Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7178 18. Wahlperiode 28.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6973 – Digitales Testfeld an der Autobahn A9 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in dem Artikel „Datennetz an der Autobahn − Gut gebremst“ vom 9. November 2015 über einen erstmaligen Anwendungstest neuer Sicherheitsfunktionen auf der Autobahn 9 (A9). An der Demonstration beteiligt waren u. a. die Unternehmen Nokia, Telekom, Continental und das Fraunhofer Institut. Getestet wurde dabei ein neuartiges Bremssystem zweier miteinander vernetzter Fahrzeuge. 1. Welche Voraussetzungen gelten für Unternehmen und Forschungsinstitute, um Projekte an der Teststrecke auf der A9 zwischen München und Nürnberg realisieren zu dürfen? Das Digitale Testfeld Autobahn ist ein technologieoffenes Angebot für Automobilindustrie , Zulieferer, Telekommunikationsunternehmen und Forschungseinrichtungen , auf Basis einer angepassten Infrastruktur eigene Entwicklungen und Innovationen zu erproben und weiterzuentwickeln. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem automatisierten und vernetzten Fahren begrüßt und unterstützt, die diese innovativen Technologien weiter voranbringen. Die Maßnahmendurchführung auf dem Digitalen Testfeld Autobahn wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) koordiniert. 2. Inwieweit weichen diese Voraussetzungen von Bedingungen an anderen Straßen ab? Hinsichtlich der Voraussetzungen für Erprobungsfahrten auf allen Straßen wird auf die Antwort zu Frage 9 und 11 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 18/4239 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7178 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Was unterscheidet die Teststrecke A9 von anderen Bundesautobahnen? 4. Inwieweit sind technische Einrichtungen an der Teststrecke vorhanden, die bei anderen Bundesautobahnen nicht vorhanden sind? 11. Wie ist die Teststrecke an der A9 im Detail technisch ausgestattet (siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)? Die Fragen 3, 4 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Digitale Testfeld Autobahn unterscheidet sich von anderen Bundesautobahnen in seiner geplanten infrastrukturseitigen Ausstattung: Diese ermöglicht es, die Vernetzung zwischen Fahrzeugen, aber auch zwischen Fahrzeug und der Infrastruktur zu erproben. Hierzu soll modernste Sensorik, hochpräzise digitale Karten sowie die aktuellsten Übertragungsstandards für die Echtzeitkommunikation bereitgestellt werden. 5. Welche gesetzlichen Sonderregelungen gelten für den Testbetrieb von Anlagen oder Fahrzeugen an der A9? Es gelten unverändert die allgemeinen rechtlichen Regelungen für Erprobungsfahrten im Realverkehr. 6. Welche Unternehmen haben bereits Projekte auf der Teststrecke A9 realisiert ? Welche Projekte waren dies? 7. Welche Unternehmen planen einen Testbetrieb an der A9? Welche Projekte sind geplant? 8. Wie viele Einzelprojekte an der A9 wurden genehmigt? Wie viele wurden abgelehnt, und warum? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der am 9. November 2015 in Oberpfaffenhofen präsentierten Maßnahme zur Weiter-entwicklung des LTE-Mobilfunknetzes der Firmen Telekom, Nokia, Continental, Fraunhofer ESK handelt es sich um eine der ersten durch das BMVI koordinierten Maßnahmen auf dem Digitalen Testfeld Autobahn. Im Rahmen der Maßnahme Telematische Falschfahrerwarnung sind folgende weitere Firmen aktuell mit einem eigenen Projekt auf dem Digitalen Testfeld Autobahn aktiv: Firma Schröder, Bremicker Verkehrstechnik, Green Way Systems. Weitere Projekte im Straßenbau, wie z. B. das telematische Lkw-Parken, werden durch die von der Auftragsverwaltung Bayern in den jeweiligen Vergabeverfahren ermittelten Unternehmen umgesetzt. Darüber hinaus finden derzeit mit einer Reihe von Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen Vorgespräche zur Nutzung des Digitalen Testfeldes Autobahn statt, Anträge wurden bisher nicht abgelehnt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7178 9. Welche zukünftigen Projekte ähnlich der Teststrecke an der A9 sind geplant, und inwieweit sind die Bundesländer bei der Planung mit einbezogen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)? Die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239 gilt unverändert. 10. Wie hoch sind die Kosten für die Ausstattung des Testfelds A9 (siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239)? Die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4239 gilt unverändert. 12. Inwieweit ist bereits Infrastruktur an der A9 installiert, die eine Car2X Kommunikation mittels WLAN-p (IEEE 802.11p) Standard ermöglicht? Eine entsprechende Infrastruktur wird aktuell entwickelt und wird anschließend auf dem Digitalen Testfeld Autobahn installiert werden. 13. Weshalb wurde bei der Demonstration auf den Mobilfunk gesetzt? Die Ausgestaltung der Maßnahmen auf dem Digitalen Testfeld ist abhängig von den Bedürfnissen und Zielen der Unternehmen und Forschungseinrichtungen und liegt in deren Verantwortung. Zur Durchführung des Vorhabens können sie die Grundausstattung des Digitalen Testfeldes Autobahn nutzen und gegebenenfalls zusätzliche Installationen beantragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Wie häufig waren bis jetzt voll- oder teilautonome Fahrzeuge auf dem Testfeld A9 unterwegs? Wie viele Tests sollen im Jahr 2016 erfolgen? Die Anzahl ist nicht bekannt, da für Erprobungsfahrten keine Anzeigepflicht besteht . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333