Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 4. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7197 18. Wahlperiode 06.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6927 – Schutz der Moore – Beitrag zum Natur- und Klimaschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nasse Moore spielen eine entscheidende Rolle für Klima-, Boden- Natur- und Artenschutz. Doch sie sind kurz davor, aus unserer Landschaft zu verschwinden . Über 95 Prozent der ursprünglichen Moore wurden – zum allergrößten Teil unwiderruflich – in ihrem Wasserhaushalt gestört. Bereits die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt – Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) von 2007 beschreibt diesen Umstand kritisch. In konkrete Maßnahmen umgesetzt wurde jedoch fast nichts. Dem Moorschutz muss daher – wie in der NBS der Bundesregierung formuliert – allerhöchste Priorität eingeräumt werden. Intakte Moore sind Orte mit einer einzigartigen Artenvielfalt. Insbesondere die nährstoffarmen und sauren Hochmoore stellen besondere Anforderungen an ihre Bewohner. Hier haben sich hochspezialisierte Tier- und Pflanzengesellschaften entwickelt, die außerhalb dieses Ökosystems kaum überleben könnten. Viele dieser heimischen Arten kommen ausschließlich in Mooren vor und fast alle sind heute gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Neben der Bedeutung der Moore für den Artenschutz, sind Moore wichtige Regulierer des Wasserhaushalts und effektiver Kohlenstoffspeicher. Als solche fungieren sie in natürlichem Zustand als CO2-Senke. Moore speichern weltweit etwa doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder zusammen. Werden Moore aber entwässert, wird der über Jahrtausende festgelegte Kohlenstoff als Treibhausgas freigesetzt und trägt dazu bei, die Atmosphäre weiter aufzuheizen. Vor allem die nicht angepasste Forst- und Landwirtschaft und die mit der Nutzung einhergehende Entwässerung, aber auch der Flächenverlust durch wachsende Siedlungen und Infrastrukturbauten, bedrohen die Moore. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird insbesondere die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden als Acker- und Grünland als Verursacher von Emissionen für 41 Millionen t CO2-Äquivalent (Äq) verantwortlich gemacht. Die gesellschaftlichen Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasen aus Mooren liegen somit konservativ gerechnet für Deutschland bei 3,6 Mrd. Euro pro Jahr. Das entspricht etwa 4,3 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (Osterburg et al. 2013: Handlungsoptionen für den Klimaschutz in der deutschen Agrar- und Forstwirtschaft Thünen Report 11). Aber auch die industrielle Abtorfung v. a. zur Produktion von Substraten und Erden für den Gartenbau setzt Klimagase frei. Die anhaltende Zerstörung der klimawirksamen Moorgebiete muss gestoppt und dem Moorschutz sowie der Moorrevitalisierung – wie in der NBS von 2007 versprochen – allerhöchste Priorität eingeräumt werden. Die Vision der NBS, dass Deutschland wieder mehr lebendige Hochmoore hat und Niedermoore einen naturnahen Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie Moore einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen, muss bis 2020 erreicht werden. Auch für das Klima muss das Ziel der Bundesregierung, eine Treibhausgasreduktion von 1,5 – 3,4 Millionen t CO2-Äq durch Moorschutz zu erreichen, angepasst werden und bis 2020 eine Einsparung von bis zu 5 Millionen t CO2-Äq durch die Renaturierung von Mooren und der Initiierung von klimaschonenden Landnutzungsmodellen auf Torfböden erreicht werden. Klima 1. Welche Berechnung wurde für die im Klimaaktionsprogramm anvisierte Einsparung von 1,5 – 3,4 Millionen t CO2-Äq zugrunde gelegt? In der genannten Berechnung wird davon ausgegangen, dass fünf Prozent der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden wiedervernässt werden könnten . Die Angaben zu den Gesamtmoorflächen wurden aus dem Inventar (Umweltbundesamt (UBA) 2014, ausführliche Tabellen vom Thünen Institut) für das Jahr 2012 übernommen. Dazu zählen Wälder, Ackerland, Grünland und Feuchtgebiete auf organischen Böden mit einer Gesamtfläche von 1,7 Millionen Hektar. Bei 5 Prozent der Gesamtflächen handelt es sich um eine Fläche von 85 000 ha. Zur Berechnung von Emissionen aus Mooren werden im deutschen Inventarbericht Emissionsfaktoren von 18 t CO2-Äq ha /a für Grünland und 40 t CO2-Äq ha/a für Ackerland verwendet (UBA 2014). Für die untere Grenze wurde angenommen, dass ausschließlich Grünlandflächen wiedervernässt werden. Für die obere Grenze wurde angenommen, dass ausschließlich Ackerlandflächen wiedervernässt werden. Weitere Informationen unter: www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/ Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/oekoinstitut_quantifizierung_ massnahmen_bf.pdf. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass jährlich ca. 41 Millionen t CO2-Äq aus der Landnutzung von Moorstandorten emittiert werden, für die Erreichung des Einsparungsziels des Klimaaktionsprogramms? CO2-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und CO2-Senken werden bisher nicht in die Bewertung zur Erreichung des nationalen und europäischen Klimaschutzziels einbezogen. Mittelfristig sollten die Potenziale für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich in den Blick genommen werden. Allein die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden als Acker- und Grünland verursacht Emissionen von 37 Millionen t CO2-Äq, das entspricht etwa vier Prozent der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen. Allerdings ist die Bilanzierung der Emissionen im Sektor der Landnutzung, Landnutzungsänderungen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7197 und Forstwirtschaft (LULUCF) – verglichen mit den anderen Sektoren – mit methodischen Schwierigkeiten verbunden, auch fehlen hinreichende Datengrundlagen . 3. Wie plant die Bundesregierung dieses Ziel umzusetzen? Was ist bisher umgesetzt? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant (bitte nach Naturschutzmaßnahmen , Klimaschutzmaßnahmen sowie Landnutzungsänderungsprogrammen auflisten)? 4. Besteht bereits die im Klimaaktionsprogramm 2020 genannte Bund-Länder- Zielvereinbarung unter Einbeziehung der Agrarressorts auf Grundlage des Positionspapiers der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) von November 2012? Wenn nein, wie wird diese vorangetrieben und wann kann mit dieser gerechnet werden? 5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder darin zu bestärken, den anhaltenden Trend zur Entwässerung der Moore durch Land- und Forstwirtschaft umzukehren? Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch die Erhöhung des Wasserstandes können Treibhausgasemissionen aus drainierten Moorflächen verringert, die Kohlenstoffspeicherfunktion von Mooren bei nahezu vollständiger Vernässung wieder hergestellt und zusätzlich erhebliche positive Effekte für den Wasserhaushalt und die Biodiversität erzielt werden. Aus diesem Grund hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Ländern eine Vereinbarung auf Grundlage des Positionspapiers der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) vom November des Jahres 2012 zu beschließen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Moorschutzprogrammen liegt bei den Ländern. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt werden, werden von Bund und Ländern kofinanziert und können den Moorschutz unterstützen. Bisher betrug zum Beispiel die Förderung der dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland bis zu 644 Euro/ha. Ab dem Jahr 2015 wurde die Förderung deutlich auf bis zu 1 690 Euro/ha erhöht. Bei der Verwendung besonders umweltfreundlicher und standortgeeigneter Saatgutmischungen kann die Förderung bis zu 2 210 Euro/ha betragen. Damit besteht nun ein wesentlicher Anreiz , um die Emissionen aus der Nutzung von organischen Böden zu verringern. Weitere besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland werden unter der Maßnahmengruppe D genannt und können zu einer extensiven, moorschonenden Nutzung beitragen. Dazu zählen: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verzicht auf Bodenbearbeitung Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger Geringe Viehbestandsdichte Verschiebung des frühesten Weidegangs um zwei Wochen Verschiebung des Zeitpunkts der Pflegemaßnahmen um vier Wochen. Vor allem durch die beiden letztgenannten Förderpunkte kann ein höherer Grundwasserstand in den Frühjahrsmonaten gewährleistet werden. Mit dem durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) aufgelegten „Waldklimafonds“ werden bereits Maßnahmen gefördert, die dem Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie der Anpassung von Wäldern an den Klimawandel dienen sollen. Darunter fallen z. B. auch Projekte zu Schutz, Erhalt und Renaturierung von Mooren im Wald sowie von Moorwäldern. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Entwässerungen von Moorstandorten durch die Forstwirtschaft ein Relikt der Vergangenheit sind und aktive zusätzliche Entwässerungen nicht mehr stattfinden, bzw. höchstens auf sehr wenige Ausnahmen in Sonderfällen beschränkt sind. 6. Welche neuen internationalen Projekte unterstützt die Bundesregierung in welchem Umfang im Bereich des Moorerhalts und der Moorwiedervernässung ? Welche internationalen Projekte will die Bundesregierung in Zukunft fördern ? Derzeit unterstützt die Bundesregierung mit Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB ein Vorhaben in der Russischen Föderation, das als Hauptziel die Wiedervernässung von Torfmooren hat. Das Volumen beträgt fünf Millionen Euro. Ein weiteres Projekt der IKI zur Stärkung regionaler Erfahrungen beim nachhaltigen Management von Torfmooren in Südostasien ist derzeit in Planung. Darüber hinaus tragen weitere internationale Projekte, die Feuchtgebietsschutz zum Ziel haben, auch zum Moorschutz bei. Dieser Beitrag kann jedoch nicht im Einzelnen differenziert dargestellt werden. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese internationalen Projekte erzielten Treibhausgaseinsparungen? Die IKI hat von Beginn an Projekte gefördert, die den Moorschutz, die Renaturierung von Mooren und im weitesten Sinn den Schutz einer Vielzahl von Feuchtgebietsbiomen weltweit zum Ziel haben. Das Monitoring von Treibhausgasen, Senkenwirkung und vermiedene Emissionen ist nicht grundsätzlich Teil der zu berichtenden bzw. zu quantifizierenden Projektergebnisse, auch wenn dieser Nebeneffekt als sicher unterstellt werden kann. Die Emissionsreduktion durch Wiedervernässung von Mooren ist zudem wissenschaftliches Neuland, über das in den letzten Jahren intensiv geforscht wurde. Grundsätzlich gilt, dass eine exakte Vorhersage der durch Renaturierung ausgelösten biologischen und klimarelevanten Prozesse nicht möglich ist. Wann eine Senkenwirkung eintritt und wovon diese abhängt, lässt sich aber mittlerweile gut Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7197 eingrenzen. Wie hoch eine Senkenwirkung sein wird, kann aber nur durch laufende wissenschaftliche Begleitung genauer bestimmt werden. Daher gilt, dass in einer begrenzten Anzahl von Projekten sehr wohl eine Größenordnung der vermiedenen Emissionen ermittelt werden kann. Die weitaus größte Anzahl von Projekten in Feuchtgebieten, Mangrovenwäldern und Mooren hat diesen Nebeneffekt, der jedoch – aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung –nicht weiter quantifiziert wird oder aus Gründen der Machbarkeit nicht quantifiziert werden kann. 8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Forschungsprojekte zur klimaneutralen Nutzung von Mooren, insbesondere Paludikultur? Wie will die Bundesregierung die Forschung und Umsetzung in Absprache mit den Ländern in Zukunft entwickeln? Unter dem Dach des BMBF-Forschungsrahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FoNa) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Landmanagement“ ins Leben gerufen. Der Förderschwerpunkt hat auch die Forschung zum Thema Moore und ihrer nachhaltigen, klimafreundlichen Nutzung zum Inhalt. BMBF hat hierzu seit dem Jahr 2006 rund neun Millionen Euro für sieben Projekte zur Verfügung gestellt. Mit dem neuen Instrument der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI) im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums („ELER-Verordnung“) können gemeinsame Innovationsprojekte von Landwirten, Forschern, Beratern sowie weiteren Akteuren zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums mit ELER-Mitteln gefördert werden. Entsprechend der Umsetzungsentscheidung der Länder kann in diesem Zusammenhang auch ein Anbau von Paludikulturen förderwürdig sein (siehe z. B. für Mecklenburg -Vorpommern). Das BMEL unterstützt die Länder bei der Umsetzung der „EIP AGRI“ mit Vernetzungs- und Koordinierungstätigkeiten auf Bundesebene durch eine Deutsche Vernetzungsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. 9. Wie unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen für Paludikulturen, mindestens Gleichstellung mit herkömmlicher Moornutzung bzw. Anreize für eine Umstellung auf nachhaltige Moornutzung (Beihilfefähigkeit über die 1. Säule der EU-Agrarpolitik, Sonderregelung bei der Anlage von Dauerkulturen auf Dauergrünland, Agrarumwelt -/Agrarklimamaßnahmen über die 2. Säule der EU-Agrarpolitik), jeweils auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene? Landwirtschaftliche Flächen, auf denen Niederwald im Kurzumtrieb gemäß der Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximalen Erntezyklen (BLE Bekanntmachung Nr. 05/10/31) angebaut wird (z. B. Weiden, Pappeln, Erlen und Gemeine Eschen), werden bei Wahl zulässiger Arten auch als Flächennutzung im Umweltinteresse nach Artikel 46 der Direktzahlungen-Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 30 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung anerkannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Anbau dieser Kulturen auf bisherigen Dauergrünlandflächen gilt aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen als Umwandlung von Dauergrünland. Flächen mit Schilf und Binsen sind über die erste Säule der EU-Agrarpolitik nicht beihilfefähig . Nach Artikel 32 der Direktzahlungen-Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 behalten Flächen jedoch ihre Beihilfefähigkeit unabhängig von ihrer gegenwärtigen Bewirtschaftung und Bodenbedeckung, soweit sie im Jahr 2008 beihilfefähig waren und infolge der Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) oder der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) die üblichen Kriterien für die Beihilfefähigkeit nicht mehr erfüllen. Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen verlieren somit nicht ihre Beihilfefähigkeit. Ob ein Anbau von Paludikulturen in Natura 2000-Gebieten möglich ist, ist in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen der jeweiligen Einzelgebiete zu klären. NBS 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob alle noch bestehenden natürlich wachsenden Hochmoore bis zum Jahr 2010 gesichert wurden, und ob sie sich in einer natürlichen Entwicklung befinden? Moore unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes . Zusätzlich sind alle noch bestehenden natürlich wachsenden Hochmoore als FFH-Gebiete gesichert und befinden sich in natürlicher Entwicklung. Wegen durch Naturschutzmaßnahmen nicht zu beeinflussenden Einwirkungen (Eutrophierung, Änderungen des Wasserhaushaltes) ist ein günstiger Erhaltungszustand aber noch nicht erreicht. Allerdings ist der Erhaltungszustand stabil, so dass keine weitere Degradation stattfindet. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang die Revitalisierung gering geschädigter Hochmoore bis zum Jahr 2010 eingeleitet wurde mit dem Ziel, intakte hydrologische Verhältnisse und eine moortypische , oligotrophe Nährstoffsituation zu erreichen? Die Länder unternehmen zahlreiche Aktivitäten, unterhalten Programme (siehe Antwort zu Frage 14) und führen z. T. vom Bund geförderte Projekte durch, die der Erhaltung und Renaturierung von Mooren dienen. Deren Erfolge manifestieren sich u. a. darin, dass der Erhaltungszustand von Hochmooren stabil ist und deren Zukunftsaussichten überwiegend günstig sind. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in regenerierbaren Niedermooren der Torfschwund signifikant reduziert wurde? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Kenntnisse darüber vor, ob in regenerierbaren Niedermooren der Torfschwund signifikant reduziert wurde. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Teile der im Jahr 2007 intensiv genutzten Niedermoore extensiviert wurden und nur noch Grünlandnutzung aufweisen? Der Bundesregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7197 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in allen Bundesländern Moorentwicklungskonzepte erarbeitet wurden? Wie will die Bundesregierung die Länder bei deren Umsetzung unterstützen? Moorschutzkonzepte bestehen in den moorreichen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Die Bundesregierung unterstützt die Länder im Moorschutz insbesondere durch die Förderung von Renaturierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur“ zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo der Schutz des Wasserhaushalts intakter Moore und dauerhafte Wiederherstellung regenerierbarer Moore bereits stattgefunden hat? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Informationen vor. 16. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Stickstoffeinträge durch kontinuierliche Reduzierung unter die Belastungsgrenze zu bringen? Zusätzlich zur Novellierung der Düngeverordnung arbeitet das BMUB an einer umfassenden Stickstoffstrategie, die die bereits vorhandenen Ziele und politischen Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffemissionen aus den unterschiedlichen Bereichen bündeln, miteinander verzahnen und gegebenenfalls um weitere Ziele, Maßnahmen und Instrumente ergänzen soll. Mittel- bis langfristig soll eine deutliche Absenkung der Stickstoffeinträge erreicht werden. 17. Hält die Bundesregierung den Entwurf der Düngeverordnung dafür für ausreichend ? Die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) ist ein sehr wichtiger Schritt zur Reduzierung der Stickstoffeinträge in die Umwelt. Der Entwurf der Novelle der Düngeverordnung enthält neue und erhöhte Anforderungen an die Anwendung von Düngemitteln. Diese lassen einen effizienteren und ressourcenschonenderen Einsatz von Stickstoff und somit einen Rückgang des Stickstoffüberschusses erwarten . Die Belastungsgrenzen für empfindliche Lebensräume wie Moore können aber nicht allein aufgrund der Novelle der Düngeverordnung flächendeckend unterschritten werden, da ein relevanter Anteil der Stickstoffeinträge aus Quellen stammt, die nicht von Geltungsbereich der DüV erfasst werden. 18. Welche Nutzungen von Mooren können nach Einschätzung der Bundesregierung im Einklang mit den Zielen des Moor- und Klimaschutzes erfolgen, und unter welchen Voraussetzungen? Eine extensive Grünlandnutzung oder die natürliche Waldentwicklung dienen in der Regel dem Moor- und Klimaschutz. Die Bundesregierung wird ein langfristig angelegtes Pilotprojekt zur Revitalisierung einer intensiv genutzten und degradierten Moorlandschaft im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt auflegen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt das Bundesumweltministerium darüber hinaus seit Dezember des Jahres 2015 den Nationalen Moorschutzdialog, der unter anderem die wirtschaftliche Nutzung von Moorböden durch Paludikultur thematisiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche ökonomischen Anreize zur Nutzungsextensivierung und Umstellung auf Paludikultur auf entwässerten Niedermooren und Hochmooren hat die Bundesregierung geplant oder bereits umgesetzt? Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Moorschutzprogrammen liegt bei den Ländern. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt werden, werden von Bund und Ländern kofinanziert und können den Moorschutz unterstützen. Geförderte Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung sind z. B. die dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland und extensive, moorschonende Nutzung von Dauergrünland. Weitere Maßnahmen sind Beratungsleistungen sowie investive Förderungen z. B. für wasserbauliche Maßnahmen. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausweitung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz mit einem weiteren Förderschwerpunkt zum Moorschutz als Klima- und Landschaftsschutz? Es gibt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) Fördermöglichkeiten, die für den Moorschutz genutzt werden (siehe auch Antwort zu Frage 19). Für Moorschutzprojekte müssen viele unterschiedliche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart: „Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterentwickelt . Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden.“ Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit der Umsetzung dieses Auftrags begonnen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist die interne Abstimmung allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine näheren Angaben über neue Fördermaßnahmen gemacht werden können. Der inhaltliche Kern der Weiterentwicklung wird bereits durch den im Auftrag enthaltenen Hinweis auf die umfassende Nutzung der Fördermöglichkeiten des ELER-Fonds konkretisiert. Der ELER-Fonds bietet EU-Fördermittel für den Moorschutz, die die Länder bereits nutzen. Neben dem ELER-Fonds verwenden die Länder für den Moorschutz auch EU-Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Probleme bei der Verwendung dieser Fördermittel sind im Rahmen der Konsultation zu Klimaschutzaktivitäten im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forsten (LULUCF) identifiziert worden (siehe Bericht über LULUCF-Aktionen gemäß Artikel 10 des Beschlusses Nr. 529/2013/EU, www.ti.bund.de/media/institute/lr/LULUCF-Beteiligung_2014/Bericht_an_die_ Europaeische_Kommission/150109_LULUCF_Bericht_DE_fin.pdf ), siehe auch die Antwort zu Frage 9). Die Lösung der Probleme mit den bestehenden Förderinstrumenten ist ein Anliegen der Bundesregierung. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7197 21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Stand der Einbindung der Moore in ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem? 22. Strebt die Bundesregierung weitere Wiedervernässungen von degradierten Mooren an, und wenn ja, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und wo mit welcher politischen Zielrichtung? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Umsetzung von Moorschutzprojekten und Maßnahmen des Biotopverbundes im Sinne von § 21 Bundesnaturschutzgesetzes obliegt den Bundesländern. 23. Was unternimmt die Bundesregierung aktuell gegen weitere Zerstörungen von Mooren oder ehemaligen Moorgebieten? Eine Zerstörung von noch bestehenden natürlich wachsenden Hochmoore ist rechtlich nicht zulässig (siehe Antwort zu Frage 10). Bezüglich des Torfabbaus wird auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 verwiesen . 24. Hat die Bundesregierung eine Strategie wie die in der Naturschutzoffensive 2020 angekündigte Initiative, den Grünlandschutz bundesweit auf hohem Niveau zu sichern und dabei insbesondere Vogelschutzgebiete und Niedermoorstandorte zu berücksichtigen, in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden soll? Bis wann ist mit dieser Initiative zu rechnen? Das BMUB hat Mitte Oktober des Jahres 2015 die „Naturschutz-Offensive 2020“ vorgestellt und angekündigt, eine Initiative zu starten, die den Grünlandschutz sichern soll. Die erforderliche Konzeptentwicklung dazu ist derzeit in Arbeit. 25. Bis wann ist mit dem Pilotprojekt zur gesamten Revitalisierung einer intensiv genutzten und degradierten Moorlandschaft im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt, wie in der Naturschutzoffensive angekündigt zu rechnen? Welche Schritte werden eingeleitet, um dies zu erreichen? Vor dem Start dieses Projekts ist im Dialog mit betroffenen Akteuren ein Konzept zu entwickeln, ein Träger zu finden und ein Antrag zu erarbeiten und zu prüfen. Ein Termin für den Start des Projektes kann daher noch nicht genannt werden. Torfabbau 26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, eine signifikante Reduzierung des Torfabbaus zu erreichen? Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 39 wird verwiesen. 27. Welche Maßnahmen wurden dafür bereits unternommen und welche zusätzlichen Maßnahmen sind derzeit geplant, um weitere Degradierung von Moorböden durch Torfabbau zu verhindern? Auf die Antworten zu den Fragen 28 bis 39 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Torf verstärkt aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland importiert wird? Sind Projekte mit den Ursprungsländern der Torfsubstrate (z. B. im Rahmen des Beratungshilfeprogramms des BMUB) geplant, um den Schutz und Revitalisierung der Moore zu unterstützen und alternative regionale Wertschöpfungsketten in Torfabbaugebieten zu entwickeln? Eine Begrenzung der Importe von Torf lässt sich nur durch die Einschränkung der Torfverwendung sowie durch die Entwicklung geeigneter Torfersatzstoffe in ausreichendem Maße erreichen. Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. 29. Wie hat sich der Torfabbau vom Jahr 2007 bis jetzt entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? In Deutschland werden auf über 20.000 ha bzw. rund acht Prozent der Hochmoore Torf gewonnen. Im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2009 betrug die Menge des gewonnenen Hochmoortorfes etwa 8,2 Millionen Kubikmeter, diese Produktionsmenge wurde auch im Jahr 2012 erreicht (DESTATIS Fachserie 4 Reihe 3.1 Produzierendes Gewerbe). 30. Wie hat sich die Menge des eingesetzten Torfs im Hobbygartenbereich und im Erwerbsgartenbau seit dem Jahr 2007 verändert (bitte jeweils nach Jahr, Tonnen und Herkunftsland aufschlüsseln)? Wenn sich keine Veränderung abzeichnet, warum nicht? Nach Schätzungen des Industrieverbands Garten aus dem Jahr 2011 werden in Deutschland zur Herstellung von Blumenerden und Kultursubstraten etwa 8,5 Millionen m3 Torf verwendet. Etwa 1 Mio. m3 weitere Zuschlagstoffe werden demnach mit verarbeitet. Dazu gehören u. a. Rindenhumus, Holz- und Kokosfasern sowie Komposte. 55 Prozent der Erden und Substrate werden im Erwerbsgartenbau , 35 Prozent im Hobbygartenbau und 10 Prozent im Garten- und Landschaftsbau u. a. verwendet. Im Hobbygartenbau beträgt der Torfanteil 77 Prozent, in Substraten für den Erwerbsgartenbau 93 Prozent. Zeitlich aufgeschlüsselte Daten liegen nicht vor. 31. Welche Torfersatzstoffe bzw. alternativen Substratausgangsstoffe stehen zur Verfügung oder wurden entwickelt (bitte nach Hobby- und Erwerbsgartenbau aufschlüsseln)? 32. Welchen Anteil haben Torfersatzstoffe in den Jahren 2007 bis 2014 gehabt (bitte nach Jahr sowie Hobby- und Erwerbsgartenbau aufschlüsseln)? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den Hobby- und Landschaftsgartenbau stehen vor allem Komposte zur Verfügung . Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 4,28 Millionen Tonnen Komposte abgesetzt, davon ca. 0,8 Millionen t im Landschaftsgartenbau und 0,78 in privaten Haushalten und für andere Zwecke. Weiterhin stehen feste Gärreste zur Verfügung, die ggf. als Torfersatz eingesetzt werden können. Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen wird die Verfügbarkeit von Komposten als Torfersatz verbessern (siehe auch Antwort zu Frage 34). Diese könnten auch im Bereich des Hobbygartenbaus stärker Verwendung finden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7197 Im Erwerbsgartenbau könnte vor allem die Produktion von Torfmoosen die Verfügbarkeit geeigneter Torfersatzstoffe gewährleisten. Die dafür notwendigen Verfahren befinden sich in der Entwicklung (siehe Antworten zu den Fragen 33 und 34). 33. Wie unterstützt die Bundesregierung die Forschung zu Torfersatzstoffen? Wie will die Bundesregierung die Forschung und Umsetzung in Absprache mit den Ländern in Zukunft entwickeln? Der Anbau von Torfmoosen (Sphagnum) auf degradierten Hochmoorflächen in Deutschland könnte eine Alternative zum Weißtorf-Abbau sein. Die Biomasse von Sphagnum besitzt ähnliche physikalische und chemische Eigenschaften wie Weißtorf und ist als Kultursubstrat für den Gartenbau geeignet. Im Rahmen des BMEL-Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe wurden Forschungsarbeiten zur Torfmooskultivierung auf Hochmoorgrünland der Universität Greifswald und deren Partner bislang in zwei Phasen gefördert. Darüber hinaus wird derzeit vom BMEL das Verbundvorhaben “Entwicklung von Torfersatzstoffen auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen“ (Universität Bonn und Gramoflor GmbH & Co. KG) gefördert. Insgesamt wurden für diesen Bereich ca. 1,2 Mio. Euro Fördermittel bewilligt. Außerdem wurden (Stand 2014) Forschungsprojekte zu Möglichkeiten des Torfersatzes im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert. In drei im BÖLN geförderten Projekten wurden Bio-Substrate mit einem möglichst geringen Torfanteil auf ihre Eignung für den ökologischen Anbau untersucht . Von der DBU wurden insbesondere in ihrem Förderschwerpunkt Bioabfallverwertung Reststoffe wie Kompost, Rindenhumus, Holzhäcksel, Holzfasern, Ziegelbruch , Schlacke aus der Steinkohleverfeuerung und Gärreste aus Biogasanlagen für die Eignung als Torfersatz in Kultursubstraten untersucht. Die Projektdatenbank der DBU zeigt insgesamt zehn Projekte hierzu an. 34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfügbarkeit alternativer Substratausgangsstoffe (z. B. Kompost, Holzfaser, etc.) zu erhöhen? Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 sieht vor, dass bis zum Jahr 2015 flächendeckend die getrennte Sammlung von Bioabfällen (§ 11 Absatz 1 KrWG) eingeführt wird. Das Aufkommen an Bioabfallkomposten, die wie beschrieben z. B. im Hobby- und Landschaftsgartenbau ein geeigneter Torfersatzstoff sind, wird sich dadurch erhöhen. Die Produktion von Torfmoosen als Torfersatzstoff befindet sich dagegen noch im Pilotstadium. Bezüglich laufender Forschungsprojekte wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7197 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Torf- und Substratwirtschaft sowie den Gartenbau stärker in die Verantwortung zu ziehen und Anreize für die Entwicklung und den Einsatz von Torfersatzstoffen zu setzen ? Dem Erwerbsgartenbau ist die Problematik des Torfeinsatzes bewusst. Bei Verfügbarkeit geeigneter alternativer Substrate wird er diese auch einsetzen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Torfabbau in Deutschland ab dem Jahr 2015 signifikant zu reduzieren und möchte die Entwicklung weiter beobachten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/2362 vom 30. Juni 2010). 36. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu untersagen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann soll das umgesetzt sein? Hierzu hat die Bundesregierung keine Entscheidung getroffen. 37. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten für den Hobbygartenbereich zu verbieten? Wenn ja, bis wann soll das umgesetzt sein? Wenn nein, warum nicht? In zahlreichen düngemittelrechtlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten ist Torf ein zulässiger Ausgangsstoff. Betroffene Produkte sind daher im Rahmen des freien Warenverkehrs frei handelbar. Die Bundesregierung sieht hier die Wirtschaftsbeteiligten in der Verantwortung, für den Hobbygartenbereich zunehmend torfreduzierte Substrate anzubieten. 38. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von torfhaltigen Substraten für den Erwerbsgartenbausukzessive zu reduzieren? Wenn ja, bis wann sollen welche Etappenziele erreicht sein? Wenn nein, warum nicht? Der Erwerbsgartenbau kann derzeit und auf absehbare Zeit auf Torf nicht verzichten . Für viele Anwendungen sind derzeit noch keine anderen Substratausgangsstoffe ausreichend entwickelt, die in den erforderlichen Mengen und Qualitäten verfügbar sind. Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. 39. Plant die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Torf, und bis wann ist mit einem entsprechenden Vorschlag zu rechnen? Eine Kennzeichnung der Herkunft von Torf in Erzeugnissen, die dem Düngerecht unterliegen, ist nicht vorgesehen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333