Deutscher Bundestag Drucksache 18/704 18. Wahlperiode 05.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Sigrid Hupach, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/468 – Fonds Heimerziehung in der DDR Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 17. Februar 2009 konstituierte sich der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Notwendigkeit einer Aufarbeitung und Debatte verdeutlicht hatte. Der Runde Tisch sollte sich mit der Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen beschäftigen sowie Hinweise auf an Heimkindern verübtes Unrecht prüfen. Mit Abschluss des Runden Tisches wurde am 26. März 2012 der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgelegt. Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wurde zum 1. Juli 2012 eingerichtet. Er umfasst ein Vermögen von 40 Mio. Euro, das jährlich in vier Teilbeträgen von den Errichtern des Fonds eingezahlt wird. Laut der Vorsitzenden des Runden Tisches, Dr. Antje Vollmer, wurden 30 000 Betroffene für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erwartet (Protokoll 17/42). Der Fonds soll den Betroffenen mit seinem niedrigschwelligen Angebot schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen gewähren sowie verminderte Rentenansprüche durch Ausgleichzahlungen beseitigen. Von diesen Mitteln werden 10 Prozent für die Verwaltungskosten des Fonds genutzt, so dass das Vermögen, das ausgezahlt wird, nur noch 36 Mio. Euro umfasst. Bereits in den ersten neun Monaten wurden über 1 400 Vereinbarungen zwischen Fonds und ehemaligen Heimkindern abgeschlossen. Und der Bedarf an Beratung ist weiterhin so groß, dass in den Anlauf- und Beratungsstellen wegen der geringen personellen Ausstattung bereits seit Mai 2013 nur noch Termine für Mitte 2014 vergeben werden konnten (Bundestagsdrucksache 17/13671). Im August 2013 wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt, dass aufgrund der hohen Anmeldezahlen der Lenkungsausschuss über die Einzahlungsintervalle diskutieren wird (Bundestagsdrucksache 17/14577, zu Frage 60). Durch das Bundesamt für Familie und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurden bereits mehr Mittel bewilligt als vorhanden sind, inzwischen wurde ein Auszahlungsstopp verhängt. Seit Oktober 2013 ist der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ illiquide. Die Bundesregierung hatte veranlasst, dass Ende 2013 noch 6,05 Mio. Euro als überplan- Drucksache 18/704 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mäßige Ausgabe bewilligt wurden (Bundestagsdrucksache 18/133), auch die Bundesländer sollen bereits ihre ersten Teilzahlungen aus dem Jahr 2014 zur Verfügung stellen. Es besteht die Gefahr, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen , um allen Betroffenen, die das Angebot des Fonds wahrnehmen wollen, die ihnen zustehende Hilfe zukommen zu lassen. Wie die Nachrichtenagentur dpa am 28. Januar 2014 meldete, benötigt der Fonds voraussichtlich 200 Mio. Euro mehr als bislang vorgesehen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ (Fonds „Heimerziehung in der DDR“) leistet seit dem 1. Juli 2012 einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts in der Heimerziehung der DDR und bietet konkrete Hilfen für Betroffene, die noch heute mit den Folgen des ihnen zugefügten Leids leben müssen. Der Fonds bietet materielle Leistungen (Sachleistungen ) zur Linderung von Folgeschäden aus der Heimerziehung und Rentenersatzleistungen in den Fällen, in denen es zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, weil für dem Grunde nach rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten seinerzeit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden oder Beiträge vom Rentenversicherungsträger nicht anerkannt werden. Die Errichter (Bund und ostdeutsche Bundesländer) haben den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ mit einem Volumen von 40 Mio. Euro ausgestattet. Dieser Betrag orientierte sich anteilig an der finanziellen Ausstattung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der aufgrund der Empfehlungen des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ mit 120 Mio. Euro ausgestattet wurde. Diese Summe wurde entsprechend auf die Bevölkerungszahl der DDR übertragen . Andere Anhaltspunkte lagen nicht vor. Bund und ostdeutsche Bundesländer tragen die Mittel jeweils zur Hälfte (20 Mio. Euro) und zahlen sie über einen Zeitraum von fünf Jahren (2012 bis 2016) in Jahres- und vier unterjährigen Tranchen in den Fonds ein. Bis zu 10 Prozent der Fondsmittel (max. 4 Mio. Euro) können für die Kosten der Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlaufund Beratungsstellen eingesetzt werden. Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ hat sich in den anderthalb Jahren seiner Laufzeit als ergänzendes Hilfesystem etabliert und erfährt seit Anfang des Jahres 2013 einen starken Zulauf. Dies zeigt, dass die Fondsleistungen von den Betroffenen sehr gut angenommen werden. Das Ziel des Fonds, die Auswirkungen des damals erlebten Leids zu mildern oder gar auszugleichen, wird erreicht. Allerdings zeigen die hohe Inanspruchnahme der Fondsleistungen und die Terminanfragen in den Anlauf- und Beratungsstellen auch, dass die finanzielle Ausstattung des Fonds (40 Mio. Euro) nicht ausreichen wird, um allen Betroffenen, die sich mit einem Hilfebedarf an den Fonds wenden, gerecht werden zu können. Seit Mitte des Jahres 2013 erhöhte sich durch die starke Inanspruchnahme auch der finanzielle Bedarf des Fonds. Diesen glichen die Errichter zunächst mit einer vorzeitigen Einzahlung der dritten und vierten Tranche 2013 aus. Mitte Oktober 2013 waren die bis dahin eingezahlten Mittel (insgesamt 15 Mio. Euro) dennoch vollständig verausgabt und der Fonds damit vorübergehend nicht zahlungsfähig. Der Bund und die ostdeutschen Bundesländer haben in gemeinsamer Anstrengung dafür gesorgt, dass die Illiquidität bereits Ende November 2013 behoben wurde. Dies konnte durch die vorzeitige Einzahlung der für die Jahre 2015 und 2016 (teilweise auch für das Jahr 2014) geplanten Jahresraten erreicht werden. Insgesamt wurden 28,6 Mio. Euro bereitgestellt. Bund und ostdeutsche Bundesländer haben sich außerdem darauf geeinigt, den Restbetrag zu 40 Mio. Euro ebenfalls vorzeitig, also im Jahr 2014, einzuzahlen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/704 Zur Sicherstellung, dass das derzeit maximal verfügbare Fondsvolumen nicht überschritten wird und zur Gewährleistung, dass bei (zumindest vorläufiger) Beibehaltung des verfügbaren maximalen Fondsvolumens bei den Betroffenen keine falschen Hoffnungen geweckt werden, indem Vereinbarungen in den Anlauf - und Beratungsstellen geschlossen werden, die dann nicht mehr bedient werden können, hat das Steuerungsgremium des Fonds (Lenkungsausschuss) am 10. Dezember 2013 ein besonderes Verfahren zur weiteren Auszahlung des Fondsvolumens von 40 Mio. Euro beschlossen. Die Länder erhielten danach Kontingente aus den noch verfügbaren Fondsmitteln, die die Anlauf- und Beratungsstellen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen auf die Vereinbarungen bzw. Betroffenen verteilen können. Sie sind für die Einhaltung der ihnen zugewiesenen Kontingente verantwortlich. Vorrangig sollen diejenigen Betroffenen Leistungen erhalten, die bereits eine Beratung mit dem Ziel des Abschlusses einer Leistungsvereinbarung erhalten, aber noch keine Vereinbarungen abgeschlossen haben. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Fach- und Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich in einem Gespräch am 25. Februar 2014 grundsätzlich auf eine Aufstockung des Fonds verständigt. Zusätzliche Mittel sollen noch im Jahr 2014 zur Verfügung gestellt werden. Die Eckpunkte bedürfen noch der Zustimmung durch die der Regionalkonferenz der Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder. Davon unabhängig stehen aber die Anlauf- und Beratungsstellen weiterhin für die Betroffenen für wichtige immaterielle Leistungen zur Verfügung, so z. B. im Rahmen ihrer Lotsenfunktion für Unterstützung bei der Aufarbeitung ihrer Biografie oder bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote. 1. Wie entwickelt sich der Mittelzufluss und der Mittelabfluss im Fonds „Heimerziehung in der DDR“ seit Einrichtung des Fonds (bitte quartalsweise und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In den folgenden Diagrammen werden die Mittelzuflüsse und die Ausgaben pro Bundesland dargestellt. Brandenburg 0,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € 2.000.000,00 € 2.500.000,00 € 3.000.000,00 € 3.500.000,00 € 4.000.000,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Abfluss Zufluss Drucksache 18/704 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Berlin Ost 0,00 € 1.000.000,00 € 2.000.000,00 € 3.000.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 6.000.000,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Abfluss Zufluss Mecklenburg-Vorpommern 0,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € 2.000.000,00 € 2.500.000,00 € 3.000.000,00 € 3.500.000,00 € 4.000.000,00 € 4.500.000,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Abfluss Zufluss Sachsen 1.000.000,00 € 2.000.000,00 € 3.000.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 6.000.000,00 € Abfluss Zufluss 0,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/704 2. Wie wurden die Mittel aus den Sachleistungen in den Bereichen Konsumgüter , Verbesserung der Wohnsituation, medizinische Unterstützung, Förderung der individuellen Mobilität und sonstige Leistungen genutzt? Wie ist die prozentuale Verteilung auf die genannten Bereiche? Gemäß dem „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention und Zukunftsgestaltung vom 22. Mai 2013“ (Bundestagsdrucksache 17/13671) wurden bis zu diesem Zeitpunkt Sachleistungen für folgende Bereiche ausgezahlt: 30 Prozent für Konsumgüter, 30 Prozent für die Verbesserung der Wohnsituation, 10 Prozent für medizinische Unterstützung, 10 Prozent für die Förderung der individuellen Mobilität, 20 Prozent für sonstige Leistungen. Sachsen-Anhalt 0,00 € 1.000.000,00 € 2.000.000,00 € 3.000.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 6.000.000,00 € 7.000.000,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Abfluss Zufluss Thüringen 0,00 € 1.000.000,00 € 2.000.000,00 € 3.000.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 6.000.000,00 € 7.000.000,00 € 8.000.000,00 € III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013 Abfluss Zufluss Drucksache 18/704 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hoch sind die kalkulierten und die zu erwartenden Verwaltungskosten für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den Fondsmitteln? Der Bund und die ostdeutschen Bundesländer stellen die Verwaltungsstrukturen für den Fonds bereit – der Bund die Fondsverwaltung (Geschäftsstelle) und die Bundesländer die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen – und tragen die Kosten in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Eine Refinanzierung entstandener Verwaltungskosten aus den Fondsmitteln sieht die von den Errichtern geschlossene Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ (Verwaltungsvereinbarung) nur für die Kosten der Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen vor. Bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme (max. 4 Mio. Euro) stehen dafür zur Verfügung . 4. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln), und in welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den Fondsmitteln? Die Verantwortung für die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen liegt bei dem jeweiligen Bundesland, das auch die Kosten trägt. Über die Höhe der Gesamtkosten liegen der Bundesregierung deshalb keine Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie viele Beraterinnen und Berater gibt es in den Anlauf- und Beratungsstellen , wie viele Personen wurden in den Anlauf- und Beratungsstellen beraten , und wie viele Erst- und Folgeberatungen gab es? In den Anlauf- und Beratungsstellen sind insgesamt 18 Beraterinnen und Berater tätig. Die Zahl der in der Geschäftsstelle registrierten Betroffenen beträgt insgesamt 3 284, die Anzahl nach Bundesländern ist in der Tabelle dargestellt, ebenso wie die Anzahl der Erst- und Folgeberatungen. a) Wie viele Vollzeit- und Teilzeitstellen gibt es in den Anlauf- und Beratungsstellen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Anzahl der Beraterinnen und Berater teilt sich nach Bundesländern wie folgt auf: Brandenburg: 3 Vollzeit Berlin/Ost: 2 Teilzeit Bundesland Registrierte Betroffene Erstberatungen Folgeberatungen Brandenburg 479 1 035 3 587 Berlin/Ost 779 1 971 1 223 MecklenburgVorpommern 331 1 639 1 196 Sachsen 622 1 732 1 442 Sachsen-Anhalt 435 1 868 1 364 Thüringen 638 1 722 1 613 Mecklenburg-Vorpommern: 3 Vollzeit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/704 Sachsen: 2 Vollzeit, 1 Teilzeit Sachsen-Anhalt: 3 Vollzeit Thüringen: 4 Vollzeit. b) Werden die Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen speziell für ihre Aufgaben geschult, bzw. erhalten sie eine Supervision? Die Anforderungen an die Qualifizierung der Beraterinnen und Berater sind im Leitfaden für die Gewährung von Leistungen des Fonds „Heimerziehung in DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ gemäß § 6 der Satzung zum Fonds geregelt. Für die Einhaltung der Qualifikationsanforderungen bei der Personalauswahl sind die Länder zuständig, ebenso für eventuell notwendige Supervisionen. Die Geschäftsstelle des Fonds beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) führt darüber hinaus mit den Beraterinnen und Berater regelmäßig Treffen durch und informiert über Entwicklungen des Fonds u. a. durch Schnellinformationen. 6. Arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen? Erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung, und wenn ja, aus welchen Mitteln werden diese Aufwandsentschädigungen gezahlt? Die Anlauf- und Beratungsstellen werden durch ehrenamtliche Beiräte von Betroffenen begleitet, deren Aufgabe u. a. die Vermittlung von Anliegen der Betroffen bei der praktischen Umsetzung des Fonds vor Ort ist. Damit wird eine Anregung des Runden Tischs Heimerziehung umgesetzt. Informationen über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen durch die Länder liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Wie viele Vereinbarungen zwischen dem ehemaligen Heimkind, der Anlauf - und Beratungsstelle und dem BAFzA zur Gewährung von finanziellen Hilfen und Ausgleichszahlungen bei verminderten Rentenansprüchen wurden seit der Einrichtung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ abgeschlossen , wie viele Vereinbarungen wurden abgelehnt, und wie viele Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden abgebrochen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 8. Aus welchen Gründen wurden Vereinbarungen durch das BAFzA nicht bestätigt? 9. Wie viele Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden abgebrochen (bitte nach Abbruch durch die Antragstellerinnen und Antragsteller und Abbruch durch die Anlauf- und Beratungsstellen aufschlüsseln)? 10. Aus welchen Gründen wurden Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung durch die Betroffenen oder die Anlauf- und Beratungsstellen abgebrochen ? Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 18/704 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl der in der Geschäftsstelle eingegangenen Vereinbarungen Sofern in der Geschäftsstelle Vereinbarungen eingehen, die den durch die Errichter festgelegten Verfahrensvorgaben nicht entsprechen, werden diese in der Regel durch die Anlauf- und Beratungsstellen in Rückkopplung mit der/dem jeweiligen Betroffenen nachbearbeitet, bis eine Schlüssigkeitserklärung erfolgen kann. Im Ergebnis hat die Geschäftsstelle bislang keine Vereinbarung abgelehnt. Insgesamt wurden durch die Anlauf- und Beratungsstellen über die gesamte Fondslaufzeit 41 Beratungen abgebrochen. Die Gründe hierfür waren: – Tod der/des Betroffenen. – Der begehrte Hilfebedarf entsprach nicht den nach den Verfahrensfestlegun- gen des Fonds möglichen Hilfebedarfen. – Durch die Heimunterbringung hat die/der Betroffene keinen Folgeschaden erlitten. – Die/der Betroffene war nicht mehr erreichbar. Eine Aufschlüsselung nach Abbruch durch die Anlauf- und Beratungsstelle und Abbruch durch die/den Betroffenen kann nicht dargestellt werden, da dies statistisch nicht erfasst wird. 11. Mit wie vielen Vereinbarungen insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016? Über die Zahl der Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2016 existieren keine Erhebungen . Diese Zahl würde für eine Prognose auch wenig aussagekräftig sein, weil nach derzeitigem Stand pro Betroffener/Betroffenem mehrere Vereinbarungen abgeschlossen werden können. Es gibt gesonderte Vereinbarungen für Sachleistungen und für Rentenersatzleistungen. Die Sachleistungen können darüber hinaus in mehreren Teilbeträgen bis zum individuellen Höchstbetrag von 10 000 Euro vereinbart werden. Schätzungen liegen hingegen zur voraussichtlichen Zahl der Betroffenen vor, die bis zum 30. Juni 2016 Vereinbarungen abschließen wollen. Nach Schätzungen der Anlauf - und Beratungsstellen werden dies mindestens 21 000 Betroffene sein. Bundesland Materielle Hilfebedarfe Rentenersatzleistungen Gesamt Brandenburg 1 674 1 266 1 940 Berlin/Ost 1 768 1 437 1 205 MecklenburgVorpommern 1 485 1 133 1 618 Sachsen 1 877 1 182 1 059 Sachsen-Anhalt 1 582 1 453 1 635 Thüringen 1 910 1 240 1 150 Gesamt 4 296 1 311 5 607 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/704 12. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit in den Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ derzeit für einen ersten Beratungstermin (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Hinsichtlich der durchschnittlichen Wartezeit liegen keine Angaben vor. Als späteste vergebene Termine wurden genannt: 13. Wie lange dauert durchschnittlich eine Plausibilitätsprüfung einer Vereinbarung durch das BAFzA? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Plausibilitäts- bzw. Schlüssigkeitsprüfung liegt zwischen 1,5 und 2 Arbeitsstunden. Die Prüfung setzt sich aus unterschiedlichen Prozessen zusammen: 1. Schlüssigkeitsprüfung, inklusive evtl. Rücksprachen und Klärungen mit den Anlauf- und Beratungsstellen, 2. Schreiben erstellen, 3. Rechnungsprüfungen, 4. Auszahlungsanordnungen. Zu einer Vereinbarung werden durchschnittlich 4 bis 10 Rechnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht. 14. Wie lange dauert die Auszahlung von Leistungen für ehemalige Heimkinder , nachdem die Vereinbarung durch das BAFzA geprüft und bestätigt wurde? 15. Gibt es Fälle, in denen die Auszahlung der Leistungen überdurchschnittlich lange gedauert hat, und wenn ja, wie viele und welche Gründe wurden für die Verzögerung der Auszahlung angegeben? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der Regel erfolgt der Eingang auf dem Konto der Betroffenen/des Betroffenen innerhalb von zwei bis drei Wochen, nachdem die Vereinbarung vom BAFzA für schlüssig erklärt wurde. Lediglich in den Fällen, in denen von ehemaligen Heimkindern weder eine Rechnung noch eine verbindliche Bestellung vorgelegt wird, verzögert sich die Auszahlung. Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, Rechenschaft über die Verwendung der Fondsgelder abzulegen. Daher hat der Lenkungsausschuss festgelegt, dass vor Auszahlung von Fondsmitteln grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt Bundesland Brandenburg Aktuell keine Terminvergabe mehr Berlin/Ost 28.02.2015 MecklenburgVorpommern Kurzfristig nach Dringlichkeit, sonst 2015 Sachsen 15.01.2015 Sachsen-Anhalt kurzfristig Thüringen 16.04.2015 werden muss, der den Kauf bzw. die Kaufabsicht verbindlich nachweist. Drucksache 18/704 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bearbeitungszeit beim BAFzA für die Vereinbarungen von ehemaligen Heimkindern mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“? Sieht sie hier auch die Notwendigkeit, die personellen Kapazitäten, ähnlich wie bei den Anlauf- und Beratungsstellen, zu erhöhen? 17. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die langen Bearbeitungsfristen in diesem Verfahren – unter dem Aspekt, dass die Betroffenen besonders vorbelastet sind – annehmbar sind, zumal der Fonds als niedrigschwelliges Mittel gewählt wurde, um schnell und unbürokratisch den Betroffenen helfen zu können? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Liegezeiten der Vereinbarungen vom Eingang bei der Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung bis zur Schlüssigkeitserklärung gegenüber einer Betroffenen/ einem Betroffenen liegen derzeit bei bis zu 19 Wochen. Um hier eine Reduzierung der Bearbeitungszeiten zu erreichen, wurden die personellen Kapazitäten im zweiten Halbjahr 2013 erhöht. Niedrigschwelligkeit für die Betroffenen wird insbesondere durch das Instrument der Glaubhaftmachung gewährleistet. Es muss kein schriftlicher Nachweis vorliegen, die Glaubhaftmachung der Betroffenen über ihre Heimvergangenheit sowie die daraus resultierenden Folgeschäden gegenüber den Beraterinnen und Beratern in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen kann ausschließlich im Gespräch erfolgen. 18. Wurden, wie im Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention und Zukunftsgestaltung (Bundestagsdrucksache 17/13671) angekündigt, die personellen Kapazitäten in den Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern erhöht, und wenn ja, um wieviel (bitte nach Bundesländern und Voll- und Teilzeitstellen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Weitere Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die bisher eingezahlten Fondsmittel bereits ausgeschöpft sind und dennoch weitere Vereinbarungen abgeschlossen werden, ohne dass die bewilligten Mittel derzeit an die ehemaligen Heimkinder ausgezahlt werden können? 20. Auf welcher Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung festgestellt, dass 40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ ausreichend sind? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fondsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Die von Mitte Oktober bis Ende November 2013 bestehende Zahlungsunfähigkeit wurde von den Errichtern behoben . Vorliegende Rechnungen zu schlüssig geprüften Vereinbarungen werden weiterhin an die Betroffenen ausgezahlt und alle Betroffenen, die eine Vereinbarung über Leistungen abgeschlossen haben, werden diese, vorbehaltlich dem Ergebnis der Schlüssigkeitsprüfung in der Geschäftsstelle, auch erhalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/704 21. Hält die Bundesregierung die vereinbarten Entschädigungsmittel von 40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ für ausreichend vor dem Hintergrund, dass die bereits eingezahlten Mittel fast ausgeschöpft sind (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass alle ehemaligen Heimkinder, die eine Vereinbarung zusammen mit den Anlauf- und Beratungsstellen erarbeitet haben, eine angemessene Sachmittelleistung und Rentenersatzleistung erhalten? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 22. Gab es bereits im Vorfeld Finanzierungs- bzw. Zahlungsschwierigkeiten bei Entschädigungsfonds, die von der Bundesregierung eingerichtet wurden (wenn ja, bitte aufführen, und wenn nein, bitte die angenommenen Ursachen für diese neue Entwicklung erläutern)? Der Fonds ist in seiner Art einzigartig und nicht vergleichbar mit Entschädigungsfonds der Bundesregierung. 23. Wie möchte die Bundesregierung mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ umgehen, wenn die finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es aber noch unbearbeitete Vereinbarungen von Betroffenen beim BAFzA gibt? Wird sie diesen dann satzungsgemäß nach § 10 Absatz 1 der Satzung des Fonds auflösen? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 24. Wird die Bundesregierung die zusätzlich entstehenden Kosten, die bei denjenigen Betroffenen entstehen können, die aufgrund der Nichtauszahlung der Sachleistungsmittel die mit Aussicht auf die erhofften Auszahlungen getroffenen Rechtsgeschäfte (Kaufverträge für Wohnungseinrichtungen, Mobilität oder Ähnliches) nicht erfüllen können, unbürokratisch erstatten bzw. ausgleichen? Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der wiederhergestellten Liquidität des Fonds den Betroffenen keine derartigen Kosten entstanden sind bzw. diese beglichen werden konnten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333