Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7225 18. Wahlperiode 12.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6944 – Tätigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Flüchtlingshilfe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen hat in einer Weisung an die Truppe die Grundlagen für die langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal in der Flüchtlingshilfe gelegt (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – vom 4. November 2015). Derzeit sind nach Angaben der Bundeswehr mehr als 6 000 Angehörige der Bundeswehr zum Teil im Schichtbetrieb eingesetzt, einige weitere hundert Soldaten stehen „auf Abruf“ bereit. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Amtshilfeleistungen durch die Bundeswehr im dritten Quartal 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6518) hat die Bundesregierung 182 durchgeführte Amtshilfemaßnahmen aufgeführt , von denen der größte Teil im Bereich der Flüchtlingshilfe geleistet wurde. Am Zentrum für Innere Führung werden mittlerweile Kurse durchgeführt, an denen bis zu 40 (militärische) Lehrgangsteilnehmer wöchentlich für Leitungsfähigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe ausgebildet werden. Bei den Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr solle „maximale Kulanz “ gelten, hatte die Bundesministerin der Verteidigung bereits Ende Juli erklärt (MDR vom 28. Juli 2015). Unterstützung durch jedwede Behörde bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist zweifellos ein begrüßenswertes Unterfangen. Den Fragestellern ist es auch lieber, dass die Bundeswehr beim Aufbau von Unterkünften hilft, als dass sie anderswo auf der Welt Krieg führt und damit zur Schaffung weiterer Fluchtursachen beiträgt. Dennoch haben die Fragesteller eine grundsätzliche Skepsis, was Aktivitäten der Bundeswehr im Inneren angeht, zumal wenn die sogenannte Amtshilfe im Bereich hoheitlicher Aufgaben geleistet wird, zu denen etwa Maßnahmen wie Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen gehören. Einer dauerhaften Amtshilfe durch die Bundeswehr wäre eine Aufstockung der Kapazitäten ziviler Behörden und Hilfsorganisationen vorzuziehen . Die „maximale Kulanz“ bei der Unterstützung für Länder und Kommunen bedeutet zudem nicht, dass diese umsonst geleistet wird. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die oben erwähnte Anfrage geht hervor, dass die Kosten für die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erbrachte Unterstützung jeweils von den Antragstellern zu tragen sind. Auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 11. November 2015 (vgl. Plenarprotokoll 18/135) präzisierte die Bundesregierung, dass Länder und Kommunen die Auslagen zu erstatten hätten. Lediglich hinsichtlich der (Selbst-)Verpflichtung der Bundeswehr zur Bereitstellung zusätzlicher 40 000 Unterbringungsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren habe sich der Bund zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem seien die Regelungen zur Inrechnungstellung von Amtshilfeleistungen nicht gegenüber anderen Bundesbehörden verpflichtend. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundeswehr ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst. Der Stichtag im Sinne der Kleinen Anfrage ist der 4. Dezember 2015. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden Informationen erfolgen. Im Übrigen wird auf die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments zum Sachstand der Unterstützung der Bundeswehr bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen verwiesen. 1. Wie viele Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr in diesem Jahr insgesamt im Bereich der Flüchtlingshilfe (inklusive Aufnahme, Registrierung, Verteilung, Unterbringung, Versorgung usw.) durchgeführt? Wie oft handelte es sich bei den Antragstellern um a) Kommunen, b) Kreisverwaltungsbehörden, c) Länder und d) Bundesbehörden (hier bitte angeben, um welche es sich handelt)? Amtshilfeanträge durchgeführt und abgeschlossen Amtshilfeanträge in Umsetzung Gesamt Gesamt 357 181 538 Kommunen 22 15 37 Kreisverwaltungsbehörden 20 9 29 Länder 314 147 461 Bundesbehörden 1 10 11 Bundespolizei 0 3 3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 0 4 4 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 1 1 2 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0 2 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7225 2. In welchen Bundesländern wurden bisher wie viele Unterstützungsleistungen durchgeführt? Bundesland Amtshilfeanträge abgeschlossen (1) Unterstützungsanträge abgeschlossen (2) Amtshilfeanträge in Umsetzung (3) Unterstützungs - anträge in Umsetzung (4) Summe Amtshilfeanträge gebilligt (=1+3) Summe Unterstützungs - anträge (=2+4) Gesamtsumme (=1+2+3+ 4) Baden- Württemberg 59 12 32 7 91 19 110 Bayern 11 10 32 11 43 21 64 Berlin 39 5 3 1 42 6 48 Branden-burg 11 2 3 4 14 6 20 Bremen 6 5 5 1 11 6 17 Hamburg 9 6 6 2 15 8 23 Hessen 26 6 11 5 37 11 48 Mecklenburg - Vorpommern 26 9 8 3 34 12 46 Niedersachsen 43 7 15 23 58 30 88 Nordrhein- Westfalen 38 11 12 13 50 24 74 Rheinland- Pfalz 11 13 11 7 22 20 42 Saarland 7 4 4 0 11 4 15 Sachsen 5 14 5 4 10 18 28 Sachsen- Anhalt 7 9 10 2 17 11 28 Schleswig- Holstein 34 30 7 7 41 37 78 Thüringen 25 16 17 4 42 20 62 Gesamtsumme 357 159 181 94 538 253 791 3. In welchen Bundesländern finden derzeit wie viele Unterstützungsleistungen statt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten erfüllen derzeit Unterstützungsleistungen ? a) Wie gliedert sich diese Zahl pro Bundesland auf? b) Wie gliedert sich diese Zahl in Maßnahmen auf für Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden , Länder und Bundesbehörden? Eine Erhebung der jeweils auf der Ebene der Kommunen und Kreisverwaltungen eingesetzten Anzahl von Soldatinnen und Soldaten erfolgt nicht. Mit Stichtag erfüllten 6 890 Soldatinnen und Soldaten Unterstützungsleistungen. eingesetztes Personal Baden-Württemberg (BW) Gesamt 430 Länder 385 Bundesbehörden 45 Bayern (BY) Gesamt 1782 Länder 1205 Bundesbehörden 577 Berlin (BE) Gesamt 288 Länder 185 Bundesbehörden 103 Brandenburg (BB) Gesamt 220 Länder 195 Bundesbehörden 25 Bremen (HB) Gesamt 450 Länder 430 Bundesbehörden 20 Hamburg (HH) Gesamt 170 Länder 150 Bundesbehörden 20 Hessen (HE) Gesamt 480 Länder 455 Bundesbehörden 25 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7225 eingesetztes Personal Mecklenburg-Vorpommern (MV) Gesamt 480 Länder 435 Bundesbehörden 45 Niedersachsen (NI) Gesamt 570 Länder 545 Bundesbehörden 25 Nordrhein-Westfalen (NW) Gesamt 220 Länder 127 Bundesbehörden 93 Rheinland-Pfalz (RP) Gesamt 230 Länder 185 Bundesbehörden 45 Saarland (SL) Gesamt 240 Länder 220 Bundesbehörden 20 Sachsen (SN) Gesamt 500 Länder 475 Bundesbehörden 25 Sachsen-Anhalt (ST) Gesamt 220 Länder 195 Bundesbehörden 25 Schleswig-Holstein (SH) Gesamt 210 Länder 190 Bundesbehörden 20 Thüringen (TH) Gesamt 400 Länder 375 Bundesbehörden 25 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten Amtshilfeleistungen insgesamt entstanden (bitte gegebenenfalls schätzen)? Wie hoch war der Anteil der bis heute bereits berechneten Kosten der Leistungen für a) Kommunen, b) Kreisverwaltungsbehörden, c) Länder und d) Bundesbehörden? Im Zeitraum Juli bis Oktober 2015 sind der Bundeswehr Kosten von ca. 70 Mio. Euro entstanden. Darin enthalten sind Kosten für den Einsatz von Personal und Material (z. B. Bereitstellung von Zelten und Verpflegung). § 7 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2015 in der Fassung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 sieht vor, dass bei Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise insbesondere im Rahmen der Amtshilfe auf eine Auslagenerstattung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verzichtet werden kann. Entsprechendes gilt für die Mehrausgaben im Personalbereich für diese Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe. Eine gleichlautende Regelung ist im Haushaltsgesetz 2016 enthalten. Das Verfahren für im Rahmen der Amtshilfe erbrachte Materialabgaben richtet sich nach § 8 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 63 Bundeshaushaltsordnung. Für die in Einrichtungen, die von den Ländern und Kommunen betrieben werden, sowie für sonstige im Rahmen von Amtshilfe erbrachten und zu erbringenden Leistungen befindet sich die Ausgestaltung der im Haushaltsgesetz eingeräumten Möglichkeit eines Verzichts auf Auslagenerstattung derzeit in der Klärung. Für die vom Bund in Amtshilfe für die Länder zu betreibenden Erstaufnahme- und Wartezentren ist ein grundsätzlicher Erstattungsverzicht für die dort erbrachten sowie zu erbringenden Leistungen vorgesehen. Das heißt, dass entstandene Kosten nicht berechnet werden. 6. Bis wann strebt die Bundeswehr an, die Kosten jeweils in Rechnung gestellt zu haben? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Verzichtet die Bundeswehr auf eine Kostenerstattung der Unterstützungsleistungen für andere Bundesbehörden oder behält sie sich vor, diese in Rechnung zu stellen? Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden die im Rahmen der Amtshilfe anfallenden Auslagen nicht erstattet, wenn Behörden desselben Rechtsträgers einander Amtshilfe leisten. 8. Berechnet die Bundeswehr auch Personalkosten für den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten bei den Amtshilfeleistungen, und wenn ja, mit welchen Sätzen kalkuliert sie dabei (bitte gegebenenfalls Stundensatz in Abhängigkeit von Dienstgrad bzw. erbrachter Leistung angeben)? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7225 a) In welcher Höhe sind bisher tatsächlich Personalkosten berechnet worden ? b) Inwiefern sollen auch Personalkosten für „auf Abruf“ bereitstehende Soldatinnen und Soldaten vor ihrem tatsächlichen Einsatz berechnet werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und welchen Wert hatte dieses? Das durch die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendete oder zur Verfügung gestellte Material ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Material Gesamtwert in Euro (gerundet) 2.500 Feldkrankenbetten 250.000 14 mobile Röntgengeräte 860.000 10 Arztzimmerausstattungen einschl. 2 Behandlungsliegen 30.000 141 Einheitszelte Typ 2 inklusive zugehöriger Beleuchtungssätze 3.400.000 4.500 Decken wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 5.100 Betten wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 80 Kraftomnibusse wegen unterschiedlicher Hersteller, Ausführungen und Beschaffungszeiten nicht ermittelbar 3 Sonderfahrzeuge für mobile Duschkapazitäten 900.000 10. Wird bei der Inrechnungstellung von verbrauchtem Material gegenüber Ländern und Kommunen jeweils der ursprüngliche Kaufwert, der Wiederbeschaffungswert oder der (geschätzte) Gebrauchswert angesetzt? a) Welche Regelungen gelten für den Einsatz von Material, das nach Ablauf der Unterstützungsmaßnahme wieder durch die Bundeswehr verwendet werden kann, sofern es unbeschädigt blieb (wie etwa Zelte, Decken, Betten usw.)? Welcher Kostensatz wird hierbei angesetzt? b) In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Materialkosten berechnet worden ? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Grundsätzlich erfolgt die zeitweise Bereitstellung von Material bei Katastrophenhilfe , bei Amtshilfe und Anwendung nach § 61 Bundeshaushaltsordnung auf der Basis von Erstattungskostensätzen. Diese umfassen die Sachkosten der Materialerhaltung und die Kosten des Betriebsstoffverbrauches zum Behördenpreis. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Inwiefern wird für den (zeitweiligen) Einsatz technischer Gerätschaften oder Apparaturen durch die Bundeswehr Kostenerstattung verlangt, und wie werden diese Kosten berechnet? In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen. 12. Inwiefern wird der Betrieb von Feldküchen abgerechnet, und welche Sätze werden dabei berechnet? In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen. 13. Inwieweit werden Transportkosten abgerechnet, und welche Sätze berechnet die Bundeswehr dabei? In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 wird verwiesen. Die Erstattungskostensätze gelten nicht für Fahrzeuge und Geräte, die dem Bereitstellungsmanagement der BundeswehrFuhrparkService GmbH unterliegen. Diese Fahrzeuge werden gegenüber der Bundeswehr aufwandsabhängig bzw. auf der Basis von Tagespauschalen gesondert abgerechnet. 14. In welchen Tätigkeitsbereichen leistet die Bundeswehr schwerpunktmäßig Unterstützung? Die Bundeswehr leistet Unterstützung im Rahmen der Flüchtlingshilfe in folgenden Tätigkeitsbereichen: – Personelle Unterstützung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), – Personelle Unterstützung einiger Bundesländer bei der Registrierung, – Unterstützung in längerfristig angelegten Projekten (siehe auch die Antwort zu Frage 15), – Unterstützung mit Personal bei kurzfristig erforderlichem Unterstützungsbedarf , – Sanitätsdienstliche Unterstützung und – Bereitstellung von Material. 15. Welches sind die 83 Dauerprojekte (Stellungnahme BMVg vom 4. November 2015, bitte gegebenenfalls die Zahl aktualisieren), in denen Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden (bitte die Zahl eingesetzter Soldaten, ihren Einsatzort und ihre Tätigkeiten einzeln anführen)? Die Bundeswehr unterstützte mit Stichtag in 83 längerfristig angelegten Projekten . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7225 Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes Personal 1. BB Eisenhüttenstadt Unterstützung Ablaufkoordination 17 2. BB Eisenhüttenstadt Unterstützung Registrierung Flüchtlinge bei Zentraler Ausländerbehörde (ZABH) 18 3. BB Schönefeld Unterstützung Ministerium für Inneres und für Kommunales Brandenburg (MIK BB) Ausgabe Verpflegung und Lenkung der Flüchtlinge am Bahnhof Berlin-Schönefeld 20 4. BE Berlin Einsatz bei Unterstützung EASY-Verfahren (Erstverteilung von Asylbegehrenden / EASY) 21 5. BE Berlin Einsatz bei Unterstützung EASY-Verfahren 30 6. BW Heidelberg Unterstützung Erfassung Erstaufnahme, Registrierung 60 7. BW Mannheim Unterstützung ziviler Helfer 31 8. BW Donaueschingen administrative Tätigkeiten/ Unterstützung 2 9. BW Ellwangen Personelle Unterstützung, administrative Aufgaben 13 10. BW Donaueschingen Unterstützung bei administrativen Aufgaben, Ausgabe Essen, Auskunftsdienste für Flüchtlinge 14 11. BW Karlsruhe administrative Unterstützung im Gesundheitsamt 4 12. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe Bekleidung 5 13. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe Bekleidung 3 14. BY Erding Unterstützung Betreiben Wartezentrum Erding 86 15. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe Bekleidung 15 16. BY Simbach am Inn Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 8 17. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Wartezentrum 44 18. BY Feldkirchen Aufbau Wartezentrum 96 19. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Wartezentrum 25 20. BY Dornach Ablauforganisation der Aufnahme 8 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes Personal 21. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe Bekleidung 5 22. BY Erding Unterstützung Betreiben Wartezentrum Erding 86 23. BY Freilassing Bereitstellung Verpflegung, Ausgabe Bekleidung 18 24. BY Schweinfurt Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 15 25. BY Simbach am Inn Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 8 26. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 41 27. BY Feldkirchen Unterstützung Aufnahmeorganisation und Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 30 28. BY Feldkirchen Allgemeine Unterstützung 20 29. BY Schweinfurt Allgemeine Unterstützung 16 30. BY Passau Sanitätsdienstliche Unterstützung 2 31. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 13 32. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 33. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 34. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 35. HB Bremen Unterstützung bei Essenausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 4 36. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 10 37. HB Bremen Unterstützung bei Essenausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 38. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 6 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7225 Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes Personal 39. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 4 40. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 10 41. HB Bremen Verwaltung eines Zentrallagers 4 42. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 43. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 8 44. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 6 45. HB Bremen Unterstützung bei Essensausgabe / Aufnahme Personalien / Organisation Lagerbetrieb / Spenden Annahme und Ausgabe 2 46. HB Bremen Bereitstellung von Duschmöglichkeiten 2 47. HE Bad Homburg Unterstützung Aufbau weiterer Unterkunft Unterstützung Logistik Unterstützung Betrieb Unterstützung Sanitätsversorgung 19 48. HH Hamburg Administrative Aufgaben, Begleiten innerhalb des Hauses, Verladetätigkeiten, Allgemeine Hilfeleistung, Ausgabe von Hilfsmitteln 11 49. MV Basepohl Unterstützung bei Verpflegung/-ausgabe, organisatorische Aufgaben 12 50. MV Neubrandenburg organisatorische Aufgaben 30 51. MV Rostock Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben 30 52. MV Nostorf/Horst Betreiben vorgezogener Aufnahmepunkt 32 53. NI Fallingbostel Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung im Camp Fallingbostel/Oerbke 134 54. NI Hannover Laatzen Unterstützung Bahnhof 22 55. NW Köln Organisatorische Maßnahmen am Bahnhof 5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes Personal 56. RP Diez Einsatz Busse und Begleiter zum Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz und zurück 3 57. RP Trier Registrierung Flüchtlinge 5 58. RP Ingelheim Registrierung Flüchtlinge 8 59. RP Hermeskeil Registrierung Flüchtlinge 4 60. RP Kusel Registrierung Flüchtlinge 2 61. SH Lübeck Unterstützung Betrieb Erstaufnahmeeinrichtung 20 62. SH Boostedt Materialverwaltung 2 63. SH Neumünster EASY-Erfassung und Koordinierung Transporte 4 64. SL Lebach Administrative und Organisatorische Aufgaben 13 65. SL Lebach Administrative und Organisatorische Aufgaben 30 66. SN Meißen Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 8 67. SN Meißen/ Niederau Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 14 68. SN Leipzig Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 20 69. SN Dresden Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 20 70. SN Bischofswerda Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 10 71. SN Frankenberg Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 7 72. SN Leipzig Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Unterstützung bei Getränkeausgabe 20 73. SN Dresden Logistische Unterstützung im Führungslagezentrum Deutsches Rotes Kreuz 1 74. ST Klietz Transport von Asylsuchenden zur Röntgenuntersuchung 4 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7225 Nr. BL Ort Übernommene Aufgaben Eingesetztes Personal 75. ST Biederitz/ Heyrothsberge Dörnitz/ Altengrabow Personelle Unterstützung bei der Aufnahme und Transport von Flüchtlingen 20 76. ST Halberstadt Personelle Unterstützung 4 77. TH Hermsdorf Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 10 78. TH Eisenberg Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 10 79. TH Gera - Liebschwitz Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 15 80. TH Gera Ernsee Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 42 81. TH Ohrdruf Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 10 82. TH Mühlhausen Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe 20 83. TH Suhl Unterstützung bei Essensausgabe Organisation Lagerbetrieb Spendenannahme und Spendenausgabe Unterstützung bei Getränkeausgabe. 10 16. Welche konkreten Tätigkeiten bei Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden übernehmen Soldatinnen und Soldaten, und wie viele sind derzeit mit diesen Tätigkeiten jeweils beauftragt? Die Soldatinnen und Soldaten unterstützen das BAMF bei der Erfassung und Registrierung von Flüchtlingen. Dabei erstellen sie die Vor-Aktenanlage und geben die erhobenen personenbezogenen Daten in die entsprechenden Datenbanken ein. Zur Identitätssicherung fertigen sie Lichtbilder und nehmen Abdrücke aller zehn Finger auf. Mit diesen Tätigkeiten waren zum Stichtag 505 Soldatinnen und Soldaten beauftragt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei der Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden übernehmen die Soldatinnen und Soldaten auf Bitten der zuständigen Gebietskörperschaft bzw. Behörde Aufgaben, welche diesen zuzurechnen sind. Dabei fertigen die Soldatinnen und Soldaten zur Identitätssicherung Lichtbilder an, nehmen Fingerabdrücke, geben Daten in Datenbanken ein, sortieren Dokumente und Akten, führen Boten- und Kuriergänge durch, unterstützen bei der Aktenablage und beim Versand von Dokumenten und Akten. Mit Stichtag waren insgesamt 210 Soldatinnen und Soldaten unterstützend auf Landesebene im Rahmen der technischen Amtshilfe bzw. Verwaltungshilfe mit der Aufnahme und Registrierung (EASY-Verfahren) eingesetzt. 17. Wie müssen sich Soldatinnen und Soldaten verhalten, wenn ein Flüchtling sich weigert, von sich die Fingerabdrücke nehmen zu lassen? Die Soldatinnen und Soldaten wurden angewiesen, die betreffende Person darauf hinzuweisen, dass das Asylverfahren ohne die Abgabe von Fingerabdrücken nicht eingeleitet werden kann. Zusätzlich ist die zivile Leitung zu informieren. 18. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeordnet, und welche Tätigkeiten erfüllen sie dort? Inwiefern werden sie bei der Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt? Mit Stichtag waren 540 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung des BAMF kommandiert. Davon waren eingesetzt: – 505 zur Unterstützung bei der Erfassung und Registrierung von Flüchtlingen (siehe auch Antwort zu Frage 16), – 12 im Lagezentrum zur Unterstützung bei der Einsatzkoordination, der Lageführung , der Organisation von Unterkunft, der Verpflegung sowie der IT-Ausstattung und dem Transport, – 1 in der Gruppe Personal zur Unterstützung der Koordination der personellen Unterstützung aus anderen Ressorts, – 1 im Qualifizierungszentrum zur Unterstützung der Leitung des Zentrums bei der Organisation der Ausbildung für die Unterstützungskräfte, – 1 im Vorzimmer des stellvertretenden Leiters als persönlicher Referent und – 20 in den Asylantragsverfahrenssekretariaten zur ausschließlich administrativen Unterstützung bei der Bearbeitung von Asylanträgen. 19. Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung von Entscheidungen zur Verteilung von Flüchtlingen (Zuweisung von Aufenthaltsorten , Verbringung in Busse usw.) eingesetzt? Die Soldatinnen und Soldaten sind in den Entscheidungsprozess zur Verteilung von Flüchtlingen nicht eingebunden. Sie sind nicht befugt, die Umsetzung von Entscheidungen der zuständigen zivilen Stellen zur Verteilung von Flüchtlingen durchzusetzen. Sie unterstützen lediglich administrativ im Rahmen der technischen Amtshilfe bzw. Verwaltungshilfe in der Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes. Ferner wird bei der Flüchtlingsverteilung durch die Bereitstellung von Bussen, Busfahrern und Busbegleitern unterstützt. Dabei werden typischerweise folgende Aufgaben wahrgenommen: das Aufnehmen der Fahr- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7225 gäste, das Feststellen der Vollzähligkeit, Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen , Bindeglied zwischen Busfahrer und Fahrgästen, bei Bedarf Herstellen des Kontaktes zu medizinischem Fachpersonal sowie die Wegweisung und -begleitung bis zu den Warteräumen. 20. Welche konkreten Tätigkeiten wurden bislang in Erfüllung von Amtshilfeersuchen für die Bundespolizei vorgenommen? Folgende Tätigkeiten wurden bislang in Erfüllung von Amtshilfeersuchen für die Bundespolizei vorgenommen: – Bereitstellen und Überlassung von Sanitätsmaterial für den polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei, – Zubereitung und Bereitstellen von Verpflegung, – Befestigen von Straßen und Wegen, – Bereitstellung von Kraftfahrern und Transportraum zum Transport von Flüchtlingen , – Auf- und Abbau mobiler Infrastruktur sowie – Bereitstellung von Personal für Einweisertätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Flüchtlingen. 21. Wie sind konkret die Unterstellungsverhältnisse beim Einsatz von Bundeswehrangehörigen zur Unterstützung ziviler Behörden oder Organisationen geregelt? Die Soldatinnen und Soldaten, die in den Bereich des BAMF kommandiert werden , werden außerhalb der Streitkräfte verwendet. Sie stehen untereinander in keinem militärischen Unterstellungsverhältnis nach der Vorgesetztenverordnung. Sie sind allgemeindienstlich dem Leiter des BAMF bzw. dessen Beauftragten unterstellt und werden entsprechend ihrer jeweiligen Verwendung im organisatorischen Aufbau auf der Grundlage dienstlicher Weisungen bzw. Anordnungen geführt . Ihre soldatischen Rechte und Pflichten bleiben jedoch bestehen. Bei den Soldatinnen und Soldaten ändert sich die disziplinare Unterstellung nicht. In truppendienstlichen Angelegenheiten üben die Disziplinarvorgesetzten der Stammtruppenteile weiterhin ihre Befehlsbefugnis aus, die über die jeweilige militärische Ansprechstelle vermittelt wird. Die einer Soldatin oder einem Soldaten übertragene Funktion einer militärischen Ansprechstelle begründet kein eigenes Vorgesetztenverhältnis. Die militärische Ansprechstelle koordiniert in Absprache mit dem örtlichen Vertreter des BAMF den Einsatz der Soldatinnen und Soldaten vor Ort und dient als Bindeglied zwischen den Soldatinnen und Soldaten, deren jeweiligen Stammtruppenteilen sowie dem Lagezentrum des BAMF für die wahrzunehmenden truppendienstlichen Angelegenheiten. Diese Aufgabe wird in den jeweiligen Einsatzräumen durch einen Offizier wahrgenommen. Für die mobilen Teams wird sie durch das Lagezentrum des BAMF sichergestellt. Sowohl die Festlegung als auch die Einweisung erfolgen durch den Verbindungsstabsoffizier im Lagezentrum des BAMF. Im Ausnahmefall kann eine Soldatin oder ein Soldat für die vorgenannten Tätigkeitsbereiche zu einer anderen Dienststelle der Bundeswehr kommandiert werden . Durch die Kommandierung begründet sich ein neues truppendienstliches und disziplinares Unterstellungsverhältnis für die Dauer der Kommandierung. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schnelle Unterstützungskräfte sind dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr jeweils mit dem Abruf aus den Standorten für den Zeitraum des Einsatzes unterstellt. 22. Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung von Ordnungsämtern eingesetzt, und welche Befugnisse habe sie dabei? Soldatinnen und Soldaten werden nicht zur Unterstützung von Ordnungsämtern eingesetzt. 23. Wie viele der vom Bund zugesagten 40 000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren sind derzeit tatsächlich bereitgestellt, und wie viele davon werden genutzt? Derzeit werden durch den Bund 41 500 Plätze bereitgestellt. Aus den vorliegenden Ergebnissen ergibt sich unter Einbeziehung der Kapazitäten nach Abschluss der Baumaßnahmen Anfang des Jahres 2016 eine Gesamtkapazität von 46 600. Über die tatsächliche Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. Die Belegung der Wartezentren in Feldkirchen und Erding ist abhängig vom Zustrom der Flüchtlinge und Asylsuchenden und unterliegt täglichen Schwankungen. a) Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb dieser Einrichtungen bislang angefallen (bitte möglichst pro Monat sowie nach den wesentlichen Kostenpunkten aufschlüsseln)? Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden durch die Länder betrieben. Erkenntnisse zu den Kosten dieser Einrichtungen liegen dem Bund nicht vor. Die durch den Bund in Amtshilfe für die Länder betriebenen Wartezentren Feldkirchen und Erding sind erst seit kurzer Zeit aufnahmebereit und wachsen noch weiter auf. Erkenntnisse über die Gesamtkosten liegen noch nicht vor. b) Übernimmt der Bund sämtliche Kosten für diese Einrichtungen, und wenn nicht, welche stellt er den Bundesländern in Rechnung? Auf die Antwort auf die Frage 5 wird verwiesen. 24. Welchem genauen Zweck dienen die Lehrgänge am Zentrum für Innere Führung ? Der Lehrgang „Richtig Handeln“ am Zentrum Innere Führung verfolgt folgende Ausbildungsziele: Die Lehrgangsteilnehmer sollen die ethisch-moralische und politische Legitimation der Flüchtlingshilfe als gesamtstaatliche Aufgabe kennen und Handlungssicherheit in der Anwendung der rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen ihrer Tätigkeit gewinnen. Zudem sollen sie im Bereich der interkulturellen Kompetenz sensibilisiert werden , um handlungssicherer in der Begegnung mit Flüchtlingen zu werden und um das ihnen unterstellte militärische Personal anleiten und unterstützen zu können. Darüber hinaus ist es das Ziel, das eingesetzte Führungspersonal in seiner Funktion als Multiplikator bestmöglich auf die zu erwartenden spezifischen Herausforderungen in den Bereichen „Umgang mit Belastungen“, „Kommunikation“ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7225 und „Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Hilfsorganisationen“ vorzubereiten, damit eine reibungslose, qualitativ hochwertige und durchhaltefähige Zusammenarbeit ermöglicht wird. a) Inwiefern sollen Soldatinnen und Soldaten als „Leitungspersonal“ in der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden? b) Warum wird die Übernahme von Leitungsfunktionen für Soldatinnen und Soldaten für sinnvoll oder notwendig erachtet? c) Warum werden hierfür nicht bevorzugt nichtmilitärische Angestellte oder Beamte des Bundes ausgebildet? d) Welche anderen Möglichkeiten zur Entlastung des Leitungspersonals von Hilfsorganisationen sind geprüft worden? Die Fragen 24a bis 24d werden im Zusammenhang beantwortet. Das am Zentrum Innere Führung ausgebildete Personal ist insbesondere militärisches Personal für die Wahrnehmung militärischer, insbesondere truppendienstlicher Führungsaufgaben gegenüber den zur Unterstützung bei den jeweiligen Behörden eingesetzten Soldatinnen und Soldaten. Dieses Führungspersonal übernimmt grundsätzlich keine Leitungsaufgaben innerhalb der unterstützten Behörde oder gegenüber Vertretern dieser Behörde. Sollten Leitungsaufgaben wahrgenommen werden, so beschränken sich diese auf ablauforganisatorische Fragestellungen. Im Rahmen freier Kapazitäten kann auch ziviles Personal teilnehmen, das behördlichen und nichtbehördlichen Organisationen entstammt und in der Flüchtlingshilfe mit der Bundeswehr aktiv zusammenarbeitet. e) Inwiefern ist eine Aufstockung der Mittel von Hilfsorganisationen zwecks Ausbildung geeigneten Personals geprüft worden? Welche finanziellen Mittel wären hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich? Inwiefern sind andere Alternativen geprüft worden? Zu entsprechenden Forderungen, Erwartungen oder Erfordernissen liegen der Bundesregierung derzeit keine abschließenden Erkenntnisse vor. 25. In welchen, mit Registrierung, Versorgung und Verteilung von Flüchtlingen befassten Gremien ist die Bundeswehr vertreten? Die Bundeswehr ist mit Unterstützungspersonal bei der Koordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung des Bundes vertreten. 26. Welche grundsätzliche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen und Behörden im Inland für die Bundeswehr? Die Bundeswehr arbeitet im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) mit den zivilen Behörden der Länder auf unterschiedlichen Ebenen im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr auf der Basis des Grundgesetzes zusammen. Das Ziel ist es, mögliche Unterstützungen auf der Basis etablierter Verfahren zeitgerecht und effizient zu gestalten. Die Bundeswehr verfügt für die ZMZ in jedem Bundesland über ein Landeskommando als Ansprechpartner für die Landesregierung. In Regierungsbezirken bzw. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus Bezirksverbindungskommandos bzw. Kreisverbindungskommandos. Mit der Implementierung der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos wurde die ZMZ zwischen der Bundeswehr und den zivilen Behörden und Hilfsorganisationen für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sichergestellt. 27. Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die Erfahrungen und Lernprozesse im Zusammenhang mit der intensiven Zusammenarbeit der Bundeswehr mit zivilen Hilfsorganisationen und Behörden im Inland geeignet, auch Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen (etwa hinsichtlich der Zivil -Militärischen Kooperation) zu erleichtern? Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit zivilen Hilfsorganisationen führt zu wechselseitigen Erkenntnissen der Strukturen und Prozesse in den jeweils anderen Organisationen, die für eine Verbesserung der gemeinsamen Aktivitäten im In- und Ausland hilfreich sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen . 28. Inwiefern sind in die Unterstützungsleistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe die Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte integriert? Im Rahmen der Amtshilfe wirken die Dienststellen der Bundeswehr der Territorialen Strukturen (sog. Territoriales Netzwerk) ebenengerecht mit den entsprechenden zivilen Behörden zusammen. Das territoriale Netzwerk steht mit seinen Landes-, Bezirks- und Kreisverbindungskommandos den Bundesländern und Gebietskörperschaften als Ansprechpartner für mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr zur Verfügung. Die Koordination von Amtshilfeleistungen erfolgt im Einvernehmen der Landeskommandos mit den Bundesländern oder auch den Gebietskörperschaften. Bei den Unterstützungsleistungen auf vertraglicher Basis (z. B. Mitbenutzung von Liegenschaften) erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Gebietskörperschaften, dem Territorialen Netzwerk und den Bundeswehr-Dienstleistungszentren als vertragsschließendem Partner auf Seiten der Bundeswehr. Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU-Kräfte) können wie jeder andere Truppenteil der Bundeswehr im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Amtshilfe leisten. Aus diesen RSU-Kräften trägt Einzelpersonal zu den Unterstützungsleistungen bei. 29. Inwiefern kann die Bundeswehr tatsächlich ein „dauerhaftes“ Engagement in der Flüchtlingshilfe zusichern, und wie ist der Begriff der „Dauerhaftigkeit“ genau zu verstehen? Bedeutet dies auch, dass das hierfür abgestellte Personal in der jetzigen Höhe keinesfalls abgezogen wird, um etwa in Auslandseinsätzen oder zu deren Unterstützung eingesetzt zu werden? Gemäß § 4 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes leistet jede Behörde anderen Behörden ergänzende Hilfe. Daraus folgt, dass Amtshilfe nur als subsidiäre Unterstützungshandlung zu einem Hauptverfahren einer anderen Behörde in Betracht kommt. Dem steht eine länger andauernde Unterstützung eines konkreten Amtshilfeersuchens oder die Unterstützung bei einer Vielzahl ähnlich gelagerter Ersuchen über einen längeren Zeitraum nicht entgegen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7225 30. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „dauerhafter“ Einsatz von Soldatinnen und Soldaten mit dem Grundsatz der Subsidiarität bei Amtshilfemaßnahmen überhaupt vereinbar? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7225 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Inwiefern wird erwogen, die Bundeswehr im Zusammenhang mit Abschiebungen tätig werden zu lassen, und welche etwaigen Planungen gibt es hierzu? Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Rückführungen ist seitens der Bundesregierung weder beabsichtigt noch geplant. 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