Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6976 18. Wahlperiode 04.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6622 – Auswirkung von Gewaltverbrechen in Mexiko auf die bilaterale Kooperation mit Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Widersprüchliche Untersuchungsberichte im Falle des Verschwindens von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 sowie Berichte über deutsche Waffenlieferungen an Mexiko geben Anlass zu einer weiteren Parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung über ihre Mexiko-Politik. Die offiziellen Ermittlungsergebnisse der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR) zu dem o. g. Fall decken sich nicht mit denen der parallel ermittelnden Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), die von der Interamerikanischen Menschrechtskommission (CIDH) berufen wurde (www.amerika21.de/2015/09/ 129047/giai-bericht-verschwundene). Nach offizieller Darstellung der PGR sind die Studenten nach der Verschleppung durch die Polizei an eine kriminelle Organisation übergeben, daraufhin getötet und auf einer Müllkippe verbrannt worden. Dem Bericht der GIEI zur Folge wäre jedoch eine Einäscherung der 43 Leichen am vermeintlichen Brandort physikalisch nicht möglich gewesen. Es standen dort weder die notwendigen Brandbeschleuniger zur Verfügung noch habe es lange genug gebrannt. Zudem sei bislang nur eine Leiche von 43 identifiziert worden (u. a. www.faz.net/agenturmeldungen/ dpa/experten-darstellung-des-studentenmassakers-in-mexiko-falsch-13789144.html). Die mexikanische Regierung stellt sich nun weiteren Ermittlungen der GIEI in den Weg. Das dortige Verteidigungsministerium lehnte den Antrag der Expertengruppe ab, Mitglieder des 27. Bataillons der Armee befragen zu dürfen (www.amerika21.de/2015/09/129761/militaer-befragung). Die Einheit war in der Nähe des Tatortes stationiert und ist nach mexikanischen Medienberichten in das Verbrechen verstrickt. Auch Forderungen des Nationalen Instituts für Transparenz und Datenschutz, die mit dem Fall im Zusammenhang stehenden Informationen und Dokumente öffentlich zu machen, lehnte die mexikanische Bundespolizei bisher ab (www.economiahoy.mx/nacional-eAm-mx/noticias/6949876/08/ 15/Transparencia-ordena-a-Policia-Federal-destrabar-informes-relacionados-a- Ayotzinapa.html#.Kku8kgEhXVcFqe2). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Unterstützung einer schnellen Aufklärung der Verbrechen fordert die GIEI eine internationale Untersuchungskommission (www.dw.com/de/das-dramavon -iguala-geht-weiter/a-18698097). Vorbild könnte Guatemala sein. Im Jahr 2008 bildeten die Vereinten Nationen dort eine Kommission (CICIG) zur Bekämpfung von Straflosigkeit. Die CICIG untersuchte Verstrickungen der guatemaltekischen Regierung in die organisierte Kriminalität (www.auswaertigesamt .de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Krisenpraevention/Wo-helfen-wir/120 710_Guatemala_CICIG.html). Auch durch finanzielle Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland kann die Initiative ihre Arbeit in Guatemala bis heute erfolgreich fortführen. Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte, die über den Fall in Guerrero hinausreichen, steht die Bundesregierung weiterhin in Verhandlungen mit Mexiko über ein Sicherheitsabkommen. Hierbei ist in nachvollziehbarer Weise und in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen zu klären , ob dieses Abkommen einen Beitrag zur Offenlegung und Überwindung von Korruption und Straflosigkeit in Mexiko leisten kann. Die Effizienz deutscher Unterstützung in der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko ist kritisch zu betrachten. Denn obwohl das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit dem Jahr 2010 mexikanische Polizeibehörden im Kampf gegen organisierte Kriminalität ausbildet (www.amerika21.de/2014/12/ 109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung), ist in Mexiko die Zahl der unaufgeklärten Morde und Entführungen weiterhin auffällig hoch (www.amnesty.de/ jahresbericht/2015/mexiko). Ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko birgt daher auch die Gefahr, potentielle Täter und Komplizen staatlicher Verbrechen zu schützen. Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat dessen ungeachtet im September 2015 einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Sektorbudgetfinanzierung zur Einrichtung sogenannter föderaler Naturschutzgebiete (FINANP+) in Mexiko zugestimmt (Ausschussdrucksache 18/2216). Die Einschätzung des BMF über die Menschenrechtslage in Mexiko steht im direkten Widerspruch zur Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während das BMF in seiner Antragsbegründung Mexiko als ein demokratisches Land mit funktionierendem Justizwesen darstellt, macht das BMZ darauf aufmerksam, dass „die mexikanische Demokratie deutliche Defizite in der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit auf[weist]. Korruption [ist] in Politik, Verwaltung und im Justizwesen weit verbreitet“ (www.bmz.de/de/was_wir_machen/laender_regionen/lateinamerika/ mexiko/zusammenarbeit/index.html). Umweltprojekte in Mexiko hatten wegen bestehender Defizite im Justizwesen nicht selten die Folge, dass Menschenrechte zum Zweck des jeweiligen Projekts untergraben wurden. Im Jahr 2004 etwa unterstützte die EU das Projekt PRODESIS – „Integrierte und nachhaltige soziale Entwicklung, Chiapas, Mexiko “ – mit 15 Mio. Euro (www.ecoportal.net/Temas-Especiales/Globalizacion/ prodesis_la_union_europea_le_hace_competencia_a_eeuu_en_politicas_de_ desarrollo_desastrosas). Die Initiative sollte zur Verbesserung des Umwelt- und Lebensstandards in der südmexikanischen Region Chiapas beitragen. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden jedoch ohne Übereinkunft mit den örtlichen indigenen Gemeinschaften festgelegt. Damit hebelte das Projekt das mexikanische Ejido-Gesetz und die Schutzmechanismen aus Artikel 169 der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus. Indes werden immer mehr mit deutschen Waffen begangene Verbrechen in Mexiko aufgedeckt. Berichten der mexikanischen Regierung zur Folge kursieren mehr als 7 000 Waffen des deutschen Waffenherstellers SIG Sauer GmbH derzeit unkontrolliert in Mexiko (www.sinembargo.mx/31-08-2015/146961). In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4554 wurde bereits die Problematik von Heckler & Koch-Waffen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit gewaltsamen Verbrechen in Mexiko stehen. Jüngste Informationen bestätigten nun auch, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6976 dass Heckler & Koch-Sturmgewehre des Modells G36 im mutmaßlichen Massaker von Guerrero zum Einsatz kamen. Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist keine Erklärung zum Endverbleib der G36-Waffen in Guerrero bekannt (www.taz.de/!5027384/). Auch nach einer Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 bleiben zentrale Fragen zu diesem Komplex offen. 1. Sind der Bundesregierung neben den offiziellen Ermittlungsergebnissen der PGR auch die der GIEI, die als unabhängige Expertengruppe von der Interamerikanischen Menschrechtskommission (CIDH) mit der Untersuchung betraut worden war, bekannt, und wenn ja, a) wie reagiert die Bundesregierung auf die neuen Ermittlungsergebnisse der GIEI, Die Ergebnisse der Arbeit der GIEI sind der Bundesregierung bekannt. Die deutsche Botschaft in Mexiko hat umfassend zu den Ergebnissen des am 6. September von der GIEI vorgestellten Berichts berichtet und die Bundesregierung hat den von der GIEI vorgestellten Bericht mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Sie begrüßt, dass die mexikanische Regierung in der am 20. Oktober 2015 in Washington mit der GIEI unterzeichneten 10-Punkte-Vereinbarung zugesichert hat, dass die Ergebnisse und Empfehlungen des GIEI-Berichtes in die weiteren Untersuchungen zum Fall Iguala einfließen werden. b) geben nach Ansicht der Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse der GIEI Anlass zur Sorge, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, Die Bundesregierung erachtet die Arbeit der GIEI als wichtig und ist der Auffassung , dass die mexikanischen Behörden auch weiterhin Kooperationsbereitschaft bei der Zusammenarbeit mit der GIEI zeigen sollten. c) steht die Bundesregierung diesbezüglich im Dialog mit der mexikanischen Regierung, Die Bundesregierung befindet sich in einem kontinuierlichen hochrangigen Dialog zum Thema Menschenrechte und Rechtsstaatsförderung mit der mexikanischen Regierung. Dabei fließt auch das Thema GIEI ein. d) steht die Bundesregierung mit der CIDH und/oder der GIEI in Kontakt, um die Ergebnisse der Expertenuntersuchung zu analysieren? Ja. Die deutsche Botschaft steht schon länger in Kontakt mit der GIEI. Das Auswärtige Amt hat die Botschaft zudem am 3. November darum gebeten, die Möglichkeit eines Termins der Bundesregierung mit der GIEI in Berlin zu erfragen. 2. In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den kommenden Regierungskonsultationen mit Mexiko den Fall von Guerrero ansprechen und die Haltung der mexikanischen Regierung zu den unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen thematisieren? Es sind gegenwärtig keine Regierungskonsultationen zum Thema Rechtsstaat und Menschenrechte geplant. Das Thema Menschenrechte und Rechtsstaat ist aber im Rahmen der Binationalen Kommission mit Mexiko am 8./9. Juni 2015 hochran- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gig besprochen worden. Es ist darüber hinaus vorgesehen, das Thema Menschenrechte allgemein wie auch den Fall Iguala im Besonderen anlässlich des für Mitte Dezember geplanten Besuchs des mexikanischen Staatssekretärs für Multilaterale Angelegenheiten und Menschenrechte im Auswärtigen Amt umfassend zu erörtern . 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die mexikanischen Justizbehörden den Fall des mutmaßlichen Massakers von Ende September 2014 in Guerrero im Einklang mit dem Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung klären können? Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Ansicht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die mexikanischen Justizbehörden gemeinsam mit der GIEI auf der Grundlage der mit dieser am 20. Oktober 2015 getroffenen Vereinbarungen größtmögliche Anstrengungen unternehmen sollten, den Fall aufzuklären und dabei die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen berücksichtigen müssen. 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der mexikanischen Regierung zur Bekämpfung von Straflosigkeit generell ein? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die mexikanische Regierung gewillt ist, die Straflosigkeit zu bekämpfen. Die Bundesregierung ist sich allerdings auch im Klaren darüber, dass hier zwischen Anspruch und tatsächlicher Umsetzung noch ein weiter Weg liegt. 5. Wird die Bundesregierung trotz der aktuellen Ermittlungsergebnisse des mutmaßlichen Verbrechens in Guerrero und des Verdachts auf Straflosigkeit die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko weiter fortführen (Bundestagsdrucksache 18/4554)? Wenn ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss dieses Abkommens? Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich, die Verhandlungen mit Mexiko über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens weiter fortzuführen. Die Bundesregierung nimmt dabei die gegen das Sicherheitsabkommen vorgebrachten Argumente ernst und führt die Verhandlungen verantwortungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage in Mexiko. Sie ist dabei weiterhin der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung für die Verbesserung der Sicherheitslage und − damit einhergehend − auch für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist. Die Verhandlungen mit Mexiko sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin für das Sicherheitsabkommen ist gegenwärtig nicht vorgesehen. 6. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen eines Sicherheitsabkommens die in der mexikanischen Verfassung und die in den für Mexiko relevanten Regelwerken der ILO verankerten Menschenrechte gewahrt werden? Der aktuelle Entwurf eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko sieht vor, dass die Zusammenarbeit der Vertragsparteien in allen Bereichen nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts erfolgt. Damit ist aus deutscher Sicht eine Kooperation bei Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6976 drohenden Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich ausgeschlossen. Weiterhin enthalten derartige Sicherheitsabkommen immer zusätzlich eine allgemeine Vorbehaltsklausel zur Ablehnung der Zusammenarbeit, wenn diese im Widerspruch zu dem innerstaatlichen Recht einer Vertragspartei steht; auch damit ist eine Anwendung des Vertrages bei drohenden Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen . 7. Ist eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens geplant, etwa durch Regionalorganisationen? Sollte es zu dem Abschluss eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko kommen, so würde eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens durch den Bundestag erfolgen. Bei dem Sicherheitsabkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz. Es bedarf somit innerstaatlich der Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz . 8. Ist die Beteiligung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen an der Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens geplant? a) Welche Organisationen werden von mexikanischer und deutscher Seite beteiligt? b) Welchen rechtsverbindlichen Einfluss haben diese Organisationen auf den Prozess? Die Bundesregierung nimmt die Bedenken unabhängiger Menschenrechtsorganisationen ernst. So wurden zum Beispiel am 4. Februar 2015 Vertreter der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko sowohl im Auswärtigen Amt als auch im Bundesministerium des Innern empfangen. Die bei diesen und zahlreichen weiteren Gesprächen zum Ausdruck gebrachten Bedenken von Menschenrechtsorganisationen werden bei den weiteren Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen berücksichtigt. Eine förmliche Beteiligung an der Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens ist jedoch völkerrechtlich nicht vorgesehen. 9. Wird der Text des Abkommens vor seiner Unterzeichnung, Menschenrechtsorganisationen in Mexiko und Deutschland zugänglich gemacht, und wenn er nicht zugänglich gemacht werden soll, weshalb nicht? Es ist gegenwärtig nicht vorgesehen, dass vor der Unterzeichnung der Text des Sicherheitsabkommens Dritten zugänglich gemacht wird. Dies entspräche auch nicht der gängigen Praxis. 10. Hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse zum mutmaßlichen Massaker von Ayotzinapa Veränderungen in der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA mit mexikanischen Polizeibehörden vorgenommen ? Nein. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Gebiet der Strafverfolgung mit Mexiko erfolgt im Bedarfsfall und nach Maßgabe der Vorschriften über die internationale Rechtshilfe einschließlich anwendbarer völkerrechtlicher Regelungen. Der Rechtshilfeverkehr und der polizeiliche Informationsaustausch mit Mexiko unterliegen danach gesetzlich vorgegebenen Grenzen. So erfolgt insbesondere keine Leistung von Rechtshilfe oder Datenübermittlung, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wenn dies den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten mexikanischer und internationaler Medien, nach denen die vom BKA unterstützte mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 beteiligt oder zumindest umfassend informiert gewesen sein soll (www.proceso.com.mx/?p=390560; siehe auch Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/4554)? Die Untersuchungen zu den Vorgängen um die Verschleppung und mutmaßliche Ermordung der 43 Studenten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist Aufgabe der mexikanischen Untersuchungsbehörden, eine mögliche Beteiligung der mexikanischen Bundespolizei an den Ereignissen von Iguala zu klären und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. 12. Wie schätzt die Bundespolizei die Effizienz der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA mit der mexikanischen Polizeibehörde ein? 13. Wie und wo ist diese Polizeizusammenarbeit evaluiert worden? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet. Die polizeiliche Zusammenarbeit unterliegt zum Beispiel im Zuge der jährlichen Planung von Unterstützungsmaßnahmen des BKA einer Überprüfung im Hinblick auf die Frage, ob Maßnahmen vor dem Hintergrund der formulierten Ziele geeignet und nachhaltig sind. 14. Welche Informationen konnte die Bundesregierung zur Entwicklung der Mord-, Entführungs- und Straflosigkeitsrate in Mexiko seit Beginn der polizeilichen Zusammenarbeit des BKA und der mexikanischen Polizeibehörde zusammentragen? Monatlich werden vom mexikanischen Innenministerium (Secretaria Ejecutiva del Sistema Nacional de Seguridad Publica/SESNSP) hierzu offizielle Statistiken fortgeschrieben. Demnach sind vorsätzliche Tötungsdelikte im Zeitraum 2007 bis 2011 stark angestiegen (von 10 253 auf 22 852 Fälle pro Jahr). Seit 2011 sind die Zahlen jedoch wieder rückläufig (im Jahr 2014: 15 653). Bei den Entführungen ist ein ähnlicher Trend zu beobachten. Hier kann man einen extremen Anstieg von 2005 bis 2013 erkennen (von 278 auf 1 698). Im Jahr 2014 ist ein deutlicher Rückgang auf 1 395 Entführungsfälle zu verzeichnen. Es wird darauf hingewiesen , dass diese Statistiken jedoch nur die zur Anzeige gebrachten Delikte ausweisen . Nach den Feststellungen des VN Hochkommissars für Menschenrechte Zeid Raad Al Hussein liegt die Straflosigkeitsrate in Mexiko derzeit weiterhin bei 98 Prozent. 15. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit bisher unterstützt? In den Jahren 2012 bis 2015 hat das BKA insgesamt elf Ausbildungsmaßnahmen – davon zwei multinationale Lehrgänge mit Beteiligung Mexikos – durchgeführt (siehe nachfolgende Tabelle). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6976 Für die neun in diesem Zeitraum ausschließlich für Mexiko durchgeführten Maßnahmen wurden insgesamt 94 112,17 Euro verausgabt. Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Finanzierung Kalkulation/ Abrechnung Basismodul Stipendiat 01.01.2012 30.06.2012 BKA 13.886,98 € Basismodul Stipendiat 01.01.2012 30.06.2012 BKA 14.415;85 € Lehrgang Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 12.11.2012 16.11.2012 BKA 13.756,44 € Lehrgang Zahlungskarten (Skimming) 21.07.2014 25.07.2014 BKA 3.615,19 € Lehrgang Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 24.11.2014 05.12.2014 MLG 38.207,40 € Lehrgang Zeugenschutz 30.01.2014 31.01.2014 BMI 4.828,40 € Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden 26.05.2014 30.05.2014 BMI 6.412,57 € Lehrgang Operative Analyse 23.09.2014 01.10.2014 BMI 18.241,44 € Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden 04.05.2015 08.05.2015 BMI 14.804,47 € Lehrgang Tatortarbeit 05.11.2015 11.11.2015 BMI 15.703,62 € Basismodul Stipendiat (Programm 2014/2015) 03.07.2015 14.04.2016 BMI 6.688,65 € 16. Welche Mittel sind hierfür im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen? Bislang sind noch keine Mittel im Bundeshaushalt 2016 eingestellt. Das BKA plant für 2016 drei Maßnahmen (Ausbildung von Diensthundeführern mit 35 000 Euro sowie Vorbereitungs-/Basismodul für einen Stipendiaten 2015/2016 und 2016/2017 mit insgesamt circa 22 000 Euro). 17. Wie werden die Berichte in den USA, nach denen der damalige US-Botschafter in Mexiko, Earl Anthony Wayne, bereits im Jahr 2011 in nun freigegebenen Depeschen auf die Verwicklung der mexikanischen Bundespolizei in einen blutigen Zwischenfall in Iguala verwickelt war, die Zusammenarbeit mit den mexikanischen Bundesbehörden sowie die früher geäußerte Einschätzung beeinflussen, dass lediglich lokale Polizeieinheiten in solche Gewalttaten verstrickt waren (www.nsarchive.gwu.edu/news/20151007- prelude-to-iguala-heavy-handed-police-tactics-against-ayotzinapa-students, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18062.pdf)? Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich nicht zu Äußerungen oder Bewertungen von politischen Vorgängen durch Missionschefs von Drittstaaten Stellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Ist das BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer Polizeibeamte in der Umsetzung des im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalist (www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/mexiko-praesidentjournalistenmord ), beteiligt, und wenn nein, Nein, das BKA ist an der Schulung mexikanischer Polizeibeamter in der Umsetzung des 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten nicht beteiligt. a) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den eingesetzten Mechanismen in Mexiko, die den Schutz von Menschen in Lebensgefahr, Vertriebenen oder Opfern von Menschenrechtsverletzungen gewähren sollen, Die Bundesregierung ist über den Schutzmechanismus umfassend informiert. Die deutsche Botschaft in Mexiko unterhält Kontakte zu bedrohten Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und nimmt vor Ort an einer Vielzahl von Fachveranstaltungen zu Menschenrechten teil. Diese dienen immer auch dem Austausch mit Regierungsvertretern und Menschenrechtsverteidigern über die gemachten Erfahrungen sowie die Wirksamkeit des Schutzmechanismus. Die Botschaft steht darüber hinaus in Kontakt mit den zuständigen Behördenvertretern sowohl auf Bundes- als auch Bundesstaatsebene, insbesondere den für Menschenrechte zuständigen Abteilungen des Außenministeriums, des Innenministeriums, der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft sowie der Nationalen Menschenrechts-Kommission . b) hat die Bundesregierung bzw. das BKA künftig vor, diese Initiative zu unterstützen? Eine direkte Beteiligung des BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer Polizeibeamter in der Umsetzung des 2012 verabschiedeten Gesetzes über einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten ist gegenwärtig nicht geplant. 19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Schulung mexikanischer Polizeibeamter zieht die Bundesregierung aktuell aus der Umsetzung des Schutzmechanismus in Mexiko? Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung des Schutzmechanismus. Der Bundesregierung ist jedoch wie auch den zuständigen mexikanischen Behörden bewusst , dass der Schutzmechanismus weiterhin Defizite aufweist und unter anderem einer Beschleunigung der Verfahren der Risikoanalyse, schnellerer Reaktion und besserer psychologischer Betreuung der bedrohten Personen bedarf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Optimierung des Schutzmechanismus in Mexiko vorgetragen, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung sind verschiedene kritische Berichte und Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in Mexiko bekannt, darunter „In Defense of Life – Civil Observation Mission (MOC) Report On the Situation of Human Rights Defenders in Mexico 2015“ der Organisation Comisión Mexicana de Defensa y Promoción de los Derechos Humanos, A.C. sowie der Bericht „Segundo diagnostico sobre la implementación del Mecanismo de Protección para Personas Defensores de Derechos Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6976 Humanos y Periodistas“. Die Empfehlungen des letzten Berichts wurden u.a. im Rahmen eines EU-Treffens in Mexiko-Stadt am 1. Oktober 2015 zwischen den an der Ausarbeitung des Berichts beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen , Mitarbeitern des staatlichen Schutzmechanismus und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit erörtert. 21. Welche weiteren sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Projekte mit Mexiko sind im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen? Im Bereich der Sicherheitspolitik sind seitens des BMI für das Haushaltsjahr 2016 keine singulären Projekte über die in der Antwort zu Frage 16 genannten Vorhaben des BKA vorgesehen. Im Jahr 2016 sind keine entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Mexiko vorgesehen. Allerdings ist im Rahmen der Deutschen Klimatechnologieinitiative (DKTI) des BMZ ein Projekt zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz geplant. Darüber hinaus können deutsche Nichtregierungsorganisationen, die Kirchen, die politischen Stiftungen, deutsche Sozialstrukturträger, die verfasste Wirtschaft und die deutschen Kommunen Anträge auf eine Projektförderung für entwicklungsrelevante Vorhaben stellen. 22. Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig, den Vereinten Nationen aufgrund der Menschenrechtslage in Mexiko den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko (www.mi sereor.de/fileadmin/ redaktion/Studie_Verschwindenlassen_in_Mexiko.pdf) nach Vorbild der CICIG in Guatemala vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Vereinten Nationen einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Der Vorsitzende der Nationalen Menschenrechtskommission Mexikos, González Pérez, hat sich dafür ausgesprochen, zunächst die Umsetzung der im Frühsommer verabschiedeten Antikorruptionsreform in Mexiko abzuwarten. Sollte sich die mexikanische Regierung allerdings in Zukunft entscheiden, in gleicher oder ähnlicher Form wie Guatemala mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten zu wollen, würde die Bundesregierung dies unterstützen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit überprüfen. 23. Wird die Bundesregierung den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko bei der kommenden Konsultation mit Mexiko ansprechen? Es sind gegenwärtig keine Konsultationen im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaat geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Kommission durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen? Wenn sie keine entsprechenden Möglichkeiten sieht, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt PRODESIS in den Jahren 2004 bis 2008 in der südmexikanischen Region Chiapas? Gibt es eine Evaluierung des Projektes PRODESIS? Wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht? Das Projekt PODESIS wurde von der Europäischen Kommission in eigener Verantwortung im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko durchgeführt. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung findet nicht statt. 26. Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass PRODESIS sich über das Recht der indigenen Bevölkerung hinweggesetzt und damit menschenrechtsverletzende Maßnahmen in Chiapas legitimiert hat? Der Bundesregierung liegen zur Durchführung des Projektes keine eigenen Erkenntnisse vor. 27. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung mexikanischer Menschenrechtsaktivisten , nach der dem Rüstungsunternehmen Heckler & Koch zumindest eine extraterritoriale ethische Verantwortung an Gewaltverbrechen in Mexiko zukommt? Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat unlängst gegen Verantwortliche von Heckler & Koch Anklage wegen mutmaßlicher illegaler Waffenlieferungen erhoben. Die Frage einer Verantwortung von H&K hängt aus Sicht der Bundesregierung maßgeblich vom Ausgang des nun zu erwartenden Gerichtsverfahrens ab. 28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lieferung von G36-Sturmgewehren in Krisengebiete Mexikos (www.zeit.de/2015/38/ mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)? Genehmigungsentscheidungen zum Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ergehen – als Ergebnis einer Einzelfallprüfung – unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfänger und Endverwender, des Verwendungszwecks sowie der Menschenrechtslage im Bestimmungsland (siehe hierzu auch die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern). Entsprechend wurde bei den fraglichen Anträgen auf Export des Sturmgewehrs G36 nach Mexiko verfahren. Die Bundesregierung hat seit Ende 2010 keine Ausfuhranträge von Kleinwaffen nach Mexiko genehmigt (siehe hierzu auch die Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Agniezka Brugger auf Bundestagsdrucksache 18/6235). 29. Wo und wann wurden Ausfuhrstopps für bestimmte Bundesstaaten Mexikos definiert? Die Frage der Belieferungsfähigkeit einzelner mexikanischer Bundesstaaten wurde im Einvernehmen zwischen den beteiligten Ressorts geklärt. 30. Welche Rüstungsexportbeschränkungen hat die Bundesregierung inzwischen generell für Mexiko erlassen? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6976 31. Hat die Bundesregierung nach den publik gewordenen Fällen illegaler Waffenexporte nach Mexiko die Regeln zur Endverbleibskontrolle verändert (www.zeit.de/2015/38/mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)? Der Endverbleib von Rüstungsgütern wird im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens grundsätzlich im Vorfeld (ex ante), u.a. anhand der abgegebenen Endverbleibszusagen, geprüft. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Im Juli 2015 hat die Bundesregierung Eckpunkte für die Einführung von sogenannten Post-Shipment -Kontrollen verabschiedet und damit die Grundlage für eine Überprüfung des Endverbleibs bestimmter deutscher Rüstungsexporte beim Empfänger gelegt. 32. Inwieweit stimmt die Einschätzung des CDU-Abgeordneten Joachim Pfeiffer, der die Nicht-Listung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 des Unternehmens Heckler & Koch im Rüstungsexportbericht 2008 in der Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 mit einem „technischen Versehen“ begründete (Plenarprotokoll 18/123)? Wenn ja, worin genau bestand dieses „technische Versehen“? Die Lieferung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 beruhte auf einer Erweiterung einer Genehmigung aus dem Jahr 2007, die aufgrund eines technischen Versehens nicht in die statistische Erfassung für 2008 eingeflossen ist und daher nicht im Rüstungsexportbericht 2008 aufgeführt ist, vgl. Antwort der Bundesregierung vom 23. September 2015 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (Plenarprotokoll 18/123). Die Bundesregierung hat bereits mit Datum vom 14. Dezember 2009 auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Paul Schäfer über diese Ausfuhr unterrichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/302, S. 12). Die Ausführungen des Abgeordneten Joachim Pfeiffer in der Aktuellen Stunde am 23. September 2015 sind daher korrekt. 33. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser Art bei Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko bekannt? Der Bundesregierung sind mögliche weitere technische Versehen dieser Art bei Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko nicht bekannt. 34. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser Art bei Exporten von Rüstungsgütern in andere Staaten bekannt? Der Bundesregierung sind mögliche weitere technische Versehen dieser Art bei Exporten von Rüstungsgütern in andere Länder nicht bekannt. 35. Was hat die Bundesregierung unternommen, um solche möglichen „technischen Versehen“ künftig zu vermeiden? Es handelte sich bei der Genehmigung von 1 393 G36-Sturmgewehren um die Erweiterung einer bereits erteilten Genehmigung. Um in Zukunft eine Erfassung sicherzustellen, sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Vorkehrungen getroffen worden, wonach Erweiterungen von Genehmigungen entsprechend datenmäßig erfasst und berücksichtigt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Welche Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Mexiko wurden im laufenden Jahr getätigt, und über welche weitergehenden Informationen zum Export von Rüstungsgütern nach Mexiko verfügt die Bundesregierung? Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Mexiko wurden im laufenden Jahr nicht getätigt. Im laufenden Jahr wurden bis 31. Oktober 2015 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 6,743 Mio. Euro nach Mexiko erteilt. Zur Ausnutzung dieser Genehmigungen kann die Bundesregierung derzeit keine Antwort geben, da eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt. Zurzeit wird geprüft, wie zukünftig derartige Daten ermittelt werden können. 37. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Mexiko sind für das Jahr 2016 bereits erteilt worden, welche davon wurden genutzt, und welche wurden noch nicht genutzt? Es wurden keine Genehmigungen für Ausfuhren von Kriegswaffen von Deutschland nach Mexiko erteilt, die 2016 ausgenutzt werden könnten. 38. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen des BMZ und des BMF über die Menschenrechtslage und das Justizwesen in Mexiko? Auf den durch das BMF übermittelten Antrag des BMZ an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sowie auf die Internetseite des BMZ und die dortigen Einschätzungen zum Niveau der Rechtsstaatlichkeit in Mexiko wird Bezug genommen. Beide Dokumente basieren auf internationalen Indikatoren (u.a. Bertelsmann Transformationsindex, Corruption Perception Index, Open Budget Index) und auf der Bewertung internationaler Beobachter und Experten. Bei den Indikatoren nimmt Mexiko im internationalen Vergleich durchgehend einen Rang im oberen Mittelfeld ein. Gleichwohl werden in beiden Dokumenten die weiterhin bestehenden Herausforderungen in Mexiko im Bereich der Rechtsstaatlichkeit thematisiert. 39. Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Sektorbudgetfinanzierung des BMF in Mexiko angesichts der o. g. unterschiedlichen Lageeinschätzung ? Es gab keine Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu der Sektorbudgetfinanzierung FINANP+, da der Haushaltsausschuss den Antrag des BMZ zur Einwilligung in die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2015 zugunsten des PGF-Vorhabens „Nachhaltige Finanzierung des Betriebs neuer föderaler Naturschutzgebiete – FINANP+“ (Haushaltsausschuss -Drucksache 18(8)2216) am 23. September 2015 von der Tagesordnung abgesetzt hatte. Das BMZ hat inzwischen davon Abstand genommen, das Projekt FINANP+ aus seinem Einzelplan zu unterstützen. 40. Welche konkreten Naturschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Sektorbudgetfinanzierung geplant (bitte einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6976 41. In welchen Regionen sollen diese Maßnahmen stattfinden? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 42. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Einrichtung der „föderalen Naturschutzgebiete“ (FINANP+) Menschenrechte, vor allem der indigenen Bevölkerung, gewahrt bleiben? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 43. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der ILO-Konvention 169 definierten Rechte der indigenen Bevölkerung auf Mitsprache bei Projekten in ihrem Territorium gesichert bleiben? Auf die Antworten zu den Fragen 39 und 45 wird verwiesen. 44. Welche Kriterien werden zur Auswahl der Regionen herangezogen, in denen Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 45. Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass mit Hilfe deutscher Finanzierung durchgeführte Umweltprojekte die in der mexikanischen Verfassung verankerten Menschenrechte nicht gefährdet werden? Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik und damit als Querschnittsthema bei allen Maßnahmen der deutschen staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko zu beachten. Die Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik ist regelmäßiger Gesprächsgegenstand des politischen Dialogs mit der mexikanischen Regierung und weiteren nationalen Institutionen. Die Bundesregierung ist auch in ständigem Kontakt mit deutschen, mexikanischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen . Im Bereich der deutschen staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit enthält der BMZ-„Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen Zusammenarbeit “ verbindliche Vorgaben zur Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken von Projekten. Diese Vorgaben gelten folglich auch für alle Maßnahmen zur Umweltpolitik und zum Schutz bzw. zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. 46. Wie genau lauten die Reformziele, die Mexiko im Zuge der Kreditannahme zur Sektorbudgetfinanzierung einhalten muss? 47. Welche Folgen wird eine nicht rechtzeitige Kreditrückzahlung oder Umsetzung der vorgesehenen Reformen mit sich bringen? 48. Wie wird die lokale Bevölkerung, die im ländlichen Raum Mexikos meist unter der Armutsgrenze lebt, in die Einrichtung der geplanten FINANP+ einbezogen ? 49. Welche „innovativen Finanzierungsquellen für das Schutzgebietssystem“ in Mexiko stellt sich die Bundesregierung vor? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6976 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 50. Wie sollen mögliche Einnahmen aus den FINANP+ verwaltet und verteilt werden? 51. In welchem Maße wird sich die Bundesregierung über die konkreten Projekte der mexikanischen Seite informieren lassen? Die Fragen 46 bis 51 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333