Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 13. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6729 18. Wahlperiode 17.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6427 – Nachhaltigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in der Filmförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ausrichtung der Filmförderung ist seit Jahren ein wiederkehrender Bestandteil öffentlicher Diskussionen, innerhalb und außerhalb der direkt betroffenen Branche. Während des regelmäßigen Novellierungsprozesses des Filmförderungsgesetzes stellen sich Fragen nach der Transparenz der Institutionen, der Vergabepraxis und der Effizienz der Maßnahmen. Obwohl die Filmförderung ein Mittel zur Stärkung des Sektors sein und die Möglichkeiten für eine reichhaltige und produktive Filmlandschaft verbessern sollte, ist von vielen Seiten sehr deutliche Kritik laut geworden. So schrieb etwa die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in der Ausgabe vom 20. März 2015, dass die Filmförderung zwar zwingend notwendig sei für den Erhalt der Branche, aber entgegen der Zielsetzung regelmäßig das Vorhersehbare und das bereits durch private Mittel oder Fernsehkoproduktionen Abgesicherte bevorzuge und somit eine „Diktatur des Mittelmaßes“ entstehe, die künstlerische Innovationen und eine nachhaltige Stärkung des deutschen Films national wie international verhindere. Darüber hinaus zeigen Untersuchungen, dass Frauen als Autorinnen oder Regisseurinnen bei der Filmförderung unterrepräsentiert sind. Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes steht nun wieder an. 1. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Organisationserlass aus dem Jahr 1998, der die Zuständigkeit des bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Filmförderung sowohl nach wirtschaftlichen als auch nach kulturellen Gesichtspunkten regelt, weiterhin Bestand hat, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab dem Jahr 2016 ebenfalls Filmförderung betreiben wird? Der Organisationserlass von 1998 ist betreffend die Zuständigkeitszuweisung für die Film- und Medienwirtschaft an die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kraft. Diese Zuständigkeit wird von der BKM vollumfänglich wahrgenommen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das geplante Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung innovativer Serienformate und digitalen Filmschaffens hat einen klaren Fokus auf Schwerpunktthemen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – technische Innovation und digitale Wirtschaft. Das Förderinstrument ist auf eine Wirtschafts-, Technik- und Innovationsförderung gerichtet. 2. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die verschiedenen Etappen der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) aus, insbesondere wann wird der Referentenentwurf fertiggestellt, und wann wird er veröffentlicht, wann wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, und wann wird er in den Deutschen Bundestag eingebracht? Am 16. und 17. November 2015 findet der sogenannte Runde Tisch FFG 2017 statt, an dem die in Antwort zu Frage 3 genannten Personen teilnehmen. Parallel hierzu findet gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Ressortabstimmung statt. Im Frühjahr 2016 wird die Kabinettsbefassung stattfinden. Anschließend erfolgt die Zuleitung an Bundesrat und Bundestag . Das neue FFG soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. 3. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode um Stellungnahme zum künftigen FFG gebeten, von wem sind Stellungnahmen eingegangen, und wann werden diese veröffentlicht ? Die Adressaten der Stellungnahme-Aufforderung der BKM vom 23. Oktober 2014 waren: AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater AG Kurzfilm e. V./Bundesverband Deutscher Kurzfilm AG Verleih -- Verband unabhängiger Film-verleiher e. V. Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V. ARD Bundesarchiv Bundesverband Audiovisuelle Medien e. V. Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e. V. Bundesverband Kommunale Filmarbeit e. V. Bundesverband Musikindustrie e. V. Bundesverband Regie Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e. V. DEFA-Stiftung Degeto Film GmbH Deutsche Bischofskonferenz Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6729 Bereich Kirche und Gesellschaft Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Deutsche Filmakademie e. V. Deutsche Film- und Medienbewertung Deutsches Filminstitut - DIF e. V. Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. Medienbeauftragter der EKD Filmkulturelles Zentrum im Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik FilmFernsehFondsBayern GmbH FilmFörderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH Filmförderungsanstalt (FFA) Film- und Medienstiftung NRW Förderverein Deutscher Kinderfilm e. V. Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung German Films Service & Marketing GmbH Goethe Institut HDF Kino e. V. Internationale Filmfestspiele Berlin IVD-Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Stiftung Deutsche Kinemathek Kommissariat der deutschen Bischöfe KurzFilmAgentur Hamburg e. V. Länderkoordinierung Film Senatskanzlei des Landes Berlin MDR Filmförderung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg GmbH Mitteldeutsche Medienförderung GmbH nordmedia/ Die Mediengesellschaft Niedersachsen/ Bremen GmbH Country Representative der Motion Picture Association (MPA) Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. Stiftung Kuratorium junger deutscher Film Verband der Filmverleiher e. V. Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V. Verband Deutscher Film- und Fernsehdramaturgie e. V. (VeDRA) Verband der Deutschen Filmkritik e. V. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verband Deutscher Filmexporteure e. V. Verband Deutscher Filmproduzenten e. V. Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco) Verband für Product Placement. e. V. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V. Bundesvorstand Ver.di Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH Vision Kino gGmbH ZDF Strategie und Unternehmensentwicklung ZDF - Enterprises GmbH Folgende der angeschriebenen Institutionen haben Stellung genommen: AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater AG Kurzfilm e. V./Bundesverband Deutscher Kurzfilm AG Verleih -- Verband unabhängiger Filmverleiher e. V. Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V. ARD Bundesverband Audiovisuelle Medien e. V. Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e. V. Bundesverband Kommunale Filmarbeit e. V. Bundesverband Regie Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Deutsche Filmakademie e. V. Deutsche Film- und Medienbewertung Medienbeauftragter der EKD Filmförderungsanstalt (FFA) Film- und Medienverband NRW Förderverein Deutscher Kinderfilm e. V. German Films Service & Marketing GmbH HDF Kino e. V. IVD-Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6729 Kommissariat der deutschen Bischöfe Filmförderungseinrichtungen der Länder Verband der Filmverleiher e. V. Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V. Verband Deutscher Film- und Fernsehdramaturgie e. V. (VeDRA) Verband der Deutschen Filmkritik e. V. Verband Deutscher Filmproduzenten e. V. Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco) Verband deutscher Film- und Medienjournalisten i.Gr. Verband für Product Placement. e. V. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V. Bundesvorstand Ver.di Vision Kino gGmbH ZDF Eine Veröffentlichung der Stellungnahmen seitens der Bundesregierung ist nicht beabsichtigt. 4. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung zum Runden Tisch zum FFG, der für den 16. und 17. November 2015 angekündigt ist, eingeladen? Zum Runden Tisch FFG-Novelle sind Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen bzw. folgende Personen eingeladen worden: Die filmpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des Deutschen Bundestags Mitglieder des Verwaltungsrates der FFA und Vertreter/ Vertreterinnen weiterer in den Verwaltungsrat der FFA entsendender Institutionen sowie einzelne Mitglieder der vom Verwaltungsrat der FFA eingesetzten Expertenrunde zur FFG-Novelle Vorstand der FFA Länderkoordinierung Film Filmförderungseinrichtungen der Länder Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) AG Verleih Kinematheksverbund Bundesverband kommunale Filmarbeit German Films Service & Marketing GmbH Vision Kino Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderverein Deutscher Kinderfilm Pro Quote Regie Deutschen Gehörlosen-Bund Blinden- und Sehbehindertenverbands 5. Welchen Verbänden, Institutionen und Personen hat die Filmförderungsanstalt (FFA) nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt die Studien „Evaluierungsbericht zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 FFG“ und „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 - 2013“ in ungekürzter Fassung zur Verfügung gestellt, und aus welchen Gründen wurden sie anderen Verbänden wie der AG Verleih in einer redigierten bzw. gekürzten Fassung zur Verfügung gestellt (Pressemitteilung vom 3. August 2015)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein erster Entwurf des „Evaluierungsbericht zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in Deutschland gemäß § 75 Absatz 1 FFG“ den Mitgliedern des FFA-Präsidiums in der Präsidiumssitzung am 10./11. Dezember 2014 vorgestellt. Den Mitgliedern des FFA-Verwaltungsrates wurde eine Entwurfsfassung am 5. Januar 2015 postalisch übersandt. Diese war Grundlage für die Diskussion in der außerordentlichen FFA-Verwaltungsratssitzung am 22. Januar 2015. Die endgültige Fassung wurde am 17. Juni 2015 dem FFA-Präsidium und am 30. Juni 2015 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien übersandt. Am 15. Juli 2015 wurde der komplette Bericht in ungekürzter Form auf der FFA-Website veröffentlicht. Ein Entwurf des Berichts „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFAFörderungen 2009 – 2013“ wurde den Mitgliedern des FFA-Präsidiums in der Präsidiumssitzung am 10./11. Dezember 2014 vorgestellt. Den Mitgliedern des FFA-Verwaltungsrates wurde eine Entwurfsfassung am 5. Januar 2015 postalisch übersandt. Der Bericht wurde dann der Expertenrunde zur weiteren Diskussion vor dem 23. Februar zur Verfügung gestellt. Am 15. Juli 2015 wurde der Bericht auf der FFA-Website veröffentlicht. Herausgenommen wurden aus rechtlichen Gründen detaillierte Hinweise auf betriebswirtschaftliche Daten von konkreten Filmprojekten. Diese beruhten auf Abfragen bei den betroffenen Produktionsfirmen und waren nur für eine FFA-interne Verwendung autorisiert. Die Kürzungen waren geringfügiger Natur und veränderten nicht die inhaltlichen Aussagen der Analyse. 6. Wie lautet der Auftrag, mit dem die FFA nach Kenntnis der Bundesregierung eine Expertenkommission zu einem Bericht über die derzeit anstehende Novellierung des FFG beauftragt hat, wer hat nach welchen Kriterien die Expertenkommission besetzt, und wessen Entscheidung war es, dass die Expertenkommission allein jene Vorschläge in den Bericht aufnimmt, die in der Kommission mehrheitlich angenommen wurden (Pressemitteilung der AG Verleih vom 3. August 2015 unter www.programmkino.de)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Verwaltungsrat der FFA in seiner außerordentlichen Sitzung am 22. Januar 2015 auf Vorschlag des Präsidiums die Einsetzung und Zusammensetzung einer Expertenrunde beschlossen. Arbeitsauftrag waren die Bewertung der „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 – 2013“ sowie die Erarbeitung der zukünftigen Ausge- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6729 staltung der FFA-Förderungen und deren Vorlage an Präsidium und Verwaltungsrat zur Diskussion und ggf. Verabschiedung. Nach Angaben der FFA setzte sich die Expertenrunde aus Mitgliedern zusammen, die exemplarisch die Kette der Entstehung und Verwertung von Kinofilmen abbilden sollten. Ohne weitere Vorgaben sollte Voraussetzung berufliche bzw. angewandte Praxis in der Filmwirtschaft sein, so dass eine Beteiligung von Politik und reinen Verbandsvertretern ausschied. Im Rahmen des Möglichen sollten bei der Besetzung der Expertenrunde auch Mitglieder von FFA-Präsidium, Vergabe- und Unterkommissionen sowie des Verwaltungsrates vermieden werden. Der Bericht der Expertenrunde wurde nach Angaben der FFA aus der Expertenrunde heraus formuliert und von ihr im Wortlaut abgenommen. 7. Wie viele Anträge auf Verleihförderung sind in welcher Höhe in Euro bei der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen und Regisseuren? In Bezug auf Fragen zur Datenerhebung bei der FFA macht die Bundesregierung folgende Vorbemerkung: Viele Daten, die in der vorliegenden Kleinen Anfrage angefragt werden, sind für den abgefragten Zeitraum (1994 bis 2013) nach Angaben der FFA nicht vorhanden . Hintergrund ist, dass die FFA zunächst keinen Auftrag hatte, derartige Daten zu erheben. Die Erhebung war auch für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Förderung nicht erforderlich. In den Jahren 1994 bis 2008 war die Frage der Geschlechterbeteiligung in der Filmförderung noch nicht Gegenstand von breitem und damit auch statistischem Interesse. Gleiches gilt für die Rückzahlung von Fördermitteln. Eine entsprechende Datenerfassung erfolgte daher zunächst nicht. Dies änderte sich mit dem FFG 2009 und dem Willen des Gesetzgebers, die FFA mit den strengeren Länderbestimmungen gleichzusetzen. Auch Fragen der Festivalteilnahmen und Preise stellten sich für die FFA als in erster Linie für wirtschaftliche Filmförderung zuständige Institution zum damaligen Zeitpunkt kaum. Erst ab dem Jahr 2004, als das FFG im Bereich der Referenzförderung mit sogenannten kulturellen Punkten für Festivals und Preise angereichert wurde, erhielten diese Fragen erhöhte Aufmerksamkeit bei der Datenerfassung bei der FFA. Das FFG berücksichtigt seit 2004 Hauptwettbewerbe ausgewählter Festivals und einige wenige Preise, nicht aber Festival-Nebenreihen und sonstige Auszeichnungen. Eine Evaluierungspflicht der FFA führte der Gesetzgeber im FFG 2014 ein. Auf dieser Grundlage entstand die Evaluierung „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 – 2013“, abrufbar unter http://www.ffa.de. Im Übrigen ist ein Rückgriff auf die Aktenlage aufgrund der bestehenden Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich zehn Jahren auf diesen Zeitraum begrenzt. Die teilweise Beantwortung vieler der nachfolgenden Fragen ist auf die dargestellten Sachgründe zurückzuführen. Als Grundlage für die Aufarbeitung dieser und ähnlicher Fragen zur Geschlechterparität in unterschiedlichen Sektoren der Filmbranche allgemein und der FFAFilmförderung im Besonderen wird die FFA eine Studie in Auftrag geben, die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode u. a. die notwenigen Stammdaten für die vergangenen fünf Jahre nachträglich erhebt . Diese Studie ist vom Verwaltungsrat der FFA am 26. Juni 2015 genehmigt worden. Die Studie ist finanziert, konzeptioniert und steht unmittelbar vor der Ausschreibung. 8. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung sind in welcher Höhe in Euro bei der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt , aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren? Nach Information der FFA lässt sich die Frage in dieser Form für diesen Zeitraum aus den in Frage 7 genannten Gründen nicht beantworten. Allerdings hat die FFA die Jahre 2013 bis 2015 aufgearbeitet. Die Zahlen sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: JAHR ANTRÄGE ANTRÄGE FRAUEN PROZENT FÖRDERUNG GESAMT PROZENT DAVON FRAUEN PROZENT 2013 174 81 47% 43 25% 21 49% 2014 201 82 41% 55 27% 21 38% 2015 180 85 47% 33 18% 16 48% * Stand: 26. Oktober 2015 9. Wie viele Anträge auf Kurzfilmförderung sind in welcher Höhe in Euro bei der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt , aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren? Die Kurzfilmförderung der FFA ist ein automatisches System (Referenzförderung ), das Förderungen aus einem Gesamttopf auf der Grundlage eines gesetzlichen Punktesystems ohne Berücksichtigung des Geschlechts verteilt. Im Übrigen lässt sich diese Frage in dieser Form für diesen Zeitraum aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen nicht beantworten. 10. Wie viele Anträge auf Produktionsförderung A sind in welcher Höhe in Euro bei der BKM nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen und Regisseuren? Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Es kann festgehalten werden, dass, durchschnittlich betrachtet, das Förderergebnis hinsichtlich der Beteiligung von Regisseurinnen auch die Antragslage widerspiegelt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6729 11. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme sind in welcher Höhe in Euro bei der BKM nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren? Zur Beantwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Es kann festgehalten werden, dass, durchschnittlich betrachtet, das Förderergebnis hinsichtlich der Beteiligung von Autorinnen deutlich über die Antragslage hinausgeht. 12. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien oder andere Aspekte, die im Regelungsbereich des Gesetzgebers liegen, ursächlich sind für die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Regisseurinnen bei Produktionen, für die beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) eine Projektförderung beantragt wird (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom 10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)? Beim DFFF handelt es sich um ein automatisches und geschlechtsneutrales Fördersystem , so dass das Geschlecht der Regisseure bzw. Regisseurinnen in keiner Form Einfluss auf die Förderung hat. 13. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien, Gremienzusammenstellung oder andere Aspekte, die im Regelungsbereich des Gesetzgebers liegen, ursächlich sind für die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Regisseurinnen bei Produktionen, für die bei der FFA eine Projektförderung beantragt wird, sowie deren unterdurchschnittliche Förderquote (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom 10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)? Eine erste Auswertung der Zahlen des laufenden Kalenderjahres lässt erkennen, dass die Anzahl der Bewilligungen von Förderung das Antragsverhältnis von Regisseuren zu Regisseurinnen widerspiegelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 14. Wie lautet der Auftrag der von der FFA geplanten Studie zur Geschlechtergerechtigkeit in der Filmförderung, plant die Bundesregierung die Veröffentlichung dieses Auftrags, und wann wird die Fertigstellung der Studie und deren Veröffentlichung erwartet? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die FFA zur Frage der Geschlechterverteilung von Frauen in der Filmindustrie eine qualitativ-quantitative Studie in Auftrag geben. Gegenstand des quantitativen Teils der Studie sind die Identifizierung von Frauen und eine Abbildung der Geschlechterparität in allen wesentlichen kreativen Positionen der Filmproduktion auf Basis der deutschen Erstaufführungen der letzten fünf Jahre und damit eine Erweiterung der bisher bestehenden quantitativen Analysen im Regiebereich. Die Ausbildung wird hierbei ebenfalls betrachtet . Darauf aufbauend soll eine qualitative Befragung die Motive und Barrieren für Frauen in der Filmindustrie näher beleuchten. Zielsetzung ist, über bereits bestehende quantitative Studien hinaus eine größere Transparenz und verlässliche Fakten zu ermitteln, um ein umfängliches Bild der Geschlechterparität der Filmschaffenden in Deutschland zu erhalten und mögliche Barrieren zu erkennen. Die FFA befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase des vergaberechtlich gefor- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode derten Ausschreibungsverfahrens. Die Fertigstellung der Studie und Veröffentlichung der Ergebnisse wird ein Jahr nach Ende des Ausschreibungsverfahrens erwartet . 15. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil von Projekten unter Beteiligung von Regisseurinnen und Autorinnen in der Filmförderung zu erhöhen? Die Bundesregierung begrüßt die von der FFA geplante Studie zur Situation von Frauen im Filmbereich. Die Ergebnisse dieser Studie sollen allen Beteiligten sowie der Bundesregierung eine Grundlage für etwaige weitere Schritte bieten. Die Studie der FFA ist zudem eine gute Ergänzung zu der von der Beauftragten der Bundesregierung geförderten, in der Erarbeitung befindlichen umfassenderen Analyse des Deutschen Kulturrats, die die Situation weiblicher Kreativer in der gesamten Kulturbranche beleuchten soll. Zu den Zielen des aktuellen Diskussionsentwurfs für das FFG 2017 gehört die Verbesserung der Gendergerechtigkeit in den Gremien der FFA. Die Fördergremien sollen hiernach ab dem Jahr 2017 geschlechterparitätisch besetzt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass in Zukunft gleichermaßen weibliche und männliche Perspektiven in die Förderentscheidungen der FFA einfließen. Bei der kulturellen Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde bereits in der Vergangenheit sowie aktuell auf eine paritätische Besetzung der Fördergremien geachtet. Nach einer Studie des Instituts für Medienforschung der Universität Rostock (veröffentlicht im Februar 2015) handelt es sich bei der kulturellen Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien um die geschlechtergerechteste Förderung im Filmbereich. 16. In welcher Höhe in Euro sind bis zum aktuellen Zeitpunkt im laufenden Jahr beim DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Produktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, die aber noch nicht bewilligt wurden, und in welcher Höhe wurden Anträge im selben Zeitraum bewilligt? Mit Stand 11. November 2015 stellt sich die Antragslage beim DFFF wie folgt dar: Es sind 116 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 64.930.039,84 Euro eingegangen. Geprüfte Anträge auf Produktionsförderung, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und für die ein Bewilligungsbescheid ergangen ist, belaufen sich auf 87 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 49.284.666,60 Euro. Zwei weitere Projekte sind vollständig geprüft und erfüllen die Bewilligungsvoraussetzungen. Ihnen wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 670.020,30 Euro in Aussicht gestellt. 18 Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt 10.656.800 Euro sind geprüft, aber noch unvollständig . Auch sie werden voraussichtlich noch 2015 die Bewilligungsreife erreichen , so dass nach derzeitigem Stand zusätzlich zu den 87 bewilligten Projekten mit weiteren entscheidungsreifen Förderanträgen in Höhe von insgesamt 11.326.821,06 Euro zu rechnen ist. Die restlichen Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 4.318.552,18 Euro werden die Bescheidungsreife voraussichtlich erst 2016 erreichen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6729 17. In welcher Höhe in Euro sind im laufenden Jahr beim DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Produktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, für die die nötigen Mittel im Haushaltstitel für das Jahr 2015 aber nicht mehr ausreichten und denen eine Zustimmung auf einen vorzeitigen Drehbeginn im Jahr 2015 erteilt wurde, und bis zu welcher Höhe in Euro ist die Bundesregierung bereit, den Etat für das Jahr 2016 durch solche Zustimmungen für einen vorzeitigen Drehbeginn bis Ende des Jahres 2015 bereits im Vorjahr zu belasten? 16 Projekte mit beantragten Fördergeldern in Höhe von 9.908.437,84 Euro erhielten die Genehmigung zum vorzeitigen Drehbeginn. Am 12. November 2015 ist es in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2016 zudem gelungen, eine Lösung zu finden, um die Überzeichnung des auf 50 Millionen Euro begrenzten Filmförderfonds auszugleichen, ohne Gelder des kommenden Jahres zu verwenden. 18. Wie plant die Bundesregierung, mit der im Jahr 2015 festgestellten Überbuchung des DFFF umzugehen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom 23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123, Anlage 7), und wie wird die Bundesregierung für das Jahr 2016 im Fall eines gleichbleibenden Etats Sorge tragen, dass alle Projekte dieselben Chancen auf Förderung erhalten, unabhängig vom Antragzeitpunkt im laufenden Jahr? Für die Beantwortung des ersten Teils der Frage wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Unabhängig von der Höhe des DFFF-Etats sieht die Richtlinie des DFFF vor, dass Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Die Bundesregierung gewährleistet damit ausweislich der Richtlinie nicht, dass alle Projekte, die die Bewilligungs-voraussetzungen erfüllen, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einreichung gefördert werden können. Die Chancen auf Förderung erhöhen sich bei frühzeitiger und vollständiger Projekt-Einreichung. 19. Wie viele der nach dem FFG vorgeschriebenen barrierefreien Filmfassungen mit deutscher Audiodeskription beziehungsweise mit deutschen Untertiteln für hörgeschädigte Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 jeweils hergestellt, wie viele davon wurden im Kinobetrieb eingesetzt, und wie viele kamen nicht zum Einsatz? Welchem Anteil an allen geförderten Filmen bzw. an allen Aufführungen der jeweiligen Filme entspricht dies jeweils? Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da aufgrund des erst seit 1. Januar 2014 geltenden Förderzeitraumes nach dem aktuellen FFG noch keine ausreichend verwertbaren Daten für valide Aussagen vorliegen. Hintergrund ist, dass ein Einsatz einer barrierefreien Fassung im Kino in der Regel erst zwei Jahre nach Förderung erfolgt. Grundsätzlich gilt aufgrund des verpflichtenden Charakters der barrierefreien Fassungen, dass alle seit 2014 geförderten Filme auch mit einer barrierefreien Fassung hergestellt werden und auch für den Kinobetrieb eingesetzt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die barrierefreien Filmfassungen künftig häufiger zum Einsatz kommen? Schon im aktuell geltenden FFG ist die Herstellung einer barrierefreien Filmfassung mit Audiodeskription für sehbehinderte Menschen und Untertitelung für hörbehinderte Menschen zwingende Fördervoraussetzung. Entsprechendes gilt im Rahmen der kulturellen Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Rahmen der DFFF-Förderung. Der Diskussionsentwurf für das FFG 2017 sieht vor, die Anforderungen an die Qualität der herzustellenden barrierefreien Fassungen zu konkretisieren, um ein möglichst hohes Qualitätsniveau zu sichern und dadurch das Abspiel und die Inanspruchnahme barrierefreier Filmfassungen für Kinos und behinderte Menschen noch attraktiver zu machen. Der Diskussionsentwurf sieht zudem vor, eine Auflage in das Gesetz aufzunehmen , wonach ein Kinobetreiber Vorkehrungen für die Inanspruchnahme barrierefreier Fassungen für hör- und sehgeschädigte Personen nachweisen muss, wenn er Modernisierungsförderung für sein Kino beanspruchen will. 21. Wie viele von der FFA jeweils in der Drehbuch-, Projekt- und der Referenzförderung geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1994 bis 2013 jeweils bei den Filmfestivals Berlinale, Cannes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele FFG-geförderte Filme im genannten Zeitraum in den genannten Festivals gezeigt wurden. FFG-relevante Festivaldaten werden in der FFA-Datenbank zu allen deutschen Erstaufführungen erst seit 2009 erfasst und können für diesen Zeitraum auch mit Blick auf die erhaltene FFA-Förderung ausgewertet werden. Diese beinhalten nur die Teilnahmen und Auszeichnungen im Hauptwettbewerb der oben genannten Festivals, nicht aber die Teilnahme an Nebenreihen. Die Ergebnisse sind dem Bericht „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 bis 2013“ (im Folgenden „FFA-Förderbericht“) zu entnehmen. Danach war nach Angaben der FFA jeder zweite Film (17 Filme) der bis Ende September 2014 gestarteten Filme mit FFA-Drehbuchförderung auf Festivals vertreten, fünf Filme davon bei der Berlinale, Cannes, Venedig und Locarno (FFA-Förderbericht, S. 15). Innerhalb der Projekt- und Referenzfilmförderung waren 30 Filme auf den oben genannten Festivals vertreten. Eine detaillierte Betrachtung nach Referenzförderung und/oder Projektfilmförderung ist dem FFA-Förderbericht auf S. 33 f. zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Bemerkungen in der Antwort zu Frage 7 verwiesen. 22. Wie viele von der BKM jeweils in der Produktionsförderung A und in der Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1994 bis 2013 jeweils bei den Festivals Berlinale, Cannes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen? Eine Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aufgrund der damit verbundenen aufwendigen und arbeitsintensiven Recherche sowie dem nicht ausreichend vorhandenen Datenmaterial in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6729 23. Wie viele vom DFFF geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2013 jeweils bei den Festivals Berlinale, Cannes , Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen? Da der DFFF erst zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, sind 2007 noch keine Festivalteilnahmen DFFF-geförderter Filme zu verzeichnen. Bezüglich der Jahre 2008 bis 2013 wird für die Auswertung der Festivalteilnahmen auf die unterstehende Aufstellung verwiesen: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Berlinale/Wettbewerb 2 7 2 3 3 3 Berlinale/Nebenreihen 1 12 12 10 13 6 Cannes/Wettbewerb 1 3 0 0 1 1 Cannes/Nebenreihen 2 0 3 1 1 2 Locarno/Wettbewerb 2 0 2 0 1 1 Locarno/Nebenreihen 3 1 1 2 5 3 Venedig/Wettbewerb 1 3 1 3 0 0 Venedig/Nebenreihen 0 0 0 2 2 2 24. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil der deutschen Filme zu erhöhen , die auf internationale A-Festivals außerhalb Deutschlands eingeladen werden? Bei der Beantwortung der Frage ist zu differenzieren. Deutsche Filme sind auf vielen wichtigen A-Festivals gut vertreten. So liefen die Filme HEIL und BABAI (Regiepreis) im Wettbewerb Karlovy Vary 2015, DER STAAT GEGEN FRITZ BAUER auf der Piazza Grande in Locarno (Publikumspreis), und in Tallin laufen HAPPY HOUR im Hauptwettbewerb und ein weiterer Film im Nachwuchswettbewerb . 2014 lief in San Sebastian PHOENIX im Wettbewerb, in Venedig war THE CUT im Wettbewerb zu sehen. In Warschau liefen DER NACHTMAHR im Wettbewerb und zwei weitere deutsche Filme im Dokumentarfilmwettbewerb. Ein Sonderfall stellt das Festival in Cannes dar, welches eine nur sehr begrenzte Teilnahmemöglichkeit bietet. Das Festival hat eine enge Vorstellung von der filmischen Gestaltung (Autorenfilm) und ist zudem den Regisseuren treu, die das Festival ein Arbeitsleben lang begleitet haben. Es ist für neue Regisseure schwieriger , unter diesen Voraussetzungen nominiert zu werden. 25. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung (Projektfilmförderung ) geförderten Filmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen , zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer ? Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine Auswertung der FFA ab 2004 folgt untenstehend. Sie enthält keine Aufschlüsselung nach Besucherklassen, da eine händische Aufschlüsselung von über 500 Filmen aus zehn Jahren nach Besucherklassen in der Rückführung nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und unterschiedlichen Förderungen (siehe auch nachfolgend die Antwort zu den Fragen 26 und 30) mit den vorhandenen Ressourcen der FFA nicht zu leisten ist. Jahr Anzahl der Bewilligungen davon Besuchermillionäre davon keine Tilgung Ohne Tilgung in % davon komplette Tilgung komplette Tilgung in % 2004 37 6 2 33,3% 1 16,7% 2005 43 5 1 20,0% 1 20,0% 2006 38 4 1 25,0% 0 0,0% 2007 50 11 4 36,4% 2 18,2% 2008 47 5 2 40,0% 1 20,0% 2009 49 1 0 0,0% 1 100,0% 2010 59 7 3 42,9% 1 14,3% 2011 45 4 1 25,0% 2 50,0% 2012 49 5 1 20,0% 1 20,0% 2013 55 4 2 50,0% 1 25,0% Mittelwert 29,3% 28,4% 26. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer? Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten. Eine Auswertung ab 2004 folgt untenstehend. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6729 Jahr Anzahl der Bewilligungen davon Besuchermillionäre davon keine Tilgung Ohne Tilgung in % davon komplette Tilgung komplette Tilgung in % 2004 39 12 4 33,3% 5 41,7% 2005 32 5 5 100,0% 0 0,0% 2006 25 6 2 33,3% 4 66,7% 2007 46 7 3 42,9% 4 57,1% 2008 31 8 4 50,0% 2 25,0% 2009 46 10 6 60,0% 3 30,0% 2010 60 3 0 0,0% 2 66,7% 2011 58 9 4 44,4% 5 55,6% 2012 48 3 1 33,3% 1 33,3% 2013 61 8 2 25,0% 6 75,0% Mittelwert 42,2% 45,1% 27. Wie viele von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung geförderte Filme haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2004 bis 2013 ihre bedingt rückzahlbaren Darlehen innerhalb von weniger als zwei Wochen abgerufen und wieder zurückgezahlt? Abruf und Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen entsprechen nicht der Praxis , da bis zum Ende eines Kalenderjahres abzurechnen ist. Je nach Herausbringungszeitpunkt liegen zwischen Abruf und Rückzahlung nach Einzelfallprüfung selbst im günstigsten Fall mindestens zwei Monate. Eine solch kurze Rückzahlungsfrist ist nur dann möglich, wenn der herausgebrachte Titel überaus populär und der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten günstig ist. Hier kommen nach Einschätzung der Bundesregierung basierend auf Angaben der FFA zunächst nur Filme mit über 5 Millionen Besuchern in Frage, die mit mehr als 1,5 Millionen Videovorkosten herausgebracht werden (Begrenzung der FFA-Förderung bei 600.000 Euro). Hiervon gab es im fraglichen Zeitraum fünf im Videobereich geförderte Filme. 28. Bei wie vielen von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung geförderten Filmen hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die geförderten Mittel nicht benötigt wurden und mit dem Zweck beantragt wurden, durch die Rückzahlung Referenzmittel auszulösen? Angesichts der hohen Herausbringungskosten und der zunehmend geringer werdenden Margen stellt die FFA-Förderung ein wirtschaftlich sinnvolles Mittel zur Vorfinanzierung der Kosten und zur Risikominderung der Herausbringung dar. Da das Risiko einer Videoherausbringung mit zunehmendem Kinoerfolg sinkt bzw. kalkulierbarer wird, ist nicht auszuschließen, dass die Inanspruchnahme der Videoförderung in diesen Fällen nicht nur zur Risikobegrenzung, sondern auch aus anderen Gründen erfolgt. Unternehmerische Liquiditätssicherung, die Ersparnis von Bankzinsen aber auch die Sicherung von Referenzmitteln für die Herausbringung zukünftiger Titel (letzteres erst ab Einführung dieser Möglichkeit mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6729 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode FFG 2009) können hierbei eine Rolle spielen. Gesicherte Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. 29. Wie viele Anträge auf selektive Produktionsförderung (Projektfilmförderung ) sind in welcher Höhe in Euro nach Kenntnis der Bundesregierung bei der FFA jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, bei denen eine der in der FFA-Studie „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFAFörderungen 2009 - 2013“ als „Majors“ benannten Firmen UFA, Constantin, Babelsberg, Bavaria, Rat Pack und X-Filme als Produktionsfirma beteiligt war, bei wie vielen waren ausschließlich andere Unternehmen, sogenannte Independents, beteiligt und wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe in Euro jeweils bewilligt? Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten. Für den Zeitraum 2009 bis 2013 sind Aussagen zu den Bewilligungen differenziert nach „Majors“ und „Independent“ im FFA-Förderbericht auf den Seiten 35 und 36 enthalten. 30. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung (Projektfilmförderung ) geförderten Filmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 als Produktionsfirmen „Majors“ und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen davon hat es jeweils keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung jeweils bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer? Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 25 verwiesen. 31. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 als Produktionsfirmen „Majors“ und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen davon hat es jeweils keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung jeweils bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . A N LA G E 1 G es ch le ch te rv er te ilu ng B K M -P ro du kt io ns fö rd er un g 19 96 - 20 13 A nt ra gs - u nd F ör de rd at en a us d en J ah re n 19 94 u nd 1 99 5 lie ge n ni ch t v or , d a di e B K M -F ör de rd at en ba nk e rs t s ei t 1 99 6 m it en ts pr ec he nd er D at en tie fe g ef üh rt w ird . A nz ah l Pr oz en ts at z vo n A nz ah l i ns g. A nt ra gs vo lu m en (in M io .) Pr oz en ts at z vo n A nt ra gs vo l. in sg . A nz ah l Pr oz en ts at z v. A nz ah l i ns g. Fö rd er vo lu m en (in M io .) Pr oz en ts at z vo n Fö rd er vo l. in sg . 19 96 74 18 24 ,3 2 13 ,2 97 2, 73 4 20 ,5 6 11 6 54 ,5 5 1, 97 9 0, 95 6 48 ,3 1 19 97 88 26 29 ,5 5 16 ,9 04 4, 66 5 27 ,6 0 12 1 8, 33 2, 10 7 0, 07 7 3, 65 19 98 81 20 24 ,6 9 14 ,4 29 3, 91 7 27 ,1 5 13 3 23 ,0 8 2, 17 8 0, 71 6 32 ,8 7 19 99 11 0 28 25 ,4 5 20 ,7 57 5, 00 9 24 ,1 3 16 1 6, 25 2, 78 7 0, 25 6 9, 19 20 00 98 26 26 ,5 3 17 ,6 61 4, 09 9 23 ,2 1 19 6 31 ,5 8 2, 94 8 1, 06 9 36 ,2 6 20 01 10 5 28 26 ,6 7 18 ,8 41 4, 25 8 22 ,6 0 15 6 40 ,0 0 2, 27 5 0, 86 9 38 ,2 0 20 02 13 0 35 26 ,9 2 21 ,4 55 5, 31 0 24 ,7 5 15 3 20 ,0 0 2, 54 1 0, 39 3 15 ,4 7 20 03 14 5 43 29 ,6 6 23 ,4 55 6, 12 8 26 ,1 3 20 5 25 ,0 0 2, 70 0 0, 78 0 28 ,8 9 20 04 13 0 47 36 ,1 5 20 ,6 17 7, 18 5 34 ,8 5 18 5 27 ,7 8 2, 71 0 0, 77 0 28 ,4 1 20 05 14 8 42 28 ,3 8 21 ,8 63 6, 39 2 29 ,2 4 25 6 24 ,0 0 2, 98 9 0, 49 2 16 ,4 6 20 06 13 8 41 29 ,7 1 20 ,0 00 5, 17 4 25 ,8 7 21 4 19 ,0 5 2, 84 0 0, 52 5 18 ,4 9 20 07 13 5 49 36 ,3 0 18 ,0 89 5, 80 4 32 ,0 9 25 6 24 ,0 0 3, 01 3 0, 72 5 24 ,0 6 20 08 15 8 49 31 ,0 1 21 ,5 54 5, 87 7 27 ,2 7 30 11 36 ,6 7 4, 02 7 1, 39 5 34 ,6 4 20 09 16 7 57 34 ,1 3 23 ,1 42 6, 99 9 30 ,2 4 28 9 32 ,1 4 3, 39 4 1, 20 1 35 ,3 9 20 10 13 4 41 30 ,6 0 19 ,1 72 5, 51 8 28 ,7 8 24 8 33 ,3 3 3, 10 5 0, 65 0 20 ,9 3 20 11 15 2 44 28 ,9 5 22 ,2 71 6, 12 6 27 ,5 1 25 8 32 ,0 0 3, 53 7 1, 00 8 28 ,5 0 20 12 15 9 55 34 ,5 9 21 ,5 34 6, 39 9 29 ,7 2 29 11 37 ,9 3 3, 80 3 1, 35 3 35 ,5 8 20 13 16 9 55 32 ,5 4 24 ,7 58 6, 74 0 27 ,2 2 32 15 46 ,8 8 3, 28 0 1, 43 8 43 ,8 4 *B ei F ilm pr oj ek te n m it m eh re re n R eg is se ur en , m in d. e in e be te ili gt e R eg is se ur in . A nz ah l A nt rä ge in sg . A nt ra gs vo lu m en in sg . ( in M io ) Ja hr G ef ör de rt e Pr oj ek te m it R eg is se ur in * G ef ör de rt e Pr oj ek te m it R eg is se ur in * A nz ah l ge fö rd er te r Pr oj ek te in sg . Fö rd er vo lu m en in sg . ( in M io .) A N TR A G SS IT U A TI O N FÖ R D ER SI TU A TI O N A nt rä ge m it R eg is se ur in * A nt rä ge m it R eg is se ur in * Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . A N LA G E 2 G es ch le ch te rv er te ilu ng B K M -D re hb uc hf ör de ru ng 1 99 6 - 2 01 3 A nt ra gs - u nd F ör de rd at en a us d en J ah re n 19 94 u nd 1 99 5 lie ge n ni ch t v or , d a di e B K M -F ör de rd at en ba nk e rs t s ei t 1 99 6 m it en ts pr ec he nd er D at en tie fe g ef üh rt w ird . A nz ah l Pr oz en ts at z vo n A nz ah l i ns g. A nt ra gs vo lu m en Pr oz en ts at z vo n A nt ra gs vo l. in sg . A nz ah l Pr oz en ts at z v. A nz ah l i ns g. Fö rd er vo lu m en Pr oz en ts at z vo n Fö rd er vo l. in sg . 19 96 77 27 35 ,0 6 1. 09 9. 22 6, 00 39 1. 13 8, 00 35 ,5 8 8 5 62 ,5 0 97 .1 46 ,0 0 61 .3 55 ,0 0 63 ,1 6 19 97 59 27 45 ,7 6 2. 20 0. 36 9, 00 32 6. 81 8, 00 14 ,8 5 7 4 57 ,1 4 86 .9 20 ,0 0 51 .1 29 ,0 0 58 ,8 2 19 98 50 18 36 ,0 0 64 9. 72 9, 00 22 2. 10 5, 00 34 ,1 8 4 3 75 ,0 0 61 .3 55 ,0 0 46 .0 16 ,0 0 75 ,0 0 19 99 52 12 23 ,0 8 77 2. 05 1, 00 17 5. 37 3, 00 22 ,7 2 7 2 28 ,5 7 11 2. 48 4, 00 35 .7 90 ,0 0 31 ,8 2 20 00 74 25 33 ,7 8 1. 94 2. 41 5, 00 71 3. 76 4, 00 36 ,7 5 8 4 50 ,0 0 17 9. 77 0, 00 97 .1 46 ,0 0 54 ,0 4 20 01 76 21 27 ,6 3 2. 04 0. 40 2, 00 56 1. 39 9, 00 27 ,5 1 5 1 20 ,0 0 12 2. 71 0, 00 25 .5 65 ,0 0 20 ,8 3 20 02 98 34 34 ,6 9 2. 53 9. 55 0, 00 91 5. 00 0, 00 36 ,0 3 6 0 0, 00 12 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 03 ** 27 6 11 3 40 ,9 4 6. 33 8. 50 0, 00 2. 37 0. 00 0, 00 37 ,3 9 8 6 75 ,0 0 24 0. 00 0, 00 18 0. 00 0, 00 75 ,0 0 20 04 22 8 90 39 ,4 7 5. 90 6. 29 6, 00 2. 39 2. 50 0, 00 40 ,5 1 10 2 20 ,0 0 30 0. 00 0, 00 60 .0 00 ,0 0 20 ,0 0 20 05 24 6 11 4 46 ,3 4 6. 56 0. 30 0, 00 2. 96 0. 00 0, 00 45 ,1 2 7 4 57 ,1 4 21 0. 00 0, 00 12 0. 00 0, 00 57 ,1 4 20 06 17 8 76 42 ,7 0 4. 56 8. 50 0, 00 1. 89 6. 00 0, 00 41 ,5 0 11 6 54 ,5 5 33 0. 00 0, 00 18 0. 00 0, 00 54 ,5 5 20 07 18 2 87 47 ,8 0 4. 83 4. 50 0, 00 2. 08 5. 50 0, 00 43 ,1 4 12 4 33 ,3 3 36 0. 00 0, 00 12 0. 00 0, 00 33 ,3 3 20 08 22 1 86 38 ,9 1 5. 75 4. 50 0, 00 2. 13 1. 00 0, 00 37 ,0 3 10 5 50 ,0 0 30 0. 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 50 ,0 0 20 09 18 8 79 42 ,0 2 4. 84 9. 00 0, 00 2. 02 3. 00 0, 00 41 ,7 2 10 5 50 ,0 0 30 0. 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 50 ,0 0 20 10 14 4 61 42 ,3 6 3. 81 9. 35 0, 00 1. 58 4. 35 0, 00 41 ,4 8 10 5 50 ,0 0 30 0. 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 50 ,0 0 20 11 15 5 52 33 ,5 5 4. 18 5. 00 0, 00 1. 40 0. 00 0, 00 33 ,4 5 11 4 36 ,3 6 33 0. 00 0, 00 12 0. 00 0, 00 36 ,3 6 20 12 12 7 48 37 ,8 0 3. 41 2. 00 0, 00 1. 27 5. 00 0, 00 37 ,3 7 10 4 40 ,0 0 30 0. 00 0, 00 12 0. 00 0, 00 40 ,0 0 20 13 12 5 61 48 ,8 0 3. 26 0. 00 0, 00 1. 49 2. 50 0, 00 45 ,7 8 12 7 58 ,3 3 36 0. 00 0, 00 21 0. 00 0, 00 58 ,3 3 *B ei D re hb uc hv or ha be n m it m eh re re n A ut or en , m in d. e in e be te ili gt e A ut or in . ** E in fü hr un g de s D ra m a D ep ar tm en ts d er B K M m it ve rä nd er te n A nt ra gs - u nd F ör de rb ed in gu ng en (u .a . s in d se ith er a uc h A ut or en o hn e P ro du ze nt a nt ra gs be re ch tig t). Ja hr A N TR A G SS IT U A TI O N FÖ R D ER SI TU A TI O N A nz ah l A nt rä ge in sg . A nt rä ge m it A ut or in * A nt ra gs vo lu m en in sg . A nt rä ge m it A ut or in * A nz ah l ge fö rd er te r Pr oj ek te in sg . G ef ör de rt e Pr oj ek te m it A ut or in * Fö rd er vo lu m en in sg . G ef ör de rt e Pr oj ek te m it A ut or in * Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333