Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6938 18. Wahlperiode 04.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6739 – Vegetationskontrolle und -pflege entlang von Schienenstrecken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder kommt es durch Sturmschäden zu Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs . Im Jahr 2013 kam es zu rund 2 000 Unterbrechungen des Bahnverkehrs aufgrund von auf die Gleise gestürzten Bäumen. In 38 Fällen kam es zu meldepflichtigen gefährlichen Ereignissen, also Zugkollisionen mit Aufprallen auf Bäume, bei denen Personen verletzt wurden oder größere Sachschäden an Eisenbahnfahrzeugen entstanden. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (Bundestagsdrucksache 18/2996). Im September 2015 wurde die Sperrung der Bahnstrecke zwischen Zella-Mehlis, Schmalkalden und Wernshausen durch das Eisenbahn-Bundesamt verhängt, weil dringend Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssten. Dies sei von der Deutschen Bahn AG (DB AG) versäumt worden. Die DB AG hat Zeitungsberichten zufolge dazu erklärt: „Die Vegetation, speziell im Thüringer Wald, hat aufgrund vorherrschender klimatischer Bedingungen eine derartige Wachstumsgeschwindigkeit angenommen, dass es äußerst schwierig ist, mit festen Schnittzyklen zu arbeiten, so dass leider zu oft operativ eingegriffen werden muss.“ (www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/ thuefwthuedeu/Landesgartenschau-ist-derzeit-wegen-Rueckschnitt-ohne- Bahn-Anschluss;art83467,4316907 und www.insuedthueringen.de/regional/ thueringen/thuefwthuedeu/Landesgartenschau-ist-derzeit-wegen-Rueckschnittohne -Bahn-Anschluss; art83467, 4316 907). Dies macht aus Sicht der Fragesteller deutlich, dass die Praxis der Regelmäßigkeit und der Umfang der Vegetationskontrolle und -pflege entlang von Schienenstrecken kritisch hinterfragt werden müssen. Dies umso mehr, weil nach Einschätzungen von Klimaexperten die Anzahl und die Heftigkeit von Stürmen aufgrund des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen werden. So äußerte sich Prof. Dr. Mojib Latif, Klimaforscher am Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, wie folgt: „Tatsache ist, dass die Sturmschäden in Deutschland zunehmen. Die Meldungen der Versicherungswirtschaft sind hier ein Anhaltspunkt. Es gibt die Tendenz, dass Stürme und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6938 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Starkregen bei uns zunehmen.“ (www.svz.de/mv-uebersicht/die-sturmschaedennehmen -zu-id9645921.html) Auf diese Entwicklung müssen sich auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorbereiten, um die Sicherheit ihrer Fahrgäste auch in Zukunft zu gewährleisten und um ein möglichst hohes Maß an Zuverlässigkeit von Fahrplänen bieten zu können. Mit dieser Kleinen Anfrage knüpfen die Fragesteller an ihre Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2844 an, fragen nach aktuellen Entwicklungen und stellen Fragen erneut, die damals von der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller nicht befriedigend beantwortet wurden (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2996). 1. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anfang September 2015 die Sperrung der Bahnstrecke zwischen Zella-Mehlis, Schmalkalden und Wernshausen durch das Eisenbahn-Bundesamt angeordnet, weil dort dringend Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden mussten (www. insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Landesgartenschauist -derzeit-wegen-Rueckschnitt-ohne-Bahn-Anschluss;art83467,4316907)? Ja, das Eisenbahn-Bundesamt hat die Sperrung angeordnet. 2. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entlang der Bahnstrecke zwischen Zella-Mehlis, Schmalkalden und Wernshausen Begehungen im Rahmen der Vegetationskontrolle durchgeführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/2996)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu der Anzahl der Begehungen entlang der Bahnstrecke zwischen Zella-Mehlis, Schmalkalden und Wernshausen in den vergangenen fünf Jahren. Im Übrigen wird hierzu auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen. 3. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Schienenstrecken durch das Eisenbahn-Bundesamt wegen unzureichender Vegetationspflege gesperrt (bitte mit Nennung der Örtlichkeit durch Angabe der Streckennummer und -kilometer sowie dem zeitlichen Beginn und Ende der Streckensperrung angeben)? 4. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 aufgrund von auf die Gleise gestürzten Bäumen der Bahnbetrieb auf dem Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen unterbrochen werden (bitte die Anzahl tabellarisch für die einzelnen Jahre darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor, da die nachgefragten Angaben gemäß Allgemeinverfügung zum Melden von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb nicht meldepflichtig sind. Das Eisenbahn-Bundesamt hält die hier nachgefragten Daten nicht systematisch vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6938 5. In wie vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von auf die Gleise gestürzten Bäumen der Bahnbetrieb auf dem Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen zu Eisenbahnunfällen (bitte die Anzahl der gefährlichen Ereignisse tabellarisch für die einzelnen Jahre darstellen)? Der Aufprall auf Gegenstände (hier Bäume) ist nur dann meldepflichtig, wenn hierdurch größere Schäden an Eisenbahnfahrzeugen entstanden sind oder es zu Personenschäden gekommen ist. Aufgrund der daraus resultierenden unvollständigen Datenbasis erfolgt keine statistische Auswertung durch die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes. 6. Zu welchen meldepflichtigen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb kam es im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung durch Zugkollisionen mit Aufprall auf Bäume (bitte die Unfälle nach Datum und örtlicher Lage durch Angabe der Streckennummer und -kilometer, Anzahl verletzter Personen sowie Schadenshöhe tabellarisch darstellen)? Im Jahr 2014 wurden der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes gemäß Allgemeinverfügung zum Melden von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb , 20 Zugkollisionen mit Aufprall auf Bäumen gemeldet. Tag Strecken-Nr. Strecken- km leicht verl. Sachschäden in Euro 1 03.01.2014 2992 156,200 15.000 2 26.01.2014 6649 3,600 Keine Angabe 3 21.02.2014 4113 31,555 1 Keine Angabe 4 28.02.2014 1244 Keine Angabe Keine Angabe 5 11.06.2014 3700 70,400 1 Keine Angabe 6 24.06.2014 2200 331,600 70.000 7 06.07.2014 2655 8,800 Keine Angabe 8 08.07.2014 3730 30,100 30.000 9 13.07.2014 6253 147,400 Keine Angabe 10 13.07.2014 1502 13,000 Keine Angabe 11 19.08.2014 1502 32,100 40.000 12 19.08.2014 1502 7,900 150.000 13 07.09.2014 5725 28,400 24.000 14 21.09.2014 5501 65,000 40.700 15 22.09.2014 2160 10,600 52.500 16 07.10.2014 6752 69,600 52.880 17 15.10.2014 1244 23,160 2.000 18 21.10.2014 5504 106,650 35.000 19 12.12.2014 6298 27,950 3.000 20 27.12.2014 2631 140,000 Keine Angabe 7. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Vegetationskontrolle und -pflege an den Schienenwegen der bundeseigenen Eisenbahnen , und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um dem Handlungsbedarf nachzukommen? Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht planmäßig. Im Zuge von routinemäßigen Streckenbegleitfahrten werden der Zustand der Signalsichten und die Freihaltung des lichten Raumes kontrolliert. Die präventive Vegetationskontrolle ist eine unternehmerische Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und ist Bestandteil des Sicherheitsmanagementsystems. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6938 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die DB Netz AG im Jahr 2012 das Verfahren „kritische Wettersituationen“ eingeführt. Hiernach darf bei einer Sturmwarnung in bestimmten Abschnitten maximal 80km/h gefahren werden, wenn diese hinsichtlich möglicher Sturmbrüche als gefährdet identifiziert wurden. Zudem ist ein bundesweites Programm zur Grunddurcharbeitung und veränderter Pflege der Vegetation aufgenommen worden, das im unternehmerischen Verantwortungsbereich der DB Netz AG liegt. Hierzu wird auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1.Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333