Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7173 18. Wahlperiode 28.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7003 – Rechtsterroristische Gruppe in Bamberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der „blick nach rechts“ vom 23. Oktober 2015 berichtete: „In Bayern wurde ein möglicherweise rechtsterroristischer Zusammenschluss von Neonazis zerschlagen . In Planung sollen Anschläge mit verbotener hochexplosiver Pyrotechnik aus Osteuropa gewesen sein. Am frühen Mittwochmorgen durchsuchten 90 Polizeibeamte , darunter Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei, zehn Objekte in Oberfranken und zwei Objekte von Neonazis in Mittelfranken. Elf Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 21 und 36 Jahren in Bamberg, Erlangen und Nürnberg wurden vorläufig festgenommen. Gegen drei lag bereits ein Haftbefehl vor. Vorgeworfen wird den Neonazis, die im Verdacht stehen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu habe[n], die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens, Körperverletzung bis hin zur Urkundenfälschung. Umfangreiche Beweismittel wurden bei den Durchsuchungen sichergestellt, unter anderem eine Pistole 08 aus Wehrmachtsbeständen mit scharfer Munition, eine Maschinenpistole, Baseballschläger , Stichwaffen, eine Armbrust, Schwerter, Schreckschuss-Waffen und so genannte Paintball-Gewehre. Die Beamten fanden auch NS-Devotionalien wie Hakenkreuzfahnen und eine[n] Stahlhelm. Unter den Verhafteten, die in Verdacht stehen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, sind drei Parteimitglieder der von dem altgedienten Neonazi [C. W.] gegründeten braunen Kleinpartei „Die Rechte“ (DR); darunter die Vorsitzende[n] des am 1. März 2015 gegründeten Bamberger DR-Kreisverbandes [N. H.] und [D. E.] aus Nürnberg, Anmelder von Demonstrationen des Pegida-Ablegers N[ügida] in Nürnberg. Die seit Anfang 2014 im Visier der Behörden stehende mutmaßliche braune Terrorgang wollte offenbar Anschläge auf Flüchtlingsheime und Angehörige der linken Szene verüben. So sollen die Neonazis nach einer von [H.] angemeldeten Demonstration am 31. Oktober [2015] geplant haben, das Abschiebezentrum für Balkanflüchtlinge in Bamberg und ein weiteres Flüchtlingsheim mit Sprengkörpern anzugreifen. Die neue Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge mit geringer Chance auf ein Bleiberecht aus Osteuropa befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne. Danach sollte ein Lokal der linken Szene überfallen und verwüstet werden. Zur Ausübung der Taten hatten die Neonazis hochexplosive Pyrotechnik, sprich Sprengstoff, in Polen bestellt, darunter 16 Kilogramm Kugelbomben . Eine Lieferung wurde von der Polizei abgefangen.“ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7173 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Informationen der Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. Thüringen , Katharina König, gibt es Hinweise auf einen regen Austausch zwischen der extremen Rechten in Bamberg und Thüringen: „Seit Anfang des Jahres reisten die Bamberger Neonazi-Bombenbastler wiederholt zur Teilnahme an rechten Aufmärschen nach Thüringen, so am 7. Februar [2015] in Weimar, am 1. Mai [2015] in Saalfeld, am 27. Juni [2015] in Jena und am 3. Oktober [2015] erneut in Jena […]. Mindestens zwei aus der Bamberger Gruppe waren im Juni [2015] beim Aufmarsch der ‚Europäischen Aktion Thüringen‘ in Jena als Ordner eingesetzt “ (https://haskala.de/2015/10/23/neonazi-bombenbastler-aus-bamberg-auchin -thueringen-aktiv-rechte-gewalt-in-thueringen-versechsfacht/). 1. Hat das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)/Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Erkenntnisse über die militante rechtsextreme Gruppe in Bamberg? Wenn ja, seit wann hat das GAR/GETZ Erkenntnisse über diese militante rechtsextreme Gruppierung? 2. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehörigen dieser Gruppierung zur Partei „DIE RECHTE“ und zu „Nügida“ in Nürnberg? 3. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehörigen dieser Gruppierung zu anderen rechtsextremen und/oder rechtsterroristischen Gruppen und Netzwerken? 4. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehörigen dieser Gruppierung zu anderen rechtsextremen und/oder rechtsterroristischen Gruppen und Netzwerken im Ausland? 5. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehörigen dieser Gruppierung zu rechtsextremen Gruppierungen in Thüringen? 6. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehörigen dieser Gruppierung zu rechtsextremen Gruppierungen in Hessen? 7. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über weitere Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen in anderen Bundesländern? 8. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über die Nutzung von Strukturen der Partei „DIE RECHTE“ durch die militante rechtsextreme Gruppe in Bamberg ? 9. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über die Vorbereitungen von Straftaten wie Explosionsverbrechen, Körperverletzungen etc. (bitte genau aufführen )? 10. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Waffen-, Munitions- und Sprengstofflieferungen an die militante rechtsextremistische Gruppe in Bamberg ? 11. Welche Waffen, Sprengmittel etc. wurden im Rahmen der polizeilichen Aktion gegen die Bamberger Gruppe aufgefunden, und welche Kenntnis hat das GAR/GETZ über die Herkunft dieser Waffen bzw. Sprengmittel etc.? 12. Welche konkreten Planungen zu Anschlägen und militanten Aktionen der Bamberger Gruppe lagen nach Erkenntnis der GAR/GETZ zum Zeitpunkt der Polizeiaktion vor, und wie wurden die Planungen innerhalb der Gruppe kommuniziert? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7173 13. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ darüber, ob Angehörige der militanten rechtsextremen Gruppe in Bamberg sich über rechtsterroristische Konzepte im Internet und darüber hinaus ausgetauscht haben? 14. Welche Vorerkenntnisse hat das GAR/GETZ über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Angehörige der militanten rechtsextremen Gruppe in Bamberg , bzw. über abgeschlossene Ermittlungs- und Strafverfahren (bitte nach Straftaten, Tatorten, Tatzeitpunkten, Phänomenbereichen auflisten)? 15. Gibt es Beschuldigte der militanten rechtsextremen Bamberger Gruppe ohne Vorerkenntnisse, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich hier? 17. Wurde nach Kenntnis des GAR/GETZ gegen die Bamberger Neonazigruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt? Die Fragen 1 bis 15 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) handelt es sich um eine Kooperationsform der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die – flankierend zum institutionalisierten Verfahren zwischen den fachlich zuständigen Stellen über die regulären Meldewege – den Informationsaustausch befördern soll, und nicht um eine eigenständige Behörde. Daher verfügt das GETZ über keine eigenen Informationen. Zudem beziehen sich die Fragen auf ein laufendes Ermittlungsverfahren, das von einer bayerischen Staatsanwaltschaft geführt wird. Die Bundesregierung kann aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Auskünfte hierzu geben. Soweit nach etwaigen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gefragt ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Martina Renner zur Fragestunde vom 4. November 2015 verwiesen (siehe Plenarprotokoll 18/132, S. 12859 f.). 16. Wie viele Aktivisten und/oder Mitglieder der Bamberger Neonazigruppe und wie viele der Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren werden als V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, da es sich hier um Informationen handelt, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Die Führung von Quellen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln , die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem könnte die Antwort zur Aufdeckung der Identität von Quellen führen, wodurch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Dabei ist auch zu beachten, dass es sich bei der Bamberger Mischszene um eine radikale und gewaltbereite Gruppierung handelt, die einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft geplant haben soll. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7173 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen ausgeschlossen werden, so dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn kein Mitglied der Bamberger Mischszene eine Quelle ist oder war, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen geschlossen werden könnte. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333