Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7162 18. Wahlperiode 23.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6753 – Beteiligung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft an der Finanzierung des Windparks Lake Turkana in Kenia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im ostafrikanischen Kenia wird seit April 2015 am südöstlichen Ufer des Turkana -Sees der größte Windpark Afrikas errichtet. Auf einer Fläche von 160 km² werden 365 Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 310 MW gebaut, die laut der Betreibergesellschaft SPV Lake Turkana Wind Power Ltd. (LTWP) rund 17 Prozent des landweiten Strombedarfs decken sollen. An der Finanzierung des 630 Mio. Euro teuren Projekts ist unter anderem die Deutsche Investitionsund Entwicklungsgesellschaft (DEG) beteiligt. Die DEG stellt im Rahmen des Projekts 20 Mio. Euro für die Entwicklung der Windenergieanlage zur Verfügung und investiert außerdem zusätzliche Mittel in den Ausbau der lokalen Infrastruktur (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/ Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details 193668.html). Das Windparkprojekt ist mittlerweile allerdings international stark in die Kritik geraten. Die Weltbank stieg bereits im Jahr 2012 aus dem Projekt aus, weil sie erheblichen Zweifel an der Rentabilität des Projektes hatte. So produziert der Windpark aufgrund der Windverhältnisse den Großteil der Energie nachts, also dann, wenn der Stromverbrauch in Kenia ohnehin gering ist (www.businessdaily africa.com/Kenya-Power-deal-that-forced-World-Bank-out-of-wind-farm-/-/ 539546/1538602/-/tvegggz/-/index.html). Zudem kommen auf den kenianischen Staat bzw. die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten erhebliche Kosten zu. Nicht nur hat sich die kenianische Regierung dazu verpflichtet, die gesamte vom Windpark erzeugte Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Festpreis abzunehmen; um die im Windpark erzeugte Energie in das nationale Stromnetz einzuspeisen, ist außerdem der Bau einer 428 km langen Hochspannungsleitung nötig. Diesen Bau finanziert aber nicht die LTWP, wie es vom kenianischen Energieministerium vorgesehen ist, sondern der kenianische Staat (vgl. www.energy.go.ke/downloads/FiT%20Policy,%202012.pdf, Kapitel 5, Artikel 66 „The interconnection costs will be paid by the developer upfront.“). Die kenianische Regierung hat das Land, auf dem der Windpark errichtet wird, für 33 Jahre an die LTWP verpachtet – mit der Option, die Pacht auf 99 Jahre zu verlängern. Dieses Land stellt die Lebensgrundlage unterschiedlicher ethnischer Bevölkerungsgruppen dar, welches sie bisher als Weide- und teilweise auch als Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ackerland genutzt haben. Laut interner Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie besteht ein erhebliches Risiko, dass die empfindliche Vegetation durch den Bau der Windkraftanlage derart geschädigt wird, dass die Weideaktivitäten dauerhaft beeinträchtigt werden könnten (www.kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA% 20updated_Report.pdf, S.84-100). Dennoch bestreiten sowohl die kenianische Regierung als auch die Betreibergesellschaft jeglichen rechtlichen Anspruch dieser Gruppen auf das Land (www.afdb.org/fileadmin/uploads/afdb/Documents/Project-and-Operations/RAP_ summary_Sirima_Village_Lake_Turkana__Wind_Power_Project.pdf) oder auf jegliche Art der Kompensation, was Artikel 26 bis 28 der UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker widerspricht. Die Volksgruppe der Turkuna hat im Oktober 2014 Klage gegen den Pachtvertrag beim Meru High Court eingebracht und fordert, dass das Land wieder in Gemeinschaftsland umgewandelt wird (siplf.org/en/Background/). Kritisch zu sehen ist auch die Informationspolitik der Projektbetreiber. Obwohl die Projektsondierungen schon im Jahr 2005 starteten, und der Pachtvertrag mit LTWP im März 2009 finalisiert wurde, begannen Gespräche mit den örtlichen Bevölkerungsgruppen erst 2008. Das Sarima Indigenous People’s Land Forum beklagt sogar, dass sie erst im April 2014 von den ganzen Ausmaßen des Projektes erfahren haben (siplf.org/en/Background/). Im Rahmen der Projektentwicklung wurde bisher mindestens ein Sarima-Dorf an einen Ort umgesiedelt, der den Bewohnern schlechtere Lebensverhältnisse als zuvor bietet (www.truthout .org/news/item/29845-wind-powers-green-growth-in-kenya-but-for-whom). Die LTWP hat zudem die Schaffung 2 500 temporärer Jobs versprochen. Der interne Umwelt- und Sozialverträglichkeitsreport beschreibt allerdings eingehend die Probleme, die durch den Zustrom großer Zahlen von externen Mitarbeitern verursacht werden könnten, wodurch es fraglich erscheint, ob die Jobs wirklich an Ortsansässige mit niedriger Qualifikation gehen werden (www. kenyapower.co.ke/docs/LTWP%20ESIA%20updated_Report.pdf, S. 87). Laut Medienberichten ist es schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Toten unter den verschiedenen lokalen Bevölkerungsgruppen gekommen, die um Landrechte und mögliche Profite aus dem Windparkprojekt konkurrieren (www.celep.info/wp-content/uploads/2015/08/150831-Volkskrant-Englishedited .pdf). Die oben beschriebene Situation steht nach Meinung der Fragesteller in erheblichem Widerspruch zu den DEG-Umwelt- und Sozialstandards, die sich zum Ziel gesetzt haben die „sozialen Interessen der von den Wirkungen der mitfinanzierten Projekte betroffenen Menschen“ zu berücksichtigen, und die sich außerdem an den Umwelt- und Sozialstandards der European Development Finance Institutions (EDFI), und an den International Finance Corporation (IFC) Performance Standards orientieren (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/ Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Kenia ist ein Land mit konstant hohem aber ungedecktem Energiebedarf und geringer Elektrifizierungsrate. Derzeit hat nur jeder fünfte Kenianer Zugang zu Elektrizität – in Ostafrika ist es sogar nur jeder zehnte Haushalt. Besonders schlecht ist die Versorgung in den ländlichen Regionen. Hier nutzen viele Menschen noch das teure und umweltschädliche Kerosin als Energieträger. Vor diesem Hintergrund hat die kenianische Regierung einen „Least Cost Power Development Plan (LCPDP)“ erarbeitet, der unter anderem den Ausbau von Wasserkraft -, Windkraft und Solaranlagen in netzfernen Regionen bis 2030 vorsieht (www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/LCPDP-2011-2030-Study.pdf). Hauptziel des Planes ist neben der Schließung der Versorgungslücke (2020 sollen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7162 70 Prozent der Kenianer Zugang zu Elektrizität haben) die Diversifikation des Energiesektors, um die Abhängigkeit von Wasserkraft und kraftstoffabhängiger thermischer Energieerzeugung zu reduzieren. Dabei bilden Windkraftvorhaben wie Lake Turkana Wind Power Ltd. (LTWP) ein wesentliches Kernelement dieser Strategie. Das Vorhaben Lake Turkana Wind Power (LTWP) mit Standort in der Nähe des Turkanasee im Nordosten Kenias wird die größte Anlage ihrer Art in Subsahara- Afrika sein. In seinem ersten Betriebsjahr wird der Windpark ca. 15 Prozent des kenianischen Elektrizitätsbedarfs decken. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt 623 Mio. Euro. Die DEG, die ein beteiligungsähnliches Darlehen in Höhe von 20 Mio. Euro bereitstellt, ist Teil eines umfangreichen Finanzierungskonsortiums , das von der südafrikanischen Standard Bank geleitet wird (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/Pressemitteilungen/ Pressemitteilungen-Details_193668.html). Weitere Darlehensgeber sind unter anderem die Afrikanische Entwicklungsbank AfDB, die Europäische Investitionsbank (EIB) sowie die Entwicklungsfinanzierer Proparco (Frankreich) und FMO (Niederlande). Die DEG betrachtet das Vorhaben LTWP als entwicklungspolitisches Leuchtturmprojekt . Diese Einschätzung wird von der kenianischen Regierung geteilt. Bei der Grundsteinlegung im Juli 2015 bekräftigte der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta, dass der Windpark einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Programms 2030 darstellt. 1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entwicklungspolitischen Ziele, die die DEG mit ihrer Finanzierung des Windparkprojekts in Kenia verfolgt, und sieht sie die Erreichung dieser Ziele nach dem heutigen Wissensstand als realistisch an? Mit der Finanzierung des Unternehmens Lake Turkana Wind Power Ltd. (im Folgenden „LTWP“) werden mehrere entwicklungspolitische Ziele verfolgt: (1) In einem Land mit einer Elektrifizierungsrate von unter 20 Prozent der Bevölkerung sollen durch das Projekt zukünftig 2 Millionen Menschen mit grünem Strom versorgt werden. Der Windpark wird nach Inbetriebnahme ungefähr 15 Prozent des kenianischen Elektrizitätsbedarfs decken und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Angebotslücke auf dem kenianischen Strommarkt. (2) Der Windpark trägt zudem zu einer Diversifizierung der bisher einseitig auf thermische Energie und Wasserkraft konzentrierten kenianischen Stromproduktion bei. (3) Weiterhin wird der Anteil erneuerbarer Energien in der kenianischen Stromproduktion durch das Vorhaben deutlich erhöht. (4) Die Verwendung etablierter und internationalen Standards entsprechender Technik erhöht die störungsfreie und dauerhafte Verfügbarkeit von Elektrizität in Kenia. Dadurch wird ein Beitrag zum Ausbau einer sicheren Energieversorgung geleistet, wovon unter anderem die verarbeitende Industrie in Kenia, die auf eine verlässliche Energieversorgung angewiesen ist, profitiert. (5) Durch das Vorhaben werden in der Bauphase ungefähr 2 000 Arbeitsplätze und in der Betriebsphase ungefähr 200 Arbeitsplätze geschaffen. (6) LTWP hat darüber hinaus ein jährliches Budget bereitgestellt , um in der durch niedrigen Bildungsstandard und schlechte Gesundheitsversorgung gekennzeichneten Projektregion lokale Gesundheitseinrichtungen , Trinkwasserversorgung und den Bau von Schulen zu fördern. Die Aussichten auf Erreichung der oben genannten Ziele in der Betriebsphase des Vorhabens werden als sehr realistisch eingeschätzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Sieht die Bundesregierung aufgrund der hohen Kosten, die die Nutzung der Energie aus dem Windpark für den kenianischen Staat bzw. die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten verursacht (insbesondere aufgrund der Investitionskosten für die Hochspannungsleitung sowie der 20jährigen Abnahmegarantie zu einem Fixpreis), Zweifel an der Rentabilität des Projekts als gerechtfertigt an? Zur Einschätzung der Gesamtrentabilität des Vorhabens für den kenianischen Staat muss der Nutzen des Vorhabens den Kosten (bestehend aus den Investitionskosten für die Hochspannungsleitung und dem Stromabnahmepreis) gegenübergestellt werden. Stromabnahmeverträge über mehrere Jahre zu Fixpreisen sind für Projektfinanzierungen im Energiebereich in Entwicklungsländern der Standard und bilden die Grundlage für die finanzielle Unterstützung. Der Abnahmepreis für den von LTWP produzierten Strom liegt unter dem aktuellen Landesdurchschnitt und trägt somit zur Senkung der durchschnittlichen Energiekosten bei. Es handelt sich nicht nur aus ökologischer, sondern ebenso aus energiepolitischer Sicht um ein sinnvolles Vorhaben für den kenianischen Staat. Die Bereitstellung von grundlegender Infrastruktur ist eine hoheitliche Aufgabe des kenianischen Staates. Dazu gehören neben der Stromversorgung (Netze und Überlandleitungen) auch Straßen, Brücken, Häfen, Flughäfen. Die für den Aufbau dieser Infrastruktur benötigte Finanzierung stammt in Entwicklungs- und Schwellenländern üblicherweise entweder aus öffentlichen Haushaltsmitteln oder aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit. Auch private Banken oder Public Private Partnerships (wie in Kenia seit dem Jahr 2014 der Fall) können zur Finanzierung dieser Infrastrukturmaßnahmen beitragen. Die Nutzung und Unterhaltung der Infrastruktur wird von staatlicher Seite über entsprechende Gebühren oder über Steuereinnahmen finanziert. Im Fall des Vorhabens LTWP erfolgt die Netzanbindung über das staatliche Unternehmen Kenya Electricity Transmission Company Limited (KETRACO), wodurch der kenianische Staat seiner hoheitlichen Verantwortung gerecht wird. Der Bau der Hochspannungsleitung wird zudem von der spanischen Entwicklungszusammenarbeit durch ein zinsverbilligtes Darlehen mitfinanziert. Die Betreibergesellschaft des Windparks übernimmt den Ausbau eines rd. 200 km langen Straßenabschnittes, der das Projektgelände mit der Fernstraße A2 (Äthiopien – Nairobi) verbindet. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich steigender Staatseinnahmen durch Steuereinnahmen aus dem Windparkprojekt, wenn man zugleich die Kosten, die das Projekt für die öffentliche Hand mit sich bringen, berücksichtigt? Das Vorhaben LTWP leistet in mehrfacher Hinsicht entwicklungsfördernde Beiträge , die bereits in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt wurden: Ausbau einer verlässlichen Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke in Kenia, Schaffung von guten Arbeitsplätzen während der Bau- und Betriebsphase, Verbesserung der Bildungs- und Gesundheitssituation durch investitionsbegleitende Maßnahmen. Auch eine Steigerung der Staatseinnahmen durch ein erhöhtes Steueraufkommen aus dem Vorhaben wird realisiert. Die Kosten für den Infrastrukturausbau (geschätzte Kosten ca. 190 Mio. US-Dollar) fallen zweifellos an, bleiben aber nicht ohne Gegenwert: Kenia baut sein Stromversorgungsnetz aus, schließt einen der besten Standorte für Windkraftenergieprojekte an das landesweite Netz an und erzielt Einnahmen sowohl über die von Lake Turkana Wind Power zu entrichtenden Steuern in Höhe von geschätzt 23 Mio. Euro/Jahr als auch durch den Verkauf des Stroms an die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7162 Verbraucher über dem in der Vereinbarung zur Stromabnahme festgelegten Preis je Kilowattstunde. Hinzu kommen geschätzt rund 100 bis 150 Mio. Euro/Jahr eingesparte Devisen für den ansonsten notwendigen Import von Brennstoffen für die Energieproduktion (siehe www.ltwp.co.ke/the-project/overview und Präsentation Rina Bohle Zeller von Vestas, 15. Oktober 2015). 4. Warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung des Windparkprojekts festgehalten, obwohl die Weltbank erhebliche Zweifel an der Rentabilität des Projekts anmeldete und aus dem Projekt ausstieg ? Die Finanzierung des Unternehmens LTWP entspricht dem Anspruch der DEG, in entwicklungspolitisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Strukturen zu investieren . Zweifel an der privatwirtschaftlichen Rentabilität des Projektes bestehen nicht, dies wurde – wie üblich bei DEG-Finanzierungen – vor Zusage intensiv geprüft und abschließend positiv eingeschätzt. Diese Einschätzung wird von zahlreichen weiteren Finanzierungspartnern, darunter etlichen anerkannten europäischen Entwicklungsfinanzierern, der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank, geteilt. Auf die Entscheidung der Weltbank , sich aus dem Projekt zurückzuziehen, hat die Bundesregierung keinen Einfluss und nimmt daher auch keine Stellung dazu. 5. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Weltbank, dass die 20jährige Abnahmegarantie zu Fixpreisen Nachteile für den kenianischen Staatshaushalt sowie die kenianischen Steuerzahler und Energiekonsumenten haben könnte? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die vereinbarte Vertragsstruktur mit mehrjähriger Abnahmegarantie zu Fixpreisen ist Marktstandard. Die kenianischen Energiekonsumenten werden von dem Projekt durch die Verringerung der Angebotslücke und die Erhöhung der Verlässlichkeit der Stromversorgung profitieren . Nachteile für Staatshaushalt oder Steuerzahler sind nicht erkennbar. 6. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Steuerleistung der Betreibergesellschaft LTWP in Kenia während sowie nach dem Ende des Baus des Windparks sein? LTWP unterliegt in Kenia dem üblichen Steuersatz auf Gewinne, der planmäßig ab der Betriebsphase gezahlt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Betreibergesellschaft LTWP mit der kenianischen Regierung eine Vereinbarung bezüglich steuerlicher Begünstigungen getroffen hat? Wenn ja, um wie viel geringer wird die Steuerleistung der LTWP durch diese Vereinbarung ausfallen? Wenn nein, kann die Bundesregierung die Existenz einer solchen Vereinbarung ausschließen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat zu den geäußerten Vermutungen keine Kenntnis. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Weltbank, dass die bei vollem Betrieb produzierte Energie nicht komplett in das kenianische Stromnetz eingespeist werden kann, obwohl diese von Kenya Power komplett abgenommen werden muss (www.businessdailyafrica.com/Opinion+++Analysis/ World+Bank+move+signals+trouble+for+energy+security+/-/539548/ 1535884/-/u168hm/-/index.html)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Parallel zum Bau und zur Inbetriebnahme des Vorhabens LTWP wird der Netzausbau vorgenommen. Nach unabhängiger Experteneinschätzung kann dieser bis zum Ende der Bauphase erfolgreich umgesetzt werden. Angesichts der Energieknappheit im Land hat der Ausbau von Energieproduktion und -verteilung im Land aus den hier bereits dargestellten sehr nachvollziehbaren Gründen eine hohe Priorität für den kenianischen Staat. 9. Warum trägt nach Kenntnis der Bundesregierung der kenianische Staat und nicht – wie es das kenianische Energieministerium eigentlich vorsieht – der Projektbetreiber LTWP die Kosten für den Bau der 428 km langen Hochspannungsleitung , die nötig ist, um die Energie des Windparks in das nationale Stromnetz einzuspeisen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. In Kenia ist die Übertragung und Verteilung von Strom nach wie vor grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Die vom staatlichen Stromversorger KETRACO zu bauende und zu betreibende Hochspannungsleitung wird den Windpark an das öffentliche Stromnetz anbinden . Es gibt auch andere Energie-Projekte in der Region, bei denen die Hochspannungsleitungen mit dem privaten Projekt zur Energieerzeugung finanziert werden. Dies wird dann allerdings mit einem entsprechend höheren Stromtarif vergütet. LTWP unterstützt beim Bau und der Inbetriebnahme der Hochspannungsleitung . 10. Inwiefern entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Finanzierung des Windparkprojekts dem Anspruch der DEG, nur sozialverträgliche und sich wirtschaftlich selbsttragende Strukturen schaffen zu wollen (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/ DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/)? Auf die Antwort zu Frage 4 im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens wird verwiesen. Auf die Antworten zu den Fragen 13, 17, 19 und 21 im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit des Vorhabens wird verwiesen. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragsteller, dass viele kleine dezentrale Windanlagen aufgrund unterschiedlicher Windlagen zu unterschiedlichen Tageszeiten besser geeignet seien, um eine gleichmäßige Stromversorgung des kenianischen Strommarktes zu gewährleisten, als eine Anlage dieser Größe? Der Standort des Vorhabens LTWP gehört zu jenen Standorten in Kenia, die die besten Windverhältnisse im ganzen Land bieten. Dies wird von einer Studie des kenianischen Staates (www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/LCPDP- 2011-2030-Study.pdf, S. 59) bestätigt. Angesichts der in dieser Studie ebenfalls aufgeführten Tatsache, dass lediglich 132 000 Haushalte in Gegenden angesiedelt sind, die gemäß der Studie „sehr gute“ bis „exzellente“ Voraussetzungen für Investitionen in die Erzeugung von Windenergie bieten, weist der kenianische Staat auf die „guten Chancen des Baus von großen Windparks aufgrund minimaler Be- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7162 einträchtigung von Menschen“ hin („Only 132,000 households are in areas considered very good to excellent for wind investment which also provide good opportunity for development of large wind farms as there would be minimal human interference“, ebd.). Angesichts der derzeit noch großen Lücke in der Stromversorgung der kenianischen Bevölkerung ist es geboten, die nutzbaren vielversprechenden Energieressourcen (insbesondere die erneuerbaren Energieressourcen) einer bestmöglich energetischen Nutzung zuzuführen. Komplementär dazu können auch kleine dezentrale Windanlagen an schwächeren Windstandorten gewisse Beiträge zur Schließung der Stromversorgungslücke leisten. 12. Gäbe es nach Einschätzung der Bundesregierung kostengünstigere Alternativen zur Finanzierung des Windparkprojekts für eine nachhaltige Energieerzeugung in Kenia? Wie in der Einleitung bereits beschrieben, hat die kenianische Regierung einen „Least Cost Power Development Plan (LCPDP)“ erarbeitet, der unter anderem den Ausbau von Wasserkraft-, Windkraft- und Solaranlagen in netzfernen Regionen bis 2030 vorsieht (www.renewableenergy.go.ke/downloads/studies/ LCPDP-2011-2030-Study.pdf). Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, den „Least Cost Power Development Plan“ der kenianischen Regierung in Frage zu stellen. 13. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der IFC Performance Standards und Umwelt- und Sozialstandards der EDFI bei dem Windparkprojekt seitens der DEG überprüft? Haben Konsultationen vor Ort stattgefunden? Die Überprüfung der Einhaltung der IFC Performance Standards und der Umwelt - und Sozialstandards der European Development Finance Institutions (EDFI) durch das Vorhaben LTWP erfolgte in der Vergangenheit in mehrerlei Hinsicht: (1) Sowohl für den Windpark als auch für die Zufahrtsstraße (von Laisamis bis zum Windpark) durch LTWP und die Hochspannungsleitung durch KE- TRACO wurde eine umfangreiche Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (Environmental and Social Impact Assessment (ESIA und EIA)) durchgeführt. (2) Durch eine von der DEG und anderen Finanzierern extern beauftragte Analyse wurde der Abgleich zu den internationalen Umwelt- und Sozialstandards (IFC Performance Standards sowie weitere Standards anderer finanzierender Entwicklungsbanken ) sichergestellt. (3) Basierend auf dieser Analyse wurden weitere ergänzende Studien und Erhebungen durchgeführt, unter anderem zu Avifauna und Biodiversität, Lärm und Luftqualität, Umsiedlungsplanung und zur Formalisierung des Engagements mit den Gemeinden. (4) Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen und Absprachen mit den Gemeinden und Stakeholdern wurden mehrere Aktionspläne entwickelt, die u. a. folgende Themen umfassen: a) die Planung und Umsetzung der Umsiedlungsmaßnahme des Dorfes Sirima (ein Vorschlag der Dorfgemeinde, dauerhaft und nicht nur temporär umgesiedelt zu werden, soll umgesetzt werden); b) Biodiversität und Naturschutz; c) Management der Wasserressourcen; d) Umwelt- und Sozial-Policies; und e) erforderliche Umsiedlungen im Zusammenhang mit der zu rehabilitierenden Zufahrtsstraße. Die Details der einzelnen Aktionspläne sind unter www.ltwp.co.ke/stakeholderengagement -a-project-grievances/resources frei zugänglich und sind Teil des Umwelt- und Sozialmanagementsystems, das von LTWP gemäß internationaler Standards aufgebaut wurde. KETRACO hat ebenfalls Informationen zur Umweltund Sozialverträglichkeit veröffentlicht (www.ketraco.co.ke/opencms/export/ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sites/ketraco/projects/downloads/Loiyangalani-Suswa-Tl/Revised-Ketraco-TLine- Disclosure-Document-English-31-10-11.pdf). Eine unabhängige, fachlich spezialisierte Firma, Mott MacDonald, überwacht die Umwelt- und Sozialperformanz des Projekts mit regelmäßigen Vorortbesuchen im Auftrag der Darlehensgeber. Diese Besuche vor Ort finden während der Bauphase alle drei Monate statt. Die Einhaltung der Standards der finanzierenden Banken wird durch die genannten Aktionspläne und diese laufende Überwachung durch Mott MacDonald sichergestellt. Die Überprüfung bezieht sich dabei auf den vollen Umfang der IFC Performance Standards sowie den (mit den IFC Performance Standards inhaltlich deckungsgleichen) Umwelt- und Sozialstandards der European Development Finance Institutions (EDFI). Zur Frage der Vor-Ort-Konsultationen siehe Antwort zu Frage 14. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, was die Überprüfung des Projektes durch die DEG vor und während des Projektes ergeben hat (bitte einzeln beantworten) a) hinsichtlich des IFC Performance Standards 5, b) hinsichtlich des IFC Performance Standards 7, c) hinsichtlich der Umwelt- und Sozialstandards der EDFI? Die Umwelt- und Sozialstandards der EDFI nehmen Bezug auf die IFC Performance Standards 1 bis 8. Diese waren daher Bestandteil der Prüfung durch die DEG und wurden in der Erarbeitung der in der Antwort zu Frage 13 beschriebenen Dokumente ebenfalls berücksichtigt. Während der über neun Jahre andauernden Planungs- und Entwicklungsphase des Windparks gab es eine sehr intensive Zusammenarbeit und Konsultation mit der betroffenen Bevölkerung auf allen Ebenen. Diese fand unter anderem – wie in der Antwort zu Frage 13 bereits beschrieben – in formeller Form im Rahmen der beiden ESIA (zum Windpark und zur Zugangsstraße) sowie im Rahmen der EIA für die Hochspannungsleitung statt. Basierend auf den Ergebnissen dieser Konsultationen wurde im Jahr 2011 ein Aktionsplan für die Zusammenarbeit mit den betroffenen lokalen Gemeinschaften entwickelt. Dieser ist verfügbar unter www3.opic.gov/Environment/EIA/ laketurkanawind/community%20engagment%20plan.pdf. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften, regelmäßige Konsultationen und die Verbreitung von relevanten Informationen sind integrale Bestandteile des Gesamtvorhabens . Ein erfahrenes Team der Projektgesellschaft steht im regelmäßigen Kontakt mit der lokalen Bevölkerung (monatlich mit den lokalen Gemeinschaften, wöchentlich mit den „Community Chiefs“), betreut Corporate-Social-Responsibility -Maßnahmen und ist Ansprechpartner für die über den etablierten Beschwerdemechanismus eingehenden Beschwerden. Eine Zusammenfassung dieses Engagements seitens der Projektgesellschaft ist verfügbar unter ltwp.co.ke/stakeholderengagement -a-project-grievances/public-consultation-and-engagement. Für weitere Informationen zur Sicherstellung der Einhaltung der IFC Performance Standards 5 und 7 siehe Antworten zu den Fragen 17 und 18. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7162 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welche Risikoklasse das Projekt seitens der DEG eingestuft wurde und welche Begründung dieser Einordnung zugrunde liegt? Das Vorhaben wurde in die Risikokategorie A eingestuft. Die potentiellen Risiken , die zu dieser Kategorisierung führten, liegen unter anderem in den Bereichen der Umsiedlung sowohl der Gemeinde Sirima, als auch entlang der von der staatlichen Institution KETRACO gebauten Hochspannungsleitung. Auch der Zustrom von Arbeitern aus anderen Regionen während der Bauphase, erhöhte Sicherheitsrisiken , potentielle Konflikte der lokalen Gemeinschaften, Biodiversitätsaspekte , Lärm- und Staubentwicklung sowie Arbeitssicherheit und die erwartete Zunahme des Verkehrs sind als Begründungsaspekte für diese Einstufung anzuführen. Die identifizierten potentiellen Risiken und Auswirkungen werden mit Hilfe von Managementplänen nach internationalen Standards angemessen gemindert . Zu Details siehe die Antworten zu den Fragen 13 und 14. 16. Liegen der Bundesregierung als Mitglied des DEG-Aufsichtsrates irgendwelche Erkenntnisse über Beschwerden lokaler Bevölkerungsgruppen über das Projekt vor? Falls ja, wie werden diese Beschwerden bearbeitet? Es wurde bisher keine Beschwerde über das Windkraftvorhaben bei der DEG eingereicht . Das Unternehmen hat ein eigenes, umfangreiches Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, dessen Spezifika unter www.ltwp.co.ke/stakeholderengagement -a-project-grievances/grievances einsehbar sind. Durch die sehr intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften ist der lokalen Bevölkerung dieser Beschwerdemechanismus bekannt. Auch die Mitarbeiter /innen von Worley Parsons (www.worleyparsons.com/Pages/Default.aspx), einer international tätigen, begleitenden Beratungsfirma, sowie des Unternehmens LTWP sind bekannt, sodass auch an sie Beschwerden gerichtet werden können . Eingegangene Beschwerden werden dokumentiert, bearbeitet und nachgehalten . 17. Entspricht die Haltung des Projektbetreibers, der der lokalen Bevölkerung jeglichen rechtlichen Anspruch auf das Projektland und auf Kompensationen abspricht, nach Meinung der Bundesregierung dem Geist der Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte, deren Einhaltung durch die DEG die Bundesregierung anstrebt? Verantwortlich für die Verpachtung des Landes an LTWP ist der kenianische Staat, der dem Unternehmen das Land für 99 Jahre verpachtet hat. Die gesamte Pachtfläche beträgt rund 160 Quadratkilometer, während für den Windpark selbst nur 40 Quadratkilometer vorgesehen sind. Der Abstand zwischen den Turbinen wird 70 m betragen. Das Gelände wird größtenteils nicht eingezäunt und steht daher den nomadischen Gemeinschaften weiterhin zur Nutzung und zur Passage während des Betriebs des Windparks zur Verfügung. Die konkret bebaute und für die Fundamente der Windkraftanlagen, das Umspannwerk, die Werkstätten, und die Arbeitersiedlung genutzte Fläche beträgt lediglich ungefähr 35 Hektar Land (circa 2 Promille der gesamten Pachtfläche der o. g. 16 000 ha). Bis auf einen sehr geringen Teil bleibt somit die Fläche im Projektgebiet unverändert. Lediglich während der Bauphase wird aus Sicherheitsgründen die Weidenutzung in der Nähe der Baustellen eingeschränkt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund wurden daher im Rahmen der Verträglichkeitsstudien keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhalt der ökonomischen Lebensgrundlage beziehungsweise auf die nomadische Lebensweise der lokalen Gemeinschaften festgestellt. In Kombination mit den oben genannten vereinbarten Maßnahmen in den Aktionsplänen werden nomadische Landrechte nach „Good International Practice“ geschützt. Der Ausgleich und die Kompensation für die Bevölkerung der Gemeinde Sirima sind über den Umsiedlungsplan detailliert geregelt . Die umfangreichen Maßnahmen zeigen ein hohes Maß an Verbindlichkeit was die Umsetzung internationaler Standards auch mit Bezug auf Landnutzungsfragen angeht. Die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bodenund Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) wie auch die „Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Land- und Ernährungswirtschaft “ (CFS-RAI) wurden von Deutschland maßgeblich mit entwickelt. Die Bundesregierung will diese Leitlinien umsetzen und arbeitet mit diesem Ziel im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik mit Partnerländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Unter anderem hat das BMZ das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Institute for Advanced Sustainability Studies beauftragt, die Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche landbezogene Investitionen der KfW und DEG zu analysieren. Gemeinsam soll in der Folge mit unabhängigen Expertinnen und Experten sowie mit KfW und DEG und unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen der bisherige Prüfrahmen der Umwelt- und Sozialverträglichkeit menschenrechtlich weiterentwickelt werden. 18. Waren die Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung nach heutigem Kenntnisstand nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um einen Free, Prior and Informed Consent (FPIC) der betroffenen Bevölkerung gewährleisten zu können, wie es etwa die Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte (Artikel 9.9.) und der Weltbankstandards IFC 7 vorsehen? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dann gegenteilige Aussagen des Sarima Indigenous People’s Land Forum und die gerichtliche Klage der Volksgruppe der Turkuna gegen den Pachtvertrag mit der LTWP? Die dem Projekt am nächsten befindliche indigene Gruppe ist der Stamm der El Molo, die ungefähr 70 km vom Standort des Windparks entfernt leben. Einige der Mitglieder des Stammes wurden vom Windparkbetreiber als Mitarbeiter eingestellt und profitieren somit unmittelbar. Es sind vom Bau und Betrieb des Windparks keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen zu erwarten, weshalb weder Performance Standard 7 noch speziell der Prozess zur Erreichung eines „Free Prior and Informed Consent (FPIC)“ zur Anwendung kommen. Die bereits in der Antwort zu Frage 14 ausführlich beschriebenen umfangreichen Konsultationen und Abstimmungen mit den lokalen Gemeinschaften und Stakeholdern in der Vergangenheit und die regelmäßige Interaktion mit den betroffenen Gemeinden tragen zur Akzeptanz des Vorhabens bei. Dies wird durch die regelmäßige externe Überprüfung durch Mott MacDonald nachvollziehbar dokumentiert . Nach Kenntnis der Bundesregierung befürwortet selbst die Gemeinde Sirima, die aktuell umgesiedelt wird, das Vorhaben. Aufgrund der oben aufgeführten, gut dokumentierten Fakten ist es nicht nachvollziehbar , wie das Sarima Indigeous People’s Land Forum zu den auf ihrer Webseite vorgetragenen Vorwürfen kommt. Eine explizite Klage der indigenen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7162 Volksgruppe der Turkana oder deren Repräsentanz gibt es nicht. Zwar läuft derzeit ein Rechtsverfahren zwischen LTWP und einzelnen Mitgliedern umliegender Gemeinden (darunter dem Senator von Marsabit beziehungsweise der Regionalregierung Marsabit County). Der Hintergrund dieses Rechtsverfahrens ist jedoch eine Aushandlung über Verteilung der durch den Windpark generierten Staatseinnahmen zwischen der Zentralregierung in Nairobi und der dezentralen Verwaltung . LTWP selbst steht hierbei nicht im Fokus. Der letzte Gerichtstermin in diesem Verfahren fand am 9. November 2015 statt. Die Kläger behaupten, der Pachtvertrag stünde nicht im Einklang mit kenianischem Recht, es habe keine öffentliche Konsultation gegeben und die betroffene Gemeinde sei nicht entschädigt worden. Die Verteidiger behaupten, das Verfahren zur Genehmigung der Windkraftanlage sei gemäß geltendem Recht erfolgt und die Kläger hätten kein Recht zur Klage, da sie nicht betroffen seien. Außerdem sei ihre Klage viel zu spät eingereicht worden, da die Planung des Vorhabens bereits im Jahr 2005 veröffentlicht worden sei. Die Verteidiger wiesen auf die großen Vorteile des Vorhabens für die kenianische Bevölkerung inklusive der direkt betroffenen Bevölkerung vor Ort hin. Das Gericht setzte der Regionalregierung (Marsabit County Government) eine Frist von fünf Monaten, innerhalb derer eine Einigung mit der Zentralregierung über die Aufteilung der Staatseinnahmen aus dem Vorhaben zu erzielen ist. Der Prozess dauert an, weshalb zu dessen Ergebnis keine Stellungnahme erfolgen kann. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich Beschäftigung, angesicht des Risikos, dass die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerungsgruppen durch etwaige Umweltschäden erheblichen Schaden nehmen könnte? Die Schaffung von ungefähr 2 000 Arbeitsplätzen während der Bauphase und ungefähr 200 Arbeitsplätzen während der Betriebsphase des Vorhabens entfaltet für die sehr dünn besiedelte, einkommens- und strukturschwache Region, in der sich der LTWP-Standort befindet, wichtige beschäftigungs- und kaufkraftsteigernde Entwicklungseffekte. Aufgrund des sehr geringen tatsächlichen Flächenverbrauchs durch den Windpark (siehe Antwort zu Frage 17) ist kein erheblicher Umweltschaden zu erwarten, der die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung wesentlich negativ beinträchtigen und einen Ausgleich durch zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze erforderlich machen würde. 20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Sozialrisikoscreening der DEG der Umstand berücksichtigt, dass das Windparkprojekt Auseinandersetzungen wie Landkonflikte in der Projektregion zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen verschärfen könnte? 21. Wenn ja, wie hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, dem entgegenzusteuern? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Gesamtkonstellation der in der Nähe des LTWP-Standortes lebenden Bevölkerungsgruppen ist der DEG sehr gut bekannt. Das Konzessionsgebiet des Vorhabens im Nordosten Kenias grenzt an das Gebiet des Turkana-Stammes (der Turkana-Stamm befindet sich hauptsächlich im Turkana County, was sich im Westen des Konzessionsgebiets befindet). In südlicher Himmelsrichtung grenzt das Stammesgebiet der Samburu an, während in südöstlicher Himmelsrichtung das Stammesgebiet der Rendille angrenzt. Laut einem Bericht der UN Organisation für Humanitäre Angelegenheiten von Mitte 2015 setzen sich in den fünf Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7162 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nord-westlichen Verwaltungsbezirken Kenias, darunter dem Marsabit-County, die dort seit Jahrzehnten bestehenden ethnischen Konflikte weiter fort. Als Hauptgründe der Konflikte sind Grenzstreitigkeiten, Viehdiebstahl und damit verbundene Racheakte, sowie die Konkurrenz um Wasser und Land genannt. Eine der wesentlichen Konfliktlinie besteht zwischen den Völkern der Samburu und der Turkana. Die für das Vorhaben durchgeführte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung umfasste auch eine Untersuchung und Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Vorhabens einschließlich der Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und die oben erwähnten nomadischen Stämme. Intensive Konsultationen mit der nomadischen/lokalen Bevölkerung vor Ort flossen in die Erarbeitung dieser Studien ein. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studien wurden Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Umwelt- und Sozialmanagementplans abgeleitet (siehe auch Antwort zu Frage 13) und mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart. 22. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sich die Konflikte zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen in der Projektregion, die in den letzten Monaten mehrfach einen tödlichen Ausgang nahmen, durch den Windpark verstärkt haben oder verstärken könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bzw. die DEG den Projektbetreiber hinsichtlich einer Veränderung der vereinbarten Umwelt- und Sozialaktionsplätze zu bewegen? Grundsätzlich trägt das Engagement des Unternehmens LTWP im Zusammenhang mit der Umsiedlung des Dorfes Sirima sowie der von der Gemeinde gewünschten Umzäunung zu einer höheren Sicherheit der Bevölkerung bei. Dennoch kam es am 4. Mai 2015 zu einem Angriff einer Gruppe des Samburu-Stammes auf das vom Volk der Turkana bewohnte Dorf Sirima. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter einer der Angreifer. Untersuchungen zeigten, dass der Überfall nicht in Bezug zum Projekt stand. Bereits seit mehreren Jahren – auch vor Beginn der Bauphase – sind Konflikte in der Region aufgetreten. Nach dem Überfall bat das Unternehmen die Polizei um eine dauerhafte Präsenz im Dorf, um zukünftige Angriffe zu verhindern. Außerdem hat das Unternehmen nach dem Überfall seine eigenen Sicherheitsvorkehrungen weiter angepasst und verbessert. Konflikte in der Region rund um den LTWP-Standort sind aufgrund der ethnischen Zusammensetzung leider auch zukünftig nicht vollständig auszuschließen . Die Präsenz der Sicherheitskräfte des Unternehmens, sowie die Präsenz der Polizei und der die Gemeinde Sirima umgebende Zaun können zwar präventive Wirkung entfalten, bestehende Konflikte können mittels derartiger Maßnahmen jedoch nicht vollständig verhindert oder gar behoben werden. Im Zuge von Vorhaben wie dem Lake Turkana Wind Park ist aufgrund der erhöhten Präsenz von Wanderarbeitern, einem erhöhten Verkehrsaufkommen und anderen projektbezogenen Veränderungen stets mit Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die zeitlich begrenzte Bauphase. Die oben bereits mehrfach angesprochene regelmäßige Überwachung durch Mott MacDonald hat dem Unternehmen bislang bescheinigt, dass dessen Managementsystem angemessen sei, um gemäß internationaler Standards mit den beschriebenen Herausforderungen umzugehen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333