Deutscher Bundestag Drucksache 18/722 18. Wahlperiode 06.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/541 – Treffen der informellen Struktur der Gruppe der Sechs in Krakau und dort behandelte Inhalte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. und 6. Februar 2014 haben sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Krakau getroffen. Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung im Jahr 2003 die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens . Mit dem EU-Beitritt wurde auch Polen im Jahr 2006 Mitglied des informellen Zirkels. Auf Initiative des damaligen deutschen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, nehmen seit dem Jahr 2007 auch das US-Ministerium für „Heimatschutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die Zusammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sowie die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sind gewöhnlich zugegen. Zu den Aufgaben der jeweils ausrichtenden Regierung gehört die Gestaltung der Tagesordnung. In diesem Falle war also Polen hierfür verantwortlich. Die Gruppe ist auch mit geheimdienstlichen Aktivitäten und der Telekommunikationsüberwachung befasst. Dies hatte das Bundesministerium des Innern bestätigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9904). Inhaltliche Schwerpunkte des Treffens waren laut einer knappen Mitteilung des Bundesinnenministeriums (4. Februar 2014) „Fragen zur künftigen Entwicklung des Bereiches Inneres und Justiz in der Europäischen Union“. Als wichtige Themen, zu denen sich die G6 verständigen sollten, gelten demnach „Reisebewegungen jihadistischer Kämpfer“ sowie die nur allgemein angegebene „organisierte Kriminalität“. Jedoch solle auch der „Austausch mit den amerikanischen Kollegen über die Überwachungsprogramme der National Security Agency (NSA) fortgeführt werden“. Hierzu hatte der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, auch das Treffen in Rom genutzt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind alle Gespräche zur US-SpioDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. März 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nage auf Ebene der Europäischen Union allerdings bislang fruchtlos verlaufen. Die Treffen der „G6+1“ sind zutiefst undemokratisch. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragesteller hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9904). Dem- Drucksache 18/722 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern “ auszutauschen. Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der erörterten Themen“ erfolge „in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bleiben daher bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Gespräche im Verborgenen, nichts berichtet wird. Der „informelle Gedankenaustausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initiativen. 1. Wo hat das Treffen der „G6+1“ in Krakau stattgefunden? Das Treffen hat in Krakau im Schloss Wawel stattgefunden. 2. Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung des Treffens eingebunden (bitte auch die Abteilungen und die benötigte Personalstärke angeben)? Die inhaltliche Vorbereitung des Treffens erfolgte durch das dafür zuständige Referat der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) unter Beteiligung der für die einzelnen Tagesordnungspunkte zuständigen Referate des Hauses. Technisch-logistische Unterstützung erfolgte durch das deutsche Generalkonsulat in Krakau. Eine Übersicht über die Anzahl der beteiligten Personen und deren jeweiligen zeitlichen Aufwand wurde nicht erstellt. 3. Welche weiteren Treffen am Rande der „G6+1“ haben in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im Bezug zum Treffen in Krakau standen? Keine. 4. Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen mit welchem Personal an dem Treffen teil, und um welche konkreten Personen handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. zu anderen Einrichtungen angeben)? Keine. 5. Zu welchen Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und welche Beiträge steuerten diese bei? Vergleiche die Antwort zu Frage 4. 6. Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an? Außer dem BMI waren keine deutschen Behörden oder sonstigen Stellen vertreten. 7. Welche Tagesordnung hatte das Treffen (bitte die Tagesordnung beifügen und nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern die Themen in groben Zügen skizzieren)? Am ersten Sitzungstag waren die Themen Zukunft des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Post Stockholm), Organisierte Kriminalität aus Asien Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/722 und die Überwachung von EU-Bürgern durch die US-Geheimdienste (Prism). Zum Abschluss des Tages waren die Themen Reisebewegungen von Sexualstraftätern und Modern Slavery sowie die aktuelle Situation in der Ukraine Gegenstand der Diskussion. Der zweite Sitzungstag, an dem auch die Vertreter der USA teilgenommen haben , befasste sich mit dem Thema Terrorismus – Aktuelle Herausforderungen und der Überwachung von Bürgern und dem Schutz der Privatsphäre. Die Tagesordnung wird dieser Antwort nicht beigefügt. Das parlamentarische Fragewesen vermittelt keinen Anspruch auf Übersendung von Dokumenten. 8. Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission sowie die teilnehmenden US-Behörden anwesend sein dürfen? Verfahren und Kriterien der Festlegung durch den polnischen Vorsitz sind der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Kriterien die Teilnahme der Kommission sowie Behörden der USA seitens des Vorsitzes zu einzelnen Themen als hilfreich eingeschätzt wurde und sie deshalb hinzugezogen wurden? Die Bundesregierung hat davon keine Kenntnis. 10. An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission teilgenommen? Die Vertreter der amerikanischen Regierung haben am zweiten Sitzungstag teilgenommen . Vergleiche dazu auch die Antwort zu Frage 7. Arbeitsgruppensitzungen haben nicht stattgefunden. 11. Welche eigenen Beiträge haben diese hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren )? Es wurden keine eigenen Beiträge verteilt. Ein Protokoll der Sitzung wurde nicht verfasst. 12. Sofern es sich auch um „Sicherheitsthemen mit transatlantischem Bezug“ handelte, was ist damit konkret gemeint (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)? Bei den transatlantischen Themen wurden Maßnahmen der U.S. National Security Agency (NSA) zur Analyse von Telekommunikations- und Internetdaten behandelt . Drucksache 18/722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA zu äußern? Das BMI hat sich weder zur Teilnahme der USA noch zur Themensetzung geäußert . 14. Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ zu äußern? Die Bundesregierung hat davon keine Kenntnis. 15. Inwiefern haben die Reaktionen der Regierungen tatsächlich zu einer veränderten Tagesordnung bzw. einer anderen Behandlung der Themen geführt? Vergleiche die Antworten zu den Fragen 13 und 14. 16. Inwiefern und mit welchem Inhalt sind diese Themen dann tatsächlich behandelt worden? Vergleiche die Antwort zu Frage 15. 17. Wie wurden die übrigen 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unterrichtet? Das BMI hat vor dem Treffen auf seiner Website über dessen Tagesordnung informiert. 18. Inwiefern haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)? Die Bundesregierung hat davon keine Kenntnis. 19. Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben? Die Bundesregierung geht davon aus, dass es ihr zur Kenntnis gebracht worden wäre, wenn andere Mitgliedstaaten davon Gebrauch gemacht hätten, Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen mitzuteilen. 20. Welche nicht auf der Tagesordnung befindlichen weiteren Inhalte wurden bei dem Treffen in Krakau diskutiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)? Keine. Unabhängig davon unterrichtete der polnische Innenminister über die Situation in der Ukraine. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/722 21. Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion “ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte als Anlage beifügen bzw. nicht nur Titel und Untertitel nennen , sondern in groben Zügen skizzieren)? Die polnische Präsidentschaft hat zu einzelnen Tagesordnungspunkten vorab entsprechende Unterlagen an die Teilnehmer versandt. 22. Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Krakau kann die Bundesregierung mitteilen? Zum Post-Stockholm-Prozess bestand zwischen allen Ministern Einigkeit, dass für die nächsten Jahre die Konsolidierung und Implementierung europäischen Rechts im Vordergrund stehen müsse. Zu PRISM/NSA berichtete US-Seite, man sei zu dem Schluss gekommen, dass die weitere Sammlung zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit zwar notwendig sei, es aber eines besseren Datenschutzes und besserer Rechtschutzmöglichkeiten bedürfe. Ziel sei mehr Transparenz , die Beschränkung der Datensammlung und Änderungen bei der Rechtsaufsicht . Man sei bemüht, Vertrauen wiederherzustellen. 23. Sofern die Bundesregierung nur auf Statements anderer verweisen kann (Bundestagsdrucksache 17/11949), inwiefern wird die dort vorgetragene Haltung geteilt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Statements anderer. 24. In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit, bzw. zu welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden? Wie bereits auf Bundestagsdrucksachen 17/9904 und 17/14833 ausgeführt, soll das Format den freien Gedankenaustausch ermöglichen, insbesondere bei Themen , bei denen noch kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht. Eine Einigkeit und konkrete Ergebnisse werden daher nicht angestrebt. 25. Welche Positionen wurden von den Teilnehmenden dazu vertreten? Vergleiche die Antwort zu Frage 24. 26. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde in Krakau der „Austausch mit den amerikanischen Kollegen über die Überwachungsprogramme der NSA fortgeführt“? Vergleiche die Antwort zu Frage 22. 27. In welcher Form wurden an wen hierzu Vorschläge oder Forderungen gerichtet? Die US-Seite berichtete, dass die Sammlung von Massendaten auch in den USA zu Diskussionen geführt habe. Die vom US-Präsidenten angekündigten Maß- nahmen würden in den nächsten Monaten umgesetzt. Man habe auf US-Seite Drucksache 18/722 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verstanden, dass die Nachrichtendienste nicht alles tun sollten, wozu sie technisch in der Lage seien. Man sei bemüht, Vertrauen wiederherzustellen. 28. Inwiefern hat der deutsche Innenminister die Auffassung seines Vorgängers (so oder ähnlich) wiederholt, Späh-Programme der NSA dienten einem „edlen Zweck“, und wie reagierten die übrigen Teilnehmenden (Bundestagsdrucksache 17/14833)? Das BMI hat sich dazu nicht geäußert. 29. Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder ähnlich) thematisiert, und wer nahm daran teil? Ein Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ war in der Tagesordnung nicht vorgesehen . 30. Wie, wann, und von wem wurden die übrigen 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Ergebnisse des G6-Treffens in Krakau bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf? Reaktionen der nicht teilnehmenden 22 Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. 31. Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben? Vergleiche die Antwort zu Frage 19. 32. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „Committee of counter-terrorism coordination centres“ (CCCAT), das nach Medienberichten „startegische Informationen“ austauschen soll und dessen Gründung auch von Deutschland befürwortet wurde (EUROPOLITICS , 5. Januar 2010)? Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert kein „Committee of counter-terrorism coordination centres“ (CCCAT). Es gab allerdings in den Jahren 2009 und 2010 Initiativen, die halbjährlich bis jährlich stattfindenden Treffen der Leiter der Terrorismusabwehrzentren, die auch als Treffen der Madrid-Gruppe bezeichnet werden, dahin gehend zu formalisieren, dass ein „Committee of counter -terrorism coordination centres“ (CCCAT) gegründet wird. Dieser Vorschlag fand jedoch – auch vonseiten der Bundesregierung – keine Zustimmung der Mehrheit der an den Treffen beteiligten europäischen Staaten. a) Inwiefern trifft es zu, dass die Gründung eines solchen Zentrums bereits im Jahr 2004 auf einem Treffen der G6 verabredet wurde? Es wurde kein Zentrum gegründet, im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 verwiesen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/722 b) Inwiefern kooperiert das Zentrum bzw. eine ähnliche Zusammenarbeitsform auch mit den EU-Geheimdiensten INTCEN und EUMS INT? An den Treffen der Leiter der Terrorismusabwehrzentren nehmen Vertreter von INTCEN Teil; eine Zusammenarbeit mit EUMS INT ist der Bundesregierung nicht bekannt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass INTCEN und EUMS INT Teil des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Brüssel sind und die Institutionen der Europäischen Union, den Rat und Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidungsfindung durch Analysen unterstützen, für die auch durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestelltes, von nationalen Nachrichtendiensten bereits aufbereitetes Material (finished intelligence) ausgewertet wird. Eine über die Erhebung von „open source intelligence“ hinausgehende eigene Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch INTCEN und EUMS INT erfolgt nicht. 33. Inwiefern kann die Bundesregierung konkretisieren, in welchen „zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“ die dort erörterten Themen, Absprachen bzw. der „informelle Gedankenaustausch “ für das jetzige Treffen in Krakau vertieft werden (Bundestagsdrucksache 17/9904)? In Krakau diskutierte Fragen können in die Arbeit der fachlich zuständigen Ratsarbeitsgruppen einfließen, in denen unter dem Vorsitz der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft und unter Beteiligung der Europäischen Kommission alle Mitgliedstaaten sich zu einer vertieften Sachdiskussion zusammenfinden. 34. Sofern sich die Bundesregierung hierzu nicht für alle Teilnehmenden oder Themen äußern möchte, in welchen informellen oder sogar formellen Gremien der Europäischen Union wird sie die Weiterbehandlung welcher behandelter Themen einbringen oder forcieren? Einige der in Krakau diskutierten Themen stellen Teilaspekte von Rechtssetzungsvorhaben dar, die bereits Gegenstand von Ratsarbeitsgruppensitzungen sind. Als Beispiel sei der Post-Stockholm-Prozess genannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333