Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6762 18. Wahlperiode 23.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6595 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120 presse-handout.pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen. Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß islam- bzw. muslimfeindlich motivierter Straftaten verbleibt allerdings im Dunkeln, da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich “ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen Verbänden Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6762 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas „Antisemitismus “ seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686 und 18/1627). 1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den Themenfeldkatalog beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas „Antisemitismus “ seit längerem geschehen ist? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 wird verwiesen . 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft werden. Zu den rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen. Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern die Landesverbände der Partei „Die Freiheit“ und der „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE), die Ortsgruppe München des Webblogs „Politically Incorrect“ (PI) sowie „PEGIDA München“ im Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit außerhalb des Rechtsextremismus, weil tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen. 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl , Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das dritte Quartal 2015 folgende Kundgebungen mit dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN* 19.07.2015 NW Hagen „pro NRW“ „pro NRW“ „Hasta la vista Salafista – islamischen Extremismus bekämpfen“ 110 Darüber hinaus registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war: * TN: Teilnehmer Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6762 Datum Land Ort Veranstalter Teilnehmer 13.07.2015 ST Magdeburg MAGIDA 90 20.07.2015 ST Magdeburg MAGIDA 90 27.07.2015 ST Magdeburg MAGIDA 45 03.08.2015 ST Magdeburg MAGIDA 55 10.08.2015 ST Magdeburg MAGIDA 75 17.08.2015 ST Magdeburg MAGIDA 45 17.08.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 170 17.08.2015 TH Erfurt THÜGIDA 105 17.08.2015 TH Nordhausen THÜGIDA 150 17.08.2015 TH Suhl THÜGIDA 330 20.08.2015 TH Suhl THÜGIDA 650 24.08.2015 ST Magdeburg MAGIDA 80 27.08.2015 TH Schleusingen THÜGIDA 155 31.08.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 90 07.09.2015 BE Berlin BÄRGIDA 110 07.09.2015 TH Sonneberg THÜGIDA 200 14.09.2015 BE Berlin BÄRGIDA 90 14.09.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 75 14.09.2015 TH Nordhausen THÜGIDA 350 18.09.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 130 21.09.2015 BE Berlin BÄRGIDA 130 21.09.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 90 21.09.2015 TH Schmalkalden THÜGIDA 300 28.09.2015 BE Berlin BÄRGIDA 135 28.09.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 80 28.09.2015 TH Ronneburg THÜGIDA 350 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6762 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe , Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das dritte Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich , Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern . Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das dritte Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“. Dabei ist zu beachten , dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst; die Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen sind nicht enthalten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6762 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6762 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6762 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer den Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im dritten Quartal 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt, bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 wird verwiesen . 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im dritten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 wird verwiesen . 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2015 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6762 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im dritten Quartal 2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der GBA überprüft grundsätzlich sämtliche im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) behandelte Fälle von Angriffen auf Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene Vorgänge daraufhin, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA begründende schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine Übernahme des Verfahrens durch den GBA rechtfertigende besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff auf eine islamische Einrichtung mutmaßlich begangene schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in so genannten ARP-Vorgängen. Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen. Zu den grundsätzlichen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2014 zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1593). Ergänzend ist jedoch auf die geänderte Rechtslage seit dem 1. August 2015 hinzuweisen . Seit diesem Zeitpunkt gilt das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungs-ausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 (BGBl. I, 925). Durch dieses Gesetz wurden die in § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG geregelten Anforderungen an eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz gesenkt. Nunmehr muss eine Tat nur noch "geeignet", aber nicht mehr "bestimmt" sein, die geschützten Rechtsgüter zu gefährden, damit der GBA Ermittlungen an sich ziehen kann. 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5685 gibt es bezüglich des zweiten Quartals 2015? Für das zweite Quartal 2015 wurden bislang keine entsprechenden Veranstaltungen im Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6762 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333