Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7009 18. Wahlperiode 09.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6789 – Zur aktuellen Lage in der Ukraine nach den Kommunalwahlen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ukraine befindet sich seit 2014 nicht nur in einer existentiellen Krise, sondern im Zuge des (Bürger-)Krieges zeigen sich Spaltung der Gesellschaft und Zerfall des Landes, wie jüngst an den Kommunalwahlen deutlich wurde. In diesen Zusammenhang gehört der Fortbestand des ukrainischen Oligarchentums, aber offenbar auch der Einsatz von „Kindersoldaten“. Die Krise manifestiert sich nicht zuletzt in der Organisation und Praxis der öffentlichen Behörden, wie der Europarat feststellen musste. Am 25. Oktober 2015 fand in großen Teil der Ukraine eine erste Runde der Kommunalwahlen statt. In den ostukrainischen Städten Artemiwsk (in Zukunft Bachmut ), Awdijiwka, Kostjantyniwka und Marjinka wurden die Wahlen nicht angesetzt , da die Regierung in diesen Städten der Oblasten Donezk und Lugansk einen Wahlsieg des regierungskritischen „Oppositionellen Blocks“ erwartete und Sicherheitsgründe vorschob (www.jamestown.org/programs/edm/single/ ?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44324&cHash=c055db0dd69494251c9d255df763 0d7e#.VjIem8sgfGi). In der ebenfalls in der Nähe des Donbass gelegenen Stadt Mariupol wurde die erste Runde der Kommunalwahlen in der Ukraine ebenfalls nicht durchgeführt (www.kyivpost.com/content/ukraine/politicians-exchangeaccusations -as-residents-outraged-at-no-vote-in-mariupol-400632.html). Laut Expertenmeinungen wurden die Wahlen in Mariupol verhindert, da auch dort ein Sieg des „Oppositionellen Blocks“ erwartet wurde (www.osw.waw.pl/en/ publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine). Auch in Krasnoarmijsk und Swatowe fanden ganz plötzlich keine Wahlen statt (www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupolkrasnoarmiisk -seen-as-step-forward-400687.html). Andere Quellen sprechen von drei weiteren Städten neben Mariupol, in denen keine Wahlen stattfanden (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections -ukraine). Zu dem Urnengang hatte die Regierungskoalition in der ukrainischen Hauptstadt Kiew ein neues Wahlgesetz verabschiedet, „um besser abzuschneiden“; das neue Gesetz kam so spät, dass die lokalen Wahlkommissionen „das neue Gesetz noch während der Auszählung studiert“ hatten (www.deutschlandfunk.de/ kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7009 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dram:article_id=335873). Das neue kompliziertere Wahlrecht führt dazu, dass sich die Auszählung der Stimmen verzögerte (www.osw.waw.pl/en/ publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine). Nicht nur, aber auch deshalb wurden bereits während und nach dem Urnengang seitens Nichtregierungsorganisationen Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf erhoben (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisselassen -weiter.795.de.html?dram:article_id=335873). In einigen Gebieten [oblastʼ] der Ukraine konnten laut vorläufigen Ergebnissen extrem rechte bzw. faschistische Parteien ein sehr gutes Ergebnis erreichen. So siegte die Swoboda-Partei bei den Bürgermeisterwahlen in Ternopol und gelangte in den Städten Chmelnyzkyj und Iwano-Frankowsk in die Stichwahlen. In Wolhynien wurde die neue Rechtsformation UKROP des ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoiski Finanzier des Rechten Sektors (www.heise.de/tp/artikel/ 44/44520/1.html) stärkste Kraft, im Gebiet Dnipropetrowsk zweitstärkste Kraft. In den Städteparlamenten von Luzk wurde die UKROP stärkste Kraft, in Chmelnyzkyj, Ternopol und Iwano-Frankowsk Swoboda (www.liga.net/ infografica/257196_karta-rezultatov-mestnykh-vyborov-mery-oblsovety-igorsovety .htm). In Kiew gelangte der frühere Anführer des faschistischen Rechten Sektors, Borislaw Bereza in die Stichwahl (en.interfax.com.ua/news/general/ 300458.html). Am 4. November 2015 stellte in Kiew der Europarat die Ergebnisse seiner Untersuchungen über die Ermittlungen ukrainischer Behörden zur sogenannten Brandkatastrophe von Odessa vor. Am 2. Mai 2014 waren im Gewerkschaftshaus der ukrainischen Hafenstadt mindestens 48 Menschen unter bislang ungeklärten Umständen auf grausame Weise zu Tode gekommen. Der Europarat erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die ukrainischen Behörden, insbesondere die Polizei, aber auch gegen die Untersuchung des Massakers selbst durch ukrainische Behörden (http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-11/ukraine-odessa-europaratbericht ). Ein aktuelles Ranking der reichsten Ukrainer der ukrainischen Zeitung „Nowoje Wremja“ zeigt derweil, dass von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern zehn an Vermögen verloren haben, während der Staatspräsident Petro Poroschenko als einziger Oligarch hinzugewonnen hat. Petro Poroschenko konnte im Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent steigern und stieg damit vom neunt- zum sechstreichsten Oligarchen des Landes auf (www.kyivpost.com/content/ ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-published-401133.html). Dies geschah, obwohl die von Petro Poroschenko bis zum März 2014 kontrollierte OAO Sevmorzavod, eine der größten Schiffswerften auf der Halbinsel der Krim, russischerseits verstaatlicht wurde (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/ UkraineAnalysen158.pdf). 1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das kurz vor den Wahlen verabschiedete Wahlgesetz dem Ziel diente, das Mehrheitswahlrecht auszuhebeln, vor dem Hintergrund, dass nach dem Mehrheitswahlrecht im Süden und im Osten der Ukraine ehemalige vermeintlich prorussische Politiker der „Partei der Regionen“ einen überdeutlichen Sieg davongetragen hätten (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-derukraine -wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id=335873)? Der Grundsatz des Übergangs vom bisher bestehenden Mehrheitswahlsystem zu einem Verhältniswahlrecht war bereits im Koalitionsvertrag der an der Regierungsbildung beteiligten Parteien vom November 2014 niedergelegt. Das neue Lokalwahlgesetz, das außer für Bürgermeisterwahlen sowie die Wahl von Gemeinderäten in Dörfern und Siedlungen ein Verhältniswahlsystem vorsieht, wurde am 14. Juli 2015 verabschiedet. Die Bundesregierung teilt vor diesem Hintergrund die Auffassung der Fragesteller nicht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7009 2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass von der Zentralen Wahlkommission , die eigentlich 15 Mitglieder haben sollte, nur vier amtieren, deren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, dafür aber von sieben, die Amtszeit teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist, und vier Sitze wiederum vakant sind (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections -ukraine), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 3. Inwieweit sind der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kommunen hinaus Städte bekannt, in denen nicht gewählt wurde? Das ukrainische Parlament hat per Entschließung vom 17. Juli 2015 festgelegt, dass Lokalwahlen in der Ukraine am 25. Oktober 2015 mit Ausnahme der Krim und der vom Gesetz über besondere Regeln der lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Teilen der Oblaste Donezk und Luhansk betroffenen Gebiete der Ostukraine stattfinden sollen. Gleichzeitig hat das Parlament der Zentralen Wahlkommission die Möglichkeit eingeräumt, Wahlen in einzelnen Orten der Oblaste Donezk und Luhansk auf ukrainischer Seite der Kontaktlinie aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen. Die Zentrale Wahlkommission hat am 28. August 2015 insgesamt 120 kommunale Selbstverwaltungsorgane festgelegt, in denen der Wahlprozess nicht in Gang gesetzt werden sollte. Die Liste der entsprechenden Orte der Oblast Donezk sind unter http://195.230.157.53/pls/acts/getd?id=41110&ptext= abzurufen, die entsprechenden Orte der Oblast Luhansk unter http://195.230.157.53/pls/acts/ getd?id=41112&ptext%=. Am Wahltag selbst wurden von den lokalen Wahlkommissionen die Wahlen in den Städten Mariupol und Krasnoarmijsk (Oblast Donezk) abgesagt bzw. in Swatowe (Oblast Luhansk) im Nachgang für ungültig erklärt und eine Wiederholung angesetzt. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission der Ukraine Mychajlo Ochendowskyj gegenüber westlichen Botschaftern erklärte, dass die Wahlzettel in der ostukrainischen Stadt Mariupol keine Unregelmäßigkeiten aufwiesen (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 44531&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=36229adbbf8a03364c0ff 46b58477746#.VjchXssqfGh)? Der Bundesregierung sind entsprechende Äußerungen aus der Presse bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Zentrale Wahlkommission am Wahltag auf Abhaltung der Wahlen in Mariupol gedrungen, was von der lokalen Wahlkommission aber nicht umgesetzt wurde. a) Hält die Bundesregierung es nach ihrer Kenntnis – angesichts dieser Äußerungen – für nachvollziehbar, dass in dieser Stadt am 25. Oktober 2015 keine Kommunalwahlen stattfanden? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über mögliche Unregelmäßigkeiten der Wahlzettel vor. Daher kann nicht beurteilt werden, ob die Wahlen zu Recht aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Wahlzetteln nicht abgehalten worden sind. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7009 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung sonst dafür, dass die Kommunalwahlen am 25. Oktober 2015 nicht stattfanden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über andere Gründe vor, die zu einer Absage der Lokalwahlen in Mariupol geführt haben könnten. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 24 (Bundestagsdrucksache 18/6520), der zufolge der Urnengang in Mariupol nicht stattgefunden habe, da die lokale Wahlkommission in der Nacht vor dem Wahltag angeblich Unregelmäßigkeiten bei den Wahlzetteln festgestellt habe und der Äußerung von Mychajlo Ochendowskyj, wonach die Wahlzettel in der ostukrainischen Stadt Mariupol keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch in der Antwort von der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Prof. Dr. Maria Böhmer auf die Mündliche Frage 24 der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Plenarprotokoll 18/132 vom 4. November 2015, Anlage 17), in der die Begründung der lokalen Wahlkommission für die Absage der Wahl wiedergegeben wurde. Wie dort dargelegt, hat die lokale Wahlkommission in Mariupol die Absage der Wahl mit Unregelmäßigkeiten in den Wahlzetteln begründet. Die Zentrale Wahlkommission der Ukraine hat hingegen, wie der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen ist, auf Abhaltung der Wahlen gedrängt , was von der lokalen Wahlkommission jedoch nicht umgesetzt wurde. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Nicht-Abhalten der Wahlen in den ostukrainischen Städten Krasnoarmijsk und Swatowe (www.kyivpost.com/content/ukraine/election-cancellations-in-mariupolkrasnoarmiisk -seen-as-step-forward-400687.html)? Kenntnissen der Bundesregierung zufolge beschloss die lokale Wahlkommission in Krasnoarmijsk in Ausführung einer Gerichtsentscheidung, den Wahlvorgang nicht zu beginnen; dies wurde mit zahlreichen Unregelmäßigkeiten beim Druck der Stimmzettel begründet. Die Wahlkommission setzte sich damit über eine Aufforderung der Zentralen Wahlkommission hinweg, den Urnengang durchzuführen . In Swatowe begann die Wahl planmäßig, wurde jedoch von der lokalen Wahlkommission für ungültig erklärt, nachdem zahlreiche Fehler auf gedruckten Stimmzetteln entdeckt worden waren. Die Werchowna Rada der Ukraine legte am 10. November 2015 per Gesetz fest, den Wahlgang in Krasnoarmijsk (wie auch in Mariupol) am 29. November 2015 nachzuholen; dieser Urnengang ist inzwischen erfolgt. In Swatowe setzte die lokale Wahlkommission eine Wiederholung des Wahlgangs für den 27. Dezember 2015 fest. 7. In welchen ukrainischen Städten jenseits der Donezker und Lugansker Volksrepubliken fanden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kommunalwahlen statt (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/localgovernment -elections-ukraine)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7009 8. Hält die Bundesregierung es für mit demokratischen Regeln vereinbar, dass nur vier Mitglieder der eigentlich aus 15 Menschen bestehenden ukrainischen Wahlkommission sich noch innerhalb ihrer Amtszeit befinden (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections -ukraine)? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum sieben Mitglieder der Wahlkommission noch amtieren, obwohl ihre Amtszeit teilweise schon seit Jahren abgelaufen ist (www.osw.waw.pl/en/ publikacje/analyses/2015-11-04/local-government-elections-ukraine)? Gemäß Artikel 6 (8) des ukrainischen Gesetzes über die Zentrale Wahlkommission sollen ihre Mitglieder alle sieben Jahre neu ernannt werden. Das ukrainische Parlament hat das genannte Gesetz am 13. März 2014 dahingehend abgeändert, dass die Amtszeit der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission nicht automatisch nach sieben Jahren abläuft, sondern erst nach einer entsprechenden Entscheidung durch das Parlament. Eine entsprechende Entscheidung hat das Parlament bezüglich der derzeitigen Mitglieder noch nicht vorgenommen. Die Zusammensetzung der Zentralen Wahlkommission entspricht also der momentan gültigen ukrainischen Gesetzeslage. b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum vier der 15 Plätze der Zentralen Wahlkommission vakant sind (www.osw.waw.pl/en/publikacje/analyses/2015-11-04/local-governmentelections -ukraine)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind alle 15 Plätze in der Zentralen Wahlkommission besetzt. 9. Welche Vorwürfe von Wahlfälschung und Stimmenkauf zu den Wahlen am 25. Oktober 2015 in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt (www. deutschlandfunk.de/kommunalwahlen-in-der-ukraine-wahlergebnisse-lassenweiter .795.de.html?dram:article_id=335873)? Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung auf die Ergebnisse der unabhängigen internationalen und nationalen Wahlbeobachter bei den Lokalwahlen in der Ukraine. Sowohl die Wahlbeobachtungsmission der OSZE, des Europarats und des Europäischen Parlaments als auch ukrainische Nichtregierungsorganisationen wie OPORA beurteilten die Wahlen als insgesamt positiv, als kompetitiv, gut organisiert und mit genereller Achtung demokratischer Prinzipien. Es wurden jedoch auch Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter auch Einzelfälle von Stimmenkauf. Zudem haben die Wahlbeobachtungsmissionen die Komplexität des Wahlsystems kritisiert und dessen Reform empfohlen. Systematische Wahlfälschung stellte keine der Wahlbeobachtungsmissionen fest; so hob O- PORA hervor, dass es im Gegensatz zu Wahlen in der Regierungszeit von Präsident Janukowytsch keinen systematischen Einfluss auf den Wahlprozess durch zentralstaatliche Organe gegeben habe. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7009 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Gouverneur der ukrainischen Region Odessa, Michail Saakaschwili, nach den Bürgermeisterwahlen in der Stadt Odessa ankündigte, dass es zu einer Stichwahl kommen würde, obwohl kurz darauf die Wahlkommission bekannt gab, dass der amtierende Bürgermeister Gennadiy Trukhanov die Wahl mit über 50 Prozent gewann und damit keine Stichwahl nötig ist (en.interfax.com.ua/ news/general/299747.html)? Die Bundesregierung spekulierte nicht über die Hintergründe der erwähnten Äußerung von Gouverneur Saakaschwili. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass am Abend des ersten Wahlgangs der Bürgermeisterwahl in Odessa noch nicht klar war, ob Hennadi Truchanov trotz klaren Vorsprungs die absolute Mehrheit erreichen würde, dies ergab sich erst nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Saakaschwili nahestehende Kandidat zu den Bürgermeisterwahlen in Odessa , Sasha Borovyk (Solidaritätspartei), erklärte, dass Gennadiy Trukhanov einem zweiten Wahlgang zustimmen müsse, sonst würden die Wahlen für ungültig erklärt werden (en.interfax.com.ua/news/general/299747.html)? Der Bundesregierung ist ein Facebook-Beitrag von Oleksandr Borowyk vom 27. Oktober 2015 bekannt, in dem er schreibt, dass es entweder einen zweiten Wahlgang geben müsse, bei dem Freiwillige in den Wahlkommissionen vertreten sind, oder dass sein Wahlkampfteam die Stimmen in allen Wahlkreisen erneut auszählen werde. 12. Wie viele Fälle von Stimmenkauf und andere Rechtsverstöße bei den ukrainischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im vergangenen Jahr sind der Bundesregierung bekannt (www.deutschlandfunk.de/kommunalwahlenin -der-ukraine-wahlergebnisse-lassen-weiter.795.de.html?dram:article_id= 335873)? Nach Angaben der Beobachtungsmission von OSZE/ODIHR bei den Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014 waren am Wahltag in 98 Prozent der beobachteten Wahllokale keine Verstöße festzustellen. Ähnlich war die Beurteilung der Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2014, die von ODIHR als „wichtiger Schritt zur Konsolidierung demokratischer Wahlen im Rahmen der internationalen Verpflichtungen “ bezeichnet wurde. Der Bundesregierung liegen über die Häufigkeit vereinzelt berichteter Unregelmäßigkeiten keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europarates, dass „kein substanzieller Fortschritt bei den Untersuchungen [zu den Ereignissen in Odessa im Mai 2014] gemacht worden“ ist (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraineeuroparat -kritisiert-ermittlungen-zu-strassenschlachten-a-1060987.html)? Der Bericht der vom Europarat eingesetzten unabhängigen Internationalen Beratergruppe (IAP), auf den sich die Frage bezieht, wurde von der Bundesregierung aufmerksam zur Kenntnis genommen (Link zum IAP-Bericht: https://rm.coe. int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId= 090000168048851b). Demnach sind die Untersuchungen zu den Ereignissen in Odessa im Mai 2014 in der Tat nicht zufriedenstellend erfolgt. Die Bundesregierung hat die Erwartung, dass die zuständigen ukrainischen Stellen das Notwendige unternehmen, um festgestellte Defizite aufzuarbeiten. Die Bundesregierung verfügt jedoch über keine eigenen Erkenntnisse zu den Untersuchungen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7009 14. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Europarates, wonach die Untersuchungen der ukrainischen Behörden nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen (wcd.coe.int/ ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language=lanEnglish&Ver= original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet= F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich der in der Frage angegebene Internet-Link auf eine Pressemitteilung bezieht, in der die Erkenntnisse des oben erwähnten IAP-Berichts zusammengefasst dargestellt werden, nicht um Schlussfolgerungen des Europarats. In der Pressemitteilung heißt es auch, dass laut IAP die Untersuchungen (der Ereignisse von Odessa) nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechts -Konvention entsprechen (nicht „Menschenrechtskommission“). 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sowohl die zweite (betreffend das Chaos im Stadtzentrum und das Feuer im Gewerkschaftshaus von Odessa) als auch die dritte (betreffend das Verhalten der staatlichen Notfalldienste während des Brands) Untersuchung weder institutionell noch in der Praxis unabhängig von Behörden durchgeführt wurden, gegen die sich die Untersuchungen richteten, mithin ein Interessenkonflikt bestand, und die Untersuchungen nicht unabhängig durchgeführt wurden (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29& Language=lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet= F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, weshalb die ukrainischen Behörden die Ereignisse in Odessa vom Mai 2014 in der vom Europarat bemängelten Weise – der Europarat kommt zu dem Schluss, dass die bisherigen Untersuchungen der ukrainischen Behörden offenkundig nicht nur parteiisch, sondern auch ineffizient durchgeführt wurden – untersucht haben, (wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=DC-PR155%282015%29&Language= lanEnglish&Ver=original&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColor Intranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb Staatspräsident Petro Poroschenko als einziger Oligarch von den elf reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern im Gegensatz dazu im Jahresvergleich sein Vermögen um 20 Prozent hinzugewonnen hat, wodurch sein Vermögen von 816 Mio. Dollar auf 979 Mio. Dollar vergrößern konnte (www.kyivpost.com/content/ukraine/ranking-of-richest-ukrainianspublished -401133.html)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zum dargelegten Thema. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7009 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe sowie sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten, dass manche Betriebe – wie die des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch – auf der Halbinsel Krim im Unterschied zu den Betrieben anderer ukrainischer Oligarchen teilweise von der Verstaatlichung durch russische Behörden ausgenommen sind (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen158.pdf)? Der Bundesregierung sind der zitierte Artikel und weitere Medienberichte zur aufgeworfenen Frage bekannt. Demnach soll einerseits der Energiekonzern Krymgaz von russischen staatlichen Stellen übernommen, das Unternehmen „Krim-Titan“ und die „Krim-Soda-Fabrik“ jedoch von Verstaatlichungen durch russische Behörden ausgenommen worden sein. Alle drei Unternehmen hätten sich ganz oder anteilig im Eigentum von Dmytro Firtasch befunden. Die weitere Beantwortung der Frage 18 ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 19. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, dass in der Ukraine Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren sowohl seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildet werden (www.spiegel.de/ politik/ausland/separatisten-rekrutieren-teenager-soldaten-in-der-ukraine-a- 1062103.html)? Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6846 wird verwiesen. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, dass die seitens der „prorussischen Separatisten“ als auch der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, militärisch ausgebildeten Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren massenhaft zum Fronteinsatz geschickt wurden bzw. werden? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über einen systematischen Einsatz von Kindersoldaten an den Kampfhandlungen in der Ukraine. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6846 verwiesen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, warum die Untersuchungen durch die Medien, ob Kinder seitens der Garden der ukrainischen Nationalisten, darunter die faschistischen Bataillone „Asow“ und der „Rechte Sektor“, an die Front geschickt wurden, bislang im Gegensatz zu Untersuchungen bei den „prorussischen Separatisten“ nicht erfolgten, obwohl im Internet Bilder kursieren, wonach Nationalisten auf der Westseite der Ukraine Kinder und Jugendliche an der Waffe ausgebildet haben (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40917240/1/ data.pdf)? Die Bundesregierung spekuliert nicht über die Gründe von Medienberichterstattung . * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333