Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6978 18. Wahlperiode 08.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6722 – Drohnen auf Basis des US-Modells „Global Hawk“ im deutschen Luftraum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut der Bundeswehr plant die US-Luftwaffe ab Oktober 2015 regelmäßige Flüge ihrer Riesendrohne „Global Hawk“ in europäischen Lufträumen (bundeswehr .de vom 23. Oktober 2015). Auch Deutschland solle dabei überflogen werden ; monatlich seien „bis zu fünf Überflüge“ geplant. Hintergrund sei die „European Reassurance Initiative“ mit Maßnahmen „zur Stärkung der NATO-Verbündeten “. Diese zielten darauf ab, „ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“. Der Fokus liege auf den baltischen Staaten. Die Bundesregierung wolle diese Initiative der USA laut der Bundeswehr unterstützen und sich dadurch als „verlässlicher Partner“ darstellen . Die in Europa befindlichen US-Drohnen „Global Hawk“ sind auf dem US-Stützpunkt Sigonella/Sizilien stationiert. Auch die NATO wird dort ab 2016 über „Global Hawk“ verfügen, die zunächst Flugtests und Zulassungsverfahren durchlaufen und ab 2017 einsatzbereit seien (Bundestagsdrucksache 18/5538). Das milliardenschwere Überwachungsprogramm wird vor allem von den Anrainerstaaten Russlands getragen, jedoch hauptsächlich von den USA, Deutschland, Norwegen und Italien finanziert. 13 NATO-Mitglieder sind beteiligt, darunter vorwiegend osteuropäische Länder. Die ersten Ausgaben für das Programm betragen 1,45 Mrd. Euro, weitere Kosten für den Betrieb kommen hinzu. Viele Mitgliedstaaten haben sich deshalb aus dem Programm zurückgezogen. Die Aufklärung mit optischen Sensoren basiert auf fünf Drohnen des Typs „Global Hawk“ und mehreren transportfähigen Bodenstationen. Im Sommer hatte der Hersteller, die Northrop Grumman Corporation, die erste „Global Hawk“ fertiggestellt . Laut der italienischen Zulassungsbehörde kann im Frühjahr 2016 mit Testflügen dieser „NATO 1“ genannten Drohne in Sizilien begonnen werden. Bereits letztes Jahr hatte die NATO die Verlegung der Riesendrohnen in einem europaweiten Manöver geübt. Dafür wurden US-Drohnen des gleichen Typs genutzt . Auch die Bundesregierung hat ein Drohnenprogramm auf Basis der „Global Hawk“ beschlossen. Ursprünglich sollten entsprechende Derivate als „Euro Hawk“ gekauft werden. Nachdem die Kosten für den geplanten Kauf explodierten und die Bundeswehr weitere Kosten für die Zertifizierung unberücksichtigt ließ, zog das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Jahr 2013 die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „Reißleine“. Das Projekt wird jedoch nicht abgebrochen, im Fokus der Überlegungen steht nun die Beschaffung einer ebenfalls auf Basis der „Global Hawk“ abgewandelten „MQ4-C Triton “. Das von den US-Drohnen im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ anvisierte „Operationsgebiet“ liege laut der Meldung der Bundeswehr „über der Ostsee“. Auf dem Weg von Sigonella und zurück sollen Italien, Frankreich und Deutschland überflogen werden. Die Überflüge „zu reinen Transitzwecken“ fänden „in sehr großen Höhen über 15 Kilometer“ statt. Starts oder Landungen in Deutschland würden also nur in Notfällen erfolgen. Die „Verweildauer“ im deutschen Luftraum betrage pro Überflug „circa eineinhalb Stunden“. Die Bundesregierung habe hierfür „eigens“ einen Korridor im Rahmen eines Flugbeschränkungsgebiets eingerichtet. Im Vorfeld habe das BMVg eine „ressortübergreifende Prüfung“ durchgeführt, die sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte beinhaltet habe. Im Ergebnis wurde erlaubt, dass die Riesendrohne den Korridor „unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ benutzen darf. Dennoch handele es sich um eine Serie von „Einzelfallentscheidungen“, aus denen „keine generellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar sind“. Nur deshalb sei den bis Ende Januar 2016 befristeten Überflügen zugestimmt worden. Als einzige Bedingung nennt die Bundeswehr, dass die an Bord befindlichen Überwachungs - und Aufklärungssensoren ausgeknipst werden müssten. Dies müsse die Regierung der USA als Auflage schriftlich bestätigen. Ein Internetmagazin erklärt jedoch unter Berufung auf einen Militärblog, dass die Überflüge nicht wie geplant durchgeführt werden könnten (heise.de vom 28. Oktober 2015). Ein Blogger will dies „aus Nato-kreisen“ erfahren haben. Demnach scheitere der erste Flug an einer fehlenden Überfluggenehmigung französischer Behörden. Die NATO hoffe, dass die Flüge im November 2015 beginnen könnten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die USA European Reassurance Initiative (ERI) umfasst unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der NATO-Verbündeten, insbesondere der östlichen Bündnispartner . Ziel ist es u. a., durch eine erhöhte US-Truppenpräsenz ein sichtbares Zeichen des Engagements für die Sicherheit Europas zu setzen. Grundsätzlich besteht der klare politische Wille Deutschlands zur Unterstützung der USA. Voraussetzung für jegliche diesbezügliche Maßnahme ist das Einhalten rechtlicher Bestimmungen. Im Rahmen der USA ERI ist eine Anzahl von ungefähr drei bis fünf Überflügen pro Monat durch den deutschen Luftraum in das Einsatzgebiet in Osteuropa und zurück vorgesehen. Die geplante Route führt von Sigonella (Italien) aus über Frankreich und Deutschland in den Luftraum über der Ostsee. Das für die Überflüge vorgesehene Remotely Piloted Aircraft vom Typ GLOBAL HAWK der USA ist in Sigonella stationiert. Die angefragten Transitflüge stehen weder im Zusammenhang mit NATO Alliance Ground Surveillance (AGS) noch mit dem System Signalerfassende luftgestützte weiträumige Überwachung und Aufklärung und dem damit verbundenen Testflugbetrieb des EURO HAWK Full Scale Demonstrators. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die nachfolgenden Antworten den Kenntnisstand mit Datum vom 19. November 2015 widerspiegeln, der aufgrund der fortschreitenden Umsetzung der verschiedenen Projekte und der Auswertungen von Ergebnissen dem fortlaufenden Wandel unterliegt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6978 1. Welche noch nicht von der Bundeswehr berichteten Details kann die Bundesregierung zu den geplanten Überflügen deutscher Lufträume mit der Riesendrohne „Global Hawk“ der US-Luftwaffe mitteilen? Zu den geplanten Überflügen eines US Remotely Piloted Aircraft (RPA) vom Typ GLOBAL HAWK wurden am 23. Oktober 2015 die Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der zu überfliegenden Bundesländer (Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterrichtet. Bisher wurden noch keine Überflüge durchgeführt. 2. Wo befinden sich die angekündigten Flugbeschränkungsgebiete (bitte so darstellen , dass daraus geschlossen werden kann, welche Ballungsräume überflogen werden)? Das für die geplanten Überflüge des GLOBAL HAWK eingerichtete Flugbeschränkungsgebiet kann den Nachrichten für Luftfahrer vom 22. Oktober 2015, Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen für militärischen Flugbetrieb, entnommen werden. Der für die Transitflüge durch den deutschen Luftraum geplante Flugweg (rote Linie) sowie die äußere Begrenzung des Flugbeschränkungsgebiets (orange Linien ) können der eingefügten grafischen Darstellung entnommen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Was ist der konkrete Einsatzauftrag der „Global Hawk“ „über der Ostsee“ und angrenzenden Territorien? Bei den Einsätzen des RPA GLOBAL HAWK der USA sollen Aufklärungsdaten zur Unterstützung der baltischen Staaten sowie zur Stärkung der NATO-Verbündeten , insbesondere der Länder an der Ostgrenze der NATO, erfasst und ausgewertet werden. Ziel ist es u. a., durch eine erhöhte US-Truppenpräsenz als sichtbares Zeichen des Engagements in Europa für die Sicherheit Europas und der transatlantischen Bindung eine Destabilisierung in Zentral- und Osteuropa zu verhindern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6978 4. Welche Aktivitäten welcher Regierungen sollen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen „über der Ostsee“ aufklären? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welches Gebiet ist als Einsatzraum der „Global Hawk“ vorgesehen (bitte unter Angabe der betroffenen sowie angrenzenden Staaten bzw. Gewässer konkret bezeichnen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Die Territorien welcher Staaten können dabei mit den elektro-optischen und signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der „Global Hawk“ erfasst werden (bitte nicht beschränkt auf bislang gegebenenfalls bereits geplante Überwachungsvorhaben beantworten, sondern unter Berücksichtigung der technisch realisierbaren Erfassbarkeit)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wann und von wem wurden die Überflüge beantragt, wann fanden Gespräche oder Verhandlungen dazu statt, und wann wurden diese schließlich genehmigt ? Headquarters United States Air Forces in Europe (HQ USAFE) beantragte am 27. Juli 2015 die Bereitstellung des deutschen Luftraums für Transitflüge mit einem RPA GLOBAL HAWK. Zusätzlich zu dem permanenten Informationsaustausch fanden am 5., 20. und 27. August 2015 sowie am 2. September 2015 Koordinierungsbesprechungen statt. Die Bereitstellung des deutschen Luftraums für Transitflüge wurde am 28. Oktober 2015 als Einzelfallentscheidung und zunächst befristet bis zum 31. Januar 2016 genehmigt. 8. Welche Verabredungen zum Procedere der Überflüge wurden getroffen? Alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der geplanten Überflüge wurden in einem abgestimmten und durch die zuständigen Stellen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, EUROCONTROL sowie der United States Air Force (USAF) gezeichneten Betriebsabkommen festgelegt. a) Nach welcher Maßgabe wird festgelegt, wann genau der deutsche Luftraum überflogen wird? Die Planung und Anmeldung der Überflüge inklusive aller notwendigen Daten erfolgt nach Vorgabe des Betriebsabkommens. Dies schließt ebenfalls die genauen Zeitpunkte der Überflüge ein. b) Welche Termine stehen hierzu bereits fest? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Sofern dies anlassbezogen geschehen soll, wann und durch wen werden welche deutschen Behörden hierzu jeweils unterrichtet? Gemäß dem Betriebsabkommen wird HQ USAFE mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug die notwendigen Daten an die zuständigen Stellen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur übermitteln. 9. Welche Verfahren sind für etwaige Zwischenfälle oder Notlandungen der „Global Hawk“ vorgesehen, und wo könnten diese Notlandungen erfolgen? Für eventuelle Zwischenfälle und Notlandungen wurden Verfahren in dem Betriebsabkommen festgelegt. Diese beinhalten u. a. das Umkehren des unbemannten Luftfahrzeugs oder aber das Einleiten eines Anflugverfahrens zu einem der Notlandeplätze. Als Notlandeplätze wurden in Deutschland die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig ausgeplant. 10. Welche elektrooptischen oder signalerfassenden Sensoren bzw. sonstige Überwachungstechnik welcher Hersteller führen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung mit? Der für die Überflüge vorgesehene GLOBAL HAWK verfügt über Radarsensoren , optische Sensoren und signalerfassende Sensoren. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 11. Von wo und auf welche Weise werden die „Global Hawk“ der US-Luftwaffe gesteuert? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welche zur Flugführung und Kontrolle befähigte mobile oder fest installierte Bodenstation die Steuerung der Überflüge jeweils erfolgt, und wo befinden sich diese? Während des Ab- und Anflugs auf den Militärflugplatz Sigonella wird das RPA durch die dortige Kontrollstation gesteuert. Das Missionskontrollelement in Beale Air Force Base, Kalifornien, steuert das RPA während der geplanten Transitflüge. b) Inwiefern werden die Drohnenflüge (auch nur teilweise) von bemannten Flugzeugen begleitet oder beobachtet? Eine Begleitung des RPA bei den geplanten Überflügen durch bemannte Luftfahrzeuge ist nicht vorgesehen. 12. Auf welche Weise und mithilfe welcher Satelliten werden die aufgeklärten Daten an die Bodenstationen übermittelt, und wo befinden sich entsprechende Kommunikations- und Auswertungskomponenten (Mobile General Ground Stations, Transportable General Ground Stations oder Deployable UAV Control Elements)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6978 13. Von wem wurde die zur Übertragung genutzte Datenverbindung eingerichtet und, woraus besteht diese? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Regierungen verfügen über welche Zugriffsberechtigungen für erhobene Daten, und nach welcher Maßgabe werden Rohdaten oder aufbereitete Daten an die NATO übermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die „ressortübergreifende Prüfung “ für die neuerlichen Überflüge des BMVg auf jene gleichlautenden Untersuchungen gestützt, die vergangenes Jahr im Rahmen des Manövers „Unified Vision“ erfolgten und schließlich ebenfalls in eine „Einzelfallentscheidung “ mündeten? Die im Rahmen einer Einzelfallentscheidung derzeit erteilte Genehmigung für die geplanten Überflüge eines RPA vom Typ GLOBAL HAWK basiert auf den aktualisierten Untersuchungen der erteilten Überfluggenehmigung des NATO Trials Unified Vision 2014. 16. Nach Vorlage welcher „detaillierter Informationen (Flugprofil, Flugstrecke und Flugverfahren)“ wurde bewertet, ob das damalige Verfahren „oder Teile davon auf andere unbemannte Luftfahrzeuge (im vorliegenden Fall der neuerliche Überflug der „Global Hawk“) übertragbar sind“? Da es sich bei den geplanten Überflügen um das gleiche RPA vom Typ GLOBAL HAWK wie bei den NATO Trials Unified Vision 2014 handelt, war die Abstützung auf Prozeduren, Verfahren und Erfahrungen der damaligen Überfluggenehmigung eine wesentliche Grundlage. Die Auswertung der Unterlagen umfasste alle notwendigen Details in Bezug auf technische und flugbetriebliche Informationen , Anwendungsverfahren sowie die Nutzung des Luftraums. 17. Auf welche Weise wurde die technische Beschaffenheit und die Lufttüchtigkeit der „Global Hawk“ (auch Ausweichverfahren) vor Erteilen der Überflugerlaubnis „unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ durch das BMVg geprüft? Im Rahmen der Vorbereitung der Übung Unified Vision 2014 wurden die technische Beschaffenheit und Lufttüchtigkeit des RPA vom Typ GLOBAL HAWK in Zusammenarbeit mit der USAF unter Berücksichtigung der Standard Operating Procedures verifiziert. Bei der neuerlichen Erteilung der Genehmigung wurden nach Überprüfung der Dokumentation keine Unterschiede festgestellt. 18. Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, auch nach Ende Januar 2016 Genehmigungen für befristete Überflügen beantragen zu wollen , und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über einen möglichen Antrag zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche weiteren Anfragen für Überflüge welcher Drohnen haben welche Regierungen bereits bei der Bundesregierung gestellt, und wie wurden diese beschieden? Der Bundesregierung liegen keine Anträge im Sinne der Fragestellung vor. 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung weitere Operationen der „Global Hawk“ in Europa plant (auch wenn dabei Deutschland nicht überflogen wird)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über die Gründe der französischen Regierung bekannt, die Überflüge nicht wie geplant zu genehmigen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Planungen zur Genehmigung der Überflüge auf französischer Seite noch nicht abgeschlossen. b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob inzwischen eine Genehmigung der französischen Regierung für Überflüge der „Global Hawk“ vorliegt, und inwieweit diese weiterhin (gegebenenfalls: welche ) Beschränkungen enthält? Es wird auf die Antwort zu Frage 20a verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver „Unified Vision“ darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich „keine zeitgerechte Überfluggenehmigung“ für die „Global Hawk“ erlangt werden konnte? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. d) Sofern die Bundesregierung über keine Kenntnis der Ablehnungsgründe Frankreichs und Österreichs verfügt, inwiefern hält sie es für eigene entsprechende Genehmigungsverfahren für hilfreich oder gegenstandslos, die Ablehnungsgründe anderer Regierungen oder Verteidigungsministerien zu kennen und zu prüfen, um womöglichen Risiken auf die Spur zu kommen? Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Nationen werden regelmäßig Informationen ausgetauscht, sofern diese nicht einer nationalen Einstufung unterliegen . Die Flugsicherheit steht bei der Durchführung des militärischen Flugbetriebes an erster Stelle. 21. Welche europäischen Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung angekündigt, keine Überflüge von „Global Hawk“ genehmigen zu wollen ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über Alternativ- oder Ausweichrouten über andere Länder bekannt, auch für den Fall dass die „Global Hawk“ den italienischen, französischen oder deutschen Luftraum im Notfall verlassen muss? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6978 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Aus welchem Grund haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung nicht die kürzeste Route von Sigonella zur Ostsee über Kroatien, Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Polen gewählt? Gemäß der Aussage des HQ USAFE wurde die derzeitige Route gewählt, da die zu überfliegenden Länder bereits bei den NATO Trials Unified Vision 2014 eine Überfluggenehmigung erteilt hatten. 22. Liegt der Bundesregierung die schriftliche Bestätigung der US-Regierung vor, mit der diese die Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungsund Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsgebiets zusichern, inzwischen vor? Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde durch die USA schriftlich bestätigt. a) Wann ist diese Bestätigung der Bundesregierung zugegangen, bzw. für wann wird der Zugang erwartet? Die schriftliche Bestätigung liegt der Bundesregierung seit dem 26. Oktober 2015 vor. b) Ab jeweils welchem Zeitpunkt und dem Erreichen welchen Luftraums ist eine (gegebenenfalls erneute) Aktivierung der an Bord des „Global Hawk“ befindlichen Überwachungstechnik beabsichtigt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 23. Auf welche Weise kann die Bundesregierung die Abläufe bezüglich der Flugführung und der Nutzung bzw. des Einschaltens der Sensoren im deutschen Luftraum vor, während und nach den Flügen kontrollieren? Eine Beobachtung des Flugwegs vom Boden aus ist Bestandteil der Verfahren, die im erwähnten Betriebsabkommen festgelegt wurden. Dies wird durch die DFS sichergestellt. Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich die USA nicht an die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen halten werden. a) Inwiefern hat die Bundesregierung in den Gesprächen oder Vorgängen zur Genehmigung der Überflüge darauf gedrungen, diese durch Entsendung von Soldaten in entsprechende Lagezentren zu beobachten, und wie hat die US-Regierung hierauf reagiert? Der Einsatz eines nationalen Beobachters zur Verifizierung der Einschränkung zum Betrieb der Aufklärungssensorik über Deutschland wurde geprüft. Die USA stimmten dieser Möglichkeit einer Überprüfung zu. Da jedoch die schriftliche Bestätigung seitens der USA als ausreichend bewertet wurde, ist ein nationaler Beobachter nicht entsandt worden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU- oder NATO- Mitgliedstaaten in die Überflüge der „Global Hawk“ von Sigonella zur Ostsee als „nationale Beobachter“ in eine entsprechende Luftwaffenbasis oder Missionskontrollstation entsandt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die „European Reassurance Initiative“, um „ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“ und sich dadurch als „verlässlicher Partner“ darzustellen? Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der „European Reassurance Initiative“ sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. 25. Wann sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an die NATO übergeben werden, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Abweichungen von der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/5538) vor. a) Inwiefern wird nach derzeitigem Stand weiterhin mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges im Frühjahr 2016 begonnen werden (sofern bekannt, bitte genauer eingrenzen)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. b) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Programmplan eingehalten, wonach nach der Auslieferung und Übergabe der NATO- Drohnen und vor Aufnahme des Regelflugbetriebs eine zweistufige Einsatzprüfung stattfinden soll? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 26. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozesses der Drohnen der NATO Alliance Ground Surveillance (AGS) bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über den neueren Zeitplan des Zulassungsprozesses der Drohnen der NATO AGS bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. b) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für den „Verzug von mehreren Monaten“, den die italienische Zulassungsbehörde mitgeteilt hatte? Die italienische Zulassungsbehörde hat mitgeteilt, dass der Verzug durch Versäumnisse des amerikanischen Generalunternehmers NGISSII1 in der zeitgerechten Bereitstellung von zulassungsrelevanten Unterlagen begründet ist. 1 Northrop Grumman ISS International Inc. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6978 c) Inwiefern sind hierdurch weiterhin „keine negativen Auswirkungen mit Blick auf die Erteilung der Musterzulassung“ zu erwarten? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen NATO-Mitgliedstaaten die „Global Hawk“-Drohnen der NATO AGS eine (konstruktions-) technische Zulassung bzw. luftverkehrsrechtliche Zulassung erhalten könnte, und welche Anstrengungen erfolgen hierzu? Die NATO Alliance Ground Surveillance (AGS)-Luftfahrzeuge sollen eine italienische luftverkehrsrechtliche Zulassung erhalten. Die luftverkehrsrechtliche Zulassung liegt insofern ausschließlich in italienischer Verantwortung. 28. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht nur „grundsätzlich möglich“, sondern geplant, die durch die „Global Hawk“ der NATO erfassten Daten nach ihrer „Übertragung mittels Datenrelaissatelliten und einer Breitband-Datenverbindung (Line of Sight), an die entsprechenden NATO AGS Bodenstationen“ ohne Zeitverzug mit fiberoptischen Kabeln an andere Lagezentren oder Steuerungszentralen weiterzuleiten? a) Welche Lagezentren oder Steuerungszentralen kämen aus Sicht der Bundesregierung hierfür (nicht nur in Deutschland) infrage? b) Welche Relaisstationen könnten oder müssten hierfür genutzt werden, und wo befinden sich diese genau? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. Darüber hinaus verfügen bei der NATO AGS sowohl die Bodenstationen als auch das Luftfahrzeug über Kommunikationseinrichtungen zum Senden und Empfangen von Daten (einschließlich Steuerungsdaten). Diese können bei den Bodenstationen in Abhängigkeit von der Art der Kommunikation sowohl über Satellit als auch via Erdkabel übermittelt werden. Die Verbindung zwischen Luftfahrzeug und Bodenstationen erfolgt dabei auf der „letzten Meile“ (Sichtlinie – Line of Sight) immer über eine Funkverbindung. Es ist geplant, die Datenverbindung jenseits der Sichtlinie (Beyond Line of Sight) zwischen den einzelnen Elementen des NATO AGS als militärisches Kommunikationsnetz zu realisieren. Dies soll durch Anmietung entsprechender Übertragungskapazität durch die NATO Information and Communication Agency (NCIA) erfolgen und ist somit nicht Bestandteil des NATO AGS. Dabei kommt aus technischer Sicht jegliche Form einer Datenweiterleitung über geeignete Medien (z. B. Satelliten und/oder Relaisstationen auf Breitbandkabel) in Betracht. Lediglich am Hauptquartier der NATO AGS-Kräfte am Standort Sigonella wird zwischen der Sende- bzw. Empfangsanlage und der Missionszentrale eine Verbindung mittels Erdkabel eigens für das NATO AGS errichtet. 29. Wie viele deutsche Soldaten besitzen derzeit eine gültige Berechtigung für die Steuerung der US-Drohnen „Global Hawk“, „Euro Hawk“ und „Triton“, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538? Derzeit besitzen drei Soldaten eine Musterberechtigung für GLOBAL HAWK, von denen ein Soldat zusätzlich die Lehrberechtigung für das System besitzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6978 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für das System EURO HAWK hat momentan kein deutscher Soldat eine Musterberechtigung . Da die Auswahlentscheidung zugunsten von MQ-4C TRITON bislang noch nicht getroffen wurde, verfügt auch noch kein deutscher Soldat über eine entsprechende Musterberechtigung. Abweichungen zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538 liegen nicht vor. 30. Welche „fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung “ sind derzeit in die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die mögliche Weiterverwendung des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“ eingebunden? Über die Entscheidung zum weiteren Vorgehen und die mögliche Weiterverwendung des EURO HAWK Full Scale Demonstrators (FSD) sind im Bundesministerium der Verteidigung die fachlich zuständigen Abteilungen „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“, „Führung Streitkräfte“, „Haushalt und Controlling “, „Strategie und Einsatz“ sowie „Planung“ befasst. 31. Inwiefern ist die, wie von der Bundesregierung für „Ende März 2015“ erwartete und schließlich bis auf einen unbekannten Zeitpunkt verschobene, „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsverhältnisses“ mit den Auftragnehmern des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“ (Bundestagsdrucksachen 18/2729 und 18/5538) inzwischen erzielt worden, bzw. wann soll diese erzielt werden? Derzeit wird über die Beendigung des Entwicklungsvertrages und der beiden „Contractor Logistic Support“ (CLS)-Verträge verhandelt. Für die beiden CLS- Verträge ist eine Einigung mit dem Auftragnehmer erzielt worden. Der Vertragsabschluss wird nach derzeitigem Stand noch in diesem Jahr erwartet. Auch für die Beendigung des Entwicklungsvertrages ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden. Abschließende Detailfragen befinden sich noch in der Klärung. Ein Abschluss wird gegenwärtig für das erste Quartal 2016 erwartet. 32. Sofern eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung noch nicht erfolgte, welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Welchen Stand haben die „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro Hawk“, und wann könnten diese Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen (bitte möglichst genauer als „Sommer 2016“ angeben)? Nach derzeitigem Stand – und eine entsprechende parlamentarische Billigung Ende des Jahres 2016 vorausgesetzt – ist die Wiederaufnahme des Testflugbetriebes mit dem EURO HAWK FSD je nach Wetterverhältnissen vom ersten Quartal 2017 an vorgesehen. a) Welche notwendigen Maßnahmen für die Erlangung einer neuen vorläufigen Verkehrszulassung wurden „identifiziert, die vor der Neuausstellung einer Vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) abzuarbeiten wären“? Parallel zu der im ersten Quartal 2015 durchgeführten positiven Befundung des Luftfahrzeugs wurden im Dialog zwischen dem Auftragnehmer und dem Luft- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6978 fahrtamt der Bundeswehr mehr als 30 Einzelmaßnahmen und Prüfpunkte identifiziert , die durchgeführt und nachgewiesen werden müssen, bevor das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine neue Vorläufige Verkehrszulassung (VVZ) für die Wiederaufnahme der EURO HAWK FSD-Testflüge ausstellen kann. Darunter fallen unter anderem die Zulassung des Auftragnehmers als luftfahrttechnischer Betrieb , die notwendigen Änderungen an Soft- und Hardware, die Aktualisierung von technischer Dokumentation sowie von Risiko- und Gefährdungsanalysen. b) Welchen Inhalt hatte ein „Industrieangebot, das u. a. die für die Neuausstellung einer VVZ erforderlichen Maßnahmen enthält“,und wer gab dieses ab (bitte auch die darin enthaltenen finanziellen Überlegungen darstellen )? In den derzeitigen Vertragsverhandlungen zwischen der Firma Euro Hawk GmbH und dem Öffentlichen Auftraggeber werden alle notwendigen Maßnahmen zur Erlangung einer VVZ vollumfänglich aufgenommen. Als Leistungszeitraum ist das zweite Halbjahr 2016 vorgesehen. Die Preisverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Vor Vertragsschluss ist eine parlamentarische Billigung Mitte des Jahres 2016 notwendig. c) Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus der amtsseitigen Prüfung sowie der Bewertung des Angebotes? Die amtsseitige Prüfung und Bewertung des Angebotes ist noch nicht abgeschlossen . 34. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aussage zur Zulassbarkeit der Drohne „MQ-4C Triton“ mitteilen, die für das dritte Quartal 2015 angekündigt war und schließlich auf Februar 2016 verschoben wurde (Bundestagsdrucksache 18/3663 und 18/5538)? Die Aussage zur Zulassbarkeit des MQ-4C TRITON wird bis November 2016 erwartet. Die Vielzahl der zu prüfenden Dokumente macht die Einbindung von Unterstützungsleistungen erforderlich, deren Bereitstellung und Lieferleistung den Zeitplan maßgeblich bestimmen. 35. Auf welche Weise hat die US-Marine die Bundeswehr bislang durch eine „Bewertung der Informationen“ unterstützt und welche vorläufigen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung? Der Regierungsvertrag (Foreign Military Sales [FMS]-Case) ermöglicht die Unterstützung durch die Zulassungsstelle der US NAVY. Inzwischen erfolgten dreimal Expertengespräche, um die erforderlichen Unterlagen und Informationen zu erfassen und die Unterstützung der US NAVY in deren Bewertung zu ermöglichen . Zusätzlich wird ein Vorgehen für eine mögliche dauerhafte Zusammenarbeit in der Zulassung abgestimmt. Vorläufige Schlussfolgerungen werden hieraus nicht gezogen. Nach Vorliegen einer fundierten Zulassungsaussage wird über das weitere Vorgehen entschieden werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333