Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6834 18. Wahlperiode 26.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6636 – Förderung von internationalen Kohleprojekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2015 erklärte die französische Regierung, staatliche Exportkredite für Kohlekraftwerke im Ausland ab sofort einstellen zu wollen. Deutschland hat einen solchen Schritt noch nicht vollzogen. Damit bleibt Deutschland der größte Kohlefinanzier Europas, da die KfW IPEX-Bank GmbH nach wie vor Kohleprojekte finanziert (docs.nrdc.org/international/files/int_15060201a.pdf). Die Finanzierung von fossilen Energieprojekten ist anhaltender Kritik ausgesetzt ; so mahnte beispielsweise die OECD im September 2015, dass diese Finanzierung ein entscheidendes Hindernis im Kampf gegen den Klimawandel darstelle (www.zeit.de/news/2015-09/21/oecd-oecd-kritisiert-subventionen-fuererdoel -und-kohle-21134402). Vor diesem Hintergrund stehen nicht nur die Aktivitäten der KfW IPEX-Bank GmbH im Fokus, sondern auch die Neuformulierung der OECD-Förderrichtlinien, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen. 1. Für welche Länder und Projekte wurden beim Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes zwischen März und Juli 2015 Anfragen , Voranfragen oder Anträge auf Bürgschaften für Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur abgelehnt, zurückgezogen oder bewilligt? Im genannten Zeitraum wurde ein Antrag auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) im Zusammenhang mit einem Kohlevorhaben in Australien grundsätzlich in Deckung genommen. 2. Liegen der Bundesregierung die Klimaschutzstrategien der einzelnen Länder , die diese gemäß den Förderrichtlinien vorweisen müssen, vor? Falls nein, warum nicht, und falls ja, bitte beifügen, ergänzt um Analysen, die darlegen, ob die Strategien ausreichend sind? Bislang ist bei der Übernahme von Exportkreditgarantien die Berücksichtigung von Klimaschutzstrategien einzelner Länder nicht verpflichtend. Die Festlegung Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6834 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Standards und Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien erfolgt in den zuständigen Gremien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese sind für die EU-Staaten bindend. Die zuständigen OECD-Arbeitsgruppen haben sich am 17. November 2015 inhaltlich auf Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohlekraftwerksprojekten geeinigt, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Die formelle Annahme steht noch aus. Die hiernach zur beachtenden Klimaschutzstrategien werden dann projektbezogen geprüft. Anträge auf eine Finanzierung kohlebezogener Projekte durch die KfW IPEX-Bank müssen bereits seit Dezember 2014 die Kompatibilität des Vorhabens mit der nationalen Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie des Landes, die von einer gezielten Politik zum Ausbau erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz flankiert wird, nachweisen. Auch in diesem Kontext wird durch die KfW IPEX-Bank projektbezogen geprüft. 3. An welchen Projekten zum Kohlebergbau ist die KfW derzeit mit Krediten, Beteiligungen oder anderen Finanzdienstleistungen beteiligt (bitte nach Geschäftsbereich , Projekt und Jahr der Finanzierung aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind weder KfW IPEX-Bank noch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) an Projekten zum Kohlebergbau beteiligt. Die KfW Entwicklungsbank ist seit 2012 an einem Projekt zur Emissionsreduktion und Energieeffizienz durch Kohlequalitätsmanagement im Kolubara-Tagebau in Serbien beteiligt. 4. Gibt es intern bei der KfW analog zu den Kriterien für die Finanzierung von Kohlekraftwerken auch Richtlinien für den Bereich Kohlebergbau, und falls ja, wie lauten diese? Für die Finanzierung im Bereich Kohlebergbau gelten bei der KfW Bankengruppe die sektorübergreifenden Richtlinien und Verfahren zur Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung nach internationalen Standards. 5. Wie stellt die KfW, die über Finanzintermediäre an der Finanzierung von Kohleminen beteiligt ist, z. B. über die Gunvor Group Ltd. (http:// gunvorgroup.com/news/gunvor-closes-oversubscribed-us-1-09-billionrevolving -credit-facility/), sicher, dass die darüber finanzierten Minen ihren Umwelt- und Sozialstandards entsprechen? Bei derartigen Projekten gelten bei der KfW Bankengruppe die sektorübergreifenden Richtlinien und Verfahren zur Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung nach internationalen Standards. Die KfW wendet je nach Geschäftsbereich die jeweils gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinien an, die auch Regelungen für die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären enthalten. Beispielsweise gilt bzgl. der Finanzierungen der KfW IPEX-Bank hinsichtlich nicht-projektbezogener Unternehmensfinanzierungen (seit Juli 2015) als Prüfungsgegenstand im Rahmen der Kreditanalyse das Umwelt- und Sozialmanagement des Unternehmens, sein Portfolio sowie sein bisheriges Verhalten in Umwelt und sozialen Belangen. www.kfw-ipex-bank.de/PDF/Über-die-KfW-IPEX-Bank/Gesellschaftliche- Verantwortung/Umwelt-und-Sozialverträglichkeit/Nachhaltigkeits-Richtlinie- KfW-IPEX-Bank.pdf, vgl. insbesondere Abschnitt 3.5. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6834 6. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des griechischen Projekts Ptolemaida V? Sowohl der Export- als auch der Darlehensvertrag sind abgeschlossen. Das Projekt befindet sich in der Abwicklung. 7. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das Projekt Ptolemaida V involviert? Bei dem o. g. Projekt sind der deutsche Exporteur Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe GmbH sowie die KfW IPEX-Bank involviert. Über die genaue Zusammensetzung der Unterlieferanten liegen dem Bund üblicherweise keine konkreten Informationen vor. 8. Wie passt die Unterstützung des Baus des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida V durch Euler Hermes und die KfW zu der von der Bundesregierung maßgeblich vorangetriebenen Entscheidung der Europäischen Union, im Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen in Europa um 80 bis 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren? Mit Exportkreditgarantien werden Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure abgesichert. Primäres Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland . Mit dem Ziel, die Finanzierung der KfW Bankengruppe verstärkt an den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung auszurichten, hat die Bundesregierung im Jahr 2014 die Kohlefinanzierungskriterien der KfW Bankengruppe revidiert . Die revidierten Kriterien, die auch für die KfW IPEX-Bank gelten, sind am 22. Dezember 2014 in Kraft getreten. Vor demselben Hintergrund haben sich die zuständigen OECD-Arbeitsgruppen am 17. November 2015 auf restriktive Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohlekraftwerksprojekten geeinigt, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen und dann für Exportkreditgarantien gelten. Die Entscheidung über die Finanzierung des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida V erfolgte unter den vormals geltenden Richtlinien. Zudem ist anzumerken, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch Griechenland im Hinblick auf die Zusammensetzung ihres nationalen Energiemixes und auf die Erreichung von Emissionsminderungszielen souveräne Entscheidungen treffen. Da Ptolemaida V ältere Kraftwerke ersetzt, sind mit dem Neubau voraussichtlich CO2-Einsparungen in Höhe von 2,5 Millionen Tonnen/Jahr gegenüber den zu ersetzenden Kraftwerksblöcken verbunden. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 9. Welche anderen Exportkreditagenturen und staatlichen Entwicklungsbanken außer Euler Hermes und der KfW unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida V? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Informationen darüber vor, ob und ggf. welche weiteren internationalen Partner über den von der KfW IPEX-Bank finanzierten Teil hinaus das Projekt unterstützen. 10. Trifft es zu, dass die vollständige Finanzierung von Ptolemaida V noch nicht gesichert ist, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Dem Bund liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes nicht gesichert wäre. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6834 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Hat die Bundesregierung alternativ die Potenziale für deutsche Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien untersucht, die eine Alternativlösung bieten würden, und wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis ? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 12. Wie wurde abschließend für das Gesamtprojekt untersucht, inwieweit erneuerbare Energien eine Alternative zum Kraftwerksneubau Ptolemaida V darstellen könnten? Vor Übernahme der Exportkreditgarantie für das Projekt Ptolemaida V wurde eine Überprüfung der Umwelt- und Sozialauswirkungen des Projekts gemäß der Recommendation of the Council on Common Approaches for officially supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence (OECD Common Approaches) durchgeführt. Da es sich um eine Ersatzinvestition handelt, welche mit einer deutlichen Reduzierung der Emissionswerte im Vergleich zu den laufenden Kohlekraftwerksblöcken einhergeht, wurde das Projekt in die Umweltkategorie B eingestuft. Gemäß den OECD Common Approaches ist eine Analyse von Alternativen für Kategorie B Projekte derzeit nicht erforderlich. Nach dem für den 1. Januar 2017 geplanten Inkrafttreten der im OECD-Rahmen erarbeiteten Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohlekraftwerks-projekten wird eine Prüfung klimafreundlicher Alternativen dann erforderlich sein. 13. Hält die Bundesregierung es angesichts der wirtschaftlichen Situation Griechenlands und der damit verbundenen Sparauflagen für sinnvoll und angemessen , neue Kredite an ein griechisches Staatsunternehmen im Bereich der Braunkohle öffentlich abzusichern und so das Niveau griechischer Verbindlichkeiten im Bereich einer Technologie zu vergrößern, die angesichts der europäischen Klimaziele ein Auslaufmodell sein muss? Nach Artikel 194 Absatz 2 AEUV hat jeder EU-Mitgliedstaat das Recht, seinen Energiemix souverän zu bestimmen. Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung der griechischen Regierung zugunsten eines bestimmten Energieprojekts . Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 14. Unter welchen Bedingungen würden sich Euler Hermes und die KfW-Bankengruppe aus der Finanzierung von Ptolemaida V zurückziehen? Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Exportkreditgarantien könnten bei Eintritt gefahrerhöhender Umstände weitere Lieferungen/Leistungen bzw. noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge von der Deckung ausgeschlossen werden. 15. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Diskussion und Umsetzung bei einem Braunkohleprojekt-Projekt im Kosovo, bei dem die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Juni 2015 Unterstützung zusagte (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/ 06/2015-06 -30-merkel-mustafa.html)? Bei dem Braunkohleprojekt handelt es sich um das Angebot der Firma Bilfinger Power Systems, das aus den 60-er Jahren stammende Braunkohlekraftwerk von Grund auf zu modernisieren. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist die Entscheidungsfindung von Seiten der kosovarischen Regierung über den Vorschlag Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6834 allerdings noch nicht abgeschlossen. Es ist nicht absehbar, ob eine Entscheidung zugunsten dieses Projektes fallen wird. a) Gibt es bereits Voranfragen oder Anträge für eine Hermesbürgschaft für das Projekt? Der Bundesregierung liegen keine Voranfragen und Anträge auf Exportkreditgarantien für das Projekt vor. b) Ist die KfW im Gespräch für eine Finanzierung und wäre eine KfW-Finanzierung mit der neuen Position zur internationalen Kohleförderung möglich? Die DEG und die KfW Entwicklungsbank sind an dem Projekt nicht beteiligt. Ob die Finanzierung einer Ertüchtigung oder eines Neubaus eines Kohlekraftwerks im Kosovo über die KfW IPEX-Bank möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu müsste erst eine detaillierte Prüfung auf Konformität mit den Leitlinien der KfW Bankengruppe für Kohlekraftwerksfinanzierungen erfolgen. Eine solche Prüfung wird nur im Kontext eines vorliegenden Antrags auf eine konkrete Finanzierung in einem konkreten Land vorgenommen. 16. Wie begründet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass in einer Studie der University of California, Berkeley, zusammen mit dem kosovarischen Umweltverband KOSID eine Kostenanalyse durchgeführt wurde mit dem Ergebnis, dass ein Ausbau erneuerbarer Energien und eine Erneuerung des Stromnetzes im Vergleich zu einer Modernisierung des zu ertüchtigenden Braunkohlekraftwerks im Kosovo kostengünstiger wäre (www.kosid. org/file/repository/Sustainable_Energy_for_Kosovo_Energy_Policy_ kosid.pdf) – ihre Unterstützung der Modernisierung statt der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Kosovo? Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der genannten Studie und die darin analysierten Szenarien mit Interesse zur Kenntnis genommen und strebt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem Kosovo an, das Land bestmöglich dabei zu unterstützen , die darin aufgezeigten Potenziale zu nutzen. Nach Abschluss der vorgeschlagenen Rehabilitierung des Braunkohlekraftwerks Kosovo A würde dieses Kraftwerk, das aktuell eine erhebliche Umweltbelastung verursacht, EU-Umweltstandards erfüllen. Ein vollständiger Verzicht auf Braunkohleverstromung ist in Kosovo angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage sowie der erheblichen, qualitativ hochwertigen und leicht zu erschließenden Braunvorkohlevorkommen in absehbarer Zeit nicht umsetzbar. Im vergangenen Winter musste Kosovo bis zu 60 Prozent des Strombedarfs durch Importe (weitgehend aus Kohleverstromung der Nachbarländer) decken. Dem Land fehlen bisher alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten, und erneuerbare Energien sind nur begrenzt entwicklungsfähig. Stromausfälle und hohe Kosten der Energieversorgung sind bereits jetzt wesentliche Hemmnisse für die kosovarische Wirtschaftsentwicklung. Die Bundesregierung engagiert sich insbesondere über die KfW bei der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung der Übertragungsverluste in Kosovo. Zudem begleitet die Botschaft Pristina mehrere Projekte deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien in Kosovo . Energieinfrastruktur im Regionalverbund ist ein wichtiger Schwerpunkt des von der Bundeskanzlerin Angela Merkel im August 2014 initiierten sogenannten Berlin-Prozesses. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6834 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in dem SOCAR STAR Raffinerieprojekt in der Türkei, an dessen Finanzierung die KfW IPEX-Bank GmbH beteiligt ist, der Bau von zwei Kohlekraftwerken enthalten ist, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die KfW IPEX-Bank an dem SOCAR STAR Raffinerieprojekt in der Türkei beteiligt ist. Die KfW IPEX-Bank ist dabei jedoch nicht in die Finanzierung des Baus von Kohlekraftwerken involviert. 18. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einschätzung der Gefahren vor, die sich für die KfW aufgrund ihrer Investitionen in fossile Energien und die dadurch entstehende Betroffenheit durch die sogenannte carbon bubble ergeben (vgl. dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/050/ 1805056.pdf)? Die Auseinandersetzung mit potenziellen Gefahren von Klimarisiken, insbesondere durch die sog. „carbon bubble“, für den Finanzmarkt steht noch am Anfang und vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen. Im September 2015 hat der Internationale Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board) eine Konferenz zu möglichen Auswirkungen von Klimarisiken auf den Finanzmarkt durchgeführt. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung hat der Finanzstabilitätsrat den G20-Staaten die Einrichtung einer von der Privatwirtschaft angeführten Task Force vorgeschlagen . Diese soll die Entwicklung freiwilliger Offenlegungsstandards zu klimabezogenen Kennziffern vorantreiben, welche für Investoren und somit auch die KfW von Interesse sein könnten. Zur besseren Analyse der Auswirkungen des Klimawandels auf den deutschen Finanzstandort hat das Bundesministerium der Finanzen im August 2015 ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben; mögliche Gefahren einer „carbon bubble“ sind ebenfalls Gegenstand des Vorhabens. Der Auftrag ist noch nicht vergeben. Je nach Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist mit Ergebnissen im Spätsommer/Herbst 2016 zu rechnen. Die Ergebnisse des Gutachtens können auch für die KfW Bankengruppe eine Hilfestellung bei der Einschätzung potenzieller Risiken sein. 19. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder eingestellt für das von der KfW durchgeführte Programm zur Refinanzierung von Exportkrediten , das im September 2015 bis Ende 2020 verlängert wurde (www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/Auftrag/Sonderaufgaben/ Refinanzierung-bundesgedeckter-Exportkredite/), gibt es hierbei wirksame Klimaschutzkriterien, sind Kohlekraftprojekte dabei ausgeschlossen, und wenn nein, warum nicht? Für die Refinanzierung bundesgedeckter Exportfinanzierungen im Rahmen des KfW-Refinanzierungsprogrammes stehen für 2015 und 2016 jeweils bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Da das Programm ausschließlich die Refinanzierung bundesgedeckter Exportfinanzierungen zum Gegenstand hat, gelten mittelbar die Kriterien für die Übernahme von Exportkreditgarantien (siehe dazu die Antwort zu den Fragen 2, 8 und 12). 20. Wie bewertet die Bundesregierung die komplette Einstellung der Exportkredite für Kohlekraftwerke, die im September 2015 in Frankreich beschlossen wurde? Was für Rückschlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf ihre eigene Politik? Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 in ihrem Bericht zur internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ihre Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6834 Position zu dem Thema vorgelegt. Die darin enthaltene Strategie verfolgt die Bundesregierung seitdem unverändert. Entsprechend dieser Positionierung hat die Bundesregierung die Bestrebungen auf OECD-Ebene, sich auf einheitliche Standards für Exportkredite und Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke zu verständigen, die mit dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind, unterstützt und sich konstruktiv eingebracht. Die Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohlekraftwerksprojekten , auf die sich die zuständigen OECD-Arbeitsgruppen am 17. November 2015 geeinigt haben, und die in weiten Teilen den für die KfW IPEX-Bank beschlossenen Kriterien entsprechen, begrüßt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ausdrücklich. 21. Wer ist an den Verhandlungen um die Kriterien für Finanzierungen durch die Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) beteiligt? Die Verhandlungen werden für die Bundesregierung vom federführenden Bundesministerium der Finanzen geführt. An der Festlegung der Verhandlungspositionen der Bundesregierung sind alle thematisch betroffenen Ressorts beteiligt. Darüber hinaus werden auch die Deutsche Bundesbank und die KfW Bankengruppe um Stellungnahmen gebeten. Gleiches gilt für Vertreter der deutschen Wirtschaft und der Nichtregierungsorganisationen soweit deren Tätigkeitsfeld betroffen ist. 22. Welche Erwartungen und Forderungen hat die Bundesregierung an die Umwelt - und Sozialstandards der AIIB? Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit in Betracht, Investitionen in Kohleprojekte durch die AIIB auszuschließen? Plant die Bundesregierung, sich für einen Ausschluss von Atomprojekten einzusetzen? Für die Bundesregierung sind hohe Sozial- und Umweltstandards, die dem Niveau anderer internationaler Finanzinstitutionen – wie etwa der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder der Asiatischen Entwicklungsbank – entsprechen, von großer Wichtigkeit. Dieser Position verschaffen wir sowohl auf den Treffen der Chefunterhändler als auch in engem Austausch mit dem AIIB-Sekretariat Geltung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die AIIB eine kohlenstoffarme und klimaschonende Entwicklung fördert. Dies beinhaltet das Ziel der Dekarbonisierung . In diesem Zusammenhang setzt sich die Bundesregierung auch dafür ein, dass die AIIB keine Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe, insbesondere für Technologien der Kohleverbrennung, unterstützt. Die Bundesregierung arbeitet des Weiteren darauf hin, dass die Förderung von Nuklearanlagen und -technologie ausgeschlossen wird. 23. Was für Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung der OECD, in Zukunft anstelle von fossilen Energien Energieeffizienz insbesondere im privaten Bereich stärker zu fördern (www.dtoday.de/ startseite/wirtschaft_artikel,-OECD-kritisiert-Subventionen-fuer-Erdoelund -Kohle-_arid,442758.html)? Die Bundesregierung baut mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dem darauf aufbauenden Beschluss des Koalitionsausschusses vom Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6834 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Juli 2015 (sog. Effizienzpaket) die Förderung von Energieeffizienzinvestitionen zusätzlich aus. Investitionen von Privaten in Energieeffizienz werden insbesondere durch neue bzw. verstärkte Förderprogramme, Förderstrukturen und z. T. höhere Fördersätze verstärkt angereizt. 24. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zu einer Neuformulierung der OECD-Kriterien für Exportkreditgarantien , insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Kohlekraftwerken, -bergbauprojekten und -infrastruktur? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Neuformulierungen im Bereich von Kohlebergwerkprojekten und -infrastruktur sind derzeit nicht Gegenstand der Diskussion. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333