Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7008 18. Wahlperiode 14.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Nicole Maisch, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6754 – EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bis zum 20. Mai 2016 muss die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (im Folgenden EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden. Trotz der voranschreitenden Zeit hat die Bundesregierung es bisher verpasst , einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den gesundheitlichen Verbraucherschutz von Tabakkonsumierenden verbessern und zur Tabakprävention beitragen könnte. Aus der Presse ist bisher bekannt, dass der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, ein Werbeverbot für Tabakprodukte einführen möchte (vgl. Die WELT vom 27. Juni 2015: www.welt.de/po litik/article143161447/Minister-will-Zigarettenwerbung-komplett-verbieten. html) und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, E-Zigaretten für Minderjährige verbieten möchte (vgl. Zeit-Online vom 23. April 2015: www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-04/e-zigarette -e-shishas-bundesregierung-verbot). Zuletzt wurde bekannt, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einem Tabakwerbeverbot kritisch gegenüberstehe, während die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein Werbeverbot befürwortet (vgl. FOCUS Magazin vom 4. Juli 2015: www.focus.de/magazin/archiv/drogenbeauftragte-draengt-wirtschaftsminister -tabakwerbung-verbieten_id_4792285.html). Immer noch ist unklar, wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird und ob bzw. welche zusätzlichen Regelungen, die über die Mindestregelungen in der EU-Tabakproduktrichtlinie hinausgehen, eingeführt werden sollen. Deutschland drohen Strafzahlungen an die EU, wenn die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7008 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG ist Gegenstand noch andauernder Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Position liegt noch nicht vor. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche konkreten Änderungen des nationalen Rechts mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU von Seiten der Bundesregierung vorgeschlagen werden. 2. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungsimmanente Schranke im Gewaltenteilungsprinzip. Danach setzt die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterung im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen , die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit besteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (vgl. BVerfGE 124, 78 (120f.)). 3. Bei der Beantwortung der Frage 16 wird gemäß der Fragestellung davon ausgegangen , dass nur Angaben ab Beginn der Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU erfragt werden. Hierzu wurde innerhalb der Bundesregierung eine Ressortabfrage durchgeführt. Die Angaben zu Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen /Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsekretärinnen/Staatssekretäre der Bundesministerien Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Bundesregierung steht grundsätzlich mit Vertretern aus allen Bereichen, die Tabak betreffen, im Austausch. Darunter fallen Gespräche mit Vertretern u. a. aus dem Gesundheitsbereich, von Verbraucherverbänden, von Forschungsinstitutionen und der Wirtschaft. Für die Leitungsebene erfolgt die Angabe der Gesprächstermine mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie. Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt eine Reihe von dienstlichen Kontakten von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen und Wirtschafts- und Verbraucherverbänden bzw. Vertretern aus dem Gesundheitsbereich und der Wissenschaft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern besteht nicht. Eine vollständige und umfassende Erfassung all dieser Kontakte erfolgt im Bundeskanzleramt und anderen Ressorts nicht. Eine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7008 Auskunft über Termine unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher, sofern nicht Termine von Ressorts bereits veröffentlicht wurden, nicht. 1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU dem Parlament vorlegen? Die Bundesregierung strebt eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU an und beabsichtigt eine zügige Zuleitung des Gesetzentwurfes an das Parlament. 2. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der zum 20. Mai 2016 zu erfüllenden Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Tabakprodukt-richtlinie bisher nicht nachgekommen? 3. Gibt es unterschiedliche Ressortinteressen, die bislang einen Kabinettsbeschluss verhindert haben? Wenn ja, um welche Ressortinteressen handelt es sich? 4. Inwieweit wird die Bundesregierung zusätzliche Regelungen, die über die Mindestregelungen in der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU hinausgehen, in einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vorschlagen? Wenn ja, welche konkreten Regelungen plant die Bundesregierung? 5. Befürwortet die Bundesregierung ein Werbeverbot für Tabakwaren, und falls nicht, warum nicht? 6. Inwieweit wird die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU Regelungen für ein Werbeverbot für Tabakwaren vorschlagen? Wenn ja, welche konkreten Regelungen wird die Bundesregierung vorschlagen ? 7. Wenn die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU keine Regelungen zu einem Tabakwerbeverbot vorschlägt, plant die Bundesregierung einen separaten Gesetzentwurf vorzulegen , der ein Tabakwerbeverbot durchsetzen würde? Und wenn ja, wann? 8. Plant die Bundesregierung Regelungen zur Schaffung von Einheitsverpackungen bzw. dem sogenannten Plain Packaging? 14. Nach welchen Vorgaben werden die Inhaltsstoffe der nikotinfreien und nikotinhaltigen Liquids reguliert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Im Hinblick auf die mit den Fragen 2 bis 8 und 14 erbetenen Informationen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 9. Wird die Bundesregierung ein Verbot von Zigarettenautomaten durchsetzen ? Wenn nein, warum nicht? Nach § 10 Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Tabakwaren in der Öffentlichkeit in Automaten nur angeboten werden, wenn sie Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7008 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. an Orten aufgestellt sind, die für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind, oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können. Darüber hinaus hat sich der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) in einer freiwilligen Selbstbeschränkung dazu verpflichtet, im Umfeld von Schulen und Jugendzentren keine Zigarettenautomaten aufzustellen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sieht die Bundesregierung die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die in Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten durch Alterskontrolle per Geldkarte oder europäischen Führerschein als derzeit ausreichend an, um die Abgabe von Tabakwaren durch Automaten an Kinder und Jugendliche wirksam zu verhindern. 10. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Tabaksteuererhöhung? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Tabaksteuererhöhungen. Der Koalitionsvertrag sieht für den Bereich der Tabaksteuer auch keine neuen Steuererhöhungen vor. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage aus dem Jahr 2011 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt zuletzt am 1. Januar 2015 erhöht. Zum 15. Februar 2016 steigt zudem der Mindeststeuersatz für Zigaretten an. 11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Konsumrisiken der E-Zigarette vor, und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab? Der Bundesregierung liegen zur Bewertung der Konsumrisiken von elektronischen Zigaretten insbesondere folgende Veröffentlichungen vor: 1. Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Electronic Nicotine Delivery Systems“ (http://apps.who.int/gb/fctc/PDF/cop6/FCTC_COP6_10-en. pdf) 2. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ); Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen durch E-Zigaretten (http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle /download/Publikationen/AdWfP/AdWfdP_Gesundheitsgefaehrdung _von_Kindern_und_Jugendlichen_durch_E-Zigaretten.pdf) 3. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); Stellungnahme Nr. 010/2015 vom 23. April 2015 Gesundheitliche Risiken nikotinfreier E-Shishas (www. bfr. bund.de/cm/343/nikotinfreie-e-shishas-bergen-gesundheitliche-risiken.pdf) Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung von elektronischen Zigaretten bestehen gesundheitliche Risiken, die durch Nikotin, aber auch durch einige Aromastoffe (z. B. Diacetyl, 2,3-Pentandion), Carbonylverbindungen, Aerosole, Zusätze und Verunreinigungen verursacht werden können (siehe Stellungnahme Nr. 010/2015 des BfR vom 23. April 2015). Die Bundesregierung hat am 4. November 2015 den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (E-Shishas) beschlossen. Der Gesetzentwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7008 und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch für den Versandhandel gelten. Im Hinblick auf weitere Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 12. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Jugendschutzes zielgruppenorientierte Präventions- und Aufklärungskampagnen zur E-Zigarette? Die beiden „rauchfrei“-Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die Zielgruppen Jugendliche und Erwachsene leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Reduktion des Tabakkonsums. Neue Produkte und Konsumformen werden bei der Weiterentwicklung der Kampagnenmaßnahmen berücksichtigt und in die Gesamtstrategie der Kampagnen integriert. Dazu zählen auch die seit einigen Jahren auf dem Markt erhältlichen elektronischen Zigaretten und E-Shishas. Im Bereich der Printmedien wurde der Flyer „E-Zigarette“ (https://www.rauch-frei.info/fileadmin/user_upload/PDF/Flyer-E-Zigarette.pdf) entwickelt. Ebenso wurden die beiden Internetangebote www.rauch-frei.info (Jugendliche ) und www.rauchfrei-info.de (Erwachsene) um Informationen zu den elektronischen Produkten ergänzt. Die personalkommunikativen Maßnahmen „Jugend-Film-Tage: Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ und der „KlarSicht Mitmach-Parcours zu Tabak und Alkohol“, die in der Lebenswelt Schule auf interaktive Art und Weise eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen Alkohol und Tabak fördern, wurden ebenfalls um Elemente zu den elektronischen Produkten erweitert. 13. Plant die Bundesregierung, eine Besteuerung von nikotinhaltigen E-Zigaretten einzuführen? Wenn ja, wie werden die Regelungen zu einer entsprechenden Besteuerung aussehen? Die Bundesregierung setzt sich für einen harmonisierten Ansatz auf EU-Ebene bei der Besteuerung von elektronischen Zigaretten ein. Die unkoordinierte Einführung nationaler Steuern auf elektronische Zigaretten könnte das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gefährden und künftig zu einer ungleichen Besteuerung innerhalb der Europäischen Union führen. Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen der Änderung der Tabaksteuerrichtlinie 2014/64/EU intensiv die Einführung der Besteuerung von elektronischen Zigaretten. Vor nationalen steuerlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zunächst die entsprechenden EU-rechtlichen Rahmenbedingungen abzuwarten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7008 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Gesundheit oder deren nachgeordnete Einrichtungen und Behörden in den Jahren 2010 bis 2015 Spenden oder sonstige finanzielle Unterstützung von der Tabakindustrie oder von damit (personell) verbundenen Stiftungen erhalten, und wie hoch waren jeweils die Summen (bitte einzeln aufführen)? Die Bundesregierung sowie deren nachgeordnete Einrichtungen und Behörden haben in den Jahren 2010 bis 2015 keine Spenden oder sonstige finanzielle Unterstützung von der Tabakindustrie oder von damit (personell) verbundenen Stiftungen erhalten. 16. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie wurden im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und/oder im Bundesministerium für Gesundheit Gespräche zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, Tabakwerbung und -sponsoring geführt (bitte Treffen einschließlich Zeitpunkt und beteiligte Bundesministerien einzeln aufführen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Im Bundeskanzleramt wurden keine Gesprächstermine mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie auf Leitungsebene wahrgenommen. Die entsprechenden Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Gesprächsterminen auf Leitungsebene sind tabellarisch in der beigefügten Anlage aufgeführt. Alle Gesprächstermine des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der Tabakindustrie werden auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert (www.bmel.de/DE/ Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/Gespraeche_Tabakindustrie.html). Ebenso werden alle Gespräche des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit der Tabakindustrie auf der Internet-seite des BMG veröffentlicht (www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/r/ rauchen.html). Datum Teilnehmer BMWi Wirtschaft 21.07.2014 BM Gabriel Deutscher Zigarettenverband (DZV), Markenverband, Philip Morris Int. (sowie Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG)) 21.10.2014 St Machnig Deutscher Zigarettenverband (DZV) 17.07.2015 St Machnig Deutscher Zigarettenverband (DZV) 26.08.2015 St Machnig Imperial/Reemtsma 08.09.2015 PSt’in Zypries Oettinger/ Davidoff AG Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7008 17. a) Inwieweit befürwortet es die Bundesregierung, die Tabakindustrie zu verpflichten , Transparenz über Lobbyarbeit, gemeinnütziges Engagement und politische Spenden herzustellen? Falls nicht, warum nicht? b) Welche gesetzlichen Vorgaben existieren bereits, um eine solche Transparenz herzustellen, und welche weiteren Vorgaben plant die Bundesregierung ? Die Fragen 17a und 17b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich unterliegen Initiativen der Tabakindustrie den für alle Wirtschaftsbereiche geltenden Transparenzregelungen (z. B. Veröffentlichungspflicht nach dem Parteiengesetz; Sponsoringbericht der Bundesregierung). Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten des WHO-Rahmenabkommens zur Tabakkontrolle (WHO Framework Convention on Tobacco Control(FCTC)) nach Artikel 13 verpflichtet , die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie sicher zu stellen. Hierzu hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung mit dem im Jahr 2005 zuständigen Verband der Cigarettenindustrie (vdc) eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Aufwendungen der Tabakindustrie für Tabakwerbung in Deutschland gegliedert nach Werbeträgern jährlich und notariell beglaubigt mitgeteilt werden. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils jährlich im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Darüber hinaus veröffentlichen das BMEL und das BMG auf ihren Internetseiten alle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie (siehe Antwort zu Frage 16). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333