Deutscher Bundestag Drucksache 18/684 18. Wahlperiode 28.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/518 – Berichte über den Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Polizei und Bundeswehr fühlen sich von Abgeordneten der Linkspartei ausgeforscht . Sensible Daten der Bundesregierung zur inneren Sicherheit landen bei linken Militanten“, berichtet das Magazin „FOCUS“ in seiner Ausgabe vom 27. Januar 2014 unter der Überschrift „Späh-Angriff im Parlament?“. Unter anderem wird behauptet, ein „Dossier des Verteidigungsministeriums über öffentliche Auftritte und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr“ sei im September 2013 „an militante Anti-Militaristen“ weitergegeben worden. Der „FOCUS“ berichtet unter Berufung auf „Polizei und Verfassungsschutz“ in Berlin. Als weitere Quelle wird ein „hoher Staatsschutz-Beamter des Bundeskriminalamts “ genannt. Der „Staatsschutz“ sei sich demnach sicher, dass das „Bundeswehr-Dossier“ von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf die linke Internetplattform „Indymedia “ eingestellt worden sei. Bei den angeblich weitergegebenen „sensiblen Daten“ handelt es sich um die als Bundestagsdrucksache 17/14785 auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im vierten Quartal 2013“. Auch Informationen über Rüstungsbetriebe und Spezialeinheiten wie die GSG 9 der Bundespolizei habe die Linksfraktion der „linksextremen Szene“ und dem „linken Berliner Untergrund“ zur Verfügung gestellt, behauptet der „FOCUS“. Auch bei diesen laut „FOCUS“ „sensiblen Daten“ und „vertraulichen Informationen“ handelt es sich um auf der Bundestagswebsite allgemein zugängliche Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Polizei und Verfassungsschutz glauben zu wissen, wie die Beschaffung und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Daten an die militante Szene läuft“, heißt es im „FOCUS“. So sei auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien “ (Bundestagsdrucksache 17/9844) „im linken Berliner Untergrund“ geDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. landet. Nachweise hierfür bleibt das Magazin schuldig. Weiter heißt es: „Da nach Angaben des Bundesinnenministeriums ,extremistische Strukturen‘ der Linkspartei wie die ,Kommunistische Plattform‘ beobachtet werden, gelten einige konspirative Verbindungen als enttarnt.“ Wissenschaftliche Mitarbei- Drucksache 18/684 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ter von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sollen nach Ansicht von Polizei- und Verfassungsschutzkreisen auch hier die Verbindungsleute der „Militanten“ sein (www.focus.de/politik/deutschland/vorwuerfe-gegen-dielinke -geheimnisverrat-vorwuerfe-linkspartei-verraet-geheimnisse-an-militantegruppen -1_id_3569407.html). Suggeriert wird vom „FOCUS“, die durch parlamentarische Anfragen erlangten Informationen könnten von „Militanten“ für Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge benutzt werden. „Die Linkspartei missbraucht das Anrecht auf Auskunft eindeutig. […] Einige Anfragen ähneln einer gezielten Ausspähung von Behörden“, wird ein „hoher Staatsschutz-Beamter des Bundeskriminalamts “ zitiert. Zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über den geplanten Bau eines Bundeswehrübungsgeländes zum Häuserkampf heißt es im „FOCUS“, „Polizei und Verfassungsschutz befürchten, dass auch diese Informationen bei Militanten landeten.“ Tatsächlich können sich „Militante“ die Antwort der Bundesregierung von der Website des Deutschen Bundestages herunterladen, genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger (Bundestagsdrucksache 17/10589). 1. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts durch Abgeordnete von Oppositionsfraktionen (bitte konkrete Belege nennen)? 2. Sind der Bundesregierung Klagen von Bundesbehörden oder nach ihrer Kenntnis auch von Landesbehörden über einen angeblichen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts bekannt geworden, und wenn ja, durch welche Behörde, bezüglich welcher Anfragen, und worin soll dieser Missbrauch bestehen? Die Bundesregierung geht in ihrem Antwortverhalten grundsätzlich davon aus, dass das parlamentarische Fragerecht durch Abgeordnete von Oppositionsfraktionen nicht missbraucht wird und anfragende Abgeordnete und Fraktionen ihrer Pflicht nachkommen, als Verschlusssache eingestufte Antworten entsprechend der Verschlusssachenanweisung des Bundesministeriums des Innern bzw. der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages zu behandeln. Klagen von Behörden über einen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts sind der Bundesregierung nicht bekannt. 3. Inwiefern trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Behauptung des „FOCUS“ zu, wonach „die Sicherheitsbehörden […] empört über den Umgang der Linken mit Auskünften der Bundesregierung“ sind? a) Welche Sicherheitsbehörden sind „empört“? b) In welcher Form und wem gegenüber haben diese Behörden ihre „Empörung “ bislang geäußert? c) Worüber genau sind diese Behörden „empört“? d) Wie beurteilt die Bundesregierung das vom „FOCUS“ dargestellte Vorgehen dieser Sicherheitsbehörden oder einzelner führender Mitarbeiter, sich mit ihren Problemen mit dem angeblichen Umgang der Linken mit Auskünften der Bundesregierung nicht an die Gremien des Deutschen Bundestages zu wenden, sondern diese gegenüber der Presse zu thematisieren ? Der Bundesregierung sind seitens der Sicherheitsbehörden keine Irritationen oder Empörungen zum Umgang der Fraktion DIE LINKE. im Zusammenhang mit ihren Auskünften bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/684 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines vom „FOCUS“ zitierten hohen Staatsschutzbeamten des Bundeskriminalamts, wonach die Fraktion DIE LINKE. das „Anrecht auf Auskunft“ eindeutig „missbraucht“? a) Wenn ja, worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung dieser Missbrauch des Fragerechts? b) Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dann eine solche Äußerung eines hohen Bundesbeamten gegenüber der Presse? c) Wenn nein, welche Maßnahmen will sie ergreifen, um innerhalb des BKA die Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die Demokratie zu verdeutlichen? Es wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Im Übrigen kann die Bundesregierung den in der Frage enthaltenen Sachverhalt nicht nachvollziehen. Presseanfragen an das Bundeskriminalamt (BKA) werden grundsätzlich über die dortige Pressestelle beantwortet. Die erwähnte Presseanfrage liegt dort nicht vor. Auch eine Autorisierung einer solchen angeblichen Erklärung durch das BKA ist nicht erfolgt. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines vom „FOCUS“ zitierten hohen Staatsschutzbeamten des Bundeskriminalamts, wonach einige parlamentarische Anfragen einer gezielten Ausspähung von Behörden ähneln? a) Wenn ja, woran macht die Bundesregierung diese Auffassung fest, und um welche parlamentarischen Anfragen handelt es sich? b) Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dann diese Äußerung eines hohen Bundesbeamten gegenüber der Presse? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Reform bzw. neuer Regularien oder von Einschränkungen für das parlamentarische Fragerecht, wenn ja, welche und mit welcher Begründung, und inwiefern beabsichtigt sie, hierzu konkrete Vorschläge, andere Regelungen oder Gesetzentwürfe einzubringen? Inhalt und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für weitere Regelungen. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Informationen aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen für die Vorbereitung und Durchführung konkreter Straftaten verwendet wurden (parlamentarische Anfrage und Straftat bitte angeben und begründen, woraus sich der Verdacht speist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Taten und den Anfragen besteht)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Verwendung von Informationen aus ihren Antworten auf parlamentarische Fragen für die Vorbereitung und Durchführung konkreter Straftaten. Drucksache 18/684 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche „konspirative[n] Verbindungen“ konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beobachtung von „extremistische[n] Strukturen“ der Linkspartei, wie der „Kommunistische[n] Plattform“, des „Marxistische [n] Forum[s]“ und von „Cuba Si“, durch den Verfassungsschutz enttarnt werden? a) Zwischen welchen Gruppierungen oder Personenkreisen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung solche „konspirative[n] Verbindungen “, und inwiefern sind auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter dort eingebunden? b) Welchen Zweck haben diese „konspirative[n] Verbindungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, es brauche „konspirative Verbindungen“, damit eine „militante Szene“ Kenntnis von später öffentlich auf der Website des Deutschen Bundestages zugänglichen Drucksachen erlangen kann? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Aussage des „FOCUS“, „Polizei und Verfassungsschutz glauben zu wissen , wie die Beschaffung und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Daten an die militante Szene läuft“? Der Bundesregierung hat im Zusammenhang mit parlamentarischen Fragen keine konkreten Informationen zur Beschaffung und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Daten an die militante Szene. 10. Welche Strukturen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem vom BKA-Staatsschutzbeamten zitierten „linken Berliner Untergrund“ gemeint? Die im „FOCUS“-Artikel „Späh-Angriff im Parlament?“ im Heft Nr. 5 vom 27. Januar 2014 getroffene Aussage „Alle Auskünfte des Bundesministeriums des Innern landeten wiederum im linken Berliner Untergrund“ wird nicht einer konkreten Person, sondern dem „hohen Staatsschutz-Beamten“ zugeschrieben. Aus dieser allgemeinen und unpräzisen Aussage lässt sich kein erkennbarer Bezug zu konkret betroffenen Gruppierungen herstellen. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizisten“ (Bundestagsdrucksache 17/9844) „im linken Berliner Untergrund“ landete ? a) Auf welchem Weg gelangte die Antwort der Bundesregierung nach Erkenntnis der Bundesregierung vorab an den „linken Berliner Untergrund “? b) Wie ist die Bundesregierung an diese Erkenntnis gelangt? c) Welcher Schaden konnte nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch entstehen, dass die Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage auch dem „linken Berliner Untergrund“ bekannt wurde? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/684 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Geplanter Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide“ (Bundestagsdrucksache 17/10589) bei „Militanten“ gelandet ist? a) Auf welchem Wege könnten „Militante“ vorab von der Antwort der Bundesregierung Kenntnis erlangt haben? b) Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für den Fall, dass die auf der Website des Deutschen Bundestages später öffentlich zugängliche Antwort der Bundesregierung auch von „Militanten“ gelesen wird? c) Inwieweit sind der Bundesregierung Protestaktionen gegen den Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide bekannt, die auf eine Verwendung der Informationen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10589) schließen lassen? d) Inwieweit sind der Bundesregierung Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen den Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide bekannt, die sich kausal auf eine Verwendung der Informationen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10589) zurückführen lassen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Was ist damit gemeint, wenn der Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber dem Internetmagazin „TELEPOLIS“ (30. Januar 2014) erklärt, dass man die im „FOCUS“-Artikel genannten „Aspekte“ weiter verfolgen würde (www.heise.de/tp/artikel/40/40874)? a) Wieso wollte der Sprecher nicht auf die Frage antworten, um welche Aspekte es sich handeln würde, da dies „schwierig“ sei? b) Welche Abteilungen welcher Behörden sind hierzu nun mit welchem Anfangsverdacht bzw. welcher Vorannahme befasst? c) Mit welchen Landesbehörden wird dabei zusammengearbeitet? d) Aufgrund welcher vermeintlichen Gefährdung o. Ä. wird die Behörde diesbezüglich tätig? e) Inwiefern wird hierzu auf bereits existierende Vorgänge zurückgegriffen ? Am 28. Januar 2014 wandte sich der Chefredakteur der Redaktion von „TELEPOLIS “, Florian Roetzer, per E-Mail mit einer Anfrage wegen des in Bezug genommenen „FOCUS“-Artikels „Späh-Angriff im Parlament?“ an die Pressestelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Darin erkundigte er sich u. a. danach, ob die Äußerungen des in dem Artikel zitierten „hohen Staatsschutz -Beamten des Bundeskriminalamtes“, wonach die „Sicherheitsbehörden“ über den Umgang mit den Auskünften der Fraktion DIE LINKE. mit Auskünften der Bundesregierung „empört“ seien, auch die offizielle Haltung des BfV sei und ob es ein Missbrauch sei, wenn Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen an linksextremistische Webseiten weitergegeben würden. Die „TELEPOLIS“ erhielt aufgrund der von ihr gesetzten kurzen Frist eine telefonische Antwort mit der Aussage, dass das BfV den Darstellungen in dem zitierten Artikel nachgehen werde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das BfV im Übrigen weder zum Frageverhalten des Parlaments noch zum Antwortverhalten der Bundesregierung Stellung nimmt. Die Auskunft des Pressesprechers des BfV wurde insoweit nicht wörtlich, sondern verkürzt im zitierten Artikel von „TELEPOLIS“ wiedergegeben. Drucksache 18/684 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, wie im konkreten Fall die Informationsweitergabe auch von sensiblen Daten durch Polizei und Verfassungsschutz an das Nachrichtenmagazin „FOCUS“ vonstattenging ? a) Welche Nachforschungen hat sie zum vorliegenden Fall angestellt, und welche Referate bzw. welche Standorte der Abteilungen kommen für die Weitergabe von Informationen in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/10589) infrage? Die Bundesregierung verfügt nicht über entsprechende Erkenntnisse oder der Nachforschung zugängliche Verdachtsmomente im Sinne der Fragestellung. b) Inwiefern erfolgte die Informationsübermittlung auf dem offiziellen Weg einer Presseanfrage (bitte das Datum und den Inhalt der Fragen und Antworten skizzieren)? Der Journalist Josef Hufelschulte hat im Vorfeld seines Artikels „Späh-Angriff im Parlament?“ keine Anfrage bei der Pressestelle des BKA gestellt. c) Welche Maßnahmen wurden angeordnet, um die Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem BKA zu verhindern? Das BKA trägt organisatorisch dafür Sorge, dass keine sensiblen Informationen aus seinem Zuständigkeitsbereich an die Öffentlichkeit gelangen. Im Rahmen von organisatorischen Maßnahmen wird beispielsweise dafür Sorge getragen, dass Informationen nur dem sachlich zuständigen Bereich zugänglich sind. Die Beschäftigten des BKA werden insoweit regelmäßig sensibilisiert. Darüber hinaus erfolgen in den Fällen nicht berechtigter Informationsweitergabe an Dritte interne Verwaltungsermittlungen. d) Inwiefern wird der Verfasser des Artikels „Späh-Angriff im Parlament?“ bei Bundesbehörden weiterhin als Informant geführt (http://t.co/TNFQ lFFt3Q), und inwiefern ist es nach Einschätzung der Bundesregierung demnach denkbar, dass er auf diesem Wege über gute informelle Kontakte zu Polizeien oder Geheimdiensten des Bundes verfügt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass öffentliche Werbeauftritte der Bundeswehr, die regelmäßig (zuletzt mit Bundestagsdrucksache 18/85) abgefragt werden, prinzipiell keine geheimhaltungsbedürftigen Daten sind, und wenn nein, warum nicht? Bei öffentlichen Werbeauftritten der Bundeswehr handelt es sich grundsätzlich nicht um geheimhaltungsbedürftige Daten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333