Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6777 18. Wahlperiode 24.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6404 – Integrationskurse und Flüchtlingspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2013 beantragen mehr als 100 000 Menschen jährlich Asyl in Deutschland. Davon sind ca. ein Drittel Frauen. Diese Zahl ist für das laufende Jahr bereits weit übertroffen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass im Jahr 2015 zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Asylsuchende nach Deutschland kommen werden (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/interne-prognosebehoerden -rechnen-offenbar-mit-1-5-millionen-fluechtlingen-13839115.html, Stand: 7. Oktober 2015). Viele dieser Menschen werden mittel- oder langfristig in Deutschland bleiben und den Nachzug ihrer Familien, vor allem ihrer Frauen und Kinder, beantragen. Um das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten, ist ihre gesellschaftliche und berufliche Integration von außerordentlicher Bedeutung . Als Instrument zur Ermöglichung der Integration haben sich die Integrationskurse , die im Jahr 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung geschaffen worden sind, bewährt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass Asylsuchende möglichst frühzeitig einen Anspruch auf eine Teilnahme an den Integrationskursen erhalten sollen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben immerhin erkannt, dass Integration eine Aufgabe ist, die nicht erst nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft relevant wird, indem sie in ihrem Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6185) Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (§ 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des Entwurfs des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG-E), einen nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen einräumen. Angesichts der vorgesehenen Befristung der Zulassung auf drei Monate (Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Bundesratsdrucksache 447/15) und der bereits jetzt überlaufenen Kurse ist allerdings zu befürchten , dass einem Großteil der Zielgruppe die Teilnahme an den Integrationskursen in der Praxis wohl weiterhin verwehrt bleiben wird. Es besteht daher weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um die Integrationspolitik zukunftsweisend auszugestalten. Bewährte Instrumente wie die Integrationskurse müssen stets fortentwickelt und an veränderte Realitäten angepasst werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Menschen haben seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Im Jahr 2013 haben 127 023 Menschen in Deutschland einen Asylantrag (Erstoder Folgeantrag) gestellt und im Jahr 2014 insgesamt 202 834 Menschen. Von Januar bis Oktober 2015 haben 362 153 Menschen einen Asylantrag gestellt. Davon waren 228 950 männlich und 102 276 weiblich. Eine Aufgliederung der Zahl der Asylbewerber im bisherigen Jahr 2015 nach Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Asylbewerber* Januar 25.042 Februar 26.083 März 32.054 April 27.178 Mai 25.992 Juni 35.449 Juli 37.531 August 36.422 September 43.071 Oktober 54.877 * Aufgrund nachträglicher Berichtigungen ergibt die Summe der Monate nicht die Gesamtzahl des bisherigen Jahres. Maßgeblich für den gesamten Zeitraum ist daher die bereinigte Jahreszahl 2. Von wie vielen dieser Menschen wurden die Qualifikationen bereits a) im Rahmen des Modellprojekts der Bundesagentur für Arbeit „Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ (sogenanntes Early-Intervention-Programm) oder Seit Beginn des Modellprojekts im Januar 2014 wurden bis Ende September 2015 insgesamt 1 352 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Projekt aufgenommen und jeweils Qualifikationsprofile erfasst. b) anderweitig (bitte spezifizieren) erfasst (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befragt Asylsuchende im Rahmen ihrer Erstantragstellung auch zu den Aspekten Bildung/Ausbildung. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, die durch diese Selbstauskünfte gesammelten Daten sind daher nicht im statistischen Sinne repräsentativ bzw. valide. Die auf diese Weise gewonnenen Daten sind daher nicht dazu geeignet, die Grundlage für ein Profiling im Rahmen einer Arbeitsmarktberatung zu bilden, hierzu wäre eine tiefergehende Erfassung der Qualifikationen erforderlich. Die Daten geben aber einen Eindruck vom Bildungshintergrund der Asylsuchenden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6777 Im Jahr 2013 machten 56 027 Personen Angaben zu ihren schulischen und 54 973 Personen Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen. Im Jahr 2014 machten 98 006 Personen Angaben zu ihren schulischen und 96 687 Personen Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen. Im Jahr 2015 (bis einschließlich 30. September 2015) machten 146 522 Personen Angaben zu ihren schulischen Qualifikationen. Davon waren 109 464 Personen männlich und 37 058 Personen weiblich. 145 710 Personen machten Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen. Davon waren 108 904 Personen männlich und 36 806 weiblich. Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Januar M W Schulische Qualifikation 9.619 3.531 Berufliche Qualifikation 9.566 3.503 Februar M W Schulische Qualifikation 9.179 3.492 Berufliche Qualifikation 9.129 3.472 März M W Schulische Qualifikation 10.254 3.789 Berufliche Qualifikation 10.194 3.767 April M W Schulische Qualifikation 9.069 3.357 Berufliche Qualifikation 9.019 3.332 Mai M W Schulische Qualifikation 10.294 3.658 Berufliche Qualifikation 10.252 3.631 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Juni M W Schulische Qualifikation 13.907 4.278 Berufliche Qualifikation 13.839 4.253 Juli M W Schulische Qualifikation 14.101 4.429 Berufliche Qualifikation 14.045 4.400 August M W Schulische Qualifikation 13.875 4.473 Berufliche Qualifikation 13.786 4.433 September M W Schulische Qualifikation 16.348 5.155 Berufliche Qualifikation 16.270 5.127 3. Wie viele Menschen haben im ersten Halbjahr 2015 an dem Early-Intervention -Programm teilgenommen (bitte nach Standorten, Geschlecht, Alter und Herkunftsstaat aufschlüsseln), und wie viele haben einen Schul- bzw. Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Es liegen folgende Auswertungen zum aktuellen Stand vor. Im September 2015 wurden insgesamt 792 Personen im Projekt betreut, darunter 77 in Augsburg, 117 in Berlin, 113 in Bremen-Bremerhaven, 44 in Dresden, 79 in Freiburg, 57 in Hamburg, 111 in Hannover, 97 in Köln und 97 in Ludwigshafen. Hinzu kommen 388 Übertritte von Projektteilnehmern/innen zu Trägern der Grundsicherung. 78 Personen wurden im Projektverlauf abgemeldet, weil sie Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6777 nicht mehr zu Beratungsterminen erschienen sind. Weiterhin wurden Projektteilnehmende in Arbeit (67) und Ausbildung (27) integriert. Knapp ein Viertel ist zwischen 18 und 24 Jahre alt, nahezu drei Viertel zwischen 25 bis 49. Ältere über 50 Jahre sind kaum vertreten. Mit einem Anteil von 14 Prozent sind Frauen im Projekt wie auch in der Gesamtgruppe der Asylbewerber/innen unterrepräsentiert. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass sich oftmals erst die Männer auf die Flucht begeben und anschließend ihre Familien nachholen. Bei der Verteilung nach Herkunftsländern bilden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Syrien mit 34 Prozent noch die größte Gruppe. Der Anteil ist jedoch aufgrund beschleunigter Asylverfahren gesunken. Knapp 13 Prozent der Teilnehmenden stammen aus Eritrea und jeweils etwa 9 Prozent aus Iran und Afghanistan . Im Modellprojekt verfügten nach eigenen Angaben fast alle Teilnehmenden über einen Schulabschluss (55 Prozent Abitur, 11 Prozent Mittlere Reife, 14 Prozent Hauptschulabschluss). Etwa die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat einen Studienabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung. Die Auswertungen sind nicht repräsentativ für die Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland insgesamt (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- uns Berufsforschung [IAB] Aktuelle Berichte 08/2015). 4. Welche Aussagen kann die Bundesregierung nun zum Stand der Anerkennung ausländischer Qualifikationen der Menschen machen, die im Jahr 2014 an dem vorbezeichneten Modellprojekt teilgenommen haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4031, Frage 16b)? Bis Mitte 2015 wurden knapp 300 Personen in einem Anerkennungsverfahren unterstützt. Die Anzahl abgeschlossener Verfahren wird im Rahmen des Projektmonitorings nicht erhoben. Befunde zu Praxiserfahrungen im Kontext von Anerkennungs -verfahren sind im abschließenden Evaluationsbericht des IAB zu erwarten (Veröffentlichung voraussichtlich 12/2015). 5. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) Kenntnisse der deutschen Sprache bzw. b) Kenntnisse einer anderen Amtssprache der Europäischen Union hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, nach Sprachstufe gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen , den zehn häufigsten Herkunftsstaaten und nach Geschlecht aufschlüsseln )? 2013 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Afghanistan 36 357 5 72 Albanien 8 173 5 85 Eritrea 2 390 4 78 Irak 16 110 6 55 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Kosovo 80 98 19 28 Mazedonien 12 24 10 19 Pakistan 1 139 29 Serbien 36 154 24 145 Syrien, Arabische Republik 64 659 17 238 Ungeklärt 8 105 1 26 2014 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Afghanistan 35 355 5 63 Albanien 21 848 16 418 Eritrea 10 1.086 1 154 Irak 13 165 6 56 Kosovo 143 141 31 63 Mazedonien 13 19 6 15 Pakistan 4 167 27 Serbien 50 275 39 232 Syrien, Arabische Republik 168 3.919 31 694 Ungeklärt 15 423 4 91 2015 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Januar 2015 141 1.468 44 315 Afghanistan 1 37 11 Albanien 4 247 106 Eritrea 32 1 7 Irak 2 34 4 10 Kosovo 82 156 19 42 Mazedonien 1 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6777 2015 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Pakistan 23 3 Serbien 6 42 4 18 Syrien, Arabische Republik 44 805 14 101 Ungeklärt 2 92 1 15 Februar 2015 213 1.384 40 278 Afghanistan 3 31 7 Albanien 2 284 82 Eritrea 1 24 1 3 Irak 3 26 6 5 Kosovo 157 307 25 72 Mazedonien 1 Pakistan 19 3 Serbien 8 28 5 25 Syrien, Arabische Republik 38 604 3 72 Ungeklärt 61 9 März 2015 320 1.771 51 402 Afghanistan 2 32 5 Albanien 6 543 2 172 Eritrea 2 9 6 Irak 1 28 1 5 Kosovo 252 532 35 113 Mazedonien 3 2 Pakistan 10 3 Serbien 6 19 1 25 Syrien, Arabische Republik 50 539 10 66 Ungeklärt 1 56 7 April 2015 191 1.692 45 419 Afghanistan 2 43 3 Albanien 10 838 4 254 Eritrea 1 22 5 Irak 7 32 13 3 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Kosovo 109 141 14 43 Mazedonien 3 2 2 Pakistan 1 21 2 Serbien 6 25 2 26 Syrien, Arabische Republik 45 536 8 73 Ungeklärt 7 32 2 10 Mai 2015 105 1.870 41 490 Afghanistan 54 1 5 Albanien 7 823 3 284 Eritrea 50 1 13 Irak 3 42 5 4 Kosovo 45 74 13 16 Mazedonien 2 4 4 7 Pakistan 17 1 4 Serbien 8 47 4 36 Syrien, Arabische Republik 36 692 9 103 Ungeklärt 4 67 18 Juni 2015 109 2.440 33 511 Afghanistan 2 55 1 3 Albanien 8 934 8 293 Eritrea 1 95 1 17 Irak 4 48 14 Kosovo 45 60 10 16 Mazedonien 2 7 1 5 Pakistan 2 35 3 Serbien 8 31 6 21 Syrien, Arabische Republik 32 1.100 5 127 Ungeklärt 5 75 1 12 Juli 2015 142 2.810 42 708 Afghanistan 4 67 2 9 Albanien 27 1.130 4 445 Eritrea 1 93 15 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6777 2015 Männlich Weiblich TopTen - HKL Deutsch andere EU- Amtssprache Deutsch andere EU-Amtssprache Irak 6 59 2 10 Kosovo 38 58 13 10 Mazedonien 5 12 4 5 Pakistan 22 5 Serbien 10 27 8 18 Syrien, Arabische Republik 45 1.245 7 172 Ungeklärt 6 97 2 19 August 2015 110 3.212 34 792 Afghanistan 4 60 1 6 Albanien 15 1.286 3 459 Eritrea 67 11 Irak 5 84 2 15 Kosovo 28 19 8 9 Mazedonien 2 6 3 Pakistan 10 1 Serbien 13 33 6 22 Syrien, Arabische Republik 41 1.536 13 227 Ungeklärt 2 111 1 39 September 2015 84 3.386 38 830 Afghanistan 1 83 2 11 Albanien 18 974 9 376 Eritrea 59 8 Irak 4 119 5 24 Kosovo 22 27 6 5 Mazedonien 4 5 2 8 Pakistan 1 19 3 Serbien 5 22 1 11 Syrien, Arabische Republik 27 1.983 10 349 Ungeklärt 2 95 3 35 Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Sprachstufen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ist nicht möglich, da bei Einreise keine Sprachstandtests durchgeführt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss, b) einen sonstigen Hochschulabschluss, e) eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. d) eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? <…> c) bereits eine Hochschule im Ausland besucht, Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen. Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen 6 785 Personen an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder besucht zu haben. Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen 12 596 Personen an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder besucht zu haben. Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 21 903 Personen an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder besucht zu haben. Darunter waren 17 067 Männer und 4 836 Frauen. Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Januar HKL M W Afghanistan 28 16 Albanien 28 33 Eritrea 12 / Irak 56 2 Kosovo 78 23 Mazedonien 1 2 Pakistan 30 7 Serbien 6 2 Syrien 898 121 Ungeklärt 50 15 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6777 Februar HKL M W Afghanistan 25 3 Albanien 41 6 Eritrea 3 1 Irak 47 19 Kosovo 160 57 Mazedonien 2 / Pakistan 22 4 Serbien 2 1 Syrien 622 88 Ungeklärt 43 6 März HKL M W Afghanistan 24 9 Albanien 102 58 Eritrea 3 2 Irak 77 19 Kosovo 243 74 Mazedonien 5 1 Pakistan 21 5 Serbien 14 0 Syrien 610 75 Ungeklärt 44 10 April HKL M W Afghanistan 37 5 Albanien 139 74 Eritrea 5 / Irak 66 15 Kosovo 64 21 Mazedonien / 1 Pakistan 28 5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode April Serbien / 1 Syrien 553 92 Ungeklärt 22 7 Mai HKL M W Afghanistan 31 6 Albanien 105 85 Eritrea 9 1 Irak 92 19 Kosovo 27 6 Mazedonien / 1 Pakistan 23 4 Serbien 3 3 Syrien 769 105 Ungeklärt 49 19 Juni HKL M W Afghanistan 31 5 Albanien 124 78 Eritrea 23 1 Irak 109 27 Kosovo 48 18 Mazedonien 5 2 Pakistan 39 2 Serbien 3 4 Syrien 1.061 144 Ungeklärt 56 17 Juli HKL M W Afghanistan 44 10 Albanien 132 94 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6777 Juli Eritrea 15 2 Irak 124 19 Kosovo 31 11 Mazedonien 11 6 Pakistan 34 0 Serbien 4 2 Syrien 1.292 204 Ungeklärt 54 14 August HKL M W Afghanistan 36 14 Albanien 166 124 Eritrea 15 1 Irak 131 31 Kosovo 15 5 Mazedonien 3 4 Pakistan 13 3 Serbien 1 4 Syrien 1.611 247 Ungeklärt 83 27 September HKL M W Afghanistan 52 11 Albanien 122 94 Eritrea 20 2 Irak 174 43 Kosovo 8 3 Mazedonien 1 2 Pakistan 42 3 Serbien 3 1 Syrien 2.133 429 Ungeklärt 69 29 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss, b) einen sonstigen Schulabschluss, Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. c) im Herkunftsstaat, einem Drittstaat oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Schule besucht hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen. Die abgefragten Schularten beziehen sich auf die Schulformen Grundschule, Mittelschule , Fachschule, Gymnasium, Sonderschule, sonstige Schule. Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen 86,6 Prozent (48 503 Personen) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen oder besucht zu haben. Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen 88,6 Prozent (86 870 Personen) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen oder besucht zu haben. Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 91,8 Prozent (134 579 Personen ) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen oder besucht zu haben. Darunter waren 102 209 Männer und 32 370 Frauen. Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Januar HKL M W Afghanistan 714 165 Albanien 1.333 711 Eritrea 506 148 Irak 845 199 Kosovo 123 56 Mazedonien 68 58 Pakistan 535 10 Serbien 161 146 Syrien 6.139 1.427 Ungeklärt 214 74 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6777 Februar HKL M W Afghanistan 279 82 Albanien 638 288 Eritrea 149 32 Irak 314 89 Kosovo 1.781 677 Mazedonien 97 101 Pakistan 163 21 Serbien 394 328 Syrien 1.572 284 Ungeklärt 112 21 März HKL M W Afghanistan 273 53 Albanien 847 528 Eritrea 107 31 Irak 405 88 Kosovo 2.378 788 Mazedonien 149 120 Pakistan 118 5 Serbien 371 303 Syrien 1.526 278 Ungeklärt 135 23 April HKL M W Afghanistan 299 75 Albanien 1.455 693 Eritrea 139 42 Irak 582 88 Kosovo 672 249 Mazedonien 102 95 Pakistan 164 6 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode April Serbien 269 222 Syrien 1.467 297 Ungeklärt 124 28 Mai HKL M W Afghanistan 352 59 Albanien 1.518 842 Eritrea 281 84 Irak 640 89 Kosovo 304 116 Mazedonien 121 90 Pakistan 239 9 Serbien 236 199 Syrien 1.865 363 Ungeklärt 166 31 Juni HKL M W Afghanistan 347 98 Albanien 1.518 810 Eritrea 471 112 Irak 840 141 Kosovo 339 144 Mazedonien 158 126 Pakistan 374 17 Serbien 221 208 Syrien 2.936 439 Ungeklärt 217 48 Juli HKL M W Afghanistan 611 113 Albanien 1.560 865 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6777 Juli Eritrea 599 165 Irak 841 144 Kosovo 324 121 Mazedonien 174 138 Pakistan 331 15 Serbien 264 232 Syrien 3.573 573 Ungeklärt 290 63 August HKL M W Afghanistan 633 146 Albanien 1.807 914 Eritrea 494 147 Irak 646 153 Kosovo 146 74 Mazedonien 120 104 Pakistan 323 9 Serbien 222 182 Syrien 5.427 805 Ungeklärt 318 91 September HKL M W Afghanistan 714 156 Albanien 1.334 711 Eritrea 506 148 Irak 845 199 Kosovo 123 56 Mazedonien 68 58 Pakistan 535 10 Serbien 161 146 Syrien 6.139 1.427 Ungeklärt 214 74 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) in lateinischer Schrift alphabetisiert sind, b) in einer anderen Schrift alphabetisiert worden sind bzw. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. c) die keinerlei Schriftsprache beherrschen (bitte unter Angabe der Schrift nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten , den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen. Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen 7 524 Personen an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu sein. Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen 11136 Personen an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu sein. Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 11 943 Personen an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu sein. Darunter waren 7 255 Männer und 4 688 Frauen. Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Januar HKL M W Afghanistan 121 56 Albanien 21 23 Eritrea 19 11 Irak 46 52 Kosovo 87 123 Mazedonien 19 31 Pakistan 3 65 Serbien 65 115 Syrien 51 51 Ungeklärt 18 21 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6777 Februar HKL M W Afghanistan 107 57 Albanien 18 19 Eritrea 18 10 Irak 35 46 Kosovo 73 92 Mazedonien 13 27 Pakistan 17 1 Serbien 62 119 Syrien 44 33 Ungeklärt 3 3 März HKL M W Afghanistan 76 38 Albanien 37 45 Eritrea 10 5 Irak 69 52 Kosovo 62 98 Mazedonien 16 38 Pakistan 9 / Serbien 56 97 Syrien 47 34 Ungeklärt 12 1 April HKL M W Afghanistan 113 43 Albanien 37 39 Eritrea 9 15 Irak 88 54 Kosovo 13 36 Mazedonien 7 32 Pakistan 1 41 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode April Serbien 41 69 Syrien 47 24 Ungeklärt 19 5 Mai HKL M W Afghanistan 126 34 Albanien 54 44 Eritrea 20 21 Irak 117 61 Kosovo 17 21 Mazedonien 18 25 Pakistan 16 / Serbien 37 73 Syrien 52 39 Ungeklärt 9 6 Juni HKL M W Afghanistan 221 43 Albanien 58 44 Eritrea 16 20 Irak 116 98 Kosovo 12 32 Mazedonien 23 40 Pakistan 21 1 Serbien 26 48 Syrien 69 46 Ungeklärt 14 7 Juli HKL M W Afghanistan 204 64 Albanien 40 39 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/6777 Juli Eritrea 32 24 Irak 108 91 Kosovo 12 22 Mazedonien 23 43 Pakistan 37 0 Serbien 28 52 Syrien 100 70 Ungeklärt 11 5 August HKL M W Afghanistan 203 90 Albanien 22 31 Eritrea 21 18 Irak 91 66 Kosovo 10 18 Mazedonien 18 24 Pakistan 27 1 Serbien 24 63 Syrien 108 62 Ungeklärt 8 7 September HKL M W Afghanistan 255 100 Albanien 28 31 Eritrea 19 12 Irak 113 89 Kosovo 5 20 Mazedonien 17 21 Pakistan 55 2 Serbien 24 41 Syrien 150 118 Ungeklärt 11 7 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, b) eine sonstige Berufsausbildung abgeschlossen hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln )? 10. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland Berufserfahrung hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? 11. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine nicht unerhebliche Zeit nicht in der Lage wären, in Deutschland eine Bildungseinrichtung bzw. einen Integrationskurs zu besuchen, an der Gesamtzahl der Menschen gemessen, die seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Daten zu erhalten bzw. (fortlaufend) zu aktualisieren ? Soweit die in den vorstehenden Fragen abgefragten Daten für konkrete Integrationsmaßnahmen relevant sind, werden diese individuell im Rahmen der jeweiligen Maßnahme erhoben, z. B. beim Integrationskurs im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Einstufungstests. Dadurch ist die Aktualität der Daten gesichert. 13. Wie viele Anbieter von Integrationskursen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Zum Stichtag 11. November 2015 sind 1 387 Integrationskursträger vom Bundesamt zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt die nachfolgende Tabelle. Quelle: Integrationsgeschäftsdatei Land Anzahl der zugelassenen Träger Baden-Württemberg 180 Bayern 216 Berlin 78 Brandenburg 24 Bremen 13 Hamburg 36 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/6777 Land Anzahl der zugelassenen Träger Hessen 109 Mecklenburg-Vorpommern 32 Niedersachsen 121 Nordrhein-Westfalen 316 Rheinland-Pfalz 61 Saarland 22 Sachsen 59 Sachsen-Anhalt 24 Schleswig-Holstein 39 Thüringen 46 Unbekannt 11 Summe 1.387 14. Ist die derzeitige Anzahl der Anbieter von Integrationskursen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, oder sieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs die Notwendigkeit, die Anzahl von Anbietern von Integrationskursen zu erhöhen? Nach Ansicht der Bundesregierung besteht aktuell ein Bedarf, die Kurskapazitäten auszuweiten. Ziel ist es, die Anzahl der Integrationskurse zu erhöhen. Bereits vom Bundesamt zugelassene Integrationskursträger erweitern daher derzeit ihre Kurskapazitäten. Darüber hinaus werden aktuell verstärkt neue Integrationskursträger vom Bundesamt zugelassen. 15. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der tatsächliche derzeitige Bedarf an Anbietern von Integrationskursen? Entscheidend ist nicht die Zahl der Anbieter von Integrationskursen, sondern die vorhandenen Kurskapazitäten. Auch bereits zugelassene Integrationskursträger können jederzeit ihre Kurskapazitäten erweitern. Das Bundesamt unterstützt die Kursträger im Ausbau ihrer Kapazitäten durch erleichterte Voraussetzungen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Durchführung von Integrationskursen . Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen wird vom Bundesamt überwacht. 16. Wie lange dauert derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Zulassung von Anbietern von Integrationskursen? Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Zulassung als Integrationskursträger hängt maßgeblich von der Art des Antrags (Antrag auf Erst- oder Folgezulassung ), der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Mitwirkungsbereitschaft des Antragstellers, z. B. hinsichtlich der Realisierung bestimmter ITspezifischer Anforderungen, ab. Die Bearbeitungszeit ist daher individuell höchst unterschiedlich. Generell werden Anträge auf Folgezulassung deutlich schneller Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode entschieden als Anträge auf Erstzulassung, da hier gemäß Integrationskursverordnung ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommt. 17. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Verfahren zur Zulassung als Anbieter von Integrationskursen den derzeitigen Herausforderungen gerecht wird, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um die Zulassungsverfahren auch vor dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs kurzfristig zu beschleunigen? Das Zulassungsverfahren für Integrationskursträger ist im Vergleich zu anderen Auswahlverfahren bereits sehr effizient und verwaltungsarm ausgestaltet. Es ist daher bestens geeignet, um den derzeitigen Herausforderungen gerecht zu werden . 18. Inwiefern berücksichtigt die derzeitige konzeptionelle Ausgestaltung der Integrationskurse nach Auffassung der Bundesregierung die Belange von a) Menschen mit akademischem Hintergrund, b) Menschen mit mehrsprachigem Hintergrund, c) Menschen ohne akademischen Hintergrund, d) Menschen, die die lateinische Schrift nicht beherrschen, e) Menschen, die nicht alphabetisiert sind, in angemessener Weise, um ihren möglichst schnellen und nachhaltigen Lernerfolg zu sichern (bitte im Einzelnen begründen)? Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen , und mit welchem zeitlichen Horizont? Die Fragen 18a bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Das System der Integrationskurse bietet mehrere Möglichkeiten, um Menschen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen das für sie passende Angebot zu unterbreiten : Äußere Differenzierung durch verschiedene Kursarten Neben dem allgemeinen Integrationskurs mit 660 Unterrichtseinheiten (UE) gibt es fünf Kursarten für spezielle Zielgruppen wie Eltern, Frauen, Analphabeten , junge Erwachsene und Personen mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf mit jeweils bis zu 960 UE. Darüber hinaus kann der Integrationskurs als Intensivkurs für Personen mit guten Lernvoraussetzungen mit nur 430 UE angeboten werden. Mit dem von den Kursträgern verbindlich einzusetzenden Einstufungssystem für Integrationskurse wird gewährleistet, dass jedem Teilnehmer die für ihn passende Kursart bereitgestellt wird und damit die für ihn optimale Lerngeschwindigkeit besteht. Differenzierung innerhalb eines Kurses Wenn der Kurs ordnungsgemäß besucht wurde, das Sprachniveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nach 600 bzw. 900 UE dennoch nicht erreicht wurde, können auf Antrag noch einmal 300 UE belegt werden. Darüber hinaus können innerhalb des Gesamtstundenkontingentes von 600 bzw. 900 einzelne Kursabschnitte von 100 UE wiederholt , aber auch übersprungen werden, falls sich das individuelle Lerntempo von Teilnehmenden als wesentlich langsamer/schneller erweisen sollte als das der Lerngruppe. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/6777 Die Fragen 18d und 18e werden gemeinsam beantwortet. Für nicht alphabetisierte Menschen werden Kurse nach dem Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs angeboten. In diesem Konzept werden auch die Zugewanderten berücksichtigt, die zwar in ihrer Herkunftssprache alphabetisiert sind, jedoch die lateinische Schrift nicht beherrschen (Zweitschriftlerner). Das Konzept empfiehlt insbesondere hinsichtlich dieser Zielgruppe, regelmäßig zu überprüfen, ob ein Kurswechsel vom erreichten schriftsprachlichen Niveau her möglich ist und der Teilnehmende dadurch insgesamt ein höheres Sprachniveau erreichen könnte. 19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht alphabetisiert sind bzw. nicht oder nur für geringe Zeit die Schule besucht haben, in eine Ausbildung oder den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu fördern, und welche konkreten Programme wird sie für diese Zielgruppe ausbauen bzw. schaffen? Speziell für die Bedürfnisse von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht oder nicht ausreichend alphabetisiert sind, wird im Rahmen des Integrationskursangebots des BAMF der Alphabetisierungskurs angeboten. Nach Abschluss des Alphabetisierungskurses stehen dieser Personengruppe die vorhandenen und allen Ausländern gleichermaßen zugänglichen Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter können notwendige Alphabetisierung im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder durch Zugang zu Alphabetisierungsangeboten anderer Leistungsträger unterstützen. Dies gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen auch für arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Im Übrigen haben Asylberechtigte vollen Zugang zu den Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung, die auch Förderleistungen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses beinhalten können. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 und 36 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Analphabetismus und Grundbildung in Deutschland“, auf Bundestagsdrucksache 18/4910 vom 12. Mai 2015 verwiesen. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Sprachlernkurs „Einstieg Deutsch“ bietet in Bezug auf die Erstorientierung in unserer Sprache einen ersten Zugang, um Kommunikations- und Orientierungshilfen zu geben . Alphabetisierung ist Bestandteil dieses Lernkurses. 20. Inwiefern ist die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Reform des Berufsqualifikationsanerkennungsgesetzes (BQFG) mit den Ländern im Gespräch , um die Kapazitäten der Feststellung vorhandener Qualifikationen zu erhöhen? In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 haben die Länder zugesagt, die für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) angemessen auszustatten, um die zu erwartende Steigerung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen zügig und kompetent zu bearbeiten. Sie haben sich gleichzeitig verpflichtet, 16 zusätzliche Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle bei der ZAB zu Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6777 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schaffen und zu finanzieren. Diese 16 Stellen kommen zu den 16 Stellen hinzu, die ab 2016 für eine zentrale Gutachtenstelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bei der ZAB geschaffen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333