Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7191 18. Wahlperiode 29.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6868 – Mobilitätspartnerschaften und das Grenzmanagement der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zentraler Bestandteil des seit dem Jahr 2005 bestehenden Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM – Global Approach to Migration and Mobility ), der einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt und als Ergänzung der EU-Politik in außen- und entwicklungspolitischen Angelegenheiten dient, sind sogenannte Mobilitätspartnerschaften (www.consilium.eu ropa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-summit-presspack /). Sie sollen die gezielte Suche nach Arbeitskräften mit Übereinkünften darüber verbinden, dass die „Partnerländer“ ihre Bürgerinnen und Bürger nach Ablauf von deren Arbeitsvisa „zurücknehmen“ und ansonsten in Kooperation mit der EU Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Migration durch den Aufbau von Kapazitäten, gemeinsame operative Maßnahmen, die Verbesserung der Grenzüberwachung und des Grenzmanagements und eine grenzüberscheitende Zusammenarbeit durchführen (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents /products/studien/2012_S25_adt.pdf). Mobilitätspartnerschaften sind von der EU bisher mit Kap Verde (2008), Moldau (2008), Georgien (2009), Armenien (2011), Aserbaidschan (2013) und Marokko (2013) geschlossen worden. Im Jahr 2014 wurden Abkommen mit Tunesien (März) und Jordanien (Oktober) unterzeichnet. Mit Ausnahme von Kap Verde und Aserbaidschan ist Deutschland an allen Mobilitätspartnerschaften beteiligt (www.bamf.de/Shared- Docs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Nationale-Berichte/emn-policy-report- 2014-germany.pdf?__blob=publicationFile). Der Begriff Mobilitätspartnerschaft und die Rede vom erleichterten Personenverkehr sind jedoch trügerisch: Europas zentrales Interesse liege darin, im Rahmen der Partnerschaft ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen zu schließen, das Abschiebungen erleichtert (www.proasyl.de/de/news/detail/news/eu_ schliesst_mobilitaetspartnerschaft_mit_tunesien/). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7191 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Spielten für die Bundesregierung die sogenannten Mobilitätspartnerschaften bei den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta eine besonders hervorgehobene Rolle? Nein. Mobilitätspartnerschaften der Europäischen Kommission sind ein wichtiges Instrument der europäischen Migrationspolitik und werden daher auch im gemeinsamen Aktionsplan genannt. 2. Teilte nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission die möglicherweise besondere Betonung der Mobilitätspartnerschaften? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Mit welchen afrikanischen Ländern müssten nach Auffassung der Bundesregierung in welchem Zeitrahmen entsprechende Mobilitätspartnerschaften abgeschlossen werden, um eine nach den Vorstellungen der Bundesregierung „gesteuerte Migration“ zu ermöglichen? Mobilitätspartnerschaften sind nach Auffassung der Bundesregierung ein wichtiges Instrument, um irreguläre Migration einzudämmen und Menschenhandel zu bekämpfen, die Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung zu maximieren, legale Migration besser zu organisieren und Mobilität zu fördern sowie den Flüchtlingsschutz zu stärken. Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit auf Beiträge zu bestehenden Mobilitätspartnerschaften. 4. Beteiligt sich Deutschland an der „Mobilitätspartnerschaft“ der EU mit Tunesien , vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung von Anfang an konstruktiv und aktiv in die Verhandlungen eingebracht und eine Teilnahme Deutschlands in Aussicht gestellt hatte, weil Tunesien nicht nur ein wichtiger politischer Partner, sondern auch ein bedeutendes Transitland für Migranten sei (Bundestagsdrucksache 18/270)? Ja. 5. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete Regelungen bezüglich der mit Tunesien nach Abschluss der Mobilitätspartnerschaft einhergehenden Mandate a) zur Aushandlung eines Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Tunesien, Das Verhandlungsmandat für die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien (Ratsdokument 16032/14) ist vom Rat der Europäischen Union als Verschlusssache eingestuft worden und kann in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags eingesehen werden. b) zur Verhandlung von Visaerleichterungen, z. B. durch die Möglichkeit zur Erteilung von Visa für mehrfache Einreisen oder für längerfristige Aufenthalte und zur Gewährung einer Befreiung von den Antragsgebühren für bestimmte Personengruppen, Das Verhandlungsmandat (Ratsdokument 15912/14) über den Abschluss eines Visaerleichterungsabkommens ist vom Rat der Europäischen Union als Verschlusssache eingestuft worden und kann in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7191 c) zur Unterstützung der Stärkung der Fähigkeiten der tunesischen Behörden im Bereich Grenzmanagement, Dokumentensicherheit und Korruptionsbekämpfung , um sogenannte irreguläre Migration weiter einzudämmen, Im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien haben mehrere EU-Mitgliedstaaten , die Europäische Kommission und FRONTEX Projekte im Bereich Grenzmanagement und Dokumentensicherheit vorgeschlagen. Der jeweilige Umsetzungsstand ist der Bundesregierung nicht im Detail bekannt. d) zur Unterstützung bei der Bekämpfung krimineller Vereinigungen, die in Schleusung, Menschenhandel und sonstige Arten der transnationalen Kriminalität verwickelt sein sollen, Es wird auf die Antwort zu Frage 5e verwiesen. e) zur Unterstützung beim Umgang mit Opfern von Menschenhandel, Im Rahmen des Projektes „Kooperation mit Polizeischulen“ des Bundeskriminalamtes fand vom 10. bis 13. November 2015 für die tunesische Polizeischule Carthage-Salambo ein Arbeitsbesuch in Wiesbaden statt. Schwerpunktthemen waren die Bereiche Organisierte Kriminalität und Menschenhandel; Teilnehmer auf tunesischer Seite waren Ausbilder der Polizeischule Carthage-Salambo. Der Bundesregierung sind außerdem folgende Projekte bekannt: Vorbereitung eines Arbeitsbesuchs tunesischer Behörden in Belgien zur Bekämpfung von Menschenschmuggel und dem Schutz von Opfern, Prüfung eines Projekts zu einem Arbeitsbesuch tunesischer Behörden in Portugal zum Kampf gegen irreguläre Migration und Ausbeutung von Migranten. f) zur Unterstützung der tunesischen staatlichen Stellen im Bereich Asyl und internationaler Schutz wie unter anderem die Weiterentwicklung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Tunesiens im Einklang mit den internationalen Standards, insbesondere dem Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem zugehörigen Protokoll von 1967, und im Einklang mit der tunesischen Verfassung sowie Es wird auf die Antwort zur Frage 5g verwiesen. g) zur Unterstützung Tunesiens bei der Schaffung nationaler Verwaltungskapazitäten für die Durchführung dieser Rechtsinstrumente und die Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsstellen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, UNHCR (Bundestagsdrucksache 18/270)? Der Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4550 vom 2. April 2015, Antwort zu Frage 24. Weiterhin ist der Bundesregierung die Prüfung eines Projektes über Beamtenaustausch zwischen Tunesien und Dänemark zum Thema Asylsystem bekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7191 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wann genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen zur Vereinbarung eines Visaerleichterungsabkommens sowie eines Rückübernahmeabkommens mit Tunesien beginnen, und wer wird an den einzelnen Verhandlungsrunden teilnehmen? Der Beginn der Verhandlungen mit Tunesien zur Vereinbarung eines Visaerleichterungsabkommen sowie eines Rückübernahmeabkommens steht noch nicht fest. An den Verhandlungen nehmen Vertreter Tunesiens und Vertreter der Europäischen Kommission teil. Bundesminister Steinmeier und sein tunesischer Kollege haben bei ihrem Treffen am 9. Dezember 2015 erneut die Absicht des raschen Abschlusses solcher Abkommen bekräftigt. 7. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte eines dreijährigen Projektes der Europäischen Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien bekannt, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen soll (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Durchführungspartner des Projektes in Tunesien sind das „Zentrum für die demokratische Kontrolle von Streitkräften“ (DCAF), United Nations Office for Project Services (UNOPS) sowie noch zu bestimmende weitere technische Partner. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von zwei zugrunde liegenden Peer Reviews zur Evaluierung des Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements, deren Aussagen von ihr grundsätzlich mitgetragen werden? Aus Sicht der Bundesregierung bekräftigen die beiden Peer-Reviews der Europäischen Union zur Sicherheitslage in Tunesien die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Unterstützung einer Reform des Sicherheitssektors Tunesiens im Allgemeinen sowie zur Stärkung der Grenzsicherheit Tunesien im Besonderen. Dieser Peer-Review ist eine Grundlage für das bilaterale Grenzpolizeiprojekt der Bundespolizei in Tunesien. Zu den Inhalten des Grenzpolizeiprojektes wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5600 vom 17. Juli 2015 verwiesen. b) Welche Ergebnisse des Berichts bilden „eine wesentliche Grundlage“ für die bilaterale Unterstützung der Bundesregierung „beim Kapazitätsaufbau Grenzschutz in Tunesien“? Die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden bedarf einer Verbesserung und soll den Standard des integrierten Grenzmanagements der EU erreichen. Hierauf zielen die Unterstützungsmaßnahmen der Bundespolizei ab. c) Für welche „laufenden Polizei- und Grenzpolizei-Projekte“ in Tunesien ist „eine Fortführung“ für das Jahr 2016 geplant, und welche entsprechenden Vorbereitungen sind hierzu „im Gange“? Die Bundespolizei unterstützt Tunesien seit 2012 im grenzpolizeilichen Bereich durch Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Das im Sommer 2015 begonnene Grenzpolizeiprojekt wird 2016 fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7191 Auch in 2016 plant das Bundeskriminalamt die Fortsetzung des Projektes „Kooperation mit Polizeischulen“. In Vorbereitung darauf ist für Anfang 2016 ein Arbeitsbesuch in der Polizeischule Carthage-Salambo geplant. Schwerpunktthemen bilden die Bereiche Organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus . Im Bereich der Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts absolviert ein tunesischer Polizeibeamter im Zeitraum 3. Juli 2015 bis 14. April 2016 das Vorbereitungs- und Basismodul. Der Stipendiat ist Ausbilder an der Polizeischule in Carthage-Salambo. d) Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Verhandlungen über die Neuauflage des deutschtunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens mitteilen, und wann soll es unterzeichnet werden? Das neue deutsch-tunesische Sicherheitsabkommen ist inhaltlich abgeschlossen und befindet sich gegenwärtig in der Endphase der Sprachprüfung. 8. Welche einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und der Verbesserung der Grenzsicherheit sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Im Rahmen des EU-Projektes „Reform des tunesischen Sicherheitssektors“ sind folgende Schwerpunkte geplant: Kapazitätsaufbau im Innenministerium z. B. durch die Schaffung eines ressortübergreifenden Lagezentrums, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Modernisierung der Sicherheitskräfte, Verbesserung des Grenzschutzes an den Land-, See- und Luftgrenzen inkl. Verbesserung beim integrierten Grenzmanagement, Kapazitätsaufbau bei den Geheimdiensten sowie Unterstützung beim Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. a) Welche näheren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Errichtung von drei Lagezentren an den Grenzen zu Algerien und Libyen mitteilen, und mit welchem Ergebnis wurden die Verhandlungen „seitens der EU- Kommission mit der tunesischen Seite“ hierzu abgeschlossen? Im Rahmen des EU-Projektes zur Sicherheitssektorenreform sollen drei Pilotkasernen durch UNOPS (United Nations Office for Project Services) eingerichtet und den Anforderungen an einen modernen Grenzschutz entsprechend ausgestattet werden. Ziel ist die Errichtung und Modernisierung von Lagezentren der Nationalgarde an drei Standorten (Gouvernorate Kasserine/algerische Grenze, Medenine und Tataouine/libysche Grenze). Von dort sollen die Grenzaufgaben regional behördenübergreifend wahrgenommen und mittels eigener Lagezentren koordiniert werden. b) Wann genau soll das Projekt begonnen werden? Das dem Projekt zugrunde liegende Abkommen (Finanzkonvention) wurde am 4. November 2015 in Tunis unterzeichnet. Nächster Schritt ist die Benennung eines nationalen Projektkoordinators auf tunesischer Seite. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7191 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Was ist der Bundesregierung über einzelne Beiträge der britischen und italienischen Regierung zur Mobilitätspartnerschaft bzw. zum Grenzmanagement in Tunesien bekannt, die laut einem Ratsdokument „Unterstützung im Bereich des Grenzmanagements“ sowie technische Ausrüstung zur Verbesserung der Grenzüberwachung anbieten (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)? Der Bundesregierung sind keine aktuellen Beiträge der genannten europäischen Partner bekannt. Italien hat in den vergangenen Jahren die tunesische Marine mit Booten und Ausbildung unterstützt; Großbritannien engagiert sich zusammen mit Frankreich im G7-Rahmen beim Thema Flughafen- und Hafensicherheit, besonders aber im Bereich „Sicherheit touristischer Zentren“. 10. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Programms auch Pilotprojekte hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr nach Tunesien geplant, und um welche handelt es sich dabei? Die Bundesregierung plant bislang keine Pilotprojekte zur freiwilligen Rückkehr in Tunesien. Der Bundesregierung ist ein laufendes Projekt der EU und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung Tunesiens bei der freiwilligen Rückkehr und der sozialen und wirtschaftlichen Reintegration bekannt. 11. Wer soll nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Formulierung einer nationalen Strategie für Migrationsmanagement“ und einem entsprechenden Aktionsplan mitarbeiten (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. a) Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Ziele einer „Analyse zum Grenzmanagement“ bekannt? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. b) Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „Internetplattform zu Migration“ in Tunesien bekannt? Der Bundesregierung ist die Vorbereitung einer EU-Initiative zu einer möglichen Internetseite bekannt. Weitere Kenntnisse liegen dazu nicht vor. 12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Gespräche hinsichtlich geplanter bzw. angestrebter Mobilitätspartnerschaften mit Ghana und Senegal? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen für Mobilitätspartnerschaften mit den genannten Ländern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7191 13. Waren „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ für die Bundesregierung in den Verhandlungen auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta von besonders herausragender Bedeutung für den zu beschließenden Aktionsplan? Wenn ja, warum konnte sich die Bundesregierung nicht durchsetzen, so dass der entsprechende Abschnitt erst unter Punkt 5. und damit als letzter Punkt aufgeführt wird (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-vallettaversion -5-13768-15.pdf)? Die von den Staats- und Regierungschefs verabredeten Gipfelziele beim Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 waren: Hilfe für Partnerländer beim Kampf gegen Schleuser, verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik, bessere Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit und Verbesserung der Investitionen in Afrika, um wirtschaftliche und soziale Chancen zu eröffnen und damit Migrationsursachen entgegenzuwirken. Der Europäische Auswärtige Dienst definierte anschließend in einer Orientierungsnote die fünf Aktionsfelder des Aktionsplans. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6450 vom 19. Oktober 2015 verwiesen. In einem Non-Paper vom 17. Juli 2015 wurden diese Aktionsfelder nochmals konkretisiert. Der Europäische Auswärtige Dienst unterstrich zu diesem Non-Paper, dass die Auflistung der Aktionsfelder keiner Priorisierung gleichkomme. Auch für die Bundesregierung sind die fünf Themenfelder des Valletta-Aktionsplans als Gesamtpaket in ihrer Bedeutung gleichwertig. 14. Wurde der Abschnitt zu „Rückführungen“ und „Rückübernahmen“ als letzter Punkt aufgeführt, um damit gegenüber den afrikanischen Staaten entgegenzukommen , weil diese zum Teil lediglich eine freiwillige Rückkehr akzeptieren bzw. den Vorrang einräumen würden (www.tagesspiegel.de/ politik /gipfel-auf-malta-europa-und-afrika-kontinente-im-clinch/12573226 .html)? Die in den Gipfeldokumenten von La Valletta aufgeführten Kooperationsgebiete sind als untereinander gleichwertig aufzufassen. Die Reihenfolge geht zurück auf das in Antwort zu Frage 13 erwähnte Non-Paper des Europäischen Auswärtigen Dienstes. 15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele der am EU-Afrika-Gipfel teilnehmenden afrikanischen Staaten nicht nur Herkunftsund Transitländer, sondern zugleich mehrheitlich Aufnahmeländer sind, die für die Deckung der Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge auf Unterstützung angewiesen sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind viele der in der Fragestellung angesprochenen Staaten in unterschiedlichem Ausmaß gleichzeitig Herkunfts-, Transitund Aufnahmeländer und teilweise auf Unterstützung angewiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7191 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vor, während und/oder nach dem Gipfel in Valletta Kritik afrikanischer Staaten an der Politik der EU und der Bundesregierung, die Verantwortung für Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten an andere Staaten abzuschieben oder Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, um migrationspolitische Kooperationen im Sinne enggeführter, europäischer und deutscher Interessen durchzusetzen (www.fluechtlingsforschung.net/folgen-der-eufluechtlingspolitik /)? In der Vorbereitung des Gipfels wurde deutlich, dass alle teilnehmenden Staaten daran interessiert sind, ein gemeinsames Verständnis im Bereich Migrations- und Flüchtlingspolitik zu schaffen. Für die Bundesregierung war es ein zentrales Anliegen , die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration als gemeinsame Aufgabe zu definieren und beim Gipfel in La Valletta die gegenseitige Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen. Alle beteiligten Partner müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass Menschen in ihrer Heimat eine Zukunft und lebenswerte Perspektive haben. Unabhängig vom Gipfel ist es die völkerrechtliche Verpflichtung jedes Staates, eigene Staatsangehörige bei fehlendem Aufenthaltsrecht im Empfangsstaat zurückzunehmen. 17. Auf welche konkrete Art und Weise hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres „Migrationsdialoges“ mit der Türkei dafür eingesetzt, dass die Ziele des EU-Aktionsplans zur Türkei erreicht werden (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Die Bundesregierung hat in ihrem bilateralen Migrationsdialog mit der Türkei konkrete Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit vereinbart, die der Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Türkei dienen soll. So wurden etwa Gespräche geführt über Angebote der schulischen, beruflichen und universitären Ausbildung für Flüchtlinge in der Türkei. Zudem wurden Optionen zur Verstärkung humanitärer Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der Flüchtlinge in der Türkei diskutiert . Außerdem soll im Bereich Grenzschutz die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden in den Bereichen Bekämpfung der Illegale Migration und Schleusungskriminalität vertieft werden. 18. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu Projekten machen, die im Rahmen der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe „zu Gunsten der Türkei zur Verfügung gestellt“ werden und die vom Bundesministerium des Innern mit „Schulungsmaßnahmen im Bereich der Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze), Lehr- und Methodenkompetenz (Qualifizierung und Betreuung von Personal für internationale Friedensmissionen) sowie polizeiliche Kommunikationsstrategien/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen “ bezeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Der thematische Schwerpunkt der Ausbildungsmaßnahme lag im Bereich der Grenzüberwachung (See-/Flussgrenze) und wurde zu Gunsten der türkischen Nationalpolizei durchgeführt. Schwerpunkte waren: Einweisung in die Aufgaben der Bundespolizei See, Einweisung in die Strukturen und Aufgaben des Gemeinsamen Lagezentrums (GLZ) und andere Aufgaben der Bundespolizei, des Zolls und der Küstenwachpartnerbehörden, Einweisung in die Aufgaben und Struktur des Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum (Vorstellung der Fortbildungsinhalte und -möglichkeiten), Einweisung in die Aufgaben und die Struktur der Maritimen Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung, Aufgaben der Maritimen Ermittlungs- und Fahndungsgruppe. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7191 Die Maßnahme "Lehr- und Methodenkompetenz" wurde zu Gunsten von Polizeitrainern der türkischen Nationalpolizei durchgeführt. Es wurden verschiedene Eignungsauswahlverfahren mit Auslandsbezug sowie die Vorbereitung von deutschen Polizisten auf Auslandsverwendungen vorgestellt. Darüber hinaus standen bei dieser Maßnahme der Einblick in das zivile Krisenmanagement und die Vermittlung von entsprechenden Maßnahmen im Rahmen von polizeilichen Missionen im Fokus. Schwerpunkte waren: Bewerberauswahl (Eignungsauswahlverfahren ), Vorbereitung der Bewerber für Auslandsmissionen (etwa Basisvorbereitung , Fremdsprachenkenntnisse, Spezialisierungslehrgänge), Nachbereitung der Auslandseinsätze Die Maßnahme „Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen“ wurde zu Gunsten der türkischen Nationalpolizei durchgeführt , in diesem Kontext wurden insbesondere verschiedene Kommunikationsund Deeskalationsmodelle bei der Bewältigung von Großveranstaltungen durch die deutschen Polizeien vorgestellt. 19. Worum handelte es sich bei der in der Zeit vom 9. bis 13. November 2015 durchgeführten Folgemaßnahme zum abgeschlossenen „EU-Twinningprojekt Training of Border Police“ mit der Türkei zum Thema „Polizeiliche Kommunikationsstrategie/Konfliktmanagement bei Großveranstaltungen“ (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche der Europäischen Union mit der Türkei über eine vorzeitige Anwendung der völkervertraglich ab 1. Oktober 2017 bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Laut Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November wird die Europäische Kommission bis Anfang März 2016 den zweiten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans zur Visaliberalisierung vorstellen. Die EU und die Türkei sind sich darüber einig, dass das Rückübernahmeabkommen EU-Türkei ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein soll, so dass die Kommission im Herbst 2016 ihren dritten Fortschrittsbericht im Hinblick auf den Abschluss des Visaliberalisierungsprozesses vorstellen kann. Dies impliziert auch die Abschaffung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige im Schengen-Raum spätestens im Oktober 2016, sofern die Anforderungen des Fahrplans erfüllt sind. 21. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen zur „Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens “ mitteilen, welches die Bundesregierung derzeit mit der Türkei verhandelt (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Derzeit wird zwischen der Türkei und Deutschland der Text für ein Durchführungsprotokoll zum europäisch-türkischen Rückübernahmeabkommen verhandelt . In diesem Durchführungsprotokoll werden die praktischen und technischen Details für Rückführungen unter Anwendung des europäisch-türkischen Rückübernahmeabkommens festgelegt, wie etwa die Bestimmung der zuständigen Behörden , die Verfahrenssprache, zu verwendende Vordrucke oder Kostenerstattungsfragen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7191 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Angaben bzw. Maßnahmen soll das angestrebte Durchführungsprotokoll zur Vereinfachung der Anwendung des unmittelbar anwendbaren Rückübernahmeabkommens enthalten, das derzeit zwischen Deutschland und der Türkei verhandelt wird (Bundestagsdrucksache 18/6695)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 23. Inwiefern wären auch Drittstaatenangehörige von dem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei erfasst? Es besteht kein bilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland. Es findet ausschließlich das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen Anwendung. Wegen des gegenwärtig zur Verhandlung stehenden Durchführungsprotokolls kann zu einer möglichen Erfassung von Drittstaatenangehörigen derzeit noch keine Aussage gemacht werden. 24. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete Bestrebungen der EU zu den Verhandlungen mit Afghanistan über ein Rückübernahmeabkommen , wie von der Bundesregierung gewollt (www.faz.net/aktuell/politik/kanzleramt-macht-druck-afghanen-sollen -abgeschoben-werden-13874407.html)? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission , die praktische Zusammenarbeit in Rückführungsfragen mit Afghanistan zu intensivieren. Auf EU-Ebene ist derzeit nicht geplant, ein EU-Rückübernahmeabkommen mit Afghanistan zu verhandeln. 25. In welchen Gebieten und Regionen in Afghanistan genau befinden sich aus Sicht der Bundesregierung sogenannte Schutzzonen, also Gebiete, die seitens der Bundesregierung als sicher eingestuft werden, und wer sichert diese aktuell (www.deutschlandfunk.de/peter-altmaier-zur-fluechtlingspolitik-wirkoennen .694.de.html?dram:article_id=335741)? Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt nach dem Ende der ISAF-Mission 2014 volatil, weist aber regionale Unterschiede auf. Pauschale Aussagen über die Entwicklung der Lage in Afghanistan sind nicht möglich. Es gibt Regionen mit aktiven Kampfhandlungen und Gebiete, in denen die Lage trotz punktueller Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil ist. Flüchtlingsminister Balkhi hat öffentlich drei Provinzen namentlich als sicher bezeichnet: Kabul, Bamiyan, Panjshir. Mit Ende der ISAF-Mission haben die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte die Sicherheitsverantwortung für Afghanistan übernommen. 26. Inwieweit will die Bundesregierung diese sogenannten Schutzzonen zu „innerstaatlicher Fluchtalternativen“ deklarieren, um die Entscheidungsgrundlagen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daran anzupassen (www.n-tv.de/politik/Wie-Deutschland-Afghanen-loswerdenwill -article16282116.html)? Die Bundesregierung beobachtet und evaluiert die Sicherheits- und Bedrohungslage in Afghanistan auch im Hinblick auf Auswirkungen für die deutsche Asylund Rückführungspolitik sehr aufmerksam. Die Ergebnisse dieser regelmäßigen Evaluierung spiegeln sich insbesondere im aktuellen Bericht des Auswärtigen Amtes zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan wider. Demnach gibt es in Afghanistan Regionen, in denen die Lage trotz punktueller Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil ist und die eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7191 Unabhängig von der Frage zu Schutzzonen prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei allen Asylentscheidungen in jedem Einzelfall die Möglichkeit von „innerstaatlichen Fluchtalternativen“. 27. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis das Ziel der zwischen der EU und Äthiopien am 11. November 2015 unterzeichneten Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität (CAMM – Common Agenda on Migration and Mobility), „die die Bedeutung von Äthiopien als einem zentralen Herkunfts-, Transit- und Zielland für irreguläre Migranten und Flüchtlinge vom Horn von Afrika“ widerspiegele, perspektivisch eine Mobilitätspartnerschaft auszuhandeln (europa.eu/rapid /press-release_IP- 15-6050_de.htm)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen zur Vereinbarung einer Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Äthiopien. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333