Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6737 18. Wahlperiode 18.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6534 – Neue Kompetenzen von EU-Agenturen hinsichtlich sogenannter ausländischer Kämpfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei Europol wird ein „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) eingerichtet, dem mehrere, bereits existierende Abteilungen bei Europol untergeordnet werden. Über die Europol-Kontaktstelle zu „ausländischen Kämpfern“ werden US-Behörden ebenfalls Teil des ECTC. Zu den Analysewerkzeugen des ECTC gehören die Auswertung von Finanzdaten im Rahmen des EU-US-Programms zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP) und das Netzwerk der zentralen Meldestellen zu verdächtigen Finanztransaktionen (FIU) Auch die neue EU-Meldestelle zum Aufspüren und Entfernen bestimmter Internetinhalte (EU IRU) soll dem Zentrum untergeordnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6223). Die neuen Europol-Kompetenzen sind aus Sicht der Fragesteller nur schwerlich zu kontrollieren. Die Bundesregierung hat beispielsweise nach eigenem Bekunden keine Kenntnis von den millionenschweren digitalen Analysewerkzeugen bei Europol (Bundestagsdrucksache 18/4035). Trotzdem gehört das Bundeskriminalamt (BKA) zu den Power-Usern bei Datenlieferungen und Datenabfragen. Möglicherweise umgeht das Bundesministerium des Innern (BMI) auf diese Weise die deutschen Bestimmungen des Datenschutzes, denn die gleichzeitige Suche in mehreren Datenfeldern ist vom Bundesverfassungsgericht an hohe Auflagen geknüpft. EU-Parlamentarier verfügen über eine nur dürftige parlamentarische Kontrollfunktion. Antworten auf Schriftliche Fragen an die Europäische Kommission überschreiten die ohnehin lange Frist von drei Monaten oft bei Weitem. So bleibt immer noch unklar, welche Analysewerkzeuge Europol nutzt und welche Forschungsprojekte „zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda im Internet“ Europol betreibt. Mit dem Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung wäre Europol aus Sicht der Fragesteller auf dem Weg zur Superbehörde. Das BMI muss sich deshalb in den gegenwärtigen Diskussionen zur Neufassung der Europol-Verordnung für mehr parlamentarische Kontrolle einsetzen. Richtig wäre, bis zur neuen EuropolRechtsetzung ein Moratorium zu beschließen und bis dahin keine neuen Kompetenzen an die Agentur zu übertragen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6737 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über eine nähere Kenntnis der geplanten internen Organisationsstruktur des ECTC? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 18/6223 vom 1. Oktober 2015 wird verwiesen. 2. Aus welchen Erwägungen hat sich die Haltung der Bundesregierung in der Diskussion um die Frage geändert, ob Europol zu einem „Counter-Terrorism Centre“ ausgebaut bzw. ein solches Zentrum bei Europol angesiedelt werden könnte, wozu das Bundesinnenministerium noch im Februar 2015 erklärte „Die Bundesregierung lehnt dies ab“ (Bundestagsdrucksache 18/4035), und wozu es nunmehr heißt, aus Sicht der Bundesregierung könne „die geplante Zusammenführung der bislang in verschiedenen Bereichen angesiedelten Stellen und Programme in einem Geschäftsbereich unter einheitlicher Leitung die interne Abstimmung und Kommunikation bei Europol erleichtern“ (Bundestagsdrucksache 18/6223)? Die Haltung der Bundesregierung hat sich geändert, weil ihren inhaltlichen Punkten entsprochen worden ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/5048 vom 3. Juni 2015 verwiesen. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise bzw. in welchen Zusammenarbeitsformen die EU-Grenzagentur FRONTEX in die Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ eingebunden ist? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die EU-Agentur FRONTEX in die Erstellung von Risikoanalyse-Produkten der EU eingebunden. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor. 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern FRONTEX die operative Anwendung der „gemeinsamen Risikoindikatoren “ und die damit verbundene koordinierte Durchführung „systematischerer Kontrollen“ durch die Mitgliedstaaten unterstützen könnte? Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen obliegt den Schengenstaaten in eigener Souveränität. Unabhängig davon vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die EU-Agentur FRONTEX im Rahmen von gemeinsamen Fortbildungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamte der Mitgliedstaaten im Sinne der Fragestellung beitragen könnte. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 5. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern FRONTEX die „gemeinsamen Risikoindikatoren“ selbst in operative Leitlinien umsetzen sollte? Die Europäische Kommission hat die risikobasierte systematische Fahndungsabfrage von EU-Bürgern im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle an den Außengrenzen mit dem Ziel der Feststellung von Personen, die aus Konfliktgebieten, in denen sie gekämpft oder terroristische Organisationen unterstützt haben, in die EU zurückkehren (Foreign Terrorist Fighters), kürzlich in den „Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)“ aufgenommen. Danach soll die Risikobewertung unter Verwendung gemeinsamer Risikoindikatoren erfolgen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6737 6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern FRONTEX zur Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ auch die Praxis der Befragungen von Geflüchteten mit „Debriefern“ verändern sollte? Die im Rahmen FRONTEX-koordinierter Operationen eingesetzten Beamten werden aus dem gemeinsamen „European Border Guard Team Pool“ (EBGT) gestellt . „Debriefing expert“ ist eines von 13 Tätigkeitsprofilen. Die Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen, die für die Bekämpfung der illegalen Migration relevant sind, gehören zu den Aufgaben der "Debriefing Experts". Eine Änderung dieses Tätigkeitsprofils erfordert eine Entscheidung des FRONTEX-Verwaltungsrates . Zu einer möglichen Änderung des Tätigkeitsprofils liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Inwiefern hat das Bundesinnenministerium seine eigenen, zu FRONTEX entsandten „Debriefer“ hierzu instruiert? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und ggf. wann der Austausch personenbezogener Daten zwischen FRONTEX und Europol technisch und organisatorisch umgesetzt werden soll und wann etwaige Testbetriebe geplant sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Europäische Datenschutzbeauftragte dem Abkommen zur Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und Europol zugestimmt , welches zum Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den beiden Agenturen berechtigt. Der Stand der technischen Vorbereitungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang Europol zur Terrorismusbekämpfung auch solche Daten von FRONTEX verarbeitet, die von der Grenzagentur im Rahmen von Erstbefragungen Geflüchteter erlangt wurden? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang Europol auch Dienste der Satellitenaufklärung bei FRONTEX anfragt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Über wie viele Angehörige verfügt das Europol-Lagenzentrum JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und aus welchen Mitgliedstaaten kommen diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht die JOT MARE derzeit aus fünf Beschäftigten von Europol sowie acht entsandten nationalen Experten, je einem Experten aus Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande und zwei Experten aus Großbritannien. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6737 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Auf welche Weise arbeitet das JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung operativ mit FRONTEX zusammen? Nach Kenntnis der Bundesregierung stellt FRONTEX Europol grenzpolizeiliche Lageerkenntnisse zur Verfügung. Darüber hinaus wurde Europol eingeladen, sich an FRONTEX-koordinierten Aktivitäten zu beteiligen. Im Kontext des europäischen Hotspot-Ansatzes arbeiten das JOT MARE und FRONTEX in der „European Regional Task Force (EURTF)“ zusammen. 13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das geplante EU-System „Intelligente Grenzen“ („Smart Borders“) auf Staatsangehörige der EU ausgeweitet werden sollte oder könnte? Die Bundesregierung hat noch keine abgestimmte Position zu dieser Frage. 14. Was ist der Bundesregierung über die weitere Behandlung eines entsprechenden Vorschlags der französischen Delegation bekannt, der mit einem „unvorgesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus “ begründet wird (www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-councilsmart -borders-FR-12272-15.pdf)? Frankreich hat den Vorschlag in die Ratsarbeitsgruppe Grenzen eingebracht. Nach Kenntnis der Bundesregierung will die Kommission den Vorschlag Frankreichs nicht in die Verordnungsentwürfe zu einem Ein-/Ausreisesystem (EES) / Registrierungsprogramms für vertrauenswürdige Vielreisende (RTP) einfließen lassen. Frankreich kündigte an, den Vorschlag weiter zu verfolgen. 15. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren 2014 oder 2015 Treffen der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN zu „ausländischen Kämpfern“ gab oder gibt, wo diese ggf. stattfanden, wer diese vorbereitete, und wer daran teilnahm? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Police Working Group on Terrorism“ eine polizeiliche Zusammenarbeit hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ vorgenommen? Es findet ein Informationsaustausch im Rahmen der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr in allen Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK), einschließlich der Thematik „ausländischer Kämpfer“, statt. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden anlassbezogen staatsschutzrelevante Erkenntnisse ausgetauscht. 17. Welche Treffen der „Counter-DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden, und wo wurden diese ausgerichtet (Bundestagsdrucksache 18/5599)? Bisher fanden zwei Treffen der „Counter-DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ statt: am 7. April 2015 in Istanbul und am 9. Juni 2015 in Den Haag. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6737 18. Welche Beiträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der internationalen Polizeiorganisation Interpol sowie den EU-Agenturen Europol und FRONTEX gehalten? Interpol erläuterte die Nutzbarkeit der bei Interpol vorhandenen Informationen für die bessere Bearbeitung des Phänomens der „Foreign Terrorist Fighters“. Europol und FRONTEX gingen auf ihre mit ihren Aufgaben und der aktuellen Situation verbundenen Herausforderungen ein. 19. An welchen „Operational Meetings“ zu „ausländischen Kämpfern“ nahm das BKA im Jahr 2015 teil? Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2015 an keinen „Operational Meetings“, die dem Austausch von Personendaten oder der Abstimmung von operativen Maßnahmen dienen, teilgenommen. 20. Was ist der Bundesregierung inzwischen über in EU-Ratsarbeitsgruppen oder andernorts vorgetragene Behauptungen, Erkenntnisse oder Belege für die u. a. von Italien vorgebrachte Behauptung bekannt, wonach der „Islamische Staat“ in Abfahrten von Flüchtlingsbooten involviert sei oder hiervon profitiere (Corriere della Sera vom 24. Januar 2015)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Landstriche in Libyen und auch Küstenstreifen von Gruppen beherrscht und faktisch kontrolliert werden, die sich selbst zum sogenannten Islamischen Staat bekennen. Diese Küstenstreifen überschneiden sich jedoch kaum mit den gängigen Ablegeorten von Flüchtlingsbooten. Dessen ungeachtet ist nicht auszuschließen, dass der sogenannte Islamische Staat von den Migrantenströmen finanziell profitieren könnte. Dies ist derzeit jedoch nicht verifizierbar. 21. An welchen in diesem Jahr fertiggestellten Berichten zu terroristischen Gefahren im Internet haben sich Bundesbehörden bei Europol beteiligt, was war deren Inhalt, und wer nahm daran teil? Im Rahmen der diesjährigen „European Police Chiefs Convention“ (EPCC) wirkte das Bundeskriminalamt an der Erstellung des Berichts „Policing the terrorist threat online“ mit. In diesem Bericht wurden Aspekte der Nutzung des Internets für terroristische Aktivitäten beschrieben und auf Reaktionsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden sowie Möglichkeiten zur Reduzierung terroristischer Internetinhalte eingegangen. 22. Auf welche Weise adressierten diese Maßnahmen auch Anonymisierungstechniken oder Verschlüsselungen? Anonymisierungstechniken und Verschlüsselungen waren nicht Gegenstand des Berichts. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6737 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Häufigkeit bzw. Regelmäßigkeit sich europäische Polizeichefs weiterhin im Rahmen von Europol treffen, obschon die „European Police Chiefs Task Force“ (EPCTF) nach Information der Fragesteller im Jahr 2010 aufgelöst worden war und deren Verantwortungsbereich nunmehr dem „Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) übertragen wurde? Die europäischen Polizeichefs treffen sich jährlich im Rahmen der EPCC bei Europol . a) Wann haben sich die europäischen Polizeichefs nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt im Format der EPCTF getroffen? Das letzte Treffen im Format der „European Police Chiefs Task Force” (EPCTF) fand am 23./24. November 2009 statt. b) Welche Themen wurden bei dem Treffen behandelt, und welche Verabredungen wurden getroffen? Die EPCTF befasste sich bei ihrem letzten Treffen vom 23./24. November 2009 mit folgenden Themen: Auswirkung der Finanzkrise auf die Kriminalitätslage und Sicherheit in der EU Monitoring und Optimierung der Comprehensive Operational Strategic Planning for the police (COSPOL)-Projekte Vorstellung des Berichts “Organised Crime Threat Assessment (OCTA) West Afrika” Verbesserung der Zusammenarbeit der Verbindungsbeamten in Drittstaaten Sachstand und Rolle der „European Firearms Experts“ Bewältigung großer digitaler Datenmengen in Ermittlungsverfahren Sachstand der “Mobile Identification Interoperability Group” (MOBIDIG) Zusammenarbeit mit Russland bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Sachstand zur Umsetzung der Prüm-Beschlüsse Evaluierungsbericht zum „Maritime Analysis and Operations Centre (Narcotics )“ Sachstand und zukünftige Nutzung des „Europol Information System“ Der Bundesregierung sind keine getroffenen Verabredungen bekannt. 24. Auf welche Weise ist die Bundesregierung im Verwaltungsrat von Europol vertreten? Gemäß § 7 des Europol-Gesetzes benennt das Bundesministerium des Innern ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates gemäß Artikel 37 Absatz 1 des Beschlusses 2009/371/JI. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6737 25. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die parlamentarische Aufsicht Europols durch die Teilnahme von Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder nationaler Parlamente an Sitzungen des Verwaltungsrates verbessert werden könnte? Das Europäische Parlament übt unter Beteiligung der nationalen Parlamente gemäß Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 12 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eine politische Kontrolle über Europol aus. Die Bundesregierung prüft derzeit die mit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Teilnahme von Abgeordneten des Europäischen Parlamentes oder nationaler Parlamente an Sitzungen des Verwaltungsrates verbundenen rechtlichen Fragen. 26. Welche fünf Empfehlungen des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung hat die Bundesregierung, wie von diesem gefordert, priorisiert (Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu vom 30. September 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6403), und welche Beweggründe kann sie hierfür jeweils mitteilen? Der Bitte der Ratspräsidentschaft folgend hat die Bundesregierung folgende vier Empfehlungen des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung priorisiert (in der Reihenfolge ihrer Nennung in Ratsdokument 12139/15 + COR 1, ohne Gewichtung ): Nummer 5, 6, 8 und 14. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/6403 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333