Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7104 18. Wahlperiode 14.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6502 – Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. Juli 2006 wurde eine neue Genehmigungsform bei Rüstungsexporten eingeführt , die Komplementärgenehmigung. In einem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 25. Juni 2006 (Stand: März 2007) wurden die Verfahren für eine Komplementärgenehmigung bei Kriegswaffenexporten dargelegt (www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/ arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_information_komplementaergenehmigung.pdf). Im gerade erschienen Buch „Netzwerk des Todes“ von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg (München 2015) sind verschiedene Dokumente aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zitiert oder in Kopie enthalten, die aufzeigen, dass dieser neuen Genehmigungsform für die Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko eine bedeutende Rolle zukam. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Ausfuhr von Kriegswaffen sind grundsätzlich zwei Genehmigungen erforderlich : Eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaff- KontrG), die in der Regel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als zuständiger Genehmigungsbehörde erteilt wird, sowie eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständiger Genehmigungsbehörde erteilt wird. Diesen Dualismus der Genehmigungserfordernisse gibt es seit der Inkraftsetzung des KrWaffKontrG und des AWG. Rechtlich und politisch im Vordergrund steht bei Kriegswaffenausfuhren die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG, die noch strengeren rechtlichen Prinzipien folgt als im Bereich des AWG (z. B. kein Rechtsanspruch auf Genehmigung, während das AWG einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gewährt). Alle rechtlichen und politischen Aspekte des Antrags auf Ausfuhr von Kriegswaffen werden abschließend auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben des KrWaffKontrG Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7104 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie des Gemeinsamen Standpunkts der EU, der integraler Bestandteil der Politischen Grundsätze ist, zusammen mit den beteiligten Ressorts geprüft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat das BAFA auf Vorschlag des BMWi die Genehmigungsform der Komplementärgenehmigung (KOGE) eingeführt. Ziel war es, das Verwaltungsverfahren zu entbürokratisieren. Ein Unternehmen beantragt eine KOGE für den Zeitraum von drei Jahren. Beabsichtigt das betreffende Unternehmen in diesen drei Jahren, Kriegswaffen auf Grundlage einer gültigen Genehmigung nach dem KrWaffKontrG auszuführen, so muss es für diese Ausfuhren keine AWG-Einzelgenehmigung beantragen. Das Unternehmen kann vielmehr eine KOGE im Gültigkeitszeitraum für sämtliche Ausfuhren für Kriegswaffen, zu denen eine gültige Genehmigung nach dem KrWaffKontrG vorliegt, für den Bereich des AWG nutzen. Die KOGE enthält zudem eine Nebenbestimmung, mit der die Ausfuhr und Verbringung von Bestandteilen , Zubehör und Ersatzteilen, die keine Kriegswaffeneigenschaft haben und von Teil I A der Ausfuhrliste erfasst werden, genehmigt wird, wenn sie für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der genehmigten Kriegswaffen erforderlich sind (keine technische Verbesserung im Sinne einer Steigerung der Leistungsfähigkeit) und deren Wert bis zu 30 Prozent des Wertes der zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen beträgt. Das Unternehmen, das eine KOGE nutzt, muss zu bestimmten Stichtagen dem BAFA melden, welche Kriegswaffen und Bestandteile, Zubehör und Ersatzteile ohne Kriegswaffeneigenschaft in dem Meldezeitraum unter Nutzung der KOGE ausgeführt worden sind. Diese Ausnutzungsmeldungen fließen in den Rüstungsexportbericht ein. Seit 2006 wurde insgesamt achtzehn Unternehmen auf Antrag jeweils eine für drei Jahre gültige KOGE erteilt, die jeweils auf Antrag verlängert werden konnte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine KOGEn samt der darin enthaltenen Nebenbestimmungen mehr erteilt werden. 1. Wer genau hat in welcher Form die Einführung von Komplementärgenehmigungen zum 1. Juli 2006 abschließend genehmigt (bitte unter Angabe der Position , z. B. Staatssekretär, und des Namens)? Die Einführung der Komplementärgenehmigung wurde im Juni 2006 im BMWi beschlossen. 2. Welche Abteilungen und Referate im BMWi waren mit der Einführung der Komplementärgenehmigung befasst, und welche Abteilung oder welches Referat war dabei federführend tätig (bitte unter Angabe des Datums, an dem erstmals ein Vermerk, eine Vorlage o. Ä. mit der Idee einer neuen Genehmigungsform , die in die Komplementärgenehmigung mündete, erstellt wurde)? Im BMWi war das damalige Fachreferat der Abteilung V federführend mit der Einführung der Komplementärgenehmigung befasst. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7104 3. Durch wen (Bundesministerium, Abteilung, Referat bzw. nachgeordnete Behörde ) wurde die Idee zur Einführung der Komplementärgenehmigung wann erstmals regierungsintern formuliert? Die Idee der Komplementärgenehmigung wurde im Dialog zwischen dem damaligen Fachreferat im BMWi und dem BAFA seit 2005 entwickelt. 4. Basierte diese Idee (Frage 3) auf einer Anregung von außen, und falls ja, wer lieferte die Anregung (Unternehmen, Verbände), und in welcher Form wurde sie wem innerhalb der Bundesregierung wann übermittelt (bitte unter Angabe des Namens des Unternehmens oder Verbandes)? Die Anregung zur Komplementärgenehmigung kam aus dem damaligen Fachreferat im BMWi. Aus den Akten geht hervor, dass die Industrie das doppelte Genehmigungserfordernis bei der Ausfuhr von Kriegswaffen nach dem KrWaff- KontrG und dem AWG in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung und die damit verbundenen bürokratischen Verfahren kritisiert hatte. 5. Sind noch an anderer Stelle als in dem Merkblatt des BAFA, z. B. in Form einer Verordnung, einer Weisung, eines Gesetzes, eines internen Memos o. a., die rechtlichen Bedeutungen, die Anwendungsmöglichkeiten und die Gültigkeiten von Komplementärgenehmigungen geregelt oder beschrieben (bitte Dokumente beifügen)? In den Akten sind Vorüberlegungen zur Einführung der Komplementärgenehmigung sowie Entwürfe dokumentiert. 6. Welche Komplementärgenehmigungen für Kriegswaffenexporte in Drittstaaten wurden im Jahr 2014 erteilt (bitte nach Empfängerland, Rüstungsgut, Stückzahl, Wert und entsprechendem Prozentwert des Kriegswaffenwertes aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, Komplementärgenehmigungen im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufzuführen? Das ausführende Unternehmen muss dem BAFA sämtliche über die KOGE getätigten Ausfuhren zu bestimmten, regelmäßigen Stichtagen melden. Diese einzelnen Ausnutzungsmeldungen werden statistisch für den Rüstungsexportbericht als Genehmigungen erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Sind Rüstungsexporte, die im Rahmen von Komplementärgenehmigungen genehmigt und/oder exportiert werden bzw. wurden, in Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen oder Schriftliche Fragen unter dem Begriff der „Einzelausfuhrgenehmigungen“ mit aufgeführt? Die Ausnutzungsmeldungen zu den Komplementärgenehmigungen sind in den Antworten aufgeführt, wenn sie der Bundesregierung bereits gemeldet waren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7104 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Aus welchem Grund bezeichnete ein BAFA-Mitarbeiter in einer E-Mail vom 29. Januar 2007 die 10 Prozent-Regelung im Zusammenhang mit der Komplementärgenehmigung als eine „Lex Heckler & Koch“ (vgl. Netzwerk des Todes, S. 209 f.)? Der Genehmigungsinhaber kann mit der KOGE Ersatzteile ohne Kriegswaffeneigenschaft grundsätzlich in Höhe von 10 Prozent des Wertes der zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen ausführen. Diese Nebenbestimmung – die in jeder KOGE enthalten ist – wurde teilweise als Lex Heckler & Koch bezeichnet, da insbesondere die Heckler & Koch GmbH vor der Einführung der KOGE zusätzlich auch Ersatzteile ohne Kriegswaffeneigenschaft für die zu liefernden Kriegswaffen in der AWG-Genehmigung beantragte. 10. Bezieht sich die Äußerung des BAFA-Mitarbeiters allein auf die „10 Prozent -Regelung“, oder ist damit gemeint gewesen, dass das System der Komplementärgenehmigung insgesamt eine „Lex Heckler & Koch“ ist? Diese Äußerung bezog sich auf die Nebenbestimmung mit der 10 Prozent-Regelung . 11. Welche weiteren Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Genehmigungsformen wurden oder werden ausschließlich oder zu einem überproportionalen Teil (mehr als 10 Prozent) von Heckler & Koch genutzt? Hierüber erhebt die Bundesregierung keine Statistik. 12. Welche weiteren Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Genehmigungsformen wurden oder werden innerhalb des BMWi und/oder des BAFA als Sonderregelungen (z. B. „Lex Heckler & Koch“) für Heckler & Koch bezeichnet? Es werden keine weiteren Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Genehmigungsformen als Sonderregelung für Heckler & Koch bezeichnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Ist die Genehmigungsform der Komplementärgenehmigung auf Anregung von Heckler & Koch und/oder im Hinblick auf Heckler & Koch geschaffen worden? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 14. Hat Heckler & Koch jemals (formell oder informell) eine Erhöhung der Komplementärgenehmigung auf einen höheren Prozentsatz (zum Beispiel 30 Prozent) beantragt, und/oder wurde eine solche Erhöhung genehmigt? 15. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Heckler & Koch zu irgendeinem Zeitpunkt Komplementärgenehmigungen in Höhe von mehr als 10 Prozent erhalten hat (falls ja, bitte alle Fälle mit Datum, Empfängerland, Ware, Wert und Prozentsatz aufführen)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Heckler & Koch GmbH hat als einziges Unternehmen die Erhöhung der KOGE auf 30 Prozent des Wertes der zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen für Ersatzteile ohne Kriegswaffeneigenschaft beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7104 16. Wer hat die Entscheidung über eine Erhöhung der 10 Prozent-Grenze zu welchem Zeitpunkt getroffen (bitte genau angeben, ob das BMWi oder das BAFA und dort welches Referat, welche Abteilung oder welcher Staatssekretär bzw. Bundesminister)? 17. Wann erging die entsprechende Weisung (Frage 16) von wem an welche Stellen im BMWi und BAFA? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Entscheidung über die Aufnahme der 30 Prozent-Wertgrenze in die entsprechende Nebenbestimmung wurde im Einvernehmen zwischen dem zuständigen Fachreferat des BAFA und dem zuständigen Fachreferat des BMWi Anfang Dezember 2007 getroffen. 18. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt eine schriftliche oder mündliche Kommunikation zwischen dem BMWi, dem BAFA oder anderen betroffenen Bundesministerien und dem Abgeordneten Volker Kauder über Komplementärgenehmigungen für Heckler & Koch? Der Bundesregierung liegen hierzu nach Aktenlage keine Kenntnisse vor. 19. Für welche Länder und für welche Waffen bzw. Komponenten für diese kam die 10 Prozent-Regelung für Heckler & Koch ab wann jeweils zur Anwendung , und ab wann kam jeweils die 30 Prozent-Regelung oder eine andere, von 10 Prozent abweichende Regelung zur Anwendung (bitte unter jeweiliger Angabe der Genehmigungsnummern und der Zeiträume)? Die Nebenbestimmung wurde mit Bescheid vom 3. Dezember 2007 auf die 30 Prozent-Wertgrenze geändert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Ist innerhalb des BMWi und des BAFA, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung, an anderer Stelle oder zwischen diesen Stellen jemals der Verdacht geäußert bzw. die Möglichkeit erörtert worden – ob schriftlich oder mündlich – , dass der Wunsch von Heckler & Koch nach einer Erhöhung der Komplementärgenehmigungen im Zusammenhang mit der Voranfrage der Firma Heckler & Koch im Jahre 2005 für den Aufbau bzw. die Inbetriebnahme einer Fertigungslinie für Sturmgewehre (G 36, FX- 05 o. a.) in Mexiko stehen könnte (Netzwerk des Todes, S. 153; falls ja, bitte gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente als Anhang beifügen und angeben , um welches Gewehr genau es sich nach dem Verdacht handelte)? Der Bundesregierung liegen hierzu nach Aktenlage keine Kenntnisse vor. 21. Haben auch andere Firmen seit Einführung der Komplementärgenehmigungen eine Erhöhung der 10 Prozent-Regelung beantragt, und/oder ist dies jeweils genehmigt worden (bitte unter Auflistung der jeweiligen Unternehmen, Rüstungsgüter, des Landes und des Werts)? Nein. Auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 wird verwiesen. 22. Trifft es zu, dass das BMWi in der Kommunikation mit dem BAFA darauf drängte, dass das BAFA Heckler & Koch veranlassen solle („vergatterte“), diese Sonderregelung nicht „hinauszuposaunen“ (vgl. Netzwerk des Todes, S. 212)? Ja. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7104 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Sonderregelung für Heckler & Koch, auf deren Geheimhaltung das BMWi das Unternehmen hingewiesen haben soll, Heckler & Koch gegebenenfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft worden (falls nein, bitte detailliert begründen , warum dies nicht der Fall war)? Die Heckler & Koch GmbH hat als einziges Unternehmen die Erhöhung der KOGE auf 30 Prozent des Wertes der zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen für Ersatzteile ohne Kriegswaffeneigenschaft beantragt. Anträge anderer Unternehmen , die Wertgrenze zu erhöhen, wurden nicht gestellt. 24. Sind die damals an dieser Sonderregelung und Geheimhaltung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute noch im Bereich der Rüstungsexportkontrolle im Geschäftsbereich des BMWi tätig? Ja, teilweise. 25. Sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage befasst worden, und falls ja, welche (bitte unter Angabe des Namens, der Abteilung bzw. des Referates und der Position)? Nein. 26. Waren diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Beantwortung der Kleinen Anfragen 18/4763, 18/4554, 17/8275 und 17/6432 beteiligt, und falls ja, welche (bitte unter Angabe des Namens, der Abteilung bzw. des Referates und der Position)? Die Beantwortung und Mitzeichnung von parlamentarischen Anfragen erfolgt in der Regel referats- und ressortübergreifend. Es ist im Einzelnen nicht feststellbar, welche Mitarbeiter in den jeweiligen Referaten an den Antworten mitgewirkt haben . 27. War der Parlamentarische Staatssekretär beim damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, im Laufe seiner Amtszeit jemals mit Fragen des Rüstungsexportes befasst, wurden ihm Informationen über Genehmigungsverfahren vorgelegt, und hat er (gegebenenfalls auch in Vertretung und sonstigen Ausnahmefällen) an Sitzungen teilgenommen, in denen Exportanträge diskutiert und gegebenenfalls entschieden wurden? Wenn ja, betraf dies zu irgendeinem Zeitpunkt auch die Firma Heckler & Koch? Staatssekretär Ernst Burgbacher war von 2009 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. In dieser Funktion war er grundsätzlich auch mit Fragen des Rüstungsexports beschäftigt, sofern sie im parlamentarischen Kontext aufkamen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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