Deutscher Bundestag Drucksache 18/701 18. Wahlperiode 03.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/524 – Weitere Erkenntnisse über die Geheimorganisation „Gladio“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Geschichte der von der NATO aufgebauten geheimen „Stay-behind“-Organisation (Gladio) bleibt bis heute in weiten Teilen unaufgedeckt. Bekannt ist, dass sie sich während des Kalten Krieges auf subversive Maßnahmen gegen eine potenzielle Besetzung durch die Warschauer-Vertrags-Staaten vorbereitet hatte; dazu gehörten auch Übungen. Überall in Europa wurden Geheimdepots mit Waffen, Funkgeräten und Kartenmaterial angelegt. Es besteht der konkrete Verdacht, dass „Gladio“ in manchen Staaten auch hinter Terroranschlägen steckt, wie zum Beispiel auf den Bahnhof in Bologna 1980. Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach bei der Bundesregierung nach Erkenntnissen zur Geschichte von Gladio und der konkreten Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) erkundigt. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, sie habe seit dem Jahr 1990 „keine Notwendigkeit“ gesehen, „sich mit diesem Problemkomplex weiter zu befassen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13615) und „dass die weitere Aufklärung […] der Justiz und der historischen Forschung überlassen bleiben sollte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815). Die Bundesregierung hat erst im Zuge der Beantwortung Kleiner Anfragen, unter anderem durch die Fraktion DIE LINKE., mit einer umfassenden Aktenrecherche begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815, Vorbemerkung der Bundesregierung). Es bleiben somit zahlreiche Fragen über die Tätigkeiten dieser Geheimdienstverbände offen. Offiziell eingeräumt wird nach dem Eindruck der Fragesteller zumeist nur, was über die Medien ohnehin schon bekannt geworden ist. Zu den Fragen, über die sich die Fragesteller nun aber Aufschluss erhofft haben, gehören auch die Umstände der beiden Ende der 90er-Jahre in Berlin aufgefundenen Depots bislang unbekannter Alliierter – obwohl sämtliche Depots schon im Jahr 1972 aufgelöst sein sollten. Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 27. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/701 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist im Wesentlichen seit Beginn der Auflösung der Staybehind -Organisation des Bundesnachrichtendienstes (BND) um Offenlegung der Tätigkeit dieser Organisation bemüht. Seit den 1990er-Jahren wurden mehrere parlamentarische Anfragen im Bestreben nach Transparenz beantwortet (vgl. Anlage auf Bundestagsdrucksache 17/13615). Auch die historische Forschung hat sich mit Unterstützung der Bundesregierung der Aufarbeitung dieses Themenkomplexes angenommen. 1. Die verschiedenen Stay-behind-Organisationen der NATO-Mitgliedstaaten waren nicht der NATO unterstellt, sondern agierten in nationaler Verantwortung (vgl. Anlage auf Bundestagsdrucksache 17/13615). 2. Für Unterstellungen, die Stay-behind-Organisation des BND habe in Verbindung zu Terroranschlägen gestanden, gibt es keine Bestätigung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815, Antwort zu den Fragen 1 bis 3). Die Erforschung historischer Sachverhalte ist nicht Aufgabe der Bundesregierung . Zu verweisen ist an dieser Stelle auf die Arbeiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BND, die aus dem Etat des BND finanziert wird. Diese befasst sich unter anderem auch mit der Stay-behind-Thematik und wertet die einschlägigen Unterlagen aus. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Altaktenbestände des BND noch nicht vollständig erschlossen sind und daher im Zuge der fortschreitenden Erschließung dieser Bestände in Zukunft weitere einschlägige Unterlagen gefunden werden könnten. 1. Wann genau wurden die beiden Berliner Depots nach Kenntnis der Bundesregierung aufgefunden? Die beiden Depots wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Juli und August 1996 geborgen. 2. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die näheren Umstände dieses Auffindens durch das Landeskriminalamt Berlin? Welche Behörden oder Stellen hatten nähere Hinweise auf die Fundorte erhalten , und von welcher Seite? Aus den hier vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Bundeskanzleramt im Frühjahr 1996 englischsprachige, als „secret“ klassifizierte Unterlagen eines Partners erhalten hatte. Denen ist zu entnehmen, dass in den 1950er-Jahren von einer der in Berlin stationierten alliierten Schutzmächte mehrere Depots angelegt wurden. Dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden diese Unterlagen im April 1996 über die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin vom Bundesministerium des Innern (BMI) übermittelt. Im Ergebnis wurden bei der daraufhin initiierten Suche die beiden in der Frage genannten Depots gefunden. Die übrigen in den Unterlagen bezeichneten Depots wurden trotz mehrfacher und intensiver Absuche nicht gefunden, sodass bereits damals davon ausgegangen wurde, dass sie nicht mehr existierten. 3. War die Bundesregierung nach dem Jahr 1972 vom BND darüber informiert worden, dass mindestens zwei Depots „nicht wiedergefunden werden konnten “ (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/14815), und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung damals daraus gezogen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/701 Wenn nein, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung nach dem Auffinden dieser Depots gegenüber dem BND gezogen? Aus den der Bundesregierung vorliegenden erschlossenen und ausgewerteten Unterlagen geht eine Thematisierung der beiden Depots im Sinne der Frage nicht hervor. 4. Wo genau haben sich diese Depots nach Kenntnis der Bundesregierung befunden (bitte Fundorte möglichst genau mit Angabe von Adressen oder GPS-Daten angeben)? War das Gelände bzw. die Immobilie zum damaligen Zeitpunkt in Privatbesitz , im Besitz des Bundes, des Landes oder anderweitig in öffentlicher Hand? Sofern es sich im Privatbesitz befunden haben sollte, in welcher Beziehung standen Besitzer oder Eigentümer zum BND oder nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem fremden Geheimdienst? Fundort der beiden Depots ist Berlin, Grunewald, Jagen 133. Es handelt sich um ein damals und heute im Besitz des Landes Berlin befindliches Waldgebiet. Die genauen Fundorte können aus den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen nicht ermittelt werden. 5. Was genau war nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Depots (bitte Gegenstände und Anzahl pro Depot vollständig angeben)? Der Inhalt des ersten Depots stellte sich wie folgt dar: – 1 schwarzer Kunststoffbehälter mit Deckel und 6 Edelstahlschnappver- schlüssen – 2 Taschenmesser – 1 Springmesser – 1 Taschenlampe – 1 Fernglas mit Ledertasche – 1 Marschkompass mit Lederhülle – 1 Taschenbuch „Im Gelände mit Karte und Kompaß“ – 3 Kugelschreiber – 3 Bleistifte – 1 Taschenflasche Weinbrand – 2 Tafeln Vollmilchschokolade – 1 Buch „Der totale Widerstand“ – 1 Buch „Gefechtstechnik Band 1“ – 1 „Taschenbuch für die Feldzeugtruppe“ – 1 „Taschenbuch der Luftfahrt 1954“ – 1 „Ergänzungsband 1955/57 zum Taschenbuch der Luftfahrt 1954“ – 1 Selbstladepistole, 9 mm, mit 2 Magazinen (jeweils mit 8 Patronen) – 1 Selbstladepistole, 9 mm, mit einem Magazin (mit 13 Patronen) – Karton mit 25 Patronen, 9 mm – 9 einzelne Patronen, 9 mm – 3 Glasfläschchen mit Medikamentenkapseln – 1 Tube gefüllt mit Patronen Kaliber 22 – 1 Verbandkasten – 1 Feuerzeug – 1 Flasche für Feuerzeugbenzin (ausgelaufen) – 3 Armbanduhren – 1 „Taschenbuch der Panzer 1943-1957“ – 3 Handgranaten Drucksache 18/701 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 4 Eisenbahnfackeln – 1 Entfernungsmesser für Landkarten – 1 Entfernungs- und Maßstabschablone – 1 gefüllte Werkzeugtasche. Der Inhalt des zweiten Depots stellte sich wie folgt dar: – 1 Stahlblechbehältnis mit Schnappverschluss – 1 Funkanlage RS-6 – 1 Handmorsetaste – 1 Funkbedienungsanweisung für die Funkanlage – 20 Steck-Quarze im Karton – 1 Funkplan mit Umrechnungstabelle – 1 Heft „Allgemeine Funkverkehrs-Verfahrensregeln und Anweisungen“ – 1 Heft „Anweisungen für Geheimschriftsystem mit 5 Zifferngruppen…“ – 6 blaue Blöcke mit Verschlüsselungs-5er-Gruppen – 9 beige Blöcke mit Verschlüsselungs-5er-Gruppen – Verbandsmaterial mit Anleitung zur 1. Hilfe – 1 Selbstladepistole, 9 mm, mit Magazin – 1 Karton mit 50 Patronen, 9 mm – 1 Glasfläschchen mit Medikamentenkapseln – 1 Taschenflasche Weinbrand – 2 Tafeln Vollmilchschokolade – 1 Mini-Tonbandgerät – 3 eingeschweißte Ersatzspulen für Tonbandgerät – 2 Stoffbeutel mit vermutlich feuchtigkeitsentziehenden Kristallen. 6. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Fotos oder Berichte des Auffindens der Depots, und wenn ja, a) wer hat diese angefertigt, b) wo befinden sich diese heute, c) was ist der Inhalt der Berichte, d) was ist auf den Fotos zu sehen, und e) ist die Bundesregierung bereit, Fotos und Berichte dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, und wenn nein, warum nicht? Es existieren Fotos und Berichte zum Auffinden der Depots, die durch das LKA Berlin angefertigt wurden. In den als Verschlusssache eingestuften Berichten sind – soweit der Bundesregierung bekannt – die Umstände über das Auffinden, die mit der Bergung der Depots unternommenen Anstrengungen sowie die Inhalte der Depots festgehalten. Auf den Fotos sind die in den Depots enthaltenen Gegenstände zu sehen. Die Bundesregierung ist im Streben nach Transparenz gerne bereit, dem Deutschen Bundestag die in ihren Akten enthaltenen Berichte und Fotos dazu auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Es wird darauf hingewiesen , dass möglicherweise beim LKA Berlin noch weitere Berichte und Fotos zum Auffinden der Depots vorliegen könnten. 7. Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um Rückschlüsse auf die Anleger der Depots aus dem Bereich der Alliierten zu ziehen? a) Aufgrund welcher Umstände steht es für die Bundesregierung offenbar fest, dass es sich überhaupt um ein „Stay-behind“-Depot handelte? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/701 b) Hat die Bundesregierung bei sämtlichen Alliierten nachgefragt, wer von ihnen die Depots angelegt hat, und wenn nein, warum nicht? Bezüglich der Frage der Anleger der Depots wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14815, Antwort zu Frage 6e verwiesen. Inhalt, Umstände sowie zeithistorischer Kontext sprechen dafür, dass es sich dabei um Depots einer Stay-behind-Organisation handelte . 8. Welche weitere Entwicklung hat es im Zusammenhang mit der Prüfung von Vorwürfen, denen zufolge der BND für den Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest im Jahr 1980 verantwortlich war, nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/14815 im Oktober 2013 gegeben? Die Bundesregierung kann über keine neue Entwicklung seit dem genannten Zeitpunkt berichten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14815, Antwort zu den Fragen 1 bis 3). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Nummer 2 verwiesen. 9. Welche Personen der Wehrsportgruppe Hoffmann und ggf. italienischer rechtsextremer Organisationen waren nach Kenntnis der Bunderegierung wann und wo bei gemeinsamem „Trainings“ im Libanon? Hatten die allfälligen italienischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zur Gruppe Ordine Nuovo (vgl. zu den Kontakten italienischer und deutscher Rechtsterroristen die Sendung des Bayerischen Rundfunks „Kontrovers“ vom 15. Januar 2014, dort gezeigter BND-Vermerk vom 29. September 1980)? In den Unterlagen des BND aus der Zeit von 1980 bis 1981 finden sich mehrere Hinweise darauf, dass sich Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann zu Ausbildungszwecken in Lagern im Libanon befunden haben sollen. Diesen Unterlagen ist zu entnehmen, dass sich Karl-Heinz Hoffmann im August 1980 in Begleitung von vier weiteren, namentlich nicht genannten Männern in Beirut und zuvor in einem Zeltlager der Fatah aufgehalten haben soll. Einem Vermerk vom 29. September 1980 zufolge haben er und ca. 13 bis 15 weitere, namentlich nicht genannte Personen sich mit ihm im Lager AQURA befunden. Zum gleichen Zeitpunkt sollen sich dort italienische Rechtsextremisten aufgehalten haben. Ob es sich dabei um Mitglieder der Gruppe Ordine Nuovo handelt, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Zum Zwecke der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themenkomplexes hat der BND die nicht mehr geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen zum Oktoberfestattentat von 1980 offengelegt und am 17. Februar 2014 an das Bundesarchiv abgegeben, wo sie künftig von jedermann auf Antrag nach den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes eingesehen werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Nummer 2 verwiesen . 10. Wie viel Prozent der Altaktenbestände des BND sind mittlerweile archivarisch erschlossen, und wie viel Prozent hiervon sind auf Hinweise auf die Gladio-Tätigkeiten ausgewertet? Drucksache 18/701 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Was will die Bundesregierung tun, um eine rasche Auswertung (nicht nur Erschließung) der Akten zu gewährleisten, und inwiefern gehört hierzu auch die Bereitstellung von Forschungsmitteln? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14815, Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen). Die darin dargelegten Erschließungsarbeiten dauern an. Die prozentuale Angabe bereits ausgewerteter Inhalte im Verhältnis zum gesamten Aktenbestand ist nicht möglich. Die Aktenauswertung erfolgt themen- und nicht umfangbezogen. Eine gesonderte statistische Erfassung findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Nummer 2 verwiesen . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333