Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6889 18. Wahlperiode 02.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6720 – Mögliches staatsschutzrelevantes Potential von Pegida- und ähnlichen rassistischen Aufmärschen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Wochen konnte bei den Aufmärschen der sogenannten Gida-Bewegung eine zunehmende Radikalisierung festgestellt werden. Insbesondere auf den Versammlungen in Dresden (Pegida) fielen wiederholt rassistische Äußerungen ; die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung . Politiker aller demokratischen Parteien haben Pegida deutlich kritisiert. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, hat in Bezug auf die Anführer von Pegida erklärt (z. B. ZEIT ONLINE, 18. Oktober 2015): „Diejenigen , die das organisieren, sind harte Rechtsextremisten“, das sei „völlig eindeutig “. Verschiedentlich wird die Beobachtung von Pegida durch den Verfassungsschutz gefordert. Dabei wird häufig darauf verwiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen den Aufmärschen von Pegida und dem Anstieg der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gebe. Die rassistische Agitation ermuntere zu Straftaten. Die Fragesteller beurteilen eine mögliche Beobachtung von Pegida durch den Verfassungsschutz skeptisch, da sie dem Inlandsgeheimdienst eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht zutrauen. Wenn allerdings der Chef des sächsischen Landesamtes öffentlich erklärt (Tagesspiegel, 20. Oktober 2015), es gebe keinen generellen rechtsextremen Einfluss auf die Gida-Bewegung , und dort lediglich eine „stark emotionale Grundstimmung“ erkennt, geht dies nach Auffassung der Fragesteller völlig am Kern des Problems vorbei. Denn nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes (BKA), die den Fragestellern vorliegen, ist ein Großteil derjenigen, die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte begehen, zuvor nicht polizeilich in Erscheinung getreten bzw. nicht als Rechtsextremist bekannt. Mit dem vom Verfassungsschutz angewandten „Extremismusmodell “ können verfassungswidrige rassistisch-gewaltbereite Bestrebungen , die nicht von „klassischen“ Rechtsextremisten ausgehen, sondern aus dem Bereich der politischen Mitte kommen, nicht adäquat erfasst werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6889 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bewegungen des Gida-Typs von den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet? 2. Inwiefern beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Bewegungen des Gida-Typs (bitte angeben, welche Bewegungen genau und in welchen Ländern)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verfolgen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse seit Entstehung der verschiedenen GIDA-Bewegungen, ob es rechtsextremistische Steuerungs- oder Einflussnahmeversuche auf diese gibt. Bisher konnte bei GIDA-Veranstaltungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen -Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern eine rechtsextremistische Steuerung oder Einflussnahme festgestellt werden. 3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesministers des Innern, bei den Organisatoren von Pegida bzw. anderen Gida-Bewegungen handele es sich um „harte Rechtsextremisten“? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja a) inwiefern werden diese vom BfV bzw. von den LfV beobachtet, b) wie viele und welche Organisatoren oder sonstige Schlüsselpersonen der Gida-Bewegung werden vom BfV bzw. den LfV beobachtet, c) welche Gida-Bewegungen genau sind davon betroffen? Eine Beschlussfassung der Bundesregierung zu dieser Frage liegt nicht vor. 4. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge, dass die Aktivitäten, insbesondere die rhetorische Agitation der Gida-Bewegung, die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten fördert? Welche theoretischen Annahmen und praktisch-konkreten Erkenntnisse liegen ihrer Einschätzung zugrunde, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Mit PEGIDA und den davon inspirierten Ablegern hat sich eine Bewegung entwickelt , deren Zusammenhalt unter anderem auf Ressentiments gegenüber Asylbewerbern , Ausländern und Muslimen beruht. Darauf aufbauende Hasspropaganda kann Einfluss auf eine Radikalisierung rechter Gruppierungen, aber auch auf nicht in der Szene verankerte Einzeltäter und Kleinstgruppen nehmen. Erkenntnisse , die einen konkreten Zusammenhang zwischen GIDA-Aktivitäten und der Bereitschaft zur Begehung von Straftaten belegen könnten, liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Politisch motivierte Straftaten im Kontext der GIDA-Bewegung wurden bisher in Anbetracht der teilweise hohen Teilnehmerzahlen und der Vielzahl an wöchentlichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet relativ gesehen eher selten verübt. Wechselseitige demonstrationstypische strafbare Handlungen von Teilnehmern der GIDA-Bewegung sowie von Teilnehmern der Gegenveranstaltungen sind weiterhin in Betracht zu ziehen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6889 5. Welchen Einfluss haben Rechtsextremisten auf die Gida-Bewegung (bitte Erkenntnisse seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4068 vom 23. Februar 2015 berücksichtigen, und wenn möglich bitte angeben, um welche rechtsextremen Organisationen oder Personenzusammenschlüsse bzw. gegebenenfalls Einzelpersonen sowie welche konkrete Gida-Gliederung es geht)? a) In welcher Form erfolgen diese rechtsextremen Einflüsse? Eine rechtsextremistische Einflussnahme auf einzelne GIDA-Veranstaltungen erfolgt unter anderem durch die Teilnahme von Rechtsextremisten, einen rechtsextremistischen Hintergrund von Anmeldern, Veranstaltern oder Organisatoren oder deren Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten, einen rechtsextremistischen Hintergrund von Rednerinnen und Rednern sowie Inhalten von Redebeiträgen, rechtsextremistische Äußerungen, Symbole, Gesten oder Aktivitäten im Verlauf der Veranstaltung und deren Duldung oder Unterstützung durch die Veranstalter und/oder Teilnehmer. b) Inwiefern werden Rechtsextremisten bei Veranstaltungen als Ordner eingesetzt ? Nach Aussagen eines Mitglieds des PEGIDA-Organisationsteams in Dresden, die in einer öffentlichen Pressemeldung zitiert wurde, werden bei Veranstaltungen von PEGIDA Dresden Personen aus dem Hooligan-Spektrum als Ordner eingesetzt . Ob sich darunter Rechtsextremisten befinden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Auf welchen Gida-Kundgebungen gab es Redebeiträge oder sonstige Mitwirkung welcher Rechtsextremisten (bitte wenn möglich namentlich nennen und Zugehörigkeit zu Organisation aufführen)? Die Bewertung der Ausrichtung der einzelnen regionalen GIDA-Demonstrationen sowie der jeweiligen Organisationsteams liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörden der Länder. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind unter den Rednerinnen und Rednern auch Personen des rechtsextremistischen Spektrums, die rechtsextremistischen Parteien (wie NPD, DIE RECHTE, PRO NRW) oder der neonazistischen Szene angehören . d) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien unterstützen in welcher Form welche Gida-Bewegungen? Als rechtsextremistisch bewertete GIDA-Veranstaltungen regionaler Organisationsteams , insbesondere in Thüringen (THÜGIDA), Sachsen-Anhalt (MA- GIDA 2.0), Nordrhein-Westfalen (DÜGIDA) sowie Mecklenburg-Vorpommern (MVGIDA) werden durch die rechtsextremistischen Parteien NPD, DIE RECHTE und PRO NRW unterstützt. Diese Unterstützung reicht von der bloßen Werbung zur Veranstaltungsteilnahme bis hin zu Veranstaltungsanmeldung bzw. -leitung sowie Beteiligung durch Redebeiträge. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6889 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Inwiefern haben sich die Verantwortlichen der Gida-Bewegung zur möglichen Teilnahme von oder Unterstützung durch Rechtsextreme nach Kenntnis der Bundesregierung positioniert, und inwiefern hält sie etwaige Distanzierungen für glaubwürdig oder lediglich taktisch motiviert? Im Oktober 2015 veröffentlichte Lutz Bachmann in seiner Eigenschaft als einer der maßgeblichen Organisatoren von PEGIDA Dresden in seinem öffentlichen Facebook-Profil eine Erklärung zur Abgrenzung offizieller von nicht autorisierten GIDA-Ablegern. Darin führt er beispielhaft aus, dass weder „DÜGIDA noch THÜGIDA“ zu PEGIDA gehörten. Weiter heißt es: „Alle offiziellen Ableger von Pegida haben sich zum Positionspapier von Pegida, den Dresdner Thesen und der demokratischen Grundordnung bekannt und führen den Namen Pegida + Region im Namen. Auch ist in den Satzungen der offiziellen Pegida-Vereine jeweils ganz fest eine Extremismus-Klausel verankert, welche ein ‚Abdriften’ in Richtung Links- oder Rechtsextremismus unmöglich macht.“ 6. In welchen Städten in Deutschland kam es seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4068 wann zu welchen Aufzügen von Gida-Bewegungen mit jeweils wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern , und welche Erkenntnisse zu bei diesen Aufzügen begangenen Straftaten liegen der Bundesregierung vor? Hinsichtlich der den Sicherheitsbehörden entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages bekanntgeworden Erkenntnisse zu rechtsextremistisch beeinflussten oder gesteuerten GIDA-Kundgebungen sowie den in diesem Zusammenhang übermittelten politisch motivierten Straftaten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Überblick über Straf- und Gewalttaten im Zusammenhang mit Aufmärschen und Kundgebungen der sogenannten GIDA-Bewegung“ (Bundestagsdrucksache 18/6604) sowie auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalweisen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Rechtsextremen Aufmärschen“, Bundestagsdrucksachen 18/4846 vom 7. Mai 2015, 18/5688 vom 31. Juli 2015 sowie 18/6555 vom 4. November 2015, verwiesen. 7. Inwiefern gab es von Seiten der Organisatoren der Gida-Bewegung oder im Rahmen der Gida-Aufmärsche in den letzten Monaten Äußerungen, die nach Einschätzung der Bundesregierung offene oder verdeckte Sympathie mit Anschlägen auf Asylunterkünfte und Flüchtlinge erkennen lassen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Von Seiten wie vieler Akteure der Gida-Bewegung, einschließlich Rednern bei Versammlungen, gab es Äußerungen, die die Bundesregierung als rassistisch bewertet (unabhängig von der Frage, ob dadurch konkrete Straftaten begangen wurden)? Die inhaltliche Bewertung der regionalen GIDA-Veranstaltungen obliegt grundsätzlich den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz. 9. Inwiefern nehmen die für Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte Verantwortlichen bzw. Tatverdächtigen Bezug auf die Gida-Bewegung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bislang liegen auch keine Erkenntnisse zur Veröffentlichung von Selbstbezichtigungsschreiben im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asyl-/Flüchtlingsunterkünfte vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6889 10. Inwiefern gibt es seitens der Sicherheitsbehörden oder anderer Stellen (welcher ) eine Auswertung der Gida-Aktivitäten, die über die Beobachtungstätigkeit der Verfassungsschutzämter hinausgeht? Inwiefern findet eine systematische Presseauswertung und Auswertung Gida-eigener Publikationen und Internetauftritte statt, und welche Hinweise auf verfassungswidrige und/oder rassistische und die Werte des Grundgesetzes missachtende Haltung der Gida-Bewegungen? Eine Befassung mit den GIDA-Aktivitäten erfolgt neben den Sicherheitsbehörden des Bundes im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages auch durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Auswertung offen zugänglicher Informationen der einzelnen regionalen GIDA-Ableger obliegt grundsätzlich den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Gida-Bewegungen mit ausländischen Bewegungen, die eine ähnliche Zielrichtung verfolgen (bitte aufführen, inwiefern es gemeinsame Veranstaltungen oder Begegnungen gibt)? Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen in- und ausländischen GIDA-Bewegungen liegen den Sicherheitsbehörden nicht vor. Nach den dem Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Erkenntnissen sollen folgende Veranstaltungen im Ausland stattgefunden haben (bzw. wurden angemeldet ), welche im Kontext der GIDA-Bewegung zu sehen sind: 28. Februar 2015 Newcastle-upon-Tyne / Großbritannien 4. Mai 2015 Bregenz / Österreich Oktober 2015 Utrecht / Niederlande 8. November 2015 Utrecht / Niederlande 21. November 2015 Lüttich / Belgien. Vereinzelt sind auf GIDA-Veranstaltungen in Deutschland Redner aus dem Ausland aufgetreten, so zum Beispiel bei dem medienwirksamsten Auftritt des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders am 13. April 2015 in Dresden. Lutz Bachmann wurde als Teilnehmer der GIDA-Veranstaltung am 11. Oktober 2015 in Utrecht/NL festgestellt. 12. Welchen Stellenwert haben die Aktivitäten der Gida-Bewegung bei den Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Rechts? a) Inwiefern werden dort die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter und die polizeilichen Erkenntnisse über die Bewegung ausgetauscht, und zu welchen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen sind die Sicherheitsbehörden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gekommen? b) Welchen Fragestellungen wird bei den Besprechungen im GETZ hinsichtlich der Gida-Bewegung insbesondere nachgegangen, welche Schwerpunkte werden gesetzt? Beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) handelt es sich um eine Kooperationsform der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die – flankierend zum institutionalisierten Verfahren zwischen den fachlich zuständigen Stellen über die regulären Meldewege – den Informations- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6889 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode austausch befördern soll. Die im GETZ beteiligten Behörden bringen eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen Vorgaben die aus ihrer Sicht lagerelevanten Sachverhalte in die Besprechungen ein. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung generell aus der (zumindest verbalen) Radikalisierung der Gida-Bewegung, insbesondere auch der Dresdner Pegida? Die Sicherheitsbehörden verfolgen die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Sofern strafrechtlich relevante Aspekte festgestellt werden, erfolgt die Einleitung von Strafverfahren. 14. Inwiefern ist der klassische („Links-, Rechts-, Ausländer“-) Extremismusansatz der Verfassungsschutzbehörden nach Auffassung der Bundesregierung noch geeignet, um das verfassungswidrig-staatsschutzrelevante Potential der Gida-Bewegung und ähnlicher Bewegungen angemessen zu erfassen ? Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) schränkt die Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörden nicht auf „klassische“ Ausprägungen des Extremismus ein. Die Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörden ist vielmehr immer dann eröffnet, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen (vgl. §§ 3, 4 BVerfSchG). 15. Welche aktuellen Überlegungen bzgl. Gegenstrategien zu rassistischen Bewegungen hat die Bundesregierung angestellt, und was will sie zu deren Umsetzung beitragen? Die Programme zur Extremismusprävention und zur politischen Bildung werden durch den Entwurf für den Haushalt 2016 weiter verstärkt. Die Extremismusprävention der Bundesregierung wird gebündelt und gestärkt. Hierzu wird unter anderem der um das Thema Homo- und Transphobie zu erweiternde Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz beitragen, der derzeit erarbeitet wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333