Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6732 18. Wahlperiode 17.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6511 – Proteste in Montenegro und die Auswirkungen der russischen Gegensanktionen auf Montenegro V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Ende September 2015 demonstrieren immer wieder Tausende Montenegrinerinnen und Montenegriner gegen den amtierenden Ministerpräsidenten des Landes, Milo Đukanović, der auch langjähriger montenegrinischer Präsident (1998 bis 2002) und bereits des Öfteren Premier des Landes war (1991 bis 1998, 2003 bis 2006, 2008 bis 2010 sowie erneut seit dem Jahr 2012) sowie die Politik seiner Partei, der so genannten Demokratischen Partei der Sozialisten (DPS). Die DPS ist assoziiertes Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE). Einige Hundert Protestierer haben sogar ein Zeltlager im Regierungsviertel von Podgorica errichtet (www.deutschlandfunk.de/montenegro-protestegegen -den-dauerherrscher.795.de.html?dram:article_id=333195). Circa 400 Demonstrantinnen und Demonstranten übernachteten in der ersten Nacht auf dem zentralen Platz in Podgorica (www.balkaninsight.com/en/article/protestswon -t-stop-until-montenegro-pm-resigns-09-28-2015). Die Demonstrationen in der montenegrinischen Hauptstadt richten sich unter anderem gegen Korruption und Wahlmanipulationen in dem Land (www. derstandard.at/2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros). Die Opposition fordert unter anderem vorgezogene Neuwahlen (www.derstandard.at/ 2000023219613/Montenegros-Opposition-kuendigt-Protestmaersche-an). Die Regierung Montenegros ist laut den Protestierern die einzige in Europa, die nie durch demokratische Wahlen abgewählt wurde (www.balkaninsight.com/en/ article/protests-won-t-stop-until-montenegro-pm-resigns-09-28-2015). Mitte September 2015 hatte das montenegrinische Parlament für den Beitritt des Landes zur NATO votiert. Ein Referendum über diese wichtige außenpolitische Entscheidung lehnen Regierungsvertreter ab. Laut Umfragen sind derzeit etwa 36 Prozent der Montenegriner für, 37 Prozent gegen einen NATO-Beitritt und 26 Prozent sind unentschlossen (www.derstandard.at/2000022915377/Protestegegen -den-Premier-Montenegros). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über von Montenegro erlassene Sanktionen gegen die Russische Föderation im Zuge der UkraineKrise ? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich Montenegro den von der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Kontext der Ukraine-Krise gegen die Russische Föderation verhängten restriktiven Maßnahmen vollumfänglich angeschlossen. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über von der Russischen Föderation gegen Montenegro erlassene Gegensanktionen als Antwort auf die montenegrinischen Sanktionen? Die russische Regierung hat am 13. August 2015 eine Verordnung erlassen, mit der Montenegro sowie Albanien, Island und Liechtenstein auf eine Liste mit Ländern aufgenommen wurden, gegen die ein russisches Importverbot für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Früchte und Gemüse gilt. Bei der Unterzeichnung der Verordnung begründete der russische Premierminister Medwedjew die Erweiterung dieser Liste um die vier genannten Staaten damit, dass diese sich EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen hätten . Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Einbußen – vor allem im Agrar- und Tourismussektor – durch die erlassenen Sanktionen und Gegensanktionen (www.deutschlandfunk.de/montenegroproteste -gegen-den-dauerherrscher.795.de.html?dram:article_id=333195)? Nach Angaben des montenegrinischen Wirtschaftsministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und des Statistikamts sind bisher keine wirtschaftlichen Einbußen feststellbar. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über montenegrinische Sanktionen gegen Afghanistan, Ägypten, Belarus, Nordkorea, den Iran, den Irak, Libanon, Somalia und Simbabwe (www.balkaninsight.com/en/article/ montenegro-joins-eu-arms-embargos-10-08-2015)? Nach Kenntnis der Bundesregierung schließt sich Montenegro den von der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verhängten restriktiven Maßnahmen vollumfänglich an. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die NATO-Beitritts-Zustimmungsraten in der montenegrinischen Bevölkerung? In der letzten, der Bundesregierung bekannten entsprechenden Umfrage (Agentur Damar, Oktober 2015), sprechen sich 44,9 Prozent der Befragten für, 38,9 Prozent gegen einen NATO-Beitritt Montenegros aus. Bei aller bei Meinungsumfragen gebotenen Vorsicht bestätigt dieses Ergebnis eine innerhalb der letzten Monate beobachtete Tendenz zu höheren Zustimmungsraten. Im montenegrinischen Parlament – dem verfassungsgemäß für eine Entscheidung zum Beitritt zuständigen demokratischen Organ – ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung für einen Beitritt breit. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6732 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Untersagung von Anti-Regierungs-Demonstrationen in 15 Städten Montenegros am 5. Oktober 2015 (www.derstandard.at/2000023219613/Montenegros-Oppositionkuendigt -Protestmaersche-an)? Der Innenminister Konjević und der Polizeichef Stojanović gaben am 4. Oktober 2015 eine Pressekonferenz, bei der sie die Gründe für die Untersagung der Bürgerproteste in 13 Gemeinden und einer Stadtgemeinde Podgoricas (Golubovci ) erläuterten. Die Veranstalter der Proteste hatten nach diesen Angaben den erforderlichen Antrag nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist (fünf Tage vor Beginn der Proteste) und unvollständig bei der Polizei eingereicht. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über trotz des Verbots abgehaltene Proteste (www.balkaninsight.com/en/article/montenegro-activistsignore -police-protest-ban-10-06-2015-1)? Trotz des Polizeiverbots fanden am 5. Oktober 2015 die Proteste in denjenigen Gemeinden statt, in denen die Demokratische Partei der Sozialisten (DPS) regiert. In allen 13 Gemeinden verliefen die Proteste friedlich. Zwischenfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die infolge dieser Proteste eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen alle Demonstrationsleiter von Kundgebungen mit mehr als 20 Menschen (www.balkaninsight. com/en/article/montenegro-activists-ignore-police-protest-ban-10-06- 2015-1)? Die Polizei stellte wegen der Durchführung nicht genehmigter Demonstrationen einen Antrag zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Veranstalter der Proteste bzw. gegen die Parteivorsitzenden der Parteien des Oppositionsbündnisses Demokratische Front (DF) und die verantwortlichen Personen aus diesem Bündnis . b) Wie viele Menschen haben laut Erkenntnissen der Bundesregierung an diesen Demonstrationen teilgenommen? Laut in den Medien veröffentlichten Angaben der Polizei waren es insgesamt ca. 1.000 Demonstranten in allen betreffenden Gemeinden: Podgorica 370 Demonstranten , Nikšić 200, Danilovgrad 67, Bijelo Polje 40, Andrijevica 25, Mojkovac 25, Golubovci (Stadtgemeinde von Podgorica) 30, Bar 80, Kotor 23, Herceg Novi 60, Budva 40, Pljevlja 30, Tivat 40 und Cetinje 9. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die montenegrinischen „Medien […] von der Regierung kontrolliert“ werden (www.derstandard.at/ 2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros)? Montenegro erfreut sich insgesamt einer pluralistischen Medienlandschaft mit allein fünf Tageszeitungen bei einer Einwohnerzahl von ca. 650.000. Auf die regierungskritischen Zeitungen Vijesti und Dan entfällt der bei weitem größte Marktanteil. Das regierungsfreundliche Blatt Pobjeda befindet sich nicht mehr in Staatsbesitz, nachdem die über Jahre subventionierte Zeitung 2014 Insolvenz anmelden musste und daraufhin von einem privaten Investor übernommen wurde. Das Anfang 2014 gegründete Boulevardblatt Informer, ein Ableger der gleichnamigen serbischen Boulevardzeitung, gilt ebenfalls als regierungsfreundlich. Mit Dnevne Novine hat sich in den letzten Jahren eine Tageszeitung etabliert, die mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ihrer ausgewogenen Berichterstattung aus Sicht der Bundesregierung keinem Lager zuzuordnen ist. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für einen möglichen NATO-Beitritt Montenegros? Im Rahmen des laufenden Bewertungszyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans teilt die NATO die in Antwort zu Frage 7 getroffene Einschätzung einer pluralistischen Medienlandschaft Montenegros. b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für einen möglichen EU-Beitritt Montenegros? Die Medienfreiheit gehört gemeinsam mit anderen Fragen aus dem Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu den Themen, auf die bei den laufenden EU-Beitrittsverhandlungen besonderes Augenmerk gelegt wird. Die diesbezüglichen Verhandlungskapitel 23 und 24 wurden zu einem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen geöffnet und werden bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen geöffnet bleiben. Im Zuge der Verhandlungen muss Montenegro zahlreiche Zwischenschritte (Interim -Benchmarks) absolvieren. Seine Fortschritte werden von der EU-Kommission , aber auch von den Mitgliedstaaten sorgfältig beobachtet und analysiert, insbesondere in den jährlichen Fortschrittsberichten der Kommission. Im jüngsten Fortschrittsbericht vom 10. November 2015 würdigt die EU-Kommission unter anderem Verbesserungen bei der Gesetzgebung und Einrichtung von Institutionen wie die Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, gleichwohl seien weitere Schritte bei der Umsetzung erforderlich . Sollte sich abzeichnen, dass erforderliche Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (Verhandlungskapitel 23 und 24), der auch das Thema Medienfreiheit umfasst, mehr Zeit brauchen als Fortschritte in anderen Bereichen (alle übrigen Verhandlungskapitel), würde das Tempo der Verhandlungen in diesen anderen Bereichen reduziert werden, um insgesamt ein Ungleichgewicht zu vermeiden . Der Beitritt zur EU wird erst erfolgen, wenn Montenegro alle Bedingungen hierfür erfüllt hat. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die „Bekämpfung der Vetternwirtschaft sowie der organisierten Kriminalität“ sich in den vergangenen Jahren in Montenegro „als wenig wirksam erwiesen“ haben (www.nzz.ch/ international/europa/zeltlager-gegen-djukanovic-1.18621137)? Der genannte Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung fasst Bewertungen aus dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom Oktober 2014 zusammen. In dem genannten Bericht erwähnt die EU-Kommission Defizite Montenegros bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, aber auch positive Entwicklungen, darunter die Steigerung der Effizienz des montenegrinischen Justizsystems sowie Erfolge bei der Bekämpfung von Drogen- und Schleuserkriminalität . Die Bundesregierung teilt diese Einschätzungen der Europäischen Kommission . Inzwischen hat Montenegro in diesen Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Dies betrifft sowohl die Schaffung entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen als auch erste Schritte der Implementierung inklusive verstärkter Anstrengungen bei der Strafverfolgung. Mitte Juni 2015 wurde die seit langem erwartete Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption eingerichtet, die seitdem medienwirksam Ermittlungen in prominenten Korruptionsfällen aufgenommen hat. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6732 a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für einen möglichen NATO-Beitritt Montenegros? Im Rahmen des laufenden Bewertungszyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans teilt die NATO die in Antwort zu Frage 8 gemachte differenzierte Gesamteinschätzung und ermutigt Montenegro zur Fortsetzung der bereits unternommenen Reformfortschritte im Bereich Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus für einen möglichen EU-Beitritt Montenegros? Auch die Themen Korruptionsbekämpfung (einschließlich Nepotismus) und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität werden in den besonders herausgehobenen Rechtsstaatskapiteln der Beitrittsverhandlungen behandelt. Es wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen. c) Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass „jüngste Erfolge […] allerdings Anlass zu einer vorsichtig positiveren Einschätzung“ geben (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1216)? Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung vom April 2014, dass damals jüngste Erfolge Anlass zu einer vorsichtig positiveren Einschätzung gaben. Seither sind weitere positive Entwicklungen erkennbar. So erfolgte mit der Wahl eines Generalstaatsanwaltes im Oktober 2014 ein lange ausstehender, wichtiger Schritt bei der Umsetzung der im Juli 2013 verabschiedeten Verfassungsreform zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. Im März 2015 wurde ein Gesetzespaket zur Justizreform im Parlament verabschiedet. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die berichtete Verstrickung des montenegrinischen Geheimdienstes ANB (Nationaler Sicherheitsdienst ) mit der organisierten Kriminalität (www.monitor.co.me/index.php ?option=com_content&view=article&id=4989:crne-take-domaih-bezbjedno snih-slubi-duvan-kafa-i-tajne-koje-cure&catid=3427:broj-1216)? Die Antwort der Bundesregierung zu dieser Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt .* 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mindestens 23 verifizierten zwischen dem Februar 2014 und Oktober 2015 Attacken auf Journalistinnen und Journalisten in Montenegro (www.indexoncensorship.org/ 2015/10/montenegro-using-journalists-as-political-pawns-undermines-therole -of-the-media/)? Der Referenzartikel zu dieser Frage beruht nach Informationen der Bundesregierung auf Angaben der Nichtregierungsorganisation Human Rights Action (HRA). * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese teilte der Deutschen Botschaft Podgorica auf Anfrage mit, dass nach polizeilichen Angaben im Jahr 2014 zehn, im Jahr 2015 16 Fälle von physischen Angriffen , Drohungen oder Sachbeschädigungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten bzw. deren Eigentum registriert worden seien. Die Identität der betroffenen Journalistinnen und Journalisten sei dabei jeweils nicht bekannt. Eigene Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus nicht. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufklärung dieser Straftaten? Da der Bundesregierung nicht bekannt ist, auf welche Fälle im Einzelnen Bezug genommen wird, kann die Bundesregierung die Frage nicht beantworten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die deutsch-montenegrinischen Beziehungen? Die Bundesregierung thematisiert die Medienfreiheit in Montenegro gegenüber ihren montenegrinischen Gesprächspartnern regelmäßig. Dabei weist die Bundesregierung auf die unverzichtbare Rolle freier Medien für eine demokratische Gesellschaft hin. c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich aus diesen Angriffen auf die Pressefreiheit für einen möglichen EU-Beitritt Montenegros ? Auf die Antwort zu Frage 7b wird verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über montenegrinische Journalistinnen und Journalisten, die ihren Beruf aufgeben, da ihre „dreckige Wäsche“ in Medien anderer politischer Lager aufbereitet wird (www. indexoncensorship.org/2015/10/montenegro-using-journalists-as-politicalpawns -undermines-the-role-of-the-media/)? Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschaffung dieser Informationen? Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Involvierung des montenegrinischen Geheimdienstes ANB in diese Vorkommnisse ? Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6732 12. Hält es die Bundesregierung angesichts der berichteten Verstrickungen der montenegrinischen Regierung mit der organisierten Kriminalität sowie der eingeschränkten Demonstrations- und Pressefreiheit des Landes für angemessen , dass Vertreter der montenegrinischen Regierung zu informellen Ministertreffen der EU eingeladen werden (Depesche COELA 18. September 2015)? Einladungen von Regierungsvertretern von Beitrittskandidaten zu informellen Ministertreffen erfolgen durch die EU-Präsidentschaft. Es handelt sich dabei um ein übliches Verfahren im Rahmen der EU-Annäherung. 13. Setzt sich die Bundesregierung, wie die Regierung der USA, dafür ein, dass Montenegro der NATO beitritt (www.derstandard.at/2000022915377/ Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros)? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer NATO-Mitgliedschaft Montenegros im Rahmen der in der NATO geltenden „open door policy“. Derzeit werden ausstehende Fragen im Rahmen von intensivierten und fokussierten Gesprächen zwischen der NATO und Montenegro besprochen. Soweit diese Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen , dass die NATO-Außenminister zum Ende dieses Jahres den nächsten wichtigen Schritt machen und eine Einladung zur NATO-Mitgliedschaft Montenegros aussprechen. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wahlmanipulationen bei den vergangenen landesweiten Wahlen in Montenegro (www. derstandard.at/2000022915377/Proteste-gegen-den-Premier-Montenegros, www.deutschlandfunk.de/montenegro-proteste-gegen-den-dauerherrscher. 795.de.html?dram:article_id=333195)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Oppositionsparteien und Teile der Zivilgesellschaft bei den vergangenen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2013 Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der Pflege der Wählerlisten erhoben hatten . Entsprechende Beschwerden wurden vom Verfassungsgericht letztinstanzlich abgewiesen. Die Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) konnte keine gravierenden Irregularitäten beobachten. 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom NATO-Generalsekretär angesprochene „zunehmende Unterstützung“ für einen NATOBeitritt Montenegros (www.rferl.org/content/support-montenegro-nato-bid/ 27302553.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 16. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den „[durch] den deutschen Zollfahndungsdienst […] in den Jahren 1993 bis 2005 [umfangreichen ] Ermittlungen im Zusammenhang mit Zigarettenlieferungen nach Montenegro “ Anfangsverdachtsmomente gegen Personen aus dem unmittelbaren persönlichen Umfeld von Milo Đukanović ergeben (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1216)? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1216 (Antwort zur Frage 2) vom Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. April 2014 dargestellt, führte der deutsche Zollfahndungsdienst in den Jahren 1993 bis 2005 umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit Zigarettenlieferungen nach Montenegro. Ein Anfangsverdacht gegen Milo Đukanović hat sich dabei nicht ergeben. Zur Person Milo Đukanović sind auch aktuell in den zollseitigen Datenbanken keine Eintragungen vorhanden. Ermittlungen des deutschen Zollfahndungsdienstes werden demnach nicht geführt. 17. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Insolvenz des Kombinats KAP (www.nzz.ch vom 12. Juli 2013 „Ein Fass ohne Boden: Insolvenzverfahren gegen Montenegros größte Industriefirma“)? Aus der örtlichen Medienberichterstattung ergibt sich folgendes Bild: Die montenegrinische Regierung hat im Jahr 2013 dem damaligen Eigentümer KAPs, der zur Firmengruppe des russischen Geschäftsmannes Oleg Deripaska gehörenden zypriotischen Firma Central European Aluminium Company (CEAK) die Konzession entzogen, da CEAK mehr als eine halbes Jahr die Stromrechnungen nicht mehr bezahlt hatte. Anschließend wurde KAP Mitte 2014 im Rahmen des Insolvenzverfahrens an den montenegrinischen Geschäftsmann Veselin Pejović, Eigentümer der Firma Uniprom, verkauft. Der Verkauf ist noch nicht rechtskräftig, da noch eine Zahlung von 14 Mio. Euro aussteht. Der Käufer hat angegeben, dass er diese erst zahlen werde, wenn die laufenden Rechtsstreitigkeiten der CEAK gegen die montenegrinische Regierung wegen des Konzessionsentzugs beendet sind. Der ehemalige russische Eigentümer Oleg Deripaska verklagt Montenegro vor verschiedenen nationalen und internationalen Gerichten auf 700 bis 900 Mio. Euro Schadensersatz. Einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof von Zypern wurde bereits stattgegeben. Im Gegensatz dazu sind bisher alle Klagen des russischen Eigentümers vor montenegrinischen Gerichten abgewiesen worden (zuletzt eine Klage über 100 Mio. Euro). KAP befindet sich weiterhin im Konkursverfahren . 18. Welche seit April 2014 neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anschläge auf oppositionelle Medien in Montenegro (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/1216)? Die Bundesregierung hat Erkenntnisse zu einzelnen Straftaten gegenüber Journalistinnen und Journalisten oder deren Eigentum im fraglichen Zeitraum; aufgrund der nicht näher definierten Bezeichnung „oppositionelle Medien“ sind diese hier sämtlich aufgezählt: Im Mai 2015 wurden die Privatfahrzeuge zweier Journalisten der Tageszeitungen Dan und Dnevne Novine beschädigt. Mehrere Fensterscheiben wurden eingeschlagen . Die Täter wurden bis heute nicht ermittelt. Im Juli 2015 wurde das Fenster an der Eingangstür der Redaktion der Tageszeitung Dan zerschlagen. Unmittelbar nach der Tat konnte die Polizei den Täter verhaften . Vor kurzem wurde der Wagen des RTCG-Direktors Rade Vojvodić mutwillig beschädigt. Der Täter wurde bislang nicht ermittelt. Während der Proteste in Podgorica im Oktober 2015 wurde das Gebäude des TV Senders PINK M zweimal von maskierten Personen mit Steinen angegriffen. Beim ersten Mal wurde eine Journalistin des Senders verletzt. Die Täter wurden nicht gefasst. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6732 Die Chefredakteurin von TV Vijesti, Marijana Bojanić, wurde nach den Demonstrationen am 17. und 18. Oktober 2015 zwei Mal bedroht. Der Urheber einer der Drohungen wurde identifiziert. Ein Fotograf der Tageszeitung Informer wurde während der Demonstrationen am 17. und 18. Oktober 2015 von Demonstranten angegriffen und sein Fotoapparat zerstört. Die Täter wurden nicht ermittelt. Während der Proteste vom 17. Oktober 2015 wurden insgesamt acht Fälle aufgezeichnet , bei denen Journalisten verletzt (ohne notwendigerweise das Ziel eines Angriffes zu sein), bedroht oder von der Polizei bei ihrer Arbeit behindert wurden . 19. Wann und wo haben seit April 2014 Ausbilder der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder Angehörige der montenegrinischen Strafverfolgungsbehörden ausgebildet? Für die Maßnahmen der Bundespolizei wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei - und Zolleinsätzen im Ausland, Bundestagsdrucksachen 18/3979, 18/5146 sowie 18/5814 verwiesen. Das Bundeskriminalamt hat seit April 2014 folgende Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) zugunsten der montenegrinischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt: Maßnahme Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende Entsendende Behörde Finanzierung durch Arbeitsbesuch Study-Visit Delegation des montenegrinischen Innenministeriums zum Thema Migration Innenministerium Montenegro Stuttgart, Karlsruhe 03.06.14 05.06.14 BadenWürttem - berg EU - TAIEX Arbeitsbesuch TAIEX - Studienbesuch Zielfahndung Polizeidirektorat Montenegro , Zielfahndungs -einheit Wiesbaden 07.07.14 10.07.14 BKA, Hessisches Landeskriminalamt EU - TAIEX Stipendiat Vorbereitungs- /Basismodul Polizeidirektorat Montenegro , Interpol Podgorcia Deutschland 03.07.15 30.04.16 BKA Haushaltsmittel zur Nachhaltigkeit des EU-Projekts Arbeitsbesuch Planungsworkshop NachInnenministe - rium Montenegro ; Podgorica 28.05.15 29.05.15 BKA Haushaltsmittel zur Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Maßnahme Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende Entsendende Behörde Finanzierung durch haltigkeitsmaßnahmen Twinnining Polizeidirektorat Montenegro Nachhaltigkeit des EU-Projekts Arbeitsbesuch TAIEX Expert Mission on drafting of the analysis on recruitment, continuous training and professional development of police officers Innenministerium Montenegro ; Polizeidirektorat Montenegro Podgorica 12.10.15 14.10.15 BKA EU - TAIEX Arbeitsbesuch Dokumente Praxistraining I (Nachhaltigkeit Twinning) Polizeidirektorat Montenegro ; Grenzpolizei Flughafen Köln 12.10.15 16.10.15 Bundespolizei Haushaltsmittel zur Nachhaltigkeit des EU-Projekts … … … … … … … … Lehrgang Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft und Polizei (Nachhaltigkeit Twinning) Polizeidirektorat Montenegro ; OK Sonderstaatsanwalt - schaft Montenegro Podgorica 21.10.15 23.10.15 LKA und Staatsanwaltschaft BadenWürttem - berg Haushaltsmittel zur Nachhaltigkeit des EU-Projekts Zudem wird aktuell folgende PAH-Maßnahme umgesetzt: Maßnahme Bezeichnung Empfänger Ort Beginn Ende Entsendende Behörde Finanzierung durch Lehrgang Finanzermittlung Polizeidirektorat Montenegro ; Finanzermittlungseinheit Podgorica 02.11.15 06.11.15 LKA Baden -Württemberg Haushaltsmittel zur Nachhaltigkeit des EU-Projekts Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6732 20. Hielten sich seit April 2014 Berater der Bundespolizei, des BKA oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder im Rahmen ihres Dienstes in Montenegro auf? Die Durchführung der Maßnahme der Ausbildungshilfe in Montenegro, die in der Antwort zu Frage 19 aufgeführt sind erfolgte jeweils durch zwei Bundespolizeibeamte . Darüber hinaus ist seit Juli 2013 ein Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter in Serbien mit Nebenakkreditierung für Montenegro entsandt. Das Bundeskriminalamt hat seit April 2014 keinen Berater nach Montenegro entsandt . Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereich und bei welchen Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Montenegro und der Bundesrepublik Deutschland entwickelt? Seit dem Jahr 2005 hat sich das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und Montenegro von 72,9 Mio. Euro auf 99,7 Mio. Euro im Jahr 2014 erhöht. Für das Jahr 2004 liegen keine Daten vor. Montenegro wirbt aktiv um ausländische Investoren, stellt jedoch nur einen kleinen Markt dar, der nur in selektiven Branchen für Investoren von Interesse ist (z. B. Tourismus, Energie, Umweltschutz, Transportinfrastruktur). Gleichwohl wurde die Zusammenarbeit Montenegros mit dem Ostausschuss der deutschen Wirtschaft zur Anwerbung von Investoren in den letzten Jahren intensiviert. 22. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit Montenegro bereitgestellt (nach Jahren aufgeschlüsselt), in welcher Höhe wurden diese Mittel abgerufen, und für welche Projekte wurden diese Mittel ausgegeben? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6732 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bilaterale staatl. EZ mit Montenegro FZ (in Mio. €) TZ (in Mio. €) Zusammen (in Mio. €) davon abgerufen (in Mio. €) 2004 3 3,2 6,2 6,2 2005 3,5 3,7 7,2 7,2 2006 14,5 5,5 20 20 2007 9,5 4,7 14,2 14,2 2008 8 3 11 11 2009 6 4 10 5 2010 2 1 3 2,5 2011 10 0 10 10 2012 9 0 9 9 2013 0 0 0 0 2014 0 0 0 0 65,5 25,1 90,6 85,1 Die Mittel wurden für Projekte zu folgenden Schwerpunkten der Zusammenarbeit ausgegeben: Öffentliche Infrastruktur Deutschland trägt seit 2001 dazu bei, dass die Bevölkerung an der Küste kontinuierlich und effizient mit sauberem Trinkwasser versorgt wird und die Abwassersammlung und -reinigung durch den Bau von Abwassersystemen und Kläranlagen verbessert wird. Dies kommt nicht nur dem Schutz der Umwelt zu Gute, sondern trägt auch dazu bei, noch mehr Urlauber in die Region zu locken und die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln. Energieversorgung Durch die Rehabilitierung der inländischen Wasserkraftwerke soll der Anteil von teurem Strom aus nicht-erneuerbarer Energie, der von den Nachbarländern eingekauft werden muss, möglichst gering bleiben. Deutschland fördert durch langfristige und günstige Kredite an den staatlichen Stromerzeuger die Nutzung des bestehenden landeseigenen Wasserkraftpotenzials. Damit wird ein nachhaltiger Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum Montenegros sowie zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Durch die Unterstützung in vielen Bereichen der Tourismusförderung hat sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Montenegro einen Namen gemacht. Um Einkommensmöglichkeiten in den strukturschwachen Regionen zu schaffen, konzentrierten sich die in 2013 ausgelaufenen Aktivitäten auf die Entwicklung Hinterland-spezifischer Angebote. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6732 23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisherigen Entwicklungszusammenarbeit mit Montenegro? Die im Jahre 1999 aufgenommene deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) war Pionier in Montenegro und hat dort unmittelbar nach dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens sichtbare und wichtige Infrastrukturprojekte erfolgreich umgesetzt . Die deutsche EZ mit ihren Durchführungsorganisationen KfW Entwicklungsbank und Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) war der wichtigste Partner in den Sektoren Energie, Wasser und Abwasser, Tourismus und auch bei der Privatisierung des Bankensektors. Seit Beginn der Zusammenarbeit hat sich das Land als verlässlicher und engagierter Partner erwiesen, auch dank der eindeutig proeuropäischen Ausrichtung von Politik und Wirtschaft. Die jahrzehntelange EZ- Kooperation hat die Stabilität des Landes und der Region gefördert und als Basis für die erfolgreiche EUAnnäherung Montenegros gewirkt. Auf Grund fortgeschrittener Entwicklung und klarer EU-Perspektive des Landes befindet sich die bilaterale Zusammenarbeit seit den letzten Regierungsverhandlungen 2010 im Auslaufen. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Tränengas auf einer regierungskritischen Demonstration am Wochenende des 17./18. Oktober 2015 in Podgorica (AFP, 19. Oktober 2015)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden seit dem 27. September 2015 in Podgorica von dem Oppositionsbündnis Demokratische Front (DF) organisierte Protestaktionen gegen die montenegrinische Regierung statt. Unter anderem blockierten vor dem Parlament auf einer Durchfahrtstraße aufgebaute Zelte drei Wochen lang den Verkehr. Auf Antrag der Gemeinde Podgorica forderte die Polizei am 16. Oktober 2015, eine Woche nach Ablauf der entsprechenden Genehmigung , die Demonstranten auf, das Lager zu räumen. Nachdem dieser Forderung nicht gefolgt wurde, räumte die Polizei in den frühen Morgenstunden des 17. Oktober 2015 das Lager. Aufgrund des zum Teil gewaltsamen Widerstands der Demonstranten setzte die Polizei Tränengas ein. Bei einer nicht genehmigten Protestaktion von rund zweihundertfünfzig Demonstranten gegen die Räumung kam es am Abend vor dem Parlament erneut zu beidseitiger Gewaltanwendung. Am Abend des 18. Oktober 2015 versammelten sich auf Aufforderung der DF ohne Genehmigung mehrere tausend Personen im Stadtzentrum. Einige vermummte Demonstranten warfen Flaschen und Steine. Die Polizei setzte Tränengas ein. Nach etwa anderthalb Stunden wurde der Protest beendet. Auf einer von der DF organisierten Demonstration am 24. Oktober 2015 kam es erneut zu Gewalt. Nachdem die von einem DF-Abgeordneten gesetzte Frist von zehn Minuten zur Öffnung des Parlamentsgebäudes verstrichen war, griffen Demonstranten den Polizeikordon vor dem Parlament mit Wurfgeschossen an, darunter Feuerwerkskörper und mindestens ein Molotowcocktail. Die Polizei setzte daraufhin Tränengas ein. Nach Einschätzung des unabhängigen Rates zur Bürgerkontrolle der Arbeit der Polizei ist es bei den Protesten vom 17. und 18. Oktober 2015 nicht zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt gekommen. Am 24. Oktober 2015 wurden hingegen einzelne Fälle unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei registriert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333