Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6961 18. Wahlperiode 08.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kerstin Kassner, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6795 – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten hat der Betreiber des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin – die Energiewerke Nord GmbH (EWN) – beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Genehmigungsantrag zurückgezogen, mit dem offenbar erweiterte Maßnahmen zum Terrorschutz bzw. zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) realisiert werden sollten. Der Antrag basierte offenbar auf Analysen aus dem Jahr 2011, nach der laut Bundesregierung Sicherungsmaßnahmen an allen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle aus der Atomenergienutzung erforderlich geworden sind. Nach nunmehr also über drei Jahren stellte sich also beim Zwischenlager der EWN heraus, dass mit dem Genehmigungsantrag verfolgte zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht umsetzbar waren bzw. die Schutzziele nicht erreicht werden konnten (vgl. NDR vom 22. Oktober 2015 www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/ Neue-Halle-am-Zwischenlager-Lubmin,lubmin552.html). Betreiber und Genehmigungsbehörde teilen allerdings mit, dass so genannte temporäre Maßnahmen derzeit angeblich für ausreichenden Schutz sorgen sollen. Der Betreiber muss nun offenbar ein neues Konzept für einen Genehmigungsantrag entwickeln. Dabei soll, so der „NDR“, auch geprüft werden, ob ein Neubau einer entsprechenden Zwischenlagerhalle erforderlich wäre. Die laufenden Sicherungsmaßnahmen basieren laut Mitteilungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Analysen aus dem Jahr 2011 und unterliegen der Geheimhaltung . Im Zusammenhang mit offenbar laufenden Maßnahmen ist hin und wieder von „Härtungen“ die Rede, mit der offenbar der Bau von Schutzmauern gemeint ist. Am Atomkraftwerk (AKW) Brokdorf sind auf zahlreichen Dächern vor einiger Zeit „Gerüste“ installiert worden. Offenbar als Maßnahme im Rahmen von SEWD. Diese „Gerüste“ erwecken den Eindruck, dass sie die Landung von Hubschraubern auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf verhindern sollen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6961 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Betreiber EWN einen Genehmigungsantrag zu Sicherungsmaßnahmen am Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin zurückgezogen hat? Wenn ja, wann genau ist das erfolgt, und was waren die Gründe dafür? Der Genehmigungsantrag wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2015 an das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde zurückgezogen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Welche Maßnahmen sollten mit der Genehmigung angestrebt werden, und welche dieser Maßnahmen erwiesen sich schließlich als in der vorgesehenen Weise nicht umsetzbar? Es sollten Maßnahmen zur Nachrüstung des Zwischenlagers Nord umgesetzt werden . Das von den Energie Werken Nord (EWN) verfolgte Konzept, welches bereits bei anderen Nachrüstungen erfolgreich angewendet werden konnte, erwies sich aufgrund standortspezifischer Randbedingungen letztendlich als nicht genehmigungsfähig . 3. Bis wann soll ein neuer Genehmigungsantrag durch den Betreiber entwickelt sein und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden? Es ist dem Betreiber überlassen, einen Genehmigungsantrag zu formulieren und einzureichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies baldmöglichst erfolgt . 4. Was muss man sich unter „temporären Maßnahmen“ zur Sicherung der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vorstellen (bitte Beispiele nennen)? Mit temporären Maßnahmen müssen die Betreiber so lange ein ausreichendes Sicherungsniveau sicherstellen, bis die erforderliche bauliche und sonstige technische Nachrüstung des jeweiligen Zwischenlagers abgeschlossen ist. Es handelt sich im Wesentlichen um personelle sowie administrative Maßnahmen. Auf Details kann in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht eingegangen werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen. 5. In welcher Weise unterscheiden sich die derzeit offenbar eingesetzten „temporären Maßnahmen“ gegenüber den mit der Genehmigung angestrebten dauerhaften Maßnahmen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche Verbesserungen gegenüber den derzeit praktizierten „temporären Maßnahmen“ würden sich mit Blick auf die zu erreichenden Schutzziele durch die mit der Genehmigung angestrebten Sicherungsmaßnahmen ergeben ? Grundsätzlich haben bauliche und sonstige technische Maßnahmen Vorrang vor personellen Maßnahmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6961 7. Prüft der Betreiber EWN nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort bei Lubmin? Wenn ja, seit wann und bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein? Wenn nein, warum nicht? Die EWN prüft derzeit Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen . Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 8. An welchen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle (Standort und zentrale Zwischenlager) sind seit dem Jahr 2011 jeweils Genehmigungsverfahren im Bereich Sicherungsmaßnahmen in Gang gesetzt worden, welche davon sind bereits mit welchem Ergebnis entschieden, und welche Verfahren sind noch im Gange? Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016. 9. Sind auch an anderen Zwischenlager-Standorten Genehmigungsanträge im Rahmen von SEWD zurückgezogen worden? Wenn ja, wo und warum? Nein. 10. Welche Auswirkungen für die Sicherungsmaßnahmen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Standort Brunsbüttel in den anderen Zwischenlagern mit Blick auf die im Urteil festgestellten Mängel zum Schutz Dritter? Keine. Durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig wurde die Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel auch nicht wegen vermeintlicher Mängel hinsichtlich der Sicherung, sondern aufgrund vermeintlicher Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben, ohne dass damit eine inhaltliche Aussage über eine mangelnde Sicherung der Einrichtung verbunden war. Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert , die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre. 11. Welche Maßnahmen muss man sich unter dem Begriff „Härtungen“ über die Errichtung von Schutzmauern um die Zwischenlager hinaus im Einzelnen vorstellen (bitte unterschiedliche Maßnahmen darstellen, die unter diesem Begriff in der Praxis angewandt werden)? Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6961 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden. 12. Trifft es zu, dass die Gerüste/Konstruktionen auf den Dächern von Gebäuden am AKW Brokdorf im Rahmen einer SEWD-Maßnahme installiert wurden? Wenn ja, warum? Wenn nein, was trifft dann zu? 13. Was genau sollen diese Gerüste/Konstruktionen erreichen bzw. bewirken? 14. Trifft es zu, dass diese Gerüste/Konstruktionen auf Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf das Landen von Hubschraubern verhindern sollen? 15. An welchen anderen Atomkraftwerken sind derartige Gerüste/Konstruktionen ebenfalls vorgesehen (bitte je Atomkraftwerk mit den Angaben vorgesehen /nicht vorgesehen, beantragt, genehmigt, Umsetzung abgeschlossen auflisten )? 16. Wenn derartige Gerüste/Konstruktionen nicht an allen Atomkraftwerken vorgesehen sind, aus welchen Gründen kann bei diesen Anlagen darauf jeweils verzichtet werden? Die Fragen 12 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden , um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333