Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7190 18. Wahlperiode 29.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6826 – „Informationsstrategie“ und „Gegendiskurse“ zur Verhinderung unerwünschter Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihren Schlussfolgerungen vom 9. November 2015 haben die Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten als „vordringliche Maßnahme“ eine „gemeinsame Informationsstrategie“ verabredet, mit der Migrantinnen und Migranten vor einer Reise in die Europäische Union gewarnt werden sollen. „Pull-Faktoren“ sollen dadurch verringert werden. Adressiert werden Geflüchtete („Asylbewerber, Migranten“) und ihre Unterstützenden („Schleuser und Menschenhändler “). Einzelheiten werden zunächst nicht genannt, jedoch sollten EU- Vorschriften zum Management der Außengrenzen und zum internationalen Schutz erklärt werden. Dies beinhalte auch die Möglichkeit von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen, die in dem Dokument als „Rückkehr“ und „Rückführungsaktionen “ beschrieben werden. Anvisiert sind „Gegendiskurse“ zu Informationen , die durch „Menschenhändler und Schleuser“ verbreitet würden. Unterstützerinnen und Unterstützern von Fluchthilfe soll mit Informationen zur strafrechtlichen Verfolgung gedroht werden. Die Europäische Kommission soll nun ein „spezifisches Team aus allen relevanten institutionellen Akteuren“ zusammenstellen , die Arbeiten an der „Informationsstrategie“ sollen sofort beginnen. Entsprechende Maßnahmen werden auf der Ratstagung im Dezember vorgestellt. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015 hat auch die Bundesregierung ein Gesamtkonzept mit dem Auswärtigen Amt und den Herkunftsstaaten unter dem Titel „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ entworfen. Ebenfalls am 7. August 2015 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ein sogenanntes „Rückführungsvideo“, das eine Sammelabschiebung begleitet und beschreibt und das in vier Sprachen vertont wurde. Hintergrund sei die steigende Zahl der „fast durchweg aussichtslosen“ Asylanträge aus den Staaten des Westbalkan. In dem „Rückführungsvideo“ wird behauptet, eine spätere Einreise nach Deutschland werde „regelmäßig“ nur dann erlaubt, wenn die Kosten einer Abschiebung von den Betroffenen bezahlt worden seien. Allerdings musste das Bundesministerium des Innern (BMI) selbst einräumen, dass die Kostenerstattung bei der Festsetzung Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7190 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einer Wiedereinreisesperre allenfalls einer von mehreren Faktoren „zu berücksichtigen “ sei (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5804). Die Bundesregierung hat ähnliche „Informationsmaßnahmen“ bereits in unterschiedlichen Regionen durchgeführt, weitere seien geplant (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/6403). Laut Stephan Steinlein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, soll damit über rechtliche Rahmenbedingungen von Zugangsmöglichkeiten sowie „zur gesellschaftlichen Realität in Deutschland“ aufgeklärt werden. Zuständig seien die deutschen Auslandsvertretungen , die Informationen über „intensive Medienkontakte“ oder soziale Medien veröffentlichen. In sechs albanischen Tageszeitungen wurden von der deutschen Botschaft bereits Anzeigen mit der Aussage „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ veröffentlicht, in Albanien und Serbien erschienen entsprechende Facebook-Anzeigen in den Landessprachen. Auch die Deutsche Welle sei in Fernsehen, Hörfunk und Internet weltweit aktiv, um über „Gefahren auf der Flucht und die Verhältnisse in den Zielländern“ zu berichten. Der Sender veröffentlichte Interviews in albanisch und serbisch, auch die größten albanischen TV- Sender sowie bosnische und kosovarische Medien seien gewonnen worden. Weitere „Aufklärungsmaßnahmen“ würden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen. Nun sei eine „mediale Begleitung“ von Abschiebeflügen nach Albanien geplant. 1. Was ist der Bundesregierung zum Zustandekommen einer „Informationsstrategie “ der EU gegen unerwünschte Migration bekannt? Der Rat der Europäischen Union hat die Europäische Kommission am 9. November 2015 beauftragt, eine Informationsstrategie für Asylbewerber und Migranten zu entwickeln, in der auch auf die Gefahren durch Schleuser und Menschenhändler hingewiesen wird. Die Generaldirektion Migration und Inneres hat zu diesem Ziel eine Arbeitsgruppe eingerichtet und führt Konsultationen mit relevanten Generaldirektionen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und internationalen Organisationen durch. Details über den Stand der aktuellen Arbeiten liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag eingereicht, und wie hat sich die Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert? Der Vorschlag, eine Informationsstrategie festzulegen, wurde im Rahmen eines Entwurfs von Ratsschlussfolgerungen am 5. November 2015 durch die Ratspräsidentschaft dem Ausschuss der Ständigen Vertreter übermittelt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag einer Informationsstrategie der EU unterstützt. 3. Aus welchen Erwägungen trägt die Bundesregierung mit, dass die „Informationsstrategie “ gegen unerwünschte Migration als „vordringliche Maßnahme “ bezeichnet wird? Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass Flüchtlinge und Migranten über die Sach- und Rechtslage, im Falle der gemeinsamen EU-Informationsstrategie mit Bezug auf den EU-Kontext, aufgeklärt werden. Ferner werden durch eine Informationsstrategie Gegendiskurse und Richtigstellungen zu den Falschinformationen und Gerüchten der Menschenhändler und Schleuser entwickelt. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7190 4. Aus welchen Mitteln sollen entsprechende Anstrengungen nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Aktivitäten im Kontext der Informationsstrategie im Rahmen vorhandener Mittel aus dem EU-Haushalt finanziert , unter anderem im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). 5. Welche geografischen Regionen und, soweit bereits absehbar, welche Länder sollen von der „Informationsstrategie“ adressiert werden? Weder über die Zielregionen, noch über konkrete Länder, an die die Kommunikationsstrategie gerichtet werden soll, liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt Informationen vor. Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zum Zwecke der Identifizierung von Zielregionen und Zielländern eingeleitet. 6. Auf welche Weise sollen Geflüchtete („Asylbewerber, Migranten“) und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer („Schleuser und Menschenhändler“) erreicht werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Die laufenden Arbeiten der Europäischen Kommission beziehen sich auch auf die Auswahl geeigneter Kommunikationsmittel . 7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung von „Gegendiskursen“ gegen Informationen von „Menschenhändlern und Schleusern“ bekannt? Die Ziele der Informationsstrategie der EU, sind in den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. November 2015 aufgeführt: (1) Migranten abhalten, sich auf eine gefährliche Reise zu begeben und auf Schleuser zurückzugreifen, (2) erklären, wie die EU-Vorschriften zum Management der Außengrenzen und zum internationalen Schutz, einschließlich zur Neuansiedlung, Umsiedlung und Rückkehr, angewendet werden, (3) Gegendiskurse zu denen der Menschenhändler und Schleuser von Migranten verbreiten, (4) über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern und Schleusern informieren und (5) über Rückführungsaktionen informieren. Über die konkrete Ausgestaltung der Gegendiskurse liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor. 8. Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten der Europäischen Kommission bekannt, die mit Arbeiten an der „Informationsstrategie“ sofort beginnen sollte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über ein hierzu verabredetes „spezifisches Team aus allen relevanten institutionellen Akteuren“ bekannt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Wo soll dieses „Team“ angesiedelt werden, und was ist der Bundesregierung über dessen Arbeitsweise bekannt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7190 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Was ist der Bundesregierung über weitere, anvisierte Beteiligte einer „Informationsstrategie “ bekannt bzw., sofern diese noch nicht feststehen, welche Beteiligten sollten dem „Team“ aus Sicht der Bundesregierung angehören? Der Rat der Europäischen Union hat die Europäische Kommission mit der Erarbeitung der Strategie beauftragt. Daher liegt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Informationsstrategie zum Thema Migration im Ermessen der Kommission . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung an dem „Team“ beteiligen ? Soweit eine Beteiligung der Mitgliedstaaten am Kommunikations-Team von der Europäischen Kommission vorgesehen ist, ist die Bundesregierung an den Arbeiten zur Erstellung der Informationsstrategie zu beteiligen. Derzeit liegt eine entsprechende Anfrage der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten nicht vor. 13. Welche weiteren außer den in der Bundestagsdrucksache 18/6403 aufgeführten Maßnahmen wurden oder werden im Rahmen des Gesamtkonzepts „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen “ durchgeführt, wann begannen oder beginnen die Maßnahmen, und wer ist jeweils als Träger und Durchführender beteiligt? Maßnahmen im Rahmen des „Gesamtkonzepts ‚Informationskampagnen im Herkunftsland , Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen‘“, die über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/6403 vom 16. Oktober 2015 veröffentlichten Maßnahmen hinausgehen, werden derzeit von den zuständigen Ressorts geprüft. 14. Mit welchen Medien (auch Internet) welcher Länder wurde hierzu bereits zusammengearbeitet, bzw. in welchen Medien wurden welche Inhalte platziert ? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt insbesondere in den Westbalkan-Staaten Aufklärungsmaßnahmen durch mit dem Ziel, die Zahl der aussichtslosen Asylanträge aus der Region zu reduzieren. Sehr viele Menschen aus diesen Ländern kommen mit falschen Erwartungen nach Deutschland und stellen Asylanträge, die aufgrund fehlender Schutzgründe nicht positiv entschieden werden können. Daher möchte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge direkt im Herkunftsland informieren. Folgende Maßnahmen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in jüngster Vergangenheit ergriffen: Anzeigen in sechs albanischen Tageszeitungen Ende Juni, gemeinsam mit der Deutschen Botschaft in Tirana. Die Anzeigen erschienen in folgenden Zeitungen: Shekulli, Shqip, Panorama, Gazeta Shqiptare, Mapo. Interview mit der Deutschen Welle mit dem ehemaligen Leiter des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, online erschienen in Albanisch und Serbisch, sowie im größten albanischen TV-Sender Top Channel TV und mit bosnischen und kosovarischen Medien. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7190 Facebook-Anzeigen in Albanien und Serbien in den Landessprachen. Internetmeldungen/Pressemitteilungen zu relevanten Aspekten, etwa zur Wiedereinreisesperre und beschleunigten Verfahren. Internetseiten in den Landessprachen, die über die Bedingungen für Schutzgewährung in Deutschland, die Unmöglichkeit, Schutz aufgrund von wirtschaftlicher Not zu erhalten, sowie über Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr informieren und außerdem darauf hinweisen, dass bei nicht erfolgender freiwilliger Rückkehr rückgeführt wird. Die weitere Zusammenarbeit mit Medien in den unterschiedlichen Staaten erfolgt ad hoc im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Auslandsvertretungen. 15. Welche Kernaussagen übermittelten die jeweiligen „Informationsmaßnahmen “? Es ist Teil der Informationsstrategie der Bundesregierung, im Ausland über die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung und ihre Grenzen zu informieren sowie Gerüchte und teilweise bewusst gestreute Fehlinformationen über Deutschland oder die Zuwanderungsmöglichkeiten richtigzustellen. 16. Welche Kosten sind bislang im Rahmen des Gesamtkonzepts „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge , Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ entstanden , und wie werden diese übernommen? Kostenübersichten wurden diesbezüglich nicht aufgestellt. 17. Inwiefern trifft es zu, dass Anzeigen der deutschen Botschaft in albanischen Tageszeitungen die Aussage „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ transportierten ? In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Auswärtige Amt im Juni 2015 eine Anzeige zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger Albaniens über die Möglichkeiten, in der Bundesrepublik Asyl zu erhalten , erarbeitet. In der Anzeige wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Menschen , die nachweislich im Heimatland verfolgt werden, ein Recht auf Schutz und Aufenthalt in Deutschland haben, wohingegen aus wirtschaftlichen Gründen gestellte Anträge auf Asyl abgelehnt würden. Darüber hinaus klärt die Anzeige über legale Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme in Deutschland auf, die für anerkannte Akademiker und qualifizierte Fachkräfte in einzelnen Berufen gemäß „Positivliste“ bestehen. Die Anzeige wurde unter dem Titel „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ vom 25. Juni 2015 bis einschließlich 28. Juni 2015 von der deutschen Botschaft in Tirana in albanischen Zeitungen veröffentlicht. 18. Wer war für die Abfassung und Gestaltung der Anzeigen verantwortlich? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7190 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Auf welche Weise war oder ist die Deutsche Welle entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags in das Gesamtkonzept „Informationskampagnen im Herkunftsland , Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ eingebunden? Die Deutsche Welle leistet entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich Menschen weltweit, gerade auch in Krisengebieten, unabhängig und objektiv über die Geschehnisse in der Welt informieren können. Mit Blick auf die Flüchtlingsthematik betreibt sie mit ihren Angeboten in allen Formaten (TV, Radio, Online, Soziale Medien) und Sprachen − insbesondere in Afrika, im arabischen Raum sowie Afghanistan/Pakistan − eine umfassende Aufklärung von den Ursachen der Flucht über die oft lebensgefährliche Reise bis hin zur Ankunft und dem, was Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland und Europa erwartet. Die Deutsche Welle hat seit September 2015 die Sonderseiten „Erste Schritte“ für Asylsuchende bereitgestellt – ein Multimedia-Angebot auf Arabisch, Englisch und Deutsch mit viel Service und Zugang zu Deutschkursen, um die ersten Schritte in Deutschland zu erleichtern. Gleichzeitig zu diesem Online-Portal startete die Deutsche Welle ein Themenangebot für Flüchtlinge vom Balkan unter dem Titel „Vom Balkan nach Deutschland : Fakten statt Mythen“. Dieses Themenangebot wird in den Sprachen Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Rumänisch und Serbisch angeboten. Die Seiten sind zudem auf Deutsch und Englisch verfügbar. Das Online-Angebot wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. 20. Welche Treffen mit der Deutschen Welle und welchen weiteren Beteiligten haben hierzu stattgefunden? Auf verschiedenen Ebenen besteht ein regelmäßiger Kontakt zwischen Vertretern der Deutschen Welle und von Bundesministerien. Am 3. Dezember 2015 fand auf Einladung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, ein Treffen mit Vertretern mehrerer ARD-Anstalten sowie privater Medienunternehmen in Berlin statt, das einen Überblick über die verschiedenen Informationsangebote deutscher Medien für Flüchtlinge gab. Bei diesem Treffen, bei dem auch die Deutsche Welle vertreten war, wurden darüber hinaus Möglichkeiten der Vernetzung von bestehenden Informationsangeboten eruiert. Hierzu ist für Anfang des Jahres 2016 ein Folgetreffen geplant. 21. Wann und wo hat der Sender nach Kenntnis der Bundesregierung außer den in der Bundestagsdrucksache 18/6403 aufgeführten Interviews bereits Beiträge platziert? Die Bundesregierung erfasst keine Daten über Aktivitäten der Deutschen Welle und Übernahmen von DW-Programminhalten durch andere Medienanbieter. Die Deutsche Welle arbeitet unter anderem auch mit ausländischen Plattformen zusammen, die DW-Beiträge übernehmen. Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Welle in der Berichterstattung rund um die Flüchtlingsthematik eng mit den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF zusammen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7190 22. Welche weiteren „Aufklärungsmaßnahmen“ sind von deutschen Behörden geplant? Informationen über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu den Themenfeldern legale Zuwanderung und Arbeitsaufnahme werden von den deutschen Auslandsvertretungen auf deren Webseiten oder über sozialen Medien bereitgestellt. Seit 2015 existiert zum Beispiel in Kosovo der „Deutsche Informationspunkt für Migration , Ausbildung und Karriere“ (DIMAK). Dort können sich interessierte Bürger u. a. über legale Migrationsmöglichkeiten nach Deutschland informieren. Die Bundesregierung setzt ihre Informationsmaßnahmen über die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts zur Zeit vor allem in den Ländern des Westbalkan fort und prüft kontinuierlich, ob entsprechend der Entwicklung des Informationsbedarfs zusätzliche Informationsangebote in einzelnen Ländern erforderlich sind. 23. An welchem Datum und von welchem Flughafen sollen die Abschiebeflüge nach Albanien stattfinden, zu denen eine „mediale Begleitung“ geplant ist? Es finden regelmäßig Flüge zur Rückführung ausreisepflichtiger Personen statt. Die Bundesregierung prüft dabei stets die Einbindung von Medien(vertretern). 24. Wer soll diese „mediale Begleitung“ vornehmen, und welche Medien werden hierzu eingeladen? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Welche albanischen Behörden, deutschen Botschaftsangehörigen, Ministerien des „rückführenden Bundeslandes“ sowie sonstigen Beteiligten sind für die Teilnahme an der Maßnahme vorgesehen? Bei Rückführungsflügen waren in der Vergangenheit gelegentlich neben Vertretern der albanischen Behörden (Grenzpolizei und Innenministerium) auch Angehörige der Deutschen Botschaft in Tirana sowie Vertreter der Bundesregierung beteiligt. So hat der Bundesminister des Innern Thomas de Maizière bei seinem Besuch in Tirana am 6. November 2015 am Flughafen Tirana die für die Einreiseabfertigung der Rückkehrer genutzten Anlagen und Räumlichkeiten besichtigt und mit Rückkehrern sowie anschließend mit Medienvertretern Gespräche geführt . 26. Auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich der Staatssekretär Stephan Steinlein mit seiner Aussage, die Maßnahmen hätten bereits erfolgreich „Menschen dazu bewegen können, sich und ihre Familien nicht den Belastungen , Gefahren und negativen finanziellen Folgen einer aussichtslosen Reise auszusetzen“? Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht , damit die bestehenden und neuen aufenthalts- und asylrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Ein zentraler Aspekt dieses Pakets ist die Vermittlung von Sachinformationen über das deutsche Rechtssystem im Ausland. Diese Kommunikationsstrategie der Bundesregierung hat sich angesichts der stetig sinkenden Zahl von Asylanträgen albanischer Staatsangehöriger seit dem Spätsommer 2015 als wirksam erwiesen (September 2015: 6 741 Asylanträge, Oktober 2015: 4 680 Asylanträge, November 2015: 3 044 Asylanträge). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7190 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Aussichtslosigkeit von Wirtschaftsmigration nach Deutschland wird in der albanischen Öffentlichkeit zunehmend wahrgenommen, was zusätzlich durch die Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen der Bundesländer seit Ende Juli 2015 und die Einstufung Albaniens als sicheres Herkunftsland im Oktober 2015 unterstrichen wird. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333