Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7138 18. Wahlperiode 21.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6955 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung nicht mehr schulpflichtiger Geflüchteter bei der Bildungsteilhabe im Jahr 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Von den mehreren Hunderttausend Menschen, die im Jahr 2015 in Deutschland Zuflucht und Sicherheit vor Verfolgung und Krieg suchen, haben wahrscheinlich mehr als die Hälfte das 25. Lebensjahr nicht vollendet. Neben Kindern und Jugendlichen , die noch schul- oder berufsschulpflichtig sind, ist es zwingend notwendig , dass Bund, Länder und Kommunen auch für junge Erwachsene Bildungsangebote bereitstellen. Bisher gibt es nur wenige Angebote und Modellprojekte deutschlandweit, in denen auch jungen Erwachsenen etwa durch den Besuch eines Berufskollegs o. Ä. ein Schulabschluss ermöglicht wird. Ohne Schulabschluss bleiben ihnen aber die meisten Wege in Ausbildung und somit qualifizierte Beschäftigung versperrt. Auch diese jungen Frauen und Männer brauchen neben dem Lernen der deutschen Sprache die Chance auf eine Ausbildung oder ein Studium, um ihre Potenziale entfalten zu können und an der Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben zu können. Dieser Zugang zu Bildung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus für anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit einem anderen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen und Menschen im Asylverfahren gleichermaßen nötig. 1. Welche Maßnahmen planen Die Bundesregierung plant folgende Maßnahmen, um jungen Flüchtlingen, die nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erleichtern . a) das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein Maßnahmenpaket aufgelegt, mit dem sehr schnell auf die aktuellen Herausforderungen reagiert wird. Die Initiativen konzentrieren sich auf drei zentrale Ziele: Erwerb Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7138 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der deutschen Sprache, Erkennen der Potentiale und Kompetenzen und Integration in Ausbildung, Studium und Beruf. Das BMBF plant, jungen Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erleichtern. Dazu wird das Lernangebot „Einstieg Deutsch“ beitragen: Zusätzlich zu hauptamtlichen Lehrkräften sollen Ehrenamtliche, vor allem auch Zugewanderte mit ausreichenden Sprachkenntnissen , zu Lernbegleitern qualifiziert werden. Dieses Lernangebot soll gezielt in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften beworben werden und ortsnah stattfinden. Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist die Anerkennung ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen von zentraler Bedeutung. Viele Flüchtlinge können jedoch wegen Krieg und Flucht die notwendigen Unterlagen nicht mehr vorlegen. Das Anerkennungsgesetz bietet die Möglichkeit, in solchen Fällen zum Beispiel durch Fachgespräche und Arbeitsproben die vorhandenen Kompetenzen festzustellen. Diese sogenannten Qualifikationsanalysen werden im Projekt „Prototyping Transfer“ mit den Kammern weiterentwickelt und bundesweit bekannter gemacht. Im Rahmen der Zuständigkeit des BMBF ist ein Programm für 18- bis 25-jährige anerkannte Flüchtlinge geplant, das zu Integration in betriebliche Ausbildung führen soll. Junge Flüchtlinge, die erfolgreich einen Integrationskurs absolviert und über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, erhalten nach einer Kompetenzfeststellung eine mehrstufige Berufsorientierung und -vorbereitung. Zudem hat das BMBF eine Seminarreihe ausgeschrieben, um die interkulturelle Kompetenz des Ausbildungspersonals im Berufsorientierungsprogramm (BOP) zu verbessern . Da dieses Personal auch in der Lehrlingsausbildung tätig ist, werden die im Rahmen der BOP-Seminarreihe erworbenen Fähigkeiten auch für ältere Flüchtlinge wirksam werden. Die erfolgreichen Netzwerke der Koordinierungsstellen Ausbildung und Migration (KAUSA) wird das BMBF erheblich ausbauen. KAUSA unterstützt die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Es ist vorgesehen , die Zahl der KAUSA-Servicestellen mit bis zu 15 neuen Servicestellen im Jahr 2016 zu verdoppeln; das Netzwerk wird vor allem in Ballungsgebieten weiter ausgebaut. Die Bundesregierung will möglichst vielen studierwilligen und studierfähigen Flüchtlingen den Zugang zu Hochschulen ermöglichen. Mit Unterstützung des BMBF hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mehrsprachige Informationen zur schnellen Orientierung studierwilliger Flüchtlinge aufbereitet (Study-in.de/en/refugees). Zweitens stellt das BMBF über den DAAD als Mittlerorganisation Hochschulen mit relevanten Zahlen von Flüchtlingen Mittel zur Verfügung, um engagierte Studierende im Rahmen von studentischen Mitarbeiterverträgen und mit Sachmitteln zu unterstützen. Drittens sollen mittels existierender und bewährter Testverfahren und Prüfabläufe zügig die individuellen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen von Flüchtlingen ermittelt werden, die eine Hochschulzugangsberechtigung ihres Herkunftslandes haben. Viertens wird das BMBF zur Studienvorbereitung zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen an Hochschulen finanzieren. Das Förderprogramm „Kommunale Koordinatoren“ unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte durch die Förderung von kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsmaßnahmen und -angebote für Neuzugewanderte koordinieren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7138 Zusätzlich bereitet BMBF eine Maßnahme der kulturellen Bildung für Flüchtlinge im jungen Erwachsenenalter vor, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und die oft eine längere Zeit bis zum Übergang in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit überbrücken müssen. Zur Herabsetzung der Voraufenthaltsdauer als Förderungsvoraussetzung nach dem BAföG für junge geduldete Menschen sowie für Inhaber der in § 8 Absatz 2 Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten großenteils humanitären Aufenthaltstitel von vier Jahren auf 15 Monate durch das 25. BAföGÄndG vergleiche näher Antwort zu Frage 1c. b) das Bundesministerium des Innern, Die Integrationskurse stehen Zuwanderern mit einem rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt und darüber hinaus seit Oktober 2015 Asylbewerbern sowie Geduldeten mit guter Bleibeperspektive offen. Damit wird auch jungen Geflüchteten , die nicht mehr schulpflichtig sind, ermöglicht, frühzeitig Sprachkenntnisse − als wichtigen Schritt auch zur Integration in den Arbeitsmarkt − zu erwerben. c) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem bereits nach geltendem Recht die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei festgestellten Defiziten im Bereich der Grundkompetenzen durch Unterstützungs- und Förderangebote reagieren und damit Kompetenzverbesserungen erreicht werden können. Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter können eine notwendige Alphabetisierung im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder durch Zugang zu Alphabetisierungsangeboten anderer Leistungsträger unterstützen. Dies gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen auch für arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Im Übrigen haben Asylberechtigte vollen Zugang zu den Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung, die auch Förderleistungen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses beinhalten können. Abhängig von Vorqualifikationen und Bildungsdefiziten können allgemeinbildende Inhalte auch Bestandteil einer geförderten Weiterbildung sein, sie dürfen allerdings grundsätzlich in der Maßnahme nicht überwiegen, da der Schwerpunkt der beruflichen Weiterbildung auf der Vermittlung berufsbezogener Qualifizierungen liegen soll. Ferner führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die im Februar 2013 gestartete Initiative zur Nachqualifizierung junger Erwachsener „AusBILDUNG wird was − Spätstarter gesucht!“ gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) engagiert fort. Das Ziel, in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 100 000 junge Erwachsene in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen, wird voraussichtlich erreicht werden. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen zur Nachqualifizierung in der beruflichen Weiterbildung verstärken. Ziel ist es, Anfang kommenden Jahres einen Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung auf den Weg zu bringen, mit dem insbesondere die Weiterbildungsförderung fortentwickelt und die Rahmenbedingungen für eine abschlussbezogene Weiterbildung verbessert werden sollen. Um Flüchtlingen den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im August 2015 den Zugang für Aufenthaltsgestattete und Geduldete zu berufsvorbereitenden Praktika erleichtert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7138 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Danach bedürfen Praktika von bis zu drei Monaten, die der Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dienen, keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Praktika unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn. Schon länger können Aufenthaltsgestattete und Geduldete ebenfalls ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf aufnehmen. Da keine Vorrangprüfung stattfindet, verfügen die Betroffenen über einen gleichrangigen Zugang in betriebliche Berufsausbildung. Es ist lediglich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Dagegen haben Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge kraft Gesetzes einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und benötigen bei der Aufnahme von Berufsausbildungen teilweise auch keine Genehmigung der Ausländerbehörde. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften zugestimmt. Dieser enthält zwei wesentliche Erleichterungen beim Zugang zur Ausbildungsförderung : Zum 1. Januar 2016 sollen ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet werden. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Mit dem 25. BAföGÄndG wurde die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Für diese Änderungen ist bisher ein Inkrafttreten zum 1. August 2016 vorgesehen. Das Inkrafttreten soll durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften auf den 1. Januar 2016 vorgezogen werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, die genannten Ausländerinnen und Ausländer früher in Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu unterstützen . Seit dem 1. Juli 2015 wird der Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber /-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) der ESF-Integrationsrichtlinie Bund umgesetzt . Ziel von IvAF ist es, Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthaltstitel und mit mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung oder bei der Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung zu unterstützen. Insofern bietet IvAF Unterstützungsstrukturen bei der Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung für sowohl minderjährige Flüchtlinge als auch nicht mehr schulpflichtige jüngere Flüchtlinge an. Die diesbezüglichen Maßnahmen in IvAF sind sehr vielfältig und umfassen u. a.: Beratung / Coaching / Vermittlung in schulische Bildung oder Kurse mit dem Zweck des Nachholens von Schulabschlüssen / Betreuung nicht schulpflichtiger Flüchtlinge in internationalen Förderklassen an Berufskollegs / Abbau von strukturellen Benachteiligungen beim Bildungszugang / Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund. Die Umsetzung von IvAF erfolgt in allen Bundesländern. Aktuell werden 29 Kooperationsverbünde unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit mit ca. 210 Teilprojekten gefördert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7138 d) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Rahmen der Hilfeplanung wird für Flüchtlinge in Verantwortung der Kinderund Jugendhilfe eine bedarfsentsprechende Unterstützung zur Verselbständigung geleistet, bei der der Zugang zu Ausbildung und Bildung von zentraler Bedeutung ist. Unterstützung können sowohl Kinder und Jugendliche als auch junge Volljährige erhalten. Auch die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Bewältigung der Anforderungen von Schule, Berufsorientierung und Ausbildung − auch für junge Flüchtlinge. Konkrete Maßnahmen vor Ort ergreift die Bundesregierung z. B. mit dem Programm Willkommen bei Freunden, für das sie insgesamt 12,2 Mio. Euro bis Ende 2018 zur Verfügung stellt. Im Rahmen dieses Programmes befördert die Bundesregierung die Implementierung von Integrationsbündnissen, die insbesondere das Ziel verfolgen, junge Flüchtlinge in den Kommunen so aufzunehmen und willkommen zu heißen, damit sie ihre Chancen auf Bildung und Teilhabe, wie z. B. ihr Recht auf frühkindliche Bildung, wahrnehmen können, die ihnen offen stehende Begleitung und Förderung erhalten können und die Möglichkeit bekommen, sich aktiv ins Gemeinwesen einzubringen. Zudem fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Basis der Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“ (RL-GF-H) unter anderem Sprachförderung für Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus (§§ 23, 25 Absatz 1 und 2 AufenthG) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Aufbauend auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden die Teilnahme an Deutschsprachkursen bis zum Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens und die Teilnahme an Sonderlehrgängen und Studienkollegs gefördert. Diese Maßnahmen befähigen junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind, dazu, die Hochschulreife zu erwerben, ein Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen. Die Stipendiaten schließen den Sprachkurs mit zulassungsrelevanten Prüfungen für die Universität ab. Auch die vom BMFSFJ geförderten Jugendmigrationsdienste öffnen im Rahmen des Modellprojekts „jmd2start - Begleitung für junge Flüchtlinge“ ihr Beratungsund Begleitungsangebot für junge Flüchtlinge bis 27 Jahren, die entweder eine Duldung haben oder sich im Asylverfahren befinden. Das Vorhaben wird zunächst an 24 Standorten in einer Pilotphase von 2015 bis 2017 erprobt. Dabei steht die Entwicklung spezifischer Angebote mit dem Schwerpunkt beim Übergang von der Schule in den Beruf im Vordergrund. Zudem bieten alle Jugendmigrationsdienste im Rahmen ihrer Kapazitäten für Flüchtlinge auch eine sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurses an. Zur Stärkung und Erweiterung des freiwilligen Engagements zugunsten von Flüchtlingen werden im Rahmen eines Sonderkontingentes bis zu 10 000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen für Flüchtlinge im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erweitert werden , z. B. bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch zugunsten einer leichteren Orientierung und Integration von Flüchtlingen im Alltag , wie Begleitung bei Behörden- und Arztbesuchen, in den Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus sind auch Flüchtlinge selbst im Bundesfreiwilligendienst willkommen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7138 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendige Gesetzesänderung (§ 18 Bundesfreiwilligendienstgesetz ) ist beschlossen. Die ersten Bundesfreiwilligendienstleistenden mit Flüchtlingsbezug konnten bereits am 1. Dezember 2015 in den Einsatzstellen begrüßt werden. Für den BFD mit Flüchtlingsbezug sind 50 Mio. Euro in den Haushalt für 2016 eingestellt. oder e) sonstige Bundesministerien, um jungen Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erleichtern (bitte gegebenenfalls nach rechtlichem Aufenthaltsstatus differenzieren)? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat eine Initiative gestartet, um junge Flüchtlinge auf duale berufliche Ausbildungen in Deutschland vorzubereiten. 2015 wurden in 15 Pilotvorhaben mit Handwerkskammern 237 junge Flüchtlinge durch Sprach- und Fachkurse geschult und zum großen Teil bereits in Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Diese Initiative wird ab 2016 auch für IHKs und Verbände geöffnet. Bei der Ausbildung stehen Berufe im Vordergrund, die für den Wiederaufbau in den Herkunftsländern der Flüchtlinge besonders relevant sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt die sogenannten „Willkommenslotsen “ als Unterstützung für Betriebe bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung vor Ort ein. Damit werden die Leistungen des Programms „Passgenaue Besetzung“ um eine „Willkommensberatung zum Thema Flüchtlinge“ durch 150 zusätzliche Berater für drei Jahre erweitert. Die zentrale Aufgabe der Willkommenslotsen ist es, KMU für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge zu öffnen und in allen praktischen Fragen der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Hospitation, Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Arbeit zu beraten. Das Aufgabenspektrum der Willkommenlotsen umfasst: Sensibilisierung der KMU für das Thema Fachkräftesicherung und Beratung hinsichtlich eines möglichen Beitrags zur Fachkräftesicherung durch Beschäftigung von Flüchtlingen, Werben für und Unterstützung bei dem Aufbau einer offenen Willkommenskultur in KMU, Beratung der KMU im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, zusätzlichen Qualifikationsbedarf sowie nationale und regionale Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten, Unterstützung der KMU durch die Orientierung der Flüchtlinge bzgl. des deutschen Berufsbildungssystems, Ausbildungspraxis, Bewerbungsprozesses , etc., Beratung der KMU bei Herausforderungen, Problemen und Konflikten hinsichtlich der betrieblichen Integration der Flüchtlinge, Aufbau und Pflege eines Pools von KMU, die bereit sind, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen, und Unterstützung der KMU bei der Netzwerkbildung. Es ist beabsichtigt, die zukünftigen Lotsen mithilfe von Schulungsangeboten und Informationsmaterialien bei ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7138 2. Unter welchen Voraussetzungen unterliegen Geflüchtete, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, nach Kenntnis der Bundesregierung der Schulpflicht (bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage nach Bundesländern aufschlüsseln)? 3. Welche Angebote und Modellprojekte der Länder sind der Bundesregierung bekannt, in denen Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, einen Schulabschluss machen können? 4. a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus und plant sie, die Länder dabei zu unterstützen? b) Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die rechtlichen Regelungen der Schulpflicht, die Beschulung von Flüchtlingen und die Vergabe von Schulabschlüssen obliegen nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes allein den Ländern. Die Bundesregierung kann deshalb weder dazu noch zu Angeboten und Modellprojekten der Länder sowie zu einem möglichen Handlungsbedarf in diesem Bereich Angaben machen. 5. Wird die Bundesregierung die Anpassung der Voraufenthaltsdauer bei der BAföG-Berechtigung geduldeter Studierender an die Voraufenthaltsdauer beim Arbeitsmarktzugang (§ 32 der Beschäftigungsverordnung) vorschlagen , und wenn nein, warum nicht? 6. Wird die Bundesregierung die Voraufenthaltsdauer bei der Berechtigung zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) an die Voraufenthaltsdauer beim Arbeitsmarktzugang (§ 32 der Beschäftigungsverordnung) vorschlagen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Voraussichtlich können ab 1. Januar 2016 Geduldete ab einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden (vgl. Antwort zu Frage 1c). Auf ihre Motivation für diese Verkürzung hat die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hingewiesen (Bundestagsdrucksache 18/6284). Nach einer Einreise sollten zunächst Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund stehen, bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können. 7. Inwiefern hält die Bundesregierung es für bildungs-, integrations- und sozialpolitisch verantwortbar, dass Asylsuchende in Studium oder Ausbildung, die sich seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, nach den Regelungen des § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) i. V. m. § 22 SGB XII keinen Anspruch auf Asylbewerber- bzw. Analogleistungen aber zugleich auch keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, und welchen Vorschlag wird die Bundesregierung gegebenenfalls machen, um diese sozialrechtliche Lücke zu schließen? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. inwieweit für die genannten Asylsuchenden über die bereits bestehenden Ausnahmen hinaus Leistungen während einer Ausbildung ermöglicht werden sollten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7138 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Aufgrund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung bei der letzten Reform des SGB III die Erweiterung des Zugangs von Geduldeten zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) parallel zur BAB und zum BAföG, nicht aber die Öffnung des Zugangs zu Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) vorgeschlagen? Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird durch einen Bildungsträger im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht. Im Gegensatz zu einer Einstiegsqualifizierung , die auch Geduldeten offen steht, ist es nicht notwendig, dass sich ein Betrieb der Wissensvermittlung annimmt. Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dient in erster Linie der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung. Zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns fehlt bei Geduldeten, also Personen, die ausreisepflichtig sind, eine gefestigte Bleibeperspektive für die Dauer von vier Jahren (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme plus duale Berufsausbildung). 9. Mit welcher Begründung ist die Bundesregierung nicht der Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit gefolgt, die sich u. a. in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/6284) dafür ausgesprochen hat, dass zumindest auch für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive die ausbildungsbegleitenden Hilfen zugänglich gemacht werden sollen (Ausschussdrucksache 18(11)466 vom 5. November 2015)? 10. Wie kam die Entscheidung gegen eine fachlich fundierte Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit zustande, obwohl die Vernetzung von Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach erklärtem Willen der Bundesregierung doch gerade das Ziel hat, die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten zu verbessern? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer differenzierten Betrachtung , die insbesondere die Bleibeperspektive im Blick hat. Nach einer Einreise stehen zunächst Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund, bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können. Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben vor einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht die nötige Klarheit über eine Bleibeperspektive. Eine Förderung dieser Personengruppe mit ausbildungsfördernden Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium daher regelmäßig nicht angezeigt . Nach einer positiven Entscheidung über den Asylantrag sind Maßnahmen der Ausbildungsförderung bereits heute ohne Voraufenthaltsdauer möglich. Ob die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen von Asylsuchenden, die eine gute Bleibeperspektive haben, angezeigt ist, ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend geklärt. 11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die vom Koalitionsausschuss am 5. November 2015 beschlossene „angemessene Eigenbeteiligung“ an den Kosten der Integrationskurse sowie eine etwaige Eigenbeteiligung an den Kosten der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung nicht gerade bei jungen Geflüchteten einen abschreckenden Effekt hat und sich nachteilig auf deren Bildungsteilnahme und Bildungserfolg auswirkt? Die Eigenbeteiligung wird angemessen und moderat ausgestaltet, so dass sie im Vergleich zu den regulären Teilnahmekosten eine starke Privilegierung darstellen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7138 wird. Die Teilnehmenden erhalten für einen sehr geringen Beitrag einen vollumfänglichen und qualitativ hochwertigen Sprachkurs. Zugleich wird ein Eigenbeitrag , auch wenn er nur einen geringen Anteil an den Gesamtkurskosten abbilden wird, Werthaltigkeit des Angebotes widerspiegeln und stellt einen motivierenden Anreiz dar. Eine abschreckende Wirkung eines angemessenen Eigenbeitrages auf die Bildungsteilnahme und den Bildungserfolg unter jungen Geflüchteten ist insoweit nicht zu besorgen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333