Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7137 18. Wahlperiode 21.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6965 – Flüchtlinge in Ausbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ankunft zahlreicher Flüchtlinge stellt uns vor große Herausforderungen, ist aber zugleich eine riesige Chance für unser Land – über die Hälfte der Flüchtlinge ist unter 25 Jahre alt. Sie haben Chancen für eine bessere Zukunft und ein selbstbestimmtes Leben verdient. Zugleich suchen viele Betriebe händeringend nach Fachkräften, die sie aufgrund der rückläufigen Geburtenraten in Deutschland immer seltener finden. Darin liegt eine große Chance, von der am Ende alle Seiten profitieren können. Damit das gelingt, kommt der Qualifizierung und Ausbildung der jungen Flüchtlinge eine Schlüsselrolle zu. Doch die Hürden sind hoch. Noch immer kann geduldeten Auszubildenden keine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Berufsausbildung erteilt werden. Die Sorge der Betriebe vor einer Abschiebung während der laufenden Ausbildung verhindert deshalb oft schon das Zustandekommen von Ausbildungsverhältnissen. Die Teilnahme dieser Auszubildenden an grenzüberschreitenden Tätigkeiten, die insbesondere in den Grenzgebieten zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer alltäglicher werden, werden dadurch erheblich erschwert, da Menschen mit einer Duldung in aller Regel nicht einmal tageweise in das Nachbarland einreisen dürfen. Vielen Flüchtlingen fehlt es an der nötigen Schulbildung und den erforderlichen Sprachkenntnissen, um ohne weiteres eine betriebliche Ausbildung zu beginnen. Dort wo trotzdem ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, erhalten Auszubildende und Betriebe derzeit kaum Unterstützung, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Damit wird auch die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt massiv erschwert. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung stimmt mit den Fragestelllern insoweit überein, dass gerade die Integration der Jugendlichen unter den Flüchtlingen, die über eine berechtigte Bleibeperspektive verfügen, gegenwärtig und auch in Zukunft eine große Herausforderung darstellt und dabei das Ausbildungssystem besonders im Fokus steht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7137 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für Geduldete unter 21 Jahren, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen , wurden bereits mit dem zum 1. August 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Regelungen getroffen, die ihnen im Status der Duldung eine hinreichend sichere Aufenthaltsperspektive während einer Ausbildung vermittelt. Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bedarf es dazu nicht. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung steht ihnen bei einem entsprechenden Beschäftigungsangebot der Weg in einen rechtmäßigen Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis und Daueraufenthaltsperspektive offen. Weder in der Berufsbildungsstatistik noch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) können jedoch gegenwärtig Auswertungen bezüglich des Aufenthaltsstatus durchgeführt werden, da aufenthaltsrechtliche Belange für diese Statistiken nicht erfasst werden. Die Mehrzahl der Fragen kann daher nicht beantwortet werden. 1. Wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind seit dem Jahr 2010 jährlich in Deutschland statistisch erfasst (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln und für 2015 die zuletzt verfügbaren Zahlen angeben, und wenn möglich, mit Anteil derjenigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung)? Der Bestand ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) von in Deutschland lebenden Menschen unter 25 Jahren mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes jeweils zum 31. Dezember eines Jahres (bzw. zum 31. Oktober 2015) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Die Daten entsprechen dem AZR-Bestand zum jeweils genannten Stichtag, wobei Angaben zur Berufsausbildung im AZR nicht erfasst werden. Aufenthaltsrecht 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.10.2015 Aufenthaltserlaubnis 91.803 78.687 83.501 86.306 100.530 125.887 Niederlassungserlaubnis 41.682 41.900 42.809 42.124 43.073 42.989 Aufenthaltsgestattung 25.165 24.440 33.256 55.623 89.325 157.140 Duldung 36.254 36.271 35.395 39.966 49.770 67.600 Summe 194.904 181.298 194.961 224.019 282.698 393.616 2. Wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich eine betriebliche Ausbildung begonnen (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln und für 2015 die zuletzt verfügbaren Zahlen angeben)? 3. Wie alt waren die Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes bei Beginn der Ausbildung (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? 4. In welchen Branchen wurden diese Ausbildungsverhältnisse geschlossen (bitte in absoluten Zahlen für die zehn häufigsten Branchen angeben)? Die Fragen 2 bis 4 können aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht beantwortet werden. Auch näherungsweise Antworten über die Nutzung des Merkmals der Staatsangehörigkeit lassen sich nicht geben, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7137 da Angaben zum Bereich Ausbildung im Ausländerzentralregister nicht gespeichert werden. 5. Wie hoch ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in diesen Branchen ? Die Identifizierung der Branchen ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Die durchschnittlichen monatlichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen werden in der Datenbank Ausbildungsvergütung beim Bundesinstitut für Berufsbildung erfasst: eine Auswertung kann der Übersicht „Tarifliche Ausbildungsvergütung 2014 in Euro“ (vgl. www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_Gesamtuebersicht_ Ausbildungsverguetungen_2014.pdf) entnommen werden. 6. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden ausbildenden Betriebe; bitte aufschlüsseln nach den Betriebsgrößen a) weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) zwischen 10 und 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, c) zwischen 50 und 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, d) über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Frage 6 kann aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht beantwortet werden. 7. Wie viele dieser Betriebe bzw. Auszubildenden haben vor oder während der Ausbildung Unterstützungsleistungen, wie etwa ausbildungsbegleitende Hilfen oder Einstiegsqualifizierungen erhalten (bitte Angaben jährlich seit dem Jahr 2010 und nach Aufenthaltsstatus der Auszubildenden, Betriebsgröße der auszubildenden Betriebe und Unterstützungsmaßnahme aufschlüsseln)? In den Statistiken der BA ist der getrennte Nachweis von Flüchtlingen insgesamt und nach den verschiedenen Aufenthaltsstatus nicht möglich. Näherungsweise lassen sich aber Auswertungen nach den Staatsangehörigkeiten aus den wichtigsten Asylherkunftsländern durchführen. In diesen Zahlen können allerdings auch Personen enthalten sein, die schon lange in Deutschland leben und die auch über andere Migrationswege (u. a. Arbeitsmigration, Familiennachzug) nach Deutschland gekommen sein können. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Staatsangehörige aus dem Balkan und aus Osteuropa. Deshalb wird die Auswertung ergänzend auch auf die wichtigsten nichteuropäischen Asylzugangsländer eingegrenzt . Angaben aus der Förderstatistik liegen bis August 2015 vor. Danach erhielten bis August 2015 insgesamt 1 446 Personen aus den Asylzugangsländern und darunter 762 aus den nichteuropäischen Asylzugangsländern ausbildungsbegleitende Hilfe. Mit Einstiegsqualifizierung wurden bis zum gleichen Monat 256 bzw. 153 Personen mit diesen Staatsangehörigkeiten gefördert. Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2014 für Bestand und Zugänge können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Informationen zu den ausbildenden Betrieben stehen nicht zur Verfügung. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7137 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welcher Anteil dieser Auszubildenden konnte vor oder während der Ausbildung Sprachkurse absolvieren bzw. durchläuft diese gerade, und inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für den Ausbildungserfolg ? 9. Wie viele dieser Ausbildungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgebrochen (bitte nach Jahren, nach erstem, zweitem und drittem Ausbildungsjahr aufschlüsseln und angeben, ob es Unterstützungsleistungen während oder im Vorfeld der Ausbildung gab oder nicht)? 10. Was waren die Gründe für diese Abbrüche (z. B. Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung ), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus ? 11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe gezielt Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausbildungsplatz angeboten haben oder dies tun wollen? Wenn ja, welche? Die Fragen 8 bis 11 können aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht beantwortet werden. Tabelle: Eintritte und Bestand an Teilnehmern in Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitende Hilfen nach der Staatsangehörigkeit Deutschland (Gebietsstand des jew eiligen Stichtags) 2010 - 2015, Datenstand: November 2015 2010 2011 2012 2013 2014 Summe Januar - August 2015 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 41.838 66.572 40.371 55.232 38.029 21.378 dar. Asylzugangsländer 1) 808 1.331 935 1.495 1.347 837 dar. Nichteuropäische Asylzugangsländer 2) 289 454 331 622 643 412 Insgesamt 31.894 27.077 22.326 19.859 18.501 8.226 dar. Asylzugangsländer 1) 539 555 496 459 520 280 dar. Nichteuropäische Asylzugangsländer 2) 153 159 172 175 268 154 2010 2011 2012 2013 2014 Monatsw ert August 2015 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 44.092 43.041 42.935 42.356 42.385 35.571 dar. Asylzugangsländer 1) 796 835 935 1.073 1.317 1.446 dar. Nichteuropäische Asylzugangsländer 2) 277 285 318 412 593 762 Insgesamt 19.753 17.382 14.206 11.999 11.024 6.610 dar. Asylzugangsländer 1) 329 324 314 271 284 256 dar. Nichteuropäische Asylzugangsländer 2) 92 88 102 95 127 153 Quelle: Statistik der BA Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei M onaten fest. 1) Ausgewählte Asylzugangsländer: Afghanistan, A lbanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, M azedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Förderation, Serbien, Somalia, Syrien, Ukraine 2) Ausgewählte Asylzugangsländer (Nicht-Europa): Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien Eintritte (Jahressumme) Bestand (Jahresdurchschnitt) ABH Ausbildungsbegleitende Hilfen EQ Einstiegsqualif izierung Maßnahmeart Staat Maßnahmeart Staat ABH Ausbildungsbegleitende Hilfen EQ Einstiegsqualif izierung Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333