Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 9. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6998 18. Wahlperiode 11.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6841 – Lagerkosten radioaktiver Abfälle im Ausland – Notenwechsel zwischen Bundesregierung und Frankreich bzw. Großbritannien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Insgesamt 26 Castorbehälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Frankreich und Großbritannien sind von der Bundesrepublik Deutschland zurückzunehmen und sollen künftig nach einem offenbar noch in Planung befindlichen Verfahren an vier Standort-Zwischenlagern gelagert werden. 21 Castorbehälter stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, fünf Behälter aus La Hague. Ehemals geplant war der Rücktransport dieser radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager nach Gorleben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte mit Stand März 2013 die Rücktransporte aus Sellafield und La Hague mit Termin „voraussichtlich ab 2015“ angegeben. Als Antwort auf eine Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (vgl. Plenarprotokoll 18/99) hatte die Bundesregierung im April 2015 mitgeteilt, dass die Rückführung nunmehr bis zum Jahr 2020 erfolgen soll. Diese Verzögerungen bei der Rückführung radioaktiver Abfälle dürften weitere Kosten für die Lagerung in Sellafield und La Hague zur Folge haben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schott (DIE LINKE.) im Hessischen Landtag auf Landtagsdrucksache 19/2219 teilt die dortige Landesregierung mit, dass sie zwar Kenntnis von Inhalten von Notenwechseln zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien habe und dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese „Inhalte der zuvor angegebenen Notenwechsel dem HMUKLV übermittelt“ habe. Auf die Frage, ob diese öffentlich zugänglich sind, verweist die hessische Landesregierung aber darauf , dass die „angegebenen Notenwechsel […] im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts erstellt [wurden]. Inwieweit diese Notenwechsel öffentlich zugänglich sind, wird von dieser Behörde entschieden. Öffentlich zugängliche Quellen, die den Inhalt der Notenwechsel wiedergeben, sind der hessischen Landesregierung nicht bekannt.“ Zum Inhalt dieser Notenwechsel teilt die Landesregierung in Hessen lediglich mit: „Hierzu hat das Bundesumweltministerium auf Anfrage folgendes schriftlich mitgeteilt: ‚Im Rahmen der völkerrechtlichen Notenwechsel wurde seitens DEU Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6998 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unter anderem zugesichert, einer Rücklieferung der aus der Wiederaufarbeitung resultierenden radioaktiven Abfälle nicht entgegenzustehen.‘“ Außerdem heißt es zur Frage der Rücktransporte dort: „Ziel der Bundesregierung ist die Rückführung der 26 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus den europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen bis etwa 2020. Die konkreten Transporttermine werden in bilateralen Arbeitsgruppen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich beziehungsweise zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland festgelegt.“ 1. Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Lagerung der verglasten Abfälle jeweils pro Kokille in La Hague und in Sellafield pro Jahr? 2. Wer von den Abfallverursachern zahlt nach Kenntnis der Bundesregierung von diesem Betrag pro Jahr jeweils für welche Anzahl von Kokillen welchen Betrag? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen zu diesen privatrechtlichen Vereinbarungen der kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield keine Informationen vor. 3. Wie viele der insgesamt zurückzunehmenden Kokillen aus der Wiederaufarbeitung sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welchem AKW- Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) bzw. Abfallverursacher zuzuordnen? Die prozentualen Anteile der Massen an bestrahlten Brennelementen, die in die europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und dem Vereinigten Königreich abgegeben wurden, aufgeschlüsselt nach den EVU, sind in folgender Tabelle aufgelistet: EVU Wiederaufarbeitung in Frankreich [Anteile in Prozent] Wiederaufarbeitung im Vereinigten Königreich [Anteile in Prozent] EnBW 21 13 E.ON 45 41 RWE 24 36 VENE 10 10 Die hieraus sich ergebende genaue Zuordnung von Kokillen zu den einzelnen EVU unterliegt den Regelungen privatrechtlicher Verträge. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen . Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6998 4. Wie viele Notenwechsel hinsichtlich der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien hat es zwischen der Bundesregierung und den Regierungen in Frankreich und Großbritannien seit dem Jahr 2010 gegeben? Wann sind diese jeweils erfolgt, und was war jeweils Anlass und Inhalt dieser Notenwechsel? 5. Trifft es zu, dass die Verlängerung der Rücktransportfristen für Sellafield und La Hague in Form von Noten mit den jeweiligen Regierungen verabredet wurden? Wenn ja, wann ist dies erfolgt, und wie lautet jeweils der genaue Inhalt dieser Noten bezogen auf die derzeit aktuellen Rücktransportfristen? Wenn nein, was ist dann zutreffend? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in dem deutsch-französischen Notenwechsel aus dem Jahr 2008 vereinbarten Fristen wurden nicht verändert. In Verbalnoten vom 27. Februar 2013 und vom 1. Dezember 2014 hat die deutsche Seite darauf hingewiesen, dass die Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle aus technischen Gründen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen kann. Dies wurde in den regelmäßig stattfindenden bilateralen Treffen gemeinsam bestätigt. Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart. Zwischen dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland wurden in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht. 6. Sind diese Noten im Zusammenhang mit den im Ausland befindlichen radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente öffentlich zugänglich bzw. ist das Auswärtige Amt bereit, diese öffentlich zugänglich zu machen? Wenn ja, in welcher Weise können diese Noten eingesehen werden? Wenn nein, warum nicht? Bei einem Verbalnotenwechsel sind die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland sowie das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten und zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen berührt. Die besondere Bedeutung, die der Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen gesandtschaftsrechtlich beigemessen wird, verdeutlichen in allgemeiner Weise auch die Vorschriften des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen (WÜD) vom 18. April 1961 (siehe hier Artikel 24 und Artikel 27 Absatz 2 WÜD). Dies gilt im Umkehrschluss auch für Verbalnoten der Bundesrepublik Deutschland an andere Staaten, zumindest in den Fällen, in denen diese Verbalnoten auch Rückschlüsse auf den Inhalt anderer, geschützter Verbalnoten zulassen. Daher wird zum Inhalt der Verbalnoten auf die Antwort zu Fragen 4 und 5 verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6998 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie oft und jeweils wann haben seit dem Jahr 2010 die in der Antwort der hessischen Landesregierung genannten „bilateralen Arbeitsgruppen“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien getagt, und was waren jeweils die Themen dieser Treffen? 8. Welche Ministerien und welche Personen sind Mitglieder der bundesdeutschen Arbeitsgruppe jeweils für Frankreich und Großbritannien? 9. Sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Gutachtereinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen in diesen bundesdeutschen bilateralen Arbeitsgruppen beteiligt? Wenn ja, wer? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Koordinierung der Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung wurden die hochrangige deutsch-französische Arbeitsgruppe, die technische deutsch-französische Arbeitsgruppe sowie die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe eingesetzt. Die hochrangige deutsch-französische Arbeitsgruppe tagte am 14. Oktober 2010, 6. Dezember 2011, 4. Dezember 2012, 10. Dezember 2013, 5. Dezember 2014 sowie 26. November 2015. Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen. Die technische deutsch-französische Arbeitsgruppe tagte am 23. Juni 2010, 6. Dezember 2010, 10. März 2011, 5. Juli 2011, 13. Oktober 2011, 11. Juli 2012, 8. November 2012, 9. Juli 2013, 25. Juni 2014 sowie 9. Juli 2015. Zu den Sitzungen der technischen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Themen der jeweiligen Sitzungen waren insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C- Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren. Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333