Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 2. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6975 18. Wahlperiode 04.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Norbert Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6614 – Fazit der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2015 wurde öffentlich, dass die sogenannte Taskforce Schwabinger Kunstfund zum 31. Dezember 2015 ihre Arbeit offiziell beenden wird, obwohl die Provenienzrecherche zu den Werken der Sammlung Gurlitt noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Seit Anfang dieses Jahres, zum 1. Januar 2015, hat parallel das neu gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Arbeit aufgenommen. Wir fragen nach den Hintergründen der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und den Konsequenzen, welche sich aus ihrer Beendigung ergeben. Zugleich möchten wir wissen, welche Arbeitsergebnisse das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in den ersten Monaten seiner Tätigkeit erzielen konnte. 1. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wofür konkret die im Bundeshaushalt 2015 im Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2 „Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst, Einzelprojekte “ veranschlagten Mittel für die Taskforce „Schwabinger Kunstfund “ in Höhe von 530 050 Euro ausgegeben wurden (bitte nach Verwendungszwecken aufschlüsseln)? Für das Projekt „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ wurden dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste als Träger für den Zeitraum 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015 Mittel in Höhe von insgesamt 1 060 100 Euro bewilligt, davon trägt der Freistaat Bayern die Hälfte. Die Aufteilung nach Verwendungszwecken stellt sich wie folgt dar: Verwendungszweck - Euro - gesperrt - Euro - Personal 246.250 Reisekosten 20.000 Übersetzung 10.000 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6975 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verwendungszweck - Euro - gesperrt - Euro - Externe Recherche 701.850 51.000 Dokumentenbeschaffung 1.000 Overhead, incl. IT, Telefonie, Bürobedarf 1.000 Tagungen und Veranstaltungen 10.000 Miete 27.000 Versicherung, Lagerung , Art-Handling 24.000 Website 10.000 gesamt: 1.060.100 51.000 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ im Zeitraum 2014 und 2015 Honorare erhalten haben (wenn ja, bitte einzeln nach Personen, Höhe des Honorars und erbrachter Leistung aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erhielten von den 15 Mitgliedern der Taskforce zehn keine Honorare. Für fünf Mitglieder sind in den Jahren 2014 und 2015 Honorare in Höhe von insgesamt rd. 353 000 Euro angefallen bzw. veranschlagt. Der Mittelabfluss kann wegen der überjährigen Verwendung nicht exakt den einzelnen Jahren zugeordnet werden. 3. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3488) arbeiteten wegen der oftmals erforderlichen speziellen Recherche- und Sprachkenntnisse eine wechselnde Zahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, einzeln oder als Rechercheteam in unterschiedlichen Vertragskonstellationen und mit unterschiedlichen Zeitbudgets der Taskforce zu. Welche Expertinnen und Experten hat die Taskforce konkret in den Jahren 2014 und 2015 mit Recherchen und Expertisen beauftragt (bitte einzeln nach Personen, Vertragskonstellation , Zeitraum der Beschäftigung, Höhe des Honorars und Nennung der konkret erbrachten Leistung aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 28 externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in verschiedenen Kategorien (Einzelwerkrecherche, Breitenforschung/Grundlagenforschung, Erstellung von Object Records und Object Record Excerpts, Erstellung von Arbeitsunterlagen wie Gesamtlisten, Findbücher etc. sowie Erschließung und Auswertung der gefundenen Dokumente und Materialien) im Rahmen von Werkverträgen für die Taskforce beschäftigt. Die einzelnen Personen haben häufig simultan in mehreren der o.g. Kategorien gearbeitet. In den Jahren 2014 und 2015 sind Vergütungen in Höhe von insgesamt rd. 485 000 Euro angefallen bzw. veranschlagt. Daneben hat der Freistaat Bayern einen Wissenschaftler, der mit der Erschließung der Materialien betraut war, voll finanziert. Die Stadt Augsburg vergütete eine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6975 Kraft bei der Erforschung von bestimmten Einzelwerken. Die Kunsthalle Karlsruhe stellte eine Kraft für die Einzelrecherche unentgeltlich zur Verfügung. 4. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche konkreten Personen (bitte unter Angabe der geplanten Anzahl und unter Nennung der Namen ) nach Abschluss der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zum 31. Dezember 2015 im Rahmen des angekündigten Folgeprojektes beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (siehe Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1) die weitere Erforschung der Kunstwerke der Sammlung Gurlitt übernehmen werden? Zur weiteren Erforschung des Schwabinger (und Salzburger) Kunstfundes ist geplant , nach Abschluss der Arbeiten der Taskforce zum 31. Dezember 2015 unmittelbar beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste ein Folgeprojekt zu installieren . Das Konzept wird derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt. Die Projektleitung soll bei der bisherigen wissenschaftlichen Koordinatorin der Taskforce, Dr. Baresel-Brand, liegen; die übrigen an der Erforschung beteiligten Personen stehen noch nicht fest. Es ist jedoch geplant, dass hierbei vorrangig schon bislang von der Taskforce im Rahmen von Werkverträgen beschäftigte Personen (vgl. Antwort zu Frage 3) berücksichtigt werden, um deren erworbenes Wissen für das Folgeprojekt zu nutzen. 5. Plant die Bundesregierung, mit dem Kunstmuseum Bern nach Abschluss der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zum 31. Dezember 2015 eine Vereinbarung zu treffen, die eine finanzielle Beteiligung des Kunstmuseums Bern an dem geplanten Folgeprojekt beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste zur weiteren Erforschung der Werke der Sammlung Gurlitt vorsieht? Die Bundesregierung hat mit dem Kunstmuseum Bern sowie dem Freistaat Bayern die Vereinbarung vom 24. November 2014 geschlossen, die weiterhin fortgilt. Aktualisierungen werden derzeit zwischen den Parteien verhandelt. 6. Bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, ein Konzept für das angekündigte Folgeprojekt „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste für die weitere Erforschung der Kunstwerke der Sammlung Gurlitt vorzulegen, inklusive kalkuliertem Finanzbedarf und Projektlaufzeit? Das Konzept wird derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt. Es wird rechtzeitig vorliegen, um einen Projektbeginn zum 1. Januar 2016 zu gewährleisten. 7. Welche „Einzelprojekte, insbesondere internationale Kooperationen“, welche der Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 erwähnt, sind konkret geplant? Der nationalsozialistische Kunstraub soll auch mit Hilfe internationaler Kooperationen aufgearbeitet werden. Israel ist dabei ein besonders wichtiger Partner. Frau Staatsministerin Grütters hat gemeinsam mit der ehemaligen israelischen Kulturministerin Livnat ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das eine enge Kooperation bei der Provenienzforschung vorsieht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6975 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Liegen konkrete Planungen zu den im Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 angekündigten „gesamtstaatlich bedeutsamen Konferenzen und Publikationen zur weiteren Umsetzung der Washingtoner Prinzipen“ vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen hierzu bisher keine Förderanträge vor. 9. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 seit Beginn seiner Arbeit im Januar 2015 bis zum 30. September 2015 kein einziger Förderantrag von Privatsammlern oder Privatmuseen vorlag, obwohl auch dies eine Leistung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste sein soll? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist zum 1. Januar 2015 gegründet worden und hat zum 1. April 2015 seine operative Tätigkeit aufgenommen. Bereits mit Beschluss vom 22. Januar 2015 hat der Stiftungsrat Förderrichtlinien, die momentan überarbeitet werden, mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, dass auch die Förderung Privater möglich ist. Hierauf macht das Zentrum auf seiner Website www.kulturgutverluste.de ausdrücklich aufmerksam. Das Zentrum hat überdies Kontakte zu privaten Sammlungen aufgenommen, die ihre Entscheidung über eine Antragstellung autonom treffen. 10. Wer erarbeitet das laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 vom Stiftungsrat erbetene Konzept für Kooperationen mit der universitären und außeruniversitären Forschungslandschaft wie auch für den Auf- und Ausbau entsprechender Forschungsverbünde , und wann wird darüber entschieden? Ein vom Stiftungsrat erbetenes Konzept wird derzeit vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Kooperation mit drei Universitäten, dem Institut für Museumsforschung − das das Weiterbildungsprogramm Provenienzforschung mit der Humboldt-Universität entworfen hatte − und interessierten Stiftungen vorbereitet . Es soll 2016 dem Stiftungsrat vorgelegt werden. 11. Wird dieses Konzept nach einem entsprechenden Beschluss des Stiftungsrates des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste öffentlich gemacht werden? Entscheidungen über Veröffentlichungen obliegen dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste . 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die 507 Werke der Sammlung Gurlitt, bei denen ein Raubkunstverdacht ausgeschlossen werden konnte (siehe Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2), an das Kunstmuseum Bern übergeben werden können? Für den Nachlass von Cornelius Gurlitt besteht eine gerichtlich angeordnete Nachlasspflegschaft. Diese wird bis zum Abschluss des derzeit beim OLG München anhängigen Erbscheinverfahrens andauern. Wann mit dessen Abschluss zu rechnen ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6975 13. Ist es richtig, dass alle jene Werke der Sammlung Gurlitt, die derzeit noch beforscht werden (751 aus dem „Münchner Bestand“ und 239 aus dem Salzburger Haus, siehe Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 7. September 2015) und für die sich auch zukünftig nicht zweifelsfrei der Verdacht des NS-verfolgungsbedingten Entzuges klären lässt, in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergehen, da die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung vom 24. November 2014 besagt, dass nur Werke, die frei vom Verdacht NS-verfolgungsbedingten Entzuges sind, in den Besitz der Stiftung übergehen ? Die fortgeltende Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern vom 24. November 2014 besagt, dass bei Werken, bei denen sich nach dem Ergebnis der Provenienzforschung nicht hinreichend klären lässt, ob es sich um NS-Raubkunst handelt oder nicht, dem Kunstmuseum Bern die Entscheidung obliegt, ob es dieses Werk übernehmen will. Entscheidet es sich für eine Übernahme, trägt es ab diesem Zeitpunkt die alleinige Verantwortung für das Werk. Anderenfalls bleibt das Werk in Deutschland. 14. Wie viele und welche Werke der Sammlung Gurlitt plant die BKM Monika Grütters Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn auszustellen (siehe DER SPIEGEL vom 10. Oktober 2015 „Lauder enttäuscht von Grütters “; bitte unter Angabe der Anzahl und Titel der Werke)? Welche und wie viele Werke gezeigt werden können, hängt von den Ergebnissen der weiteren Provenienzforschung sowie vom Ausgang des anhängigen Erbscheinverfahrens (vgl. Antwort zu Frage 12) ab. 15. Wer wird die Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn von der BKM Monika Grütters geplante Ausstellung mit Werken aus der Sammlung Gurlitt kuratieren, und wird mit externen Experten zusammengearbeitet, und wenn ja, bitte unter Angabe der Namen? Der Intendant der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland wird selbst dem Kreis der Kuratoren angehören. Die Kunst- und Ausstellungshalle wird zudem mit einer Gruppe externer Kuratorinnen und Kuratoren zusammenarbeiten . Die Namen der externen Kuratoren werden voraussichtlich im ersten Quartal 2016 feststehen. 16. Berechtigt die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung vom 24. November 2014 die BMK zu einer öffentlichen Ausstellung von Werken aus der Sammlung Gurlitt? Ja. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Arbeit im Bereich des Sachgebietes „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ aufgenommen hat; wenn das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dies nicht getan hat, und warum fand dies bisher nicht statt? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6975 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es für das Sachgebiet „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ ein zugrunde liegendes Konzept gibt, wer es erarbeitet hat und ob es öffentlich einsehbar ist? Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat am 22. Januar 2015 den Vorstand gebeten, unter Beteiligung der Kultusminister der Länder Berlin , Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erste Grundlinien für ein Förderkonzept zu Forschungen für im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR entzogenen oder abhandengekommenen Kulturgütern zu entwerfen. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat dementsprechend seine Arbeit im Bereich „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ aufgenommen. Am 28. Oktober 2015 hat der Vorstand zur Beratung des weiteren Vorgehens und des Forschungsbedarfes auf diesem Aufgabenfeld eine erste Erörterung mit Vertretern und Vertreterinnen zahlreichen Einrichtungen durchgeführt. Das Konzept soll dem Stiftungsrat 2016 zur Entscheidung vorgelegt werden. Auf die Beantwortung der Frage 19 wird verwiesen. 19. Welche Ergebnisse hatte die laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 im Oktober 2015 stattgefundene Expertenbesprechung zu dem Aufgabenfeld „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ und wer war an ihr beteiligt (bitte mit Auflistung der eingeladenen Expertinnen und Experten)? Als wesentliches Ergebnis der Besprechung vom 28. Oktober 2015 ist aus Sicht der Bundesregierung insbesondere Folgendes festzuhalten: Im Hinblick auf die erforderliche Grundlagenforschung zur Thematik soll eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste den Forschungsbedarf spezifizieren und entsprechende Prioritäten vorschlagen. Es wurde empfohlen , Förderrichtlinien für eine Projektförderung durch das Zentrum analog dem bereits etablierten Verfahren der Projektförderung des Zentrums zu schaffen. An dem vom Zentrum veranstalteten Treffen nahmen Vertreter folgender Einrichtungen teil: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg -Vorpommern, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Thüringer Staatskanzlei, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Demminer Regionalmuseum , Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg , Senatskanzlei Berlin − Kulturelle Angelegenheiten, Landesarchiv Sachsen -Anhalt, Kulturstiftung der Länder, Staatliche Kunstsammlung Dresden, Kultusministerium Sachsen-Anhalt, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin -Brandenburg, Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Das Bundesarchiv und die Stiftung Moritzburg Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt waren ebenfalls eingeladen, allerdings zum Termin verhindert. Dr. Ulf Bischof nahm als Experte in Rechtsfragen der Enteignungen von Kulturgut im Bereich der DDR teil. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste Förderanträge zum Sachgebiet „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ vorliegen, und wenn ja, wie viele? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste bisher keine Anträge vor. Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6975 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste im Rahmen dieses Sachgebietes eine Kooperation mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen plant, und wenn das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dies nicht tut, bitte begründen, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste , die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) bei den weiteren Beratungen und Planungen einzubinden. 22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass sich im Archiv der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zahlreiche NS-Unterlagen, die den Kunstraub sowohl in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten als auch an der verfolgten jüdischen Bevölkerung belegen, befinden (siehe Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Jahre 2013 und 2014, S. 53 f.)? Der Bundesregierung sind die Ausführungen des BStU-Tätigkeitsberichts bekannt . 23. Wie plant die Bundesregierung, diesen Aktenbestand im Rahmen der Aufarbeitung von Fällen verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter der NS-Zeit einzubeziehen? Die Verwendung von beim BStU verwahrten Unterlagen richtet sich nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. 24. Kann die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiteten Gesetzentwurfs zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst vorlegen? 25. Wann konkret plant die Bundesregierung, den Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst zu veröffentlichen? Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut wird derzeit zwischen den Ressorts diskutiert. Der weitere Zeitplan steht noch nicht fest. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333