Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6859 18. Wahlperiode 30.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6705 – Neues „Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Ratsdokument 12502/15 sieht Europol die Einrichtung von 30 Planstellen „zur weiteren Stärkung der Rolle Europols bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hinsichtlich der Zerschlagung von Schleppernetzen“ vor. Für 325 000 Euro soll unter anderem ein „Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (European Migrant Smuggling Centre, EMSC) eingerichtet werden. Das Zentrum verfolgt demnach Aufklärungszwecke und soll einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migranten aus Sicht der Strafverfolgung“ geben. Dadurch werde die Koordinierung mit ähnlichen nationalen Zentren gewährleistet. Auch soll das EMSC „Fachwissen über die Nutzung der sozialen Netzwerke durch die Schmuggler und über Finanzermittlungen einbringen“. Es ist unklar, welche Kompetenzen hier gemeint sind. Europol nutzt Finanzermittlungen in zahlreichen Kriminalitätsphänomenen , darunter auch im Rahmen des Maritimen Aufklärungszentrums JOT MARE gegen Fluchthelferinnen und Fluchthelfer. Das EMSC könnte also eine Fortentwicklung bestehender Strukturen darstellen. Die Internetbeobachtung zur Entfernung von Inhalten, die Migrantinnen und Migranten „anlocken “ könnten, wird indes im Rahmen der neuen „Meldestelle für Internetinhalte “ besorgt. Diese soll aber nach derzeitigen Plänen nicht dem EMSC, sondern einem ebenfalls geplanten „Anti-Terror-Zentrum“ (ECTC) bei Europol untergeordnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6223). Im ECTC könnten nach Meinung einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auch geheimdienstliche Informationen verarbeitet werden. Ähnliches ist laut dem Ratsdokument auch für das EMSC zu erwarten, in das demnach „mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse in die Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes einfließen“ sollen. Europol sucht nun in Stellenanzeigen (www.europol.europa.eu/vacancies) Analystinnen und Analysten und türkischsprachige Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit der Auswertung offener Quellen im Internet und der Verarbeitung von Massendaten vertraut sind. Bevorzugt werden Bewerber, die über Erfahrungen mit Finanzermittlungen verfügen und in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder „Anti-Terrorismus“ tätig waren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das neue EMSC würde auch der Unterstützung von neuartigen „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams “ (EU Mobile Investigation Support Team, E- MIST) dienen. Diese soll die Kommission bei der Einrichtung sogenannter Hotspots in Italien und Griechenland unterstützen. Das EMIST-Personal wird vom EMSC geschult. Den aus „Experten und Analysten von Europol“ zusammengestellten EMIST obliegen „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“. Jedoch sollen die EMIST-Teams auch „handeln, wenn Migranten von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln ausschiffen, und dabei auf Informationen von verschiedenen Verwaltungsbehörden der Region sowie von nationalen und internationalen Ermittlungen zurückgreifen“. Vermutlich soll auf diese Weise ermöglicht werden, dass die Empfängerländer umverteilter Geflüchteter vorab mit den polizeilichen Personendaten der Betroffenen versorgt werden können. Zur „Koordinierung des Hotspot-Ansatzes“ ist Europol schon jetzt Teil einer „EU Regional Task Force“ (EURTF), die von griechischen bzw. italienischen Behörden eingerichtet wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage „Vorbereitungen zur ‚Valletta Conference an Migration‘ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration“, Bundestagsdrucksache 18/6450). Auch die Agenturen FRONTEX, Eurojust und EASO nehmen daran teil. Die EURTF kooperiert unter anderem mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zum Aufspüren und Festhalten von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern auf dem Mittelmeer. Alle beteiligten EU-Agenturen würden laut dem Auswärtigen Amt „Migration Support Teams“ in Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats entsenden, um die dortigen Behörden „bedarfsorientiert zu unterstützen“. Nicht nur Europol soll demnach Informationen zur Fluchthilfe zusammentragen. FRONTEX unterstütze beispielsweise „bei der Befragung einzelner Migranten, um Informationen über die Vorgehensweise von Schleusern zu sammeln“. Auch Eurojust soll „Ermittlungsbeamte entsenden, um die Informationsgewinnung im Rahmen der Bekämpfung der Schleusungskriminalität zu unterstützen“. Mitte Oktober 2015 hielt Europol mit der internationalen Polizeiorganisation Interpol in Lyon ein gemeinsames Forum zur Bekämpfung von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern ab (Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks). Die bei Interpol stattfindende zweitägige Konferenz habe laut einer Mitteilung „zahlreiche Maßnahmen gegen organisierte kriminelle Netzwerke “ erörtert (Interpol vom 16. Oktober 2015, Europol vom 16. Oktober 2015). An der Konferenz nahmen auch Behörden aus Transit- und Herkunftsländern von Geflüchteten teil. Zu den weiteren Teilnehmenden gehörten Mitglieder internationaler und regionaler Organisationen sowie aus dem „Privatsektor “. Ein Folgetreffen ist für den 22. und 23. Februar 2016 bei Europol in Den Haag anvisiert. Europol und Interpol werden laut den Mitteilungen ihre Kooperation abermals verstärken. Polizeibehörden würden durch einen gemeinsamen „Europol–Interpol report on migrant smuggling networks“ unterstützt. Dieser Bericht könnte als Leitfaden für „koordinierte und effiziente“ Aktivitäten herangenommen werden . Auch bei Interpol soll ein operatives Spezialistenzentrum gegen den Schmuggel von Migranten (Specialist Operational Network against Migrant Smuggling) entstehen, das eng mit Europol verzahnt werden soll. Ziel sei demnach die Mitarbeit von Behörden aus Transit- und Herkunftsländern. Die neue Interpol-Abteilung gegen Fluchthilfe soll auf der bereits existierenden Zusammenarbeit mit „Partnern“ in Afrika aufbauen. Genannt werden Regionalbüros in Abidjan und Nairobi, die nach einem Modellprojekt in Lateinamerika eingerichtet wurden. Europol und Interpol kündigen den Ausbau von Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsübermittlung an. Gemeint sind womöglich Finanzermittlungen mithilfe der „Ma3tch-Technologie”, die nun bei Europol eingeführt wird. Interpol kündigt den Start einer “Operation Hydra” an, die sich gegen Schmuggler richten soll. „Operation Hydra”. Europol hat zur Bekämpfung unerwünschter Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6859 Fluchthilfe eine Kontaktstelle „Checkpoint“ eingerichtet, in deren Datensammlung bereits 30 000 Personen wegen angeblicher „Schleusungskriminalität“ gespeichert seien. Welche davon aus EU-Mitgliedstaaten stammen, weiß die Bundesregierung nicht. Auch würden durch „Checkpoint“ 1 593 laufende Ermittlungen unterstützt. 1. Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) bei Europol bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen in dem „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) die Instrumente und Einheiten von Europol zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität organisatorisch zusammengefasst werden. Dies umfasst insbesondere den Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“ und das Joint Operation Team (JOT) Mare sowie die neu einzurichtenden oder umstrukturierten Teileinheiten JOT Secondary, das “European Monitoring Team” (EPMT), das “Europol Mobile Investigation Support Team” (EMIST) und das „Europol Mobile Analysis Support Team“ (EMAST). 2. Wo ist das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung geografisch und administrativ angesiedelt? Das EMSC soll bei Europol in Den Haag innerhalb der Abteilung Operationen im Geschäftsbereich „Schwere und Organisierte Kriminalität“ eingerichtet werden . 3. Über welche Haushaltsmittel verfügte das Zentrum zu Beginn, und welche Erhöhungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant? Der Bundesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, über welche Haushaltsmittel das EMSC zu Beginn verfügt, und welche Erhöhungen geplant sind. Die Einrichtung des EMSC ist im laufenden Haushaltjahr 2015 vorgesehen worden und wird daher aus dem allgemeinem Haushalt von Europol für das Jahr 2015 in Höhe von 94 122 000 Euro bestritten. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 325 000 Euro und dreißig Stellen für das EMSC durch den Berichtigungshaushalt Nr. 7 zum EU-Gesamthaushaltsplan 2015 sind im November 2015 im Wege eines Berichtigungshaushaltes dem Haushalt 2015 von Europol zugeführt worden. 4. Wann und wo wurde die Einrichtung eines EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen? Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „Die Europäische Migrationsagenda “ vom 13. Mai 2015 (KOM(2015)240) angekündigt, dass Europol seine gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung (JOT MARE) und ihre Anlaufstelle für die Bekämpfung von Schleusernetzen unverzüglich aufstocken und zu einer zentralen Anlaufstelle für die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Schleuseraktivitäten ausbauen wird. Dies sah auch der nachfolgende „EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015-2020)“ der Europäischen Kommission (KOM(2015) 285) vor. Auf seiner Tagung vom 15./16. Juni 2015 hat der Rat (Justiz und Inneres) die Notwendigkeit betont, bei der Umsetzung der erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020) den wichtigsten Elementen der Mitteilung der Kommission „Die Europäische Migrationsagenda“ Rechnung zu tragen. Am 30. September Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltes Nr. 7/2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt, und dort unter anderem die Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung “ (EMSC) bei Europol vorgeschlagen. 5. Wie hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zur Notwendigkeit und Umsetzung des Zentrums positioniert? Die Einrichtung des EMSC war bislang nicht Gegenstand von Beratungen in Ratsarbeitsgruppen. 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Personal- und Sachmittel und welche Aufgaben des „maritimen Lagenzentrums“ (JOT MARE) in das EMSC überführt werden sollen? 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen Kapazitäten das „maritime Lagenzentrum“ (JOT MARE) (auch in Teilen) beibehalten werden soll? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Mit welchen Produkten und Diensten soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migranten aus Sicht der Strafverfolgung“ ermöglichen? Der „EU-weite Überblick über die Schleusung von Migranten aus Sicht der Strafverfolgung “ soll nach Kenntnis der Bundesregierung mittels der verschiedenen bereits existierenden Analyseprodukte je nach Anlass und Zweck der Auswertung gewährt werden. Zu neuen Produkten im Zusammenhang mit der Einrichtung des EMSC hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 9. Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinationsund Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen sollten aus Sicht der Bundesregierung mit dem EMSC (mittelbar oder unmittelbar ) zusammenarbeiten bzw. Informationen zuliefern, und welche Pläne existieren hierzu? Aus Sicht der Bundesregierung sollten die für die Bekämpfung der Schleusungskriminalität zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Einklang mit dem Europol -Ratsbeschluss 2009/371/JI mit dem EMSC zusammenarbeiten und Informationen zuliefern. Über die laufende Zusammenarbeit hinaus, existieren hierzu keine Pläne. 10. Mit welchen regionalen „Task Forces“ soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung kooperieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet das JOT Mare als Teil des künftigen EMSC mit der in Catania in Italien eingerichteten EU „Regional Task Force“ (RTF) zusammen. Eine Zusammenarbeit soll ferner mit der EU RTF in Piräus in Griechenland erfolgen. Zu einer Zusammenarbeit mit weiteren regionalen „Task Forces“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6859 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen über das EMSC „Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes“ durch „mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse“ unterstützt werden sollen? Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise das EMSC eigene Ermittlungen betreiben soll oder sich hierfür anderer Abteilungen bei Europol bedient? Europol hat keine eigenen Ermittlungsbefugnisse, somit kann auch das EMSC keine eigenen Ermittlungen durchführen. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob das EMSC auch die Rückverfolgung von Finanzströmen betreiben soll? Nach Kenntnis der Bundesregierung erhält das JOT Mare als Teil des künftigen EMSC in geeigneten Fällen analytische Unterstützung zu Finanzströmen vom zuständigen Auswerteschwerpunkt „Sustrans“. a) Inwiefern sollen hierfür auch die Financial Intelligence Units bei Europol zuarbeiten? Zu einer Zuarbeit der Financial Intelligence Units bei Europol liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zeitraum und Beteiligte entsprechender Projekte einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung von Lagebildern zu Finanzströmen hinsichtlich „Schleusungskriminalität“ bekannt ? Der Bundesregierung liegen zu etwaigen Projekten einzelner Mitgliedstaaten zur Erstellung von Lagebildern zu Finanzströmen hinsichtlich „Schleusungskriminalität “ keine Erkenntnisse vor. 14. Inwiefern soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der Kontrolle des Internets und Entfernung dort gefundener Inhalte beauftragt werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten das JOT Mare als Teil des künftigen EMSC und die „EU Meldestelle für Internetinhalte“ in Bezug auf Internetinhalte, mit denen Schleuser Migranten anlocken, zusammen. 15. Inwiefern verfügt das EMSC hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung über eine eigene Abteilung, bzw. inwiefern werden diese Dienste von der ebenfalls bei Europol eingerichteten und mit eigenen Stellen im Haushaltsplan versehenen „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) übernommen? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Europol in Stellenanzeigen ankündigt, Bewerberinnen und Bewerber sollten zuvor möglichst in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder „Anti-Terrorismus “ tätig gewesen sein? In den der Bundesregierung bekannten Stellenausschreibungen von Europol zur Besetzung neuer Stellen für das EMSC sind Erfahrungen in den Bereichen „Cyberkriminalität “ oder „Anti-Terrorismus“ kein Einstellungskriterium gewesen. Dies betraf nach Kenntnis der Bundesregierung andere Stellenausschreibungen für die Abteilung Operationen. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das EMSC bzw. Europol auch die forensische oder inhaltliche Auswertung (auch Übersetzung ) abgehörter Telefonate übernehmen sollen bzw. hierzu koordinierend tätig wird? a) Was ist der Bundesregierung aus Berichten der EU-Mitgliedstaaten darüber bekannt, in welchem Umfang zur Bekämpfung von „Schleusungskriminalität “ auch auf hoher See Telefonate abgehört werden? b) Von wem werden diese Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung übersetzt, und inwiefern sind EU-Operationen oder EU-Lagezentren (etwa das JOT MARE) hier involviert? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol bei ihren Ermittlungen zu „Menschenschmuggel“ oder „Schleusungskriminalität“ auch Analysen zur Bedrohung durch Terrorismus einfließen lässt? Nach Kenntnis der Bundesregierung prüft das JOT Mare als Teil des künftigen EMSC in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Terrorismusbekämpfung der Abteilung Operationen die Beiträge auf Verbindungen zwischen Schleusungskriminalität und Terrorismus. 19. Was ist der Bundesregierung über den Aufbau von neuartigen „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams “ (EMIST) bekannt? Der Bundesregierung sind die Ausführungen der Europäischen Kommission hierzu im Berichtigungshaushalt Nr. 7/2015 (KOM(2015) 485) sowie die zugehörigen Stellenausschreibungen von Europol bekannt. Die EMIST sollen die Bekämpfung der Schleusungskriminalität vor Ort in den sog. Hotspots in Italien und Griechenland unterstützen. a) Wie viele Personen sollen diesen EMIST angehören, und welche Einsatzpläne existieren bereits? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind dreizehn Stellen ausgeschrieben, bei denen eine Verwendung in den EMIST vorgesehen ist. Einsatzpläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welche Aufgaben sollen die EMIST in den in Italien und Griechenland geplanten „Hotspots“ übernehmen? Nach den in den Europol-Stellenausschreibungen angegebenen Aufgaben sollen erfolgreiche Stellenbewerber im Rahmen der EMIST: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6859 das „Hotspot“-Modell im Einklang mit dem EU RTF-Modell an bestimmten Orten umsetzen (Systeme, Prozesse, Verfahren); mit nationalen Behörden, EU-Agenturen und EU Seestreitkräften (NA- VFOR) zusammenarbeiten; operative Analysen in greifbare operative Aktivitäten übersetzen und dabei zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität Spezialwissen und Erfahrungen zur Verfügung stellen; nationale Ermittlungsteams vor Ort unterstützen; mit den Verbindungsbeamten der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten; regelmäßige Situationsberichte und Frühwarnberichte und andere Dokumente von operativer und strategischer Natur mit Bezug zur Schleusungskriminalität erstellen; operative und strategische Produkte (z. B. Dokumente zur Einleitung von Ermittlungen , Frühwarnberichte, strategische und operative Analyse) entsprechend der Prioritätensetzung liefern; Aufbauhilfe und Schulungen für EU-Mitgliedstaaten an den regionalen „Hotspots “ leisten, einschließlich der Gestaltung und Durchführung; Statistiken und Informationen zur Situation der Flüchtlingsbewegungen aktuell halten - und innerhalb der EU Europol in Treffen, Arbeitsgruppen und bei Konferenzen vertreten und strategische und operative Ergebnisse soweit erforderlich präsentieren; sich aktuell halten über Entwicklungen und relevante internationale Regelungen im Bereich der Bekämpfung von Schleusungskriminalität; alle anderen Aufgaben im Zuständigkeitsbericht erledigen, wie sie vom Vorgesetzten zugewiesen werden. 20. Auf welche Weise sollen die „Experten und Analysten von Europol“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den „Hotspots“ „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“ durchführen? Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen. a) Wie werden die Aufgaben der EMIST von denen anderer EU-Agenturen abgegrenzt? Die Abgrenzung der Aufgaben der beteiligten EU-Agenturen erfolgt gemäß ihrer jeweiligen Rechtsgrundlagen. b) Inwiefern und in welchem Umfang sollen die EMIST auch „Befragungen “ einzelner Migrantinnen und Migranten durchführen? Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die EMIST selbst keine Befragungen einzelner Migranten durch. Das JOT Mare als Teil des künftigen EMSC wertet Befragungen von Mitgliedstaaten nach relevanten Informationen zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität aus. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn die Kommission davon spricht dass EMIST-Teams auch „handeln [sollen], wenn Migranten von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln ausschiffen “? Nach Kenntnis der Bundesregierung meint die Europäische Kommission mit der im Berichtigungshaushalt Nr. 7/2015 (KOM(2015) 485) enthaltenden Formulierung nicht das Ausschiffen von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln, sondern das Anlanden der Flüchtlinge an den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln („when migrants disembark on the five Greek islands currently affected“). Zu den Aufgaben der EMIST wird auf die Antwort zu Frage 19b verwiesen . a) Inwiefern sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch behilflich sein, einzelne EU-Mitgliedstaaten vor einer etwaigen Aufnahme umverteilter Migrantinnen und Migranten mit deren Personendaten zu versorgen, damit diese die Daten mit Polizeidatenbanken abgleichen können ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Auf welche Weise sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung mit der „EU Regional Task Force“ bzw. mit griechischen und italienischen Behörden zusammenarbeiten? Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen. c) Inwiefern könnten die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Datenbanken zugreifen, die gemeinsam mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED betrieben werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird keine gemeinsame Datenbank mit EUNAVFOR MED betrieben. 22. In welchen einzelnen Maßnahmen adressierte die Europol-Operation “Blue Amber“ in ihren einzelnen Aktionstagen bzw. -wochen nach Kenntnis der Bundesregierung auch den Themenbereich „Illegale Migration“? Das Deliktsfeld „Illegale Migration“ wurde in der europaweiten Kfz-Fahndungsmaßnahme (JPO - Joint Police Operation) „LUXCAR“ abgebildet. Diese Fahndungsmaßnahme fand vom 30. September 2015 bis 1. Oktober 2015 statt. Ferner wurde am 4./5. November 2015 ein Fahndungstag (JAD - Joint Action Day) - in der EMPACT Priorität „Illegale Migration“ durchgeführt. Hier beteiligte sich die Bundespolizei am JAD „Magpie“ zur Bekämpfung des Identitätsbetrugs an Flughäfen . a) Wie viele Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnisse wurden dabei festgestellt? Bei der JPO „LUXCAR“ wurden durch die Bundespolizei keine Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis festgestellt. Im Zuge des JAD „Magpie“ wurde eine syrische Staatsangehörige auf dem Flughafen Düsseldorf wegen Verdachts des Ausweismissbrauchs durch die Bundespolizei festgenommen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6859 b) Welche weiteren, ähnlichen Operationen bezüglich „irregulärer Migration ” hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durchgeführt? Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt haben über die in der Antwort zu Frage 22 aufgeführten Maßnahmen hinaus an keinen weiteren Fahndungstagen zur Bekämpfung der Illegalen Migration teilgenommen. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol (außer dem Zentrum JOT MARE) schon jetzt über ein Monitoring-Zentrum zu Migrationsströmen in der EU bzw. entsprechenden Fähigkeiten verfügt, worum handelt es sich dabei, und wer nimmt daran teil? Europol hat am 15. September 2015 darüber informiert, dass ein „Monitoring Center zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (Europol Monitoring Team - EPMT) eingerichtet wurde. Das EPMT bereitet Informationen über die europäische Migrationslage auf. Ziel ist die Erstellung eines täglichen Lage-/Analyseberichtes zur Migrationslage. Dieser wird den Mitgliedstaaten für die eigene Lagebewertung zur Verfügung gestellt. Das EPMT wird mit wechselndem Personal aus verschiedenen Einheiten unter Leitung des Operational Centers bei Europol besetzt 24. Was ist der Bundesregierung über Angebote aus EU-Mitgliedstaaten bekannt , gemeinsame Lagezentren zu Migration oder „Schleusungskriminalität “ einzurichten, welche Aktivitäten gibt es hierzu, und welche Teilnehmenden haben Interesse bekundet? Das Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich haben sich angesichts der Entwicklung der Migrationslage an der deutsch-österreichischen Grenze verständigt , auf Grundlage des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 10. November und 19. Dezember 2003, vorläufig ein deutsch-österreichisches Polizeikooperationszentrum in Passau einzurichten. Auf deutscher Seite sind die Bundespolizei , das Bundeskriminalamt und die Polizei des Freistaates Bayern daran beteiligt. Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Verbindungsbeamte in das Zentrum entsenden. 25. Mit welchen Teilnehmenden sind deutsche Behörden zu einem von Europol mit der internationalen Polizeiorganisation Interpol abgehaltenen Konferenz zur Bekämpfung von Fluchthelfern nach Lyon gereist, und welche Beiträge haben sie dort gehalten oder verteilt? Auf der Konferenz wurde die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit je einem Mitarbeiter vertreten. Durch die Bundespolizei wurde ein Vortrag zum Thema „Schleusungskriminalität“ gehalten . 26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen aus Transit- und Herkunftsländern von Geflüchteten Behörden angereist waren (sofern die Bundesregierung über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten soweit erinnerlich)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Organisationen aus dem „Privatsektor“ an der Konferenz teilnahmen (sofern die Bundesregierung über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten soweit erinnerlich)? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6591 vom 5. November 2015 wird verwiesen. 28. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Operativen Spezialistenzentrums gegen den Schmuggel von Migranten“ bei Interpol bekannt? Im Rahmen der in der Frage 25 genannten Konferenz bei Interpol wurde die Aufstellung eines „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ in enger Kooperation mit Europol, bestehend aus Mitgliedern der Herkunfts-, Transit- und Zielländer angekündigt. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Einzelheiten zur Einrichtung bekannt. 29. Auf welche Weise soll das Zentrum mit Behörden aus Transit- und Herkunftsländern zusammenarbeiten? a) Welche Datensammlung werden in dem Interpol-Zentrum hierzu geführt ? d) Welche eigenen Operationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom „Operativen Spezialistenzenrum gegen den Schmuggel von Migranten “ geplant (auch Teilnahme an Operationen anderer Organisationen und Länder)? Die Fragen 29, 29a und 29d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. b) Wie viele Personen werden bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ gespeichert , und woher stammen diese Daten? e) Wozu will Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung auch in den Hotspots tätig werden? Die Fragen 29b und 29e werden gemeinsam beantwortet. Hierzu hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. c) Wie viele Personen sind bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ mit welchen Buntecken ausgeschrieben? Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistiken. 30. Was ist der Bundesregierung über den Umfang von Einträgen auf einer „Liste verdächtiger Schiffe“ der Grenzagentur FRONTEX bekannt? Die EU-Agentur FRONTEX wertet im Rahmen ihrer Aufgaben Schiffsbewegungen aus. Im Einzelfall werden die Mitgliedstaaten über lagerelevante Erkenntnisse informiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird derzeit die Bewegung von 13 Schiffen analysiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6859 31. Welche EU-Mitgliedstaaten haben aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2015 zeitnah und umfassend im dafür festgelegten Verfahren über die Einführung von Binnengrenzkontrollen informiert, und welche Regierungen haben aus Sicht der Bundesregierung hiergegen verstoßen? Die Bundesregierung wurde im Jahr 2015 im Rahmen des nach dem Schengener Grenzkodex vorgesehenen Verfahrens durch folgende Länder über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen (zu unterschiedlichen Zeiten und aus unterschiedlichen Anlässen, siehe hierzu Antwort zu Frage 32) informiert : Österreich, Ungarn, Schweden, Slowenien, Malta und Frankreich. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der weiteren Fragestellung vor. 32. Welche weiteren vorübergehenden Grenzkontrollen haben welche Länder nach Kenntnis der Bundesregierung für welchen Zeitraum (auch Verlängerungen ) angekündigt, und auf welchem Artikel des Schengener Grenzkodex beruhen diese? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung folgende Erkenntnisse vor: Staat Zeitraum der Grenzkontrollen Schengener Grenzkodex (SGK) Österreich ▪ 26. September 2015 ▪ Verlängerung am 16. Oktober um 20 Tage ▪ Verlängerung am 5. November bis 15. November 2015 ▪ Verlängerung für 3 Monate bis 15. Februar 2016 Art. 23 i.V.m. Art. 25 SGK Art. 23 i.V.m. Art. 25 SGK Art. 23 i.V.m. Art. 25 SGK Art. 23 i.V.m. Art. 24 SGK Ungarn ▪ 17. Oktober 2015 - Schließung der „Grünen Grenze“ mittels Zaun ▪ 17. Oktober 2015 - temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen für zunächst 10 Tage Art. 23 i.V.m. Art. 25 SGK Schweden ▪ 12. November 2015 für 10 Tage ▪ 22. November bis 11. Dezember 2015 Art. 23 i.V.m. Art. 25 SGK, Slowenien ▪ 17. September 2015 für 10 Tage, ▪ 24. September Verlängerung um weitere 20 Tage, ▪ Aufhebung zum 16. Oktober 2015 Art. 23. i.V.m. 25 SGK Malta ▪ Anlässlich “Valletta Conference on Migration ” und “Commonwealth Head of Government Meeting” (CHOGM) Wiedereinführung von Grenzkontrollen vom 4. November 2015 bis 3. Dezember 2015 Art. 23 SGK Frankreich ▪ Anlässlich der 21. UN Weltklimakonferenz Wiedereinführung von Grenzkontrollen vom 13. November 2015 bis zum 13. Dezember 2015 Art. 23 i.V.m. Art. 24 SGK Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6859 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Welche Absprachen haben die Außenministerien oder auch andere Behörden Deutschlands, Österreichs und Ungarns bezüglich der polizeilichen Verfolgung von Fluchthelfern auf der Route Ungarn–Österreich–Deutschland im August oder September 2015 getroffen (bitte auch das Datum der Absprachen und deren etwaige Bekanntmachung mitteilen)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von entsprechenden Absprachen. 34. Was ist der Bundesregierung über Inhalt und Frequenz eines geplanten, regelmäßig erscheinenden Lageberichts von Interpol und Europol bekannt, der laut den beiden Organisationen als Leitfaden für „koordinierte und effiziente “ Aktivitäten dienen könne? Zu einem entsprechenden Lagebericht liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 35. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Interpol und Europol den Ausbau von „Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsübermittlung “ ankündigen? Weitere Informationen zur Ankündigung des Ausbaus von „Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsübermittlung“ zwischen INTERPOL und Europol liegen der Bundesregierung nicht vor. 36. Was ist der Bundesregierung über Ziele, Teilnehmende und Zeitraum einer „Operation Hydra” bekannt, die sich laut Interpol gegen „Schmuggler“ richten soll? Über eine entsprechende für das Jahr 2016 geplante Operation Hydra informierte das Generalsekretariat von INTERPOL Ende Oktober 2015. Ziele sind die Intensivierung der Fahndungen nach Personen, die im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität (aktuell) international aber auch national gesucht werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse. Das Bundeskriminalamt plant keine Teilnahme an der Operation. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333