Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6852 18. Wahlperiode 27.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6567 – Unterstützung des Bundes für die Air and Space Power Conference in Essen 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 23. bis zum 25. November 2015 findet in Essen die Jahreskonferenz des eigentlich im nordrhein-westfälischen Kalkar beheimateten „Joint Air Power Competence Centre“ (JAPCC) statt. Die „NATO-Tagung […] ist das militärstrategische Pendant zur eher propagandistisch angelegten Sicherheitskonferenz [in München] im Februar“ (neues-deutschland.de/artikel/952523.in-kalkarwerden -luft-und-cyberkrieg-konkret.html). Vergangenes Jahr fand die Tagung in der Stadthalle des Ortes des JAPCC-Hauptsitzes statt. Das diesjährige Thema der JAPCC-Jahreskonferenz Air and Space Power Conference lautet „Luftmacht und Strategische Kommunikation – NATO-Herausforderungen für die Zukunft“ (Air Power and Strategic Communications – NATO Challenges for the Future). Luftmacht wird dabei als essenziell für die „Bekämpfung feindlicher Regime“, zur „Durchführung von Interventionen“ sowie für so genannte stabilisierende Operationen definiert. Die diesjährige Konferenz soll „Top-Experten aus den Bereichen Politik, der akademischen Sphäre, dem Militär und Medien“ zusammenbringen (www.japcc.org/portfolio/japccair -space-power-conference-2015/). 1. Welche Kosten entstehen dem Bund, und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und der Kommune Essen, durch die Ausrichtung der Jahreskonferenz des „Joint Air Power Competence Centre“ vom 23. bis 25. November in Essen? Das Joint Air Power Competence Centre (JAPCC) ist ein multinationales Kompetenzzentrum , das von 15 NATO-Mitgliedernationen unterstützt wird. Es hat zum Ziel, als Kompetenzträger im Bereich „Joint Air and Space Power“ für die NATO und die Mitgliedernationen zu agieren. Dieses Ziel wird u. a. mit der Durchführung der jährlich stattfindenden JAPCC-Konferenz von allen beteiligten Nationen mit der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Ressourcen unterstützt . Der Kostenanteil für Deutschland am Gesamtbudget des JAPCC liegt bei 28,07 Prozent. Unter Berücksichtigung dieses Kostenschlüssels belaufen sich die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6852 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mittelbaren Kosten der Veranstaltung für den Bund auf voraussichtlich 5 870 Euro. Die genannten Kosten betreffen den deutschen Anteil am Budget für die Tagungsleitung, für den Transport, die technische Unterstützung sowie für die Miete der Tagungsstätte. Nach hiesiger Kenntnis entstehen dem Bundesland Nordrhein-Westfalen und der Stadt Essen keine zusätzlichen Kosten aufgrund der JAPCC-Konferenz. 2. Welche Gäste werden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Konferenz eingeladen sein und welche Gäste werden reden? Grundsätzlich wurden Gäste aus den Bereichen der Politik, der Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Militärs eingeladen. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit zur Teilnahme von Medienvertretern. Als Gäste haben nach Kenntnis der Bundesregierung Generalleutnant Schissler (Deputy Chairman Military Committee , NATO), Prof. Corum (University of Salford) und Herr Laity (Chief Strategic Communications SHAPE) vorgetragen. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Programm dieser Jahreskonferenz des „Joint Air Power Competence Centre“? Die Bundesregierung hat Kenntnis über alle erforderlichen Informationen zur JAPCC-Konferenz, die im Internet frei zugänglich sind (vgl. www.japcc.org/ portfolio/japcc-air-space-power-conference-2015/). 4. Inwiefern sind die Bundesregierung bzw. Vertreter der Bundesregierung und/oder das Bundesministerium der Verteidigung in die Programmplanung der JAPCC-Jahreskonferenz eingebunden? Eine Beteiligung der Bundesregierung oder des Bundesministeriums der Verteidigung an der Programmplanung erfolgte nicht. 5. Welche Themen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Konferenz behandelt? Im Rahmen der Konferenz wurde das Thema „Luftmacht und Strategische Kommunikation – NATO-Herausforderungen für die Zukunft“ in vier Podiumsdiskussionen mit den folgenden Themen tiefergehend betrachtet: Strategische Kommunikation im Zusammenhang mit Luftmacht, Die Sichtweise der Medien auf NATO-Luftmacht, Desinformationskampagnen gegen Luftmacht und Erhaltung der Glaubwürdigkeit. 6. Welche Aspekte der so genannten strategischen Kommunikation werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der JAPCC-Jahreskonferenz besprochen werden? Die in der Antwort zu Frage 5 genannten Themen für die Podiumsdiskussionen bildeten grundsätzlich den inhaltlichen Rahmen für die Konferenz, gleichwohl lässt sich selbstverständlich nicht pauschal eingrenzen, welche Aspekte von „strategischer Kommunikation“ tatsächlich in der Konferenz besprochen wurden. Dies wurde durch die Vorträge der Gastredner sowie die anschließenden Diskussionen zwischen den Podiumsteilnehmern und Gästen bestimmt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6852 7. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „strategische Kommunikation “? Der Begriff „Strategische Kommunikation“ wird von der Bundesregierung im NATO-Kontext angewendet. Dort ist „Strategische Kommunikation“ („Strategic Communications“) als „der koordinierte und angemessene Einsatz von NATO- Kommunikationsaktivitäten und -Fähigkeiten […] zur Unterstützung der Politik der Allianz, ihrer Operationen und Aktivitäten“ definiert. 8. Welche Einheiten der Bundeswehr sind für die „strategische Kommunikation “ verantwortlich? Die Bundeswehr verfügt über keine Einheiten, die für „strategische Kommunikation “ verantwortlich sind. 9. Inwiefern ist die „strategische Kommunikation“ Aufgabe der bundesdeutschen Luftwaffe? Gemäß der in der Antwort zu Frage 7 dargelegten Definition der NATO hat „Strategic Communications“ eine in sich stimmige, ganzheitliche und Ebenen übergreifende Außenkommunikation entlang bindender Vorgaben zum Ziel. Die Bundeswehr – und damit auch die Luftwaffe – beteiligt sich innerhalb der NATO- Strukturen an den dort definierten Arbeitsabläufen. 10. Inwiefern bestehen Schnittmengen zwischen der Cyber-Kriegsführung der Bundeswehr und der so genannten strategischen Kommunikation? Die Bundeswehr führt oder plant keinen Cyber-Krieg. 11. Inwieweit sind Presseoffiziere der Bundeswehr in die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der JAPCC-Jahreskonferenz eingebunden? Der Presseoffizier des Zentrums Luftoperationen ist eingebunden. 12. Inwieweit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespresseamtes in die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der JAPCC-Jahreskonferenz eingebunden ? Das Bundespresseamt ist nicht in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des JAPCC eingebunden. 13. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2015 voraussichtlich insgesamt in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2014? a) Von welchen Einheiten stammen diese? b) Wie viele Feldjäger sind darunter, und wie viele Feldjäger waren es im Jahr 2014? c) Sind die Feldjäger bereits in der in der Antwort zu Frage 13 genannten Zahl enthalten? d) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt, und wie viele waren es im Jahr 2014? e) Sind die unter 13d bezifferten Kräfte bereits in der in der Antwort zu Frage 13 genannten Zahl enthalten? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6852 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert angeben)? Die Antwort ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beigefügt, da sie Inhalte des in gleicher Weise eingestuften Absicherungskonzepts der JAPCC-Konferenz enthält.* 14. Welche Kosten werden für den Einsatz der Bundeswehr voraussichtlich entstehen (bitte möglichst nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Außer den dort aufgeführten Kosten entstehen keine weiteren Sachkosten. 15. Welche Kosten sind für den Einsatz im Jahr 2014 angefallen (bitte nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern und Sachkosten detailliert angeben)? Der Kostenanteil des Bundes am Gesamtbudget des JAPCC lag im Jahr 2014 bei 26,98 Prozent. Unter Berücksichtigung dieses Kostenschlüssels beliefen sich die mittelbaren Kosten der JAPCC-Konferenz für den Bund im Jahr 2014 auf 9 140 Euro. Hiervon wurden 2 750 Euro für den Transport, 2 440 Euro für die technische Unterstützung, 440 Euro für die Miete und 3 510 Euro für die Tagungsleitung aufgewendet. 16. Soll anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet werden, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, und mit welcher Begründung ? Die Einrichtung eines Militärischen Sicherheitsbereiches erfolgte nicht. 17. Wie viele Bundespolizisten waren im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Im Zusammenhang mit der Konferenz im Jahr 2014 waren keine Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei eingesetzt. 18. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist diese Aktivität gegebenenfalls? Eine Einbindung des Bundesnachrichtendienstes, des Militärische Abschirmdienstes (MAD) oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Konferenz erfolgte nicht. 19. Inwieweit sind die Bundespolizei oder der Verfassungsschutz und andere Behörden in die polizeilichen Vorbereitungen zur Konferenz eingebunden? Eine Einbindung der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes oder des MAD in die polizeilichen Vorbereitungen der Konferenz erfolgte nicht. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6852 20. Mit welchen ausländischen Behörden haben oder hatten die Bundespolizei sowie der Verfassungsschutz oder andere deutsche Behörden zur Vorbereitung des Polizeieinsatzes oder geheimdienstlichen Aufklärung von Gegenaktivitäten Kontakt? Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333