Deutscher Bundestag Drucksache 18/711 18. Wahlperiode 05.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/530 – Die Ausbildungsmarktsituation 2013 und die Umsetzung der berufsbildungspolitischen Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lage am deutschen Ausbildungsmarkt verschärft sich wieder zusehends. Laut einer Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf 530 715 und damit auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Er sank damit stärker als die Zahl der Ausbildungsinteressierten. Im Vergleich zum Vorjahr sank das Ausbildungsplatzangebot um 20 283 auf 564 249. Nur noch gut ein Fünftel aller Betriebe bilden überhaupt noch aus. Eine duale Berufsausbildung nehmen nur noch zwei Drittel der insgesamt 816 000 ausbildungsinteressierten jungen Menschen auf. Ungeachtet dessen wird das deutsche duale System der Berufsausbildung weltweit als Erfolgsmodell gepriesen und als Exportschlager vermarktet. Dabei gibt die Umsetzung des dualen Systems in Deutschland häufig genug Anlass zur Kritik. Die grundlegende Herausforderung ist die mangelnde Integrationsfähigkeit des Systems. Gründe hierfür liegen darin, dass offene Stellen und Bewerberinnen und Bewerber oft nicht zusammenfinden. Im Jahr 2013 standen 33 275 unbesetzte Ausbildungsplätze 21 034 unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern – einschließlich derer mit „Alternative“ sind es 83 564 – gegenüber. Auch die Bereitschaft der Betriebe, junge Menschen mit einem schlechteren oder ohne Schulabschluss auszubilden, ist nur in Ansätzen vorhanden. Und in vielen Regionen gibt es schlichtweg zu wenig Ausbildungsplätze. Diese Probleme werden nur unzureichend angegangen, auch wenn es punktuelle Verbesserungen gibt. Die Zahl der jungen Menschen, die sich in Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf befinden und die zu keinem Berufsabschluss führen, sank innerhalb von fünf Jahren um ca. 100 000 auf 266 000 im Jahr 2013. Sie ist aber immer noch viel zu hoch. Darüber hinaus hat die Ausbildungsmisere der vergangenen Jahre dazu geführt, dass fast 2,2 Millionen junge Menschen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 28. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung haben (BiBB-Datenreport 2013). Vor diesem Hintergrund will die Große Koalition in der neuen Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der beruflichen Bildung legen. Jedoch Drucksache 18/711 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lassen die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD viele Fragen offen. So bleibt unklar, wie mittels einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung “ als Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes das Ziel einer Ausbildungsgarantie verwirklicht werden kann. Darüber hinaus möchte die Koalition die Qualität von Ausbildung „in den Blick nehmen“ sowie beratende, assistierende und begleitende Angebote ausbauen. Trotz der teilweise ambitionierten Zielsetzung im Koalitionsvertrag fehlt ein klares Bekenntnis zu wirkungsvollen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen, um beispielsweise ein auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu sichern, die Attraktivität und die Durchlässigkeit von Ausbildung zu steigern und Missbrauch zu verhindern. Eine dringend benötigte Kurskorrektur, die alle Bereiche der beruflichen Bildung umfasst, ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht. 1. Worin liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe für die kontinuierlich sinkende Zahl an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Negativtrend zu stoppen? Aus Sicht der Bundesregierung können die Rückgänge bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen auf verschiedene Entwicklungen zurückgeführt werden, die auch von Jahr zu Jahr variieren können. Neben konjunkturellen Einflüssen (z. B. Vertragsrückgänge 2009 in Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, vgl. Berufsbildungsbericht 2010) und Änderungen im Bildungsverhalten der jungen Menschen (gestiegene Studierneigung), spielen insbesondere auch die demografische Entwicklung und die sinkenden Schulabgängerzahlen eine Rolle. Allein zwischen 2005 und 2012 ist die Zahl der nichtstudienberechtigten Schulabgänger (Hauptklientel der dualen Ausbildung) um 167 800 gesunken . In der Folge wurde das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert, dies wirkt sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus. Zudem machen sich zunehmend Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt bemerkbar . Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33 534) ist auf einen neuen Höchststand gestiegen. Es wird offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen – nach Berufen, regional und anforderungsspezifisch. Die Vertragszahlen alleine sind kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation . Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen ist auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildung gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz fällt daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Ausbildung ist Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung kann nur flankierend tätig sein. Dazu hat sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen und Programmen aufgelegt, um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, Übergänge in Ausbildung zu erleichtern und die duale Ausbildung zu stärken (vgl. Berufsbildungsbericht 2013, Kapitel 3). 2. Erachtet es die Bundesregierung in Hinblick auf das regional teilweise stark variierende Ausbildungsplatzangebot als sinnvoll, ein bundesweites auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen anzustreben, um allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen die Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu gewähren? Primäres Ziel sollte sein, ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen möglichst einen betrieblichen Ausbildungsplatz anzubieten. In rund 509 000 Fällen ist dies 2013 gelungen. Das Angebot an betrieblichen Ausbil- dungsplätzen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und der Eigenverant- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/711 wortung der Wirtschaft. Die Situation am Ausbildungsmarkt zeichnet sich jedoch momentan vor allem durch regionale, berufsfachliche und anforderungsspezifische Disparitäten aus, die sich in Versorgungs-, Besetzung- und Passungsprobleme unterteilen lassen. Bundesweit konnten 33 534 Berufsausbildungsstellen nicht besetzt werden und gleichzeitig blieben rund 21 000 Bewerber unversorgt. Dies ist ein Indiz dafür, dass ein bundesweites auswahlfähiges Angebot nicht zielführend ist. Auch würde dies eine unbeschränkte Mobilität bei den Jugendlichen innerhalb Deutschlands voraussetzen, was im Hinblick auf Alter und finanzielle Situation der Jugendlichen jedoch unrealistisch wäre. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie möchte die Bundesregierung wieder mehr Betriebe für die Ausbildung gewinnen? Zum einen gilt es, bestehende Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt durch ein besseres Matching aufzulösen und möglichst alle Ausbildungsplätze zu besetzen . Zum anderen wird aufgrund der demografischen Entwicklung das Bewusstsein der Betriebe wachsen, für den eigenen Fachkräftenachwuchs verantwortlich zu sein. Dieses Bewusstsein gilt es zu stärken. Eine Schwierigkeit wird zudem darin bestehen, in der Zukunft hinreichend Jugendliche für eine duale betriebliche Ausbildung gewinnen zu können. Deshalb ist es auch erforderlich, die Attraktivität der beruflichen Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bewusstsein herauszustellen und zu erhalten. Im Rahmen des Ausbildungspaktes ist es gelungen , mehr Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 66 600 neue Ausbildungsplätze eingeworben (2012: 69 100) und 39 100 neue Betriebe für Ausbildung gewonnen (2012: 41 660) In der Paktbilanz (www.bmbf.de/press/3571.php) 2013 sind die zahlreichen Maßnahmen und Programme der Paktpartner hierzu aufgeführt. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausbildungsbereitschaft von kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu erhöhen? Nach Auswertungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen des Qualifizierungspanels ist die Ausbildungsbereitschaft von mittleren und großen Unternehmen unverändert hoch. Rückgänge in der Ausbildungsbereitschaft sind jedoch bei kleinen und Kleinstbetrieben zu beobachten. Bei den kommenden Panelbefragungen des BIBB soll daher auch der Frage nachgegangen werden, inwiefern Betriebe ihre Ausbildungsbereitschaft zurückfahren, wenn sie in der Vergangenheit angebotene Ausbildungsplätze nicht besetzen konnten. Insgesamt geht die Bundesregierung davon aus, dass die Betriebe angesichts des demografischen Wandels ihre Ausbildungsbereitschaft verstärken werden, um ihren zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (www.kompetenzzentrum-fachkraeftesicherung.de) aktiv darin unterstützt, Rekrutierungs -, Auswahl- und weitere Fragen im Zusammenhang mit der dualen Ausbildung zu lösen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . 5. Wann soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbildungsgarantie umgesetzt werden, und wie soll diese nach Meinung der Bundesregierung ausgestaltet sein? Wird die Ausbildungsgarantie einen verbindlichen Rechtsanspruch beinhalten , um die Aufnahme einer Ausbildung tatsächlich zu garantieren? Drucksache 18/711 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form wird dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert und gegenüber wem kann der Rechtsanspruch geltend gemacht werden? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung “ weiterentwickelt. Alle relevanten Akteure (bisherige Paktpartner und Gewerkschaften) befinden sich zurzeit in einem erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkrete Angaben zur Thematik „Ausbildungsgarantie“ im jetzigen Stadium nicht möglich. 6. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung außerbetrieblichen Ausbildungen bei, und welche Funktion soll diese Form der Ausbildung zukünftig einnehmen? Wird sich die Bundesregierung für einen Aus- oder Abbau der außerbetrieblichen Ausbildungen einsetzen? Die Sicherung des eigenen Fachkräftenachwuchses durch Ausbildung ist Aufgabe der Unternehmen. Dadurch werden die richtigen Leute in den richtigen Berufen qualifiziert. Mit dieser passgenauen Qualifizierung haben junge Menschen nach der Ausbildung beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nur wenn aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation Jugendliche unversorgt bleiben, sind außerbetriebliche Ausbildungsangebote zur Versorgung der jungen Menschen sinnvoll. Je mehr sich die betriebliche Ausbildungsmarktsituation entspannt, desto geringer wird tendenziell der Bedarf an außerbetrieblichen Ausbildungen. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die duale Berufsausbildung zu stärken? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die duale Berufsausbildung mittels einer solidarischen Umlagefinanzierung, wie sie beispielsweise in der Baubranche praktiziert wird, zu stärken? Die Bundesregierung sieht vor allem in der Wertschätzung der dualen Ausbildung durch Betriebe und Gesellschaft ein entscheidendes Plus dieses marktnahen Qualifizierungssystems. Sie wird in ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Beitrag des dualen Systems zur nachhaltigen Fachkräftesicherung sowie die Beschäftigungs - und Karrierechancen der dualen Bildung hervorheben. Durch ständige Neuordnung und Modernisierung passt die Bundesregierung die Ausbildungsordnungen an die aktuellen Anforderungen der Berufe an. Möglichkeiten einer Umlagefinanzierung auszuloten ist – wie in der Baubranche – Aufgabe der Tarifpartner. Eine allgemeine Umlagefinanzierung durch Bundesgesetz wird nicht angestrebt. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der hohen Zahl der Vertragslösungen sowie der hohen Misserfolgsquote bei Prüfungen in einigen Branchen (vgl. Berufsbildungsbericht 2013), und welche Gründe sieht sie dafür? Weder zur Vertragslösungsquote noch zum Prüfungserfolg liegen Daten nach Branchen vor, da die zugrunde liegende Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder das Ausweisen dieses Merkmals nicht ermög- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/711 licht. Die Darstellungen in Berufsbildungsbericht und Datenreport zum Berufsbildungsbericht beziehen sich auf Berufe bzw. Zuständigkeitsbereiche. Wie der Berufsbildungsbericht zeigt, können Vertragslösungen vielfältige Erscheinungsformen haben. Dazu zählen zum Beispiel Berufswechsel der Auszubildenden , der Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung oder auch Insolvenz und Schließung des Betriebs. Sie sind also keineswegs alle mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen. Analysen des BIBB deuten zudem auf einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Ausbildungsmarktsituation und der Entwicklung der Vertragslösungsquote hin. Die Vertragslösungsquote steigt, wenn sich die Lage am Ausbildungsstellenmarkt aus Sicht der jungen Menschen entspannt. Eine Ursache könnte darin bestehen, dass jungen Menschen bei einem größeren Angebot an Ausbildungsstellen der Wechsel zwischen Betrieben und Ausbildungsberufen risikoloser erscheinen könnte. Zwar sind Vertragslösungen nicht gänzlich zu vermeiden, sie können auch teilweise sinnvoll sein. Gleichwohl sind sie für beide Seiten (Betriebe und Jugendliche ) mit Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen, vor allem auch finanziellen Ressourcen verbunden. Im ungünstigsten Fall können sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildung sowohl der Jugendlichen als auch der Betriebe führen. Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und entsprechende Maßnahmen aufgelegt. Sie zielen zum einen auf die frühzeitige Förderung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife schon während der allgemeinbildenden Schulzeit (z. B. Berufsorientierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kofinanzierung mit Dritten oder das Berufsorientierungsprogramm des Bundesministerium für Bildung und Forschung), zum anderen auf die individuelle Unterstützung und Begleitung während der Ausbildung (z. B. Berufseinstiegsbegleitung und Initiative VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen )). Damit wird zugleich auch ein Beitrag zur Sicherung des Prüfungserfolgs geleistet. Insgesamt betrachtet sind die Erfolgsquoten bei den Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung sehr gut. 91,5 Prozent der Teilnehmenden gelang es direkt im ersten Versuch, einen qualifizierenden Berufsabschluss zu erwerben (vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013). 9. Hält die Bundesregierung eine Mindestausbildungsvergütung für ein geeignetes Mittel, um die Attraktivität einer Ausbildung zu erhöhen? Wenn ja, wie hoch sollte eine Mindestausbildungsvergütung sein, und nach welcher Berechnungsgrundlage sollte sie ermittelt werden? Auszubildende haben gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG). Die in der Regel tarifvertraglich ausgehandelten Ausbildungsvergütungen orientieren sich am Marktgeschehen und reflektieren diejenigen Konditionen , die in den jeweiligen Branchen aus der problemnahen Sicht der Tarifpartner und unter Beachtung der Interessen verschiedener Gruppen von Beschäftigten – Ausbildung ebenso wie Arbeit – sozial und wirtschaftlich realisierbar erscheinen . Nach Auffassung der Bundesregierung spricht eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer Mindestausbildungsvergütung dafür, es bei der besonderen Verantwortung der Tarifpartner zu belassen, die jeweils sachgerechte und zu den Arbeitslöhnen angemessene Ausbildungsvergütung festzulegen. 10. Wann und unter welchen Voraussetzungen soll der „Nationale Pakt für Ausbildung“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwi- ckelt werden? Drucksache 18/711 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Funktion nehmen die Gewerkschaften in der neuen „Allianz“ ein? Werden sie gleichberechtigt zu den bisherigen Paktpartnern und von Beginn an in die Entwicklung der „Allianz“ eingebunden? Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand? b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Zielsetzung der „Allianz“ ebenfalls weiterentwickelt wird? Wenn ja, in welchen Bereichen sieht sie konkreten Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? c) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der „Allianz“ dafür einsetzen , dass nicht nur neue, sondern zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht? d) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Partner der „Allianz“ nicht mehr am Begriff der Ausbildungsreife festhalten? Wie passt nach Meinung der Bundesregierung das Paktziel, die Potenziale aller Jugendlichen für eine duale Berufsausbildung auszuschöpfen , mit der Ausbildungsreife und ihrem aussortierenden Charakter zusammen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jeder Mensch ausbildungsreif ist (bitte begründen)? Die Fragen 10a bis 10d werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ in eine „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden. Dabei sind die bisherigen Paktpartner und neu auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von Beginn an in den Prozess der Überlegungen einbezogen. Alle relevanten Akteure befinden sich zurzeit in einem erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkretere Angaben zu Themen, Zielen etc. im jetzigen Stadium nicht möglich. 11. Plant die Bundesregierung eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)? Wenn ja, wann strebt die Bundesregierung welche Änderungen an, und wo sieht sie den größten Handlungsbedarf? Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Anpassung des BBiG eine Stärkung der Ausbildungsqualität erreicht werden? Die Bundesregierung wird das BBiG evaluieren und dabei auch die Umsetzung der Angebote aus der letzten Novelle im Jahre 2005 vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der Fakten und der Rahmenbedingungen prüfen . Der Koalitionsvertrag benennt als Gegenstand der Evaluierung hier u. a. auch explizit die Stärkung der Ausbildungsqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Evaluation wird zu entscheiden sein, ob und inwieweit sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/711 12. Werden gemäß einer Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf allen Zeugnissen der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2014 ausgewiesen? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer flächendeckenden Ausweisung zu rechnen? Der Hauptausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf den Zeugnissen der beruflichen Bildung ab dem 1. Januar 2014 ausgewiesen werden. Die erforderliche Anpassung der Prüfungsordnungen erfolgt durch die jeweils „zuständige Stelle“ und bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde, vgl. § 47 Absatz 1 BBiG. Nach dem hier vorliegenden Informationsstand haben ganz überwiegend die zuständigen Stellen die Prüfungsordnungen entsprechend angepasst und soweit dies noch nicht geschehen ist, steht die Umsetzung bevor. Über die einzelnen Abläufe zur Änderung der Prüfungsordnungen bei den zuständigen Stellen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Bei den nach § 53 Absatz 1 und 2 BBiG geregelten Fortbildungsordnungen sind Zeugnismuster Bestandteil der jeweiligen Rechtsverordnung. Die Zeugnismuster der Fortbildungsordnungen, deren Abschlüsse im DQR zugeordnet sind, werden durch eine Änderungsverordnung, die im April 2014 erlassen werden wird, um den Hinweis auf die DQR-Einstufung erweitert. 13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der Jugendgarantie vereinbarten Finanzmittel der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zum 1. Januar 2014 gewährt? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Ausschüttung an die betreffenden Länder zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe, und an welche Länder und Institutionen sind diese Mittel geflossen? Zur Finanzierung der Umsetzung der Jugendgarantie wurden in einem gesonderten Verfahren EU-Finanzmittel in Höhe von 6 Mrd. Euro reserviert (sog. Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, Youth Employment Initiative – YEI). Die Hälfte dieser Förderung wird von der EU durch eine eigens eingeführte Haushaltslinie bereitgestellt, weitere 3 Mrd. Euro sind von den Mitgliedstaaten aus ihrem Anteil am Europäischen Sozialfonds (ESF) für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen („für jeden Euro aus der YEI ein Euro aus dem ESF“). In diesem Rahmen stehen Mitgliedstaaten mit Regionen, die eine Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent haben, seit 1. Januar 2014 finanzielle Mittel zur Verfügung, sofern diese ihren nationalen Implementierungsplan zur Jugendgarantie bis 31. Dezember 2013 vorgelegt haben. Der aktuelle Stand sowie Informationen, welchen Mitgliedstaaten wie viele Mittel aus YEI zustehen , ist der Tabelle der Europäischen Kommission unter folgendem Link zu entnehmen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-13_en.htm?locale =en. Deutschland hat keinen Anspruch auf diese Mittel, da es über keine Region mit über 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit verfügt. Über die YEI hinaus können die Mitgliedstaaten weitere ESF-Mittel sowie nationale Mittel zur Umsetzung der Jugendgarantie einsetzen. 14. Wie viele junge Menschen haben bisher durch die Förderung der Initiative „The Job of my Life“ bzw. des Programms „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ eine duale Berufsausbil- Drucksache 18/711 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dung in Deutschland aufgenommen (bitte nach Branchen, Berufen und Bundesländern auflisten)? Bis Ende Januar 2014 haben fast 5 000 junge Menschen aus der Europäischen Union eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ beantragt. 2 901 davon waren Jugendliche, die an einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland interessiert sind. Wie viele davon ihre Ausbildung bereits aufgenommen haben, lässt sich noch nicht abschließend beantworten. Bis Ende Januar 2014 wurden 1 552 Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Berufsausbildung gestellt. Eine Aufschlüsselung der insgesamt 19 898 Anträge (i. d. R. Mehrfachanträge pro Teilnehmenden: Deutschsprachkurse, Reisekostenpauschalen, Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts etc.) nach Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, soweit diese bereits einem Bundesland zugeordnet werden können. Eine Aufschlüsselung nach Anzahl der Teilnehmenden nach Bundesländern ist noch nicht möglich. Eine belastbare Aufschlüsselung nach Branchen und Berufen liegt nicht vor. Sie ist Bestandteil eines Monitorings im Rahmen einer externen begleitenden Evaluation . Mit ersten Ergebnissen ist voraussichtlich Mitte des Jahres zu rechnen. a) Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden vorzeitig wieder aufgelöst, und welche Gründe gab es dafür (bitte nach Branchen, Berufen und Bundesländern auflisten)? Zur Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse und zu den Gründen liegen keine Erkenntnisse vor. Aussagen hierzu werden im Rahmen der Evaluation erwartet. Mit vorläufigen Ergebnissen ist Mitte 2015 zu rechnen. Bislang wurden 159 Anträge für eine Förderung der Rückreise nach Abbruch der Ausbildung gestellt. b) Wie viele der im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel wurden tatsächlich abgerufen? Im Jahr 2013 wurden 10,6 Mio. Euro für die Umsetzung des Sonderprogramms MobiPro-EU aus dem Bundeshaushalt ausgegeben. 15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der unter 25-jährigen Ratsuchenden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im entsprechenden Erhebungszeitraum der vergangenen drei Ausbildungsjahre bundesweit war? Wenn nein, warum nicht? Wird sich die Bundesregierung in diesem Falle dafür einsetzen, dass die BA diese Zahlen zukünftig wieder veröffentlicht? Eine Statistik der Ratsuchenden wird seit 2005/2006 bei der BA nicht mehr geführt , da zu diesem Zeitpunkt das operative Erfassungssystem COMPAS durch das neue Verfahren VerBIS abgelöst wurde, was auch Änderungen in den Kundenbeziehungen sowie in den Beratungs- und Vermittlungsprozessen mit Auswirkungen auf den statistischen Nachweis nach sich gezogen hat. BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 2 107 3 465 380 292 75 765 1 255 2 479 1 258 977 396 205 809 391 478 1 183 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/711 Derzeit wird an der Entwicklung einer „Statistik über beratene Personen in Fragen der Berufswahl“ gearbeitet. Die Konzeption erfordert jedoch hohen Aufwand, so dass eine Publikation noch nicht absehbar ist. 16. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der assistierten Ausbildung bei, und welche Perspektive sieht sie für dieses Modell? e) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung die drei Akteure (Auszubildende bzw. Ausbildungsinteressenten, Betriebe und Träger) zusammenfinden? Die Fragen 16 und 16e werden im Zusammenhang beantwortet. Für den Begriff „Assistierte Ausbildung“ gibt es noch keine einheitliche Definition . In verschiedenen Modellprojekten von Bund und auch Ländern wurden Konzepte erprobt, die Jugendlichen und Betrieben Unterstützung anbieten, damit ein Übergang in eine Ausbildung gelingt und die Ausbildung möglichst erfolgreich abgeschlossen werden kann. „Assistierte Ausbildung“ versteht sich demnach allgemein als Brücke zwischen den Bedarfen der Betriebe und den Voraussetzungen der Jugendlichen, die ihren Wunsch nach Ausbildung nicht realisieren können. Assistenz für kleine und mittlere Betriebe bezieht sich u. a. auf die Definition der konkreten Ausbildungsplatzanforderungen , die frühzeitige Bindung der Jugendlichen an den Betrieb , die Bewerberauswahl und die Unterstützung bei Konfliktprävention und -lösung in der Ausbildung. Hinsichtlich der Jugendlichen ist dabei der Coaching -Gedanke leitend. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Projekte. Sie gehen zwar auf eine gemeinsame Grundidee zurück, weisen aber auch aufgrund der Heterogenität sowohl der Voraussetzungen der Jugendlichen als auch der betrieblichen Bedarfe eine große Spannbreite unterschiedlicher Ansätze auf. Eine gemeinsame Klammer bildet der Rollenwandel vom Bildungsträger zum Bildungsdienstleister für Jugendliche und Unternehmen. Alle verbindet die konzeptionelle Idee, durch neue Kooperationsformen zu individuellen Lösungen zu gelangen. Insofern kann noch nicht von einem Modell der assistierten Ausbildung gesprochen werden. a) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der assistierten Ausbildung als Regelleistung im Sozialgesetzbuch? Wenn ja, wann und in welcher Form? Eine Verankerung der assistierten Ausbildung als Regelleistung im Sozialgesetzbuch ist derzeit nicht geplant. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von ausbildungsbegleitenden Hilfen? Sieht sie einen dringenden Handlungsbedarf, zusätzlich zu dieser Regelleistung nach § 75 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) eine weitere Regelleistung zu etablieren, um einen Ausbildungsprozess zu begleiten bzw. zu assistieren? Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind ein wichtiger Beitrag zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs. Sie wirken bei der Unterstützung junger Menschen , den Ausbildungsabschluss zu erreichen und somit einen Ausbildungsabbruch zu verhindern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 16a verwiesen . c) Sieht die Bundesregierung in der Jugendberufshilfe (und seinen Trägern ) einen geeigneten Partner, um sowohl das „Ausbildungsmanage- Drucksache 18/711 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ment“ der Betriebe (Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, Unterstützung während der Ausbildung etc.) zu übernehmen, als auch junge Menschen vor und während der Ausbildung zu begleiten? Jugendberufshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 1 SGB VIII, der sich mit individuellen sozialpädagogischen Einzelfallhilfen an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit umfassenden Problemen bei der schulischen und beruflichen Integration richtet. Diese jungen Menschen finden nach der Schule meist keinen Ausbildungsplatz und benötigen im Vorfeld der Aufnahme einer Ausbildung zusätzliche Angebote z. B. zum Nachholen des Schulabschlusses oder zur Stärkung ihrer individuellen und sozialen Kompetenzen. Im Projekt „JUGEND STÄRKEN : 1000 Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und regional engagierten Unternehmen erprobt , um die Chancen von benachteiligten jungen Menschen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Einrichtungen der Jugendberufshilfe unterstützen dabei lokale Unternehmerinnen und Unternehmer beim Angebot verschiedener niedrigschwelliger Module wie „Unternehmer zu buchen“, „Offenes Unternehmen“, „Coach4Life“, Bewerbungstrainings. Die jungen Menschen erhalten so im Vorfeld von Ausbildung und Beruf wichtige Anregungen für ihre weitere berufliche Zukunft. Die notwendige Unterstützung während der Ausbildung wird über ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III sichergestellt, die von Agentur für Arbeit und Jobcenter durch öffentliche Ausschreibung eingekauft werden. d) Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der Betriebe, um zum Gelingen einer Ausbildung, von der Aufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss, beizutragen? Vor dem Hintergrund der guten Prüfungserfolge im Rahmen der Abschlussprüfung (siehe Frage 8), ist das Engagement der Betriebe zum Gelingen einer Ausbildung beizutragen, als hoch bis sehr hoch zu bewerten. Dies beruht auf dem marktnahen Qualifizierungssystem und dem damit verbundenen Eigeninteresse der Betriebe, qualifizierte Fachkräfte zu haben. 17. In welchem Umfang soll das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III ausgebaut werden? § 421s SGB III wurde mit Wirkung zum 1. April 2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil 1 Nr. 69, Seite 2854) aufgehoben. Mit gleichem Gesetz wurde die Berufseinstiegsbegleitung, die zuvor modellhaft erprobt wurde, dauerhaft in § 49 SGB III als Ermessensleistung mit einem Kofinanzierungserfordernis eingefügt. Der Bund plant, in der Förderperiode von 2014 bis 2020 ein ESF-Bundesprogramm zur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung aufzulegen . Umfang und Laufzeit hängen von den künftig im Rahmen der für das Programm zur Verfügung stehenden ESF- und Kofinanzierungsmittel ab. a) Sind bereits Vereinbarungen getroffen worden, um die für die Regelleistung nach § 421s SGB III notwendige Kofinanzierung zu erhalten, wenn die Förderung durch den Bund Ende 2014 ausläuft? Wenn ja, welche? Es sind bislang keine Vereinbarungen getroffen worden. Der Bund plant eine Kofinanzierung aus ESF-Mitteln. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/711 b) Wie viele Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten, bezahlen ihre Angestellten nach dem für die Aus- und Weiterbildungsbranche gültigen Tarifvertrag? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der für die Branche gültige Mindestlohn nicht gezahlt wird? Wenn ja, wie viele? Über die Anzahl der Bildungsträger, die die Berufseinstiegsbegleitung anbieten, und deren Entgeltstrukturen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Unter den Geltungsbereich der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch fallen nach Ermittlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) insgesamt zwischen 22 500 und 26 000 Beschäftigte. Diese haben Anspruch auf den Mindestlohn. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen der für die Branche gültige Mindestlohn nicht gezahlt wird. c) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Begleitern mit befristeten Arbeitsverträgen, und für welchen Zeitraum werden diese Arbeitsverträge durchschnittlich ausgestellt? Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a. F. wird von einem Forschungskonsortium im Auftrag des BMAS seit dem Jahr 2009 evaluiert. Nach dem Zwischenbericht 2013 (veröffentlicht auf der Internetseite des BMAS: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/inhalt.html) hat eine Befragung von Berufseinstiegsbegleitern und -begleiterinnen im Herbst 2012 ergeben, dass etwas mehr als die Hälfte der Befragten (51,5 Prozent) zu diesem Zeitpunkt einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Die Befristung endete nach Angaben der Befragten in den meisten Fällen im Jahr 2013 (67,7 Prozent) sowie im Jahr 2014 (22,6 Prozent). d) Hält die Bundesregierung eine (kurzzeitige) Befristung von Arbeitsverträgen bei Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern für vereinbar mit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung sowie dem Aufbau persönlicher Bindungen zwischen Jugendlichen und den Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern? Das Fachkonzept der BA zur Berufseinstiegsbegleitung sieht vor, dass dem Grundsatz der Kontinuität des Personals durch festangestellte Arbeitnehmer für die jeweilige Maßnahmendauer Rechnung zu tragen ist. Festangestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die Vertragslaufzeit bzw. die Laufzeit der Option umfassen dürfen. Dies findet im Vergabeverfahren Berücksichtigung . e) Wie hoch ist der Anteil an Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern , deren Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, von welcher Dauer ist das Arbeitsverhältnis einer Berufseinstiegsbegleiterin bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters durchschnittlich, und worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses? Über die Quote der vorzeitig gelösten Arbeitsverhältnisse und die durchschnittliche Dauer eines Arbeitsverhältnisses einer Berufseinstiegsbegleiterin bzw. eines Berufseinstiegsbegleiters liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Nach dem o. g. Zwischenbericht 2013 zur Evaluation haben sich 62,2 Pro- zent der im Herbst 2012 befragten Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen unzufrieden mit ihrer Einkommenssituation gezeigt. Ob und gegebenenfalls in Drucksache 18/711 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wie vielen Fällen dieser Umstand zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Berufseinstiegsbegleiter bzw. die -begleiterin geführt hat, ist der Bundesregierung ebenso wie die Häufigkeit anderer Beendigungsgründe nicht bekannt . f) Wie viele Jugendliche wurden in den Jahren 2012 und 2013 von Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern insgesamt begleitet, wie vielen gelang die Aufnahme einer Ausbildung bzw. eines weiterführenden schulischen Angebots, und wie viele Austritte aus welchen Gründen sind zu verzeichnen? Für das Jahr 2013 liegen der Bundesregierung noch keine endgültigen Zahlen vor. Für das Jahr 2012 stellt sich die Situation wie folgt dar, wobei zwischen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III a. F., der Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der Initiative Bildungsketten und der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III zu differenzieren ist: Nach dem Zwischenbericht 2013 (Seite 57) hat eine Befragung zum Verbleib der Teilnehmenden 18 Monate nach dem planmäßigen Schulabschluss folgendes Bild ergeben. Unter die Kategorie „Sonstiges“ fallen unter anderem Praktikum, freiwilliges soziales Jahr und Krankheit. 18. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung künftig dem Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) bei? Die Einstiegsqualifizierung (EQ) hat sich für junge Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven als Türöffner in eine betriebliche Berufsausbildung bewährt. Die Partner des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs haben daher in der Gemeinsamen Erklärung „Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken“ am 5. Februar 2014 Maßnahmen zur besseren und gezielteren Nutzung von EQ und EQ Plus vereinbart. a) Wie viele EQ wurden in den zurückliegenden drei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (bitte nach Schulabschlüssen, Alter der Teilnehmenden und gesondert nach Jahren aufschlüsseln)? Folgende Eintritts- und Bestandszahlen liegen zur EQ in der Statistik der BA vor: § 421s a. F. SGB III Bildungsketten § 49 SGB III Eintritte 10 916 7 717 4 467 Austritte 16 878 4 434 39 Durchschnittsbestand 19 508 14 002 2 976 In Ausbildung 58,7 Prozent Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (schulisch oder BA) 12,6 Prozent In allgemeinbildender Schule 10,2 Prozent In Arbeit 3,5 Prozent Sonstiges 15,0 Prozent Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/711 Für das Jahr 2013 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Daten zum Alter und zum Schulabschluss von Teilnehmenden an einer EQ liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, in denen Teilnehmende einer EQ nicht auf eine bevorstehende Berufsausbildung (gemäß § 26 BBiG) vorbereitet wurden? Wenn ja, wie viele (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln )? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. c) In wie vielen Fällen wurden Teilnehmende einer EQ gemäß landesschulgesetzlicher Bestimmungen in den vergangenen drei Jahren vom Betrieb für eine Teilnahme am Berufsschulunterricht angemeldet, und in wie vielen Fällen nicht? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl der am Berufsschulunterricht Teilnehmenden? Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Teilnahme am Berufsschulunterricht während einer EQ ein? Ein Forschungskonsortium hat im Auftrag des BMAS in der Zeit von 2009 bis 2012 die EQ evaluiert. Laut dem Abschlussbericht (Seite 20: veröffentlicht auf der Internetseite des BMAS: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/inhalt .html) sind 54 Prozent der befragten Kammern davon ausgegangen, dass alle EQ-Teilnehmende in ihrem Kammerbezirk am Berufsschulunterricht teilnehmen , während 35 Prozent angaben, dass einige den Berufsschulunterricht besuchen . Nur zehn Prozent verwiesen darauf, dass grundsätzlich kein Berufsschulunterricht für EQ-Teilnehmende vorgesehen sei. Die Teilnehmenden selbst haben mehrheitlich davon berichtet, während der EQ die Berufsschule besucht zu haben (61 Prozent). Regelungen zum Besuch einer Berufsschule liegen in der Zuständigkeit der Länder. Ziel der Bundesregierung ist es, eine größtmögliche Teilnahme von EQTeilnehmenden am Berufsschulunterricht zu gewährleisten. In diesem Sinne ist mit den Ländervertretern im Ausbildungspakt abgestimmt worden, dass die Länder versuchen, dies nach Möglichkeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Berufsschulpflicht/dem Berufsschulrecht zu gewährleisten. d) Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vergütung einer oder eines Teilnehmenden einer EQ unter Einbeziehung der nach § 54a SGB III gewährten Zuschüsse (bitte gesondert nach den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)? Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Vergütung? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Höhe der Vergütung, falls nach Ablauf der EQ keine Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgt bzw. vom Arbeitgeber nicht erwünscht ist? Jahr Eintritte (SGB II und SGB III) Durchschnittsbestand (SGB II und SGB III) 2010 29 900 18 783 2011 25 314 16 493 2012 22 326 14 206 Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines EQ-Teilnehmenden ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon Drucksache 18/711 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aus, dass Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, mit den Teilnehmenden im Regelfall als monatliche Vergütung den in § 54a Absatz 1 Satz 1 SGB III genannten Zuschuss zur Vergütung vereinbaren. Der Satz in Höhe von 216 Euro entspricht dem Bedarfssatz von zu Hause wohnenden Teilnehmenden an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (vergleiche § 62 Absatz 1 SGB III). Die Höhe der Vergütung kann von dem Förderhöchstbetrag abweichen. Tarifliche Regelungen sind einzuhalten. Schlussfolgerungen und Konsequenzen zu der Höhe der Vergütung sind aus der Sicht der Bundesregierung nicht davon abhängig, ob nach Ablauf der EQ eine Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgt. e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen Teilnehmenden nach Abschluss der EQ die ihnen vermittelten Fertigkeiten , Kenntnisse und Fähigkeiten zertifiziert wurden, und in wie vielen nicht (bitte gesondert für die vergangenen drei Jahre aufschlüsseln)? Nach § 54a Absatz 3 Satz 2 SGB III sind die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vom Betrieb zu bescheinigen. Darüber hinaus stellt die zuständige Stelle über die erfolgreich durchgeführte betriebliche EQ ein Zertifikat aus. Die Evaluation hat zur Zertifizierungspraxis Folgendes ergeben. Die befragten Kammern haben angegeben, dass im Ausbildungsjahr 2010/2011 durchschnittlich 24 Prozent der erfolgreich absolvierten EQen zertifiziert wurden (Seite 21 des Abschlussberichts 2012). Nach Ansicht der befragten Kammern ist die niedrige Zertifizierungsquote insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Dokumente von den Betrieben und den Teilnehmenden zu selten beantragt werden. Kenntnisse über die Fallzahlen der Zertifizierungen der vergangenen drei Jahre hat die Bundesregierung nicht. f) Welche Perspektive sieht die Bundesregierung für das Instrument EQ? Die EQ ist ein gesetzliches Regelinstrument und kann von Agenturen und Jobcentern für die im Gesetz genannten Personengruppen eingesetzt werden. 19. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Ausbildungsberufen, die nicht verkürzbar und vollzeitschulisch organisiert sind, langfristig zu gewährleisten ? Wenn ja, wie und welche? Wenn nein, warum nicht? Für welche nichtverkürzbaren vollzeitschulischen Ausbildungsgänge existieren bereits bundesrechtliche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung landesrechtliche Regelungen, um die Finanzierung für die gesamte Maßnahmedauer zu gewährleisten, und für welche nicht (bitte nach Art der Ausbildung und Bundesländern sowie der jeweiligen Anzahl der Teilnehmenden in den vergangenen drei Jahren aufschlüsseln)? Das Arbeitsförderungsrecht geht grundsätzlich davon aus, dass die Förderung der Teilhabe an einer Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss nur dann erfolgt , wenn die Weiterbildung im Vergleich zur Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt durchgeführt wird. Eine Verkürzung der Weiterbildung auf zwei Jahre ist für die meisten Berufe (z. B. Berufe nach dem BBiG oder der Handwerksordnung) unproblematisch. Allerdings können auch Weiterbildungen in nicht verkürzbaren, z. B. vollzeitschulischen Ausbildungsberufen geför- dert werden. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass die Finanzierung des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/711 dritten Weiterbildungsjahres durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen außerhalb der Arbeitsförderung sichergestellt ist. Im Fall der Krankenpflegeausbildung ist die Finanzierung des letzten Ausbildungsdrittels außerhalb der Arbeitsförderung gesichert, sodass eine Förderung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter möglich ist. Für schulische Ausbildungsberufe wie z. B. Physiotherapie , Logopädie oder Ergotherapie bestehen keine institutionellen Finanzierungssicherungen des dritten Jahres außerhalb der Arbeitsförderung. Bei der Erzieherausbildung kann von einer Finanzierungssicherung für das dritte Ausbildungsdrittel ausgegangen werden, wenn im dritten Jahr ein ausreichend vergütetes Anerkennungspraktikum absolviert wird. Dies ist nach Kenntnis der Bundesregierung in acht Bundesländern der Fall. In den Bundesländern, in denen die Erzieherausbildung praxisintegriert durchgeführt wird und erhöhter Fachkräftebedarf besteht, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit förderfähige Ausbildungsmodelle entwickelt bzw. sind in zwei Ländern bereits implementiert . Damit ist die Finanzierung des dritten Ausbildungsdrittels außerhalb der Arbeitsförderung in zehn Bundesländern grundsätzlich gewährleistet. Zudem werden Weiterbildungen gefördert, die auf das Ablegen der Nichtschülerprüfung vorbereiten. Eine Übersicht über Eintritte von Teilnehmern/Teilnehmerinnen in von Arbeitsagenturen und Jobcentern geförderte berufliche Weiterbildungen mit den Schulungszielen Fachkraft Gesundheits-, Krankenpflege, Fachkraft Kinderbetreuung, -erziehung findet sich in der Anlage. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Schlussfolgerungen aus der Schlecker-Insolvenz “ (Bundestagsdrucksache 17/12445) verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung, die Finanzierung des letzten Drittels von Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den nichtverkürzbaren Ausbildungsgängen der Pflegeberufe über das Jahr 2015, dem Auslaufen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Pflege, hinaus zu gewährleisten? Wie viele Personen nahmen eine solche Maßnahme zur Ausbildung bzw. Umschulung in den Pflegeberufen in den vergangenen fünf Jahren auf? Mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege wurde eine befristete Vollfinanzierung dreijähriger Altenpflegeumschulungen durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter für Teilnehmerinnen und Teilnehmer eröffnet, die vom 1. April 2013 bis 31. März 2016 in eine Altenpflegeumschulung eingetreten sind (§ 131b SGB III). Im Hinblick auf die noch über zweijährige Gültigkeitsdauer der Regelung besteht derzeit kein aktueller Entscheidungsbedarf . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Eine Übersicht über den Zugang von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in berufliche Weiterbildung mit dem Schulungsziel staatlich examinierte/r Altenpfleger/in innerhalb der vergangenen fünf Jahre findet sich in der Anlage. Drucksache 18/711 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/711 Anlage zu Frage 20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333