Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6962 18. Wahlperiode 04.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6606 – Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit fast fünf Jahren tobt der Krieg in Syrien. Was mit dem Kampf um Demokratie und soziale Gerechtigkeit begonnen hatte, verwandelte sich nach der militärischen Niederschlagung in einen Bürgerkrieg und durch ausländische Einflussnahme in einen regionalen und internationalen Stellvertreterkrieg, in dem die Menschen in Syrien unermesslichem Leid ausgesetzt sind. Mehr als 250 000 Syrerinnen und Syrer verloren ihr Leben, 12,2 Millionen sind auf der Flucht. Vier Millionen sind in die Anrainerstaaten Jordanien, Libanon, Türkei und Ägypten geflohen. Sie leben in vielen Fällen unter erbärmlichen Umständen . Nun droht den Flüchtlingen ein weiteres Mal aufgrund der Unterfinanzierung des UNHCR (Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen), das wiederum auf das Ausbleiben versprochener Finanzmittel aus den Geberländern zurückzuführen ist, eine Halbierung ihrer Essensrationen. Der frühere finnische Präsident und Friedensnobelpreisträger, Martti Ahtisaari, erhob in der britischen Tageszeitung „The Guardian“ (15. September 2015) schwere Vorwürfe an die Adresse des Westens. Er sagte, bereits im Jahr 2012 habe der russische Unterhändler Viktor Tschurkin einen Drei-Punkte-Plan zur Lösung des Konfliktes unterbreitet, der auch einen Rücktritt von Syriens Präsidenten Baschar al Assad vorsah. Darauf seien aber Frankreich, Großbritannien und die USA nicht eingegangen, weil sie davon überzeugt waren, dass der Sturz Baschar al Assads ohnehin bevorstünde. Zu diesem Zeitpunkt, so Martti Ahtisaari , belief sich die Zahl der Opfer auf 7 500: „Wir hätten dieses ganze Chaos in Syrien verhindern können.“ Jede Chance auf eine Beendigung des Krieges in Syrien muss genutzt werden. Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben sowohl in der ersten Lesung des Haushalts 2016 im Deutschen Bundestag als auch beim Besuch des russischen Außenministers Sergei Lawrow am 11. September 2015 zu Recht auf die Notwendigkeit neuer internationaler Gespräche für eine Lösung des syrischen Bürgerkrieges hingewiesen . Ebenso positiv hervorzuheben ist die Äußerung der Bundeskanzlerin, dass für eine Konfliktlösung Russland einbezogen werden müsse. Es ist nun an der Bundesregierung, hierzu auch konkrete politische Schritte einzuleiten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ebenso sollte die deutsche Außenpolitik den Vorschlag des UNO-Sonderbeauftragten für Syrien, Staffan de Mistura, aufgreifen, der dazu aufrief, eine regionale Konferenz nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einzuberufen. De Mistura rief den Iran und Saudi-Arabien zu direkten Gesprächen miteinander auf (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015). Die Bundesregierung sollte aktiv bei der Vermittlung lokaler Waffenstillstände in Syrien eingreifen. Vor allem muss aber der Druck auf Saudi Arabien, Kuweit und Katar erhöht werden, die Lieferung von Geld und Waffen an islamistische Extremisten in Syrien einzustellen. Der syrische Bürgerkrieg ist nur politisch durch einen innersyrischen Dialog zwischen der Opposition und der Regierung zu lösen. Die Bekämpfung des Islamischen Staates (IS) muss unter Wahrung der Souveränität und Integrität des syrischen Staates geführt werden. Gleichwohl würde eine militärische Antwort auf die Herausforderung, die der IS darstellt, zu kurz greifen. Der IS ist auch als Reflex auf Armut, soziale Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und infolge der fehlenden Inklusion verarmter Teile der sunnitischen Bevölkerung Syriens und des Iraks erstarkt. Ein Naher Osten mit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung wäre die Grundlage, um den radikalen Islamismus zurückdrängen zu können . Solange die Europäische Union (EU) und der Internationale Währungsfons (IWF) nur die Umsetzung neoliberaler Vorgaben verlangen, wird es nicht zu einer sozialen Stabilisierung des Nahen Ostens kommen. Am 8. und 9. Juni 2015 fand in Kairo unter Anwesenheit des ägyptischen Außenministers , Sameh Shukri, und des Vorsitzenden der Arabischen Liga, Nabil al Arabi, eine hoffnungsvolle Konferenz der zivilgesellschaftlichen demokratischen Opposition Syriens statt. Mit weit über 200 Vertretern aus dem demokratischen und zivilgesellschaftlichen Spektrum Syriens war diese Zusammenkunft nach Einschätzung der ägyptischen Tageszeitung „al Ahram“ (8. Juni 2015) die wichtigste Konferenz der syrischen Opposition. Mit einer umfangreichen Delegation nahmen auch die syrischen Kurden an der Kairoer Konferenz vom 8. und 9. Juni 2015 teil. Insbesondere das Spektrum der Democratic Union Party (PYD) und der Volksverteidigungskräfte sowie die zehn Parteien, die die „Nationale Union der Kräfte für den demokratischen Wandel“ bilden, entsandten Vertreterinnen und Vertreter. Dagegen boykottierten die mit dem Westen verbündete Moslembruderschaft und die von ihr dominierte Syrische Nationale Koalition, die vom Westen bislang als einzige anerkannte Oppositionsformation gefördert wird, die Konferenz. Die Bundesregierung hingegen unterstützt nach wie vor offiziell die Nationale Koalition. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1746): „Die Bundesregierung unterstützt die 2012 gegründete ‚Nationale Koalition‘ als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Die Bundesregierung betrachtet darüber hinaus die Nationale Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte Interimsregierung.“ Diese Parteilichkeit verengt die Möglichkeiten der deutschen Politik, als Mittler einzutreten. Völkerrechtlich ist die Anerkennung einer Bürgerkriegsfraktion als legitime Vertretung eines Volkes fragwürdig. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, die der Bundesregierung beratend zur Seite steht, formuliert in einer Publikation vom 25. März 2015: „Die Interimsregierung ist eine Exilorganisation im türkischen Gaziantep geblieben, die keine effektive Kontrolle in den befreiten Gebieten ausübt.“ Und weiter: „Wenig sinnvoll dagegen wäre es, wenn die ‚Freunde des syrischen Volkes‘ eine Weiterfinanzierung der Interimsregierung vor allem beschließen würden, um sich um das Eingeständnis zu drücken, dass ihre bisherige Syrienpolitik gescheitert ist.“ Ein solches Umdenken ist aber die Voraussetzung für eine aktive Vermittlerrolle Deutschlands im Konflikt. Neue Impulse kamen Im August 2015 aus dem Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen. Innerhalb von zwei Wochen wurden zwei Entscheidungen zu Syrien Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6962 getroffen. Nach der Einigung von Wien mit dem Iran könnte es laut Aussage von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier gelingen, „die Blockaden der letzten Jahre zu überwinden“. Mit der Annahme der UN-Weltsicherheitsrat -Erklärung im Konsens hat der UN-Sicherheitsrat signalisiert, dass das Leiden in Syrien endlich ein Ende haben muss. Der Weltsicherheitsrat hat sich hinter die Vorschläge des UN-Sondergesandten Staffan de Mistura gestellt. Kern des Mistura-Planes ist es, die innersyrischen Akteure an einen Tisch zu bringen. Dort sollen sie in vier Arbeitsgruppen eine Einigung erzielen, die den Weg für eine Genf-III-Konferenz freimachen soll. Unterstützt werden soll der innersyrische Dialog von einer internationalen Kontaktgruppe , bei der Moskau eine wichtige koordinierende Funktion zufallen würde. Damit Genf III zustande kommt, müssen sich die vier Arbeitsgruppen auf eine gemeinsame Grundlage einigen, auf der ein politischer Übergangsprozess beginnen kann: Waffenstillstand, Bildung einer Regierung der nationalen Einheit, Kampf gegen den Terror sowie Neuwahlen. Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sagte, dass dies ein richtiger und sinnvoller Ansatz sei: „Wir sind mit de Mistura und Akteuren in der Region in engstem Kontakt, um zu helfen, diesen Prozess in Gang zu bringen“ (Presseerklärung vom 17. August 2015). Fernerhin sagte der Bundesaußenminister, dass alle „Chancen für eine Konfliktlösung genutzt werden müssen, die sich auch aus der Verständigung im Atom-Konflikt mit dem Iran ergeben würden“ (Agentur AFP-TX24, 9. September 2015). Diesen Aussagen folgten aber bisher keine praktischen politischen Handlungsvorschläge. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn der Syrien-Krise für eine inklusive politische Lösung ein. Trotz der schwierigen Situation vor Ort und der bisher mangelnden Bereitschaft des syrischen Regimes, sich auf substanzielle Verhandlungen einzulassen, gibt es nach Ansicht der Bundesregierung keine Alternative zu einer politischen Lösung. Auch für einen erfolgreichen Kampf gegen die Terror -Miliz Islamischer Staat in Syrien ist ein politischer Prozess, der alle moderaten Kräfte einbezieht, dringend erforderlich – parallel zu den auch militärischen Maßnahmen der internationalen Anti-IS-Koalition Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass für eine nachhaltige Lösung des syrischen Konflikts auch die entscheidenden regionalen und internationalen Akteure einbezogen werden müssen, einschließlich Saudi Arabien, Iran und Russland. In seinen Gesprächen in Teheran und Riad Mitte Oktober 2015 warb der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, erneut für einen politischen Ansatz zur Beendigung der Gewalt in Syrien. Die anschließenden Treffen der Außenminister aller relevanten internationalen und regionalen Akteure zu Syrien im Rahmen der Internationalen Syrien Unterstützer -Gruppe („International Syria Support Group“, ISSG) am 30. Oktober und 14. November 2015 in Wien waren wichtige Schritte, mit denen nach Einschätzung der Bundesregierung die Grundlage für einen Einstieg in einen politischen Prozess gelegt wurde. Die ISSG hat sich am 14. November 2015 auf die Eckpunkte für eine Transition geeinigt und darauf verständigt, parallel zum politischen Prozess an einem nationalen Waffenstillstand zu arbeiten, der umgehend mit vertrauensbildenden Maßnahmen vorbereitet werden soll. Nun kommt es aus Sicht der Bundesregierung darauf an, die in Wien getroffenen Vereinbarungen schnellstmöglich umzusetzen, um das Leiden der syrischen Zivilbevölkerung zu lindern und einen Ausweg aus der Krise zu finden. Entscheidend wird sein, den angestoßenen internationalen Prozess mit dem innersyrischen Dialog zu verknüpfen. Eine nachhaltige Lösung in Syrien kann nach Ansicht der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesregierung nur durch die Syrer selbst erzielt werden. Bis zum 1. Januar 2016 sollen laut Wiener Vereinbarung vom 14. November 2015 Vertreter des syrischen Regimes und der Opposition zu von den Vereinten Nationen moderierten Gesprächen zusammenkommen. Die Bundesregierung erwartet, dass regionale und internationale Unterstützer des Assad-Regimes ihren Einfluss auf Damaskus geltend machen, sich auf tatsächliche Verhandlungen und ein Ende der brutalen Gewalt gegen Zivilisten einzulassen. Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Syrien, Staffan de Mistura, und dessen am 17. August 2015 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen indossierten Vorschlag , zwischen den syrischen Parteien einen politischen Übergangsprozess vorzubereiten . Derweil hält der Krieg in Syrien im fünften Jahr nach dem ursprünglich friedlichen Aufbegehren gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad an. Die gemäßigten Vertreter der Opposition in Syrien sind weiterhin sowohl Angriffen von Regierungsseite als auch von islamistischen Extremisten ausgesetzt. Hauptleidtragende bleiben die Zivilisten. Die humanitäre Lage in Syrien bleibt besorgniserregend. Laut Angaben der Vereinten Nationen sind 13,5 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen. 4,5 Millionen Menschen leben in schwer zu erreichenden Gebieten, davon knapp 400 000 in belagerten Orten. Etwa die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist inner- oder außerhalb des Landes auf der Flucht. In seinem jüngsten Implementierungsbericht zur Umsetzung der Sicherheitsrats -Resolutionen 2139, 2165 und 2191 beschreibt der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, Mitte November 2015 erneut die Verhinderung von Hilfslieferungen durch fehlende Genehmigungen des syrischen Regimes. Die Handlungsfähigkeit der humanitären Akteure, einschließlich internationaler Nicht-Regierungsorganisationen, werde neben der schwierigen Sicherheitslage durch administrative Hürden und Restriktionen deutlich eingeschränkt. Dabei komme Hilfe nicht bei den Menschen an, die sie dringend benötigten. In ihrer Erklärung vom 14. November 2015 rief vor diesem Hintergrund auch die ISSG dazu auf, die ausstehenden Genehmigungen für Hilfslieferungen der Vereinten Nationen zu erteilen. Die Bundesregierung hat unterdessen entschieden, ihren bisher im Jahr 2015 geleisteten Beitrag für humanitäre Hilfe für die Syrien-Krise bis Jahresende noch einmal substantiell aufzustocken. Insgesamt wird das deutsche humanitäre Engagement damit im Jahr 2015 höher liegen als in den Jahren zuvor, in denen Deutschland bereits drittgrößter bilateraler Geber im Rahmen der Syrien-Krise war. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der UN-Initiative vom 19. August 2015 zur Beendigung des innersyrischen Konflikts, und wie gedenkt sie, diese in konkretes politisches Handeln umzusetzen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um einen von ihr erklärtermaßen unterstützten Genf-III-Prozess zu befördern ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6962 Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura, der die Staaten Iran und Saudi-Arabien zur Aufnahme direkter Gespräche miteinander aufgerufen hat (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Staffan de Misturas, der zur Abhaltung einer regionalen Konferenz im Nahen Osten nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) aufgerufen hat (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015)? Die KSZE und dann die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) haben dazu beigetragen, politische Gräben in Europa zu überwinden und Zusammenarbeit zu stärken. Dies war jedoch erst nach mehreren Jahren der Entspannung möglich. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass dem KSZE-Prozess wichtige Prinzipien und Prozesse zugrunde lagen, die der Konfliktlösung in anderen Weltregionen dienen können, auch im Nahen Osten. Hierzu gehört insbesondere die Überzeugung, dass trotz politischer Gegensätze die Zusammenarbeit zwischen Staaten zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wichtig ist. Die Bundesregierung setzt sich für diesen Gedanken ein. Eine Sicherheitsarchitektur im Nahen Osten muss dabei jedoch letztlich in der Region selbst verankert sein. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aussagen des früheren finnischen Präsidenten und Friedensnobelträgers Martti Ahtisaari, der sich gegenüber den britischen Guardian (15. September 2015) kritisch über die Haltung der westlichen Staaten Frankreich, Großbritannien und USA bezüglich der Ablehnung eines russischen Vorschlags zur Lösung der syrischen Krise im Februar 2012 geäußert hat? Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen Dritter. War die Bundesregierung durch Beobachter an der Kairoer Konferenz der demokratischen patriotischen Opposition am 8. und 9. Juni 2015 vertreten? Nein. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Konferenz, und wie fließen die Ergebnisse in ihr diplomatisches Handeln in der Syrien-Krise ein? Bei der von der ägyptischen Regierung unterstützen Oppositionskonferenz in Kairo im Juni 2015 konnten sich die circa 150 Teilnehmer nach Kenntnissen der Bundesregierung auf zwei Abschlussdokumente einigen. Die Bundesregierung hat diese Dokumente zur Kenntnis genommen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Kontakte zu dem Teil der nicht bewaffnet agierenden zivilgesellschaftlichen syrischen Opposition, der den Kairoer Kongress durchgeführt hat? Die Bundesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem gesamten Spektrum der politischen und zivilgesellschaftlichen moderaten syrischen Opposition . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf ihre bisherige Politik der Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition aus der Tatsache, dass es eine wachsende demokratische Opposition in Syrien gibt, die zunehmend Unterstützung von anderen arabischen Staaten erhält und die sich für eine friedliche Regelung des syrischen Konflikts durch Verhandlungen auch mit Vertretern der syrischen Regierung einsetzt (Daily Mail vom 8. Juni 2015, SYRIAN OBSERVER vom 27. Mai 2015, AL AHRAM vom 23. Mai 2015)? Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Unterstützung für den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen indossierten Vorschlag des Sonderbeauftragten de Misturas zur Einrichtung von vier inner-syrischen Arbeitsgruppen betont. Ziel dieses Formats ist es, die syrische Opposition in einen Verhandlungsprozess mit Vertretern des Regimes über Themen wie dem Schutz von Zivilisten und über politische und konstitutionelle Fragen zur Beendigung des Konflikts eintreten zu lassen. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Unterstützung für die vor allem im türkischen Exil wirkende Nationale Koalition? Die gemäßigte Opposition bleibt nach Auffassung der Bundesregierung die Alternative zu staatlicher oder dschihadistischer Repression. Viele Stimmen dieses Spektrums haben sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch Deutschland , betrachten die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes. Sie hat sich mehrfach zur Vision eines demokratischen Syriens aller religiösen und ethnischen Gruppen bekannt. Beabsichtigt die Bundesregierung, die privilegierte Unterstützung für die Nationale Koalition zu beenden und die diversen Oppositionsgruppierungen gleichberechtigt zu behandeln (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung ist es angesichts der Radikalisierung islamistischer und dschihadistischer Gruppen für die Zukunft eines geeinten und inklusiven Syriens sinnvoll, dass die moderaten Kräfte der syrischen Opposition weiter internationale Unterstützung erhalten. Die Nationale Koalition hat in den letzten Monaten verstärkt den Dialog mit anderen Teilen der Opposition gesucht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung ihre Entscheidung getroffen, die Nationale Koalition als legitime Vertretung des syrischen Volkes anzuerkennen? Völkerrechtlich erkennt die Bundesregierung nur Staaten, nicht aber Regierungen , ausdrücklich an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Beabsichtigt die Bundesregierung, sollte es zu einer Konferenz im Format von Genf III kommen, sich für die Teilnahme eines breiten Spektrums der syrischen Opposition einzusetzen? Ja. Nur ein inklusiver politischer Prozess kann zu einer nachhaltigen Lösung des Syrien-Konflikts führen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6962 Welche Initiativen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, damit auf einer möglichen Folgekonferenz von Genf II (Genf III) die zivilgesellschaftlichen Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten haben, vertreten sein werden? Die Bundesregierung bemüht sich aktiv um einen Wiedereinstieg in einen syrisch -geführten politischen Prozess. Die Bundesregierung setzt sich für eine stärkere Einbeziehung der gesamten syrischen Opposition ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Wenn keine solchen Initiativen ergriffen werden sollen, welche Gründe hat die Bundesregierung für den Ausschluss der friedlichen und demokratischen syrischen Opposition? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Wie evaluiert die Bundesregierung ihre bisher nur der Nationalen Koalition zu Gute gekommene Unterstützung in Hinblick auf eine friedliche Beilegung des syrischen Konflikts und eine demokratische und säkulare Perspektive Syriens? Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft der syrischen Moslembrüder vor, die Initiative des UN-Syrien-Beauftragten Staffan de Mistura für eine Genf-III-Konferenz zu unterstützten? Die Muslimbrüder sind als Teil des Syrischen Nationalrats im politischen Komitee und in der Generalversammlung der Nationalen Koalition vertreten und damit an die demokratischen Entscheidungen der Nationalen Koalition gebunden. Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, sei es bei der hiesigen Vertretung der Nationalen Koalition oder dem Sitz der „Interimsregierung “ in der Türkei, um für eine Annahme der jüngsten UN-Initiative, die das Verhandlungsmandat des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura stärkt, zu werben? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht ergriffen, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Gespräche zu führen? Die regelmäßigen Gespräche zwischen der Nationalen Koalition und der Bundesregierung umfassen auch die von der Bundesregierung unterstützte Initiative des VN-Sonderbeauftragten de Mistura. Die Bundesregierung hat in ihren Gesprächen dafür geworben, dass sich die Nationale Koalition konstruktiv auf den Wien-Prozess und die angestrebten inner-syrischen Verhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen einlässt. Die bisherigen Signale der Nationalen Koalition dazu sind positiv. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Nationalen Koalition Syriens, dass es keine Gespräche zur Beilegung des syrischen Konflikts mit der syrischen Regierung geben kann und dass der Rücktritt von Präsident Baschar al Assad und seiner Regierung die Voraussetzung für Gespräche ist (PAN- TERES vom 26. September 2015, FRANCE 24 vom 12. Oktober 2015)? Die Nationale Koalition hat ihre Bereitschaft, sich auf einen politischen Prozess auf Basis des Genfer Kommuniqués von 2012 einzulassen, wiederholt betont. Dies schließt Gespräche mit dem Regime zur Bildung einer Übergangsregierung im gegenseitigen Einvernehmen ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Bestehen seitens der Bundesregierung Kontakte zu offiziellen syrischen Behörden ? Die Bundesregierung unterhält Kontakte zu Unterstützern und Gegnern des syrischen Regimes. In Berlin ist die Arabische Republik Syrien weiterhin mit einer Botschaft vertreten, die von einer Geschäftsträgerin a. i. geleitet wird. Beabsichtigt die Bundesregierung, die diplomatischen Kanäle zur syrischen Regierung wiederherzustellen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der nach Information der Fragesteller zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions - und Oppositionskräfte aus der von der Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen Koalition vereinbarten Zusammenarbeit, und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden? Die Nationale Koalition bleibt eine wichtige politische Plattform, in der Vertreter verschiedener ideologischer Richtungen und unterschiedlicher religiöser und ethnischer Herkunft vertreten sind. Die Besetzung der Führungsgremien wechselt im Einklang mit satzungsgemäßen Bestimmungen. Im Jahr 2015 hat es dabei zahlreiche personelle Veränderungen gegeben. Auch säkulare Persönlichkeiten und Nicht-Muslime sind in der Nationalen Koalition vertreten. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des „Syrian Recovery Trust Fund“ (SRTF), durch den Projekte finanziert werden , die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen (Auswärtiges Amt vom 2. September 2013), auch in den Jahren 2015 bzw. 2016 weiterhin zu unterstützen? Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) ist für die Finanzierung von Projekten in ganz Syrien ausgelegt. Derzeit finanziert der SRTF Projekte, die den Menschen in Gebieten unter Kontrolle der Opposition zugute kommen. Damit sollen die zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Versorgung der Bevölkerung in den Gebieten gefördert werden, die in besonderem Maße unter den Angriffen des Regimes leiden. Zu den Projekten zählen unter anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung, die Beschaffung von Krankenwagen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6962 und medizinischem Gerät, die Beschaffung von Weizen für die Nahrungsmittelproduktion und die Unterstützung bei der Abfallbeseitigung. Vor Ort arbeitet der SRTF mit lokalen Räten zusammen. Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Wie viele Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durch die Geberländer in den SRTF einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)? Bisher wurden rund 90,2 Mio. Euro in den SRTF eingezahlt: - Deutschland 18,7 Mio. Euro; - Vereinigte Arabische Emirate 10 Mio. Euro; - USA 10,9 Mio. Euro; Dänemark 3,3 Mio. Euro; - Finnland 3 Mio. Euro; - Schweden 4,6 Mio. Euro; - Japan 10 Mio. Euro; - Vereinigtes Königreich 3,6 Mio. Euro; - Kuwait 10,8 Mio. Euro; - Frankreich 10 Mio. Euro; - Italien 3,4 Mio. Euro; - Niederlande 2 Mio. Euro. Im Jahr 2015 hat es bisher noch keine Einzahlungen gegeben. Die USA haben jedoch in der Sitzung des Lenkungsausschusses (Steering Board) des SRTF am 12. November 2015 in Istanbul einen erneuten Beitrag in Höhe von 15 Mio. US-Dollar angekündigt. Weitere Geberstaaten prüfen ihrerseits neue Zahlungen. Auch das Auswärtige Amt prüft, den bisherigen deutschen Beitrag aufzustocken, um die wichtige Arbeit des SRTF weiterhin zu unterstützen. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF eingezahlten Summen (bitte nach Jahren, sowohl in absoluten Summen als auch prozentual, auflisten)? Deutschland hat bisher 18,7 Mio. Euro in den SRTF einbezahlt. Dies entspricht ca. 20 Prozent der insgesamt eingezahlten Beiträge. Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Werden oder wurden im Jahr 2015 durch die Bundesregierung humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert? Die von der Bundesregierung finanziell unterstützten Maßnahmen der humanitären Hilfe richten sich ausschließlich nach dem humanitären Bedarf der Hilfsempfänger . Wichtige Grundlage für die humanitären Hilfsleistungen in Syrien ist der von den Vereinten Nationen erstellte Hilfsplan (Syria Strategic Response Plan/SRP), der den humanitären Bedarf in allen 14 Gouvernoraten Syriens erhoben hat und entsprechend landesweite Hilfsmaßnahmen vorsieht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland leistet in Syrien humanitäre Hilfe durch die Vereinten Nationen (v.a. UNHCR, Welternährungsprogramm, UNRWA), die Internationale Rotkreuzund Rothalbmondbewegung sowie humanitäre Nichtregierungsorganisationen. Dabei werden im Rahmen des von den Vereinten Nationen erarbeiteten Gesamtsyrienansatzes (Whole-of-Syria approach) alle verfügbaren Zugangsmöglichkeiten genutzt, einschließlich kampflinienüberschreitender (cross-line) Hilfslieferungen aus Damaskus und grenzüberschreitender (cross-border) Hilfslieferungen aus den Nachbarländern Syriens. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass im Jahr 2015 keine Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nordsyriens insbesondere durch den Krieg des IS gegen die Kurdinnen und Kurden dramatisch zugespitzt hat? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung des Iran in eine Lösung des syrischen Konflikts? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ohne ein konstruktives Mitwirken der Staaten in der Region kein dauerhafter Frieden in Syrien möglich sein wird. Die Bundesregierung begrüßt daher die Teilnahme Irans an den Syrien-Gesprächen in Wien am 30. Oktober und 14. November 2015. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die bisherigen Erfolge der von westlichen Staaten und ihren arabischen Verbündeten geführten Luftangriffe gegen den IS vor? Die umfassende militärische Expansion des sogenannten Islamischen Staates (IS) ist vorerst zum Stillstand gekommen. Der IS muss aufgrund der Luftangriffe auf Truppenkonzentrationen im Feld verzichten und hat sein Vorgehen an die Bedrohung aus der Luft angepasst. Zu dieser Anpassungsleistung gehören das Vermeiden größerer Gruppierungen, verbesserte Tarnung, Nutzung von Nacht und Schlechtwetter für Bewegungen und Operationen, Verminung von Infrastruktur, Scharfschützeneinsatz, taktische Nutzung von Selbstmordattentätern, Befestigung wichtiger Orte. Insgesamt reduzieren die Luftangriffe die Bewegungsfreiheit der IS-Kampfeinheiten und bringen diesen sowie dem IS-Führungs- und Funktionspersonal in dessen Hochburgen signifikante Verluste bei. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung für das Erstarken des IS im Irak und in Syrien verantwortlich? In Irak konnte der sogenannte IS von dem politischen und sicherheitlichen Vakuum im Land profitieren. Das politische System Iraks zeigte sich nach dem Sturz des Saddam-Regimes 2003 zu keiner Zeit in der Lage, die zentrifugalen Kräfte nachhaltig einzuhegen. Ein historisch tief eingebranntes Misstrauen entlang ethnisch -konfessioneller Grenzen prägte und prägt weiterhin eine politische Kultur des Stärkeren und hemmt eine kohäsive demokratische Entwicklung. Aus diesem Missverhältnis erwachsen regelmäßig innenpolitische Krisen und ein andauernd hohes Gewaltpotential. Deshalb konnte die Vorläuferorganisation des IS in Irak überleben, von wo aus sie sich ab 2012 nach Syrien ausbreitete. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6962 In Syrien profitierte der IS davon, dass das Regime seine militärischen Kräfte seit Beginn des Konflikts 2011 auf sein Kerngebiet entlang der bevölkerungsreichen Nord-Süd-Achse (Dara-Damaskus-Homs-Hama-Aleppo, inkl. Küstengebiete) konzentrierte. Das dünn besiedelte (Wüsten-) gebiet im Osten wurde bewaffneten Oppositionsgruppen überlassen, die der überlegenen Offensive des IS im Sommer 2014 nicht gewachsen waren, was IS eine massive Ausweitung seines Operationsgebiets in Syrien ermöglichte. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl ausländischer extremistischer Kämpfer in den Reihen der syrischen Opposition vor? Grundsätzlich ist anzumerken, dass nicht zu allen Ländern Zahlen vorliegen, es Unterschiede in der Zählweise gibt und von einer Dunkelziffer auszugehen ist. Es kann sich bei diesen Zahlen also lediglich um Schätzwerte handeln. Seit 2012 sind nach hiesigen Erkenntnissen insgesamt ca. 31 000 ausländische Personen nach Syrien oder Irak eingereist; die meisten stehen mit jihadistischen Gruppen in Verbindung, die sich vor allem gegen das syrische Regime wenden. Diese schlüsseln sich nach Herkunftsländern, soweit hier bekannt, wie in der beigefügten Grafik auf. Von hiesiger Seite wird geschätzt, dass sich etwa zwei Drittel der Personen noch in Syrien oder Irak befinden. Ausländische Extremisten finden sich vor allem in den Reihen des IS, aber auch anderer jihadistischer Gruppen in Syrien wieder. [Stand: 11/2015] Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 760 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kann die Bundesregierung die von Jürgen Todenhöfer genannte Zahl von über 70 Prozent Ausländern, die in den Reihen des IS und anderer radikal islamistischer Gruppen in Syrien kämpfen, bestätigen (Inside IS, Jürgen Todenhöfer 29. September 2015, www.facebook.com/JuergenTodenhofer/ posts/10153266168845838)? Ein Ausländeranteil von 70 Prozent in den Reihen des sogenannten IS und anderer extremistischer Gruppen wird hier als zu hoch angesehen. So geht die Bundesregierung derzeit von einem Anteil von 30 bis 40 Prozent ausländischer Kämpfer beim sogenannten IS und etwa 30 Prozent bei der terroristischen Gruppierung Jabhat al-Nusra aus. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi-Arabien, Kuweit und Katar in Syrien vor? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Kenntnisse zu staatlicher Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi Arabien, Kuwait und Katar in Syrien vor. Hat die Bundesregierung mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Kuweits und Katars über eine Einstellung der Unterstützung islamistischer Extremisten in Syrien gesprochen? Die genannten Staaten gehören sämtlich der Anti-IS-Koalition an und nehmen aktiv an militärischen Operationen gegen IS teil. Die Bundesregierung tauscht sich mit den Regierungen dieser Staaten regelmäßig darüber aus, wie Terrorismus und Extremismus in Syrien wirksam bekämpft werden können. Die Haltung der Bundesregierung auch zu islamistischem Extremismus wird in diesen Gesprächen stets mit großer Klarheit artikuliert. Aus Sicht der Bundesregierung geht es darum , in Syrien das friedliche Zusammenleben von Menschen aller ethnischen und religiösen Gruppen sicherzustellen und die Rechte aller Gruppen und Individuen im Sinne eines umfassenden Schutzes der Menschenrechte zu gewährleisten. Nach aktuellen Erkenntnissen unterstützt Katar die Anti-IS Koalition und deren militärische Operationen auf logistischem Gebiet durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten für den Nachschub der Koalitionspartner zu den Stützpunkten der Koalition in der Region. Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern der bisherigen Wirtschaftspolitik in den bevölkerungsreichen Ländern der arabischen Welt? Die Bundesregierung steht in Fragen zu nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Ausrichtungen bilateral und in multilateralen Foren in engem Austausch mit den arabischen Staaten. So ist der wirtschaftliche Reformbedarf in der arabischen Welt Gegenstand der Arbeit zahlreicher internationaler Organisationen und Initiativen wie der OECD-MENA Initiative und der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Deutschland arbeitet in diesen Initiativen aktiv mit und unterstützt diese. Auch die seit 2011 bestehenden Transformationspartnerschaften mit arabischen Umbruchländern dienten der Förderung politischer und wirtschaftlich-sozialer Reformen sowie der Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte. Im Rahmen des deutschen Vorsitzes der G7/Deauville-Partnerschaft hat die Bundesregierung Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6962 Veranstaltungen zu den Themen „Wirtschaftliche Regierungsführung“ (6. Mai 2015, Paris), „Finanzielle Inklusion“ (27./28. April 2015, Berlin), „Beschäftigungsförderung (11. September 2015, Berlin), und „Regionale Integration“ (28. Oktober 2015, Rabat/Marokko) sowie – in Kooperation mit den politischen Stiftungen – eine Outreach-Konferenz für Zivilgesellschaftsvertreter aus arabischen Staaten (Thema: „Wirtschaftliche Regierungsführung – Soziale Gerechtigkeit ) am 17./18./19. November 2015 in Berlin durchgeführt. Gibt es von Seiten der EU und des IWF Überlegungen für einen großangelegten Marshallplan für den Nahen Osten? Die Weltbankgruppe (WBG) hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung (9. bis 11. Oktober 2015 in Lima, Peru) den Entwurf einer neuen Strategie für die MENA-Region als gemeinsame Initiative von Weltbank, Islamischer Entwicklungsbank und Vereinten Nationen präsentiert. Die WBG hat als Kernziel formuliert , mit ihren Maßnahmen direkt Frieden und Sicherheit in der MENA-Region fördern zu wollen, um damit zur Entwicklung beizutragen. Diese Initiative soll einen Beitrag dazu leisten, die von den hohen Flüchtlingszahlen betroffenen Länder der Region zu stabilisieren. Die konkrete Ausgestaltung und Fragen der Finanzierung sollen bis Februar 2016 abgeschlossen sein. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung für den Wiederaufbau der vom Bürgerkrieg zerstörten Länder, wie Syrien und Irak? Der Wiederaufbau im Irak und in Syrien stellt eine gewaltige Herausforderung, auch für die internationale Gemeinschaft, dar. Die Bundesregierung unterstützt stabilisierende Maßnahmen im Irak und Syrien. Diese haben das Ziel, durch ein sicheres Umfeld, medizinische und soziale Grundversorgung sowie Infrastrukturaufbau in Konfliktgebieten für Bedingungen zu sorgen, die der Bevölkerung eine Bleibe- oder Rückkehrperspektive eröffnen. Diese Maßnahmen sollen im Irak und Syrien für den Wiederaufbau und die Aufrechterhaltung von lokalen Verwaltungsstrukturen sorgen, die die Grundlage für einen langfristig angelegten Wiederaufbau im Irak und in Syrien bilden. In Syrien werden hierfür bestehende Projekte in Abhängigkeit des politischen Prozesses ausgeweitet. Deutschland hat gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten den Ko-Vorsitz der AG Stabilisierung (Counter-ISIL Working Group on Stabilization) im Rahmen der Anti-IS-Koalition inne. In diesem Kontext unterstützt die Bundesregierung eine vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingerichtete Stabilisierungsfazilität zur Unterstützung des Wiederaufbaus von befreiten Gebieten im Irak. Erste Erfolge zeichnen sich bspw. bereits in Tikrit ab, wo ein Großteil der geflüchteten Bevölkerung wieder zurückkehren konnte, weitere Maßnahmen befinden sich derzeit im Aufbau. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die durch die USA unterstützten bewaffneten Kräfte im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und ihre ideologische religiöse Ausrichtung vor? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden und ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft.* Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Krieges und der daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferung von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müsse? Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine umfassende politische Lösung des Syrien-Konflikts ein Ende der Waffenlieferungen an die Kriegsparteien und eine Ausweisung der nicht-syrischen Kämpfer mit einschließen. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil sie auf nachrichtendienstlichen Informationen beruht, die Rückschlüsse auf die Herkunft der Information zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde dazu führen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Maße gewonnen werden könnten. Zudem wurden Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe und Kenntnisnahme durch Unbefugte entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung des Lagebildes der Bundesregierung führen. Eine Kenntnisnahme der Antwort durch Unbefugte wäre damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist die Antwort als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.* Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über Waffenlieferungen der Türkei an islamistische Kräfte vor (bitte nach jeweiliger Gruppierung auflisten)? Die Bundesregierung hat ihre Erkenntnisse dazu in ihren Antworten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen dargelegt, so zuletzt in ihrer Antwort vom 29. Mai 2015 auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Katrin Kunert, Fraktion DIE LINKE., auf Bundestagsdrucksache 18/5062 vom 5. Juni 2015. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6962 Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die politischen Ziele der Türkei in Bezug auf Syrien vor? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil sie auf nachrichtendienstlichem Aufkommen beruht, das Rückschlüsse auf die Herkunft der Information zulassen. Die Veröffentlichung und Kenntnisnahme durch Unbefugte würde dazu führen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Maße gewonnen werden können. Zudem wurden Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung des Lagebildes der Bundesrepublik Deutschland führen. Damit wäre eine Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Die Antwort ist daher als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ einzustufen.* Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Türkei den Moslembrüdern Syriens an die Macht verhelfen wolle (BZ vom 11. September 2015)? Über den in der Frage genannten Presseartikel hinaus, liegen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der türkischen Regierung im Hinblick auf eine mögliche türkische Unterstützung für die neue Syrien-Initiative der UN geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Lage in Syrien und mögliche Ansätze für eine Lösung des Konflikts sind regelmäßig Thema bei Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung . Die Türkei hat auch an den Minister-Treffen der Internationalen Syrien Unterstützer-Gruppe am 30. Oktober und 14. November 2015 in Wien teilgenommen . Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse über die bewaffneten Formationen , die durch die USA unterstützt werden, insbesondere über deren ideologische Hintergründe und Ausrichtungen? Wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von den USA rekrutierten „gemäßigten“ Aufständischen, die den Kampf gegen den IS führen sollen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die konkrete Zahl der von den USA rekrutierten gemäßigten Oppositionellen für den Kampf gegen den „Islamischen Staat“ vor. Das US-Verteidigungsministerium beabsichtigte ursprünglich , innerhalb von drei Jahren bis zu 15 000 Oppositionelle auszubilden. Bis zur * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einstellung des Ausbildungsprogramms im Oktober 2015 gab es nach Information des US-Verteidigungsministeriums drei Ausbildungsdurchgänge mit insgesamt bis zu 400 Teilnehmern (60 Teilnehmer am ersten, 120 Teilnehmer am zweiten und ca. 200 Teilnehmer am dritten Ausbildungsdurchgang). Die Teilnehmer des ersten sowie des zweiten Ausbildungsdurchganges wurden nach Abschluss der Ausbildung in Syrien eingesetzt (insgesamt ca. 180). Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Teilnehmer des dritten Ausbildungsdurchganges in Syrien zum Einsatz kommen oder gekommen sind. Wurde oder wird im Kabinett oder nachgeordneten Behörden über eine mögliche direkte oder indirekte militärische Teilnahme der Bundeswehr in Syrien bzw. im Umfeld Syriens diskutiert? Die Bundeswehr leistet auf Bitten der irakischen Regierung und im Rahmen der Anti-IS-Allianz einen Beitrag in Form von Ausbildungsunterstützung in der Region Kurdistan-Irak. Das Kabinett hat am 1. Dezember 2015 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz im Kampf gegen den IS beschlossen. Der entsprechende Mandatsentwurf ist den Fraktionen bereits zugegangen. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen aussprechen? Die NATO ist nicht Teil der von den USA angeführten Anti-IS-Koalition. Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass auch im Jahr 2015 die Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffenlieferungen und durch die Entsendung und Unterstützung dschihadistischer Kämpfer im syrischen Krieg eingreifen (THE INDEPEN- DENT vom 12. Mai 2015, THE HUFFINGTON POST vom 5. Juli 2015, BBC vom 1. September 2014)? Der Bundesregierung liegen zu Waffenlieferungen und zur Entsendung von Kämpfern nach Syrien keine eigenen Erkenntnisse vor. Zutreffend ist allerdings, dass sich die Regierung Saudi-Arabiens auch in öffentlichen Stellungnahmen aus jüngster Zeit vorbehalten hat, moderate Oppositionsgruppen mit Waffen zu unterstützen . Saudi-Arabien hat sich eindeutig gegen die Unterstützung dschihadistischer Gruppen in Syrien positioniert. Dies betrifft sowohl die Nusra-Front (Al-Qaeda) als auch IS. Al-Qaeda und IS haben sich auch in jüngster Zeit zu Anschlägen auf Schiiten, westliche Ausländer und Sicherheitskräfte in Saudi-Arabien bekannt, die zu zahlreichen Todesopfern geführt haben. Saudi-Arabien hat sich auch von Gruppen wie Jaish al-Fath distanziert, die Riad als Tarnorganisation der Nusra-Front bzw Al-Qaedas bezeichnet. Die Bundesregierung hat ebenfalls keine eigenen Erkenntnisse zu Waffenlieferungen und zur Entsendung von Kämpfern nach Syrien durch Katar. Katar lehnt Unterstützung von Al-Qaeda, IS, Jabhat Al Nusra ab. Katar unterstützt die moderate syrische Opposition im Ausland sowie in Syrien. Auf die Antworten zu den Fragen 33 und 34 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6962 Inwieweit, und wenn ja, wann, hat die Bundesregierung im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-Arabiens das Unterlassen sämtlicher destabilisierender Handlungen, wie Waffenlieferungen und die Rekrutierung von Dschihadisten, gefordert? Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für einen Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen? Auf die Antworten zu den Fragen 33, 34 und 49 wird verwiesen. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien initiativ zu werden? Auf dem Außenminister-Treffen in Wien am 14. November 2015 haben sich die teilnehmenden Staaten dazu verpflichtet, auf die unterschiedlichen bewaffneten Gruppen in Syrien einzuwirken, sich an dem geplanten nationalen Waffenstillstand zu beteiligen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten auflisten und angeben, von wem die jeweiligen Gebiete nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert werden )? Im Bereich der humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2012 die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, welche in allen Gouvernoraten des Landes aktiv ist. Zudem leistet die Bundesregierung in ganz Syrien humanitäre Hilfe über die Vereinten Nationen, insbesondere über das Welternährungsprogramm (WFP) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit, Hilfe für Menschen in Not in den von Präsident Baschar al Assad kontrollierten Gebieten zu leisten? Die Bundesregierung folgt mit ihrer humanitären Hilfe den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Für die Syrienkrise bedeutet dies, dass die Hilfe unabhängig davon erfolgt, ob sich Betroffene in Gebieten befinden, in denen ein lokaler Waffenstillstand gilt, oder in Gebieten unter Kontrolle des Regimes oder der Oppositionskräfte. Zudem besagt das humanitäre Prinzip der Unparteilichkeit, dass humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird, ohne Unterscheidung zwischen den einzelnen betroffenen Bevölkerungsgruppen. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden? Von einer „Blockade“ der kurdischen Gebiete Syriens ist der Bundesregierung nichts bekannt. Humanitäre Transporte aus der Türkei nach Syrien finden nach wie vor statt, so auch in die kurdischen Gebiete Nordsyriens. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Militärschläge der Türkei in Syrien vor? Verletzungen der territorialen Integrität der Türkei von syrischer Seite vergelten die türkischen Streitkräfte entsprechend ihrer gültigen Einsatzregeln. Darüber hinaus ist die Türkei Mitglied der Anti-IS-Koalition und beteiligt sich seit dem 24. August 2015 an Luftangriffen in Syrien. Der türkische Ministerpräsident Davutoğlu hat Ende Oktober 2015 bestätigt, dass die Türkei in der Vergangenheit zweimal Stellungen der kurdischen Miliz PYD/YPG angegriffen hat. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6480 vom 23. Oktober 2015, wird verwiesen. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer unter der Zivilbevölkerung durch die türkischen Bombardements gegeben? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Kenntnisse vor. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in den syrisch-kurdischen Gebieten? In den syrisch-kurdischen Gebieten ist die humanitäre Lage angespannt. Es besteht sektorübergreifend erheblicher humanitärer Bedarf. Schäden an der Infrastruktur führen zu teils massiven Beeinträchtigungen der Wasser- und Stromversorgung . Der konfliktbedingte drastische Rückgang landwirtschaftlicher Aktivitäten führt verstärkt zu Nahrungsmittelunsicherheit. Erheblicher Hilfsbedarf besteht zudem durch Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und die Verknappung winterfesten Wohnraums. Große Teile der syrisch-kurdischen Gebiete, wie die südliche Hälfte der Provinz Hasaka inklusive Hasaka-Stadt sowie der Kanton Afrin gelten als sogenannte hard-to-reach-Gebiete. Die Menschen in diesen Gebieten können nicht oder nur unzureichend durch internationale Hilfsorganisationen mit humanitären Hilfsgütern beliefert werden. Lokal begrenzt, insbesondere in Ain al-Arab (kurdisch: Kobane) verteilt die Partei der Demokratischen Union (PYD) monatlich Lebensmittel an die Bevölkerung. Die prekäre humanitäre Lage ist – neben der angespannten Wirtschafts- und Sicherheitslage – ein Faktor, der sich begünstigend auf die Flucht vieler, insbesondere junger, Menschen aus den syrisch-kurdischen Gebieten auswirkt. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der türkischen Blockadepolitik gegen die syrisch-kurdische Bevölkerung vor? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. Hat die Bundesregierung der Türkei von solchen Schritten abgeraten? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6962 Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, gehabt? Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet sich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist darauf ausgerichtet, die dem Regime für seine repressiven Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu verringern. Dieses Prinzip ist auch in den Beweggründen des Beschlusses des Europäischen Rates festgeschrieben (2011/273/GASP): „In Anbetracht der ernsten Lage sollten restriktive Maßnahmen gegen Syrien und gegen die Personen, die für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind, verhängt werden.“ Die Lage der Zivilbevölkerung hat sich vor allem aufgrund des eskalierenden Gewalteinsatzes des Regimes in den vergangenen vier Jahren verschlechtert. Auch das Wirtschaftsleben wurde wegen der schlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt . Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass auch im Jahr 2015 lediglich den Menschen in von der Opposition kontrollierten Gebieten die Lockerungen der Sanktionen zu Gute kommen , obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten Gebieten nach wie vor dringend humanitärer Hilfe bedürfen? Die Bundesregierung macht sich die in der Frage enthaltene Wertung nicht zu Eigen. Die Europäische Union verfolgt unverändert einen gezielten und differenzierten Ansatz, der die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt. Davon zeugen zahlreiche humanitäre Ausnahmebestimmungen in den einschlägigen Sanktionsrechtsakten. Wie bereits in der Antwort zu Frage 26 dargelegt, erreichen die von der Bundesregierung finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen Menschen in allen Regionen Syriens. Insbesondere über die Hilfsprogramme der Vereinten Nationen besteht insgesamt ein besserer Zugang zu hilfsbedürftigen Menschen in vom syrischen Regime kontrollierten Gebieten als in Oppositionsgebieten. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob al-Qaida und die al-Nusra-Front nach wie vor vom Verkauf des syrischen Öls profitieren? Die terroristische Gruppierung Jabhat al-Nusra (JaN) hatte vor allem in den Jahren 2012 und 2013 Einnahmen aus dem Verkauf von Ölprodukten erzielen können . Die Gruppierung hatte in dieser Zeit Gebiete im Osten Syriens kontrolliert, die über Öl-Quellen verfügten. Mit dem Rückzug aus diesen Gebieten im Frühjahr 2014 und einer Beschränkung der JaN auf die westlichen Teile Syriens kann die JaN derzeit nach hiesigen Erkenntnissen keine Erlöse aus syrischem Öl erzielen . Wie hoch sind die im Jahr 2015 von der Bundesregierung getätigten Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten Syriens , und wie hoch werden sie voraussichtlich im Jahr 2016 sein (bitte nach Jahr und Empfängerland auflisten)? Die Bundesregierung leistet in den Nachbarstaaten Syriens seit 2012 umfangreiche humanitäre Hilfe. Da der weitaus größte Teil der Flüchtlinge nicht in offizi- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ellen Flüchtlingslagern untergebracht ist, erfolgt die Umsetzung der von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen in den Nachbarstaaten Syriens sowohl in als auch außerhalb von Flüchtlingslagern. In diesem Jahr hat die Bundesregierung bisher rund 202 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Syrien und Nachbarländern zur Verfügung gestellt. Auch 2016 werden Syrien und die Nachbarländer ein Schwerpunkt der deutschen humanitären Hilfe bleiben. Der genaue Mittelansatz wird in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt werden. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 ergriffen, um die besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen? Im Rahmen der humanitären Hilfe in den Nachbarländern entlastet die Bundesregierung die Aufnahmestaaten in der Region bei der Sicherstellung der Grundversorgung für die Flüchtlinge. Darüber hinaus werden in den Maßnahmen der humanitären Hilfe auch die humanitären Bedürfnisse besonders vulnerabler lokaler Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Sektorale Schwerpunkte der humanitären Hilfe sind Schutz der Flüchtlinge, Sicherstellung der Nahrungsmittel- und Gesundheitsversorgung , Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung, Verfügbarmachung von Unterkünften und Verteilung humanitärer Hilfsgüter, insbesondere über Bargeld- und Gutscheinprogramme. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung im Jahr 2015 Mittel für strukturbildende Ansätze sowie Maßnahmen der bilateralen Unterstützung in Syrien, dem Irak sowie den Nachbarländern Syriens zur Verfügung gestellt. Im Vordergrund steht die Stärkung der Resilienz der Flüchtlinge (Vermeidung der Abhängigkeit von Hilfsleistungen): z.B. durch die Förderung von einkommensschaffenden Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen dabei immer sowohl auf (syrische) Flüchtlinge, als auf die aufnehmenden Gemeinden. Sie beugen damit Konflikten vor und tragen zur sozialen Kohäsion bei. Wesentliche Schwerpunkte des Engagements sind Schulbildung sowie Aus- und Weiterbildung . Mit über 1 Mrd. Euro Unterstützung seit 2012 ist Deutschland konstant einer der größten Geber im Kontext der Syrienkrise. Übergreifendes Ziel der deutschen Unterstützung ist es, zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilisierung, sowie konstruktiven Konfliktbearbeitung in der Region beizutragen. Welche Informationen über mögliche Waffenlieferungen aus Ägypten an Syrien liegen der Bundesregierung vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der politischen Gefangenen in Syrien vor? Nach Informationen der Vereinten Nationen ist die Situation der politischen Gefangenen in Syrien weiterhin höchst besorgniserregend. Im jüngsten Bericht der Syrien-Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (A/HR/30/48 Abschnitt III F) wird auf Haftbedingungen in den Gefängnissen des syrischen Regimes eingegangen. Diesem Bericht zufolge begeht das Regime systematisch Menschenrechtsverletzungen an den Gefangenen. Insbesondere in den Hafteinrichtungen der diversen Geheimdienste, in denen sich ein Großteil der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/6962 politischen Gefangenen befindet, konnten systematische Foltermuster dokumentiert werden. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Situation der politischen Gefangenen in Syrien? Die Situation politischer Gefangener hat sich nach Kenntnissen der Bundesregierung nicht verbessert. In einer Presseerklärung vom 19. Februar 2015 weist auch der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein auf die grauenhaften Haftbedingungen für Aktivisten, Anwälte und Menschenrechtsverteidiger hin und erklärt, dass bereits vor Beginn der friedlichen Proteste 2011 die Anwendung von Folter und Misshandlung von Inhaftierten durch das Regime ausreichend dokumentiert wurde. Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die syrische Regierung politische Gefangene aus dem zivilen, nicht gewaltsamen Spektrum der Opposition freilässt? Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge hat es vereinzelt Freilassungen von syrischen Oppositionellen durch das syrische Regime gegeben. So wurde beispielsweise der syrische Menschenrechtsaktivist Mazen Darwish, der unter anderem auch in Deutschland eine Reihe von Auszeichnungen während seiner Haft erhalten hat, gemeinsam mit zwei Mitaktivisten am 10. August 2015 aus dreieinhalb -jähriger Haft entlassen. Für Inhaftierung Mazen Darwishs war das syrische Regime von mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen verurteilt worden. Auch die Bundesregierung hatte mehrfach öffentlich seine Freilassung gefordert. Ein über ausgewählte Einzelfälle hinausgehendes Muster der Freilassung von Anhängern der syrischen Opposition lässt sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht feststellen. Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer des IS nach Herkunftsländern gestaltet? Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen? Abgesehen von der Schätzung, dass sich in den Reihen des sogenannten IS etwa 30 bis 40 Prozent ausländische Kämpfer befinden, lässt sich eine detaillierte Einteilung der Kämpfer des IS nach Herkunftsländern nicht vornehmen. Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6962 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer der Al-Nusra-Front nach Herkunftsländern gestaltet? Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen? Die Jabhat al-Nusra (JaN) ist eine durch syrische Staatsangehörige dominierte Gruppierung, welche bis zu 70 Prozent der Kämpferzahl ausmachen. Es ist nach letzten nachrichtendienstlichen Schätzungen von einer niedrigen vierstelligen Anzahl ausländischer Kämpfer innerhalb der etwa 6 000 bis 8 000 Mann starken Gruppierung auszugehen, während der Anteil europäischer Kämpfer sich letzten Schätzungen zufolge im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen dürfte. Eine konkrete Zahl ausländischer Extremisten, auch nach Herkunftsländern aufgeteilt, lässt sich allerdings nicht benennen. Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand des Expertenteams der Vereinten Nationen, das den Chemiewaffeneinsatz vom April 2014 untersucht und die Personen, Gruppen, Einheiten oder Regierungen identifizieren soll, die den Einsatz von Chemiewaffen zu verantworten haben? Die Bundesregierung begrüßt, dass der VN-Sicherheitsrat einstimmig einen neuen Mechanismus zur Untersuchung von Chemiewaffen-Einsätzen in Syrien geschaffen hat und unterstützt diesen finanziell und personell. Das Expertenteam des Joint Investigative Mechanism hat erst am 13. November 2015 seine Arbeit aufgenommen. Daher liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Erkenntnisse über den aktuellen Ermittlungsstand vor. Das Gremium wird alle 30 Tage über die Fortschritte seiner Arbeit informieren sowie innerhalb von 90 Tagen einen ersten Bericht vorlegen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333