Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6857 18. Wahlperiode 26.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6637 – Militärintervention in der Republik Jemen durch eine von Saudi-Arabien angeführte internationale Koalition V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit März 2015 führt eine internationale Koalition, angeführt durch das wahabitische Königreich Saudi-Arabien und unterstützt durch die Vereinigten Staaten von Amerika, Militäroperationen gegen die Republik Jemen durch. Bisher starben bei den Luftangriffen und durch anderen Beschuss über 5.100 Menschen , die meisten davon Zivilisten (reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources /OCHA %20Yemen%20Humanitarian%20Bulletin%20No%201%20- %2027%20August %202015.pdf). Zu Beginn der Militärintervention zeigte der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier „Verständnis für das saudische Vorgehen“ (bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/03/ 2015-03-27-steinmeier-bild.html). Die Intervention hat die schon lange im Jemen bestehenden Konfliktlinien verstärkt und damit auch zu einem Anstieg auch der innerjemenitischen Gewalt geführt (jamestown.org/single/?tx_ ttnews%5Btt_news%5D=43950#.VfvRTPl4vTo). Mehr als 21 Millionen Menschen im Jemen, circa 80 Prozent der Bevölkerung des Landes, sind laut UN-Angaben derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen (reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/OCHA%20Yemen%20 Humanitrian%20Bulletin%20No%201%20-%2027%20August%202015.pdf). Der Anteil der Jemeniten, die auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen sind, ist von 10,6 Millionen im Jahr 2014 auf fast 13 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. 10 Provinzen stehen kurz vor einer Hungersnot (reliefweb.int/sites/reliefweb.int/ files/resources/yem_humsnapshot_foodinsecurity_v3.pdf). Ungefähr 1,8 Millionen Kinder leiden aktuell unter Mangelernährung; das ist ein Anstieg von über eine Million Kindern gegenüber dem Vorjahr (reliefweb.int/sites/reliefweb. int/files/resources/OCHA%20Yemen%20Humanitarian%20Bulletin%20No% 201%20-%2027%20August%202015.pdf). Bis auf das Gouvernement Hadramaut im Osten des Landes – in welchem die Gruppe „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ in vielen Provinzen dominiert – spüren alle Provinzen der jemenitischen Republik die katastrophalen Auswirkungen der Militärintervention der internationalen Koalition (www. jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f37857626 1ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Yemen&tx_ttnews%5Btt_news%5D= Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 44145&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=1c69e5a04eaa7b75e8a22b6c6ceed3 b0#.VfqH9Pl4vTo). Das Königreich Saudi-Arabien, als Initiator der Militärintervention, ist „in den vergangenen Jahren einer der größten Abnehmer von militärischer Ausrüstung aus Deutschland gewesen“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/jemenkaempft -saudi-arabien-mit-deutschen-waffen-a-1025748.html). Auch die auf Seiten der internationalen Koalition involvierten Staaten Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate haben in den vergangenen Jahren umfassend deutsche Rüstungsgüter importiert (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext /59202). Diese Rüstungsgüter kommen auch auf dem jemenitischen Kriegsschauplatz zum Einsatz. So werden die Luftangriffe der saudi-arabisch geführten Militärkoalition „auch mit Maschinen vom Typ Panavia Tornado geflogen“ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202). Inzwischen sind laut Medienberichten neben 3 000 Soldaten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zusätzlich noch circa 1 000 saudi-arabische, 1 000 katarische und 600 bis 800 ägyptische Militärs im Jemen stationiert (german-for eign-policy.com/de/fulltext/59202). 1. Hat die Bundesregierung gegenüber der saudi-arabischen Staatsführung beziehungsweise der saudischen Königsfamilie interveniert, nachdem der Kronprinz von Abu Dhabi, Muhammad bin Zayid al Nahyan, geäußert hatte, dass der Jemen „vom [schiitischen] Abschaum [gereinigt]“ werden müsste (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202)? Und falls ja, wann und in welchem Rahmen? Bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier die Lage in Jemen mit der saudischen Staatsführung umfassend erörtert. 2. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Einsatz von Patrouillen- und Grenzüberwachungsbooten aus Deutschland in Saudi-Arabien, für dessen Verkauf die Bundesregierung gebürgt hatte (spiegel.de/politik/ausland/gabriel-verteidigt-ruestungsexportund -buergschaft-fuer-saudi-arabien-a-950856.html)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen. 3. Welche Fälle von Brüchen des humanitären Völkerrechts durch die saudiarabisch geführte Militärkoalition im Jemen sind der Bundesregierung bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 18/4824)? Zu konkreten Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch die im Jemen- Konflikt beteiligten Parteien liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen für eine unabhängige Mission ein, die zur Aufgabe haben soll, mögliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6857 a) Wann und in welchem Rahmen haben sich Vertreter der Bundesregierung gegenüber Vertretern der saudi-arabisch geführten Militärkoalition für die „Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Jemen“ eingesetzt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 18/4824)? Die Bundesregierung fordert regelmäßig die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und einen ungehinderten humanitären Zugang. Zuletzt war dies der Fall bei der Reise von Bundesaußenminister Steinmeier nach Riad am 18./19. Oktober 2015 sowie davor beim Besuch des emiratischen Außenministers Sheikh Abdullah bin Zayed Al-Nahyan am 26. August 2015 in Berlin. Der deutsche Botschafter für Jemen thematisiert die Einhaltung des humanitären Völkerrechts regelmäßig bei seinen Treffen mit Mitgliedern der jemenitischen Regierung wie auch mit Vertretern der Huthis. Beim 30. Menschenrechtsrat in Genf hat die Bundesregierung in einer gesonderten Erklärung (EoP) zu Jemen ausdrücklich gefordert, dass alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht einhalten. b) Wann und in welchem Rahmen haben sich Vertreter der Bundesregierung „mit den Partnern in der EU“ gegenüber Vertretern der saudi-arabischgeführten Militärkoalition für einen „ungehinderten humanitären Zugang […] im Jemen“ eingesetzt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagdrucksache 18/4824)? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. Des Weiteren hat die Europäische Union wiederholt alle Konfliktparteien dazu aufgefordert, den ungehinderten humanitären Zugang und die Versorgung mit Hilfsgütern zu gewährleisten (u.a. Gemeinsames Statement der Hohen Vertreterin Federica Mogherini und dem EU- Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement Christos Stylianidis vom 2. Oktober 2015; Ratsschlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. November 2015). 4. Welche Waffen oder Waffensysteme aus deutscher Produktion (inklusive Eurofighter) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Operation Sturm der Entschlossenheit“ (25. März 2015 bis 21. April 2015) sowie der „Operation Wiederherstellung der Hoffnung“ (seit dem 22. April 2015) durch die verschiedenen Konfliktparteien eingesetzt (bitte nach Land, Konfliktpartei und Anzahl der Waffen oder Waffensysteme auflisten)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat Ägypten im betroffenen Zeitraum ein ehemaliges Versorgungsschiff der deutschen Marine eingesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Versorgungsschiff der Westerwald-Klasse, welches 2002 in Deutschland außer Dienst gestellt und an Ägypten übergeben wurde. Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4824 vom 6. Mai 2015 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele Einsätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „Eurofighter “ der saudi-arabischen Luftwaffe in den beiden Operationen bis Ende September 2015 geflogen worden (www.spiegel.de/politik/deutschland/jemenkaempft -saudi-arabien-mit-deutschen-waffen-a-1025748.html)? Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4824 vom 6. Mai 2015, Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 6. Liegen der Bundesregierung seit Mai 2015 neu gewonnene Erkenntnisse zur Herkunft von Sturmgewehren des Typs G3, die im Konflikt in und um den Jemen eingesetzt werden, vor (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22, Bundestagsdrucksache 18/4824)? Diesbezüglich liegen keine seit Mai 2015 neu gewonnen Erkenntnisse vor. Die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4824 hat weiterhin Bestand. 7. Welche Staaten sind militärisch an den Militäroperationen im Jemen sowie der Blockade der jemenitischen Häfen beteiligt? Nach hiesiger Kenntnis nehmen derzeit folgende Staaten an den Militäroperationen in Jemen teil: Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Sudan, Bahrain, Ägypten und Marokko. An der Seeblockade sind nach hiesigen Erkenntnissen Einheiten aus Saudi-Arabien, Ägypten sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt. 8. Welches Verhältnis haben die Schiffe der saudi-arabisch geführten Militärkoalition zu den Schiffen der Bundeswehr, die im Rahmen der EU-NAVFOR-Somalia-Operation „Atalanta“ vor dem Horn von Afrika operieren ? Die im Rahmen von EUNAVFOR ATALANTA eingesetzten Schiffe und die Schiffe der saudi-arabisch geführten Militärkoalition stehen in keinem militärischen Verhältnis. Sie verhalten sich zueinander nach den anerkannten grundsätzlichen Regeln der Seeschifffahrt. 9. Haben Schiffe der Bundeswehr, die im Rahmen der EU-NAVFOR-Somalia- Operation „Atalanta“ vor dem Horn von Afrika operieren, Schiffe der saudiarabisch geführten Militärkoalition im Rahmen derer Operation begleitet, bewacht oder in sonst einer Weise unterstützt? Schiffe der deutschen Marine befinden sich am Horn von Afrika ausschließlich im Rahmen der Mission EUNAVFOR ATALANTA im Einsatz. Eine Unterstützung von Schiffen der saudi-arabisch geführten Militärkoalition durch EUNA- VFOR ATALANTA hat nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mangel von 400 000 Tonnen Getreide infolge der Blockade von jemenitischen Häfen durch die saudi-arabisch-geführte Militärkoalition (sueddeutsche.de/ politik/arabische-halbinsel-der-vergessene-krieg-im-jemen-1.2648591)? Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) fiel die Getreideernte 2014 in Jemen 19 Prozent geringer aus als im Jahr 2013 (342 000 Tonnen Hirse und 192 000 Tonnen Weizen). Der Bedarf Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6857 an Getreide in Jemen belief sich laut FAO-Angaben 2014 auf 4,5 Millionen Tonnen (gegenüber 4,4 Millionen Tonnen im Jahr 2013), davon 3 Millionen Tonnen Weizen. Bereits vor der Eskalation des Konflikts importierte Jemen 90 Prozent der Nahrungsmittel. Fortgesetzte Kampfhandlungen und Luftangriffe haben seit April 2015 die landwirtschaftliche Infrastruktur geschädigt. Hinzu trat der Einbruch der Nahrungsmittelimporte nach Blockade der Häfen. Zwar stiegen kommerzielle Nahrungsmittelimporte von September auf Oktober 2015 wieder an von 226 000 auf 392 000 Tonnen (monatlicher Bedarf: 350 000 Tonnen); humanitäre Nahrungsmittellieferungen erhöhten sich von 9 400 Tonnen auf 14 500 Tonnen. Dennoch blieb der durchschnittliche Preis für Weizen nach Angaben des Welternährungsprogramms (WFP) im Oktober weit höher als im Vorjahr (47 Prozent), unter anderem auch wegen des weiter bestehenden Treibstoffmangels, der sich auf Transport und Betrieb der Getreidemühlen auswirkt. 11. Wann und zu welcher Gelegenheit haben sich Vertreter der Bundesregierung gegenüber Vertretern der Regierungen der saudi-arabisch geführten Militärallianz dafür eingesetzt, dass die Blockade von jemenitischen Häfen aufgehoben wird? Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für einen ungehinderten humanitären Zugang ein. Zuletzt war dies der Fall bei der Reise von Bundesaußenminister Steinmeier nach Riad am 18./19. Oktober 2015 sowie zuvor beim Besuch des emiratischen Außenministers Sheikh Abdullah bin Zayed Al-Nahyan am 26. August 2015 in Berlin. Der deutsche Botschafter für Jemen thematisiert dies regelmäßig bei seinen Treffen mit Mitgliedern der jemenitischen Regierung, zuletzt gegenüber Transportminister Basalma und Menschenrechtsminister Asbahi. 12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der deutschen Presse, dass es sich bei der „Blockade Jemens zu Land, zu See und in der Luft zusammen mit dem pausenlosen Bombardement“ um eine „[völkerrechtswidrige] Kollektivstrafe gegen die [gesamte jemenitische] Bevölkerung“ handelt (sueddeutsche.de/politik/arabische-halbinsel-der-vergessene-krieg-im-jemen- 1.2648591)? Eine Kollektivstrafe nach humanitärem Völkerrecht liegt nur dann vor, wenn Ziel einer Maßnahme die unterschiedslose Ausübung von Druck auf die Zivilbevölkerung ist, die sich in der Gewalt einer am Konflikt beteiligten Partei befindet. Deshalb stellen die in der Fragestellung erwähnten Einsatzformen keine Kollektivstrafe im Sinne des humanitären Völkerrechts dar. 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – nachdem Saudi- Arabien bereits in Syrien für die Eskalation der Gewalt mitverantwortlich war – Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem im Jemen geführten Krieg verhindern wollen, dass schiitische Houthis ihre Macht konsolidieren, mit ihren Bomben aber nur noch mehr Menschen zu Flüchtlingen machen (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/diegolfstaaten -schotten-sich-gegenueber-fluechtlingen-ab-13789932.html)? Der militärische Einsatz im Jemen ist eine Reaktion auf die gewaltsame Übernahme der Hauptstadt Sana’a durch die Huthis sowie deren Vorstoß auf Aden. Eines der Ziele der Koalition ist es auch, Menschen, die durch die Huthis vertrieben wurden, die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. Die Koalition fordert die Umsetzung der vom VN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen 2201 und 2216, mit der die Huthis u.a. zur sofortigem Ende der Gewalt und Rückzug aus den eingenommenen Gebieten aufgefordert werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung ist in Sorge, dass durch Fortsetzung der Kampfhandlungen am Boden sowie von Luftschlägen sich immer mehr Menschen auf die Flucht begeben müssen. Die Bundesregierung drängt daher auf einen politischen Prozess unter Einbeziehung aller relevanter jemenitischen Akteure. Nach Ansicht der Bundesregierung lässt sich der Konflikt in Jemen nur durch einen politischen Prozess nachhaltig lösen. 14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass innerhalb des Jemens mehr als 1,5 Millionen Menschen auf der Flucht sind und das Land nach fünf Monaten Angriff durch das von Saudi-Arabien geführte Bündnis aussieht wie Syrien nach fünf Jahren (ipsnews.de/index.php/news/679 -jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-buergerkriegsparteienvor )? Nach Angaben der Vereinten Nationen (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs − OCHA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gibt es ca. 2,3 Millionen Binnenvertriebene (Internally Displaced People − IDP) in Jemen, die zumeist unter prekären Bedingungen in überfüllten Schulen, öffentlichen Gebäuden oder in Gastfamilien leben. Der Anstieg der Zahl von Binnenvertriebenen um ca. 900 000 gegenüber August 2014 ist sowohl auf verbesserte Datenerfassung als auch die Verschlechterung der Sicherheitslage zurückzuführen . 15,9 Millionen Menschen (61 Prozent der Bevölkerung) waren schon vor April 2015 in Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Diese Zahl hat sich durch den Konflikt auf 21,1 Millionen Menschen (80 Prozent der Bevölkerung) erhöht. Etwa 20,4 Millionen Menschen haben keinen adäquaten Zugang zu sauberem Wasser. 12 Millionen Menschen mangelt es an ausreichendem Zugang zu sanitären Anlagen. Rund 15,2 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu elementarer Gesundheitsversorgung. 15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass allein mit Hilfe des UN-Flüchtlingshilfekommissariats UNHCR mehr als 100 000 Menschen den Jemen verlassen haben (ipsnews.de/index.php/news/ 679-jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-buergerkriegsparteienvor )? Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit April 2015 über 121 800 Menschen aus Jemen geflüchtet, davon ca. 30 000 nach Somalia (89 Prozent somalische Flüchtlinge, 1 Prozent Migranten, 10 Prozent Jemeniten), ca. 29 500 nach Dschibuti (davon 53 Prozent jemenitische Flüchtlinge, 40 Prozent Migranten, 7 Prozent Dschibutier), ca. 5 600 nach Sudan, 5 000 nach Oman, 12 400 nach Äthiopien, ca. 40 000 sind nach Saudi-Arabien geflohen (davon geschätzte 35 000 weiter in andere Länder). 16. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Übernahme öffentlicher Gebäude in der jemenitischen Hafenstadt Jemen durch „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ während die Stadt unter der militärischen Kontrolle von Truppen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten steht (www.bbc.com/news/world-middle-east-34115952)? Bei der Beantwortung der Frage wird zugrunde gelegt, dass es sich um die Hafenstadt Aden handelt. Nach hiesigen Erkenntnissen hat Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) weitreichende Handlungsfreiräume. Dies drückt sich Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6857 aus in der Durchführung terroristischer Aktivitäten, vor allem aber in der starken Präsenz von AQAH in einigen Stadtteilen Adens. Neben Übergriffen auf die lokale Bevölkerung ist AQAH zum Teil auch in der Lage, zumindest zeitweise öffentliche Gebäude zu besetzen. 17. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ und der „Islamische Staat“ sich im Jemen de facto zusammengeschlossen haben, um die Huthis zu bekämpfen (www.bbc.com/news/world-middle-east-34115952)? Die Beantwortung der Frage 17 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Überdies gilt, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren , infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und Schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise , die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich “ eingestuft.* 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass internationale Hilfszusagen für den Jemen in diesem Jahr weitgehend „ein leeres Versprechen “ blieben (thenation.com/article/yemen-the-worlds-next-great-refugeecrisis /)? Am 19. Juni 2015 veröffentlichten die Vereinten Nationen den überarbeiteten Yemen Humanitarian Response Plan, der Hilfe für 11,7 Mio. Menschen mit einem * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Budget von 1,6 Mrd. US-Dollar vorsieht und bisher zu 48 Prozent gedeckt ist. Laut VN-OCHA (Financial Tracking Service vom 12. November 2015) sind internationale Hauptgeber Saudi-Arabien (412,6 Mio. US-Dollar), Vereinigte Arabische Emirate (230,2 Mio. US-Dollar), USA (178,8 Mio. US-Dollar), Großbritannien (82,5 Mio. US-Dollar), Katar (59,1 Mio. US-Dollar), Central Emergency Response Fund der VN (44,3 Mio. US-Dollar), Deutschland (39 Mio. US-Dollar), EU (36,8 Mio. US-Dollar), Japan (24 Mio. US-Dollar), Niederlande (20 Mio. US- Dollar), Schweden (17,7 Mio. US-Dollar) und Kanada (15 Mio. US-Dollar). Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung wird nach wie vor erfolgreich in Jemen durch lokale Mitarbeiter der Durchführungsorganisationen umgesetzt. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) zur Brandschatzung der katholischen Kirche (Kirche der Heiligen Familie) durch Angehörige des Al-Kaida-Netzwerks in Aden, dass sich zu dieser Zeit unter Kontrolle der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition befand (fides.org/de/news/36815-ASIEN_JEMEN_Katholische_Kirche_in_Aden_ durch_einen_Brandanschlag_verwuestet)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen Wiederaufbau, der bei einem saudisch-arabischen Bombardement am 11. Mai 2015 zerstörten katholischen Kirche, und welche Entschädigung hat das wahabitische Königreich Saudi-Arabien dafür bisher geleistet (fides.org/de/news/ 36159-ASIEN_JEMEN_Katholische_Kirche_bei_Bombenangriffen_ beschaedigt)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Bleibt die Bundesregierung auch angesichts des Krieges des Königreichs Saudi-Arabien und seiner Verbündeten gegen die Republik Jemen bei ihrer Einschätzung von Saudi-Arabien als „einer der wichtigsten Stabilitätsanker in der Region“ (www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-panzer-lieferungde -maizire-wuerdigt-saudi-arabien-als-stabilitaetsanker-1.1118148)? Saudi-Arabien spielt als starke politische, wirtschaftliche und militärische Kraft auf der Arabischen Halbinsel eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Stabilität in der Region wieder herzustellen. Entsprechend eng muss Saudi-Arabien in politische Lösungen für die Krisen in der Region eingebunden werden. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bombardierung einer Hochzeitsgesellschaft im jemenitischen al-Wahga Ende September 2015 durch die Luftstreitkräfte der saudi-arabisch geführten Militärkoalition (www.theguar dian.com/world/2015/sep/28/saudi-led-airstrikes-hit-yemenwedding -party)? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6857 a) Wie viele Opfer hat dieser Luftschlag gefordert (www.cbc.ca/news/ world/yemen-air-strike-wedding-party-1.3248095)? Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Medienberichte über bis zu 150 Opfer werden von seriösen Menschenrechtsorganisationen nicht bestätigt. b) Wer hat diesen Luftschlag ausgeführt angesichts der Behauptungen saudiarabischer Offizielle, dass dies nicht die Militärkoalition war (www. aljazeera.com/news/2015/10/deadly-air-strike-reported-yemen-weddingparty -151008073704528.html)? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass im Jemen ein Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in der Provinz Saada bei einem gezielten Luftangriff des von Saudi-Arabien angeführten Bündnisses bombardiert und mehrmals getroffen wurde, so dass das Krankenhaus vollständig zerstört und mehrere Menschen verletzt wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-krankenhaus-von-aerzte-ohnegrenzen -bombardiert-a-1059873.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bombardierung eines von „Ärzte ohne Grenzen“ geführten und vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützten Krankenhauses im Distrikt Haydan im Gouvernorat Saada am 27. Oktober 2015 wurde vom VN-Generalsekretär verurteilt. Seit März 2015 wurden insgesamt zehn Mitarbeiter und Freiwillige der Rotkreuz/Rothalbmond-Bewegung getötet. 24. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis diesen gezielten Angriff des von Saudi-Arabien angeführten Bündnisses auf ein Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in der Provinz Saada als ein Kriegsverbrechen ? Die Beantwortung der Frage, ob eine Verletzung des humanitären Völkerrechtes oder gar ein Kriegsverbrechen vorliegt, setzt umfassende Kenntnis aller relevanten Einzelheiten voraus. Dazu gehört bei Kriegsverbrechen auch der subjektive Tatbestand des Vorsatzes beim Täter. Die Bundesregierung verfügt nicht über ausreichend Erkenntnisse, um hier eine Bewertung vornehmen zu können. Sie setzt sich aber allgemein für die unabhängige Untersuchung derartiger Vorfälle ein. 25. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass dieser gezielte Angriff des von Saudi-Arabien angeführten Bündnisses auf ein Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in der Provinz Saada unabhängig untersucht und geahndet wird bzw. wird sie das tun, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat sich beim 30. Menschenrechtsrat aktiv für eine unabhängige internationale Untersuchung von Kriegshandlungen aller Seiten eingesetzt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seit das von Saudi-Arabien angeführte Bündnis im März 2015 mit Luftangriffen auf Jemen begann, bereits mehr als 5 000 Menschen bei den Angriffen getötet wurden, unter ihnen 2.300 Zivilisten (ipsnews.de/index.php/news/679- jemen-un-bereitet-friedensverhandlungen-zwischen-buergerkriegsparteienvor )? Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden infolge der gewaltsamen Auseinandersetzungen seit Ende März in Jemen über 5 700 Menschen getötet, darunter 604 Kinder, und über 27 000 verletzt, darunter über 890 Kinder. Unter den Opfern befindet sich auch eine große Zahl von Zivilisten. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Geld, welches „Emissäre“ der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate an Stammesvertreter im Südjemen geliefert haben, an Al Kaida weitergeleitet wurde (www.deutschlandfunk.de/krieg-in-syrien-die-allianzen-des-augenblicks. 724.de.html?dram:article_id=333039)? a) Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass und wie die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate „al-Qaida gebraucht [habe], um das Kräfteverhältnis [im Jemen zu] verändern (www.deutschlandfunk.de/krieg-in-syrien-die-allianzendes -augenblicks.724.de.html?dram: article_id=333039)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. b) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der – gegebenenfalls indirekten – Unterstützung von „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ durch die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate? Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen. c) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die im Jahr 2004 geschlossene „strategische Partnerschaft“ zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Bundesrepublik Deutschland (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/ VereinigteArabischeEmirate/Bilateral_node.html)? Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiter ein wichtiger Partner der Bundesregierung bei der Lösung der Krisen in der Region, insb. bei der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung durch den sog. „Islamischen Staat“. In diesem Zusammenhang arbeitet Deutschland eng mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Rahmen des Syria Recovery Trust Funds sowie im Bereich der Stabilisierung der vom sog. Islamischen Staat befreiten Gebiete zusammen. d) Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen ergeben sich aus dieser Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate von „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ für die deutsch-französischen Beziehungen angesichts des Umstandes, dass sich „Al Kaida auf der arabischen Halbinsel“ zu den Anschlägen auf die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 bekannt hat (www.deutschlandfunk.de/krieg-insyrien -die-allianzen-des-augenblicks.724.de.html?dram:article_id= 333039)? Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6857 28. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem menschenverachtenden Vorgehen des wahabitischen Königshauses Saudi-Arabiens gegen die schiitische Minderheit im eigenen Land, so wie es sich im Todesurteil gegen den zur angeblichen Tatzeit 17-jährigen Oppositionellen Ali al-Nimr, der geköpft und gekreuzigt werden soll, und der Bombardierung des Jemen, dessen neue Regierung sich explizit gegen eine Diskriminierung und Unterdrückung von Schiiten durch salafistische Terrorbanden erklärt hat (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-will-ali-al-nimr-koepfen-undkreuzigen -a-1054464.html)? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen Todesurteilen wie zuletzt gegen Ali-al-Nimr und der Intervention in Jemen. Bei letzterer handelt es sich um eine Intervention auf Bitten der jemenitischen Regierung. 29. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine Vollstreckung der Enthauptung und Kreuzigung des Oppositionellen Ali Al-Nimr durch die saudisch-arabische Diktatur zu verhindern (www.swp.de/ulm/nachrichten/ politik/Protest-gegen-Todesurteil-fuer-Ali-al-Nimr;art4306,3448936)? Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte Christoph Strässer hat am 28. September 2015 in einer öffentlichen Erklärung auf den Fall Ali Mohammed Baqir al-Nimr aufmerksam gemacht und Saudi-Arabien aufgefordert, die Standards der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und die Todesstrafe auszusetzen . Die Bundesregierung ist gegen die Todesstrafe unter allen Umständen und tritt weltweit für deren Abschaffung ein. Auch gegenüber saudischen Stellen wird dieses Thema regelmäßig angesprochen. Zuletzt hat Bundesaußenminister Steinmeier bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 den Fall Ali al-Nimr gegenüber der saudischen Regierung angesprochen. 30. Inwiefern ist die Bundesregierung aktiv geworden, um einer fortgesetzten Diskriminierung und Unterdrückung von Schiiten auf der arabischen Halbinsel durch Saudi-Arabien entgegenzutreten? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Achtung der Menschenrechte ein. Dies beinhaltet auch Religionsfreiheit. Zuletzt hat Bundesaußenminister Steinmeier bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 die Menschenrechtslage gegenüber der saudischen Staatsführung angesprochen. 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten des saudi-arabischen Staatsfonds SAMA Foreign Holdings in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU (de.statista. com/statistik/daten/studie/208474/umfrage/groesste-staatsfonds-weltweitnach -der-hoehe-des-verwalteten-vermoegens/; bitte insbesondere die Beteiligungen von SAMA Foreign Holdings an Firmen innerhalb der EU einzeln und nach Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)? Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6857 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten des katarischen Staatsfonds Qatar Investment Authority in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU (welt.de/ finanzen/immobilien/article117841909/Katar-geht-in-Deutschland-auf- Einkaufstour.html; bitte insbesondere die Beteiligungen der Qatar Investment Authority an Firmen innerhalb der EU einzeln und nach Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)? Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse. Nach eigenen Angaben hält die Qatar Investment Authority ca. 17 Prozent der Anteile von Volkswagen sowie weitere ca. 3 Prozent über Streubeteiligungen. Weitere Beteiligungen an europäischen Firmen: CEPSA (Spanien): 32 Prozent; London Stock Exchange (Großbritannien): 20 Prozent; OMV (Österreich): 19 Prozent; Lagardère (Frankreich): 12,8 Prozent; Barclays (Großbritannien): 6,8 Prozent; Veolia (Frankreich): 4,6 Prozent; Vivendi: 1,54 Prozent. 33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten des vereinigt-emiratischen Staatsfonds Abu Dhabi Investment Authority in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU (www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/mega-investoren-lernen-vonstaatsfonds /6927128-all.html, bitte insbesondere die Beteiligungen der Abu Dhabi Investment Authority an Firmen innerhalb der EU einzeln und nach Unternehmenssitzen gegliedert auflisten)? Mangels Bestehens einer Meldepflicht ausländischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen bzw. solchen in EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse. Nach eigenen Angaben hält die Abu Dhabi Investment Authority ca. 3,1 Prozent der Anteile an der Daimler AG (zzgl. weitere, derzeit verliehene, sechs Prozent) sowie 6,5 Prozent an UniCredit (Italien). 34. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei der Auffassung, dass die an Katar genehmigte Lieferung von 62 Leopard-2-Panzer und 24 Panzerhaubitzen im Wert von etwa 2 Mrd. Euro (www.tagesschau.de/ausland/katar-117.html) deshalb schon nicht problematisch wären, weil „[s]o ein Panzer … ja nicht wie ein Kühlschrank [ist], wo man den Stecker vom Kühlschrank in die Steckdose steckt und schon läuft der Kühlschrank. Sondern das sind hochdifferenzierte Produkte, die ein optimales Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine erforderlich machen“ und bis dieses Zusammenspiel bei den Streitkräften Katars erreicht sei, werde doch aller Voraussicht nach im Jemen nicht mehr so gekämpft, wie das momentan der Fall sei (www.deutschlandfunk. de/panzer-nach-katar-bundesregierung-verteidigt-lieferung.1783.de.html? dram:article_id=334870)? Die Frage gibt die Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amts verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen wieder. Die gültige Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die Lieferung von 62 Panzern, 24 Panzerhaubitzen und anderen Rüstungsgütern nach Katar ist bereits 2013 erteilt worden. In einem gemeinschaftlichen Abwägungs- und Entscheidungsprozess hat die Bundesregierung alle Bedenken, Argumente und Optionen umfassend bewertet und gemeinsam entschieden, die Ausfuhren letztlich nicht aufzuhalten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6857 Die katarische Regierung hat der Bundesregierung zugesichert, dass die erwähnten Rüstungsgüter nicht im Jemen zum Einsatz kommen werden. 35. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass die Lieferung an Katar noch einmal innerhalb der Bundesregierung mit den beteiligten Partnern geprüft wurde und insgesamt als Ergebnis bei dieser Überprüfung zu der Einschätzung gelangte, dass diese Genehmigung nicht widerrufen werden konnte, obwohl das in anderen Fällen wie vor ein paar Monaten gegenüber Russland (Rheinmetall) möglich war (www.deutschlandfunk.de/ panzer-nach-katar-bundesregierung-verteidigt-lieferung.1783.de.html? dram:article_id=334870), als eine 2011 von Rheinmetall mit Russland vereinbarte und von den deutschen Behörden genehmigte Lieferung und Errichtung eines Gefechtsübungszentrums im Nachgang widerrufen worden war (www.stern.de/wirtschaft/news/rheinmetall-fordert-entschaedigung-vonsigmar -gabriel-wegen-russland-deal-5955474.html)? Die Bundesregierung hat die im Jahr 2013 nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigten Panzerlieferungen nach Katar einer erneuten Prüfung unterzogen. In einem gemeinschaftlichen Abwägungs- und Entscheidungsprozess hat die Bundesregierung alle Bedenken, Argumente und Optionen umfassend bewertet und gemeinsam entschieden, die Ausfuhren letztlich nicht aufzuhalten. Der Fall ist mit dem Widerruf einer Genehmigung für die Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland nicht vergleichbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333