Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7114 18. Wahlperiode 16.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6827 – Einmischung der NATO- und GCC-Staaten in den syrischen Bürgerkrieg und so genannte gemäßigte Oppositionsgruppen in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Beginn der gewaltsamen Auseinandersetzungen in und um Syrien im Jahr 2011 haben sich diverse Staaten der NATO sowie des Golf-Kooperationsrates (GCC – inklusive Beitrittskandidaten dieses Bündnisses) in den Bürgerkrieg in der Levante eingemischt. So lieferten (und liefern teilweise immer noch) Frankreich, Jordanien, Katar, Saudi-Arabien, die Türkei, die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate Waffen an verschiedene bewaffnete Gruppen im syrischen Bürgerkrieg (www.nytimes.com/2012/06/21/world/middleeast/cia-said-toaid -in-steering-arms-to-syrian-rebels.html?_r=0). Vor allem die Türkei greift immer wieder in den Bürgerkrieg ein und hat auch İskenderun, die Hauptstadt der Provinz Hatay, die 1937 von Frankreich aus dem Mandatsgebiet Syrien ausgegliedert und der Türkei übergeben worden ist und in der Folge Ziel einer ethnischen Säuberungspolitik durch die Türkei war, der Freien Syrischen Armee für deren Hauptquartier zur Verfügung gestellt (www.hurriyetdaily news.com/syrianrebels -too-fragmented-unruly.aspx?pageID=238&nID=29158&NewsCatID=352). Wie durch die Enthüllungsplattform WikiLeaks bekannt wurde, haben im Jahr 2012 Vertreter Katars, der Türkei und Saudi-Arabiens einen Pakt geschlossen , die syrische Regierung zu stürzen – die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und der USA waren auch in diesen Pakt involviert (www. ibtimes.com/wikileaks-publishes-more-documents-revealing-saudi-connectionagainst -syria-united-1988251). Die vom Bundeskanzleramt finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) beteiligte sich im Jahr 2012 an dem Projekt „The Day After“, in welchem die politische und wirtschaftliche Neuordnung Syriens nach dem Sturz der syrischen Regierung konzipiert wurde (www.german-foreignpolicy .com/de/fulltext/58386, german-foreign-policy.com/de/fulltext/58394, german-foreign-policy.com/de/fulltext/58409, german-foreign-policy.com/ de/fulltext/58411). Syrische Rebellengruppen wurden darüber hinaus auch mit Spionageerkenntnissen, die das Flottendienstboot der Bundeswehr Oker sammelte , unterstützt (www.reuters.com/article/2012/08/19/us-syria-crisis-germanyid USBRE87I06D20120819#LeikaBmxhhHA8PuO.97). Vorwürfe über deutsche Waffenlieferungen an die Gruppen des syrischen bewaffneten Widerstands Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7114 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode konnte die Bundesregierung nicht überzeugend widerlegen (Bundestagsdrucksache 18/1752, www.sueddeutsche.de/service/mein-deutschland-wundersamewaffen -wege-1.1 952681). Wenn es um die Frage geht, wen die Bundesregierung im syrischen Bürgerkrieg genau unterstützt, bleiben die Aussagen aus Sicht der Fragesteller immer etwas unklar (Bundestagsdrucksache 18/1746). So behauptet die Bundesregierung, in Syrien angeblich die „gemäßigte Opposition“ zu unterstützen, wie es der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier wiederholt in der Öffentlichkeit betont hat (www. auswaertiges-amt.de/EN/Infoservice/Presse/Meldungen/2014/ 140226_BM_SYR.html). Eine Übersicht, welche Gruppen im syrischen Bürgerkrieg die Bundesregierung als „gemäßigt“ ansieht, bleibt jedoch bis heute aus. Die USA hatten bereits im Jahr 2006 begonnen, syrische Oppositionsgruppen finanziell zu unterstützen – so flossen von 2006 bis 2011 über 6 Mio. US-Dollar aus den Vereinigten Staaten zu syrischen Oppositionsgruppen und einem Exil- Fernsehsender in London (www.washingtonpost.com/world/us-secretly-backedsyrian -opposition-groups-cables-released-by-wikileaks-show/2011/04/14/AF1p 9hwD_story.html). 1. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschuss von Schiffen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten in Syrien (YPG) auf dem Euphrat Ende Oktober 2015, durch welchen wahrscheinlich eine YPG-Operation gegen den „Islamischen Staat“ in der nordsyrischen Stadt Jarablus verhindert wurde (www.al-monitor.com/pulse/ originals/2015/10/turkey-syria-isis-kurds-pyd-ankara-looking-for-border -cause.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 2. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Training von Kämpfern der „Syrischen Turkmenenbrigaden“ (auch genannt „Syrische Turkmenenarmee“) durch Einheiten der türkischen Bordo Bereliler (www.hurriyet.com.tr/dunya/28460945.asp)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 3. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen der Türkei an die Ahrar al-Sham und an die „Islamische Front“ (www.welt.de/politik/deutschland/article147173383/Gabdie -Linke-der-PKK-geheime-Regierungsdokumente.html)? Die erbetenen Auskünfte sind einer Beantwortung in offener Form nicht zugänglich . Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen , die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7114 kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.* 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lieferung von Panzerabwehrraketen des Typs BGM-71-TOW durch die CIA bzw. über Saudi-Arabien an syrische bewaffnete Oppositionsgruppen (www. thedailybeast.com/articles/2015/10/24/cia-armed-rebels-march-on-assadhomeland .html)? Die erbetenen Auskünfte sind einer Beantwortung in offener Form nicht zugänglich . Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen , die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.* 5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA in Syrien nun auch zu bewaffneten Einsätzen am Boden bereit seien (www. sueddeutsche.de/politik/syrien-krise-usa-deuten-einsatz-von-bodentruppengegen -is-an-1.2711735), und inwieweit sieht die Bundesregierung durch einen Bodeneinsatz von US-Truppen eine erhöhte Gefahr der direkten Konfrontation mit den mit der syrischen Regierung verbündeten Truppen (iranische Pasdaran, Hisbollah, russische Spezialeinheiten)? Der Bundesregierung sind keine Pläne der US-Regierung zu bewaffneten Kampfeinsätzen von US-Bodentruppen in Syrien bekannt. Die am 30. Oktober 2015 von US-Präsident Obama autorisierten bis zu 50 Spezialkräfte sollen laut öffentlichen Angaben des US-Verteidigungsministerium die moderate syrische Opposition (ohne Kampfauftrag) ausbilden und unterstützen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7114 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche bewaffneten Gruppen, die am syrischen Bürgerkrieg beteiligt sind, schätzt die Bundesregierung als „gemäßigt“ ein (bitte auflisten nach Größe der Formation und mit deren geographischen Schwerpunkten)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zu Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden und zur aktuellen Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig, ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Methoden und Aufklärungsschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen , was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS- Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.† 7. Hält die Bundesregierung folgende bewaffneten Gruppen für „gemäßigt“ bzw. „moderat“: a) Freie Syrische Armee (Free Syrian Army) b) Südfront (Southern Front) c) Jaysh al-Janoob d) Revolutionäre Armee (The Revolutionary Army) e) Brigade der Ritter der Gerechtigkeit (Knights of Justice Brigade) f) Bataillone Thuwar al-Shams (Thuwar al-Sham Battalions) g) Befreiungsbewegung von Homs (Homs Liberation Movement) h) Jaysh al-Nasr i) Legion al-Rahman j) Islamische Front (Islamic Front) k) Ahrar ash-Sham l) Jaysh al-Islam m) Brigade Al-Tawhid n) Ansar al-Sham o) Armee der Mudschaheddin (Army of Mujahedeen) p) Jaish al-Sham q) Front für Authentizität und Entwicklung (Authenticity and Development Front) r) Harakat Nour al-Din al-Zenki s) Fastaqim Kama Umirt t) Islamische Union Ajnad al-Sham (Ajnad al-Sham Islamic Union) † Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7114 u) Sham Legion v) Jabhat Ansar al-Islam w) Criterion Brigades x) Syrische Turkmenenbrigade y) Muslimbruderschaft von Syrien z) Hamas? Aufgrund unterschiedlicher Methodik bei der Wiedergabe der Namen (Transkription aus dem Arabischen deutsch- und englischsprachige Übersetzung, gemischtsprachige Namen) sind nicht alle genannten Gruppen eindeutig zu identifizieren. Es handelt sich bei den genannten Namen auch nicht ausschließlich um bewaffnete Gruppen. Die Muslimbruderschaft von Syrien ist eine politische Bewegung. Die so genannte Freie Syrische Armee, die Südfront und die Islamische Front beispielsweise sind Bündnisse aus verschiedenen Gruppen oder Einheiten, deren ideologische Ausrichtung unterschiedlich ist. Während bestimmte Bündnisse, wie beispielsweise die der Freien Syrischen Armee angehörenden Gruppen, eher dem moderaten Spektrum zuzuordnen sind, ist es aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum möglich bzw. nicht sinnvoll, jede einzelne Gruppe auf einer Skala von „moderat“ bis „nicht moderat“ dauerhaft einzuordnen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es entscheidend, dass diejenigen bewaffneten Gruppen, die nicht als eindeutig terroristisch gelistet sind, für einen politischen Prozess gewonnen werden können, der über Waffenstillstände zur einer friedlichen Lösung des Konflikts in Syrien hinführt. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der „Nationalen Koalition der syrischen Revolutionsund Oppositionskräfte“, des wichtigsten Zusammenschlusses der zivilen, politischen Opposition, mit den bewaffneten Gruppen eine Diskussion über die politische Lösung des Konflikts und die Zukunft Syriens zu führen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Stärke dieser Gruppen , die Haupteinsatzorte und Kontakte ins Ausland (v. a. nach Deutschland )? Die Größe der genannten Gruppen und Bündnisse kann jeweils nur geschätzt werden und unterliegt starken Schwankungen (aufgrund häufiger Abspaltungen, Bündnisse, Neugründungen, intensiver Kampfhandlungen usw.): Während Gruppierungen wie bspw. die Front für Authentizität und Entwicklung nach Erkenntnissen der Bundesregierung nur mehrere Dutzend bis wenige hundert Kämpfer umfassen, liegt die Kämpferzahl bei Gruppierungen wie der Ahrar al-Sham im unteren fünfstelligen Bereich. Gleichzeitig existieren Gruppierungen mit lokal eng begrenztem Wirkungsradius, wie z. B. die so genannten Turkmenenbrigaden, sowie Gruppen mit regionalen (z. B. Südfront, Jaysh al-Islam) und landesweiten, wenn auch begrenzten Einflussmöglichkeiten (z. B. Muslimbruderschaft). Während die Bezüge einiger der genannten Gruppierungen ins Ausland – insbesondere in Nachbarländer und die Region – äußerst vielfältig sind, weisen nur wenige Gruppierungen, insbesondere salafistisch-jihadistische Gruppierungen wie z. B. die Ahrar al-Sham, auch Deutschlandbezüge auf. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7114 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Gruppen gehören nach Erkenntnis der Bundesregierung zur „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ (Bundestagsdrucksache 18/1746)? Die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte („Nationale Koalition“) ist ein breites Bündnis verschiedener politischer Gruppen und Vereinigungen der syrischen Opposition. Erklärtes Ziel der Nationalen Koalition ist es, das Regime von Syriens Präsident Bashar al-Assad durch ein pluralistisches und demokratisches System zu ersetzen sowie den Sicherheitsapparat zu reformieren und demokratischer Kontrolle zu unterstellen. Ideologisch reicht das Spektrum nach Kenntnissen der Bundesregierung von streng säkular ausgerichteten Mitgliedern, die der Syrischen Kommunistischen Partei entstammen, bis zu den Muslimbrüdern. Die verschiedenen ethnischen und religiösen Minderheiten Syriens sind ebenfalls in der Nationalen Koalition vertreten. Viele Vertreter der aus dem Aufstand gegen das Assad-Regime im ganzen Land hervorgegangenen Lokalräte sind nicht politisch-ideologisch gebunden, sondern vertreten eine Region . Andere Mitglieder vertreten Dachverbände, die sich dem Aufstand gegen das Assad-Regime verpflichtet fühlen, wie dem „revolutionären Verband der Stämme Syriens“, dem „Verband freier syrischer Akademiker“ oder dem „Verband freier syrischer Autoren“. 10. Schätzt die Bundesregierung alle Gruppen, die nicht zur „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ gehören, nicht zu den „gemäßigten Oppositionsgruppen“ (Bundestagsdrucksache 18/1746)? Die Bundesregierung sieht die Nationale Koalition der syrischen Revolutionsund Oppositionskräfte als das wichtigste und repräsentativste Forum der moderaten politischen Opposition zum Assad-Regime. Die Nationale Koalition selbst ist über die Jahre von einem Alleinvertretungsanspruch abgerückt. Stattdessen hat sie in den vergangenen zwölf Monaten eine Verständigung mit anderen Strängen der syrischen politischen Opposition gesucht, so etwa mit dem Nationalen Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte oder der Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates. Die Bundesregierung hat diese gegenseitigen Annäherungen ausdrücklich begrüßt und auch Unterstützung dabei angeboten. Sie sieht darin eine für spätere Verhandlungen mit dem Assad-Regime notwendige Stärkung der moderaten syrischen Opposition. Die Bundesregierung begrüßt auch, dass Saudi Arabien zu der für Mitte Dezember 2015 in Riad geplanten umfassenden Oppositionskonferenz neben der Nationalen Koalition, nationalen Persönlichkeiten und einigen bewaffneten Gruppen auch das Nationale Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte eingeladen hat. 11. Welche Gruppen gehören nach Erkenntnis der Bundesregierung mittlerweile nicht mehr zur „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte “ und sind zu anderen Teilen der Opposition übergelaufen (Bundestagsdrucksache 18/1746)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat lediglich die Gruppe der Lokalen Koordinierungskomitees die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte im Jahr 2015 verlassen. Dabei blieb unklar, ob dies aus programmatisch -politischen oder aus persönlichen Gründen des Vertreters der Lokalen Koordinierungskomitees geschah. Die Lokalen Koordinierungskomitees haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch keinem anderen Teil der syrischen Opposition angeschlossen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7114 12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Kovorsitzenden der kurdisch -dominierten Partei PYD, Salih Muslim, dass die Nationale Koalition „Erfüllungsgehilfe Katars und der Türkei“ sei (gulfnews.com/news/mena/ syria/syria-kurdish-leader-rejects-new-coalition-1.1107985)? Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. 13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Nationale Koalition bereits im Jahr 2013 „zunehmend irrelevant“ wurde (www.economist.com/ news/middle-east-and-africa/21586879-islamist-rebels-sever-ties-politicalopposition -their-own-men)? Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. 14. An welchen Orten in Syrien gibt es von der Syrischen Arabischen Republik unabhängige, „sehr gut funktionierende und leistungsfähige lokale Räte, die professionell arbeiten“ (Bundestagsdrucksache 18/1746, Antwort zu Frage 5)? Der Bundesregierung sind solche Räte derzeit in den Provinzen Aleppo, Idlib, Lattakia, Hama, Homs, Damaskus Land und Daraa bekannt. 15. Stuft die Bundesregierung das Nationale Koordinationskomitee für demokratischen Wandel der syrischen Kräfte (Comité national pour le changement démocratique, CNCD) als „gemäßigte Oppositionsgruppe“ ein? Das Nationale Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte wird von der Bundesregierung im Wesentlichen als eine gemäßigte Gruppe der so genannten Inlandsopposition angesehen. Dass die kurdische Partei der Demokratischen Union (PYD) Mitglied des Nationalen Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte ist, sieht die Bundesregierung jedoch als politische Belastung aufgrund der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen des militärischen Arms der PYD . 16. Mit welchen „gemäßigten Oppositionsgruppen“ hält die Bundesregierung derzeit in welcher Weise Kontakt? Die Bundesregierung unterhält Kontakte in Form politischer Gespräche insbesondere zu den in der Nationalen Koalition versammelten Gruppen und Individuen. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Gruppen und Individuen , die sich in Opposition zum syrischen Regime befinden wie beispielsweise dem Nationalen Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte oder der Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates. 17. Mit welchen „gemäßigten Oppositionsgruppen“ hat die Bundesregierung seit 2005 in welcher Weise Kontakt gehabt? Kontakte zur politischen Opposition sind für die Bundesregierung üblicher Bestandteil der bilateralen Beziehungen. Solche Kontakte in Form politischer Gespräche wurden vor allem über die deutsche Botschaft in Damaskus unterhalten. In einem repressiven Überwachungsstaat wie Syrien unter dem Assad-Regime wurden solche Kontakte stets diskret gehandhabt, um die Vertreter der Opposition nicht zusätzlichen Gefährdungen auszusetzen. vgl. hierzu beispielsweise den Bericht „Under Kurdish Rule. Abuses in PYD-run Enclaves of Syria“ von Human Rights Watch vom 19. Juni 2014 (www.hrw.org/report/2014/06/19/under-kurdish-rule/abuses-pyd-run-enclaves-syria). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7114 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vor und seit der Verabschiedung der Damaszener Erklärung im Oktober 2005 durch die meisten oppositionellen Kräfte in Syrien (etwa die Ausschüsse zur Wiederbelebung der Zivilgesellschaft, das Syrische Komitee für Menschenrechte, die Nationale Demokratische Sammlung in Syrien, die Partei der Zukunft, das Kurdische Demokratische Bündnis in Syrien, die Kurdische Demokratische Front in Syrien und mehrere unabhängige Persönlichkeiten) stand die Bundesregierung mit vielen Unterzeichnern in Kontakt. Diese Kontakte wurden fortgesetzt, als sich nach Beginn des Aufstands gegen das Assad-Regime und in Opposition zu diesem im August 2011 der Syrische Nationalrat bildete, dem viele Unterzeichner der Damaszener Erklärung sowie die Muslimbrüder Syriens beitraten, und als sich dieser der im November 2012 gegründeten Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte anschloss. Diese Kontakte fanden und finden sowohl am jeweiligen Sitz der genannten Organisationen als auch bei Besuchen von deren Vertretern in Deutschland statt. Kontakte mit der so genannten Inlandsopposition, zu der sich das Nationale Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte oder die Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates zählen, haben seit Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus zu Beginn des Jahres 2012 zunächst sehr wenig und erst nach der Exilierung einiger ihrer Führungsmitglieder wieder vermehrt stattgefunden. Über Projektarbeit steht die Bundesregierung auch mit Vertretern verschiedener Lokalräte, die in den von der Opposition zum Assad-Regime gehaltenen Gebieten arbeiten, indirekt und gelegentlich auch direkt in Kontakt. 18. Welche Projekte in Kooperation mit den „gemäßigten Oppositionsgruppen“ hat die Bundesregierung in Syrien seit Beginn des Krieges in und um Syrien im Jahr 2011 durchgesetzt? Die Bundesregierung hat seit 2011 folgende Projekte in Kooperation mit gemäßigten Oppositionsgruppen umgesetzt: Deutschland fördert seit 2013 über den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) zivilgesellschaftliche Strukturen und die Versorgung der Bevölkerung in den Gebieten Syriens, die in besonderem Maße unter den Angriffen des Regimes leiden. Der bisherige deutsche Beitrag zum SRTF beläuft sich auf 18,7 Mio. Euro. Die Interimsregierung der syrischen Nationalen Koalition ist Mitglied der Steuerungsgremien des SRTF. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23, 24 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6962 vom 9. Oktober 2015 verwiesen. Deutschland unterstützt seit 2012 das Sekretariat der Arbeitsgruppe für Wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes. Deutschland leistete zwischen 2013 und 2015 Hilfslieferungen an gemäßigte Kräfte der Opposition mit dem Ziel, den Aufbau von Strukturen zu unterstützen , die in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten Syriens für die Bevölkerung grundlegende öffentliche Dienstleistungen und Schutz anbieten. Darüber hinaus sind Teile der Beantwortung in offener Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7114 die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen . Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland negative Folgewirkungen . Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.‡ 19. Welche Gruppen, die die Bundesregierung in der Vergangenheit als „gemäßigte Oppositionsgruppen“ eingeschätzt hat, schätzt sie mittlerweile nicht mehr als solche ein? Im Rahmen der Projektarbeit wurden Gruppen von der Bundesregierung als gemäßigt eingestuft. Es liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor, wonach diese Einschätzung revidiert oder angepasst werden müsste. 20. Welche Gruppen, die die Bundesregierung seit 2011 als „gemäßigte Oppositionsgruppen “ eingeschätzt hat, sind zur islamistischen Opposition übergelaufen ? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Wofür genau und wann wurden die Gelder des „Syria Recovery Trust Fund“ ausgegeben (www.auswaertiges-amt.de/EN/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_ Artikel/Syrien/130902-BM-Jarba.html; bitte mit Angaben über die genauen Orte)? Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) fördert seit Frühjahr 2014 unter anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung, die Beschaffung von Krankenwagen und medizinischem Gerät, die Beschaffung von Weizen für die Nahrungsmittelproduktion und die Unterstützung bei der Abfallbeseitigung in den Provinzen Aleppo, Hama, Idlib und Daraa. Die Projektarbeit des SRTF ist auf der Homepage des Fonds dokumentiert (www.srtfund.org). ‡ Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7114 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Territorien kontrollieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung die „gemäßigten Oppositionsgruppen“ derzeit in Syrien (Stand: November 2015), und wie viele Menschen ungefähr leben in diesen Gebieten? Die von der Bundesregierung als Projektpartner unterstützten gemäßigten Oppositionsgruppen sind in der Regel zivile Akteure, die sich über die Provinzen Aleppo , Idlib und Daraa verteilen. Aufgrund der hohen Zahl an Binnenflüchtlingen und syrischen Flüchtlingen im Ausland wie auch der sich ständig verschiebenden Frontlinien liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die Anzahl der der dort lebenden Menschen vor. 23. Welche Kooperationen der „gemäßigten Oppositionsgruppen“ mit den islamistischen Extremisten in Syrien sind der Bundesregierung bekannt? Viele zivile Akteure in Syrien leben unter der Herrschaft von islamistischen bewaffneten Gruppen. Diese Akteure müssen in der Regel mit diesen Gruppen kooperieren , um die Funktionsfähigkeit ihrer Gemeinden zu sichern. Als Beispiel sei hier der Stadtrat von Idlib genannt, der zur Wahrung der Sicherheit in der Stadt mit der Gruppe Ahrar al-Sham kooperieren muss. 24. Wie und in welchem Rahmen wurde in den Wiener Gesprächen zur Lösung des Syrien-Konfliktes (www.theguardian.com/world/2015/oct/30/ syria-peace-talks-vienna-iran-saudi-arabia) die Aufhebung der Sanktionen durch USA und EU, welche maßgeblich zum Kollaps des syrischen Gesundheitssystems beigetragen haben (jpubhealth.oxfordjournals.org/content/35/ 2/195.long), diskutiert? a) Welche Position hat die Bundesregierung in dieser Frage eingenommen? b) Welche Position haben die Regierungen der anderen EU-Staaten sowie der USA eingenommen? Das Thema Sanktionen war nicht Gegenstand der Wiener Syrien-Gespräche. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333