Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7102 18. Wahlperiode 17.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6796 – Ein Jahr Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – Stand der Umsetzung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor einem Jahr hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) im Kabinett verabschiedet. Darin hat die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Instrumente zusammengestellt, mit denen sie das Ziel ihres Energiekonzeptes erreichen will, bis 2020 eine Primärenergieeinsparung von 20 Prozent gegenüber 2008 zu erzielen. Im Jahr 2013 waren erst 3,8 Prozent Einsparung erreicht. 1. Welche Maßnahmen des NAPE betrachtet die Bundesregierung bereits als vollständig umgesetzt, und welche Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung? Eine Vielzahl der im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angelegten Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Hierzu zählen u. a. die Aufstockung, Weiterentwicklung und Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungs -programmes, die Fortentwicklung und Verstetigung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, die Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting, die Weiterentwicklung der KfW-Energieeffizienzprogramme , die Energieauditpflicht für Nicht-KMU (Umsetzung des Artikel 8 EU-Energieeffizienz-richtlinie) sowie die Weiterentwicklung der Vor- Ort-Beratung sowie der Energieberatung Mittelstand. Im Übrigen wird auf den vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ vom 18. November 2015 verwiesen, der eine Sachdarstellung des Umsetzungsstands der NAPE-Maßnahmen enthält. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7102 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wann wird die Bundesregierung noch ausstehende NAPE-Maßnahmen umsetzen , insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der im NAPE genannten Sofortmaßnahmen bereits für das Jahr 2015 vorgesehen waren (bitte die Umsetzungspläne der einzelnen Maßnahmen auf monatsscharfer Basis aufschlüsseln )? Die meisten der noch nicht umgesetzten Sofortmaßnahmen des NAPE hat die Bundesregierung in 2015 bereits so weit voran gebracht, dass sie im ersten Halbjahr 2016 wirksam werden können: Bereits ab Januar 2016 wird das Nationale Heizungslabel vergeben. Ebenfalls zum Anfang des Jahres 2016 wird die Umsetzung des „Anreizprogrammes Energieeffizienz“, als Alternative zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, erfolgen. Zeitgleich wird auch die Nationale Top-Runner Initiative (NTRI) starten. Ende der ersten Jahreshälfte soll die erste Ausschreibung im Rahmen des wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz (STEP up!) erfolgen. Der landwirtschaftliche Teil wird ab Januar 2016 mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau umgesetzt . Im Übrigen wird zur Darstellung des Umsetzungsstandes auf den vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ verwiesen. Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 beschlossen, auch neue, den NAPE ergänzende Effizienzmaßnahmen einzuführen. Die Einführung dieser Maßnahmen bereitet die Bundesregierung derzeit parallel zur NAPE-Umsetzung vor. Der Schwerpunkt der Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird in den Bereichen Austausch von hocheffizienten Pumpen in Gebäuden und neue Angebote zur Heizungsoptimierung sowie Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe (insbesondere Abwärmenutzung) liegen. 3. Wie groß ist nach dem aktuellen Stand der umgesetzten Energiesparmaßnahmen voraussichtlich die noch verbleibende Ziellücke zum 20-Prozent-Primärenergieeinsparziel bis 2020? Das Primärenergieeinsparziel für das Jahr 2020 ist wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Zu seiner Erreichung werden nicht nur die NAPE-Maßnahmen, sondern auch das Anreizprogramm Energieeffizienz sowie das am 1. Juli 2015 durch den Koalitionsausschuss beschlossene zusätzliche Maßnahmen-Paket maßgeblich beitragen. Eine fundierte Prognose hinsichtlich der Entwicklung des Primärenergieverbrauchs muss die zuvor genannten zusätzlichen Maßnahmen berücksichtigen. Entsprechende Berechnungen werden im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen erarbeitet, liegen derzeit jedoch noch nicht vor. 4. Werden die im NAPE prognostizierten Einsparungen der Maßnahmen nach den bisherigen Auswertungen tatsächlich erreicht, und mit welchen Evaluationsmethoden wird dies ermittelt? Bundesregierung misst der Überprüfung der prognostizierten Einsparbeiträge von Energieeffizienzmaßnahmen großen Wert bei. Zu allen wesentlichen NAPE- Maßnahmen sowie zum Anreizprogramm Energieeffizienz und den zusätzlichen Maßnahmen des Effizienz-Pakets vom 1. Juli 2015 werden begleitende Evaluationen beauftragt. Vor dem Hintergrund, dass viele der beschlossenen Maßnahmen erst noch anlaufen und für angemessene Evaluationen hinreichende Erfahrungswerte vorliegen müssen, kann mit ersten Ergebnissen ab 2016 gerechnet werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7102 5. Welche Schritte plant die Bundesregierung für den Fall einer weiterhin drohenden Verfehlung des Primärenergieeinsparziels? Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ins Leben gerufen. Die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs ist dabei fester Bestandteil des Monitorings. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der Erreichung des Primärenergieeinsparziels besteht. 6. Plant die Bundesregierung die Festlegung von weiteren Zwischenzielen für die Zeit bis 2030, und wann ist mit dem Beginn entsprechender Planungen zu rechnen? Der NAPE beschreibt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode. Dabei sind die im Energiekonzept vom 28. September 2010 festgelegten Ziele zur Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2050 weiterhin Grundlage und Bezugspunkt für die Politik der Bundesregierung. Über die Frage der Festlegung eines Zwischenziels 2030 für den Effizienzbereich hat die Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. 7. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Einschätzung der geladenen Sachverständigen in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vom 11. November 2015, dass die geplante Förderkulisse die angestrebte und eingerechnete Primärenergieeinsparung im Bereich der KWK nicht erzielen wird, und wie will die Bundesregierung diese zusätzliche Lücke schließen? Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz hat zum Ziel, einen Beitrag zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auch im Interesse der Energie- und CO₂-Einsparung zu leisten. Hinsichtlich des Umfangs einer Primärenergieeinsparung durch KWK besteht jedoch kein konkretes Ziel. Dagegen besteht bei der Einsparung von CO₂ ein konkretes Ziel: Durch eine Anpassung der KWK-Förderung soll eine zusätzliche Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO₂ bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Förderung der KWK von derzeit 750 Mio. Euro (derzeit ausgeschöpft rund: 500 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr – und damit um 500 Mio. Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im März 2015 – angehoben werden. Zudem soll die Förderung spezifisch so ausgestaltet werden, dass bestehende Kohle-KWK-Anlagen durch emissionsärmere Gas-KWK-Anlagen ersetzt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die genannte CO₂-Einsparung durch die zusätzlichen Anstrengungen erbracht wird. 8. Wie viele neue Unternehmensnetzwerke wurden im Rahmen der Initiative Energieeffizienznetzwerke bisher gegründet und welche Branchen und Unternehmen sind darin bereits vertreten (bitte für die einzelnen Bundesländer und Branchen aufführen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 2015 in Deutschland rund 25 neue Energieeffizienz-Netzwerke entstehen. Formell bei der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke angemeldet haben sich bis dato 19 Netzwerke. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7102 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese Netzwerke sind über eine Vielzahl an Bundesländern verteilt, mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und Bayern. Traditionell beteiligen sich Unternehmen aus sehr unterschiedlichen Branchen an Energieeffizienz-Netzwerken. So sind bei den neu entstandenen Netzwerken Unternehmen der Branchen Metallverarbeitung , Chemie, Lebensmittel, Entsorgung, Glas, Energiewirtschaft, Wohnungs - und Bauwirtschaft, Gesundheit, Maschinenbau, Steine und Erden, Holz, Verpackungen, Keramik u. v. m. beteiligt. 9. Ab wann plant das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Überprüfung der verpflichtenden Energieaudits für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen), und ab wann ist die Verhängung von Ordnungsgeldern bei Nichterfüllung vorgesehen, und in welcher Höhe bzw. nach welchen Maßstäben werden diese verhängt? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird zeitnah nach dem 5. Dezember 2015 mit der Einleitung der Durchführung von Stichprobenkontrollen beginnen. Sollte bei der Durchführung von Stichprobenkontrollen festgestellt werden, dass ein Unternehmen ein Audit vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, so liegt die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit und die Verhängung von Ordnungsgeldern im pflichtgemäßen Ermessen des BAFA. Ordnungsgelder werden nach Maßstab des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in einer Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängt. 10. Wann wird voraussichtlich die erste Ausschreibungsrunde im Rahmen des neuen Programms STEP up stattfinden? Die Veröffentlichung der „Richtlinie für die Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen – STEP up!“ ist für Mai 2016 vorgesehen. 11. Erfolgt die Erprobung der wettbewerblichen Ausschreibungen technologieneutral ? Wenn nein, welche Technologien werden ausgeschlossen, und warum? Die Förderrichtlinie sieht grundsätzlich keinerlei Beschränkungen für bestimmte Technologien vor: die Erreichung von Stromeinsparungen können – je nach den individuellen Ausgangslagen der Antragsteller – technologieoffen gestaltet werden . Es gilt jedoch für alle Technologien die Vorgabe des Einsatzes von Hocheffizienztechnologie . Zur Unterstützung der Antragsteller/innen werden für Standardtechnologien Hilfestellungen zur Bestimmung des Effizienzniveaus angeboten . 12. Inwiefern lässt sich das Ziel des NAPE „die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für das Energiesparen“ (S. 29) messen (z. B. Anzahl, Umsatz und Arbeitsplätze bei Energieeffizienzunternehmen), und wie bewertet die Bundesregierung den Trend seit Verabschiedung des NAPE bzw. den Grad der Zielerreichung bisher? Der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für das Energiesparen kommt eine auch im NAPE dargelegte hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig stellt ihre Umsetzung eine umfassende Aufgabe dar, an der eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Der NAPE kann hierzu wichtige Anstöße geben, die jedoch im nächsten Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7102 Schritt von den Unternehmen aufgegriffen werden müssen. Dieser Prozess erfordert Zeit. Die Bundesstelle für Energieeffizienz hat eine Untersuchung des Marktes für Energieaudits, Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich im Juli 2016 vorliegen werden. 13. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission bezüglich der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)? Was wurde von der Europäischen Kommission konkret angemahnt, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um den Anmahnungen der Europäischen Kommission zu begegnen ? Mit Mitteilung vom 16. Oktober 2015 hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission auf ihre Begründete Stellungnahme vom 19. Juni 2015 im Vertragsverletzungsverfahren geantwortet. Eine Rückmeldung der Europäischen Kommission hierzu liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Korrespondenz in laufenden Vertragsverletzungsverfahren unterliegt der Vertraulichkeit. Die umfassende Antwort der Bundesregierung an die Europäische Kommission wurde jedoch im Einklang mit § 4 Absatz 6 Nummer 1 EuZBBG am 26. Oktober 2015 an das Europabüro des Deutschen Bundestages übermittelt. 14. Hat die Europäische Kommission mitgeteilt, welche Maßnahmen unter Artikel 7 EED nicht oder nur teilweise angerechnet werden können? Wie groß ist demnach die Lücke zum 1,5 Prozent-Ziel des Artikels 7 EED (bitte alle gemeldeten Maßnahmen und die dazu von der Bundesregierung ursprünglich in Anrechnung gebrachten Einsparbeiträge sowie die ggf. nach Rückmeldung der Kommission geminderten oder nicht anrechenbare Beiträge inklusive Begründung auflisten)? Eine entsprechende Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anrechenbarkeit individueller Maßnahmen nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Diesen Aspekt behandelt die Europäische Kommission nicht in dem unter Frage 13 angesprochenen Vertragsverletzungsverfahren , sondern gesondert im Rahmen eines sog. EU-Pilotverfahrens. Darin ersucht sie die Mitgliedstaaten zunächst lediglich um weitere Informationen bzw. Klarstellungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den gemeldeten Maßnahmen die Verpflichtungen des Artikels 7 vollständig erfüllt werden. 15. Wie verteilen sich in der Maßnahme Nationale Top-Runner-Initiative die laut NAPE erwarteten Einsparbeiträge auf a) durch die EU (z. B. EU-Ökodesign und Energieeffizienz-Labelling- Richtlinie) und b) von der Bundesregierung zusätzlichen, über die die Vorgaben der Richtlinie hinausgehenden induzierte Maßnahmen (z. B. Informationskampagnen für Verbraucher, Hersteller und Handel)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre Antwort vom 23. November 2015 zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7102 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen plant sie wann zur Umsetzung einer Nationalen Top- Runner-Initiative? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre Antwort zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763). 17. Ab wann erwartet die Bundesregierung jährlich welche Einspareffekte durch die Nationale Top-Runner-Initiative (bitte Maßnahme, Jahr und Einsparungseffekt auflisten)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage „Sicherung der Energieversorgung und Energiesparmöglichkeiten für einkommensarme Haushalte“ (Bundestagsdrucksache 18/7101). 18. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU? Um die Wirksamkeit des Effizienzlabels zu erhalten hat die Bundesregierung nicht nur die Reformvorschläge der Europäischen Kommission unterstützt, sondern weitere Vorschläge wie z. B. im Bereich der Werbung eingebracht, um das Verbraucherverständnis des Energielabels weiter zu stärken. Insbesondere die Rückkehr zum A bis G-Label und die Abkehr von den A+ bis A+++-Klassen wird als eine wichtige Reform angesehen, um die Wirksamkeit des Labels wiederherzustellen . Dies ist bei den Produktgruppen (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler , Wäschetrockner und Kühl- und Gefriergeräte) besonders wichtig, die die höchste Effizienzklasse (A+++) erreicht haben. Damit die Produktgruppen genügend Raum für zukünftige Entwicklungen haben, werden die energieeffizientesten Produkte künftig höchstens ein „B“ erhalten. Auch der Aufbau einer Produktdatenbank wird von der Bundesregierung unterstützt, da er den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren Marktüberblick verschafft und den Marktüberwachungsbehörden die Produktkontrolle erleichtert. Die Bundesregierung hat damit alle wichtigen Verhandlungsziele erreicht und beurteilt den Verhandlungsstand zur EU-Energielabel-Verordnung, wie er am 26. November 2015 vom Energierat in erster Lesung verabschiedet wurde, sehr positiv. 19. Was ist der Planungsstand und Umsetzungszeitplan für das im NAPE angekündigte Energieeffizienzgesetz, und welche Ziele sollen damit verfolgt werden ? Das Energieeinsparrecht bei Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz (EnEG)/ Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)) wird weiterentwickelt. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Die abgeschlossene gutachterliche Untersuchung zum Abgleich von EEWärmeG und EnEG/EnEV zeigt die Optionen für eine strukturelle Neukonzeption von EnEV und EEWärmeG auf. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit weitere Rechtsgrundlagen im Bereich Energieeffizienz u. a. auf Vereinfachungs- und Bündelungsmöglichkeiten im Rahmen eines Energieeffizienzgesetzes. Dies wird in einem weiterführenden Dialogprozess öffentlich konsultiert werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7102 20. Welche Einsparbeiträge erwartet die Bundesregierung durch das Anreizprogramm Energieeffizienz sowie die am 1. Juli 2015 von den Parteispitzen der großen Koalition vereinbarten Energieeffizienzmaßnahmen (bitte jeweils in Petajoule (PJ) nach nationaler und EED-Logik aufführen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem am 1. Juli 2015 beschlossenen zusätzlichen Effizienz-Paket bis zum Jahr 2020 eine CO₂-Minderung in Höhe von 5,5 Millionen Tonnen erzielt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen des Effizienz-Pakets wird derzeit vorbereitet. Eine genaue Quantifizierung der Einsparbeträge kann erfolgen, sobald die Konkretisierung der Maßnahmen abgeschlossen ist. Gleiches gilt für das Anreizprogramm Energieeffizienz. 21. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Vorhaben des Koalitionsvertrags umzusetzen, dass im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (Erneuerbare -Energien-Gesetz – EEG) privilegierte Unternehmen „nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erziel [en]“? Mit dem EEG 2014 müssen alle Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Besonderen Ausgleichsregelung den Nachweis über den Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems (nach EMAS, ISO 50.001 oder bei Stromverbräuchen unter 5 Gigawattstunden ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) erbringen. Damit wird gewährleistet, dass nunmehr alle Antragsteller über ein Energiemanagementsystem verfügen und Energieeinsparpotenziale verdeutlicht werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen , welche energieintensive Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz unterstützen. So schafft die Bundesregierung mit der Fördermaßnahme „Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse“ Anreize dafür, dass Unternehmen sich bei Investitionen für möglichst energieeffiziente Lösungen entscheiden. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, welche dem am Markt verfügbaren Stand umweltfreundlicher Technik entsprechen oder diesen für ein neues Einsatzfeld übertreffen, sowie eine klare Aussicht auf die Größe der erzielbaren Energieeinsparung geben. Mit der Initiative Energieeffizienz -Netzwerke zielt die Bundesregierung darauf ab, Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Identifikation von Einsparpotenzialen und ihrer Erschließung zu unterstützen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8). 22. Wird die Bundesregierung einen weiteren Anlauf zu einer Einigung mit den Bundesländern zur steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesanierung unternehmen? Als Alternative zu der im NAPE geplanten steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen wird das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ die bestehende Förderlandschaft (CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und MAP) sinnvoll ergänzen und verstärken. Dazu sollen nunmehr alternativ die zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich zur Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden. Schwerpunkte der Förderung sind die Markteinführung der Brennstoffzellenheizung, die Erneuerung von Heizungen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen zur Vermeidung von Bauschäden (u. a. Schimmelbefall). Das Programm soll 2016 starten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7102 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Aussage im NAPE, energetisch hochwertiger Wohnraum müsse auch für Haushalte mit geringem Einkommen vorhanden sein, angesichts der aktuell gegenläufigen Entwicklung von Mietpreisen in Ballungszentren in der Realität auf dem Wohnungsmarkt sicherstellen? Die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Herausforderungen der Wohnungspolitik. Deshalb prüft die Bundesregierung, das Wohngeld um eine Klima-Komponente durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität zu erweitern. Sie prüft außerdem eine Ergänzung im SGB II und XII. Es soll ermöglicht werden, den existenzsichernden Bedarf für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf Basis eines Gesamtkonzepts (der Bruttowarmmiete) zu ermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ hinsichtlich der Frage, ob die Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung von Gebäuden noch angemessen hoch berücksichtigt wird, und wenn ja, warum? Aufgabe des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ist es, Bund, Länder , Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gewerkschaften sowie Vertreter der Nachfrageseite und weitere gesellschaftlich relevante Akteure zusammenzuführen , um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen. Ziel des Bündnisses ist es, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Preissegment zu verbessern. Dabei geht es auch um die Anpassung des Wohnungsbestandes an die Anforderungen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Daher hat sich Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen dieser Fragen in einer eigenen Arbeitsgruppe angenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind in die Empfehlungen des Bündnisses eingeflossen. Dagegen ist es nicht Aufgabe des Bündnisses, Einsparungsziele festzusetzen oder zu bewerten. Solche Ziele und die entsprechenden Maßnahmen hat die Bundesregierung in anderen Programmen, wie z. B. dem NAPE und dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, festgelegt. Die Bundesregierung wird die Umsetzung des NAPE im jährlichen Monitoring zur Umsetzung der Energiewende beobachten und von der unabhängigen Expertenkommission zum Monitoringprozess „Energie der Zukunft“ begleiten und evaluieren lassen. 25. Liegen die von der Bundesregierung im NAPE angekündigten Sanierungsleitfäden für Nichtwohngebäude inzwischen vor, und falls ja, inwieweit sind sie bereits in der Praxis zum Einsatz gekommen? Falls nein, warum nicht? Um Planer beim energetischen Neubau von Nichtwohngebäuden, zu unterstützen, wurde ein Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude erstellt. Die Veröffentlichung fand Anfang September 2015 statt. Die im Leitfaden dargestellten technischen Versorgungslösungen sind u. a. in die mit dem NAPE beschlossenen neuen KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden eingeflossen. Der Leitfaden ist unter www.figawa.org/verband/ leitfaden-zur-planung-neuer-hallengebaude abrufbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7102 26. Wie sieht aktuell der Zeitplan für das Inkrafttreten des Förderprogramms „Energieberatung in Kommunen“ aus, und wie will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Energieberatung in Kommunen insbesondere den Quartiersansatz berücksichtigt und die zusätzlichen Potenziale aus der energetischen Sanierung zusammenhängender Stadtquartiere adressiert? Mit dem NAPE hat die Bundesregierung die Einführung eines Förderprogramms „Energieberatung für Kommunen“ beschlossen. Die Richtlinie soll zu Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten. Mit der Energieberatung soll durch Aufzeigen konkreter Maßnahmen der Investitionsstau an kommunalen Gebäuden und Anlagen abgebaut werden. Mit der Beratung für den Neubau von kommunalen Gebäuden werden die Kommunen bei der Umsetzung des Niedrigstenergiegebäudestandards gemäß EU-Gebäuderichtlinie sowie der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand unterstützt. Bestehende Förderprogramme für Quartiere und Stadtteile werden in der praktischen Umsetzung berücksichtigt und mit diesem Ansatz sinnvoll ergänzt. 27. Welche Ergebnisse haben die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 38 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4553 genannten Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den zuständigen Ministerien der Länder zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung (EnEV) bisher gebracht, und welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Punkt geplant? Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Der wesentliche Teil der Arbeiten ist eingebettet in die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden. So ergeben sich aus dem Abgleich des EEWärmeG mit der EnEV und der gutachterlichen Untersuchung dazu weiterführende Ansätze für den Vollzug. Diese Ansätze werden mit den Ländern weiter erörtert. Ein anderer Teil der Arbeiten mit den Ländern widmet sich der Abstimmung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Sanierungen im Gebäudebestand im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der Landesbehörden nach der EnEV. Die Abstimmung läuft noch. 28. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfungen hinsichtlich der Einführung des durch die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks angekündigten Klimawohngeldes? Das BMUB hat das Forschungsprojekt „Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klima-Komponente im Wohngeld“ vergeben. Dessen Ergebnisse sollen im Herbst 2016 vorliegen. Auf dessen Basis wird die Bundesregierung im Wohngeld - und Mietenbericht 2016 zum weiteren Verfahren Stellung nehmen (siehe Wohngeld- und Mietenbericht 2014, S. 44, Bundestagsdrucksache 18/6540). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7102 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Hat die Bundesregierung bereits damit begonnen, die von ihr angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der gebäudeindividuellen Sanierungsfahrpläne umzusetzen, und falls nein, warum nicht, und wann wird sie damit beginnen, und falls ja, wie weit ist a) die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens dazu bereits fortgeschritten , und wann ist mit dessen Einsatz zu rechnen, b) die Prüfung der Verfahren im Praxistest durch Energieberater fortgeschritten , und welche Erkenntnisse hat diese Prüfung bisher gebracht? Die Ausarbeitung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohn- und Nichtwohngebäude sieht der NAPE als ein Element der Energieeffizienzstrategie Gebäude vor. In einem ersten Schritt werden derzeit die Inhalte und methodischen Grundlagen für ein standardisiertes Verfahren zur Erstellung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude entwickelt. Die Praxistests dazu werden im Frühjahr 2016 durchgeführt. Die Entwicklung standardisierter Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude wird unmittelbar nach der Markteinführung im Bereich der Wohn-gebäude erfolgen und die dort gewonnenen Erkenntnisse aufnehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333