Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7139 18. Wahlperiode 21.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6924 – Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den obersten Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag von 2013 haben die CDU, CSU und SPD vereinbart, „im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik voran(zu)treiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen“. Hierzu sollten die proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie die Entwicklung eines Gleichstellungsindex gehören. Im Zuge der Einführung einer Geschlechterquote für die Aufsichtsräte bestimmter Unternehmen haben die Koalitionsfraktionen das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert. In seiner neuen Fassung ist es seit dem 1. Mai 2015 in Kraft. Die Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum hat im Oktober 2014 eine Studie über Frauen in Führungspositionen der Bundesregierung mit dem Titel „FRAUEN – MACHT – REGIERUNG“ veröffentlicht. Darin hat sie auch den Frauen-Führungs-Quotienten (FFQ) entwickelt. Entspricht der Anteil der Frauen in Führungspositionen genau ihrem Anteil an der Beschäftigtenzahl in einer Behörde , beträgt der Quotient 1. 1. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 3. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 5. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 6. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 liegen folgende Daten über Frauen in Führungspositionen in den Obersten Bundesbehörden vor: Anteil von Frauen und Männern in leitenden Positionen zum 31.12.2014 Oberste Bundesbehörden gesamt Männer Frauen Frauenanteil BK BK‘in 1 0 1 100 % Chef BK 1 1 0 0,00 % Staatsminister/-in 2 1 1 50,00 % Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 7 6 1 14,29 % Unterabteilungsleiter/-in 21 16 5 23,81 % Referatsleiter/-in 57 38 19 33,33 % Gesamt (ohne BK’in / Min. / Staatsmin .) 86 61 25 29,07 % Gesamt (mit BK’in / Min. / Staatsmin.) 90 63 26 28,89 % AA Minister/-in 1 1 0 0,00 % Staatsminister/-in 2 1 1 50,00 % Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 10 8 2 20,00 % Unterabteilungsleiter/-in 29 25 4 13,79 % Referatsleiter/-in 106 73 33 31,13 % Gesamt (ohne Min. / Staatsmin.) 147 108 39 26,53 % Gesamt (mit Min. / Staatsmin.) 150 110 40 26,67 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7139 BMI Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 % Abteilungsleiter/-in 12 11 1 8,33 % Unterabteilungsleiter/-in 20 18 2 10,00 % Referatsleiter/-in 127 87 40 31,50 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 161 116 45 27,95 % Gesamt (mit Min. / PSts) 164 119 45 27,44 % BMJV Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 % Abteilungsleiter/-in 7 4 3 42,86 % Unterabteilungsleiter/-in 15 13 2 13,33 % Referatsleiter/-in 110 65 45 40,91 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 134 83 51 38,06 % Gesamt (mit Min. / PSts) 137 86 51 37,23 % BMF Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 3 3 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 10 9 1 10,00 % Unterabteilungsleiter/-in 24 19 5 20,83 % Referatsleiter/-in 165 130 35 21,21 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 202 161 41 20,30 % Gesamt (mit Min. / PSts) 205 164 41 20,00 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMWi Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 3 1 2 66,67 % Staatssekretär/-in 3 3 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 10 8 2 20,00 % Unterabteilungsleiter/-in 27 21 6 22,22 % Referatsleiter/-in 165 113 52 31,52 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 205 145 60 29,27 % Gesamt (mit Min. / PSts) 209 147 62 29,67 % BMAS Minister/-in 1 0 1 100,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 % Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 7 5 2 28,57 % Unterabteilungsleiter/-in 19 13 6 31,58 % Referatsleiter/-in 104 69 35 33,65 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 132 89 43 32,58 % Gesamt (mit Min. / PSts) 135 89 46 34,07 % BMEL Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 % Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 6 6 0 0,00 % Unterabteilungsleiter/-in 15 13 2 13,33 % Referatsleiter/-in 93 65 28 30,11 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 115 85 30 26,09 % Gesamt (mit Min. / PSts) 118 87 31 26,27 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7139 BMVg Minister/-in 1 0 1 100,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 % Abteilungsleiter/-in 5 4 1 20,00 % Unterabteilungsleiter/-in 22 18 4 18,18 % Referatsleiter/-in 76 58 18 23,68 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 105 81 24 22,86 % Gesamt (mit Min. / PSts) 108 83 25 23,15 % BMFSFJ Minister/-in 1 0 1 100,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 % Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 5 2 3 60,00 % Unterabteilungsleiter/-in 15 9 6 40,00 % Referatsleiter/-in 72 30 42 58,33 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 93 42 51 54,84 % Gesamt (mit Min. / PSts) 96 42 54 56,25 % BMG Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 % Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 6 4 2 33,33 % Unterabteilungsleiter/-in 11 8 3 27,27 % Referatsleiter/-in 76 44 32 42,11 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 95 58 37 38,95 % Gesamt (mit Min. / PSts) 98 59 39 39,80 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMVI Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 3 2 1 33,33 % Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00% Abteilungsleiter/-in 9 7 2 22,22 % Unterabteilungsleiter/-in 13 10 3 23,08 % Referatsleiter/-in 103 75 28 27,18 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 127 94 33 25,98 % Gesamt (mit Min. / PSts) 131 97 34 25,95 % BMUB Minister/-in 1 0 1 100,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 % Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 9 6 3 33,33 % Unterabteilungsleiter/-in 22 17 5 22,73 % Referatsleiter/-in 135 86 49 36,30 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 168 111 57 33,93 % Gesamt (mit Min. / PSts) 171 112 59 34,50 % BMBF Minister/-in 1 0 1 100,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 % Abteilungsleiter/-in 8 6 2 25,00 % Unterabteilungsleiter/-in 16 11 5 31,25 % Referatsleiter/-in 92 49 43 46,74 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 118 67 51 43,22 % Gesamt (mit Min. / PSts) 121 69 52 42,98 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7139 BMZ Minister/-in 1 1 0 0,00 % Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 % Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in 5 3 2 40,00 % Unterabteilungsleiter/-in 16 10 6 37,50 % Referatsleiter/-in 78 40 38 48,72 % Gesamt (ohne Min. / PSts) 100 54 46 46,00 % Gesamt (mit Min. / PSts) 103 57 46 44,66 % BPA Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 % Direktor/in 1 1 0 0,00 % Abteilungsleiter/-in* 5 3 2 40,00 % Unterabteilungsleiter/-in 9 8 1 11,11 % Referatsleiter/-in 29 17 12 41,38 % gesamt 45 30 15 33,33 % BKM Staatsminister/-in 1 0 1 100,00 % Abteilungsleiter/-in 1 1 0 0,00 % Unterabteilungsleiter/-in 4 3 1 25,00 % Referatsleiter/-in 27 16 11 40,74 % gesamt (ohne Staatsmin.) 32 20 12 37,50 % gesamt (mit Staatsmin.) 33 20 13 39,39 % BPrA Staatssekretär/-in 1 1 0 0 % Abteilungsleiter/-in 3 2 1 33,33 % Unterabteilungsleiter/-in 2 1 1 50 % Referatsleiter/-in 19 14 5 26,32 % gesamt 25 18 7 28 % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundestag Staatssekretär/-in 1 1 0 0 % Abteilungsleiter/-in 4 2 2 50 % Unterabteilungsleiter/-in 14 11 3 21,43 % Referatsleiter/-in 105 65 40 38,1 % gesamt 124 79 45 36,29 % Bundesrat Staatssekretär/-in 1 1 0 0 % Abteilungsleiter/-in 4 2 2 50 % Referatsleiter/-in 15 7 8 53,33 % gesamt 20 10 10 50 % BRH Staatssekretär/-in 2 2 0 0 % Abteilungsleiter/-in 10 7 3 30 % Referatsleiter/-in 62 51 11 17,74 % gesamt 74 60 14 18,92 % BVerfG Abteilungsleiter/-in* 1 1 0 0 % Unterabteilungsleiter/-in 2 2 0 0 % Referatsleiter/-in 7 2 5 71,43 % gesamt 10 5 5 50 % Deutsche Bundesbank Abteilungsleiter/-in 33 31 2 6,06 % Referatsleiter/-in 149 121 28 18,79 % gesamt 182 152 30 16,48 % * Inklusive Direktor/in im BVerfG sowie stellvertretende/r Regierungssprecher/in und Stellvertretende/r Chef/in im BPA Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7139 Zusammenfassende Darstellung zum Stichtag 31.12.2014 gesamt Männer Frauen Frauenanteil Bundesregierung (BK und Bundesministerien) ST 28 23 5 17,86 % AL 116 89 27 23,28 % UAL 285 221 64 22,46 % RL 1559 1022 537 34,45 % gesamt 1988 1355 633 31,84 % Bundesregierung, BKM und BPA ST 29 24 5 17,24 % AL* 122 94 29 23,77 % UAL 298 232 66 22,15 % RL 1615 1055 560 34,67 % gesamt 2064 1405 660 31,98 % Sonstige oberste Bundesbehörden ST 5 5 0 0,00 % AL** 55 45 10 18,18 % UAL 18 14 4 22,22 % RL 357 260 97 27,17 % gesamt 435 324 111 25,52 % Oberste Bundesbehörden insgesamt ST 34 29 5 14,71 % AL*, ** 177 139 39 22,03 % UAL 316 246 70 22,15 % RL 1972 1315 657 33,32 % gesamt 2499 1729 771 30,85 % * Inklusive stellvertretende/r Regierungssprecher/in und Stellvertretende/r Chef/in im BPA ** Inklusive Direktor/in im BVerfG Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Zahlen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen novellierten Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) wurde ein Gleichstellungsindex für die Bundesverwaltung eingeführt . Er erfasst jährlich die Zahl aller in den obersten Bundesbehörden beschäftigten Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Männer nach weiteren gleichstellungsrelevanten Kriterien. Der Gleichstellungsindex wird jährlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die Veröffentlichung des ersten Gleichstellungsindexes ist für Mitte 2016 geplant. Im Unterschied zu den bisher veröffentlichten Kernindikatoren der obersten Bundesbehörden wird künftig auch die Geschlechtersituation im höheren Dienst erfasst, da in den obersten Bundesbehörden in der Regel aus diesem Bereich die Führungskräfte rekrutiert werden und der höhere Dienst somit ein wichtiger Vergleichsindikator ist. 7. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Unterschiede bei den FFQ unter den obersten Bundesbehörden? Den Fragen 4 bis 6 liegt ein Frauenführungsquotient (FFQ) zugrunde, der sich bei Division des Prozentsatzes des Anteils von Frauen an Führungspositionen einer Obersten Bundesbehörde durch den Prozentsatz des Frauenanteils an den Beschäftigten einer Obersten Bundesbehörde ergibt. Unterschiede zwischen den Frauenführungsquotienten verschiedener Oberster Bundesbehörden ergeben sich in der Regel, wenn die Frauenanteile an den Führungspositionen und an den Beschäftigten voneinander abweichen. Beispiel: Liegt der Frauenanteil bei den Führungspositionen und bei den Beschäftigten jeweils bei 10 Prozent, ergibt der Frauenführungsquotient einen Wert von 1. Liegt er jeweils bei 50 Prozent, ergibt der Frauenführungsquotient ebenfalls 1. Steigt der Frauenanteil an den Beschäftigten in den Beispielen über 10 Prozent oder über 50 Prozent, würde der Frauenführungsquotient unter 1 sinken . Der FFQ informiert insoweit nicht über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den Beschäftigten und an den Führungspositionen einer Obersten Bundesbehörde. Liegt beispielsweise der Frauenanteil an den Beschäftigten bei 50 Prozent und an den Führungspositionen bei 40 Prozent, so ist der FFQ niedriger als bei einem Frauenanteil von 10 Prozent – sowohl an den Führungspositionen als auch an den Beschäftigten. 8. Was unternimmt die Bundesregierung weiter, um die Ursachen für die Unterschiede zwischen den obersten Bundesbehörden festzustellen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welche Ansätze sieht die Bundesregierung, um Modelle und Beispiele von obersten Bundesbehörden mit guten FFQ auf die zu übertragen, die einen schlechten FFQ aufweisen? 10. Welche dieser Ansätze werden von der Bundesregierung aktiv verfolgt? Wenn keine, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zahl der Frauen in Führungspositionen signifikant zu steigern. Dieses Ziel wird insbesondere durch die Änderung der Regelungen zum Gleichstellungsplan im neuen BGleiG unterstützt. Der Gleich- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7139 stellungsplan legt in Zukunft unter anderem fest, wie bis zum Ende seiner Geltungsdauer die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in einzelnen Bereichen abgebaut werden soll. Dazu sind konkrete Zielvorgaben für jede einzelne Vorgesetzten- und Leitungsebene zu benennen. Für jede Zielvorgabe hat der Gleichstellungsplan konkrete Maßnahmen personeller, sozialer oder organisatorischer Art zu benennen. 11. Welche obersten Bundesbehörden verfügen über einen Gleichstellungsplan, der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungspositionen beinhaltet? Angesichts der Übergangsregelungen im neuen BGleiG und der Notwendigkeit, für die vorgesehene Aufstellung der Gleichstellungspläne zunächst das Inkrafttreten der Gleichstellungsstatistikverordnung abzuwarten, verfügt eine Reihe von Obersten Bundesbehörden derzeit über keinen gültigen Gleichstellungsplan. Zahlen über Gleichstellungspläne mit Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils können daher erst dann aussagekräftig erhoben werden, wenn die nach den Vorgaben des neuen Gesetzes zu erarbeitenden Gleichstellungspläne vorliegen. Im Dezember 2015 verfügen folgende Oberste Bundesbehörden über einen Gleichstellungsplan, der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen beinhaltet: Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Weiteren der Bundesrechnungshof sowie die Verwaltungen des Deutschen Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts . Die Obersten Bundesbehörden, deren Gleichstellungsplan kürzlich ausgelaufen ist oder zum Jahresende auslaufen wird, werden ihren Gleichstellungsplan und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils nach Inkrafttreten der Gleichstellungsstatistikverordnung ersetzen. 12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle obersten Bundesbehörden zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben? Nach § 40 Absatz 1 BGleiG müssen nur solche Obersten Bundesbehörden zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeiten, deren Gleichstellungsplan bei Inkrafttreten des Gesetzes nur noch zwei Jahre oder weniger als zwei Jahre Gültigkeit hat, also vor dem 2. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Deshalb und wegen des Inkrafttretens der Gleichstellungsstatistikverordnung im Dezember 2015 ist nicht damit zu rechnen, dass alle Obersten Bundesbehörden zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben werden. 13. Gibt es hierfür – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt – einen Muster-Gleichstellungsplan? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte beifügen. Ein Mustergleichstellungsplan liegt nicht vor und ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichstellungspläne müssen den Anforderungen des BGleiG entsprechen, das klare Vorgaben enthält und gleichzeitig den Dienststellen die Möglichkeit belässt, Regelungen vor dem speziellen Hintergrund ihrer jeweiligen Personalsituation zu Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode treffen. Einzelheiten der inneren Planung und Organisation der Bundesministerien unterliegen grundsätzlich dem Ressortprinzip. 14. Welche Ansätze bestehen in den obersten Bundesbehörden, um die Zeitsouveränität der Beschäftigten zu erhöhen und die Anwesenheitskultur zu beschränken (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? In den Obersten Bundesbehörden tragen verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle dazu bei, die persönliche Zeitsouveränität der Beschäftigten zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege für die Beschäftigten zu verbessern. So stehen mit den Formen der gleitenden Arbeitszeit und der damit verbundenen Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Gleittagen sowie den verschiedenen Modellen der Teilzeitbeschäftigung Instrumente zur Verfügung, die eine flexible und individuell bedarfsgerechte Gestaltung der Wochenarbeitszeit ermöglichen. Darüber hinaus bieten vielfach unterschiedliche Möglichkeiten der Beurlaubung sowie auch in Teilzeit angesparter Freistellungsphasen individuelle Lösungen, um Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen. Im August 2010 hat das Bundeskabinett außerdem ein Projekt zur Erprobung von Langzeitkonten eingeführt, das zunächst im BMAS und BMFSFJ als Pilotbehörden bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt wird (erste Pilotphase). Seit Anfang 2015 ist es für alle Ressorts mit flexiblen Entnahmephasen geöffnet (zweite Pilotphase ). Um auch das „Führen in Teilzeit“ in den Verwaltungen zu fördern, hat die im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber“ im Sommer 2015 eine Handlungsempfehlung vorgelegt. Hierin werden die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen festgehalten, die unterschiedlichen Modelle beschrieben, personalorganisatorische Fragestellungen aufgezeigt und Praxiserfahrungen bilanziert (veröffentlicht unter: www.demografie-portal.de). Ebenso erhöhen zahlreiche, mit steigender Tendenz eingerichtete mobile und Tele-Arbeitsplätze die Zeitsouveränität. Mobile Arbeitsplätze und zahlreiche andere individuelle Lösungen können oftmals auch kurzfristig für besondere Situationen und Lebenslagen geschaffen werden. Diese Maßnahmen führen dazu, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit nicht vollständig in der Dienststelle erledigen und auch individuell entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Arbeit beginnen und beenden bzw. ggf. unterbrechen. Daher hat die oben genannte Demografie Arbeitsgruppe für den öffentlichen Dienst im Mai 2013 den Ausbau der mobilen Arbeit in den Bundesverwaltungen empfohlen. Eine (vom Bundesministerium des Innern veranlasste) Ressortabfrage im dritten Quartal 2014 ergab, dass mobiles Arbeiten in allen Ressorts mittlerweile praktiziert wird. 15. Finden hierüber – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt – ein Austausch und eine Evaluation innerhalb der Bundesregierung statt? Wenn nein, warum nicht? Um den Bund – wie in der Demografiestrategie der Bundesregierung beschlossen – als familienfreundlichen Arbeitgeber weiter zu stärken, sollen flexible Arbeitsbedingungen flächendeckend ausgebaut werden. Gerade flexible Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten verbunden mit regelmäßigen Präsenzzeiten haben sich über Jahre als praxistauglich erwiesen. Durch mehr Zeitsouveränität fördern sie Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7139 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten. Daher befürwortet die Bundesregierung den Austausch von bereits bestehenden Dienstvereinbarungen innerhalb des Ressortkreises hierzu. Eine Evaluierung der ersten Pilotphase zur Erprobung von Langzeitkonten zwischen BMAS, BMFSFJ und BMI hat bereits begonnen. Zwischen den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt findet zudem regelmäßig ein Austausch über Fragen flexibler Arbeitsformen statt. Eine über den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch hinausgehende Evaluation ist derzeit nicht geplant, da sie zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlich neuen Erkenntnisse verspricht . Darüber hinaus sind die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt mit dem „audit berufundfamilie“ für eine familienfreundliche Personalpolitik zertifiziert. Im Zuge der Auditierungsverfahren werden auch die Handlungsfelder „Arbeitszeit “, „Arbeitsort“ und „Arbeitsorganisation“ im Hinblick auf familienfreundliche Angebote begutachtet. In diesem Zusammenhang spielen Aspekte der Zeitsouveränität und Fragen der Präsenz in der Dienststelle eine wichtige Rolle. Halbjährlich tagt zudem der interministerielle Arbeitskreis zum Audit. Die Themen „flexible Arbeitszeit“ und „flexible Arbeitsformen“ waren bereits mehrfach Gegenstand der Tagesordnung. Es findet ein interministerieller Erfahrungs- und Wissensaustausch statt, der der Fortentwicklung der Themen in den Obersten Bundesbehörden dient. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Arbeitskreis auch künftig mit diesen Aspekten befassen wird. Zudem werden in Beschäftigtenbefragungen regelmäßig auch Fragen zu den Themen Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsformen gestellt. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Angebote ein. Im Übrigen sieht Artikel 23 des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein umfangreiches Berichtswesen mit jährlichen Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, einem Bericht an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sowie einer Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Zudem erstattet die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre Bericht nach § 39 BGleiG und § 7 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG). 16. Wie versteht die Bundesregierung darüber hinaus ihren Auftrag, das Bundesgleichstellungsgesetz proaktiv umzusetzen, und wie wird sie dem nachgehen ? Der Koalitionsvertrag vom 27. November (16. Dezember) 2013 sieht für die 18. Legislaturperiode vor, dass der Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der Bundesverwaltung und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes erhöht werden soll. Für die Bundesverwaltung hat die Bundesregierung dafür im Besonderen die Einführung einer proaktiven Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes angekündigt. Diesem Ziel ist die Bundesregierung mit dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst deutlich näher gekommen . Mit der im Rahmen des Gesetzes u. a. erfolgten Novellierung des Bun- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7139 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode desgleichstellungsgesetzes wurde ein Gleichstellungsindex für die Bundesverwaltung eingeführt. Informationen zum Gleichstellungsindex und dessen erster Veröffentlichung sind in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Der Gleichstellungsindex wird für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. Damit hat die Bundesregierung eine wichtige Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Anteils von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung umgesetzt. Um die proaktive Umsetzung des BGleiG weiter zu fördern, enthalten die neuen gesetzlichen Regelungen weitere wichtige gleichstellungspolitische Instrumente: Die Situation der Gleichstellungsbeauftragten wurde verbessert und gestärkt, indem die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten klarer geregelt sind als früher und in bestimmten Dienststellen nunmehr bis zu drei Stellvertreterinnen bestellt werden können. In vielen Bereichen wurden Bürokratievereinfachungen geschaffen, etwa bei den statistischen Pflichten. Darüber hinaus wurden die Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Männer sollen zudem verstärkt angesprochen werden, Vereinbarkeitsangebote in Anspruch zu nehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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