Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6749 18. Wahlperiode 19.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6499 – Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris (30. November bis 9. Dezember 2015) rückt die Frage der internationalen Klimafinanzierung wieder ins öffentliche Interesse. Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung . Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen. Ab dem Jahr 2020 soll die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar im Jahr erreichen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der UN-Weltklimakonferenz in Paris zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen. Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben. Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren , die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, einen klimafreundlichen Wachstumspfad zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist. Aktuell befindet sich der GCF im Aufbau. Beim 9. und 10. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 24. bis 26. März 2015 und vom 6. bis 9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, dem offiziellen Sitz des Fonds, wurden erste Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Institutionen akkreditiert, die Projekte und Programme durchführen können. Beim anstehenden 11. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 2. bis 5. November 2015 in Livingstone/Zambia sollen die ersten Projekte bewilligt werden. Erste Kritik von Beobachtern und von Staatenvertretern des Fonds an der Arbeitsweise des GCF wird unter anderem an den Modalitäten bei der Förderprojektbewilligung durch das GCF-Direktorium und der Transparenz geübt sowie an der Expertenbenennung von Beratungsgremien, der Auswahl von privaten Partnern und Durchführungsorganisationen, an der Möglichkeit zur Finanzierung von Kohle- und Atomkraftprojekten, dem nicht ausreichenden Mittelvolumen für eine globale Energiewende, der Anrechnungsmöglichkeit von internationaler Klimafinanzierung auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit bzw. Armutsbekämpfung und der mangelhaften Evaluierung von Projekten (www.deutscheklimafinanzierung.de/). In einer Serie von insgesamt drei Kleinen Anfragen befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung zum Grünen Klimafonds. In zwei Anfragen wird die Arbeitsweise sowie die Finanzierung und die Projekte des Grünen Klimafonds behandelt. In einer früheren Kleinen Anfrage wurde nach der Deutschen Bank AG als erstem privaten Partner des Grünen Klimafonds gefragt (Bundestagsdrucksache 18/6436). 1. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung , die Deutschland für den GCF bisher bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)? Folgende öffentliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung hat Deutschland für den Grünen Klimafonds (GKF) bisher bereitgestellt: Haushaltsjahr Betrag in € Haushaltstitel Zweck 2012 216.427 6092 687011 Unterstützung GKF Interimssekretariat 2013 17.293.366 6092 687011 2302 896092 Trust Fund GKF, Verwaltungsbudget GKF-Sekretariat, Durchführung Readiness Workshops, Ausrichtung 3. GKF-Boardsitzung in Berlin 2014 1.202.903 1602 896053 2310 687014 Trust Fund GKF, Ausrichtung GCF-Pledging-Konferenz in Berlin Summe: 18.712.516 Im Jahr 2014 hat Deutschland einen Beitrag von 750 Mio. € an den GKF für die Erstauffüllung zugesagt. Die Zahlungen erfolgen aus dem Haushaltstitel Kapitel 2303 Titel 896 09 (Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten 1 Kap. 6092 Tit. 68701: Sondervermögen Energie- und Klimafonds „Internationaler Klima- und Umweltschutz“ 2 Kap. 2302 Tit. 89609: Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz 3 Kap. 1602 Tit. 89605: Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland 4 Kap. 2310 Tit. 68701: Internationaler Klima- und Umweltschutz Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6749 Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz). Die erste Auszahlung von 18,12 Mio. Euro wurde im August 2015 geleistet. 2. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung , die Deutschland künftig für den GCF bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und prozentual auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2016 sind 70,76 Mio. Euro vorgesehen. Die weiteren Mittel sollen wie folgt abfließen: Haushaltsjahr Abflussschlüssel in % (750 Mio. € = 100%) 2017 12,52 2018 18,67 2019 18,67 2020 16 2021 13,33 2022 5,33 2023 3,63 Die entsprechenden Ausgabeermächtigungen sind im geltenden Finanzplan bis 2019 berücksichtigt. 3. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung , die Deutschland jenseits des GCF bereits bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)? Die beigefügte Anlage 1 gibt einen Überblick über die Klimaleistung nach Haushaltstiteln für die Jahre 2010 bis 2014. Den Zahlen liegt eine von der Rechnungslegung des Bundes (Kameralistik) abweichende Methodik zugrunde (siehe Antwort zu Frage 16). Die offizielle Berichterstattung über die deutsche Klimafinanzierung an die Klimarahmenkonvention für die Jahre 2011 und 2012 sowie an die Europäische Kommission für die Jahre 2013 und 2014 bildet die genaue Mittelverwendung bis auf Projektebene ab. Die Berichterstattungen sind auf den folgenden Websites einsehbar: Berichterstattung 2014 http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance /envvi458q/ Berichterstattung 2013 http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance /envvi43jg/ Berichterstattung 2011 und 2012: http://unfccc.int/files/national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_bien nial_reports/application/pdf/deu_2014_v3.0_formatted.pdf (siehe dort Tabellen 7, 7a, 7b) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die offizielle Berichterstattung über die deutsche Klimafinanzierung an die Klimarahmenkonvention für die Jahre 2013 und 2014 wird Anfang 2016 auf der UNFCCC Website ablesbar sein. Sie ist identisch mit der Berichterstattung an die Europäische Kommission. 4. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung , die Deutschland bisher für andere Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)? Vgl. Antwort zu Frage 3: In den verlinkten Dokumenten finden sich jeweils auf Tabellenblatt 7a detaillierte Angaben zu den öffentlichen Mitteln, die Deutschland 2011 bis 2014 als Beitrag zur Klimafinanzierung an internationale Finanzierungsinstitutionen und Fonds ausgezahlt hat. Im Jahr 2014 wird dabei erstmals auch der klimarelevante Anteil der deutschen Einzahlungen bei Weltbank (IDA), Afrikanischem Entwicklungsfonds (AfDF) und Asiatischem Entwicklungsfonds (AsDF) erfasst (auf Grundlage einer auf OECD-Ebene vereinbarten Erfassungsmethodik ). 5. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung , die Deutschland künftig für andere Finanzierungsinstitutionen bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und prozentual auflisten)? Hierzu kann die Bundesregierung noch keine Aussage treffen. 6. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel, die Deutschland seit dem Jahr 2009 insgesamt für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt hat (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und realisierten Projekten auflisten)? Im Zeitraum 2009 bis 2014 hat Deutschland aus Haushaltsmitteln insgesamt 10,014 Mrd. Euro für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt. Zusätzlich wurden 2013 und 2014 von KfW und DEG Mittel in Höhe von 4,265 Mrd. Euro für internationale die Klimafinanzierung bereitgestellt. Zu Details vgl. Antwort zu Frage 3. 7. Wie hoch ist der kreditgebundene, von den Empfängern zurückzuzahlende Anteil der bisher von Deutschland beim GCF angemeldeten Mittel der internationalen Klimafinanzierung (bitte nach den Kategorien absolut, Art der Finanzierung , prozentual zu den gesamten deutschen GCF-Mitteln auflisten)? Die von Deutschland dem GKF zugesagten bzw. bereits ausgezahlten Mittel sind Zuschussmittel. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6749 8. Werden die in den Fragen 1 bis 7 bereitgestellten öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung auf die ODA-Quote der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet? Wenn ja, warum, und wie hoch ist der Gesamtanteil der internationalen Klimafinanzierung an der deutschen ODA-Quote (bitte mit Angabe des Jahres und differenziert nach Finanzierungsinstitution)? Die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung sind nahezu vollumfänglich Bestandteil der deutschen ODA (vgl. Klimaberichterstattung 2014; Tabellenblatt 7 – dort wird erstmals explizit der ODA-Anteil an der Klimafinanzierung ausgewiesen). Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sind nicht trennbare Elemente nachhaltiger Entwicklung. In der ODA Berichterstattung 2014 betrug der klimarelevante Gesamtanteil an der deutschen ODA-Leistung 48 Prozent. 9. Wie lautet das Votum des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. September 2015 für die 2554. Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), TOP 66, zur Positionierung der Europäischen Union in Bezug auf die Klimakonferenz in Paris/Frankreich bezüglich „dynamischer Steigerungen “ bei der internationalen Klimafinanzierung, und wie bewertet die Bundesregierung das Votum? Sowohl die Bundesregierung als auch die EU lehnen im neuen Klimaabkommen rechtsverbindliche, für einzelne Länder konkretisierte, quantifizierbare Zahlungsverpflichtungen ab. 10. Ist die Position des BMF aus Frage 9 eine Minder- oder Mehrheitsmeinung in der Bundesregierung, und welche Überlegungen bestehen zur gesetzlich verbindlichen Verankerung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung sowohl auf nationaler wie nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele UN-Mitgliedstaaten im Prinzip berechtigt sind, Mittel des GCF zu beantragen? Wenn ja, welche sind das (nach Ländergruppen), und wenn nein, warum nicht? Der Satzung des Grünen Klimafonds zufolge sind alle Entwicklungsländer unter der Klimarahmenkonvention berechtigt, Mittel des GKF zu beantragen. Es handelt sich dabei um alle Länder, die nicht in Annex-I der Klimarahmenkonvention aufgeführt sind. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die von den Entwicklungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen Klimazielen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge für Adaption und Anpassung sind (bitte tabellarische Auflistung mit Angabe der Länder, Adaption, Anpassung und der Gesamtsumme), und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegt derzeit keine belastbare Einschätzung der von den Entwicklungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen Beiträgen zum künftigen Klimaabkommen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge für Anpassung vor. Angaben zu Finanzierungsbeträgen für Anpassung sind nicht Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in allen INDCs enthalten, und in den wenigsten sind benötigte Finanzierungsbeträge bereichsspezifisch ausgewiesen. Ausgewiesene Finanzierungsbedarfe sind nicht vergleichbar, da die Informationen zur verwendeten Methodik lückenhaft sind. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die nationalen Klimaziele (INDC) der Industriestaaten eine Verpflichtung zur Klimafinanzierung über den GCF oder andere Fonds enthalten, und wenn ja, wie sieht diese Verpflichtung aus? Sofern es keine Verpflichtung gibt, warum nicht, und was ist die Position der Bundesregierung dazu? Nach den Beschlüssen, die die Vertragsstaatenkonferenz 2013 in Warschau (COP19) und 2014 in Lima (COP 20) gefällt hat, sind die Vertragsstaaten aufgefordert , in ihren nationalen Beiträgen zum künftigen Klimaabkommen (INDCs) ihre Minderungsziele spezifisch darzulegen. Darüber hinaus sind sie eingeladen, zu Anpassung zu berichten. Es besteht kein Auftrag an die Vertragsstaaten, Informationen zu Klimafinanzierung vorzulegen. Dies betrifft auch Aussagen über Beiträge zu spezifischen Fonds, wie dem GKF oder anderen internationalen Fonds. Industriestaaten und einige Entwicklungsländer haben sich 2014 mit Beiträgen von insgesamt 10,2 Mrd. USD an der Erstauffüllung des GKF beteiligt. Die Bundesregierung hat einen Beitrag von 750 Mio. Euro geleistet. Wie durch das Direktorium des GKF beschlossen, wird ein Prozess zur Wiederauffüllung des GKF begonnen, sobald 60 Prozent der im Rahmen der Erstauffüllung einbezahlten oder hinterlegten Mittel für konkrete Projekte und Programme festgelegt sind. Dies steht außerhalb des INDC-Prozesses. 14. Stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung überein, dass die für den Klimaschutz in den Entwicklungsländern benötigten Finanzierungmittel mit 100 Mrd. US-Dollar im Jahr ab dem Jahr 2020 nicht ausreichen (www. klima-retter.info/politik/nachricht/19411-klimarechnung-liegt-schon-bei- 300-milliarden)? Wenn nein, wie hoch schätzt sie den künftigen Finanzierungsbedarf? Um die globale Transformation hin zu einer kohlenstoffarmen und klimaresilienten Gesellschaft innerhalb der 2°C-Obergrenze zu ermöglichen, ist es notwendig, die globalen Investitionen – öffentliche wie private – an den klimapolitischen Erfordernissen auszurichten. Dies erfordert es, Investitionen in Billionenhöhe für den Klimaschutz zu mobilisieren. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Staaten daran arbeiten, auf nationaler und internationaler Ebene rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine globale Transformation im Sinne einer klimaverträglichen Entwicklung der Gesellschaften im Einklang mit der 2°C-Obergrenze befördern. Die von Industrieländern im Kontext der Klimarahmenkonvention geleistete Unterstützung stellt dabei ein wichtiges Element dar. In diesem Sinne sind auch Aktivitäten von öffentlichen Akteuren in den Empfängerländern selbst und insbesondere auch von privaten Akteuren in allen Ländern und auf allen Ebenen erforderlich. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6749 15. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen zur Entwicklung einer Methodik, um Doppelzählungen von in den GCF eingezahlter Mittel zu verhindern, etwa wenn Geber miteinander oder mit den multilateralen Entwicklungsbanken in Projekten kooperieren? Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, Doppelzählungen zu vermeiden. 16. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen bezüglich der konkreten Definition der Klimafinanzierung ? Welche Definition legt die Bundesregierung zugrunde, um die Klimafinanzierung in Abgrenzung zu anderen Finanzierungen, wie etwa der Entwicklungszusammenarbeit , zur Armutsbekämpfung oder zum Schutz der Biodiversität , zu bestimmen und abzugrenzen? Deutschland legt Wert darauf, seine Klimafinanzierung transparent und umfassend zu erfassen und zu kommunizieren. Im Verhandlungskontext unterstützt Deutschland die Bemühungen, ein transparentes und vergleichbares Berichtssystem für Klimafinanzierung zu schaffen. So unterstützt Deutschland auch die bisherigen Verhandlungsergebnisse zu MRV (Measuring, Reporting, Verification), wie z.B. die einheitlichen Berichtstabellen zur Klimafinanzierung, die Deutschland anwendet. Die Methodik zur Erfassung der deutschen Klimafinanzierung wurde so weiterentwickelt , dass eine systematische und transparente Berichterstattung der gesamten öffentlichen Klimafinanzierung erfolgen kann, inkl. mobilisierter öffentlicher Klimafinanzierung (siehe auch Antwort zu Frage 17). Für die eigene transparente Erfassung der Klimafinanzierung nutzt Deutschland die sogenannten Klimakennungen (Rio-Marker) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und unterscheidet in der Darstellung die Bereiche Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an den Klimawandel sowie Wald- und Biodiversitätsschutz inkl. REDD+. Für alle klimarelevanten Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit berichtet Deutschland die Finanzmittel, die im jeweiligen Jahr neu zugesagt wurden. Multilaterale Beiträge sowie Beiträge aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Klimafinanzierung werden als Auszahlungen berichtet. Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine klare und stringente Definition von Klimafinanzierung ein. So hat sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten u.a. dafür eingesetzt, dass der von der französisch-peruanischen Präsidentschaft beauftragte OECD/CPI Bericht zum Stand der Umsetzung der 100 Mrd. USD Klimafinanzierungszusage keine Finanzierung effizienter Kohlekraftwerke enthält (www.oecd.org/environment/cc/Cli mate-Finance-in-2013-14-and-the-USD-billion-goal.pdf). Die Definition, auf die sich 19 Geber, darunter Deutschland, im Rahmen des Climate Finance Ministerial am 5-6. September geeinigt haben, ist in der gemeinsamen Erklärung nachzulesen (www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/atta chments/40866.pdf; www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments /41225.pdf). Beiträge zum GKF werden seitens der Geberländer zu 100 Prozent als Klimafinanzierung angerechnet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wird im Falle von öffentlichen Kreditvergaben Deutschlands an Länder des Globalen Südens nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kreditvolumen auf die Summe angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF? 2009 haben sich Industrieländer zu dem Ziel verpflichtet, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mrd. USD aus einer Vielzahl an Quellen, darunter öffentliche und private Quellen, für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern zu mobilisieren . Die Bundesregierung hat das Ziel, zu ihrem Beitrag zu dieser Verpflichtung transparent zu berichten. Es besteht innerhalb der Bundesregierung Einvernehmen , dass die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel zur Erfüllung ihrer Klimaschutzzusagen ausreichen. Die Bundesregierung unterscheidet in ihrer Berichterstattung zwei Unterkategorien der öffentlichen Klimafinanzierung: a) „Öffentliche Finanzierung aus Haushaltsmitteln und ODA Schenkungselement “: In dieser Kategorie wird die Klimafinanzierung erfasst, die aus Mitteln des öffentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt wird. In der Berichterstattung für das Jahr 2014 werden dabei erstmals die einzelnen Geberländern zurechenbaren Anteile an den konzessionären Fonds der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) anhand der vom OECD „Joint ENVIRONET and WP-STAT Task Team to Improve Rio Markers, Environment and Development Finance Statistics“ (JTT) erarbeiteten Methodik erfasst. Gemäß der Reform der Official Development Assistance (ODA) werden die Schenkungselemente von Entwicklungskrediten erfasst, sobald die dafür erforderlichen Daten verfügbar sind. b) ‚Mobilisierte öffentliche Finanzierung‘: Diese Kategorie umfasst den Nominalwert der klimarelevanten Kreditfinanzierungen der KfW Entwicklungsbank und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG). Die Kategorie umfasst auch die zurechenbaren nicht konzessionären Ausleihungen der multilateralen Finanzinstitutionen, sobald die erforderlichen Daten vorliegen. Dabei gilt nur als „mobilisierte öffentliche Finanzierung “, was nicht bereits unter a) erfasst wird, um Doppelzählungen zu vermeiden . Es ist Konsens unter Gebern, dass sowohl a) als auch b) zur öffentlichen Klimafinanzierung zählen. Die Bundesregierung berichtet nicht nur zur Gesamtsumme der öffentlichen Klimafinanzierung, sondern weist die Finanzierung der beiden Unterkategorien transparent separat aus: http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/ art16_finance/. Die Bundesregierung konnte zudem erwirken, dass auch andere Geber zusätzliche Informationen zu Haushaltsmitteln bzw. Schenkungselementen in Zukunft bereitstellen wollen: www.news.admin.ch /NSBSubscriber/mes sage/attachments/41225.pdf. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6749 18. Wird im Falle von privaten Kreditvergaben deutscher Herkunft an Länder des Globalen Südens der jeweilige Kredit auf jene Mittel angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird? Wenn ja, wird nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kreditvolumen auf die Summe angerechnet? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF? Private Finanzierung im Sinne der 100 Mrd. US Dollar Klimafinanzierung zählt nur, wenn diese durch Industrieländer mobilisiert wurde. Auf eine grundlegende Methode haben sich 19 Geberländer am 5.-6. September 2015 geeinigt (www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/40866.pdf; www. news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/41225.pdf). Dabei enthält eine solche private Finanzierung üblicherweise keine Zinsverbilligung. 19. Gelten Vorhaben des Clean Development Mechanismus (CDM) und anderer so genannter flexibler Instrumente des UN-Klimaprozesses als Beitrag, den Deutschland oder andere Industriestaaten anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen werden, und wenn ja, in welchem Umfang (gesamte ermöglichte Investitionssumme oder nur Beitrag des Industriestaates)? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF? Zu diesem Punkt gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen. 20. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen bezüglich der bisher geltenden Praxis zur Anrechenbarkeit von Projekten für Effizienzmaßnahmen von Kohlekraftwerken oder ihrer Ertüchtigung auf die internationale Klimafinanzierung, und für welche Bewertungskriterien („assessment scale“) setzt sie sich ein? Wurden die Bewertungskriterien bereits festgelegt? Wenn ja, welche sind die bisher gültigen, und wann sollen neue Bewertungskriterien beschlossen werden? Die Bundesregierung vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Position , dass Projekte zur Steigerung der Effizienz von Kohlekraftwerken nicht als internationale Klimafinanzierung angerechnet werden sollen. In der aktuellen Berichterstattung der Bundesregierung zur internationalen Klimafinanzierung sind keine kohlebezogenen Projekte enthalten. Die Investitionskriterien des GKF inkl. der Bewertungskriterien sind im Investitionsrahmenwerk des GKF festgelegt (www.greenclimate.fund/documents /20182/ 46529/3.2_-_Investment_Framework.pdf/48f5d33e-7100-4002-a045-ea3685452 ebc, S. 61 ff; Bewertungskriterien: www.greenclimate.fund/documents/20182/ 46529/3.3_-_Criteria__Sub-criteria_and_Indicative_Assessment_Factors.pdf/ 771ca88e-6cf2-469d-98e8-78be2b980940) und sollen regelmäßig und nach Bedarf weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung hat sich im Direktorium des GKF konsequent für anspruchsvolle Investitionskriterien eingesetzt, die sicherstellen , dass der GKF ausschließlich Projekte mit transformativem Charakter finanziert , die einen signifikanten Beitrag zur Einhaltung der 2°C-Obergrenze und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels leisten. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in fossile Energieträger nicht den Förderkriterien des GKF. 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche nichtmonetären Maßnahmen als Beitrag zur GCF-Finanzierung geltend gemacht werden oder künftig gemacht werden könnten, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich dabei? Die Satzung des GKF („Governing Instrument“) sieht in § 29 nur monetäre Beiträge vor. In den Bestimmungen über Beitragszahlungen („Policies for Contributions “) wird dies in § 9 dahingehend spezifiziert, dass Zuschüsse, Kredite sowie Kapitaleinlagen möglich sind (vgl. Dokument GCF/B.08/45, Annex XIX, S.101): www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/MOB201410-8th/GCF_B. 08_45_Compendium_fin_20141206.pdf . 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Atomkraftwerke eingesetzt und angerechnet werden können? Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus dem GCF nicht zu ermöglichen? Das GKF-Direktorium hat sich bisher auf keine Negativliste geeinigt; insofern sind keine Technologien grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist, inwiefern ein jeweiliges Vorhaben den Investitionskriterien des GKF entspricht und die Zustimmung des Direktoriums erhält. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in Atomkraft nicht den Förderkriterien des GKF. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Carbon Capture and Utilization (CO2-Abscheidung und Verwendung) eingesetzt und angerechnet werden können? Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund technischer Risiken, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus dem GCF nicht zu ermöglichen? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung sind Technologien zur CO2-Abscheidung und Verwendung derzeit noch zu wenig erprobt , um in der Breite eingesetzt zu werden. Demnach wäre die Replizierbarkeit und Skalierbarkeit eines solchen Vorhabens und somit das Potenzial, einen Beitrag zum Paradigmenwandel zu leisten, fraglich. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in solche Technologien zumindest nach aktuellem Stand demnach nicht den Förderkriterien des GKF. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung nichtmonetäre Maßnahmen als nationalen Beitrag anrechnen zu lassen, wie lautet die Definition für nichtmonetäre Maßnahmen, und was sind diese nichtmonetären Maßnahmen konkret? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6749 25. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Export-Garantien , die zur Klimafinanzierung angerechnet werden sollen, und um welche Art der Export-Garantien handelt es sich hierbei? Die Bundesregierung sichert in großem Umfang Exportgeschäfte ab, die unmittelbar oder mittelbar dem Klimaschutz dienen. 2014 übernahm die Bundesregierung staatliche Exportkreditgarantien im Bereich der erneuerbaren Energien im Umfang von 1,1 Mrd. Euro. Darunter waren Lieferungen und Leistungen für Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, Solaranlagen und Wasserkraftwerke. Staatliche Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Einsatz, wo keine entsprechenden oder ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten durch private Versicherer bestehen. Ohne staatliche Exportkreditgarantien kämen diese Geschäfte wahrscheinlich nicht zustande. Insofern leisten alle Hermesdeckungen im Bereich der erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die abgesicherten Geschäfte sind daher ein Beitrag zur Erfüllung der 100-Mrd.-USD-Klimafinanzierungszusage . 26. Wie bewertet die Bundesregierung das von Vertretern der Zivilgesellschaft vorgetragene Risiko eines Austrocknens bestehender Fonds der internationalen Klimafinanzierung, wie des Adaptation Funds, das dadurch entstehen soll, dass Geber Mittel für den GCF zurückhalten, dieser aber erst im Jahr 2020 seine Arbeit aufnehmen wird und für laufende Projekte Mittel fehlen werden, und gedenkt die Bundesregierung bei der Klimakonferenz in Paris auf einen gesicherten Mittelzufluss für den Adaptation Fund zu werben? Wenn nein, warum nicht? Der GKF hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Erste Projektvorschläge sind dem Direktorium des GKF in seiner 11. Sitzung Anfang November 2015 vorgelegt und positiv beschieden worden. Die Bundesregierung bringt sich intensiv in die Arbeit des Anpassungsfonds ein und ist u.a. als Mitglied im Steuerungsgremium vertreten. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung einen Beitrag von 50 Mio. Euro an den Anpassungsfonds geleistet . Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit weiteren Gebern , u. a. wird dabei auch die Zukunft des Anpassungsfonds eine Rolle spielen. 27. Wie gedenkt die Bundesregierung, die von Akteuren der Zivilgesellschaft vorgetragene Forderung nach mehr Transparenz in der internationalen Klimafinanzierung zu berücksichtigen, nachdem zwischen 39 bis 49 Prozent der Projekte ohne öffentlich einsehbare Projektbeschreibung durchgeführt werden , sowie die Forderung nach besserer Abstimmung und Abgrenzung zwischen Klimafinanzierung und Armutsbekämpfung umzusetzen (www.deutscheklimafinanzierung .de/wp-content/uploads/2015/07/Aktuell_52_Klimafinanzierung .pdf)? Bestehen Arbeitsgruppen oder andere Planungen in dieser Richtung, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das BMZ veröffentlicht Daten und Dokumente zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf der Website des Ministeriums. Die maschinenlesbaren, unter Nennung der Datenquelle frei nutzbaren Daten entsprechen dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI). Sie werden mindestens halbjährlich aktualisiert und überschrieben: www.bmz.de/de/was_wir_machen/wege/ transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/Veroeffentlichung-gemaess-IATI-Standard/ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Angaben zu Projekten, die durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB gefördert werden, finden sich auf der IKI-Website: www.internatio nal-climate-initiative.com/de/projekte/weltkarte-und-projektliste/ Nach Ansicht der Bundesregierung sind Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit nicht trennbare Elemente nachhaltiger Entwicklung. Für die eigene transparente Erfassung der Klimafinanzierung nutzt Deutschland die Rio Marker (vgl. Antwort zu Frage 16). 28. Warum wird mehr Transparenz bei Treffen des GCF-Direktoriums nicht, wie beim Adaptation Fund, über eine Live-Übertragung per Web Cast bereitgestellt , wie hoch sind die Kosten des Web Cast beim Adaptation Fund, und inwieweit hat die Bundesregierung die Ablehnung von Web Cast durch das Direktorium mit dem Argument zu hoher Kosten unterstützt? Die Bundesregierung setzt sich im GKF-Direktorium für eine Live-Übertragung der Sitzungen per Web Cast ein. Im Direktorium besteht hierzu jedoch bisher kein Konsens. Akkreditierte Beobachter haben die Gelegenheit, die Sitzungen des Direktoriums per Videoschaltung zu verfolgen. Nach Angaben des Sekretariats des Adaptation Funds betragen die Kosten für die Live-Übertragung per Web Cast ca. 2.500 USD pro Sitzung. Die Kosten für die erforderlichen technischen Einrichtungen sind hierbei jedoch nicht berücksichtigt. 29. Wie gedenkt die Bundesregierung die unabhängige Evaluation von Projekten der Klimafinanzierung künftig zu stärken? Welche öffentlichen Mittel werden für die externe, wissenschaftliche Evaluierung der internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt, und welche sind künftig geplant (bitte tabellarisch mit dem Namen der Forschungs - oder Evaluierungseinrichtung, Betrag pro Projekt, der Projektbezeichnung bzw. Gesamtsumme auflisten)? Mit dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) wird die unabhängige Untersuchung strategischer entwicklungspolitischer Themen substanziell gestärkt. Das DEval führt ein mehrjähriges Evaluierungsprogramm durch, das rollierend angelegt ist und jährlich aktualisiert wird. In das nachfrageorientierte Programm gehen Vorschläge vom BMZ, von Parlamentariern , vom Beirat des Instituts und vom Institut selbst ein. Das können selbstverständlich auch Vorschläge zur umwelt- und klimapolitischen Entwicklungszusammenarbeit sein. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den bisher beim GCF beantragten und bewilligten zu finanzierenden Projekte, und wenn ja, welche sind das (bitte tabellarisch nach Antragsteller, Sitzstaat, Region, privat bzw. öffentlich , Datum des Antrags, Datum der Bewilligung, Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung, Finanzierungsform, Finanzierungsdauer, Finanzierungssumme auflisten)? Wenn nein, wie begründet sie die mangelnde Transparenz, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Das GKF-Direktorium hat in seiner 11. Sitzung vom 2.-5. November 2015 die ersten acht Projektanträge gebilligt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorhaben finden sich auf der GKF-Website in den Dokumenten GCF/B.11/04/ADD.1 – ADD.8: www.greenclimate.fund/-/b-11?inheritRedirect =true&redirect=%2Fboardroom%2Fthe-board Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6749 Seit Juli 2015 wurden insgesamt 37 Projektvorschläge mit einem Gesamtvolumen von fast 1,5 Mrd. USD eingereicht. Unter den 37 Projektvorschlägen sind 29 Vorschläge des öffentlichen Sektors mit einem Gesamtvolumen von 1,013 Mrd. USD und acht Vorschläge des Privatsektors mit einem Gesamtvolumen von 452 Mio. USD. 10 dieser Vorschläge wurden von nationalen Durchführungsorganisationen eingereicht. Nähere Einzelheiten zu den beantragten, aber noch nicht gebilligten zu finanzierenden Projekten sind bisher nicht öffentlich verfügbar. Die Bundesregierung setzt sich im GKF-Direktorium dafür ein, dass die Liste der beantragten Vorhaben öffentlich zugänglich gemacht wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6749 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge  1  zu  A nt w or t N r.  3  An ga be n  in  M io . € 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 Be ze ic hn un g IS T IS T IS T IS T IS T BM Z 1 Bi la te ra le  F Z  un d  TZ  (o hn e  EK F) ; K ap . 2 30 1  Ti t.  89 6  03 , T gr . 0 1 1. 07 2 1. 01 5 1. 24 6 1. 23 6 1. 34 7 2 Ki rc he n,  p riv at e  Tr äg er , p ol . S tif tu ng en , S oz ia lst ru kt ur tr äg er , i nt er na tio na le   O rg an isa tio ne n;  K ap . 2 30 1  Ti t.  89 6  04 , T it.  6 87  0 3,  T it.  6 87  0 4,  T it.  6 87  7 6,  K ap . 2 30 3  Ti t.  68 7  01 , K ap . 2 30 1  Ti t.  68 7  06 ‐ 11 5 74 86 82 3 M ul til at er al  S um m e  Al tv er pf lic ht un ge n;  K ap . 2 30 3  Ti t.  89 6  09 20 1 25 7 22 9 24 5 14 8 4 EK F‐ Al tz us ag en  +  N eu zu sa ge n  im  N ac hf ol ge tit el  (o hn e  Au fw uc hs , n ur   Au sz ah lu ng en );  Ka p.  2 31 0  Ti t.  68 7  01 ‐ 17 14 15 8 13 5 5 So nd er in iti at iv en ; K ap . 2 31 0  Tg r.  03 ‐ ‐ ‐ ‐ 10 4 6 An re ch nu ng  m ul til at er al er  F on ds le ist un ge n;  K ap . 2 30 4  Ti t.  68 7  01  b is  68 7  03 ‐ ‐ ‐ ‐ 17 9 7 M ar kt m itt el  g em äß  S ch en ku ng se le m en t b er ei ni gt  u m  H au sh al ts m itt el ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Su m m e  Kl im al ei st un ge n  BM Z  (S um m e  au s Z ei le n  1  bi s 7 ) 1. 27 3 1. 40 4 1. 56 3 1. 72 5 1. 99 5 BM U B 10 In ve st iti on en  zu m  S ch ut z d es  K lim as  u nd  d er  B io di ve rs itä t i m  A us la nd , Ka p.  1 60 2  Ti t.  89 6  05  (i nk l.  EK F‐ Al tz us ag en ; A b  de m  H au sh al ts ja hr  2 01 4  w ur de n  di e  Au sg ab en  fü r 2 01 1  bi s 2 01 3  zu ge sa gt e  Vo rh ab en  a us  d em  E KF  zu  K ap . 1 60 2  Ti t.  89 6  05  v er la ge rt .) 11 5, 5 14 9, 7 92 ,8 21 6 31 1 11 Be itr äg e  an  in te rn at io na le  O rg an isa tio ne n  (im  W es en tli ch en  B ei tr äg e  fü r d as   U N ‐K lim as ek re ta ria t) , K ap . 1 60 1  Ti t.  68 7  01 7, 1 6, 5 6, 9 6, 9 6, 6 12 Fa st ‐S ta rt ‐F in an zie ru ng , K ap . 1 60 2,  T it.  6 87  0 5 35 ‐ ‐ ‐ ‐ Su m m e  Kl im al ei st un ge n  BM U B  (S um m e  au s Z ei le n  10  b is  1 2) 15 7, 6 15 6, 2 99 ,7 22 3, 2 31 8 13 In te rn at io na le r K lim a‐  u nd  U m w el ts ch ut z;  6 09 2  68 7  01  (2 01 1)  b zw . 6 09 2  68 7  03   (T ite l b es ta nd  v on  2 01 1  bi s 2 01 3) ‐ 2, 2 1, 4 2, 0 ‐ 14 Kl im aa uß en po lit ik  (0 50 1  68 7  43 ) ( Ti te l b es te ht  se it  20 14 ) ‐ ‐ ‐ ‐ 3, 7 Su m m e  Kl im al ei st un ge n  AA  (S um m e  au s Z ei le n  13  u nd  1 4) 0, 0 2, 2 1, 4 2, 0 3, 7 15 Kl im ar el ev an te  M aß na hm en  im  e ng er en  S in ne  in  in te rn at io na le r  Zu sa m m en ar be it  (E in ze lp la n  30 , K ap ite l 3 00 4,  T ite l 6 85 40 )  ‐ ‐ ‐ ‐ 27 ,5 Su m m e  Kl im al ei st un ge n  BM BF ‐ ‐ ‐ ‐ 27 ,5 Su m m e  Kl im al ei st un ge n  BM Z  +  BM U B  +  AA  +  B M BF  (S um m e  au s Z ei le n  1  bi s 1 5) 1. 43 1 1. 56 2 1. 66 4 1. 95 1 2. 34 4 AA BM BF Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333