Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7177 18. Wahlperiode 28.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6969 – Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Doch von diesem Ziel ist sie weit entfernt. Bis Ende des Jahres 2014 waren lediglich 28 500 Elektroautos zugelassen (einschließlich extern aufladbare Hybride und Autos mit Range-Extender). Deutschland hinkt beim Markthochlauf international hinterher. So belegt Deutschland beispielsweise nur Platz 10 im McKinsey Electric Vehicle Index (McKinsey Electric Vehicle Index 2015). Auf der Nationalen Konferenz „Elektromobilität – Stark in den Markt“ im Juni 2015 in Berlin kündigte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel finanzielle Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen noch in diesem Jahr an (www. bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2015/06/2015-06-15-elektromobilitaet. html). Auf der Internationalen Automobilausstellung im September 2015 in Frankfurt am Main erklärte die Bundeskanzlerin: „[W]ir haben zugesagt, dass wir zu einer Entscheidung kommen werden; vorzugsweise noch in diesem Jahr. So ist es mir jedenfalls auch von meiner Fraktion zugesagt worden“ (www. bundeskanzlerin. de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-17-rede-merkel-iaa.html). Bisher ist eine Entscheidung ausgeblieben. Das beschlossene Elektromobilitätsgesetz (EmoG) reicht nicht aus, um Elektromobilität spürbar voranzubringen. Im EmoG wurden Ermächtigungen für gesonderte Kennzeichen, Park- und Halteregelungen sowie die Nutzung von Busspuren für Elektrofahrzeuge geschaffen. Bislang finden diese Maßnahmen eher verhaltenen Anklang. Bis Ende Oktober 2015 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt erst 980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ausgestattet und bislang plant nur eine Kommune die Freigabe von Busspuren (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/ auto/foerderung-von-elektroautos-deutschland-fehlt-die-grosse-loesung/11920104- 2.html). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7177 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Park- und Halterregelungen für Elektrofahrzeuge eingeführt, und wie viele Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung deren Einführung? 2. Wie viele Kommunen haben Busspuren für Elektrofahrzeuge freigegeben, und welche Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung Freigaben von Busspuren für Elektrofahrzeuge? 3. Wie viele Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhebung von Zufahrtsverboten für Elektrofahrzeuge beschlossen, und wie viele Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufhebung von Zufahrtsverboten? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Elektromobilitätsgesetz sieht in § 7 eine Berichtspflicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vor. Im Rahmen dieses Monitorings soll auch geprüft werden, inwiefern die Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge anzuordnen. Ein erster Bericht ist im Sommer 2018 vorzulegen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bis Ende Oktober 2015 laut Kraftfahrt-Bundesamt erst 980 Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen versehen waren? Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden bis zum 17. Dezember 2015 3 656 Fahrzeuge mit einem „E“ gekennzeichnet. 5. Welche finanziellen Anreize für den Erwerb von Elektroautos plant die Bundesregierung für den Markthochlauf der Elektromobilität? Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrates zur Einführung einer Sonderabschreibung (Afa) für gewerblich angeschaffte Elektroautos ? Wenn nein, warum nicht? 6. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats bezüglich einer Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die zuständigen Bundesressorts haben von der Bundeskanzlerin den Auftrag erhalten , Instrumente, die den Markthochlauf der Elektromobilität unterstützen können, ergebnisoffen zu prüfen. 7. Plant die Bundesregierung eine Förderung über KfW-Programme, um die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen und des breiten Kreditangebots der privaten Banken wird die Eignung von KfW-Programmen derzeit nicht gesehen. Auch die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hat im Rahmen einer von ihr beauftragten Studie die Effizienz von Kreditprogrammen als vergleichsweise niedrig eingestuft. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7177 8. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zur Berücksichtigung der Elektromobilität im Baurecht und in der Energiesparverordnung? 9. Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) in Eigentümergemeinschaften und Mietwohnungen ? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 zusammen beantwortet . Die Bundesregierung prüft derzeit umfassend, ob und ggf. welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität erforderlich und möglich sind (s. auch Antwort zu Frage 5). Gegenstand dieser Prüfung sind auch die Vorschriften des Wohnungseigentums- und Mietrechts. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht obliegt den Ländern. 10. Plant die Bundesregierung über die Stellplatzprivilegierung hinaus weitere Anreize, um elektrisch betriebenes Carsharing zu unterstützen? Welche Vorgaben für Beschaffungsregeln plant die Bundesregierung, um die Elektromobilität zu fördern? Die Bundesregierung wird ein eigenständiges Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing vorlegen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Ziel 10 Prozent Elektrofahrzeuge in den Flotten der Bundesministerien unverändert verfehlt wird (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 15 und 16 im April 2015 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) auf Bundestagsdrucksache 18/4774)? Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung 2015 festgelegt, dass über den bereits vereinbarten Anteil von jährlich 10 Prozent hinaus der Anteil der neu angeschafften oder angemieteten emissionsarmen Fahrzeuge mit mindestens 40 km Reichweite in den Flotten der Bundesministerien sukzessive weiter erhöht werden soll. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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