Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7163 18. Wahlperiode 23.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6954 – Im Dienste des Katastrophenschutzes – Fragen zum SAR-Dienst der Bundeswehr über Land V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der von der Bundeswehr geleistete Such- und Rettungsdienst (SAR: Search and Rescue) aus der Luft über Land war bereits mehrfach Gegenstand einer kritischen Bewertung durch den Bundesrechnungshof. Die Folge dieser Analyse war letztlich eine Neuausschreibung unter Verweis auf die einschlägige Leistungsbeschreibung seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, deren Ergebnis wiederum eine erneute Beauftragung der Bundeswehr war. Nun wurde bekannt, dass seitens der Bundeswehr andere als die in der Ausschreibung angesetzten Hubschrauber eingesetzt werden sollen. 1. Ging das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei der Auftragsvergabe für den SAR-Dienst über Land an die Bundeswehr davon aus, dass die ausgeschriebenen Aufgaben durch den Einsatz von Hubschraubern des Typs Airbus H135 erfüllt werden könnten, und wenn ja, warum? Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich des Hubschrauber-Typs keine Vorgaben gemacht. Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die grundsätzliche Eignung des Airbus H135 T3 für den SAR-Einsatz über Land festgestellt . Der Airbus H135 stellt demnach in der Version T3 eine insgesamt tragfähige Alternative zur Klasse der 3,5-5t schweren Helikopter dar, dessen geringere Nutzlastkapazität und Reichweite hinsichtlich der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben keine relevante Limitierung darstellt. 2. Welche Hubschrauber sollen nach letztem Stand der Planung von der Bundeswehr zukünftig zum Zweck der Durchführung des zivilen SAR-Dienstes über Land eingesetzt werden (bitte nach Anzahl, Herstellername, Typenbezeichnung und geplanter Inbetriebnahme aufschlüsseln und begründen)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7163 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundeswehr plant zur wirtschaftlichen Durchführung des SAR-Dienstes über Land die Beschaffung von fünf leichten Unterstützungshubschraubern. Der Prozess , einschließlich der Festlegung auf ein bestimmtes Hubschraubermodell, ist noch nicht abgeschlossen. Daher können zu Hersteller, Typenbezeichnung und Inbetriebnahme zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. 3. Welche technischen Anforderungen hinsichtlich der einzusetzenden Hubschrauber wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Ausschreibung des SAR-Dienstes über Land als zwingende Voraussetzungen definiert (bitte die Leistungsbeschreibung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den SAR-Dienst über Land beifügen oder mindestens folgende Werte angeben: mindestens nötige Einsatzstärke bei eingerüstetem Rettungssatz, Gesamtpersonenzahl , geforderte maximal mögliche Flugdauer und Entfernung)? Die Leistungsbeschreibung des BMVI zur Herstellung einer Vergleichbarkeit im Zuge der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist gemäß Verschlusssachenanweisung des Bundesministeriums des Innern eingestuft und kann nicht beigefügt werden, zumal der Beschaffungs- und Vergabeprozess der möglichen Hubschrauber durch das BMVg noch ansteht. Die Leistungsbeschreibung nennt u. a. folgende technische Anforderungen für SAR-Hubschrauber zum Einsatz über Land: Allwetterfähigkeit, IFR/Nachtflug-tauglich Reisegeschwindigkeit: mindestens 130 Knoten Anzahl möglicher Passagiere: bis zu 9 (ermöglicht erfahrungsgemäß das Einrüsten eines Rettungsrüstsatzes) Reichweite: 350 nautische Meilen Flugzeit: 3 Stunden. 4. Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten drei Jahren weiterhin notwendig sein, dass der Flugdienst der Bundespolizei den von der Bundeswehr zugesagten SAR-Dienst aufgrund von nicht betriebsbereiten Hubschraubern der Bundeswehr übernehmen muss, und wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundeswehr wird nach derzeitigem Stand in den nächsten drei Jahren den zugesagten SAR-Dienst über Land vollumfänglich durchführen können. 5. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung alle notwenigen Genehmigungen vor, die für den Einsatz eines Hubschraubers vom Typ Airbus H145 zur Erfüllung des SAR-Dienstes über Land erforderlich sind? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Wie hoch sind die seitens der Bundeswehr zu veranschlagenden Kosten, wenn für den SAR-Dienst über Land Hubschrauber vom Typ Airbus H145 bzw. Hubschrauber vom Typ H135 eingesetzt werden (bitte auch Personalkosten einbeziehen, einschließlich notweniger zusätzlicher Schulungen)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7163 7. Wie oft wurden in den letzten drei Jahren von der Bundespolizei Einsätze durchgeführt, die nach ihrem Einsatzzweck dem SAR-Dienst über Land zugerechnet werden können? In den letzten drei Jahren waren seitens der Bundespolizei im SAR-Dienst über Land keine Einsätze als SAR-Mittel 1. Grades erforderlich. Auf Anforderung der SAR-Leitstelle wurde einmal ein Hubschrauber der Bundespolizei unterstützend als SAR-Mittel 2. Grades über Land eingesetzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333