Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7098 18. Wahlperiode 17.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6672 – Stand Kohlereserve und dessen energie- und klimapolitischer Nutzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang Juli 2015 haben die Parteivorsitzenden der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktes beschlossen. Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beantwortet werden, welches nach Informationen der Fragesteller im November 2015 im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll. Besonders umstritten sind die geplanten Subventionen an Braunkohlekraftwerksbetreiber auf Kosten der Stromkunden. Große Teile der Energiewirtschaft und die Umweltverbände sprechen sich gegen diese Lösung aus (siehe dazu u. a. die Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes, www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarkt -der-Zukunft/Strommarkt-2-0/stellungnahmen-gesetzentwurf.html). 1. Welche Korrespondenz (Gespräche, Briefwechsel, E-Mail-Verkehr) zwischen der Bundesregierung und den Energieunternehmen RWE, Vattenfall und MIBRAG gab es im Hinblick auf die Einrichtung der Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken (Kohlereserve; bitte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Datum und wesentlichen Inhalt angeben)? Vorbemerkung der Bundesregierung: Mit Frage 1 der vorliegenden Kleinen Anfrage wird um Auskunft zur „Korrespondenz (Gespräche, Briefwechsel, Email-Verkehr) zwischen der Bundesregierung und den Energieunternehmen RWE, Vattenfall und MIBRAG im Hinblick auf die Einrichtung der „Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken“ gebeten . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu eine Ressortabfrage durchgeführt. Aufgabenbedingt haben die Mitglieder der Bundesregierung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, nicht nur bei bilateralen Terminen, sondern auch am Rande von Veranstaltungen, Gremiensitzungen etc. Es können nicht sämtliche dieser Kontakte erfasst werden und hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Eine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7098 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lückenlose Aufstellung der „Korrespondenz (Gespräche, Briefwechsel, Email- Verkehr)“ nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann daher nicht gewährleistet werden. Bei der nachfolgenden Aufstellung handelt es sich um Termine, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch über die Sicherheitsbereitschaft gesprochen wurde. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Gespräche der Bundesregierung Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der Unternehmen MIBRAG, RWE und Vattenfall Bundeskanzleramt Chef BK, Gespräch 5. Oktober 2015 Peter Terium (VVS der RWE AG), Dr. Peter Heinacher (Leiter Public Affairs /Energiepolitik der RWE AG) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BM Gabriel, Offener Brief an die Konzern - und Gesamtbetriebsräte der Energiewirtschaft zum Thema Klimaschutz im Stromsektor und die von der Energiewirtschaft befürchteten Folgen für die betroffenen Regionen und Beschäftigten. 31. März 2015 Konzern- und Gesamtbetriebsräte der Energiewirtschaft BM Gabriel, Gespräch 20. April 2015 Dr. Joachim Geisler (VS der GF MIBRAG) BM Gabriel, Rede/Einweihung Offshore -Windpark Dan Tysk (Vattenfall) 30. April 2015 Magnus Hall (CEO Vattenfall) Lars G. Nordström (Chairman of the Board of Directors, Vattenfall) Staatssekretär Baake, Gespräch 30. April 2015 Dr. Joachim Geisler (VS der GF MIBRAG) Dr. Kai Steinbach (Kaufm. Direktor MI- BRAG) Christine Schumann (Leiterin Controlling MIBRAG) BM Gabriel, Antwortschreiben auf ein Telefax von Tuomo J. Hatakka (VVS Vattenfall Europe) vom 24. März 2015 zu den vermuteten Folgen des Klimabeitrags auf die deutschen Braunkohlekraftwerke . 8. Mai 2015 Tuomo J. Hatakka (VVS Vattenfall Europe) BM Gabriel, Gespräch 8. Mai 2015 Tuomo J. Hatakka (VVS Vattenfall Europe) BM Gabriel, Gespräch (unter Teilnahme von Staatssekretär Rainer Baake) 19. Mai 2015 Peter Terium (VVS der RWE AG), Matthias Hartung (CEO RWE Generation) BM Gabriel, Gespräch 21. Mai 2015 Tuomo J. Hatakka (VVS Vattenfall Europe) Dr. Hartmut Zeiß (VVS Vattenfall Europe Mining & Generation) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7098 BM Gabriel, Gespräch 21. Mai 2015 Dr. Joachim Geisler (VS der GF MIBRAG) u. a. BM Gabriel, Gespräch 16. Juni 2015 Arno Hahn (KBR-Vorsitz., RWE), Rainer Kruppa (KBR-Vorsitz., Vattenfall), Rüdiger Siebers (stv. Vorsitz. Vattenfall) BM Gabriel, Gespräch 23. Juli 2015 Arno Hahn (KBR-Vorsitz., RWE), Rainer Kruppa (KBR-Vorsitz., Vattenfall), Rüdiger Siebers (stv. Vorsitz., Vattenfall) BM Gabriel, Gespräch 11. Sept. 2015 Peter Terium (VVS der RWE AG) 2. Auf welcher Grundlage ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „zuversichtlich“, dass die Kohlereserve „beihilferechtlich genehmigungsfähig ist und in dem laufenden formellen Verfahren abschließend geklärt werden kann“ (www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did= 736020.html)? Die Einschätzung der Bundesregierung ergibt sich aus den zur Sicherheitsbereitschaft geführten Gesprächen mit der Europäischen Kommission. 3. Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gab es zur Beihilfeproblematik (bitte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Datum und wesentlichen Inhalt angeben), und welche konkreten Bedenken wurden diesbezüglich von Seiten der Europäischen Kommission geäußert? Zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gab und gibt es regelmäßig Gespräche auch zum o.g. Thema, wie es dem üblichen Ablauf von EU-Beihilfeverfahren entspricht. Um die Vertraulichkeit der laufenden Gespräche zu wahren, kann die Bundesregierung zu den konkreten Inhalten der Gespräche keine Stellung nehmen. 4. Was unternimmt die Bundesregierung, falls im laufenden Verfahren die Europäische Kommission die Kohlereserve als nicht genehmigungsfähig erachtet (etwa wie im Fall der PKW-Maut geschehen), und wie will sie dann die CO2-Reduktionsziele erreichen? 5. Von welchen Entschädigungsansprüchen gegenüber den Braunkohlekonzernen geht die Bundesregierung aus, wenn die Braunkohlereserve aufgrund ihrer Nicht-EU-Konformität unzulässig ist? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Sicherheitsbereitschaft beihilferechtlich genehmigungsfähig ist und dass das in dem laufenden Genehmigungsverfahren abschließend bestätigt werden wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7098 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Kraftwerksblöcke im Rahmen der Kohlereserve bei den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Kraftwerksbetreibern? Die Betreiber der Braunkohlekraftwerke haben die Kraftwerksblöcke ausgewählt. Die Bundesregierung hat dabei sichergestellt, dass die Ziele der gesetzlichen Regelung mit den von den Betreibern ausgewählten Kraftwerksblöcken auch erreicht werden. Bei der Auswahl der stillzulegenden Anlagen wurden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Das wichtigste Kriterium war die Einsparung von Kohlendioxid. Deshalb kamen nur Braunkohlekraftwerke in Betracht, da sie die höchste Auslastung und die höchsten spezifischen Emissionen haben. Im Hinblick auf die Kohlendioxideinsparung wurden bei der Auswahl zwischen verschiedenen Braunkohlekraftwerken grundsätzlich die älteren und ineffizienteren Anlagen gewählt. Neben der Einsparung von Kohlendioxid wurden auch verschiedene andere Kriterien berücksichtigt, unter anderem die Kosteneffizienz der Gesamtmaßnahme, regionale Aspekte, die Beteiligung aller Betreiber von Braunkohlekraftwerken sowie Beschäftigungseffekte. 7. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Kraftwerksbetreiber von der Möglichkeit der vorzeitigen endgültigen Stilllegung nach § 13g Absatz 6 des Strommarktgesetzes Gebrauch machen, und wie begründet sie diese Möglichkeit angesichts der angeblichen Notwendigkeit der Kohlereserve für die Systemstabilität? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Betreiber der stillzulegenden Kraftwerksblöcke von der Möglichkeit der vorzeitigen endgültigen Stilllegung nach § 13g Absatz 6 EnWG (neu) keinen bzw. nur in einzelnen Ausnahmefällen Gebrauch machen werden. Das ist durch die Ausgestaltung der Regelung ausreichend sichergestellt. Dementsprechend steht der ganz überwiegende Teil der Kraftwerke in der Sicherheitsbereitschaft zur Absicherung des Strommarktes zur Verfügung. 8. Welche Stelle oder Institution soll nach Auffassung der Bundesregierung operativ und unabhängig die Prüfung der Emissionsreduktion nach § 13g Absatz 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (neu; EnWG) übernehmen und wird das Ergebnis dieser Prüfung zum 30. Juni 2018 öffentlich zugänglich gemacht werden, und wenn ja, wo? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum 30. Juni 2018, in welchem Umfang Kohlendioxidemissionen durch die Stilllegung der Kraftwerksblöcke im Jahr 2020 voraussichtlich zusätzlich eingespart werden. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in geeigneter Form veröffentlicht. 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass neben den Gesamtkosten von „230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre“ (www.bmwi.de/DE/ Presse/ pressemitteilungen,did=736020.html) keine weiteren Kosten anfallen, gerade vor dem Hintergrund von vorherigen Zahlen bzgl. einer Einmalzahlung an die Kohlekraftwerksbetreiber? Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass neben den in § 13g Absatz 7 EnWG (neu) sowie in der Anlage und Begründung zu § 13g Absatz 7 EnWG (neu) aufgeführten Kostenpositionen weitere Kosten anfallen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7098 10. Erachtet die Bundesregierung die von RWE angegebene Zahl von bis zu 1 000 wegfallenden Arbeitsplätzen infolge der Kohlereserve (www.welt.de/ regionales/nrw/article148056944/Aus-fuer-Braunkohle-Revier-bangtum -3000-Jobs.html) als realistisch, während Vattenfall entsprechende betriebsbedingte Kündigungen ausschließt (www.rbb-online.de/wirtschaft /thema/ 2014/kohle/welzow/beitraege/zwei-bloecke-weniger-in-jaenschwalde .html), und wenn nein, mit welchen Zahlen rechnet die Bundesregierung ? 11. Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu begründen, dass beim ersten Vorschlag der Kohleabgabe sechsstellige Arbeitsplatzverluste angegeben wurden (www.mdr.de/nachrichten/bsirske-protest-braunkohle-klimaabgabe -gabriel100.html), während beim aktuellen Vorschlag mit bis zu 4 000 direkten und indirekten Arbeitsplatzverlusten kalkuliert wird (www.focus.de/ finanzen/boerse/wirtschafts-news-ifo-konjunkturindex-truebt-sich-ein_id_ 5038384.html)? Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Die Bundesregierung kommentiert die Zahlen Dritter nicht. 12. Erachtet die Bundesregierung es als gerechtfertigt, dass die Wälzung der Kohlereserve über die Netzentgelte stattfindet, vor dem Hintergrund, dass dabei die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker als die Industrie durch die Befreiungen der Industrie in § 19 Absatz 2 der Stromnetzverordnung (StromNEV) belastet werden (bitte begründen)? 13. Welcher Anteil der Gesamtkosten von über 1,6 Mrd. Euro für die Kohlereserve wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf die von Ausnahmetatbeständen entlastete Industrie entfallen, und wie hoch wäre dieser Anteil, gäbe es die Ausnahmen nicht? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Es ist jährlich mit durchschnittlichen zusätzlichen Kosten von 230 Mio. Euro zu rechnen, die sich erhöhend auf die Netzentgelte bzw. die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber auswirken. Erhöhungen der Netzentgelte bzw. Erlösobergrenzen der Netzbetreiber wirken sich auch erhöhend auf die reduzierten Netzentgelte aus. Das Ausmaß der Betroffenheit hängt stark von der individuellen Anschlusssituation und ggf. dem Reduzierungssatz der Netzentgelte (§ 19 Absatz 2 StromNEV) ab. Daten dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Kosten der Kohlereserve und der weiteren Instrumente mindestens das Doppelte des ursprünglich geplanten Klimabeitrages betragen, und falls nein, von welcher Mehrbelastung geht die Bundesregierung aus? Die Instrumente „Klimabeitrag“ und „Sicherheitsbereitschaft“ sind strukturell unterschiedliche Instrumente, so dass die Kosten nicht vergleichbar sind. Außerdem sind neben den Kosten stets auch alle anderen Auswirkungen eines Instruments zu beachten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7098 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass mit den Braunkohlekraftwerken Frimmersdorf und Niederaußem (die laut Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans in keinem der Szenarien 2025 mehr Strom liefert und Niederaußem dort bereits 2019 stillgelegt werden soll) Kraftwerksblöcke in die Reserve kommen, die infolge ihres Alters ohnehin hätten abgeschaltet werden müssen (bitte begründen)? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die genannten Kraftwerksblöcke sind bei der Bundesnetzagentur weder zur vorläufigen, noch zur endgültigen Stilllegung angemeldet. 16. Hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, dass RWE bereits mehrmals angekündigt hat, Frimmersdorf bereits 2018 stillzulegen bzw. dass die Blöcke in Niederaußem bereits zur Stilllegung angemeldet sind (Hintergrundpapier der Klima Allianz zu Frimmersdorf „Abschaltung von Braunkohlekraftwerken – Klima-Allianz warnt vor Trickserei und fordert weitere Stilllegungen) bzw. Stilllegungsliste der BNetzA), und wenn ja, warum werden die Kraftwerke dennoch in eine Reserve aufgenommen? Den genannten Bericht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen . Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung die Berechnungen Dritter nicht kommentiert. 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem Auslaufen des Tagebaus Schöningen nach 2016 das Braunkohlekraftwerk Buschhaus (MIBRAG) sowieso stillgelegt worden wäre, und wie rechtfertigt sie in diesem Zusammenhang die Subvention über die Kohlereserve? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Das Kraftwerk Buschhaus der MIBRAG wird schon heute zum Teil mit Lieferungen aus dem Mitteldeutschen Revier versorgt. Nach der vollständigen Auskohlung des Tagebaus Schöningen soll die Brennstoffversorgung nach Unternehmensangaben vollständig aus dem Mitteldeutschen Revier erfolgen und das Kraftwerk weiterbetrieben werden. 18. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die in § 13i Absatz 5 EnWG (neu) benannte „weitere Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2“ klimapolitisch in jedem Fall ausreichend zur Erreichung des durch die Reserve zu erreichenden Reduktionszieles (von 12,5 Millionen Tonnen CO2) und wenn ja, auf welche Berechnungen gründet sich diese Einschätzung? 19. Können im Rahmen der vorgesehenen Evaluation 2018 weitere Kraftwerksstillegungen bzw. Überführungen in eine Reserve in Erwägung gezogen werden , und wenn ja, könnten nach Ansicht der Bundesregierung daraus zusätzlich erwachsende der Reduktionen über die in § 13i Absatz 5 EnWG (neu) benannte „weitere Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2“ hinausgehen ? Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch die Stilllegung der Erzeugungsanlagen und die zusätzlichen Maßnahmen zur Einsparung von zusätzlich 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid müssen insgesamt 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2020 eingespart werden. Damit ist klargestellt, dass eine geringere zusätzliche Einsparung als zusätzlich 1,5 Millionen Tonnen durch die Betreiber der stillzulegenden Anlagen nur in Betracht kommt, wenn dies genügt, um insgesamt 12,5 Millionen Tonnen zusätzlich Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7098 im Jahr 2020 einzusparen. Die zusätzlichen Maßnahmen zur Einsparung von zusätzlich 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid müssen ebenso wie die Stilllegung von Erzeugungsanlagen zu einer dauerhaften Kohlendioxideinsparung führen. 20. Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass der fossile Kraftwerkspark , der für gut ein Drittel der derzeitigen rund 900 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich ist, nun lediglich eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen erbringen soll, obwohl im Aktionsprogramm Klimaschutz das Doppelte vorgesehen war? 21. Welche zusätzlichen Maßnahmen im fossilen Kraftwerkspark wird die Bundesregierung unternehmen, um die 22 Millionen Tonnen CO2-Reduktion gemäß des Aktionsprogramms Klimaschutz zu erreichen? Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Aktionsprogramm Klimaschutz vom 3. Dezember 2014 wurde beschlossen, dass weitere 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels erbracht werden sollen. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben am 1. Juli 2015 vereinbart, dass der Minderungsbeitrag von 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen erbracht werden soll. Insgesamt sollen durch die Stilllegung der Braunkohlekraftwerksblöcke 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2020 zusätzlich eingespart werden. Durch die Reform der KWK-Förderung leistet die Kraft-Wärme-Kopplung einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Die verbleibenden 5,5 Millionen Tonnen Kohlendioxideinsparung werden ab 2016 durch Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr erbracht. 22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Emissionsminderungseffekt der Kohlereserve (bitte nach einzelnen Kraftwerksblöcken aufschlüsseln )? Insgesamt werden durch die Stilllegung der Anlagen 11 bis 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2020 zusätzlich eingespart. Dabei sind sogenannte Rebound- bzw. Auffülleffekte berücksichtigt, die dadurch entstehen, dass inländische oder ausländische konventionelle Kraftwerke auf Grund der Stilllegung der Anlagen mehr Strom erzeugen. Diese Effekte werden voraussichtlich gering sein, da die anderen konventionellen Kraftwerke nicht in gleichem Umfang Strom erzeugen werden wie die stillzulegenden Anlagen und da sie zudem deutlich geringere spezifische Kohlendioxidemissionen haben als die stillzulegenden Anlagen . Diese Angaben beruhen auf internen Abschätzungen. 23. Wie hoch sind die Kosten pro zusätzlicher eingesparter Tonne CO2 nach Kraftwerksblöcken, und welche anderen Instrumente führen nach Berechnungen der Bundesregierung bzw. ihr bekannten Berechnungen zu geringeren Kosten pro eingesparter Tonne CO2? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7098 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie will die Bundesregierung Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen und Beschäftigten sicherstellen, wenn die Betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vorschlagen sollen, sofern sich bis 2018 die CO2-Reduktion nicht wie geplant entwickelt hat? Betreiber der stillzulegenden Anlagen müssen bis zum 31. Dezember 2018 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Vorschlag vorlegen, mit welchen geeigneten Maßnahmen sie beginnend ab dem Jahr 2019 jährlich bis zu 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen zusätzlich einsparen werden, wenn bei der Überprüfung im Jahr 2018 absehbar ist, dass die durch die Stilllegung der Erzeugungsanlagen angestrebte Kohlendioxideinsparung von zusätzlich 12,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020 nicht erreicht werden . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie tritt dazu mit jedem einzelnen Betreiber in einen bilateralen Dialog. Dieses Verfahren stellt Planungssicherheit für die Unternehmen und ihre Beschäftigten sicher. 25. Erachtet die Bundesregierung die Zeitspanne von zehn Tagen bis zur Betriebsbereitschaft bzw. elf Tagen bis zur Nettonennleistung von Kohlekraftwerken in der Kohlereserve als angemessen angesichts des immer höher werdenden Anteils erneuerbarer Energien und der damit erforderlichen schnellen und flexiblen Fahrweise von Kraftwerken? Die Vorlaufzeit ist gerechtfertigt, weil die Kraftwerksblöcke in der Sicherheitsbereitschaft zusätzlich als letzte Absicherung der Stromversorgung, z. B. bei extremen und längerfristig absehbaren Wettersituationen, eingesetzt werden sollen. 26. Wie lange braucht ein durchschnittliches fossiles Kraftwerk (bitte unterscheiden nach Brennstoffart) zum Erreichen der Betriebsbereitschaft, der Mindestteilleistung und der Nettonennleistung, und wie lange brauchen nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 13g Absatz 1 EnWG (neu) aufgeführten Kraftwerksblöcke? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur erheben diese Werte nicht. 27. Auf Grundlage welcher Berechnungen hat sich die Bundesregierung auf die zehn bzw. elf Tage festgelegt, und welche weiteren Optionen standen im Raum? Die Fragen 27 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass dies eine Inflexibilität darstellt, die keinen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet (bitte begründen)? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 29. Wie präzise ist in Bezug auf Zeit und Erzeugungsmenge die Prognose zur Erzeugung von Wind und Solar heute? Am Markt agieren eine Reihe hoch spezialisierter Dienstleister, die Anlagenbetreiber , Direktvermarkter oder Übertragungsnetzbetreiber dabei unterstützen, die zu erwartende Einspeisung aus Wind- und Solarenergie am folgenden Tag möglichst exakt vorherzusagen. Bezogen auf die erwartete eingespeiste Strommenge Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7098 hat sich die Prognosegenauigkeit in letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Unabhängig von diesem allgemeinen Trend kann es aber zu extremen Wetterphänomenen kommen, die in den Prognosen nur unzureichend abbildbar sind. 30. Was geschieht mit dem Strom, welcher zum Anfahren der Kohlekraftwerke auf Mindestlast unweigerlich produziert wird, und wo wird dieser Strom veräußert bzw. genutzt, und welche Effekte ergeben sich daraus, und wird diese Stromproduktion, welche ggf. veräußert wird, gegen die Subventionen an die Kohlekraftwerksbetreiber gegengerechnet, falls nein, warum nicht? Während der Sicherheitsbereitschaft darf in den stillzulegenden Anlagen Strom nur im Fall eines Einsatzes nach § 13g Absatz 2 Satz 1 EnWG (neu) oder im Fall eines mit dem zuständigen Betreiber eines Übertragungsnetzes abgestimmten Probestarts erzeugt werden. Die Betreiber der Braunkohlekraftwerksblöcke dürfen den in diesen Fällen erzeugten Strom nicht vermarkten. Die Betreiber von Übertragungsnetzen müssen die aus den stillzulegenden Anlagen eingespeisten Strommengen in ihren Bilanzkreisen führen, dürfen die Strommengen aber nicht auf den Strommärkten veräußern. Insofern ist eine Verrechnung mit der Vergütung nicht erforderlich. 31. Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, dass Kohlekraftwerke nach Ende der Kontrahierung in der Kohlereserve unter Erstattung der erhaltenen Zahlungen und gegebenenfalls einer Pönale an den Strommarkt zurückkehren ? § 13g Absatz 1 Satz 3 EnWG (neu) regelt, dass die stillzulegenden Anlagen nach Ablauf des vierjährigen Verbots der endgültigen Stilllegung endgültig stillgelegt werden müssen. 32. Weshalb soll die Betriebsbereitschaft im Rahmen der Kohlereserve bei über zehn Tagen liegen und bei der Kapazitätsreserve nur acht Stunden, und wäre nicht eine schnellere Betriebsbereitschaft bei der Kohlereserve angebracht? Die Fragen 27 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Vermeidung unnötiger Kohlendioxidemissionen und zusätzlicher Kosten werden die Kraftwerksblöcke mit Überführung in die Sicherheitsbereitschaft in einen „konservierten“ Zustand versetzt. Im Falle eines Abrufes erfordert die Versetzung in den betriebsbereiten und startfähigen Zustand von Braunkohlekraftwerksblöcken aus dem konservierten Zustand Vorlaufzeiten. Alternative technische Konzepte, wie z. B. die Teilkonservierung der Blöcke oder das „Warmhalten “ hätte zu zusätzlichen laufenden Kosten sowie signifikanten Kohlendioxidemissionen geführt. Eine schnellere Anfahrt der Blöcke ist auch gar nicht erforderlich , da die Kraftwerksblöcke in der Sicherheitsbereitschaft nur als „ultima ratio“ eingesetzt werden sollen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333