschland vorliegen. 2. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation hinsichtlich ihres gesamten Umfanges für Russland ein? Liegen diesbezüglich genaue Zahlen vor? Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die wirtschaftliche Entwicklung anderer Länder zu bewerten. Unter Zugrundelegung dieser Einschränkung vertritt die Bundesregierung die Sichtweise, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation auf Russland, etwa auf die Entwicklung des Wachstums, hinter anderen Faktoren zurücktreten. Für 2015 ist mit einem Rückgang des BIP in Russland zu rechnen, der sich nach übereinstimmenden Schätzungen der Weltbank und des IWF auf minus 3,8 Prozent belaufen könnte. Ursächlich dafür ist in erster Linie der niedrige Ölpreis, der wegen mangelnder Diversifizierung der russischen Wirtschaft nach wie vor einen entscheidenden Einfluss auf die Konjunktur hat. Hinzu kommen strukturelle Schwächen und gewachsene Kapitalabflüsse. Erst im Anschluss dürften der Vertrauensverlust , den die russische Wirtschaft aufgrund des Ukraine-Konflikts erlitten hat, und seit Juli 2014 die von der EU, den USA und weiteren Partnern erlassenen Wirtschaftssanktionen und die russischen Gegenmaßnahmen sich zusätzlich dämpfend auswirken. Vor dem Hintergrund, dass die Sanktionswirkungen von anderen Faktoren überlagert werden, können auch keine genauen Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation hinsichtlich ihres gesamten Umfanges für Russland vorliegen. 3. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanktionen Russlands gegen die EU hinsichtlich ihres gesamten Umfanges für Deutschland ein? Liegen diesbezüglich genaue Zahlen vor? Bezogen auf die Gesamtheit der deutschen Agrarexporte fiel der Anteil der deutschen Agrarexporte nach Russland bereits vor dem russischen Embargo mit 2,4 Prozent vergleichsweise gering aus, nachdem Russland bereits seit Dezember 2012 verschiedene Importbeschränkungen verhängt hatte und der Rubel stark an Wert verloren hat. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6715 Als Folge des Embargos sinken nach Modellrechnungen des Thünen-Instituts die Sektoreinkommen der deutschen Agrarwirtschaft um 0,3 Prozent und die der deutschen Ernährungswirtschaft um 0,4 Prozent. Unternehmen, die auf den Handel mit Russland spezialisiert waren, können stärker betroffen sein. Die Einbußen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft im Russlandgeschäft konnten durch verstärkte Exporte in andere Länder weitgehend kompensiert werden. Dabei spielte die Eröffnung von Exportmöglichkeiten in Drittländer die größte Rolle. Mengenmäßig konnte damit ein vergleichbarer Absatz gefunden werden, der wertmäßig jedoch nicht ganz das Niveau vor dem Embargo erreicht. Auch sind zusätzliche Kosten für die Anbahnung neuer Handelsbeziehungen anzunehmen . Vergleicht man den Umfang der deutschen Exporte der vom russischen Importstopp betroffenen Agrarprodukte vor und nach Verhängung des Importstopps, ergibt sich folgendes Bild: Im Zeitraum Januar bis Juli 2015 stieg die exportierte Menge dieser Produkte gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juli 2014 um 2,1 Prozent an, während die Ausfuhrwerte um 5,4 Prozent zurückgingen. Die Ausfuhren in Drittländer nahmen dagegen sowohl mengen- (+ 15,3 Prozent) als auch wertmäßig (+ 5,0 Prozent) zu. Die Auswirkungen des russischen Embargos auf die deutschen Agrarausfuhren sind insgesamt folglich als eher gering einzustufen. Die Bundesregierung wird die Agrarwirtschaft auch weiterhin bei der Erschließung neuer Absatzmärkte unterstützen . 4. Welche Bedingungen müssen die von den EU-Sanktionen betroffenen russischen Unternehmen und Personen erfüllen, damit die gegen sie verhängten Sanktionen aufgehoben bzw. ihre Konten wieder freigegeben werden? Die Aufhebung wie die Verhängung restriktiver Maßnahmen ist eine politische Entscheidung, die im Kreis der 28 EU-Mitgliedstaaten einstimmig getroffen wird. Die Verhängung von Individualsanktionen hat die Europäische Union in ihrem Ratsbeschluss 2014/145/GASP vom 17. März 2014 mit Handlungen der betreffenden Personen begründet, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – einschließlich Handlungen , die den zukünftigen Status jeglichen Teils des Gebiets beeinflussen und die gegen die ukrainische Verfassung verstoßen. Diese Gründe sind für jede Einzelperson bzw. jede Entität im jeweiligen Rechtsakt, mit der diese Person bzw. diese Entität gelistet wurde, spezifiziert. Gemäß Art. 6 des Ratsbeschlusses 2014/145/GASP überprüft der Rat die restriktiven Maßnahmen fortlaufend. Hierzu steht es gelisteten Personen bzw. Entitäten frei, Eingaben an den Rat zu richten. Zudem steht gelisteten Personen bzw. Entitäten der Rechtsweg vor den Europäischen Gerichten offen. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass deutsche Firmen und Unternehmen den russischen Absatzmarkt wegen der EU-Sanktionen verlassen haben, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und inwiefern der Umsatz und Gewinn der betroffenen deutschen Unternehmen seit den Sanktionen gesunken sind? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass deutsche Firmen und Unternehmen den russischen Absatzmarkt explizit wegen der EU-Sanktionen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6715 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verlassen haben. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zwar viele der in Russland tätigen deutschen Unternehmen von der schlechten Wirtschaftslage in Russland betroffen, warten aber trotzdem ab und sind bereit, nach schlechten Zahlen im Jahr 2014 auch in diesem Jahr im Interesse der Präsenz auf dem russischen Markt Gewinneinbußen in Kauf zu nehmen. Vor dem Hintergrund, dass die Sanktionswirkungen von anderen Faktoren überlagert werden, können auch keine genauen Angaben zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation auf Umsatz und Gewinne der in Russland tätigen deutschen Unternehmen vorliegen bzw. durch Umfragen in Erfahrung gebracht werden. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Auswirkungen der gegenseitigen wirtschaftlichen Sanktionen für den deutschen Export in die Russische Föderation insgesamt sowie getrennt betrachtet nach Warengruppen und Bundesländern? Aus Sicht der Bundesregierung werden die Auswirkungen der gegenseitigen wirtschaftlichen Sanktionen für den deutschen Export in die Russische Föderation von anderen Faktoren überlagert. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie schätzt die Bundesregierung die sozialen Auswirkungen der verhängten EU-Sanktionen für die russische Bevölkerung ein? Die EU-Sanktionen richten sich nicht gegen die gesamte Bevölkerung eines Landes , sondern zielen auf konkrete Akteure. Die Europäische Union achtet auf möglichst hohe Zielgerichtetheit ihrer restriktiven Maßnahmen. Gleichwohl können insbesondere Finanz- und Wirtschaftssanktionen die Wirtschaftslage allgemein beeinträchtigen, was in der Folge auch Auswirkungen auf die breitere Bevölkerung haben kann. Die russische Wirtschaftsleistung wird derzeit nicht zuletzt auch durch den anhaltend niedrigen Ölpreis und durch die seit Jahren unterbliebene, aber dringend erforderliche Modernisierung der Wirtschaftsstruktur negativ beeinflusst. Die russischen Privathaushalte spüren die Wirtschaftskrise vor allem in Form starker Inflation und zurückgehender Realeinkommen. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, den genauen Anteil der Sanktionswirkungen an dieser Entwicklung zu bestimmen. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die genauen wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen hinsichtlich einzelner Wirtschaftsbereiche ? Aus Sicht der Bundesregierung werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen hinsichtlich einzelner Wirtschaftsbereiche von anderen Faktoren überlagert. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Preisentwicklung und die Inflation in Deutschland ein? Die Bundesregierung geht von keinen nennenswerten Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Entwicklung des Verbraucherpreisniveaus in Deutschland aus. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6715 10. Erwägt die Bundesregierung derzeit neue Sanktionen gegen die Russische Föderation? Unter welchen Umständen bzw. hinsichtlich welcher Entwicklungen wäre eine Verschärfung der Sanktionen für die Bundesregierung denkbar? Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklungen in Syrien hinsichtlich einer Verlängerung oder Lockerung der Sanktionen gegenüber Russland ein? Konkrete Entscheidungen über neue restriktive Maßnahmen gegen die russische Föderation, die von der EU einstimmig beschlossen werden müssten, stehen derzeit nicht an. Zur Beantwortung der Teilfrage 2 wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Die Lageentwicklung in Syrien ist unabhängig von der Frage nach dem weiteren Umgang mit den Sanktionen gegenüber Russland zu betrachten. Die Sanktionen gegen Russland wurden allein wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ostukraine erlassen. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation hinsichtlich der Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland? Der Bundesregierung liegen keine konkreten und belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass Sanktionen der EU gegenüber der Russischen Föderation Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt haben. 12. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten alternativer Absatzmärkte für die deutsche Wirtschaft, sollten die EU-Sanktionen noch längere Zeit von Bestand sein? Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der EU-Sanktionen hinsichtlich der Absatzmöglichkeiten deutscher Unternehmen Kenntnis davon, dass sich diese in andere Regionen als Russland verlagern? Aus Sicht der Bundesregierung sind die deutschen Exporte nach Russland 2014 und in den bisher statistisch erfassten Monaten des Jahres 2015 nicht primär wegen der EU-Sanktionen zurückgegangen. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Unabhängig von den Ursachen ist es der deutschen Wirtschaft insgesamt gelungen, den deutlichen Rückgang der Exporte nach Russland in anderen Märkten zu kompensieren. Während die deutschen Exporte nach Russland 2014 um 6,6 Mrd. Euro oder 18,4 Prozent zurückgingen, sind die deutschen Exporte im Jahr 2014 insgesamt um 40,4 Mrd. Euro oder 3,7 Prozent gewachsen. Im ersten Halbjahr 2015 sind die deutschen Exporte nach Russland um 4,8 Mrd. Euro oder 31,5 Prozent zurückgegangen, während die deutschen Exporte insgesamt um 38,7 Mrd. Euro oder 7 Prozent gewachsen sind (Zahlen jeweils im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum). 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis über eine veränderte politische und wirtschaftliche Ausrichtung bzw. Orientierung der Staaten der BRICS-Gruppe (BRICS: Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) im Rahmen der Verhängung von Sanktionen der EU-Staaten gegen Russland? Die Bundesregierung hat darüber keine Kenntnis. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6715 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Rolle spielte der Abschuss des Flugzeugs MH17 für den Beschluss über und die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Russland mit dem Abschuss in Verbindung steht? Der Abschuss des Flugzeugs MH17 hat zum Tod zahlreicher unschuldiger Menschen und zu einer Gefährdung des internationalen Flugverkehrs geführt und stellte eine neue Qualität der zunehmenden Gewalt in der Ost-Ukraine dar. Die fehlende Bereitschaft Russlands, aktiv von ihrem Einfluss auf die illegal bewaffneten Gruppen Gebrauch zu machen, um einen umfassenden, sofortigen, sicheren und geschützten Zugang zu dem Gelände des Absturzes von Malaysian-AirlinesFlug MH17 in Donezk, eine uneingeschränkte Zusammenarbeit bei der Bergung der sterblichen Überreste und der persönlichen Habe und eine uneingeschränkte Zusammenarbeit bei der unabhängigen Untersuchung zu ermöglichen, einschließlich eines ungehinderten Zugangs zu dem Gelände, solange dies für die Untersuchung und möglichen Folgeuntersuchungen erforderlich ist, war einer der Gründe, der die EU auf Stufe III der Sanktionen – sektorale Wirtschaftsmaßnahmen – übergehen ließ. Zum Abschuss des Flugzeugs MH17 und zu seinen Ursachen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Einschätzung unabhängiger Experten erfolgte er mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem Gebiet, das die von Russland unterstützten Separatisten kontrollieren. Des Weiteren wird auf den Bericht der niederländischen Flugunfalluntersuchungsbehörde Dutch Safety Board (DSB) vom 13. Oktober 2015 verwiesen. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Moskaus im Minsk-II-Prozess? Der russischen Regierung kommt eine bedeutende Rolle im Minsk-Prozess zu. Sie ist gemeinsam mit der OSZE und der Ukraine Teil der Trilateralen Kontaktgruppe und nimmt mit eigenen Vertretern an den vier Arbeitsgruppen der Kontaktgruppe teil, die regelmäßig in Minsk zusammenkommen. Zudem gehört Russland gemeinsam mit der Ukraine, Frankreich und Deutschland dem sogenannten Normandie-Format an, in dessen Rahmen zusätzliche Anstrengungen zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und einer Lösung des Konflikts in der Ostukraine unternommen werden. Russland hat durch das Minsker Maßnahmenpaket eigene konkrete Verpflichtungen übernommen – etwa was den Abzug ausländischer bewaffneter Formationen, militärischer Ausrüstung und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine, sowie die Wiederherstellung voller Kontrolle der Regierung in Kiew über die Grenze zu Russland betrifft (Punkte 9 und 10). Beide Punkte sind noch nicht umgesetzt. Zudem kommt Russland durch seine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Separatisten eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von deren Verpflichtungen zu. 16. Wovon macht die Bundesregierung abhängig, ob sie sich für eine Verlängerung , Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen einsetzt, und inwiefern formuliert sie öffentlich oder gegenüber Russland konkret Benchmarks für eine Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen? Die Forderungen der EU an Russland wurden in den Schlussfolgerungen und Erklärungen des Rates für Außenbeziehungen am 17. März 2014, 14. April 2014 und 12. Mai 2014 sowie des Europäischen Rates am 6. März 2014 und am 20. März 2015 und in der Erklärung zum informellen Abendessen der Staats- und Regierungschefs am 27. Mai 2014 formuliert. Sie beziehen sich im Wesentlichen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6715 auf die Achtung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine, ihre innere Stabilität , die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Regierung und die Erfüllung der in den Minsker Vereinbarungen gemachten Zusagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 17. Inwiefern macht die Bundesregierung die Weiterentwicklung ihrer Sanktionspolitik vom Erfolg des Minsk-II-Prozesses abhängig, und inwiefern geht sie davon aus, dass nicht Russland, sondern auch die Ukraine und die Aufständischen maßgeblich über das Scheitern oder den Erfolg von Minsk-II entscheiden? Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 haben die enge Verknüpfung der Umsetzung der Minsker Vereinbarung und der Wirtschaftsmaßnahmen gegen Russland deutlich gemacht. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung , dass die volle Umsetzung der Minsker Vereinbarungen das Ziel bleibt und dass die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarung von Minsk geknüpft wird. Im Rahmen des Normandie-Prozesses setzt sich die Bundesregierung aktiv und nachdrücklich für einen Erfolg der Minsker Vereinbarungen ein und fordert regelmäßig alle beteiligten Parteien auf, ihren Beitrag dafür zu leisten. Daneben hat die EU als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland restriktive Maßnahmen erlassen. 18. Welche Rolle spielte ein politischer Druck aus den USA für die Entscheidung für EU-Sanktionen, und inwieweit sieht die Bundesregierung divergierende Interessen der USA und Deutschlands beziehungsweise der USA und der EU in den Beziehungen zu Russland? Die Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen wird von der Europäischen Union autonom getroffen. Selbstverständlich stimmt sie sich dabei eng mit ihren Partnern, insbes. den G7-Staaten, darunter die USA, ab. Die große internationale Geschlossenheit der Reaktion auf das russische Verhalten in der Ukraine zeigt das gemeinsame Interesse an der Einhaltung des Völkerrechts und dem Erhalt einer regelbasierten europäischen Sicherheitsordnung. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des USamerikanischen und russischen Handels seit Beginn der Sanktionen? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen verringerte sich das Volumen des Warenhandels zwischen den USA und Russland im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent und im Zeitraum Januar bis August 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um rund 31 Prozent. 20. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die USA Sanktionen in den Bereichen fordern, in denen die EU eng mit Russland verbunden ist, und gleichzeitig ihren Handel mit Russland drastisch ausbauen (www.n-tv.de/politik/USA-unterlaufen-Handelsschranken-der-EU-article 15235886.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333