Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7147 18. Wahlperiode 22.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 18/6873 – Transparenz- und Aufklärungsdefizite beim VW-Abgasskandal (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/6592, 18/6412 sowie 18/6731) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits zum wiederholten Mal antwortet die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller entweder gar nicht oder ausweichend auf Fragen des Parlaments zum VW-Abgasskandal. Für einen der größten Skandale in der deutschen Wirtschaft ist eigentlich maximale Transparenz und Aufklärung gefordert. Doch nach Auffassung der Fragesteller blockiert die Bundesregierung genau dies. 1. Aus welchen konkreten Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich, eine Liste der Gespräche zwischen der Bundesregierung und Wissenschaftlern , Umweltverbänden und Automobilindustrie zum Thema Typengenehmigung , Abgasmessungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Abschalteinrichtungen vorzulegen (bitte nach Datum, Name der Organisation und Namen der anwesenden Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer sowie unter Angabe des Gesprächsinhalts aufschlüsseln)? Eine entsprechende Liste mit Aufschlüsselung existiert nicht und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung „die RDE-Arbeiten von Beginn an unterstützt“ (s. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die Unterstützung der RDE-Arbeiten durch Deutschland erfolgte insbesondere durch konstruktive Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7147 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Auf welcher Grundlage verweigert die Bundesregierung die Aussage zur Aufschlüsselung nach Namen und Organisation der Mitglieder der Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal (siehe u.a. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135 und Antwort zu Frage 5 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6731)? Der Untersuchungskommission unter der Leitung von Staatsekretär Odenwald gehören Fachleute des BMVI, des KBA und wissenschaftliche Begleitung an. 4. Wie oft hat die eingesetzte Kommission bisher getagt (s. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135), und welche (Zwischen-)Ergebnisse gab es dabei bisher? Bis zum 11. Dezember 2015 hat die Untersuchungskommission 18 mal getagt. Die Arbeit der Untersuchungskommission ist noch nicht abgeschlossen. 5. Welche konkreten Schritte (bitte einzeln aufschlüsseln) hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die Vorfälle mit dem VW-Konzern aufzuklären und transparent zu machen“ (s. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135)? Zu den Aktivitäten der Untersuchungskommission wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Minister Dobrindt hat zudem umfangreiche und strenge Nachprüfungen angeordnet − von betroffenen Dieselmodellen sowie von Fahrzeugen anderer Volumen- Hersteller aus dem In- und Ausland. Die Tests finden sowohl „auf der Rolle“ als auch im Realverkehr auf der Straße statt. VW wurde aufgefordert, bis Anfang Oktober einen verbindlichen Maßnahmenund Zeitplan vorzulegen. Dies ist erfolgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat daraufhin sofort den verbindlichen Rückruf der Fahrzeuge angeordnet. VW wurde zudem aufgefordert, technische Lösungen vorzustellen, mit denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden und mit denen die Modelle den Vorschriften entsprechend wiederhergestellt werden. Alle drei generellen, technischen Lösungen (1,2, 1,6 und 2,0 Liter-Motoren) wurden der Untersuchungskommission jeweils fristgerecht vorgestellt. Darüber hinaus wurden Informationen auf verschiedenen Ebenen mit der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den europäischen Typgenehmigungsbehörden ausgetauscht. 6. Auf welcher konkreten Grundlage verweigert die Bundesregierung die Aussage zu Treffen mit europäischen Behörden (bitte nach Datum, Teilnehmern und Inhalt aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7147 7. Welchen Untersuchungsinhalt hatten die acht Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) zur Kontrolle der Abgasemissionen, und welches Ergebnis wurde dabei erzielt (s. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Schwerpunkt der acht Vorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) war die Erhebung von Daten zum Emissionsverhalten von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen unterschiedlicher Abgasstufen. 8. Welche Fahrzeuge wurden in welchem Zeitraum von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Überprüfung der Vorschriftenkonformität in Betrieb befindlicher Fahrzeuge überprüft (s. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die BASt führte das FE-Projekt Nr. 86.0066/2009 zur Untersuchung des Abgasverhaltens von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und emissionsrelevanten Bauteilen durch. Es wurden insgesamt 17 Fahrzeugtypen im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. März 2011 überprüft. 9. Was versteht die Bundesregierung unter „regelmäßig“ (s. Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592) in Bezug auf die Konformitätsprüfungen (CoP-Q), und welche konkreten Prüfungen fanden dazu wann und mit welchem Prüfungsgegenstand konkret statt? Mittels benannter Zertifizierungsstellen werden Fertigungsstätten jährlich einer Prüfung der konformitätssichernden Maßnahmen des Genehmigungsinhabers (CoP-Q) unterzogen. Die Ergebnisse werden dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mittels CoP-Auskunft übersandt. Zusätzlich unterliegen Fahrzeughersteller im Zusammenhang mit Konformitätsüberprüfungen einer ständigen KBA-Überwachung. 10. Was hat die Prüfung bzgl. der Rückholaktion von Mercedes-Benz Sprintern wegen einer Software-Optimierung ergeben, bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen (s. Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass im Rahmen der Nachprüfungen eine Offenlegung der Fahrzeugsoftware stattfindet (s. Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? 12. Und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die europäischen Vorschriften sehen derzeit keine grundsätzliche Offenlegung der Fahrzeugsoftware und auch keine verpflichtende Kontrolle durch die Technischen Dienste vor. Die Untersuchungskommission erarbeitet ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit zukünftigen Zulassungsverfahren. Die Offenlegung der Motorensoftware wird Teil des Maßnahmenpakets sein. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7147 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wann werden die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur , Alexander Dobrindt und dem KBA angewiesenen Diesel-Nachuntersuchungen abgeschlossen sein (s. Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die Untersuchungen dauern noch an. Ein konkreter Abschlusstermin steht noch nicht fest. 14. Zu welchen „unterschiedlichen Fragestellungen bei Fahrzeugen“ (s. Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592) hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der US-Umweltschutzbehörde EPA ausgetauscht? Der Informationsaustausch erfolgte zu fachspezifischen Themen entsprechend dem jeweiligen Anlass. 15. Welche Inhaltsbereiche der Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im digitalen Aktenbestand geführt, und welche Einzeldokumente mit welchem Titel bzw. welcher Beschreibung sind dort gelistet? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592 verwiesen. 16. Innerhalb welches Zeitrahmens kann das BMVI Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW in nicht-digitalen Aktenbeständen zur Verfügung stellen? Die Begriffe „Spritverbrauch“ und „Schadstoffausstoß“ finden sich im digitalen Aktenbestand des BMVI in mehreren tausend Akten. Die hohe Trefferanzahl im digitalen Aktenbestand lässt folgern, dass im nicht-digitalen Aktenbestand eine ähnlich hohe Anzahl nachweisbar ist. Ein manueller Suchabgleich des gesamten nicht digitalisierten Aktenbestandes des BMVI nach den Stichwörtern „Spritverbrauch“ und „Schadstoffausstoß“ kann mit vertretbarem Zeit- und Personalaufwand nicht durchgeführt werden. 17. Durch welche konkreten „ergriffenen Maßnahmen“ hat die Bundesregierung in den „vergangenen Jahren [Partikelemissionen im Straßenverkehr] bereits deutlich reduziert“ (s. Antwort zu Frage 49 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)? Die Partikelemissionen des Straßenverkehrs in Deutschland wurden durch ein Bündel von Maßnahmen auf EU-Ebene, nationaler Ebene und lokaler Ebene reduziert . 18. Mit welchen durchschnittlichen Emissionsfaktoren hat die Bundesregierung in den verschiedenen Szenarien des Klimaaktionsprogramms im Verkehrsbereich gerechnet, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der neuen Erkenntnisse durch den Abgasskandal von überhöhten Werten? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6836 verwiesen. 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