Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6717 18. Wahlperiode 16.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Nord, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6515 – Evaluierungen und Verbesserungen der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ERP-Sondervermögen, Stand: 22. Oktober 2015, www.bmwi.de/DE/ Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/innovationsfinanzierung, did=312588.html). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hält hierzu unter anderem fest: „Besonders Existenzgründer und junge Unternehmen bedürfen der Unterstützung zum Ausgleich von Nachteilen bei Unternehmensaufbau oder Finanzierung gegenüber etablierten Unternehmen.“ Laut Angaben des BMWi ist die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermnögen zuletzt im Jahr 2011 evaluiert worden (vgl. ebenda). Die Evaluierung basiert auf Daten für den Zeitraum 2005 bis 2010 (vgl. Rambøll Management Consulting, Evaluierung der ERP Programme, Endbericht, Studie im Auftrag des BMWi, 1. Juli 2011, www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen /evaluierung-erp-programme,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache= de,rwb=true.pdf). Zwar bewertet die Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen grundsätzlich positiv, es finden sich in ihr jedoch insbesondere zwei Kritikpunkte , die die Fragen aufwerfen, ob in den vier Jahren nach Veröffentlichung dieser Evaluierung entsprechende Verbesserungen bei der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen erzielt worden sind, und warum die letzte Evaluierung bereits vier Jahre zurückliegt. So hält die Evaluierung erstens fest: „Das ERP-Regionalförderprogramm fällt durch besonders hohe Mitnahmeeffekte (38 Prozent) auf.“ Der Mitnahmeeffekt, ist in der Evaluierung nachzulesen, „tritt dann auf, wenn ein Unternehmen gefördert wird, ohne dass es dieser Förderung bedurfte, da es anderweitig marktgängige Finanzierungsmittel generieren könnte. Mitnahmeeffekt beschränken daher die Effizienz der Förderung und sind somit nicht erwünscht“. Kritisch ist in diesem Kontext zweitens auch dieses Ergebnis der Evaluierung zu verstehen und zu prüfen: „Zudem werden im Innovationsprogramm neben Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode KMU auch in erheblichem Umfang größere Unternehmen gefördert.“ Das Statistische Bundesamt hat zuletzt für das erste Halbjahr 2015 gemeldet, dass die Gründungen von größeren Unternehmen um 1,3 Prozent zugenommen haben, die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen aber um 5,2 Prozent gesunken ist (vgl. Statistisches Bundesamt, 1,3 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2015, Pressemitteilung vom 17. September 2015 www.destatis.de/ DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_342_52311.html). Erst am 9. Oktober 2015 meldete das Statistische Bundesamt darüber hinaus steigende Unternehmensinsolvenzen, darunter auch besonders viele Unternehmen und Freiberufliche mit „wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen “ (vgl. Statistisches Bundesamt, 3,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2015, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2015, www.destatis.de/DE/PresseService /Presse/Pressemitteilungen/2015/10/PD15_378_52411.html). 1. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um „die besonders hohen Mitnahmeeffekte“ beim ERP-Regionalförderprogramm, wie sie die Evaluierung attestiert, zu begrenzen, und wenn ja, welche? Das ERP-Regionalförderprogramm dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchsten 43 Mio. Euro). Durch das ERP-Regionalförderprogramm sollen Standortnachteile ausgeglichen, regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut, der Strukturwandel beschleunigt und ein Aufschließen strukturschwacher Regionen an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht werden. Hiervon profitieren insbesondere Fördergebiete in den ostdeutschen Bundesländern. Aufgrund der hohen politischen Bedeutung ist bewusst ein sehr breiter Förderansatz gewählt worden, auch wenn dadurch das Risiko von Mitnahmeeffekten erhöht wurde. Die im Rahmen des Evaluationsbericht geäußerte Kritik zu den Mitnahmeeffekten ist im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung im Jahr 2012 berücksichtigt worden. Insbesondere ist die sehr bedeutsame Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in den Förderprogrammen ERP-GründerkreditStartgeld , ERP-Gründerkredit-Universell und ERP-Kapital für Gründung fokussiert worden. Dementsprechend ist der Empfehlung des Evaluationsberichts gefolgt worden, das ERP-Regionalförderprogramm nur noch auf etablierte Unternehmen , die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind, zu konzentrieren. Diese Maßnahme sowie die klare Spezifikation der Fördergegenstände sollen zukünftige Mitnahmeeffekte reduzieren. 2. Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sich die „besonders hohen Mitnahmeeffekte (38 Prozent)“, die die Evaluierung festgestellt hat, seitdem entwickelt haben, und Angaben zu den Jahren 2011 bis 2014 machen ? 8. Welchen Evaluierungszeitraum sieht die Bundesregierung als sinnvoll an? Eine jährliche Evaluierung beispielsweise? Hat die Bundesregierung schon einmal erwogen, die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen auf bestimmte wirtschaftspolitische Zielsetzungen auszurichten? Wenn ja, welche wirtschaftspolitischen Zielsetzungen hat die Bundesregierung bisher konkret verfolgt bzw. vorgegeben (z. B die Förderung bestimmter Technologien)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6717 Die Fragen 2 und 8 werden gemeinsam beantwortet, da sie inhaltlich miteinander verbunden sind. Die Evaluierung der ERP-Programme hat für die Bundesregierung einen Mehrwehrt gebracht. Zwar wurde die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen bereits als grundsätzlich positiv bewertet, auf Basis des Endberichts und der darin enthaltenen Empfehlungen konnten jedoch weitere Verbesserungspotentiale identifiziert werden. Demnach ist beispielsweise das ERP-Regionalförderprogramm auf bestehende Unternehmen fokussiert worden. Es ist allerdings zu berücksichtigen , dass die vergangene Evaluierung der ERP-Programme ein Großprojekt dargestellt hat. Neben dem rd. 240 Seiten starken Endbericht ist vor allem auf das (zeit-)aufwändige methodische Vorgehen (telefonische und onlinebasierte Befragungen) hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass externe Gutachten regelmäßig mit signifikanten Kosten verbunden sind, ist eine jährliche Evaluation nicht angezeigt. Vielmehr sollte zwischen den einzelnen Evaluationen stets ein mehrjähriger Zeitraum liegen, auch um den Einfluss von kurzfristigen (konjunkturellen) Entwicklungen auf die Wirkung der Fördermaßnahmen zu reduzieren sowie auch ggf. erfolgte Anpassungen wirken zu lassen. Eine statistische Kennzahl für den Mitnahmeeffekt im ERP-Regionalförderprogramm für die Jahre 2011 bis 2014 liegt demnach nicht vor, wird sich aber in Anbetracht der o. g. Maßnahmen voraussichtlich reduziert haben. Die ERP-Förderprogramme stehen unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts der gewerblichen mittelständischen Wirtschaft als branchenunabhängiges Förderinstrument zur Verfügung. Dabei werden langfristige wirtschaftspolitische Ziele berücksichtigt. Hierzu gehören die Förderung von Existenzgründungen sowie jungen und innovativen Unternehmen und die Förderung strukturschwacher Regionen. Im Einklang mit dem breiten Förderansatz der ERP-Mittelstandsförderung erfolgt die Förderung technologieoffen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass laut Evaluierung neben kleinen und mittleren Unternehmen „auch in erheblichen Umfang größere Unternehmen gefördert“ werden vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung , namentlich das BMWi, festhält, dass „besonders Existenzgründer und junge Unternehmen“ der Unterstützung bedürfen? Die einzelnen ERP-Förderprogramme sind als komplementäre Elemente einer Gesamtförderstrategie zu betrachten. Demnach adressieren die verschiedenen Förderprogramme unterschiedliche Zielgruppen und beinhalten unterschiedliche Fördergegenstände. Die Förderung von Existenzgründungen findet v. a. in den Förderprogrammen ERP-Gründerkredit-Startgeld und ERP-Gründerkredit-Universell statt. Kleine, innovative Technologieunternehmen werden darüber hinaus z. B. vom ERP-Startfonds adressiert. Das ERP-Innovationsprogramm richtet sich hingegen an etablierte Unternehmen, um eine langfristige Finanzierung von Forschung und Entwicklung sowie die Markteinführung innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Denn es sind vor allem bereits gestartete Unternehmen, in denen Forschung und Entwicklung stattfinden kann und in denen Kapazitäten für Innovationsaktivitäten gegeben sind. Wie der Evaluation entnommen werden kann, hatten im Untersuchungszeitraum 29 Prozent der Förderempfänger mehr als 249 Beschäftigte – dies bedeutet umgekehrt, dass 71 Prozent der geförderten Unternehmen die strengere EU-Mittelstandsdefinition erfüllt haben. Neben Vorhaben aus der Spitzentechnologie fördert das ERP-Innovationsprogramm auch Innovationstätigkeiten, mit denen Techniken schrittweise verbessert und kundenspezifisch angepasst werden und die – so empirische Untersuchungen – ebenfalls mit Finanzierungsproblemen konfrontiert sind. Damit fördert Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode das Programm die Diffusion von Innovationen in die Breite der Wirtschaft und hilft, die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft als Ganzes zu verbessern. Im Übrigen ist das ERP-Innovationsprogramm nicht zu Lasten der Existenzgründungsprogramme durchfinanziert worden. 4. Kommt der Frage 3 nach Ansicht der Bundesregierung nicht umso größere Bedeutung zu vor dem Hintergrund, dass das Statistische Bundesamt zuletzt neben steigenden Unternehmensinsolvenzen zwar einen Zuwachs bei Gründungen größerer Unternehmen, aber einen signifikanten Rückgang bei der Gründung von Kleinunternehmen gemeldet hat? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu beachten ist, dass im Jahr 2014 die Gründungsfinanzierung im Kreditvolumen des ERP-Sondervermögens einen Anteil von über 56 Prozent erreichte und 84 Prozent nach der Anzahl der Zusagen . Ergänzend wird für das ERP-Innovationsprogramm darauf hingewiesen, dass vor der Gründung stehende bzw. neu gegründete, große Unternehmen ebenso wenig zum Kreis der Förderberechtigten zählen wie kleine und mittlere Unternehmen, die vor der Gründung stehen oder neu gegründet sind. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen Teilen in den Jahren nach der letzten Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen an kleine und mittlere Unternehmen auf der einen und größere Unternehmen auf der anderen Seite vergeben worden sind (d. h für die Jahre 2011 bis 2014)? 6. Wenn nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen einzuholen , zu prüfen, zu bewerten und zur Entscheidungsgrundlage für eine verbesserte Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu machen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet, da sie inhaltlich miteinander verbunden sind. Im nachstehenden Diagramm wird die Verteilung der Kreditzusagen im Zeitraum 2011 bis 2014 nach Unternehmensgrößenklassen dargestellt. Ein lediglich geringer Anteil (ca. 1 Prozent) der Neuzusagen in der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen betreffen Unternehmen mit einer Umsatzgröße von über 50 Mio. Euro. Der Großteil der Förderung (64 Prozent) kommt kleinen Unternehmen (Umsatz < 10 Mio. Euro) zugute. Das entspricht auch der Erwartung aufgrund der gezielten Gründungsförderung (bspw. im ERP-Gründerkredit Startgeld ). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6717 Informationen zur Kreditvergabe nach Größenklassen liegen vor und werden zu Analysezwecken herangezogen. Auf Basis eines regelmäßigen Berichtswesen wird die Entwicklung des Zusagevolumens in den verschiedenen ERP-Programmen kontinuierlich überwacht. So kann die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen stetig verbessert werden. 7. Welche Branchen bzw. Wirtschaftszweige haben in dem Zeitraum 2011 bis 2014 von der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu welchen Teilen profitiert? Die Branchen bzw. Wirtschaftszweige, die im Zeitraum 2011 bis 2014 von der Kreditvergabe des ERP-Sondervermögens profitiert haben, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Prozentangaben in den Spalten zwei bis fünf beziehen sich auf den relativen Anteil an den Zusagen in den jeweiligen Jahren. In dem betrachteten Zeitraum hat insbesondere die Förderung im Gesundheitswesen nach der Anzahl signifikant zugenommen. Dies betrifft etwa vor allem Förderanträge aus dem Bereich Tagespflege und ambulante Pflege. Insgesamt zeigt sich, dass personenbezogene Dienstleistungen verstärkt von der Kreditvergabe des ERP-Sondervermögens profitieren. Branche 2011 2012 2013 2014 Verarbeitendes Gewerbe 29,6% 12% 11,50% 12% Baugewerbe 5,9% 7% 7,10% 7% Handel; Instandh.u.Rep.v.Kfz u. Gebrauchsgütern 15,7% 17% 16,80% 16% Gastgewerbe 5,5% 6% 6,10% 6% Grundst.-,Wohnungswesen, Verm.bewegl.Sachen usw. 8,4% 8% 7,80% 7% Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 14,7% 26% 29,00% 32% Erbringung sonst.Öff.u.persönl.Dienstleistungen 7,0% 15% 14,40% 14% Sonstige 13,2% 8% 7,40% 5% Gesamt 100,00% 100,00% 100,10% 100,00% Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333